Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1 Einleitung
2 Immaterieller Vermögenswert nach IAS 38
2.1 Definition und Ansatzkriterien
2.2 Erst- und Folgebewertung
2.3 Auswirkung des IAS 38 auf die Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte
3 Beurteilung möglicher Folgen der Bilanzierung nach IAS 38
3.1 Folgen hinsichtlich der Relevanz der Rechnungslegungsinformationen
3.2 Folgen hinsichtlich des Marktwerts des Unternehmens
3.3 Folgen hinsichtlich der Ressourcenverteilung am Kapitalmarkt
3.4 Folgen hinsichtlich der Investitionsentscheidung der Unternehmen
4 Freiwillige Berichterstattung als Lösung möglicher Nachteile
5 Fazit
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Anteil der immateriellen Vermögenswerte am Gesamtvermögen
Abbildung 2: Aktivierung von selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten
Abbildung 3: Größte Unternehmen weltweit nach ihrem Marktwert 2020
Abbildung 4: Ausgaben für Forschung und Entwicklung in Deutschland von 1998-2018
1 Einleitung
Immaterielle Vermögenswerte (VW), wie Software, Lizenzen und Cloud Computing, sind relevante Werttreiber und Erfolgsfaktoren vieler Unternehmen weltweit. Aus diesem Grund stellen sie seit Jahren einen zunehmenden Anteil am Gesamtvermögen vieler Unternehmen dar.1 Die Abb. 1 verdeutlicht diese Entwicklung anhand der Aufteilung des Marktwertes der Unternehmen des Aktienindex S&P 500 (Standard & Poor's 500) in materielle und immaterielle VW von 1975-2015. Während der Anteil immaterieller VW am Gesamtvermögen 1975 nur 17 % betrug, lag dieser 2015 bei 84 %. Dies entspricht einem Wachstum von 67 % innerhalb von 40 Jahren.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Anteil der immateriellen Vermögenswerte am Gesamtvermögen
(Quelle: entnommen aus Ocean Tomo, LLC (2015), https://www.oceantomo.com/insights/ocean-tomo-releases-2015- annual-study-of-intangible-asset-market-value/)
Auch in der Zukunft ist aufgrund der voranschreitenden Digitalisierung, die im Zuge der aktuellen Corona-Krise noch stärker an Bedeutung gewinnt, eine weiterhin steigende Tendenz und wachsende Bedeutung der immateriellen VW zu erwarten.2 Allein die deutsche Wirtschaft steigerte die internen Investitionen in Forschung und Entwicklung (F&E) im Zeitraum von 2008 bis 2018 um 56 %.3 Dieser Anstieg führt aber nicht gleichermaßen zu einer steigenden Beachtung dieser in der Bilanzierung. Bereits 1999 benannte Lev (1999) dieses Problem: „In the past several decades, there has been a dramatic shift, a transformation, in what economists call the production functions of companies - the major assets that create value and growth. ... At the same time, there has been complete stagnation in our measurement and reporting systems.“4
Dies ist grundsätzlich auf die Komplexität immaterieller VW5 zurückzuführen, weshalb auch Moxter (1979) diese als Sorgenkinder des Bilanzrechts betitelte.6 Aufgrund dessen schreiben die Rechnungslegungsvorschriften einen vergleichsweise vorsichtigen Umgang, Accounting Conservatism genannt, hinsichtlich des Ansatzes und der Bewertung immaterieller VW vor.7 Dazu gehören auch die International Financial Accounting Standards (IFRS), auf die sich diese Arbeit beschränkt. Insbesondere selbst erstellte immaterielle VW können aufgrund der Ansatzkriterien des International Accounting Standards (IAS) 38 nur unter bestimmten Voraussetzungen aktiviert werden.8
Daher ist fraglich, ob der IAS 38 die Bilanzierung von immateriellen VW determiniert und dadurch insbesondere bei Unternehmen mit einem hohen Vorkommen dieser Differenzen zwischen der Berichterstattung und der Realität auftreten. Diese Frage und die weiteren Folgen, die aus dieser Ungleichheit resultieren, werden im Folgenden kritisch betrachtet und beurteilt. Anhand der gewonnenen Erkenntnisse soll weitergehend kritisch analysiert werden, inwiefern freiwillige Berichterstattung eine mögliche Lösung dieser Folgen sein kann.
Zu Beginn dieser Arbeit werden im zweiten Kapitel einleitend die Grundlagen eines immateriellen VW nach IAS 38 betrachtet. Dazu wird die Definition eines immateriellen VW gemäß (gem.) IAS 38 beleuchtet und dessen Ansatzkriterien erläutert. Im anschließenden Unterkapitel wird die Erst- und Folgebewertung immaterieller VW beschrieben. Darauf aufbauend stehen die möglichen Auswirkungen des IAS 38 auf die Bilanzierung immaterieller VW im Fokus des letzten Unterkapitels. Hierbei wird auch eine mögliche Benachteiligung bestimmter Branchen analysiert.
Das dritte Kapitel stellt die möglichen Folgen der Bilanzierung nach IAS 38 heraus und beurteilt diese kritisch unter Einbezug der vorhandenen Literatur. Im Rahmen dessen werden zuerst die Folgen hinsichtlich der Relevanz der Rechnungslegungsinformationen erörtert und bewertet. Das daran anknüpfende Unterkapitel befasst sich gleichermaßen mit den Folgen auf den Marktwert des Unternehmens. Im Fokus des dritten Unterkapitels steht die Beurteilung der Folgen hinsichtlich der Ressourcenverteilung am Kapitalmarkt. Abschließend wird die Frage beleuchtet, inwiefern die Bilanzierung nach IAS 38 die Investitionsentscheidungen hinsichtlich materieller und immaterieller VW der Unternehmen selbst beeinflusst.
Daran anschließend wird im vierten Kapitels erörtert, ob freiwillige Berichterstattung als mögliche Lösung der eben genannten Folgen dienen könnte. Ein Fazit schließt die Arbeit zusammenfassend ab und gibt einen kurzen Ausblick, ob und welcher Intensität die in dieser Arbeit untersuchten Folgen auch bei anderen Rechnungslegungswerken, wie dem Handelsgesetzbuch (HGB) und den United States Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) auftreten könnten.
2 Immaterieller Vermögenswert nach IAS 38
2.1 Definition und Ansatzkriterien
[...]
1 Vgl. hierzu auch IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer) (2017), S. 11-12.
2 Zustimmend hierzu IDW (2017), S. 12.
3 Vgl. Bundesministerium für Bildung und Forschung (2020), S. 20.
4 Vgl. Lev (1999), https://www.fastcompany.com/38859/new-math-new-economy.
5 Hiermit ist die Komplexität ihrer Beschaffenheit (Identifizierbar, künftiger Nutzen) gemeint.
6 Vgl. Moxter (1979), S. 1102.
7 Vgl. hierzu Fülbier/Honold/Klar (2000), S. 833.
8 Vgl. IAS 38, vom 29.11.2019.
9 Vgl. IAS 38.9.
10 Zur weiteren Ausführung dieser Kriterien wird auf IAS 38.60- IAS 38.62 verwiesen.
11 Zur weiteren Ausführung der Bestandteile der Herstellungskosten wird verwiesen auf den IAS 38.66 - IAS 38.67.
12 Vgl. Upton (2001), S. 73-76; Zéghal/Maaloul (2011), S. 263-265.
13 Vgl. Zéghal/Maaloul (2011), S. 264.
14 Laut IASB kann erst ab diesem Zeitpunkt von einem zukünftigen wirtschaftlichen Nutzen ausgegangen werden.
15 Vgl. Fuchs (2011), S. 1004.
16 Vgl. hierzu Leibfried/Pfanzelt (2004), S. 497.
17 Vgl. Lev/Daum (2004), S. 6.
18 Diese Aussage unterstützend Aboody/Lev (2000), S. 2765. Zur weiteren Ausführung des Ausnutzen von Insiderwissen wird auf Aboody/Lev (2000), S. 2747-2766 verwiesen.
19 Vgl. IAS 1.15.
20 im Falle einer Nicht-Aktivierung.
21 Vgl. Lev/Zarowin (1999), S. 366.
22 Vgl. Lev/Sarath/Sougiannis (2005), S. 1018-1019.
23 Vgl. Lev (2003), S. 19.
24 Vgl. Eierle/Kreß/Ther (2019), S. 430.
25 Vgl. Lev/Zarowin (1999), S. 354-358. Auch Dantoh, Radhakrishnan und Ronen (2004) kommen bei einer ähnlichen Untersuchung im Zeitraum von 1983-2000 zum gleichen Ergebnis.
26 Vgl. Lev/Zarowin (1999), S. 357-358.
27 Hierzu zählen z.B. Smartphone-Hersteller, also eine Branche mit einem hohen Anteil an immateriellen VW.
28 Vgl. Amir/Lev (1996), S. 12-17.
29 Vgl. Oliveira/Rodrigues/Craig (2010), S. 241, 250. In den portugiesischen Rechnungslegungswerken durften immaterielle VW, wie Anlaufkosten und Forschungsaufwendungen aktiviert werden.
30 Vgl. Francis/Shipper (1999), S. 349-350.
31 Vgl. Ely/Waymire (1999), S. 312-315.