Die Verfassungsgeschichte des Königreiches der Niederlande


Hausarbeit, 2001

16 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Geschichte

3 Der Weg bis zum Grondwet von 1814
3.1 Die Staatsregelung von 1798
3.2 Der Einfluss Frankreichs
3.2.1 Die Staatsregelung von 1801
3.2.2 Die Staatsregelung von 1805
3.2.3 Das Königreich Holland

4 Das Königreich der Niederlande
4.1 Die Verfassung von 1814
4.2 Das Grondwet von 1815
4.3 Die Trennung der Niederlande von Belgien

5 Die Verfassungsreformen nach der Trennung mit Belgien bis heute
5.1 Die Anpassung des Grondwets von 1840
5.2 Thorbecke und seine Verfassungsreform von 1848
5.2.1 Die Person Thorbecke
5.2.2 Die Reform des Grondwets von 1848
5.3 Die Ergänzung von 1887
5.4 Die Abrundung des konstitutionellen Aufbaus der Niederlande
5.5 Die einschneidende Neufassung des Grondwets von 1983

6 Schlussbetrachtung

7 Literatur

1 Einleitung

Die Verfassungsgeschichte des Königreiches der Niederlande ist ein Thema welches sich über 2 Jahrhunderte hinzieht. Die Eingrenzung dieses Themenbereiches ist somit erkennbar schwer. Dennoch werde ich versuchen, die Meilensteine der Verfassungsgeschichte, die Kernthemen der Reformen und das dazugehörige Hintergrundwissen komprimiert wiederzugeben. Zuerst werde ich auf die Zeit der Gründung der Bataafse Republiek1 (Ende des 18. Jahrhunderts) eingehen, welche für viele der Beginn des niederländischen Staates (so wie wir ihn heute kennen) ist. Anschließend daran werde ich das Grondwet von 1814, das wiederum von anderen als der Beginn angesehen wird, behandeln. Weiter werden die verschiedenen Reformen, wie z.B. die Reform von 1848, die ich als die wichtigste betrachte, erläutert, bis zur letzten bedeutenden Änderung der Verfassung in den 90er Jahren des 20. Jahrhunderts.

2 Geschichte

Die Zeit von 1798 bis 1917 war das Jahrhundert der Verfassung. In dieser Periode nahm das Grondwet2 eine zentrale Rolle in der nationalen Politik ein. Doch bis es zur Staatsregelung von 1798 kam, zu der ersten geschriebenen Verfassung der Niederlande, die dieses Land zu einen Einheitsstaat beförderte, und zum ersten Grondwet von 1814, sollte noch ein wenig auf das Hintergrundwissen, die Vorgeschichte, eingegangen werden.

1579 wurde die Union von Utrecht ins Leben gerufen. Es wurde eine Republik geschaffen, die Republik der Sieben Vereinigten Niederlanden. Diese war erst gegen Ende des 18. Jahrhunderts zum Scheitern verurteilt. Man diskutierte über die Position der Statthalter, und der Wunsch nach mehr Einfluss auf die Stadtverwaltungen wurde mehr und mehr erkennbar. Um 1780 ging die Patriotenbewegung selbst noch einen Schritt weiter. Sie zweifelte die Position der Statthalter und später auch die politische Struktur des Landes an. Sie wollte eine Wiedereinsetzung der Verfassung. Nach Jahren von Diskussionen und Überlegungen sah man ein, dass es keine Verfassung gab, die man wiederbeleben könnte. Auch die Bevölkerung kam zu der Einsicht, dass die bestehende politische Ordnung keine gute Konstruktion war. Sie basierte nicht auf Volkssouveränität, weil sie keine Erklärung von individuellen Rechten oder Abgrenzungen der Regierungsaufgaben beinhaltete. Man suchte dann unter dem Motto verfassungsmäßige Wiedereinsetzung nach Konstruktionen aus der Vergangenheit, doch es gab keine brauchbare republikanische Konstruktion. Es musste nach ihrer Meinung also eine neue erschaffen werden. Sie wollten das alte niederländische Regime hinter sich lassen und ein neues ins Leben rufen. Natürlich gab es auch Gegner dieser Theorien, die Anhänger des alten Regimes. Doch hatte die Union von Utrecht im Allgemeinen an Ansehen verloren, und man sah an Hand der französischen Revolution, dass eine Neubildung der politischen Ordnung möglich war. Wenn eine Neubildung im Chaos der absolutistischen Monarchie Frankreichs möglich war, dann auch bei den Resten der Republik der Sieben Vereinigten Niederlanden. Somit war 1795 der allgemeine Wunsch nach einer neuen Republik, basierend auf Volkssouveränität, Menschenrechten (alle Menschen werden mit gleichen Rechten geboren und diese natürlichen Rechte können ihnen nicht genommen werden) und einer geschriebenen Konstitution groß.3 Am 1. März 1796 wurde dann die erste gewählte nationale Versammlung zusammengerufen, in der unter anderem die Trennung von Kirche und Staat und die Gleichstellung von Juden mit batavischen Bürgern beschlossen wurde. Allerdings gab es in den Bereichen, wo es am wichtigsten gewesen wäre, Beschlüsse zu treffen, nämlich in dem Komitee, das zur Vorbereitung der Verfassung fungieren sollte, keinen Konsens. In diesem Komitee hatten die Unitaristen4 gleichviel Sitze wie die Föderalisten. Der Gegensatz dieser politischen Richtungen war wahrscheinlich zu stark. In der 2. nationalen Versammlung am 1. August des gleichen Jahres verstärkten sich die Spannungen noch weiter, so dass es fast unmöglich wurde, zu einem Entschluss zu gelangen, der beide Seiten zufrieden gestellt hätte.

Am 22. Januar 1798 wurden dann mittels eines Staatsstreiches 22 Anhänger der Föderalisten aus der nationalen Tagung unter Mithilfe des französischen Militärs entfernt, und die neue Staatsregelung konnte somit in Kraft treten.5 Nach einem Vertrag mit Frankreich wurde eine starke zentrale Verwaltung der Republik mit eingeschränkter provinzieller Macht beschlossen, ein Entwurf einer Staatsregelung nach dem Vorbild Frankreichs, und diese durch Frankreich anerkannt - Die Bataafse Republiek.6

3 Der Weg bis zum Grondwet von 1814

3.1 Die Staatsregelung von 1798

Nachdem die Versammlung gesäubert wurde, mussten die restlichen Mitglieder einen Eid gegen die Statthalterschaft, den Föderalismus und die Aristokratie7 ablegen. Dies bedeutete nun, dass das Wahlkollegium zur ersten Konstituante der Niederlande im April 1798 eine einheitsstaatliche Verfassung annehmen konnte. Die wichtigsten Artikel besagten, dass eine nach dem allgemeinen indirekten Wahlrecht repräsentative Körperschaft gewählt wird, und diese eine ausführende Regierung benennt. Die ausführende Regierung besteht wiederum aus 5 Generaldirektoren, denen 8 Vertreter für verschiedene Unterabteilungen zur Seite stehen. Das Land wird ferner in 8 Bereiche unterteilt, für die ministeriale und lokale Verwaltungen gewählt werden. Der Gebrauch der Folter wird verboten.

Im Juli des selbigen Jahres wurden die Wahlen zur repräsentativen Körperschaft durchgeführt, und die Staatsregelung von 1798 trat somit am 31. Juli in Kraft.8

3.2 Der Einfluss Frankreichs

Wie man zuvor schon erkennen konnte, war der französische Einfluss wie die Französische Revolution von 1789 und der Staatsstreich 1798 (unter Mithilfe des französischen Militärs) von großer Bedeutung. Somit war der Einfluss Napoleons beachtlich.

3.2.1 Die Staatsregelung von 1801

Dies ließ Napoleon auch erkennen, als er mit einigen Vorgängen innerhalb der Batavischen Republik unzufrieden war. Unter Führung des französischen Befehlshabers Augereau startete dieser 1801 mit Hilfe der Mitglieder der ausführenden Regierung (Gerrit Jan Pijman, Anthony Frederik Robbert Evert van Haersolte und Augustinus Gerherd Besier) erneut einen Staatsstreich. Ungeachtet der Ablehnung des Wahlkollegiums zur ersten Konstituante der Niederlande wurde eine neue Staatsregelung angekündigt, die fast komplett die staatsrechtliche Situation von 1795 wieder herstellte. Unter den wichtigsten Veränderungen der Staatsregelung von 1801 sei die Einführung des Zensuswahlrechtes genannt. Des weiteren hat das gesetzgebende Organ allein Stimmrecht über Gesetzentwürfe bekommen. Die alten provinziellen Grenzen wurden wiederhergestellt, und die Staatsregierung auf 12 Mitglieder erweitert.9 Somit verschob sich die Macht von der Volksvertretung zur Regierung.

3.2.2 Die Staatsregelung von 1805

Schimmelpennick, der niederländische Abgesandte in Frankreich, der 1805 von Napoleon zum Führer der Batavischen Republik (Ratspensionär10 ) ernannt wurde, bekam von Kaiser Napoleon11 die Aufgabe, eine Staatsregelung zu entwickeln mit der Einführung bzw. mit den Anfängen einer Monarchie. Diese beinhaltete, dass die ausführende Macht mit großen Befugnissen durch einen Ratspensionär ausgeübt werden sollte, der für 5 Jahre von dem gesetzgebenden Organ benannt wird. Ferner wird ein gesetzgebendes Organ mit 19 Mitgliedern durch die ministerialen Verwaltungen benannt (das erste gesetzgebende Organ wird von dem Ratspensionär benannt). Dieses Organ stimmt über Gesetzentwürfe ab. Des weiteren sollte eine allgemeine Steuer eingeführt werden. Zur Durchführung dieser sollte ein Grundbuch eingeführt und Inspektoren und Kassierer eingestellt werden.12

3.2.3 Das Königreich Holland

Um 1806 musste Schimmelpennick sein Amt niederlegen, denn Napoleon hatte andere Pläne. Der Kaiser wollte mit Hilfe von einheitlichen Verwaltungen England auf die Knie zwingen. Hierzu will er in allen möglichen Gebieten ein Mitglied seiner Familie an die Macht bringen. Somit wurde Lodewijk Napoleon (1778 - 1846) König der Niederlande. Er zog offiziell in Den Haag am 23. Juni 1806 ein. Die Verfassung des Königreiches von Holland13 wurde am 7. August 1806 bekräftigt. In dieser Staatsregelung wurde festgelegt, dass das indirekt gewählte gesetzgebende Organ nur Berater des Königs war, und es ihm nur möglich war, Vorschläge des Königs anzunehmen oder abzuschlagen.

3 Jahre später (1. Februar 1809) wurde ein Strafgesetzbuch eingeführt, und das Königreich bekam somit ein modernes Strafrechtssystem auf der Basis des Code Napoléon. Im Jahr 1810 dankte Lodewijk Napoleon unter Druck seines Bruders ab und verschwand nach Österreich. Kaiser Napoleon besetzte mit seinen Truppen Amsterdam und gliederte das Königreich Holland zu Frankreich ein.14

4 Das Königreich der Niederlande

4.1 Die Verfassung von 1814

Nach 3- jähriger Besetzung durch Frankreich konnte Napoleon in der Schlacht von Leipzig 1813 besiegt werden, und alliierte Truppen zwangen das französische Militär, sich zurückzuziehen.15 Hiernach ergab sich wieder das alte Problem: Die Einrichtung eines Staates. Es wurde ein Staatssystem gegründet, welches, abgesehen von alten Überbleibseln, starke Abweichungen von der vorherigen Republik aufwies. Der Einheitsstaat aus der batavischen und französischen Zeit, der zwar eine wirtschaftliche Regression hervorrief, aber auch eine nützliche zentrale Regierungsverwaltung und Gesetze entworfen hatte, wurde aufrechterhalten. Der Staaten-Generaal16, dessen Mitglieder von den Provinzialen Staaten gewählt wurden, kehrte 1814 in das Grondwet zurück. Aber diesmal als Organ der Volksvertretung und nicht als Konferenz der Abgeordneten17: „Der Staaten-Generaal vertritt die gesamte niederländische Bevölkerung“18.

Wie auch andere europäische Staaten im 19. Jhd zuvor, wurde auch die Niederlande mit dem Grondwet von 1814 zu einer konstitutionellen Monarchie. Nachdem Prinz Willem (1772 - 1843), anfänglich mit dem Titel Souveräner Fürst und Sohn des letzten Statthalters,19 am 30. November 1813 in Scheveningen empfangen wurde und am 2. Dezember 1813 in „de Nieuwe Kerk“ in Amsterdam die Souveränität als konstitutioneller Fürst (König Willem I) annahm, war auch der König für die Monarchie verfügbar. Nachdem van Hogendorp die Leitung über eine ins Leben gerufene Kommission übernahm, entwarf dieser das Grondwet von 1814, das im Wesentlichen folgende Schwerpunkte aufwies: Es wurde eine Monarchie mit der Verfassung verknüpft, d.h., dem souveränen Fürsten wurde die ausführende Macht übertragen. Dieser musste Mitglied der niederländisch-reformierten Kirche sein. Die gesetzgebende Macht ging ausschließlich von einer Kammer20 aus, die von den provinzialen Staaten gewählt wurde und zusammen mit dem König die gesetzgebende Macht bildete, wobei der König allerdings die Befugnisse besaß, selbständige Beschlusse zu treffen. Den Abgeordneten war es untersagt, ein bindendes Mandat anzunehmen. Daraus folgert, dass sie kein Rückspracherecht hatten. Minister mit parlamentarischer Verantwortung gab es noch nicht, denn sie fungierten nur als Berater des Königs. Ferner beschloss man noch eine unabhängige richterliche Gewalt.21

4.2 Das Grondwet von 1815

Auf dem Wiener Kongress 1815 berieten die Alliierten nach dem endgültigen Fall Napoleons über die Zukunft Europas. Es wurde beschlossen, dass die Niederlande und Belgien (welches zu Österreich gehörte und 1795 von Frankreich eingenommen wurde) zu einem starken Staat an der Nord - Grenze des gefährlichen Frankreich zusammenschmelzen sollten. Die Niederländer hatten nichts gegen eine Fusion mit Belgien, doch von belgischer Seite gab es einige Bedenken. Das reichere und erheblich industrialisiertere Belgien sah Probleme durch die hohe Staatsverschuldung der Niederlande und der vorherrschenden Position der reformierten Kirche. Durch diese Fusion musste die Verfassung den neuen Umständen angepasst werden. Die Belgier versuchten vergeblich, einige Punkte, die sie als wichtig empfanden sowie die ministerielle Verantwortung mit in das neue Grondwet aufzunehmen. Nur wenige Änderungen wurden ihnen gewährt.22 Die wichtigsten Punkte des neuen Grondwets von 1815 waren: Die Erweiterung des Staaten-Generaals von einer zu zwei Kammern. Die Mitglieder der Ersten Kammer sollten für Lebzeiten durch den König benannt werden, während die Mitglieder der Zweiten Kammer, die das Recht auf Initiative bekamen, von den provinziellen Staaten gewählt wurden. Es wurden ferner 55 niederländische und 55 belgische Mitglieder für die Zweite Kammer vorgesehen. Die Tagungen dieser zuletzt erwähnten Kammer sollten abwechselnd in Den Haag und Brüssel öffentlich stattfinden. Außerdem war es keine Prämisse mehr, dass der König niederländisch-reformiert war. Das Land wurde in 17 Provinzen unterteilt.

Am 21. September 1815 legte König Willem I in Brüssel offiziell einen Eid auf das Grondwet ab und wurde somit erster König des Königreiches der Niederlande (von den Vereinigten nördlichen und südlichen Niederlanden).23 Ferner wird das Grondwet von 1815 (das mit etlichen Veränderungen noch heute gültig ist) im allgemeinen nicht als eine Änderung der Verfassung von 1814 gesehen, da es mit der Einführung des Zwei - Kammern - Systems als ein neuartiges Grondwet betrachtet wird.24

4.3 Die Trennung der Niederlande von Belgien

So wie vorher schon angedeutet, war die Beziehung zwischen der Niederlande und Belgien nicht ganz einfach. Belgien war nie ganz einverstanden mit der Fusion mit den Niederlanden, und auch die Enttäuschung über die Vielzahlen von abgewiesenen Verfassungsvorlagen wog schwer. Somit war nicht zu verhindern, was sich schon anbahnte: Die Abspaltung Belgiens vollzog sich 1830. Am 29. September beschloss der Staaten-Generaal, die beiden Staaten voneinander zu trennen. Allerdings kam dieser formelle Beschluss zu spät, denn die Vertreibung der Niederländer aus Belgien war schon in vollem Gange.25 Belgien erklärte sich unabhängig, welches die Großmächte auf einer Konferenz in London akzeptierten. König Willem I hatte große Schwierigkeiten, die Abspaltung Belgiens anzunehmen. Somit folgte die formelle Anerkennung von Seiten des Königreiches der Niederlande (nunmehr ohne den südlichen Teil, nämlich Belgien) erst in 1839.26

5 Die Verfassungsreformen nach der Trennung mit Belgien bis heute

5.1 Die Anpassung des Grondwets von 1840

Im April 1838 wurde eine neue Strafprozessordnung eingeführt, das Handelsgesetzbuch, das Bürgerliche Gesetzbuch und das Gesetzbuch der bürgerlichen Strafprozessordnung. Hiermit wurde der Code Napoléon aus 1809 in seiner Ganzheit ersetzt.27 Um die Verfassung an die Trennung mit Belgien anzupassen, kam eine weitere schon bekannte Veränderung: Das Grondwet musste reformiert werden. Dieses war der Beginn einer Reihe von Reformen, die eine Befugnisverteilung innerhalb der Staatsorganisation hervorrufen sollte, wobei der Schwerpunkt sich auf das Parlament verlagern sollte. Das wichtigste der Reform von 1840 betraf die Einführung dessen, was man als die strafrechtlich-ministerielle Verantwortung bezeichnet. Dieses beinhaltete, dass Artikel in die Verfassung mit aufgenommen wurden, welche aussagten, dass die Minister verantwortlich waren bei Verletzungen der Verfassung oder der allgemeinen Gesetze, sowohl bei eigenen Taten als auch bei Handlungen, die sie in Zusammenarbeit mit dem König verrichteten. Somit mussten von nun an alle königlichen Beschlüsse durch einen Minister mit unterzeichnet werden, das sogenannte Contrasign28. Allerdings waren die strafrechtlichen Konsequenzen bei Verletzungen der Verfassung von den Ministern vorläufig schlecht geregelt (ein verbindliches Gesetz zur ministeriellen Verantwortung wurde erst 1855 realisiert und bis heute noch nie angewendet). Aber das Contrasign war bedeutend, denn hiermit konnten die Befugnisse des Königs eingeschränkt werden. Bekanntlich konnte dieser keine Beschlüsse mehr ohne Zustimmung der Minister treffen. Infolgedessen sind die Minister von der früheren Beraterposition zu beschließenden Amtsträgern befördert worden.

Der König verlor folglich an Macht, und dieses ging Willem I ein wenig zu weit. Daher trat er noch vor der Verfassungsreform am 7. Oktober 1840 zurück.29 Am 20. Oktober 1840 wurde Willem I durch seinen ältesten Sohn König Willem II (1792-1848) ersetzt.30

5.2 Thorbecke und seine Verfassungsreform von 1848

1848 war ein Jahr der Unruhen. In Paris brach die Revolution aus, was zur Folge hatte, dass in Frankreich die Republik ausgerufen wurde. Auch in Berlin brodelte der Kessel; Aufstände konnte man in Venedig und Moldawien finden. Die Preußen und die Dänen führten Krieg, und Österreich festigte eine Diktatur in Ungarn31. Und damit ist noch längst nicht alles gesagt, was das Jahr 1848 betraf.32 Das wichtigste Ereignis in der Geschichte der Niederlande war die Verfassungsreform von 1848, die im Großen und Ganzen einem Mann zu verdanken ist: Johan Rudolf Thorbecke.

5.2.1 Die Person Thorbecke

Johan Rudolf Thorbecke (1798-1872) war Sohn eines Tabakhändlers aus Zwolle und Autor des Grondwets von 1848. Um 1820 war dieser Mann weniger ein Politiker, sondern mehr ein Wissenschaftler. Etwa 5 Jahre später wurde er in Genf zum Professor der Staatswissenschaften ernannt und blieb dort, bis die belgische Revolution 1830 seinem Aufenthalt in Belgien ein Ende setzte. Ein Jahr darauf wurde er erneut in Leiden zum Professor der Diplomatie und modernen Geschichte ernannt. Er war bis weit in die 30er Jahre als ein gemäßigt konservativer Mann angesehen und loyaler Anhänger des Regimes von Willem I. Doch seine Einstellung gegenüber dem autokratischen politischen System sollte sich kritisch entwickeln, denn zu diesem Zeitpunkt kam für ihn ein Wendepunkt. Er trat in das politische Geschehen ein, indem er in eine Kommission gewählt wurde, die 1840 die notwendige Verfassungsreform beurteilen sollte. In dieser Zeit veränderte sich seine politische Einstellung von konservativ zu liberal. Thorbeckes politische Einstellung entwickelte sich zu einem Liberalismus, der in der historischen Entwicklung eingebettet und im Zusammenhang mit der Gesellschaft verankert war. Infolgedessen hatten die niederländischen Liberalen in ihm eine Führungsperson gefunden. Er beschäftigte sich mit dem Aufbau einer gut umschriebenen und den Umständen angepassten Reformbewegung. Als er dann 1844 in die Zweite Kammer gewählt wurde, reichte er eine Verfassungsänderung ein, für welche die Zeit aber noch nicht reif war. Der richtige Moment war der 17. März 1848, als Thorbecke dank der Angst Willem II über die Revolution in Deutschland als Leiter einer Kommission des Staates eingesetzt wurde, die zur Aufgabe hatte, eine Verfassungsreform zu erstellen. Dies war sein Durchbruch, denn er war es, der die Reform entwarf und nicht seine Kollegen, die mehr Kritiker als Gehilfen waren. Am 3. November 1848 wurde seine Verfassung dann verabschiedet. Nach dieser Zeit war Thorbecke noch drei mal Innenminister, und in dieser Zeit hatte er mit dem Ministerium noch eine fruchtbare Zeit verbuchen können. Sie entwarfen eine Vielzahl von Gesetzentwürfen, u.a. das Wahlgesetz und die Provinziale Verfassung, beide von 1850, und ein Jahr später die Kommunalverfassung. Im Dezember 1871, gerade zu Anfang seiner dritten Periode als Innenminister, wurde Thorbecke krank, und im April 1872 starb er mit 73 Jahren.33

5.2.2 Die Reform des Grondwets von 1848

Nachdem in den Jahren 1823-31, 1839-40 und 1844-45 ausführlich über eine Verfassungsreform gesprochen wurde, konnte im Jahre 1848 endlich ein Erfolg verbucht werden.34 Eine Gruppe von liberalen Mitgliedern der Zweiten Kammer (wie unter Punkt 5.2.1 bereits beschrieben), die unter der Leitung von Thorbecke standen, strebte nach einer besseren Reform. Jene Gruppe war es dann auch, die 1848 in einer Kommission zur Verfassungsreform, zusammengerufen von König Willem II, ein Grondwet aufstellte, dessen staatsrechtliches Prinzip im allgemeinen noch in der Verfassungsreform von 1983 wiederzufinden ist. Damals im Jahre 1848 wurden folgende Beschlüsse getroffen: Die ministerielle Verantwortung wurde erweitert. Ihr wurde die politische Verantwortung hinzugefügt, sodass die Minister künftig auch bezüglich der Qualität ihrer Regierungspolitik zur Verantwortung gezogen werden konnten. Mit dieser ausdrücklichen Festlegung der politischen Verantwortlichkeit - übrigens mit selbiger Formulierung noch immer in dem heutigen Grondwet vorhanden: „Der König ist unantastbar; die Minister sind verantwortlich“35 - verschob sich nun der Akzent innerhalb der Regierung weiter vom König zu den Ministern; die Kontrolle über die Regierungspolitik wurde zu einer regulierten Aufgabe des Parlamentes. Außerdem fand die Position vom Staaten-Generaal auch in anderen Punkten Verstärkung. Denn von diesem Zeitpunkt an wurde die Zweite Kammer direkt gewählt und nicht mehr länger indirekt von den Provinzialen Staaten, wobei der König in der Praxis starken Einfluss nahm auf die Benennung dieser. Fernerhin hatte der König noch das Recht, beide Kammern angesichts eines Konfliktes zwischen der Regierung und den Kammern aufzulösen. Wichtig waren des weiteren die neuen Rechte, die dem Parlament und vor allem der Zweiten Kammer zugesprochen wurden. Dem zufolge bekam die Zweite Kammer das Amendementsrecht36 bei Gesetzesverwirklichungen, während zuvor nur die Möglichkeit von Akzeptanz oder Verwerfung bestand. Überdies wurde beiden Kammern das Recht zur Interpellation37 übertragen, wenngleich nur die Zweite Kammer die Möglichkeit bekam zu Änderungsanträgen und Umfragen (diese erhielt die Erste Kammer erst 1887).38 Somit war 1848 die wichtigste Verfassungsreform in der Geschichte der Niederlande, dessen Errungenschaft überwiegend auf Seiten von Thorbecke anzuordnen ist. Die Hauptmerkmale dieser Reform des Grondwets ist die Vergrößerung des Volkseinflusses (durch direkte Wahlen und die Auflösungsmöglichkeit der beiden Kammern) auf der einen Seite und die Vergrößerung der Macht der Volksvertreter und gleichzeitige Verkleinerung der Macht von König und Ministern (durch vollständige ministerielle Verantwortung und Ausbreitung der Parlamentsrechten) auf der anderen Seite. Zudem wurde durch diese Reform der Verfassung der Einstieg in das parlamentarische System39 ermöglicht. Trotzdem war die Rolle des Königs noch nicht deutlich, denn dieser hatte immer noch Befugnisse, selbstständige Beschlüsse zu treffen.

5.3 Die Ergänzung von 1887

Die Zeit von 1848 bis 1887 war eine Zeit mit vielen Konflikten innerhalb der Regierung.40 Darüber hinaus wurde am 1. September 1886 das Strafgesetzbuch eingeführt und somit das letzte Napoleonische Gesetzbuch ersetzt. Am 17. Juli fand eine weitere Reform der Verfassung statt durch eine Initiative der Zweiten Kammer. Hierbei wurde das Zensuswahlrecht ersetzt durch Eignungsmerkmale und gesellschaftlichen Wohlstand. Dadurch verdreifachte sich der Wählerkreis auf ungefähr 300.000 Wähler. Allerdings blieb das Wahlrecht nur den Männern bzw. einem Teil dieser vorbehalten. Des weiteren wurden der Zweiten Kammer 100 Mitglieder zugesprochen, die alle 4 Jahre gleichzeitig gewählt wurden. Der Ersten Kammer wurden 50 Mitglieder zugesprochen. Die Bedingungen für die Mitgliedschaft der Ersten Kammer wurden erweitert auf diejenigen, die ein hohes Amt bekleiden.41 Durch diese Änderung der Verfassung wird dem König fast komplett die Möglichkeit genommen, selbstständige Beschlüsse treffen zu können.

5.4 Die Abrundung des konstitutionellen Aufbaus der Niederlande

Gegen Ende des 1. Weltkrieges wurde die Verfassung von 1848 bzw. 1887 vervollständigt, in dem 1917 das allgemeine Wahlrecht für Männer und 1919 das Frauenwahlrecht eingeführt wurde (dieses aber erst 1922 offiziell textlich festgelegt), welche auch gleichzeitig Wahlpflicht waren. Außerdem wurden mit der neuen Reform gleiche Ansprüche bzgl. des passiven Wahlrechts der Ersten und Zweiten Kammer statuiert.42 Somit brachte die Reform der Verfassung von 1917 das allgemeine Wahlrecht, so dass man seit dieser Zeit den niederländischen Staat als einen demokratischen Rechtsstaat bezeichnen kann.43

5.5 Die einschneidende Neufassung des Grondwets von 1983

In der Zeit nach 1917 kamen noch etliche Veränderungen wie z.B. nach dem II. Weltkrieg die Reformen von 1953 und 1956, die lediglich Anpassungen an die politischen Verhältnisse nach dem II. Weltkrieg brachten. Am 17. Februar 1983 wurde dann ausgehend von 1848 zur Abrundung eine weitere Verfassungsreform in Gang gebracht. Damit wurde ein Ende an die Periode der niederländischen Staatsrechtsentwicklung (beginnend mit dem Grondwet 1848 von Thorbecke) gesetzt. Es wurden unter anderem mit dieser Reform Stellung und Rechte des Bürgers und des Volkes verstärkt. Ferner wurde das Grondwet in einer moderneren Sprache verfasst, um Sinn und Inhalt in eine zeitgemäße Form zu bringen. Man hatte zwar viele Änderungen vorgenommen, doch wurde keine neue Staats- und Rechtsordnung eingeführt.

Abschließend veränderte man 1987 erneut den Gesetzestext, was überwiegend den Artikel 12 II (Hausfriedensbruch) und Artikel 68 (Residenzpflicht von Ministern) betraf.44

6 Schlussbetrachtung

Als Schlussbetrachtung möchte ich einen kleinen Anreiz zum Nachdenken und einen kleinen Überblick der zuvor geschilderten Verfassungsgeschichte des Königreiches der Niederlande geben.

Was die Differenzen bezüglich des Gründungszeitpunkts des niederländischen Staates (so wie wir ihn heute kennen) betrifft, den die eine Seite auf den Beginn der Bataafse Republiek und die andere Seite auf die Einführung der Monarchie 1814 legt, teile ich meine Meinung mit der letzteren Gruppe. Im 18. Jahrhundert bis hin zum Jahre 1813 war der Einfluss von Frankreich zu groß, als dass die Bevölkerung, selbstständig und ohne Einwirkung von Napoleon, Beschlüsse hätte treffen können. Man hatte zwar auch noch 1814 französische Ideen mit in die Verfassung übernommen, die aber aus freiem Willen mit einbezogen wurden und nicht von Napoleon direkt oder indirekt aufgezwungen waren.

Wenn man nun die Verfassungsgeschichte des Königreiches der Niederlande in ihrer Gesamtheit betrachtet, kann man immer wiederkehrende Tendenzen erkennen und diese wie folgt zusammenfassen: Innerhalb der konstitutionellen niederländischen Entwicklung ist der Ausbau des Wahlrechts von großer Bedeutung, denn die Floskel „Die Macht liegt beim Volk“ sollte zu jeder modernen Verfassung unserer Zeitepoche gehören. Des weiteren ist die Kompetenzerweiterung des Staaten-Generaals zu erwähnen, mit der gleichzeitig eine Betonung der Demokratie hervorgerufen wurde. Ebenfalls ist die Abschwächung der Befugnisse von der Regierung, selbstständige Beschlüsse treffen zu können, unübersehbar. Ferner wurde immer wieder auf Vereinheitlichungen der Strukturen und der Zuständigkeiten der dezentralisierten Verwaltung eingegangen. Themenbereiche, welche ich hinsichtlich der Länge und des inhaltlichen Bezuges zur Hausaufgabe bewusst nicht in diese miteinbezogen habe, sind u.a. die Betonung der Grundrechte und des Rechtsschutzes gegenüber der Regierung, die auch immer wieder innerhalb einer Verfassungsreform zu finden waren.

7 Literatur

- W.R.E. Velema: Revolutie, Republiek en Constitutie, in: Publ. van het Ministerie van Binnenlandse Zaken en Koninkrijksrelaties, Directie Constitutionele Zaken en Wetgeving (Hrsg.), De eeuw van de grondwet: grondwet en politiek in Nederland, 1798-1917, Deventer 1998
- Sas, N.C.F. van: Onder waarborging eener wijze constitutie, in: Publ. van het Ministerie van Binnenlandse Zaken en Koninkrijksrelaties, Directie Constitutionele Zaken en Wetgeving (Hrsg.), De eeuw van de grondwet: grondwet en politiek in Nederland, 1798-1917, Deventer 1998
- Meij, J.M. de: Inleiding tot het staatsrecht en het bestuursrecht, Groningen 1996, 6. Ausgabe
- A.W. Heringa/ T. Zwart: De Nederlandse Grondwet, Zwolle 1991, 3.Ausgabe
- http://www.geschiedenis.com/hoofdlijn/
- http://www.nrc.nl/W2/Lab/Profiel/Grondwet/1848.html
- http://www.nrc.nl/W2/Lab/Profiel/Grondwet/thorbecke.html
- http://www.nrc.nl/W2/Lab/Profiel/Grondwet/allure.html
- http://www.nrc.nl/W2/Lab/Profiel/Grondwet/willem.html
- http://www.obd.nl/1780/perrevo.html
- http://www.konbib.nl/ing/rgp/eindbest/staatsre/algemeen.htm
- B. Franssen, J.M. Schouwenaar: Staatsinrichting van Nederland, Groningen 199

[...]


1 Niederländischer Name der Batavischen Republik.

2 Niederländischer Name der Verfassung.

3 W.R.E. Velema: Revolutie, Republiek en Constitutie, in: Publ. van het Ministerie van Binnenlandse Zaken en Koninkrijksrelaties, Directie Constitutionele Zaken en Wetgeving (Hrsg.), De eeuw van de grondwet: grondwet en politiek in Nederland, 1798-1917, Deventer 1998, S. 25-29.

4 Anhänger des Unitarismus, des Einheitsstaates.

5 http://www.geschiedenis.com/hoofdlijn/ (cronologisch overzicht 1796-1849).

6 W.R.E. Velema: Revolutie, Republiek en Constitutie, S. 38-39.

7 Adelsherrschaft.

8 http://www.geschiedenis.com/hoofdlijn/ (cronologisch overzicht 1796-1849).

9 http://www.geschiedenis.com/hoofdlijn/ (cronologisch overzicht 1796-1849).

10 Präsident der Batavischen Republik.

11 Krönung Napoleons zum Kaiser war 1804.

12 http://www.geschiedenis.com/hoofdlijn/ (cronologisch overzicht 1796-1849).

13 Offizieller Name, seit dem L. Napoleon König wurde.

14 http://www.geschiedenis.com/hoofdlijn/ (cronologisch overzicht 1796-1849).

15 http://www.geschiedenis.com/hoofdlijn/ (cronologisch overzicht 1796-1849).

16 Das heutige niederländische 2 Kammern - System.

17 Das war früher eine Abgesandtentagung der alten Republik, worin die 7 Provinzen zusammen kamen.

18 Heutzutage Art. 50 Grw.

19 Meij, J.M. de: Inleiding tot het staatsrecht en het bestuursrecht, Groningen 1996, 6. Ausgabe, S. 31-32.

20 Ein Staaten-Generaal mit einer Kammer (siehe Fußnoten 16-17).

21 http://www.geschiedenis.com/hoofdlijn/ (cronologisch overzicht 1796-1849).

22 Meij, J.M. de: Inleiding tot het staatsrecht en het bestuursrecht, S. 32.

23 http://www.geschiedenis.com/hoofdlijn/ (cronologisch overzicht 1796-1849).

24 Meij, J.M. de: Inleiding tot het staatsrecht en het bestuursrecht, S. 33.

25 http://www.geschiedenis.com/hoofdlijn/ (cronologisch overzicht 1796-1849).

26 Meij, J.M. de: Inleiding tot het staatsrecht en het bestuursrecht, S. 33.

27 http://www.geschiedenis.com/hoofdlijn/ (cronologisch overzicht 1796-1849).

28 Gegenzeichnung.

29 Meij, J.M. de: Inleiding tot het staatsrecht en het bestuursrecht, S. 33-34.

30 http://www.geschiedenis.com/hoofdlijn/ (cronologisch overzicht 1796-1849).

31 Der Beginn der k. u. k - Monarchie (der österreichische Monarch war Kaiser von Österreich und König von Ungarn).

32 http://www.nrc.nl/W2/Lab/Profiel/Grondwet/1848.html.

33 http://www.nrc.nl/W2/Lab/Profiel/Grondwet/thorbecke.html.

34 Sas, N.C.F. van: Onder waarborging eener wijze constitutie, in: Publ. van het Ministerie van Binnenlandse Zaken en Koninkrijksrelaties, Directie Constitutionele Zaken en Wetgeving (Hrsg.), De eeuw van de grondwet: grondwet en politiek in Nederland, 1798-1917, Deventer 1998, S. 137.

35 Artikel 42 Absatz 2 des Grw.

36 Recht auf einen Änderungsantrag.

37 Das Recht auf parlamentarische Anfrage an die Regierung.

38 Meij, J.M. de: Inleiding tot het staatsrecht en het bestuursrecht, S. 34-36.

39 Meij, J.M. de: Inleiding tot het staatsrecht en het bestuursrecht, S. 36.

40 Meij, J.M. de: Inleiding tot het staatsrecht en het bestuursrecht, S. 36-38.

41 http://www.geschiedenis.com/hoofdlijn/ (cronologisch overzicht 1850-1899).

42 http://www.geschiedenis.com/hoofdlijn/ (cronologisch overzicht 1850-1899).

43 Meij, J.M. de: Inleiding tot het staatsrecht en het bestuursrecht, S. 40-41.

44 A.W. Heringa/ T. Zwart: De Nederlandse Grondwet, Zwolle 1991, 3. Ausgabe, S. 1-6.

Ende der Leseprobe aus 16 Seiten

Details

Titel
Die Verfassungsgeschichte des Königreiches der Niederlande
Autor
Jahr
2001
Seiten
16
Katalognummer
V101475
ISBN (eBook)
9783638998918
ISBN (Buch)
9783640115532
Dateigröße
398 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Verfassungsgeschichte, Königreiches, Niederlande
Arbeit zitieren
Raimund Druecker (Autor:in), 2001, Die Verfassungsgeschichte des Königreiches der Niederlande, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/101475

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