Macht und Herrschaft nach Max Weber


Seminararbeit, 2001

8 Seiten, Note: sehr gut


Leseprobe


Gliederung:

1. Einleitung und Fragestellung

2. Machtbegriff nach Weber
2.1 Definition
2.1.1 legitime Macht
2.1.2 illegitime Macht
2.2 Machtbegriffe
2.2.1 persönliche Macht
2.2.2 politische Macht
2.2.3 militärische Macht
2.3 Macht und Abhängigkeit

3. Herrschaftsbegriff nach Weber
3.1 Definition
3.2 Formen von Herrschaft
3.2.1 legale Herrschaft
3.2.2 traditionelle Herrschaft
3.2.3 charismatische Herrschaft

4. Schlussbemerkung

5. Literaturverzeichnis

1. Einleitung und Fragestellung

Als posthum die Ansichten des gelernten Juristen Max Weber1über die Begriffe Macht und Herrschaft veröffentlicht wurden, ahnte man nicht, wie selbstverständlich diese Definitionen noch heute, über 80 Jahre nach seinem Tod, als allgemeingültig angenommen werden. Zu Untersuchen wäre aber, ob Webers Theorien über Macht- und Herrschaftsbegriffe heute noch auf aktuelle Strukturen anwendbar sind, bzw. ob sich Beispiele für seine Macht- und Herrschaftsformen finden lassen.

2. Machtbegriff nach Weber

2.1 Definition von Macht

Wenn man von Macht spricht, meint man nicht irgendein Ding, sondern ein Beziehungsgeflecht zwischen zwei oder mehreren Personen, Gruppen o.ä.2.

Macht besitzt demnach jeder, dem sich die Möglichkeit bietet, einen Willen oder eine Interesse innerhalb einer sozialen Beziehung durchzusetzen. Dabei ist es unerheblich, wie groß diese Möglichkeit ist und ob man auf Widerstand stößt.

Diese sehr allgemein gefaßte Definition wird im Folgenden weiter differenziert.

2.1.1 Legitime Macht

Man unterscheidet zum einen zwischen legitimer und illegitimer Macht. Legitime Macht ist gleichzusetzen mit einer Herrschaft, denn sie beruht auf einem System aus Befehl (in der Definition ist dies der Wille, den es durchzusetzen gilt) und Annahme bzw. Gehorsam (d.h., der Wille wird befolgt).3Diese Macht wird innerhalb einer sozialen Beziehung anerkannt.

2.1.2 Illegitime Macht

Man spricht von illegitimer Macht, wenn diese Macht innerhalb einer sozialen Beziehung nicht anerkannt wird. Die Durchsetzung des Willens geschieht dann durch Gewalt und/oder Einflußnahme.4

2.2 Machtbegriffe

Zur weiteren Differenzierung von Macht wird dieser abstrakte Begriff nun in drei weitere Kategorien unterteilt, die die verschiedenen Aspekte von Macht verdeutlichen sollen.

2.2.1 Persönliche Macht

Wenn jemand persönliche Macht über jemanden besitzt, heißt das, dass er eher die Möglichkeit besitzt, seine Meinung durchzusetzen, als andersherum. Dieser Vorteil begründet sich z.B. aus einem Wissensvorsprung (Expertentum), mit dem man nachhaltiger argumentieren und den anderen beeinflussen kann.5

2.2.2 Politische Macht

Politische Macht ist vielfältiger anwendbar. Zum einen, wenn man einen Vorteil an Rohstoffen bzw. Ressourcen gegenüber einem Benachteiligten hat und auf Grund dessen Forderungen stellen kann. Zum anderen, wenn man in einer höheren Position in einer Firma o.ä. Druck auf Tiefergestellte ausüben kann. Politische Macht hat oft etwas mit Erpressung zu tun. Politische Macht heißt aber auch, in bestimmten Sachverhalten die Entscheidungsgewalt zu besitzen.

2.2.3 Militärische Macht

Auch bei militärischer Macht ist derjenige im Vorteil, der die besseren Waffen zur Verfügung hat und so „physische Gewalt“6und Druck ausüben kann. Hier wird besonders deutlich, dass Macht sich oft nicht sonderlich von Gewalt unterscheidet, sei es nun physische oder psychische.

2.3 Macht und Abhängigkeit

Ein Machtsystem zwischen einem Überlegenen und einem Unterlegenen steht auch in einem Verhältnis von Abhängigkeit. Sobald jemand in irgendeiner Weise abhängig von jemandem ist, hat dieser Macht über ihn.

„Außerdem scheinen Umfang und Reichweite der Macht generell nicht nur von den zugelassenen oder von den tatsächlich verfügbaren Machtmitteln auf der einen Seite abhängig zu sein, sondern auch von Grad der Abhängigkeit, von den verfügbaren Alternativen oder von den Möglichkeiten zur Begrenzung der Macht (z.B. durch Moral, Recht oder Gegenmacht) auf der anderen Seite.“7

Auch bei den oben genannten Machtbegriffen lä ßt sich dies aufzeigen. Bei der politischen Macht kann z.B. ein Land davon abhängig sein, im Falle einer Hungersnot Lebensmittel zu erlangen. Das Land, welches diese liefern kann, hat somit politische Macht, denn es kann nun seinerseits Forderungen stellen. Je größer das Verhältnis der Abhängigkeit, desto größer ist auch die Macht. Sinkt der Grad der Abhängigkeit, schwindet ebenso die Macht.

3. Herrschaftsbegriff nach Weber

3.1 Definition nach Weber

Herrschaft bedeutet nach Max Weber, dass man die Möglichkeit bekommt, einen Willen (Befehl) zu äußern, der auch befolgt wird. Herrschaft ist also ein „System von Befehl und Gehorsam“8.

Das Verhältnis der Herrschaft zur Macht sieht folgendermaßen aus: Macht, die „legitimiert, [...] dauerhaft anerkannt und institutionalisiert ist“9, wird als Herrschaft bezeichnet. Max Weber hat drei Grundtypen von Herrschaft spezialisiert, die jedoch nur als Modelle zu verstehen sind.

3.2 Formen von Herrschaft

3.2.1 Legale Herrschaft

Eine legale Herrschaft wird durch eine Satzung, Ordnung oder Recht legitimiert. Ihre reinste Form ist die Bürokratie, der „Herrschende“ ist der jeweilige Vorgesetzte. Man findet diese Art von Herrschaft z.B. in einer Behörde, in der Beamte in einem hierarchischen Verhältnis zueinander stehen. Die Legitimation der Vorgesetzten sollte in aller Regel die Kompetenz des jeweiligen sein, aber auch er muß sich an bestehende Regeln halten, bzw. er darf nur im Rahmen dieser Regeln Befehle erteilen.

3.2.2 Traditionelle Herrschaft

Die traditionelle Herrschaft begründet sich auf den Glauben an die Autorität („Heiligkeit“10) , die es in einer vorhandenen Ordnung gibt. Mögliche Beispiele sind hier ein Dorfältester, ein Priester oder ein Patriarch. Beim Beispiel des Dorfältesten in einem afrikanischen Dorf ist er der Befehlende, dem die anderen Dorfbewohner in Funktion von Untertanen gehorchen. Der Dorfälteste kommt hierbei nicht durch Kompetenz, sondern durch Tradition an die legitimierte und angenommene Macht, also Herrschaft. Ähnlich ist es bei ständischen Strukturen, z.B. im Adel, wo Titel und somit auch Privilegien vererbt werden.

3.2.3 Charismatische Herrschaft

Eine charismatische Herrschaft kann eine Person erlangen, die sich durch besondere Eigenschaften auszeichnet und dadurch als „Herrscher“ anerkannt wird. Denkbare Eigenschaften sind z.B. heldenhaft, heilig, vorbildlich oder mitreißend11. Mögliche charismatische Herrscher sind z.B. Kriegshelden (heldenhaft), Propheten (heilig) oder Demagogen (mitreißend). Als Beispiele sind De Gaulle („Kriegsheld“)oder Hitler (Demagoge) anzuführen (wobei Hitlers Herrschaft wohl kaum als legitimiert bezeichnet werden kann).

Diese Herrschaftsform legitimiert sich lediglich durch das Vertrauen der Gehorchenden auf die Fähigkeiten des Herrschers. Die Legitimität geht verloren, sollte das Charisma schwinden.12

Ein Problem dieser Herrschaft ist die Regelung einer Nachfolge, da sich nur selten eine Person findet, die durch ihr Charisma das Vertrauen der Menschen ebenfalls gewinnen kann.

4. Schlussbemerkung

Die bearbeiteten Theorien, Definitionen und Modelle über Macht und Herrschaft von Max Weber sind über 80 Jahre alt. Um so überraschender ist es deshalb, wenn man sie auf ihren Aktualitätsgehalt überprüft und feststellt, dass sie auch noch auf die heutige Zeit anwendbar sind. Die verschiedenen Machtbegriffe sind sogar noch vielfältiger und differenzierter geworden, vor allem auf politischer und militärischer Ebene. Aktueller denn je ist auch das Verhältnis von Macht und Abhängigkeit, eine Gegebenheit, die heutzutage von mächtigen Personen, Institutionen und sogar Staaten ausgenutzt wird, um Profit zu machen. Schnell wird Macht hier zu Gewalt, oft in Form von Erpressung.

Auch zu den gegebenen Typen von Herrschaft lassen sich aktuelle Beispiele anführen.

Jegliche Behörde ist eine Form von legaler Herrschaft, und v.a. in vielen nichturbanisierten Gebieten tritt eine traditionelle Herrschaftsform auf, sei es als Dorfältester eines Stammes oder als Adliger, der seinen Titel vererbt bekommen hat.

Viel verbreiteter jedoch ist die Form der charismatischen Herrschaft , die sich auf beinahe alle Gebiete übertragen läßt. In dem Moment, in dem jemand durch seine Erscheinung oder Erfahrung imponieren und überzeugen kann und somit an einer Herrschaft partizipiert, ist diese auf sein Charisma begründet. Das kann sowohl in einer kleinen Gruppe passieren, aber auch in einer Partei oder sogar in einem Staat. Hier wäre als bestes Beispiel wohl erneut der Werdegang Adolf Hitlers anzuführen.

Durch diese Beispiele aus der heutigen Gesellschaft läßt sich also veranschaulichen, dass die Thesen Webers zumindest bis zum jetzigen Zeitpunkt zeitlos erscheinen, immerhin haben sie schon über 80 Jahre lang überdauert und scheinen noch einen längeren Zeitraum lang als allgemeingültig gelten zu können.

5. Literaturverzeichnis

Bango, Jenö: Soziologie für soziale Berufe. Grundbegriffe und Grundzüge. Stuttgart. 1994

Eitzinger, Isabel: Internet: http://www.club-der-toten-soziologen.de. 3.1.2001.

Krauss, Winfried: Internet: http://home.t-online.de/home/Winfried.Krauss/maxweber.htm. 3.1.2001.

Mogge-Grotjahn, Hildgard: Soziologie. Eine Einführung für soziale Berufe. Freiburg im Breisgau. 1996.

Schäfers, Bernhard (Hrsg.): Grundbegriffe der Soziologie. 6. Auflage. Opladen. 2000.

[...]


1Anmerkung: Max Weber wurde am 21.4.1864 in Erfurt geboren und gilt heute als Begründer der deutschen Soziologie. Er studierte zunächst Jura in Heidelberg und Berlin, veröffentlichte wirtschaftspolitische und sozialwissenschaftliche Schriften. 1909 ist er Mitbegründer der Deutschen Gesellschaft für Soziologie. Öffentlich kritisiert er die deutsche Kriegspolitik im 1. Weltkrieg, weil er einen Machtverlust Deutschlands befürchtet. 1919 reist Weber mit der deutschen Delegation zu den Friedensverhandlungen nach Versailles, die er jedoch bald wieder verläßt, da er die Haltung der Sieger missbilligt, die weniger auf Frieden, als auf Ausbeutung aus sind. Aber mit seinen Ansichten beweist er Weitblick, indem er indirekt die spätere Machtergreifung Hitlers und das Kräftemessen zwischen Russland und den USA voraussagt. Am 14.6.1920 stirbt Max Weber in München an einer Lungenentzündung.

2vgl. Mogge-Grotjahn, Hildgard: Soziologie. Eine Einführung für soziale Berufe. Freiburg im Breisgau. 1996. S. 81.

3Vgl. Bango, Jenö: Soziologie für soziale Berufe. Grundbegriffe und Grundzüge. Stuttgart. 1994. S. 77.

4Vgl. Bango, 1994, S. 77.

5Vgl. Mogge-Grotjahn, 1996, S. 81.

6Mogge-Grotjahn, 1996, S. 82.

7Gukenbiehl, Hermann L.: Herrschaft. In: Schäfers, Bernhard (Hrsg.): Grundbegriffe der Soziologie. 6. Auflage. Opladen. 2000. S. 128.

8Bango, 1994, S. 77.

9Mogge-Grotjahn, 1996, S. 82.

10Gukenbiehl, 2000. S. 128.

11Vgl. Mogge-Grotjahn, 1996, S. 82.

12Vgl. Internet: http://home.t-online.de/home/Winfried.Krauss/maxweber.htm; und http://www.club-der-toten- soziologen.de; vom 3.1.2001.

Ende der Leseprobe aus 8 Seiten

Details

Titel
Macht und Herrschaft nach Max Weber
Hochschule
Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen
Note
sehr gut
Autor
Jahr
2001
Seiten
8
Katalognummer
V101583
ISBN (eBook)
9783638999984
Dateigröße
336 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Macht, Herrschaft, Weber
Arbeit zitieren
Paul Arns (Autor:in), 2001, Macht und Herrschaft nach Max Weber, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/101583

Kommentare

  • Gast am 4.12.2001

    Macht und Herrschaft nach Max Weber.

    Eine gut strukturierte Arbeit die sofort
    einen treffenden Überblick verschafft.
    Die Literaturliste ist auch o.k.
    Empfehlenswert.

Blick ins Buch
Titel: Macht und Herrschaft nach Max Weber



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden