Ist die Todesstrafe ethisch vertretbar?


Hausarbeit (Hauptseminar), 2021

15 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2. Die Todesstrafe
2.1 Die Geschichte der Todesstrafe
2.2 Die Todesstrafe in Deutschland
2.3 Die Abschaffung der Todesstrafe

3. Philosophen
3.1 John Rawls
3.1.1 Das Leben des John Rawls
3.1.2 Die Theorie der Gerechtigkeit
3.2 Jeremy Bentham
3.2.1 Das Leben des Jeremy Bentham
3.2.2 Der Utilitarismus nach Bentham
3.3 John Stuart Mill
3.3.1 Das Leben des John Stuart Mill
3.3.2 Der Utilitarismus nach Mill

4. Die ethische Betrachtung der Todesstrafe
4.1 Die ethische Betrachtung nach der Theorie der Gerechtigkeit
4.2 Die ethische Betrachtung nach dem Utilitarismus

5. Fazit

6. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Diese Hausarbeit beschäftigt sich mit der kritischen Auseinandersetzung der Todesstrafe unter den Moralvorstellungen nach der Theorie der Gerechtigkeit von John Rawls,I dem Utilitarismus nach Jeremy Bentham und John Stuart Mills. Der Wortlaut des Artikel 102 des Grundgesetzes (GG) verbietet die Todesstrafe, dort heißt es “Die Todesstrafe ist abgeschafft”.1

2. Die Todesstrafe.

2.1 Die Geschichte der Todesstrafe

Die heute als Todesstrafe bekannte Bestrafung gibt es schon seit langer Zeit. Die Todesstrafe selbst entstammt aus dem Prinzip der Blutrache. Diese beschreibt dass wenn man ein Mitglied einer anderen Sippschaft tötet, der älteste Sohn der eigenen Sippschaft getötet werden muss um das Unrecht welches der anderen Sippe widerfahren ist, auszugleichen.2 In der Bibel tauchte die Todesstrafe im Buch Genisis, in Kapitel 6 auf. So heißt es in der Bibel “Wer Menschenblut vergießt, dessen Blut wird durch andere Menschen vergossen.”3 Es zielt darauf ab dass Gott die Menschen nach seinem Ebenbild erschuf und wer einen anderen Menschen tötet der greife auch das Recht Gottes an, ein Menschenleben zu beenden. Im Buch Exodus Kapitel 21, Vers 23-25 steht geschrieben “ Ist weiterer Schaden enstanden, dann musst du geben: Leben für Leben, Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme”.4 In der Antike waren in den meisten Kulturen neben der Todesstrafe nur die Geldstrafe und die Versklavung als Bestrafungsform bekannt. Häufig wurden Verurteilte Straftäter öffentlich hingerichtet um die Maßen gleichermaßen zu unterhalten und vor Nachahmungen abzuschrecken. Das Rechtswesen des alten Roms sah Todesstrafen nur für Verbrechen wie Mord, Verhöhnung der Götter oder Landesverrat vor. Die Christen lehnten die Todesstrafe ab wegen der Toraauslegung Jesus Christus. Im Mittelalter legitimierte die römischkatholische Kirche die Todesstrafe an den Heiden im Zuge der Christianisierung. Im 13. Jahrhundert wurden öffentliche Hinrichtungen nur an Ketzern Weil es verübt, diese Todesstrafen wurden meist von der Kirche selbst verhängt. Im Zuge der Inquistion wurden die Todesstrafen häufiger verhängt und ausgeführt.5 Das Zeitalter der Aufklärung um 1740 wandelte die Sicht der Notwendigkeit der Todesstrafe für das einfache Volk. Die Kaiserin Elisabeth I. von Russland setzte in ihrer Regentschaft von 1741- 1761 die Todesstrafe ab und legte fest dass “ im gewöhnlichen Zustand der Gesellschaft der Tod eines Bürgers weder nützlich noch notwenidig sei”.6 Im 19. Jahrhundert wurden die Todesstrafen besonders in den Nationalkriegen oft gebilligt um aufkommende Machtinteressen abzusichern. Besonders in den damaligen Kolonien waren die Strafen verschärft worden, was zu einer erhöhten Anzahl an Hinrichtungen führte.7 Im 20. Jahrhundert wurden insebsondere in der Sowjetunion und im Dritten Reich massenhaft Todesstrafen verhängt und ausgebübt. Während des zweiten Weltkrieges führten Staaten, wie die Niederlande, Österreich und Rumänien die Todesstrafe wieder ein obwohl sie diese vorher einmal abgeschafft hatten. Nach Kriegsende wurde diese in den meisten westlichen Ländern abgeschafft. Im Jahre 1995 erklärt Papst Johannes Paul II. “heutzutage verüben wir die Todesstafe kaum noch, infolge der immer angepaßteren Organisation des Strafwesens wirkt die Todesstrafe schon sehr selten oder praktisch überhaupt nicht mehr gerechtfertigt”.8

2.2 Die Todesstrafe in Deuschland

Die Todesstrafe genießt in der deutschen Historie eine lange Geschichte, sie reicht von der Zeit des Nationalsozialismus über die Weimarer Republik bis in die Zeit des Norddeutschen Bundes. Im Jahre 1870 wurde vom Norddeutschen Bund ein Strafgesetzbuch verabschiedet nachdem Otto von Bismarck sich für diese ausgesprochen hatte.9 Das spätere Strafgesetzbuch des Norddeutschen Bundes war an das preußische Strafgesetzbuch angelehnt und übernahm die Todesstrafe auch für Länder, welche sie bereits abgeschafft hatten. Zu Tode verurteilt wurden Straftäter für Verbrechen wie Mord und dem Mordversuch am Kaiser. Der erste deutsche Kaiser Wilhelm I. Ließ in seiner Zeit als Kaiser von 1868 bis 1878 keinen Bürger hinrichten, unter dem Nachfolger Wilhelm II. Wurden bis zu 17 Personen pro Jahr hingerichtet.10 Mit Beginn des zweiten Weltkrieges wurde die Todesstrafe auf Straftaten wie den Hoch- und Landesverrat, sowie die Brandstiftung, Gefährdung der Schifffahrt und Brunnenvergiftung erweitert. Im Ersten Weltkrieg wurden Todesurteile mehrerehundert Männer wegen Desertion hingerichtet.11 Im Zuge dessen forderte der Spartakusbund die bedingungslose Abschaffung der Todesstrafe, dies führte jedoch nicht zu dem gewünschten Erfolg. In der Weimarer Republik verfehlte die SPD einen Verbot der Todesstrafe in der Weimarer Verfassung zu etablieren, dementsprechend wurde in den Jahren 1919 bis 1932 über 1141 Todesurteile verhängt, wovon 184 vollstreckt wurden. Im Jahre 1927 reichte die SPD erneut einen Antrag auf Abschaffung der Todesstrafe, dieser wurde mit der Begründung des Anstiegs von Schwerstverbrechenjedoch abgewiesen.

Im Dritten Reich setzten die Nationalsozialisten die von ihnen seit 1920 geforderte Erweiterung der Todesstrafe auf weitere Straftaten um. Der frühere Reichskanzler Adolf Hitler machte die geringe Bestrafung des Militärgerichtes für den verlorenen Ersten Weltkrieg verantwortlich: “Dass man im Kriege aber praktisch die Todesstrafe ausschaltete, die Kriegsartikel also in Wirklichkeit außer Kurs setzte, hat sich entsetzlich gerächt.”12 Infolgedessen erlies das NS- Regime 1933 die Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat und machte damit auch Straftaten rückwirkend strafbar. Im Zuge dessen wurden viele Verbrecher vor dem Hintergrund des “Schutzes der Volksgemeinschaft” hingerichtet. Laut Statistiken wurden im Zeitraum von 1933 - 1945 ungefähr 17.000 Personen des Todes verurteilt, vollstreckt wurden jedoch nur 12.000 Urteile. Im Jahre 1945 endete der zweite Weltkrieg und somit auch das Regime der Nationalsozialisten. Deutschland wurde in vier Besatzungszonen unterteilt, in die britische, die amerikanische, die französische und die sowjetische. In den Westallierten Besatzungszonen kam es im Rahmen der Nürnberger Prozesse zu unzähligen Verurteilungen “Tod durch den Strang”. Unter anderem waren ranghohe SS-Mitglieder wie Martin Bormann, Hermman Göring, Ernst Kaltenbrunner, Joachim von Ribbentrop und Julius Streicher betroffen. Zusätzlich wurden im Kriegsverbrechergefängnis Landsberg 800 Personen zum Tode verurteilt, wovon 300 hingerichtet wurden. In der sowjetischen Besatzungszone kam es ebenfalls zu knapp 50 Hinrichtungen von politischen Straftätern oder NS-Verbrechern.13 Aus der Sowjetischen Besatzungszone gründete man später die Deutsche Demokratische Republik (DDR) und etablierte ein ähnliches Regime wie es zuvor im Dritten Reichbestand. Nach dem Aufstand am 17. Juni 1953 verurteilten die Gerichte 18 Personen zum Tode. Im Jahre 1948 begannen die arbeiten am Grundgesetz, welche im Jahre 1949 fertiggestellt worden waren. Der Gesetzgeber schuf mit dem Artikel 102 ein bis heute bestehendes Verbot der Todesstrafe. So steht im Artikel 102 “Die Todesstrafe ist abgeschafft.”14

[...]


1 Grundgesetz 51. Auflage, 2020, Beck, dtv. Seite 48

2 Karl BrunoLeder:To^ess/ra/é. Ursprung, Geschichte, Opfer. dtv,München 1986, S. 35.

3 Bibelzitation: https://www.uibk.ac.at/theol/leseraum/bibel/gen9.html

4 Bibelzitation: https://www.uibk.ac.at/theol/leseraum/bibel/ex21.html

5 Hubert Cancik, Hildegard Cancik-Lindemaier (Hrsgf.Europa-Antike-Humanismus: Humanistische Versuche undVorarbeiten. 2011,S387

6 Todesstrafe. Ursprung, Geschichte, Opfer, dtv, München 1986, S. 235

7 Kolonialismus.'WUhelm Fink, 2004,S. 122.

8 Johann Figl Religionen und ihre zentralen Themen. 2003, S.729

9 Karl Bruno Leder:Todesstrafe. Ursprung, Geschichte, Opfer, München 1986, S. 243.

10 Ralf Stoecker.Todesstrafe undMenschenwürde.ln'. Helmut C. Jacobs:Gegen Folter und Todesstrafe.Frankfurt am Main 2007,S.268

11 Armeen und ihre Deserteure. Vernachlässigte Kapitel einer Militärgeschichte der Neuzeit.K.andenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1998, S.14

12 Adolf iditler. Mein Kampf. München 1940, S.588.

13 Statistik über die getöteten Personen in der DDR: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_von_in_der_DDR_hingerichteten_Personen

14 Beck-Texte, 51-Aulage, 2020,Artikel 102, S.48

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Details

Titel
Ist die Todesstrafe ethisch vertretbar?
Note
1,7
Autor
Jahr
2021
Seiten
15
Katalognummer
V1014121
ISBN (eBook)
9783346406392
ISBN (Buch)
9783346406408
Sprache
Deutsch
Schlagworte
todesstrafe
Arbeit zitieren
Mark Müller (Autor:in), 2021, Ist die Todesstrafe ethisch vertretbar?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1014121

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