Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Zielsetzung und Aufbau der Arbeit
2 Definition und Abgrenzung
2.1 Definition Corporate Governance
2.2 Enge / weite Auslegung des Begriffes Corporate Governance
2.2.1 Enge Auslegung des Begriffes Corporate Governance
2.2.2 Weite Auslegung des Begriffes Corporate Governance
2.3 Abgrenzung von Begriffen die synonym zu Corporate Governance verwendet werden
2.3.1 Abgrenzung vom Management
2.3.2 Abgrenzung von Corporate Social Responsibility
3 Theoretische Ansätze
3.1 AnsatzderNeuen Institutionsökonomik
3.2 Stewardship-Ansatz
3.3 Stakeholder-Ansatz
3.4 RessourcenbasierterAnsatz
4 Corporate Governance und nachhaltig erfolgreiche Unternehmensführung
4.1 DeutscherCorporate Governance Kodex
4.2 Negativbeispiel am Fall Thyssen-Krupp
5 Zusammenfassung
Literaturverzeichnis IV
Abkürzungsverzeichnis
AktG - Aktiengesetz
CG - Corporate Governance
CSR - Corporate Social Responsibility
HGB - Handelsgesetzbuch
i.d.R. - in der Regel
NIÖ - Neue Institutionenökonomik
sog. - sogenannt
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Beziehung zwischen Prinzipal und Agent
1 Einleitung
1.1 Problemstellung
Corporate Governance (CG) ist heutzutage ein sehr häufig diskutiertes Managementthema. Nicht selten wird dieser Begriff fälschlicherweise synonym zu Begriffen wie Management oder Corporate Social Responsibility (CSR) verwendet. Dabei steht bei CG die verantwortungsvolle Unternehmensführung, -kontrolle und -Überwachung im Vordergrund. Management hingegen kann auch ohne die verantwortungsvollen Attribute auskommen und CSR legt den Schwerpunkt auf freiwillige Maßnahmen, die über die gesetzlichen Regularien hinausgehen.
Durch die Tatsache, dass CG ein relativ junges wirtschaftswissenschaftliches Gebiet ist (der Begriff existiert erst seit ca. 50 Jahren in der englischen und seit ca. 20 Jahren in der deutschen Sprache1) und in verschiedenen Disziplinen (von der Neuen Institutionenökonomik über Rechtswissenschaften, Rechnungswesen, Organizational Behavior, der Soziologie, der Politikwissenschaft bis hin zur Philosophie) auf diesem Gebiet geforscht wird, gibt es keine einheitliche Definition, die von allen Fachbereichen akzeptiert wird. Dadurch eröffnet sich ein Spielraum für unterschiedliche theoretische Ansätze. Meistens wird dabei die Beziehung zwischen dem Auftraggeber (dem sog. Prinzipal) und dem Beauftragten (dem sog. Agent) in den Mittelpunkt gestellt. Andere Ansätze hingegen fokussieren sich auch auf andere oder gar auf alle Anspruchsgruppen.
Die stetig steigenden Anforderungen an die Unternehmen, sowie die zahlreichen Unternehmensskandale und -Zusammenbrüche der letzten Jahrzehnte, ebenso in den USA als auch in Europa, sind die Hauptursachen für das zunehmende Interesse an CG.2 Als Folge daraus wurde das Vertrauen der Anleger in die börsenorientierte Unternehmensführung und -kontrolle nachhaltig erschüttert. Mit Richtlinien, Vorgaben und Empfehlungen aber vor allem auch Kodizes, die einen rechtlichen Rahmen für CG darstellen, soll das Vertrauen der Anleger auf nationaler und internationaler Ebene wiedergewonnen werden. Ebenso soll damit vor weiteren spektakulären Fällen von Missmanagement und Unternehmensschieflage vorgebeugt werden.
1.2 Zielsetzung und Aufbau der Arbeit
Ziel dieser Arbeit ist es, die Bedeutung von Corporate Governance zu erklären. Dabei soll auch der allgemeine Zusammenhang zwischen CG und der Unternehmensstrategie, sowie auch der Relevanz für eine nachhaltig erfolgreiche Unternehmensstrategie aufgezeigt werden.
Dazu wird im zweiten Kapitel zunächst auf die Definition von Corporate Governance eingegangen und anschließend die enge und weite Auslegung des Begriffes erläutert. Für das bessere Verständnis wird noch die Abgrenzung zu den fälschlicherweise oft als Synonym verwendeten Begriffen Management und Corporate Social Responsibility dargestellt. Das dritte Kapitel umfasst die theoretischen Ansätze. Der Ansatz der Neuen Institutionsökonomik, der Stewardship-Ansatz, der Stakeholder-Ansatz, sowie der Ressourcenbasierte Ansatz werden dabei beschrieben. Die Verknüpfung von CG und der nachhaltig erfolgreichen Unternehmensstrategie wird anhand eines Negativbeispiels im vierten Kapitel demonstriert. Das fünfte Kapitel rundet diese Arbeit mit einer kritischen Auseinandersetzung innerhalb derZusammenfassung ab.
2 Definition und Abgrenzung
2.1 Definition Corporate Governance
Corporate Governance ist ein Forschungsgebiet über das, im Vergleich zu anderen wirtschaftswissenschaftlichen Gebieten, erst seit kurzem diskutiert wird. So ist der Begriff seit ca. 50 Jahren in der englischen und erst seit ca. 20 Jahren in der deutschen Sprache geläufig.3 Dadurch und durch die Tatsache, dass in verschiedenen Disziplinen, wie z.B. der Neuen Institutionenökonomik, der Rechtswissenschaft, dem Rechnungswesen, dem Organizational Behavior, der Soziologie, der Politikwissenschaft sowie der Philosophie auf diesem Gebiet empirisch geforscht wird, konnte sich bislang kein einheitliches Begriffsverständnis etablieren. Es existiert demzufolge keine einheitliche Definition von CG.4 Der sich damit eröffnete Spielraum führt zum Teil zu unterschiedlichen Definitionsansätzen.
So fassen z.B. Welge und Eulerich in ihrer Ausarbeitung über verschiedene Ansätze unterschiedlicher Autoren den Begriff CG als faktischen und rechtlichen Ordnungsrahmen von Unternehmen zusammen, der eine gute und ordnungsgemäße Unternehmensführung, -kontrolle und -Überwachung im Sinne aller Shareholder5 und Stakeholder6 gewährleistet und unterstützt.“7
Wöhle und Döring hingegen beschreiben einen anderen Definitionsansatz. Sie stellen die Problematik hinsichtlich der Trennung von Eigentum und Verfügungsgewalt in den Vordergrund. Nach deren Definition befasst sich CG ,,[...] mit der bestmöglichen Verteilung von Verfügungsrechten für eine erfolgreiche Unternehmensführung und -kontrolle.“8 Der Begriff Corporate Governance wird in Deutschland auch häufig mit dem Begriff der Unternehmensverfassung gleichgesetzt. Diese wird hingegen nach Hausch als ,,[...] rechtlicher und organisatorischer Rahmen, der die Verteilung der Eigentums-, Leitungsund Kontrollrechte im Unternehmen regelt und somit festlegt, welche Anspruchsgruppen des Unternehmens Einfluss auf das Unternehmen ausüben können“9 beschrieben. Die Unternehmensverfassung stellt somit den formalen Ordnungsrahmen in den Vordergrund. CG geht jedoch über diese Auffassung hinaus und beschäftigt sich u.a. zusätzlich mit einer erfolgreichen Unternehmensleitung und -kontrolle, aber auch mit dem Verhältnis von Unternehmen zum Kapitalmarkt.10
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es zwar keine einheitliche Definition für CG gibt, der Begriff jedoch grundsätzlich für einen Ordnungsrahmen, der aus der Gesamtheit der Unternehmensführung, -kontrolle und -Überwachung, des Managementvergütungssystems, sowie der relevanten Gesetze, Richtlinien und Absichtserklärungen, steht.11 Dies trifft vor allem für börsennotierte Unternehmen zu. Die Eigentümer sind auf Grund der stetig steigenden Komplexität des Unternehmensgeschehens nicht mehr in der Lage das Unternehmen selbständig zu leiten. Daher stellen sie externe Manager an, um das Unternehmen trotz zunehmender Komplexität erfolgreich weiterführen zu können. Dabei geht es um das Verhältnis zwischen den Eigentümern der Unternehmen (Aktionäre) und den Inhabern derVerfügungsgewalt (Manager).
2.2 Enge / weite Auslegung des Begriffes Corporate Governance
Damit ein tieferes Verständnis für Corporate Governance gewonnen werden kann, ist es an dieser Stelle hilfreich den Begriff im Rahmen einer engen und einer weiten Auslegung zu untersuchen.
2.2.1 Enge Auslegung des Begriffes Corporate Governance
Im Rahmen einer engen Auslegung werden einzig und allein die Aktionärsinteressen als relevant angesehen. Die Interessen der anderen Teilnehmer, wie z.B. die der Stakeholder, gelten hingegen als irrelevant. Diese sind, nach Auffassung der engen Auslegung, ja bereits durch Verträge und Gesetze anderweitig abgesichert.
So sind nur die Beziehungen zwischen dem Unternehmen und den Anteilseigner (Shareholder) von Bedeutung. Das Interesse konzentriert sich voll auf die Anteilseigner und demzufolge auf die Wertsteigerung des Unternehmens. Vor allem durch das Aktiengesetz (AktG) und dem Handelsgesetzbuch (HGB) werden in Deutschland die rechtlichen Grundlagen für die engere Auslegung des CG gelegt. ’
2.2.2 Weite Auslegung des Begriffes Corporate Governance
Im Rahmen der weiten Auslegung beschränkt sich die Relevanz hingegen nicht nur auf das Aktionärsinteresse, sondern auch auf das Interesse aller Anteilseigner und Stakeholder.
Dieser Ansatz wird in Deutschland vor allem durch den Aufsichtsrat vertreten. Im Aufsichtsrat sitzen Vertreter unterschiedlicher Anspruchsgruppen zusammen, wie z.B. Arbeitnehmer, Banken, Großaktionäre, Kunden, Lieferanten, Politiker und die der Gesellschaft.1415
2.3 Abgrenzung von Begriffen die synonym zu Corporate Governance verwendet werden
Dadurch, dass keine einheitliche Definition von Corporate Governance vorhanden ist, wird CG häufig mit anderen Begriffen fälschlicherweise in Verbindung gebracht. Dazu zählen u.a. auch Management und CSR, die synonym dazu verwendet werden. Im Folgenden sollen deshalb die Abgrenzung zwischen ihnen näher erläutert werden.
2.3.1 Abgrenzung vom Management
Management und Corporate Governance werden oft fälschlicherweise mit demselben Begriffder Unternehmensführung übersetzt und gleichgesetzt. Dies trifft jedoch nicht zu, denn Management ist im Gegensatz zu CG eine Form der Unternehmensführung, die auch ohne die verantwortungsvolle Unternehmensführung, -kontrolle und -Überwachung auskommt.16
2.3.2 Abgrenzung von Corporate Social Responsibility
Auch Corporate Social Responsibility wird häufig mit CG gleichgesetzt. Die Abgrenzung zwischen den beiden Begriffen liegt jedoch darin, dass CG sich überwiegend auf Compliance17 und Rechenschaft gegenüber den Share- und Stakeholder widmet. CSR konzentriert sich hingegen auf das Management und den freiwilligen Maßnahmen, die i.d.R. überden gesetzlichen Rahmen hinausgehen.18
3 Theoretische Ansätze
3.1 Ansatz der Neuen Institutionsökonomik
Der wohl bekannteste Ansatz, um Delegations-, Informations- und Anreizprobleme im Bereich der Corporate Governance zu identifizieren und zu lösen, beruht auf der Prinzipal-Agent Theorie. Die Prinzipal-Agent Theorie ist ein wirtschaftswissenschaftliches Modell der Neuen Institutionenökonomik (NIÖ) und ist durch Nutzenmaximierung, begrenzte Rationalität sowie durch opportunistisches19 Verhalten der Individuen geprägt.20 Ausgangspunkt der Prinzipal-Agent Theorie ist die Beziehung zwischen dem Prinzipal (Auftraggeber) und dem Agent (Beauftragte). Somit sind Eigentum (aufSeiten des Prinzipals) und die Handlungsgewalt (auf Seiten des Agent) voneinander getrennt. Wie in Abb. 1 dargestellt, zielt die Beziehung zwischen Prinzipal und Agent auf eine gegenseitige Nutzenmaximierung aus.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 1: Beziehung zwischen Prinzipal und Agent1
Der Prinzipal beauftragt dabei den Agent um dessen spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten, über die der Prinzipal selbst nicht verfügt, zu nutzen. Im Gegenzug erhält der Agent eine Vergütung für seine erbrachte Leistung. Was auf den ersten Blick wie ein Doppelsieg fürbeide Parteien aussieht, birgtjedoch auch Konfliktpotential. Denn die Prinzipal-Agent Theorie basiert auf einer Informationsasymmetrie. Dadurch können Konflikte und opportunistische Verhaltensmuster entstehen. Denn dem Prinzipal ist es im Vorfeld nicht möglich alle Handlungsspielräume vertraglich festzuhalten. Dies führt wiederrum zu unvollständigen Verträgen2, die vom Agent gegen den Prinzipal ausgenutzt werden können (um diesen zu schaden) und den eigenen Nutzen zu maximieren.3
Im Allgemeinen lässt sich sagen, dass immer dann Prinzipal-Agent Beziehungen entstehen, wenn ,,[...] mindestens ein Auftraggeber und mindestens ein Beauftragter unter Unsicherheit und bei uneinheitlichem Wissensstand untereinander gemeinsam Ziele erreichen wollen, die nur teilweise gleichgerichtet sind und bei denen teilweise auch der Vorteil des einen zum Nachteil des anderen werden kann.“4
So kann z.B. ein Vermögensverwalter (Agent) seinen Spielraum auf Grund der unvollständigen Verträge ausspielen, indem er dem Investor (Prinzipal) zwar positive Ergebnisse generiert, dabei jedoch den Gesamtmarkt nicht dazu in Relation setzt. Durch die positive Ergebnisdarstellung kann der Vermögensverwalter eine höhere Provision einfordern und maximiert somit seinen Nutzen auf Kosten des Investors.25 Weitere Beispiele für typische Prinzipal-Agent Beziehungen finden sich zwischen Aktionären und Vorständen, zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern, zwischen Wählern und Politikern oder Gebrauchtwagenkäufern und -Verkäufern wieder.26
An den hier dargestellten Ausführungen wird die Bedeutung der Prinzipal-Agent Theorie innerhalb von Corporate Governance ersichtlich. CG kann dabei als Rahmen zur Lösung des Problems der Informationsasymmetrie zwischen Prinzipal und Agent gesehen werden.27
3.2 Stewardship-Ansatz
Der Stewardship-Ansatz wurde in den 1990er Jahren von Davis und Donaldson entwickelt und ist somit noch ein sehr junger Ansatz.28 Der Ansatz setzt am Hauptkritikpunkt der Principal-Agent Theorie an, dem opportunistischen Verhaltensmuster. In dem Stewardship-Ansatz wird das opportunistisches Verhalten nämlich komplett ausgeschlossen. Im Mittelpunkt steht das motivierte Verhalten des Managements (Agent). Dieser gilt als guter Verwalter und Treuhändler, der mit großem Eifer die Ziele der Unternehmensführung (Prinzipal) verfolgt. Seine Motivation ist auf die Übernahme von herausfordernden und verantwortungsvollen Aufgaben, Handlungsfreiheit, Selbstverwirklichung und Anerkennung zurückzuführen.29’30 Die Trennung von Eigentum und Handlungsgewalt wird im Gegensatz zu der Prinzipal-Agent Theorie nicht als negativ, sondern als positiv angesehen. Dadurch wird eine erfolgreiche Unternehmensführung innerhalb eines komplexen Unternehmensumfeldes überhaupt erst ermöglicht.31 Das Verfolgen der gemeinsamen Ziele, die Hand in Hand Zusammenarbeit sowie der Ausschluss des opportunistischen Verhaltens führen im Rahmen des Corporate Governance dazu, dass es keine Notwendigkeit mehr für die Kontrolle des Managements gibt. Stattdessen tritt das Vertrauen in den Vordergrund.32 a Vgl. Szczutkowski (o.J.).
[...]
1 Eigene Darstellung in Anlehnung an Ulrich (2011), S. 66.
2 Ein unvollständiger Vertrag ist ein Vertrag, bei dem nicht alle Eventualitäten festgelegt bzw. berücksichtigt werden können.
3 Vgl. Eibelshäuser (2011), S. 19.
4 Schneider (1988), S. 1182.