Die Arbeit konzentriert sich auf drei Kernbereiche. Sie soll darstellen, wie der Begriff der Dienstunfähigkeit definiert wird und den Unterschied der dauernden und vorübergehenden Dienstunfähigkeit verdeutlichen (B). Sie vertieft dann den Aspekt, wie die Dienstunfähigkeit generell festgestellt wird, welche formellen Bedingungen eingehalten werden müssen und mit welchen Rechtsfolgen zu rechnen ist (C). Des Weiteren werden die Maßnahmen aufgezeigt, die dem Dienstherrn zu Verfügung stehen, um einen Beamten vor einer frühzeitigen Zurruhesetzung zu bewahren (D).
Inhaltsverzeichnis
A. Thematische Einführung
I. Inhaltliche Einführung
II. Redaktionelle Einführung
B. Terminologie der Dienstunfähigkeit
I. Die Legaldefinition gem. § 44 Abs.1 Satz 1 BBG
II. Das Amt im abstrakt-funktionellen Sinne
III. Der Unterschied zwischen der vorübergehenden und der dauernden Dienstunfähigkeit
C. Die Feststellung der Dienstunfähigkeit
I. Zweifel des Dienstherrn an der Dienstfähigkeit
II. Die ärztliche Untersuchung
1. Rechtsfolgen bei Verweigerung der Teilnahme an der amtsärztlichen Untersuchung
III. Antrag des Beamten auf Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit
1. Rechtsfolgen des Antrags auf Versetzung in den Ruhestand
D. Die Maßnahmen des Dienstherrn zur Verhinderung der vorzeitigen Zurruhesetzung
I. Der Grundsatz „Rehabilitation und Wiederverwendung vor Versorgung“
II. Vorfahrt für Weiterbeschäftigung
III. Das Hamburger Modell
1. Beispiel an einem Lehrer im Beamtenverhältnis
IV. Begrenzte Dienstfähigkeit
E. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der hohen Anzahl von Dienstunfällen bei Beamtinnen und Beamten in Nordrhein-Westfalen und untersucht, welche Maßnahmen der Gesetzgeber ergreift, um die Versetzung in den Ruhestand als letztmögliches Mittel (ultima ratio) zu vermeiden.
- Begriffsbestimmung und Abgrenzung der Dienstunfähigkeit im Beamtenrecht
- Formelle Anforderungen und Rechtsfolgen bei der Feststellung der Dienstunfähigkeit
- Grundsatz „Rehabilitation und Wiederverwendung vor Versorgung“
- Instrumente zur Vermeidung der vorzeitigen Zurruhesetzung wie das Hamburger Modell
- Möglichkeiten und Grenzen der begrenzten Dienstfähigkeit
Auszug aus dem Buch
II. Das Hamburger Modell
Das „Hamburger Modell“ ist gem. § 74 SGB das Wiedereingliederungsprogramm für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung. So erfolgt eine stufenweise Wiedereingliederung durch teilweise Verrichtung der bisherigen Tätigkeit vor.65
Das Beamtenrecht hat für eine Anwendung des Hamburger Modell keine vergleichbare gesetzliche Grundlage. Jedoch dient das Hamburger Modell auch als Hilfe bzw. Unterstützung für Beamte und findet in der Praxis Anwendung66, so wurde es auch in dem Rundschreiben des Bundesinnenministeriums erwähnt.67
Die Anwendung des Hamburger Modells kann für gute Ergebnisse sorgen.68
Das Modell soll Beamte wieder schrittweise an den früheren Umfang der Tätigkeit heranführen.69 Der Beamte soll langsam wieder an das Arbeitspensum seiner bisherigen Arbeitszeit gewöhnt werden. Dazu kann er beispielsweise tageweise unterhalb der verordneten Arbeitszeit Dienst leisten oder bei schlechtem Gesundheitszustand dem Dienst vollständig fern bleiben.70 Das Programm sollte in der Regel 6 Wochen nicht überschreiten, im Einzelfall kann aber auch eine längere Wiedereingliederungszeit in Betracht kommen Bessert sich der Gesundheitszustand in sechs Monaten nicht, ist eine ärztliche Untersuchung71 zu veranlassen. 72
Zusammenfassung der Kapitel
A. Thematische Einführung: Dieses Kapitel liefert einen statistischen Überblick über die Anzahl der Neupensionäre und dienstunfähigen Beamten in NRW sowie eine Einführung in die inhaltlichen Schwerpunkte der Arbeit.
B. Terminologie der Dienstunfähigkeit: Hier wird der beamtenrechtliche Begriff der Dienstunfähigkeit definiert, vom medizinischen Begriff der Erwerbsminderung abgegrenzt und die Bedeutung des Amtes im abstrakt-funktionellen Sinne erläutert.
C. Die Feststellung der Dienstunfähigkeit: Dieses Kapitel behandelt das Verfahren zur Feststellung der Dienstunfähigkeit, die Rolle der ärztlichen Untersuchung sowie die Rechte und Pflichten bei einem eigeninitiierten Antrag auf Versetzung in den Ruhestand.
D. Die Maßnahmen des Dienstherrn zur Verhinderung der vorzeitigen Zurruhesetzung: Hier werden verschiedene Ansätze wie der Rehabilitationsgrundsatz, die Vorfahrt für Weiterbeschäftigung, das Hamburger Modell und die begrenzte Dienstfähigkeit zur Vermeidung der vorzeitigen Pensionierung dargestellt.
E. Fazit: Das Fazit bewertet die bestehenden Maßnahmen des Dienstherrn und diskutiert den Bedarf an weiteren gesetzlichen Grundlagen sowie präventiven Ansätzen zur Senkung der Dienstunfähigkeitsraten.
Schlüsselwörter
Dienstunfähigkeit, Beamte, NRW, Zurruhesetzung, ultima ratio, ärztliche Untersuchung, Rehabilitation, Vorfahrt für Weiterbeschäftigung, Hamburger Modell, begrenzte Dienstfähigkeit, Gesundheitsmanagement, Prävention, BeamtStG, LBG NRW, Beamtenrecht.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit primär?
Die Arbeit untersucht das beamtenrechtliche Phänomen der Dienstunfähigkeit in Nordrhein-Westfalen und beleuchtet die Maßnahmen, die der Dienstherr ergreift, um vorzeitige Ruhestandsversetzungen zu vermeiden.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Zu den zentralen Themen gehören die rechtliche Definition der Dienstunfähigkeit, das Feststellungsverfahren, die Mitwirkungspflichten der Beamten sowie verschiedene Strategien zur beruflichen Wiedereingliederung.
Welches Ziel verfolgt die Arbeit?
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie die Dienstunfähigkeit als "ultima ratio" gewahrt bleibt und welche Instrumente zur Verhinderung einer vorzeitigen Zurruhesetzung zur Verfügung stehen.
Welche wissenschaftlichen Methoden werden angewendet?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse einschlägiger Gesetze (wie BBG, BeamtStG, LBG NRW) sowie der Auswertung aktueller Rechtsprechung und behördlicher Rundschreiben.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden die Definitionen, das Feststellungsverfahren der Dienstunfähigkeit sowie konkrete Handlungsoptionen für Dienstherrn wie Rehabilitation, Weiterbeschäftigung und stufenweise Wiedereingliederung detailliert analysiert.
Durch welche Schlüsselwörter lässt sich die Arbeit zusammenfassen?
Die zentralen Schlagworte sind Dienstunfähigkeit, Beamte, Rehabilitation, Hamburger Modell und Prävention im öffentlichen Dienst.
Wie unterscheidet sich die vorübergehende von der dauernden Dienstunfähigkeit?
Während die vorübergehende Dienstunfähigkeit auf einer akuten Erkrankung basiert, erfordert die dauernde Dienstunfähigkeit eine ärztliche Prognose, dass der Beamte auch in Zukunft nicht mehr in der Lage sein wird, sein Amt auszuüben.
Welche Rolle spielt das Hamburger Modell konkret für Lehrer im Beamtenverhältnis?
Lehrer können durch einen individuell abgestimmten Eingliederungsplan stufenweise an ihr ursprüngliches Arbeitspensum herangeführt werden, wobei die Zustimmung des Dienstherrn für dieses Verfahren zwingend erforderlich ist.
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- Anonym (Author), 2020, Die Dienstunfähigkeit bei BeamtInnen des Landes NRW als ultima ratio, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1019509