Staatliche Sparförderung - notwendig oder überflüssig


Facharbeit (Schule), 2001

20 Seiten, Note: 11.5 Punkte


Leseprobe


Gliederung

Thema: Staatliche Sparförderung - notwendig oder überflüssig?

I. Einleitung
- Begriffsbestimmung
- Grundinformationen

II. Fakten und Notwendigkeit der Spar- und Vermögensförderung

III. Modelle der Sparförderung
1. Das Fünfte Vermögensbildungsgesetz
2. Das Wohnungsbau- Prämiengesetz
3. Der Bausparvertrag
4. Beispielrechnung
5. Die Gewährung von Steuervorteilen
6. Der Investivlohn

IV. Auswirkungen der staatlichen Sparförderung

V. Probleme der staatlichen Sparförderung

VI. Schluß
- Persönliche Stellungnahme zum Thema

Anhang
- Literatur- und Quellenverzeichnis
- Bestätigung

Staatliche Sparförderung - notwendig oder überflüssig?

I. Einleitung

Die Bundesrepublik Deutschland gilt als ein Sozialstaat. Ein Staat, in dem seit seiner Gründung das System der sozialen Marktwirtschaft vorherrscht. Bei diesem Ordnungssystem wird das Prinzip der Freiheit an den Märkten mit dem des sozialen Ausgleichs kombiniert. Dabei hat das Wesen des sozialen Ausgleich das Ziel, die Lebensverhältnisse der einzelnen Bürger in einer Gesellschaft möglichst gleich zu halten, also praktisch der leider kontinuierlich größer werdenden Kluft zwischen Arm und Reich entgegenzuwirken. Deswegen versucht man von Seiten des Staats eine gerechte Einkommens- und Vermögenspolitik durchzuführen, was eine sehr hohe Priorität besitzt und aus diesem Grunde eines der wirtschaftspolitischen Ziele im Sinne des magischen Sechsecks darstellt. Hier setzen die staatliche Spar- und Vermögensförderung an, die einen wesentlichen Weg darstellen, eine gerechte Einkommens- und Vermögensverteilung zu realisieren. Die Institution der Sparförderung besteht schon seit 1961 in der Bundesrepublik Deutschland. Nicht zuletzt wegen des zweiten Weltkrieges war es schon damals zu großen gesellschaftlichen Unterschieden gekommen. Es muß hinzugefügt werden, daß Sparförderung und Vermögensförderung eng miteinander verbunden sind, da eine Erhöhung der Sparfähigkeit größere Ersparnisse nach sich zieht und dadurch die Möglichkeit zur Vermögensmehrung besteht. Zusätzlich kann Geld- und Kapitalvermögen zu laufenden Zinns- und Gewinneinkommen führen. Dies stellt eine Art Kreislauf dar, der bei ertragsstarken Haushalten Glücksrad, bei sozial schwachen Teufelsrad genannt wird. Die Sparförderung hat also das Ziel das Vermögen und somit den Lebensstandard der unteren und mittleren Einkommensschichten zu heben, die Spannungen zwischen den sozialen Gruppen abzubauen und die nichtselbständigen Arbeiter, also Arbeitnehmer, am Produktivvermögen zu beteiligen.1,2,3,

II. Fakten und Notwendigkeit der Spar- und Vermögensförderung

Wie wichtig derartige Förderungen sind zeigen folgende Zahlen: Ein Viertel aller Haushalte Deutschlands verfügt über kein Geldvermögen oder hat sogar Schulden. Es sind also Menschen ohne Eigentum, die von der Hand in den Mund leben und keinerlei Mittel, wie es im Volksmund so schön heißt, auf der "hohen Kante" haben. Auf der anderen Seite herrscht eine enorme Vermögenskonzentration, die die große Disparität zwischen Arm und Reich ausdrückt. So verachtfachte sich seit 1970 das Geldvermögen in Deutschland, das verfügbare Einkommen der Unselbständigen stieg aber nur um das dreifache. Der Großteil davon ging also in die Hände der Kapitalisten, die ja zum großen Teil die Unternehmerseite darstellen. Mehr als die Hälfte des bundesdeutschen Geldvermögen von etwa 3,8 Billionen DM (Stand: 1996) befindet sich bei lediglich 10 Prozent der deutschen Gesamtbevölkerung. Außerdem sieht die Konzentration des Produktivvermögens, worunter man das Eigentum an den Produktionsmitteln versteht, sehr ähnlich aus. Statistiken ergaben, daß sich zirka 75 Prozent des besagten Produktivvermögen auf nur zwei Prozent aller Haushalte verteilen. Eine wesentliche Ursache für diese ungleiche Vermögensverteilung ist die Währungsreform von 1948, bei der Geldvermögen und Sparguthaben größtenteils entwertet worden sind, aber die Eigentümer von Sachanlagen von der Währungsumstellung kaum betroffen waren. Gleichzeitig war man in der Zeit des Wiederaufbaus bemüht, das wirtschaftliche Wachstem durch Steuer- und Abschreibungsvergünstigungen zu fördern. Dadurch hatten vor allem die Eigentümer größerer Vermögen die Möglichkeit, wachstumsfördernde staatliche Leistungen zu nutzen. Die breite Schicht der Arbeitnehmer konnte diese Vergünstigungen allerdings nicht beanspruchen. Im Laufe der Zeit verstärkten Multiplikator und Akzelerator diesen Zustand. Abgesehen davon steigen die Kosten zur Erhaltung des jeweiligen Lebensstandards stetig an, wodurch die Bürger sich gezwungen sehen, immer mehr Geld ihres verfügbaren Einkommens zu konsumieren und somit automatisch weniger sparen können. Gründe dafür sind zum Beispiel Mietsteigerungen oder auch die technische Entwicklung. Das Mobiltelefon war ja noch vor wenigen Jahren ein höchst privilegierter Gegenstand. Heutzutage gehört das "Handy" dagegen schon fast zum Pflichtprogramm. Die folgenden Statistiken zeigen sehr schön, wie sich das Verhältnis von verfügbaren Einkommen, Ersparnis und Verbrauch der privaten Haushalte in den letzten knapp 25 Jahren entwickelt hat. Man kann erkennen, daß sich das verfügbare Einkommen von 1975 bis 1998 ungefähr verdreifacht hat, wobei die Wiedervereinigung nicht vergessen werden darf, die in der Statistik im Jahre 91 einen größeren Zuwachs zur Folge hat. Abgesehen davon teilt sich das verfügbare Einkommen in den privaten Ver-

Einkommen, Ersparnis und Verbrauch der privaten Haushalte Private Ersparnis Privater Konsum brauch und die private Erspar- nisse auf.

Logischerweise ist der Anteil des Konsums größer als der Sparanteil. Aber es ist zu beobachten, daß sich das größer werdende verfügbare Einkommen prozentual gesehen zu Gunsten des privaten Konsums verschiebt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Das heißt, daß im Laufe der Jahre die Konsumquote

steigt, die Sparquote gleichzeitig zurückgeht. Die zweite Statistik, in der die prozentuale Veränderung der Sparquote aufgeführt ist, verdeutlicht dies. Zwar ist ein leichtes Auf und Ab zu sehen, aber insgesamt geht der Trend leicht, aber kontinuierlich, insbesondere in den 90.iger Jahren, nach unten. Dies ist eine Entwicklung, die nicht wünschenswert ist, da ja lediglich die Ersparnisse der Vermögensbildung zu Gute kommen. Außerdem ist die Sparquote für die Unternehmen, sieht man einmal von der Selbstfinanzierung ab, die Quelle für viele Investitionen.1,4,5,6,7

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Deswegen muß der Staat im Rahmen der Sparförderung versuchen, das Sparen verstärkt attraktiv zu gestalten, so daß auch - beziehungsweise besonders - die Bundesbürger mit geringem Einkommen dazu angehalten werden, ein Teil ihres monatlichen Verdienstes vermögenswirksam anzulegen und zu einer anschaulichen Summe heranwachsen zu lassen.

III. Modelle der Sparförderung

Um die Idee der staatlichen Sparförderung zu verwirklichen, gibt es mehrere Maßnahmen und Angebote, die im folgenden einzeln vorgestellt werden.

Zunächst einmal kann man die Spar- und Vermögensförderung in zwei Sparten, nämlich in Förderung der Sparwilligkeit und der Sparfähigkeit, einteilen. Bei der Sparwilligkeit werden Anreize geschaffen, um aus dem verfügbaren Einkommen mehr zu sparen und damit Vermögen zu bilden. Hierbei versucht der Staat Einfluß auf Einkommensverwendung der Wirtschaftssubjekte zu nehmen. Der Wille Ersparnisse zu bilden, hängt hauptsächlich von den Verbrauchsgewohnheiten, dem vertrauen in die wirtschaftliche Entwicklung und von dem Sparzins ab. Zur Steigerung des Sparwillens setzt der Staat bestimmte Prämien in Aussicht. Um diese Prämien zu erhalten, verpflichtet sich der Sparer bestimmte Geldbeträge über eine längere Zeit (meistens sieben Jahre) bei einer Bank zu hinterlegen. Maßgebend für die Gewährung von Prämien sind die Einkommenshöhe, der Familienstand und die Höhe der geleisteten Sparbeträge. Die Auszahlung dieser staatlichen Prämien erfolgt über das Finanzamt an die Bank oder Bausparkasse des Prämienbegünstigten. Grundsätzlich gibt es bei der Zahlung von Prämien zwei unterschiedliche Gesetzliche Regelungen: Zum einen das fünfte Vermögensbildungsgesetz, zum anderen das Wohnungsbau- Prämiengesetz.1,

1. Das fünfte Vermögensbildungsgesetz

Das Vermögensbildungsgesetz, das den meisten Bürgern auch als "936- DM- Gesetz" bekannt ist, begünstigt vermögenswirksame Leistungen (VL) von Arbeitnehmern. Das heißt, daß eine staatliche Prämie auf vermögenswirksame Leistungen bis zum Maximalbetrag garantiert wird. Diese Prämie nennt sich Arbeitnehmer- Sparzulage und beträgt zehn Prozent beim "VL- Sparen". Vermögenswirksame Leistungen kann der Arbeitnehmer von seinem

Arbeitgeber einfordern, der diese zusätzlich zum Lohn (meist auf ein Bausparkonto oder sonstige Konten aus Sparverträgen) überweist. Die Zahlungen im Rahmen der vermögenswirksamen Leistungen sind gesetzlich nicht festgelegt, der Arbeitgeber ist vom Gesetzgeber also nicht zur Zahlung der vermögenswirksamen Leistungen verpflichtet. In der Regel gewährt der Chef diese zusätzlichen Ausgaben allerdings, da er die Möglichkeit hat, diese von den Steuern abzusetzen. Die Höhe der vermögenswirksamen Leistungen ist dabei meist branchenspezifisch in den Tarifverträgen festgelegt. In einigen Fällen sind betriebsinterne Vereinbarungen zu Zahlung der vermögenswirksamen Leistungen vorhanden. Grundsätzlich haben alle beschäftigten Arbeitnehmer, Lehrlinge ab 16 Jahren, Beamten, Richter sowie Berufs- und Zeitsoldaten die Chance, vermögenswirksame Leistungen zu bekommen. Das erste Vermögensbildungsgesetz wurde im Jahre 1961 verabschiedet. Damals war der Betrag auf DM 312 festgesetzt. Im Laufe der Jahre wurde das Gesetz einige Male reformiert. Erst kürzlich, am 1. Januar 1999, wurde das Vermögensbildungsgesetz aktualisiert, wobei einige Grundlagen neu gestaltet worden sind, und stellt damit bis heute die aktuell gültige 5. Fassung des Gesetzes dar. Das vermögenswirksame Sparen wurde dadurch für die Arbeitnehmer noch attraktiver gestaltet. Verschiedene bisherige Höchstgrenzen wurden nach oben gesetzt. Die Einkommensgrenzen betragen seit dem

1.Januar 1999 nicht mehr jährlich DM 27.000 für Ledige und DM 54.000 für Verheiratete, sondern wurden auf DM 35000 beziehungsweise DM 70000 angehoben. Dabei handelt es sich nach wie vor um das zu versteuernde Einkommen; der Bruttoverdienst ist je nach Gehaltshöhe und Steuerklasse um einiges höher. So kann sich das Bruttogehalt bei einem alleinstehenden Arbeitnehmer ohne Kind auf DM 41.000 belaufen, und trotzdem ist er berechtigt, die Arbeitnehmer - Sparzulage zu erhalten. Mit einem Kind dürfte er sogar DM 51.000 verdienen. Ehepaare, bei denen nur ein Partner berufstätig ist, können nun brutto bis zu DM 80.000 im Jahr erarbeiten, ohne die Sparzulage einzubüßen, mit einem Kind DM 87.000 , mit zweien DM 94.000. Sind beide Ehepartner berufstätig, so schadet ein Bruttoverdienst von bis zu DM 82.000 (mit einem Kind DM 89.000, mit zwei Kindern DM 96.000) nicht der Prämie. Insgesamt haben damit gut 13 Millionen Arbeitnehmer Anspruch auf diese Prämie, wie der Bundesverband deutscher Banken vorrechnete. Doch leider nutzen nur etwa 54 bis 59 Prozent der Beschäftigten zwischen 30 und 49 Jahren die Chance zum Vermögensaufbau. Bei den Jüngeren lassen sich mit 86 Prozent noch viel mehr das Geld durch die Lappen gehen. Die Arbeitnehmer- Sparzulage, die bis Ende 1998 noch generell zehn Prozent betrug, wurde für Beteiligungen am Produktivkapital, etwa in Form von Aktien oder Aktienfonds; auf 20 Prozent heraufgesetzt. In den Neuen Bundesländern werden bis zum Jahr 2004 sogar 25 Prozent Sparzulage gezahlt. Zu den geförderten

Vermögensbeteiligungen gehören vor allem Investmentfonds mit einem Aktienanteil von mindestens 60 Prozent am Fondsvermögen. Vor der Reform wurden Bausparen und Beteiligungen bis zum gemeinsamen Höchstbetrag von DM 936 jährlich mit der zehnprozentigen Sparzulage bedacht. Jetzt kann dieser Betrag allein für das geförderte Bausparen eingesetzt werden. Zusätzlich ist es möglich, DM 800 in Beteiligungen anzulegen. Der Arbeitnehmer kann nun also aus zwei unterschiedlichen "Förderungstopfen" schöpfen und insgesamt vermögenswirksame Leistungen von jährlich DM 1736 einstreichen. Die maximale Beteiligung des Bundes lag damals bei DM 94 im Jahr und liegt aktuell bei DM 254 (neue Bundesländer: DM 294). Zudem wird die Anlage vermögenswirksamer Leistungen in

Unternehmensbeteiligungen stärker gefördert. Deshalb werden nun alle Mitarbeiterbeteiligungen, das heißt Investitionen in das "eigene" Unternehmen, für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers abgesichert. Gefördert werden auch solche Investmentfonds, die gemeinsam von den Tarifvertragspartnern aufgelegt worden sind; damit erhielt die tarifvertragliche Vereinbarung vermögenswirksamer Leistungen neuen Auftrieb. Außerdem gibt es die Sparzulage heutzutage auch, wenn ein Tarifvertrag die Wahlfreiheit der Arbeitnehmer bei der Anlage vermögenswirksamer Leistungen der Arbeitgeber auf Bausparen und Beteiligungen beschränkt. Im übrigen ist vermögenswirksames Sparen nach wie vor bei einer Lebensversicherung oder per Sparvertrag zwar möglich, wird allerdings nicht vom Staat mit Prämien belohnt. In den Fällen, in denen der Arbeitgeber keine vermögenswirksame Leistungen oder weniger als die Höchstbeträge (DM 936/800 ) zahlt, können die Arbeitnehmer Teile ihres Gehaltes dafür verwenden, um die Sparzulage zur ergattern.1,8,9,10,11

2. Wohnungsbau- Prämiengesetz

Das Wohnungsbau- Prämiengesetz besagt, daß alle Personen ab 16 Jahren die Wohnungsbauprämie erhalten können, deren zu versteuerndes Einkommen die Grenzen von DM 50.000 für Alleinstehende beziehungsweise DM 100.000 für Verheiratete nicht übersteigt. Maßgebend ist dabei das Einkommen im Kalenderjahr vor der Sparleistung.

Sollte sich das Einkommen nachträglich erhöhen und somit die Grenzen übersteigen, ist dies für die Prämie unerheblich. Zusätzlich erhöht sich für jedes zu berücksichtigende Kind die Einkommensgrenze um DM 1.800. Folgende Aufwendungen sind vom Staat mit Prämien begünstigt: Beiträge an Bausparkassen, Aufwendungen für den ersten Erwerb von Anteilen an Bau- und Wohnungsgenossenschaften, Beiträge aufgrund von Wohnbausparverträgen und Beiträge aufgrund von Baufinanzierungsverträgen. Die Aufwendungen sind bei Alleinstehenden bis zu DM 1.000, bei Ehegatten bis zu DM 2.000 prämienbegünstigt. Diese Prämie beträgt zehn Prozent, also DM 100 beziehungsweise DM 200. Natürlich darf man auch mehr Geld aufwenden, bekommt dafür allerdings keine staatliche Unterstützung mehr. Genau wie das fünfte Vermögensbildungsgesetz wurde auch das Wohnungsbau- Prämiengesetz zum 1. Januar 1999 leicht verändert. Vorher waren die Einkommensgrenzen deutlich niedriger: DM 27.000 für Alleinstehende, DM 54.000 für Verheiratete. Auch wurden nur maximal DM 800 beziehungsweise DM 1600 mit Prämien versehen. Neben den Prämien der vermögenswirksamen Leistungen, stellt dies also die dritte Prämie dar. Meist werden diese Prämien von den Sparern miteinander kombiniert und in ein und die selbe Anlage gesteckt. Die häufigste und bekannteste Anlage ist dabei der Bausparvertrag.1,12

3. Der Bausparvertrag

Ein Bausparvertrag ist ein Vertrag, bei dem sich der Bausparer zur Leistung von Einlagen, die Bausparkasse zur Gewährung eines Darlehens verpflichtet. Grundsätzlich schließen sich beim Bausparen mehrere Personen zusammen und sparen gemeinsam. Jeder Zahlt kontinuierlich über mehrere Jahre (mindestens 6) auf sein Bausparkonto ein, bis das Mindestsparguthaben erreicht ist. Das Mindestsparguthaben wird beim Bausparen individuell auf die Bedürfnisse und finanzielle Situation des Bausparers abgestimmt. Je mehr Sparer teilnehmen, desto leichter können die Ziele realisiert werden, da die gesamte Summe mit zunehmender Teilnehmerzahl steigt und dadurch natürlich auch schneller eine größere Summe für den einzelnen vorhanden ist. Bei

Zuteilung kann dann das

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Bauspardarlehen in Anspruch genommen werden. Unter der Zuteilung versteht man den Zeitpunkt, an dem die Sparphase beendet ist und das Darlehen von der Bausparkasse an den jeweiligen Bausparer ausgezahlt wird.

Ab nun beginnt die Tlgungsphase des Bausparvertrages. An nebenstehenden Schaubild kann man sich den Ablauf des Bausparvertrages sehr gut verdeutlichen. Bausparen ist eine sehr sichere Anlageform. Die Gestaltung der einzelnen Tarife macht Bausparen relativ überschau- bar, da die Konditionen des Vertrages von Anfang an festgelegt sind. Die Gefahr eines Belastungsanstieges und die Ungewißheit der Zinsentwicklung werden damit von vornherein ausgeschlossen. Wenn man also zum Beispiel im Jahr 2001 einen Vertrag abschließt, gilt der aktuelle Zinssatz auch für die Zuteilung, die frühestens im Jahre 2008 erfolgen kann, da ein Bausparvertrag eine Mindestlaufzeit von sieben Jahren hat. Zum Darlehenszins muß gesagt werden, daß dieser im Vergleich zum normalen Zinssatz deutlich niedriger ausfällt, aber natürlich sehr langfristig anfällt. Das Bauspardarlehen kann auch vorzeitig ohne zusätzliche Kosten getilgt werden. Während der Sparphase bekommt man von der Bausparkasse auch noch Zinsen auf das bereits Angesparte. Dieser Sparzins liegt aktuell bei durchschnittlich drei Prozent. Viele Bausparkassen bieten zusätzlich einen Bonuszins, wenn man hinterher kein Darlehen beansprucht. Der Bausparvertrag muß nämlich nicht zwangsläufig der Finanzierung einer Immobilie dienen, sondern kann nur des Sparens wegen abgeschlossen werden. Entschließt man sich tatsächlich zum Bau oder Erwerb einer eigenen Immobilie bekommt man von Vater Staat unter gewissen Voraussetzungen sogar noch eine Eigenheimzulage. Dies aber nur am Rande. Im Allgemeinen ist der Bausparvertrag eine sehr sichere Anlage- form, die sich besonders für Berufseinsteiger oder schlechter verdienende Bürger eignet. In Kombination mit den vermögenswirksamen Leistungen kann man sich hier eine solide Grund- basis zum Vermögensaufbau schaffen. Das einzig Negative mag die geringe Rendite sein, die das Bausparen beispielsweise im Vergleich zu einem Aktienfonds bietet. Zwar gehört der Bausparvertrag schon zu den älteren Anlageformen , erfreut sich aber immer noch wachsender Beliebtheit. So lag das Geldvermögen privater Haushalte bei Bausparkassen im Jahr 1990 bei 125,7 Mrd. DM. Im Jahr 1995 waren es schon 155,1 Mrd. DM und im Jahr 1998 betrug das bundesdeutsche Bausparvermögen bereits 178,6 Mrd. DM.11 bis15

4. Beispielrechnung

Um den vorhergehenden Teil ein wenig zu verdeutlichen, folgt eine konkrete praxisorientierte Beispielrechnung, bei der vermögenswirksame Leistungen, Wohnungsbauprämie und der Bausparvertrag kombiniert werden.

Das zu versteuernde Einkommen des alleinstehenden Herr Meier liegt unterhalb der DM 35.000 Grenze. Er hat deswegen die Möglichkeit alle Prämien vom Staat zu erhalten. Also schließt Herr Meier bei einer Bausparkasse einen Bausparvertrag ab. Um die Wohnungsbauprämie zu bekommen, entschließt er sich DM 84 pro Monat von seinem Lohn auf sein Bausparkonto zu überweisen. Im Jahr sind dies genau DM 1000, was dem geförderten Höchstbetrag entspricht. Darauf bekommt er nun zehn Prozent (DM 100) Prämie. Bei seinem Arbeitgeber hat Herr Meier vermögenswirksame Leistungen beantragt. Sein Arbeitgeber ist bereit den maximal geförderten Betrag von DM 936 vollständig zu zahlen und überweist monatlich DM 78 auf das Bausparkonto des Herrn Meier. Diese DM 936 werden vom Staat wiederum mit zehn Prozent (DM 94) begünstigt. Die Laufzeit seines Bausparvertrags beträgt sieben Jahre. Zusätzlich zum Bausparvertrag entschließt sich Her Meier zum VL- Sparen mit Investmentzertifikaten, also Aktienfonds. Da er aber schon von Seiten des Arbeitgebers den maximalen Höchst- betrag von DM 936 auf Sparbeträge Maximal geförderter pro Monat Betrag pro Jahr Prämien vom Staat sein Bausparkonto VL in Bau-sparen auf seinen Aktienfond zahlen. Dies lohnt sich aber besonders für ihn, da hier 20 Prozent prämienbegünstigt sind.

Er bekommt vom Staat DM 160 jährlich. In den darauffolgenden Jahren läuft das Sparen genauso ab. Insgesamt werden jährlich DM 2736 auf die Anlagen des Herrn Meier eingezahlt, zu denen sich noch die Sparprämien in Höhe von DM 354 gesellen. Nach sieben Jahren kann Herr Meier dann auf eine stolze Summe von DM 21.630 blicken.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Dabei hat er selber nur DM 12.600 eingezahlt; die restlichen DM 9030 sind sein Spargewinn. Zinsen und Rendite sind noch nicht mit eingerechnet. Der tatsächliche Betrag würde also noch höher ausfallen.12,16

5. Die Gewährung von Steuervorteilen

Die Gewährung von Steuervorteilen ist eine Alternative für all diejenigen, deren zu versteuerndes Einkommen die Grenze von DM 35.000 beziehungsweise DM 70.000 überschreitet. Hierbei gewährt der Staat Steuervergünstigungen in Form von Sonderausgaben. Darin kann der Steuerpflichtige seine vermögenswirksamen Leistungen zum Beispiel für einen Bausparvertrag oder eine Lebensversicherung bei der Einkommenssteuer angeben. Die Vermögenswirksamen Leistungen werden nun aber weder vollständig noch teilweise vom Arbeitgeber übernommen. Sie müssen aus eigener Tasche bezahlt werden. Die geleisteten Zahlungen gelten bis zu einem bestimmten Höchstbetrag als Sonderausgaben und senken das zu versteuernde Einkommen. Die Einkommenssteuer, die dabei während des Jahres zuviel gezahlt wurde, wird dann vom Finanzamt zurückerstattet. Je höher die geltend gemachten vermögenswirksamen Leistungen sind, desto höher ist die Steuerrückerstattung; natürlich nur bis zu den jeweiligen Höchstgrenzen. Allerdings ist diese Möglichkeit von vornherein für besserverdienende Arbeitnehmer gedacht und führt verteilungspolitisch nicht zu größeren Fortschritten.1

Im folgenden wird eine Methode zur Förderung der Sparfähigkeit erläutert.

6. Der Investivlohn

Um das Ziel einer gerechten Vermögensverteilung besser zu verwirklichen, entwickelte man Modelle zur Vermögensbeteiligung. Dabei versucht man das Einkommen und damit die Sparfähigkeit der privaten Haushalte zu steigern. Gleichzeitig versucht man die Investitionsfähigkeit der Unternehmen zu fördern. Genau dies vereint der Investivlohn in sich, der entweder gesetzlich oder von den Tarifpartnern geregelt ist.

Das Investivlohnkonzept beruht auf dem Vorschlag, zusätzlich zu den Barlöhnen neue Entlohnungsformen vorzusehen. Im Gegensatz zum herkömmlichen Barlohn ist der Investivlohn ein Einkommen, der an die Arbeitnehmer nicht bar ausgezahlt, sondern unmittelbar investiert, das heißt für produktive Zwecke verwendet wird und somit zur Beteiligung am Unternehmen führt. Der Arbeiter kann also nicht alles sofort wieder konsumieren, sondern wird zu einer Anlage "gezwungen", die ihm später möglichst gewinnbringend ausgezahlt wird Die Arbeiter werden nicht am bestehenden Kapital beteiligt, sondern am Kapitalzuwachs. Der Investivlohn entlastet Firmen auf der Kostenseite, weil nur ein Teil des Gehalts ausgezahlt wird. Das stärkt die finanzielle Substanz des Unternehmens und macht den Betrieb dadurch auch wettbewerbsfähig, was wiederum Arbeitsplätze sichert. Die Mitarbeiter profitieren insofern, daß sie ihre Gehaltsforderung im Prinzip voll durchgesetzt haben, darüber aber nicht oder nur teilweise sofort verfügen dürfen. Die Arbeitnehmer stunden ihrem Betrieb sozusagen einen Teil ihrer Gehaltsverbesserung. Diese Gehaltsteile verbleiben entweder als direkte Anla ge in Form eines Darlehens im Unternehmen, in Wertpapieren des Betriebs oder auch als Anlage in einem externen Fonds. Letzteres bringt dem Unternehmen allerdings nichts, da das Mitarbeiterkapital ja nicht mehr dem Unternehmen des Arbeitgebers auf Erfolgsbasis zu Verfügung stände, sondern von dem Fond gegen Zinsen entliehen werden müßte. Damit wäre aber der Entlastungseffekt weg, der die Investitionsfähigkeit des Betriebs fördern soll. Durch das Eigentum am Produktivvermögen werden die Arbeitnehmer zusätzlic h motiviert, da sie ein Teil des ganzen sind und eine positive Betriebsentwicklung auch auf ihrem Zinsenkonto zu spüren ist. Der Arbeiter wird durch den Investivlohn sozusagen zum Kleinkapitalisten. Abgesehen davon erfüllt der Investivlohn auch wichtige volkswirtschaftliche Funktionen. So kann er zum Beispiel die Konjunktur positiv beeinflussen, da er den Kapitalmarkt entlastet. Außerdem beugt er Preissteigerungen bei Konsumgütern vor, da die gesamte Lohnerhöhung nicht gleich in den Konsum gesteckt werden kann. Zusätzlich kann der Investivlohn eine Ausgleichsfunktion zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern haben. Denn je niedriger der Tarifabschluß ist, desto höher fällt die Beteiligung aus (oder umgekehrt). Der Investivlohn hat aber auch Nachteile. Die überwiegende Zahl der Arbeitnehmer ist nicht an Beteiligungen am Unternehmen interessiert, das Bausparen ist dagegen viel beliebter. Zudem wird dem Arbeitnehmer ein Vermögensrisiko auferlegt, da das Vermögen bei einem Konkurs verloren geht. Der Spar- und Vermögenseffekt wäre damit zunichte gemacht. Der Investivlohn wird in

Deutschland aber eher weniger genutzt. Dennoch gibt es aber Firmen wie die Siemens AG, die den Investivlohn in ihrem Programm haben.1,17,18,19

IV. Auswirkungen der staatlichen Sparförderung

Die staatliche Sparförderung hat natürlich positive Auswirkungen in einer Volkswirtschaft, da sie, wie anfangs bereits erwähnt, dem Oberziel der Vermögensverteilung zugute kommt. Nun stellt sich die Frage, was für Auswirkungen die Sparförderung auf die einzelnen Sektoren der Volkswirtschaft.

Die primären Auswirkungen liegen beim einzelnen Bürger, der zu den unteren und mittleren Einkommensschichten gehört und somit Zielgruppe einer solchen Sparförderung ist. Er hat die Chance sich im Laufe der Zeit ein Vermögen aufzubauen. Während der Sparphase muß der Sparer sich zunächst einschränken, hat danach aber seine existentielle Lage deutlich verbessert. Durch seine Ersparnis kann er seine Bedürfnisse verstärkt decken, seine Persönlichkeit verwirklichen und sich beruflich weiterbilden. Er erhöht also seine Lebensqualität und steigt in eine bessere Gesellschaftsschicht auf. Außerdem kann er Eigentum von Immobilien bilden, wie es der Bausparvertrag vorsieht. Dadurch hat der Bürger mehr Geld zur freien Verfügung, da er sich die monatliche Miete spart. Das Glücksrad wird also ins Rollen gebracht. Das Wohneigentum bietet dem Bürger im Falle der Arbeitslosigkeit Sicherheiten und wird auch im Falle einer Inflation nicht entwertet, was ja die Währungsreform gezeigt hat, die auch der wesentliche Grund für eine so starke Vermögenskonzentration war. Zusätzlich können die Ersparnisse beziehungsweise das Wohneigentum der Altersvorsorge dienen, da sie die Versorgungslücke zwischen einstigen Einkommen und der niedriger lie genden Rente kompensieren kann.1,12

Für die Unternehmerseite hat die Sparförderung zunächst einmal einen negativen Effekt. Weil die Sparquote sich erhöht, sinkt der Konsum und damit auch der Gewinn. Langfristig ist eine konstante Sparquote ein wichtiger Aspekt für die Unternehmen, da sie die Quelle für zukünftige Investitionen darstellt. Ohne Ersparnisse der privaten Haushalte kann sich der Kapitalstock, abgesehen von der Selbstfinanzierung, nicht erhöhen. Da die Arbeitnehmer durch die Sparförderung Mittel haben, sich weiterzubilden, und sie im Sinne des Investivlohn Möglichkeiten der Vermögensbeteiligung haben, stehen bessere und motiviertere Arbeitskräfte zur Verfügung, wodurch sich die Qualität des Unternehmens verbessern kann.18 Auf der Seite des Staates führt die Sparförderung zu laufenden Ausgaben, die jährlich anfallen, da ja schließlich die Prämien zahlen muß und zusätzliche Verwaltungskosten entstehen. Vom Beginn der staatlichen Sparförderung bis heute hat der insgesamt circa 150 Milliarden DM in diese gesteckt. Im Jahr 1999 lagen die Kosten der gesamten Subventions- kosten. Auch wenn dies nur ein kleiner Teil ist, wie die Statistik zeigt, sind dies immerhin knapp zwei Milliarden DM. Auf der Anderen Seite aber spart der Staat. Da die Sparförderung die Entwicklung der unteren Einkommensschichten vorantreibt, muß der Staat weniger Sozialabgaben tätigen. Auch weil die Unternehmen verstärkt investieren können, werden mehr Arbeitskräfte benötigt. Dadurch steigen nicht nur die Steuereinnahmen des Staates, gleichzeitig gehen die Ausgaben für die Arbeitslosenunterstützung zurück. Im großen und ganzen trägt die Sparförderung zum Ziel der gerechten Vermögensverteilung (siehe Literatur- und Quellenverzeichnis, Anhang) bei, da die unteren Gesellschaftsschichten ein wenig näher an die darüberliegenden heranrücken kann.2,20

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Auswirkungen sind hier selbstverständlich relativ theoretisch und gleichzeitig optimiert, das heißt daß davon ausgegangen werden muß, daß das staatliche Förderungsprogramm greift, dies aber nicht zwangsläufig so sein muß, da die Sparförderung einige Probleme mit sich bringt.

V. Probleme der staatlichen Sparförderung

Eigentlich gibt es nur ein Problem bei der staatlich Sparförderung, das aber sehr elementar ist. Das staatliche Förderungsprogramm ist oberflächlich und nicht tiefgreifend genug. Der gestellte Rahmen reicht nicht aus , um die angestrebten Ziele zufriedenstellend zu verwirklichen. Der Hauptgrund dafür ist die angespannte Finanzlage des staatlichen Haushalts. Die Kassen sind so leer, daß eine intensivere Förderung nicht durchsetzbar ist oder die bestehende Förderung sogar gekürzt werden muß. So lagen die staatlichen Prämien in den 80.iger Jahren auf vermögenswirksame Leistungen beim Beteiligungssparen noch bei 23 Prozent. Ab 1993 wurde alles nur noch mit zehn Prozent belohnt, da die Staatsdefizite so hoch waren, daß beinahe der gesamte Etat der privaten Geldvermögensbildung zum Abbau der Schulden verbraucht worden ist. Mitte der 90.iger Jahre lagen die Mittel der staatlichen Förderung nur noch bei circa 700 Millionen DM. Vorher war es mit 1,4 Milliarden DM doppelt so viel. Erst ab der Reform zum 1. Januar 1999 entspannte sich die Lage wieder. Dennoch ist der aktuelle Etat nicht groß genug, um die Ziele konsequent zu verfolgen. Neben dem finanziellen Aspekt gibt es aber noch andere Gründe. Die staatliche Vermögensförderung ist oftmals ein sogenanntes "Wahlkampfopfer". Vor einer Wahl wird das Thema gerne von den einzelnen Parteien als ein bedeutender Punkt in ihrer Wirtschaftspolitik prognostiziert, wobei den Wählern meist ein stärkeres Förderungsprogramm versprochen wird. Nach der Wahl allerdings verschwindet das einst euphorisch versprochene oftmals sehr schnell wieder in der Schublade der Partei. Zum anderen besteht häufig ein Interessenskonflikt, der dem Förderungsprogramm im Wege steht.

So wollte man den Investivlohn nach der Wiedervereinigung gezielt in den neuen Bundesländern einsetzen. Dies funktionierte aber wie geplant, da Vertreter der Politik, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände unterschiedliche Vorstellungen von der konkreten Gestalt des Investivlohns hatten. Ein letzter Grund besteht in der Unkenntnis der Menschen. Wen sich das bestehende Angebot der Sparförderung keinerlei Nachfrage von Seiten der möglichen Sparer gegenübergestellt sieht, hat es natürlich von vornherein wenig Chancen. Die Tatsache, daß nur 14 Prozent (16- 30 Jährige) der zur Arbeitnehmer- Sparzulage berechtigten diese auch wirklich beanspruchen, beweist, daß die breite Masse nicht richtig informiert ist.

VI. Schluß

Auch wenn sich bei der praktischen Durchführung der staatlichen Sparförderung einige Probleme ergeben und die Armut dadurch nicht beseitigt werden kann, bin ich der Meinung, daß die Sparförderung absolut notwendig ist, zumal mich das Konzept der vermögenswirksamen Leistungen durchaus überzeugt hat. Zwar sind Geld und Vermögen nicht alles, spielen aber in unserer leistungsorientierten Gesellschaft eine enorme Rolle. Denn nur mit dem nötigen Kapital kann der einzelne seine Persönlichkeit verwirklichen und sein Leben lebenswert gestalten. Die Sparförderung schafft für die unteren Einkommensschichten die Möglichkeit, sich ebenfalls verwirklichen zu können. Dadurch wird das gesellschaftliche Klima im Land stark verbessert, da Neid, soziale Schieflage und darausfolgende Kriminalität schon im Keim bekämpft werden. Außerdem zeigt mir das Prinzip der staatlichen Sparförderung, daß man in Deutschland ernsthaft an den menschlichen und ausgleichenden Aspekten der sozialen Marktwirtschaft festhält. Dies ist um so schöner zu wissen, da in der heutigen Zeit der Globalisierung und Gewinnmaximierung die Gedanken der reinen Marktwirtschaft oftmals immer mehr in den Vordergrund zu rücken scheinen.

Anhang

Literatur- und Quellenverzeichnis:

1. Schiller (5. Auflage, 1996)

2. SZ (26.04.1997)

3. SZ (23.11.1991)

4. SZ (28.05.1993)

5. SZ (18.04.1994)

6. Deutsche Bundesbank

7. SZ (20.12.1998)

8. SZ (05.09.2000)

9. SZ (17.04.1999)

Volkswirtschaftslehre

"Vermögenspolitik, finanziell am Ende?" "Blüms Trick mit Abgaben"

"Zuviel Vermögen in zu wenig Händen"

"Vermögensverteilungspolitik hat ihr Ziel nic ht erreicht"

Finanzierungsrechnung von 1990 - 98

"Sparen wird ab 1999 vom Staat noch mehr belohnt"

"Viele Bürger lassen sich Sparprämien durch die Lappen gehen"

"Was bei der Sparzulage zu beachten ist"

10. Bundesverband Deutscher Investmentgesellschaften: "Initiative Investment Anlagen"

11. LBS Informationsbroschüre:

12. www-zr.statistik-bund.de

13. Badenia Bausparkasse

14. www-bvi.de

15. Sparkasse München

16. Günther Poser

17. SZ (09.08.1991)

18. SZ (09.05.1992)

19. Deutsche Bundesbank

20. SZ (2.07.1993)

21. SZ (21.02.1998)

"Bausparen und seine Möglichkeiten" "Definition von Zwischenkrediten"

"Information rund um das Bausparen" Geldvermögen privater Haushalte nach Anlagen Persönliches Gespräch

Wirtschaftspolitik

"Vom Mitarbeiter zum Eigentümer" "Überfrachteter Investivlohn"

Monatsbericht Dezember 2000

"Staat verzerrt gesamte Gelvermögensbildung" "Alle reden von Vermögensbildung"

Seite: 19

Bestätigung:

Hiermit bestätige ich, daß ich meine Facharbeit selbständig und ohne fremde Hilfe verfaßt habe.

Hochachtungsvoll

Mario Halatschev

Ende der Leseprobe aus 20 Seiten

Details

Titel
Staatliche Sparförderung - notwendig oder überflüssig
Veranstaltung
Fach Wirtschafts- und Rechtslehre
Note
11.5 Punkte
Autor
Jahr
2001
Seiten
20
Katalognummer
V101652
ISBN (eBook)
9783640000654
Dateigröße
443 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Staatliche, Sparförderung, Fach, Wirtschafts-, Rechtslehre
Arbeit zitieren
Mario Halatschev (Autor:in), 2001, Staatliche Sparförderung - notwendig oder überflüssig, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/101652

Kommentare

  • Gast am 27.4.2008

    staazliche Sparförderung.

    schöne Arbeit, und die erwähnte einseitige Vermögensverteilung nach der Währungsreform trotz gleichen Startgeldes durch Geldentwertung bweist noch einmal, Sachwert schlägt Geldwert, diese Erfahrung sei den Aktienangsthasen ans Herz gelegt,fördert man ja die Aktien auch mehr, ansonsten gehört hier die betriebliche Altersversorgung mit dazu.

  • Gast am 17.3.2005

    danke.

    rettest gerade meine morgige schulaufgabe!
    danke, danke, 1000xdanke!

  • Gast am 25.3.2004

    Fragen, Fragen, Fragen.

    Was ist eigentlich eine konzentrierte Reaktion und was ist eine konzertierte Reaktion?

  • Gast am 26.11.2001

    Quellen?.

    Wie soll man deine verwendeten Quellen bei, zB. 2. " SZ (... " nachvollziehen können? Lückenhafte Angaben! Vielleicht kannst du mich mal aufklären, wie ich deine verwendete Literatur auffinden kann.

    Gruß Steffen

Blick ins Buch
Titel: Staatliche Sparförderung - notwendig oder überflüssig



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden