Die Bedeutung von Gewerkschaften anhand der Care-Krise. Kitastreik, Bettenstreik, Rolle der Gewerkschaften


Hausarbeit, 2019

26 Seiten, Note: 2.0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Gewerkschaften
2.1. Definition Gewerkschaft
2.2. Bereiche in Deutschland
2.2.1. Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft
2.2.2. Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

3. Care-Krise
3.1. Definition Care-Arbeit
3.2. Definition Care-Krise
3.3. Kitastreik
3.4. Bettenstreik

4. Rolle der Gewerkschaften

5. Fazit

6. Literaturverzeichnis
6.1. Literatur
6.2. Onlinequellen

7. Abbildungsverzeichnis

1. Einleitung

Das Grundgesetz besagt in Artikel 9, Absatz 3, dass alle Beschäftigten das Recht haben, Vereinigungen zu bilden, um ihre Interessen auf dem Arbeitsmarkt zu wahren (vgl. Grundgesetz 2011: 201f).

Care-Arbeiterinnen sind für den Berufsethos bekannt, gegenüber Patienten und Patientinnen ein gewisses Verantwortungsgefühl zu entwickeln und ihre Arbeit nicht nur als normalen Job, sondern als eine Beschäftigung für Menschen und mit Menschen zu sehen. Sie gelten als herausragendes Beispiel für die Emanzipation und Durchsetzung von Frauen, da im Gesundheits- und Erziehungssektor eine große Anzahl an Frauen für Aufstände und Streiks bereit waren, um für bessere Arbeitsbedingungen einzustehen. Dies gilt als eine Wende und beachtenswerte Entwicklung in der Politik, welche in dieser Arbeit unter dem Titel „Die Bedeutung von Gewerkschaften anhand der Care-Krise“ thematisiert werden soll. Bei der Interessensdurchsetzung von unzufriedenen Beschäftigten, in diesem Fall Care- Arbeiterinnen, nehmen Gewerkschaften eine entscheidende Rolle ein, sodass diese Arbeit unter Leitung der Fragestellung „Inwiefern können Gewerkschaften der Interessendurchsetzung von Care-Arbeiter/-innen beitragen?“ erfolgen soll. Hinsichtlich der Fragestellung werden zuerst die grundlegenden Begriffe geklärt. Somit werden im ersten Kapitel eine Definition von Gewerkschaften gegeben und verschiedene Sektoren betrachtet. Bereits hier werden die Gewerkschaften GEW und ver.di ausführlich beschrieben, um zu einem späteren Zeitpunkt deren Aktivitäten in der Care-Krise darzulegen. Im nächsten Schritt wird dann der zweite grundlegende Begriff - die Care-Arbeit - im Zentrum stehen. Zuerst werden die Care-Arbeit und die Care-Krise vorgestellt, um anschließend auf den Kita- und den Bettenstreik eingehen zu können. Nachdem die Grundlagen gegeben sind, wird nun konkret auf die Rolle der Gewerkschaften bei der Interessendurchsetzung eingegangen. Dies bedeutet nicht, dass der komplette Ablauf der Streiks dargestellt, sondern nur einzelne Grundzüge und Maßnahmen verdeutlicht werden sollen, die zur Unterstützung der unzufriedenen Arbeiterinnen beigetragen haben. Auch die Ergebnisse der Forderungen werden hier verdeutlicht. Im Fazit soll abschließend der Arbeit die Rolle der Gewerkschaften eingeschätzt, beurteilt und nachvollzogen werden, um das Thema abzurunden.

2. Gewerkschaften

In diesem grundlegenden Kapitel sollen Gewerkschaften in Zentrum stehen. Es werden Definitionen und Merkmale herausgearbeitet, welche für diese Arbeit als relevant betrachtet werden. Nachdem eine detaillierte Definition von Gewerkschaften gegeben wurde, wird daraufhin auf die verschiedenen Sektoren von Gewerkschaften eingegangen und diese genauer betrachtet, um am Ende dieses Kapitels auf die grundlegenden Verbände eingehen zu können, die für den weiteren Verlauf dieser Arbeit von Bedeutung sind.

2.1. Definition Gewerkschaft

Gewerkschaften sind nach Hassel „Interessenverbände der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegenüber Arbeitgeberverbänden und dem Staat" (Hassel 2007: 173), welche aus dem Widerstand von Arbeitern gegen die einseitig festgelegten Lohn - und Arbeitsbedingungen der Unternehmen in der Vergangenheit entstanden seien. (Müller-Jentsch 2007: 18). Lösch erweitert diese Definition. Laut Lösch sind Gewerkschaften „autonome Verbände (Koalitionen) von Lohnabhängigen, die sich zur Wahrnehmung und Durchsetzung ihrer Interessen sowohl im Betrieb wie allgemein in Wirtschaft und Politik zusammengeschlossen haben. Sie sind mit der Durchsetzung der kapitalistisch-industriellen Produktionsweise entstanden, gelten als die ursprüngliche Form der Arbeiterbewegung und stellen bis heute eine ihrer organisatorischen Säule dar" (Lösche 1995: 20).

Werden die Strukturen und Funktionen von Gewerkschaften betrachtet, unterscheiden sich diese über die Vergangenheit hinweg nach Ländern, Sektoren und Berufsgruppen (Hassel 2007: 173). Gewerkschaften haben traditionell gesehen drei wesentliche Funktionen. Erstens seien sie Genossenschaften, mit dem Grundsatz ihren Mitgliedern Krankheits- und Unfallunterstützung, Arbeitslosenhilfe, Altenpension, Streik- uns Aussperrungsunterstützung, Rechtschutz vor Gerichten, Verwaltungsbehörden und Sozialversicherungskörpern zu gewährleisten (Hassel 2007: 173, Esser 2004: 86). Sie entwickeln eigene Institutionen zur Erfüllung der gesamten Aufgaben. Eigens eingerichtete Verbandsgerichte haben die Aufgabe, unter den Mitgliedern, Verbänden und konkurrierenden Verbänden zu kommunizieren und zu entscheiden (vgl. Neumann 1978: 150). Zweitens können sie laut Neumann als Markt- oder Kartellfunktion bezeichnet werden. Sie seien im Schwerpunkt Kampfverbände und zielen darauf ab, eine Beherrschung des Arbeitsmarktes zu schaffen (vgl. a.a.O.: 151). Außerdem wollen sie mit Arbeitgebern Standards in Tarifverhandlungen für Arbeitsbedingungen entwickeln (vgl. Hassel 2007: 173), indem sie gemeinsam mit Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden die Lohn- und Arbeitsbedingungen niederlegen oder die Kontrolle der staatlichen Regulierung, sofern der Staat diese Bedingungen nicht schon von sich aus regele (vgl. Neumann 1978: 151). Dies versuchen sie primär mit friedlichen Mitteln wie Verhandlungen, Untersuchungen und Überredung, jedoch setzen sie auch Streiks, Boykotts und in den seltensten Fällen passive Resistenz als Kampfmittel ein (vgl. Esser: 2007: 87). Drittens streben Gewerkschaften danach kollektive und individuelle Rechte der Arbeitnehmer durch politische Lobbyarbeit zu sichern (vgl. Hassel 2007: 173). Dies führt Neumann in seiner Definition zu Gewerkschaften noch weiter aus. Gewerkschaften seien „politische Verbände. Sie zielen nicht nur auf die Kontrolle des Arbeitsmarktes ab, sie helfen nicht nur den Mitgliedern, sondern sie versuchen zur gleichen Zeit den Staat und den staatlichen Zwangsapparat zu beeinflussen. Dieser Versuch erstreckt sich auf alle drei Staatsfunktionen, auf die Gesetzgebung, auf die Verwaltung und die Rechtsprechung. Zur Erfüllung dieser Zwecke verwenden die Gewerkschaften teil direkte Methode, durch unmittelbare Teilnahme an Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung, durch Verhandlungen mit Staatsbehörden wie auch durch den politischen Streik gegen den Staatsapparat. Ebenso oft verwenden sie indirekt Mittel, um ihr Ziel zu erreichen, insbesondere dadurch, dass sie die Hilfe einer politischen Partei und einer Parlamentsfraktion in Anspruch nehmen“ (Neumann 1978:151).

Bis heute üben Gewerkschaften die drei genannten Funktionen aktiv aus, jedoch sei die Bedeutung der sozialen Sicherung durch den Ausbau moderner Wohlfahrtsstaaten vermehrt in den Hintergrund gerückt (vgl. Hassel 2007: 173). Dies wird in Kapitel 2.2. „Bereiche in Deutschland" genauer thematisiert und dargestellt, um abschließend auf die relevanten Verbände für den weiteren Verlauf einzugehen.

2.2. Bereiche in Deutschland

Neben den skandinavischen und österreichischen Gewerkschaften gehören die deutschen den weltweit am stärksten institutionalisierten und in ihren Strukturen gefestigten Gewerkschaftsorganisationen an (vgl. Hassel 20017: 173). Es gibt wenige Länder, in denen es eine ebenso breite Beteiligung von Gewerkschaften an gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Aufgaben gebe. Die Beteiligung reicht neben der Vertretung in Rundfunkräten über die Selbstverwaltung der Bundesagentur für Arbeit bis hin zu nahezu paritätischen Beteiligungen in den Aufsichtsräten großer Unternehmen. (ebd.).

Die Strukturen von Gewerkschaften unterscheiden sich erheblich in den europäischen Ländern. Es gibt Länder, in denen Gewerkschaften kaum formalisiert sind, während sie in anderen hingegen stark institutionalisiert sein können (ebd.). Außerdem gibt es Verbände, welche sehr kleine definierte Berufsgruppen spezialisierter Arbeiter/-innen vertreten, während andere demgegenüber umfassender angelegt sind. Sie reichen von der kleinen Gewerkschaft Sheffield Wool Shear Workers in England bis zur weltweit größten Gewerkschaft Ver.di mit ca. 2,0 Millionen Mitgliedern. Laut Hassel finden sich Mischformen aus Organisationsstrukturen in vielen Ländern wieder, welchen sich zwischen dem Typus kleinerer berufsständischer Organisationen mit geringem Zentralisierungsgrad und dem Typus großer, nach einem hohen Zentralisierungsgrad unterscheiden (ebd.).

Durch die Integration der neuen Bundesländer Ende der 1980er Jahren, strukturell bedingte Mitgliederverluste in verschiedenen Branchen sowie eine anhaltende Rekrutierungsschwäche, welche hauptsächlich bei Angestellten und berufstätigten Frauen festzustellen ist, wurde ein Fusionsprozess in Gang gesetzt (vgl. Müller/Wilke 2003: 132f.). Seit mehr als vier Jahrzehnten nach der Gründung des Deutschen Gewerkschaftsbundes haben die Mitgliedsgewerkschaften die Abgrenzung der Zuständigkeitsbereiche und den Bestand ihrer Organisationen konservieren können, welche zusätzlich zu dem Fusionsprozess beigetragen haben (vgl. bpb). Dieser Prozess führte dazu, dass 17 Einzelgewerkschaften nach den 1980er Jahren gegenwärtig zu acht Verbänden fusionierten. Die kleineren Gewerkschaften GEW (Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft), NGG (Gewerkschaft Nahrung­Genuss-Gaststätten) und die Gewerkschaft der Polizei behalten ihre organisatorische Eigenständigkeit ohne Fusion bei. Die anderen entstanden aus Zusammenschlüssen von IG Bau-Agrar-Umwelt und EVG, sowie der IG Bergbau, Chemie, Energie und IG Metall und Ver.di, welche sich bereits 1989 mit der IG Druck und Papier mit der Gewerkschaft Kunst zusammengeschlossen hatten (vgl. ebd.). Für den weiteren Verlauf der Arbeit wird sowohl auf die Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW) als auch auf die Vereinte Dienstleistungsgesellschaft Ver.di eingegangen, da sich diese mit den Fachbereichen Gesundheit und sozialen Diensten auseinandersetzen, welche in dieser Arbeit von zentraler Bedeutung sind.

2.2.1. Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft

Die GEW ist eine der acht Gewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Mit ihren ca. 300.000 Mitgliedern gehört sie zu den kleineren Gewerkschaften des DGB und finanziert sich uneingeschränkt durch einkommensabhängige Mitgliederbeiträge. Jeder Berufstätige im Bildungs- und Erziehungssektor kann dieser Gewerkschaft beitreten. Dennoch zeigt sich in der Mitgliederstatistik ein Übergewicht. Über 60% der Gewerkschaftler sind an Schulen tätig. Jedoch vertritt die Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft auch Pädagogen in Kindertagesstätten und Jugendheimen, sowie Dozenten von wissenschaftlichen Instituten, Hochschulen und Volkshochschulen, welche die übrigen 40% bilden. Ebenso gehören die Nichterwerbstätigen, Studenten und Arbeitslose zu dieser Gruppe. Die GEW ist in 16 Landesverbände untergliedert, welche nochmals auf Bundesebene zusammengefasst sind. Der zentrale Verband hat neben seinen Zweigstellen in Bonn und Berlin seinen Hauptsitz in Frankfurt am Main.

Organisatorisch ist die GEW in verschiedene Organisations- und Vorstandsbereiche unterteilt, welche sich mit verschiedenen Fach- und Arbeitsbereichen beschäftigen. Des Weiteren befasst sich die GEW mit den Bereichen Angestellten- und Beamtenpolitik, verschiedenen Fach- und Personengruppen, welche sich beispielweise mit Fremdenfeindlichkeit oder Belangen verschiedener Gruppen befassen, wie Frauen und Senioren. Weitere Bereiche sind der Organisationsbereich Berufliche Bildung und Weiterbildung, der Vorstandsbereich Schule, der Organisationsbereich Hochschule und Forschung, der Organisationsbereich Jugendhilfe und Sozialarbeit sowie die junge GEW. Diese Bandbreite der verschiedenen Bereiche begründet sich in der hohen Interessenlage der Mitglieder der GEW. Sie selbst sieht sich sowohl als gewerkschaftliche Interessenvertretung sowie als bildungs- und gesellschaftspolitische Interessengruppe für Lernende. Die genannten Arbeits- und Gruppenbereiche finden sich auf der Homepage der GEW noch detaillierter wieder (GEW (1)). Ebenso vertritt die GEW Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen. Nach Angesicht der GEW müssen mehr Ressourcen in die Qualitätsentwicklung fließen, um somit im Sinne der Kinder und Familien die frühkindliche Bildung zu verbessern, um die Tätigen in diesem Bereich zu entlasten. Höheres Gehalt, eine Qualifizierung der Fachkräfte und bessere Rahmenbedingungen fordert die GEW in den Berufen des Sozial- und Erziehungsdienst. Sie setzt sich bei Tarifverhandlungen und bei Streiks für Erzieherinnen und Erziehern für bessere Gehälter ein und fordert Tariflöhne für alle Beschäftigten dieser Berufsgruppe (vgl. GEW (2)). Wie die GEW diese Interessen durchsetzt, wird in einem später folgenden Kapitel genauer betrachtet.

2.2.2. Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

Die Vereinte Dienstleistungsgesellschaft (Ver.di) gründete sich im Jahre 2001 aus den fünf Einzelgewerkschaften Deutsche Angestellten-Gewerkschaft (DAG), Deutsche Postgewerkschaft (DPG), Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen (HBV), IG Medien-Druck und Papier IG Medien) sowie der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr (ÖTV), um „auf die veränderten ökonomischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen zu reagieren und die gewerkschaftliche Handlungsfähigkeit zu stärken" (Ver.di Jugend 2011: 4).

Die aktuelle Mitgliederzahl liegt derzeit bei ca. zwei Millionen Mitgliedern. Demnach ist sie nach der IG-Metall die zweit größte Gewerkschaft in Deutschland (vgl. Verdi). Frauen organisieren sich zu ca. 52% in der Gewerkschaft Ver.di (ebd.). Der Bundesvorstand der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft setzt sich aus 13 Mitgliedern zusammen, welche die zehn Landesbezirke, 13 Fachbereichsleitungen und auf Bundesebene die Bundesfachgruppenleitungen leitet (vgl. Bickhove- Swiderski/Wittenberg 2011: 1f). Die Fachbereiche lehnen sich an den Branchen der Mitglieder an und diese nehmen die Aufgaben der mitglieder- und betriebsnahen Interessenvertretung wahr (vgl. Verdi 2011). Die einzelnen Fachbereiche haben eigene Statuten inne, welche der Zustimmung des Gewerkschaftsrats bedürfen und legen ihre innere Struktur selbst fest (vgl. ebd). Laut der Satzung von Ver.di können verschiedene Personengruppen auf Bezirks-, Landes-, und Bundesebene geschlossen werden (vgl. ebd.).

Für den weiteren Verlauf dieser Arbeit ist der Fachbereich Gesundheit, soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen bedeutend, da sich dieser mit dem Bettenstreik an der Berliner Charité beschäftigt hat. Bedeutende Aufgaben und Ziele sind in der Grundsatzerklärung verankert, welche am 18. März 2010 vom Gewerkschaftrat Ver.di beschlossen und festgelegt worden sind (vgl. Verdi 2010). Ein wichtiges Ziel, welches Ver.di erreichen möchte, ist die Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Chancengleichheit (vgl Verdi). Ver.di setzt sich für bessere Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen ein, versucht diese durch Tarifverträge zu gestalten und abzusichern (vgl. Verdi 2014: 28f) und setzt sich ebenso für die Gleichstellung von Männern und Frauen ein (vgl. Achatz 2010: 525). Unter der DGB - Initiative „Gute Arbeit" setzt sich die Gewerkschaft in den alten und neuen Bundesländern, in ihrer Tarifpolitik, für die Angleichung von Löhnen und Renten ihrer Mitglieder ein (vgl. AFT 2010). Außerdem haben alle Mitglieder einen Anspruch auf kostenlosen Rechtsschutz in Arbeit- und Sozialrecht und im Falle eines Streiks auf Streikgeld (vgl. Ver.di 2018: 2). Ebenso haben Ver.di-Mitglieder Zugang zu den bundesweiten Zentren für gewerkschaftliche Bildungsarbeit, bei denen sich die Mitglieder austauschen und kostenfreien Bildungsurlaub genießen können (vgl. Ver.di).

Die herausgearbeiteten Aufgaben und Ziele von Gewerkschaften sind im weiteren Verlauf dieser Arbeit von Bedeutung. Speziell wird in dem fortlaufenden Kapitel auf die Aufgaben und Ziele der GEW und Ver.di, welche primär für diese zwei Gewerkschaften herausgearbeitet wurden, genauer in Hinblick der Fragestellung untersucht.

3. Care-Krise

In diesem Kapitel soll nun der zweite wichtige inhaltliche Aspekt dieser Arbeit im Zentrum stehen: Die Care-Krise. Um die Rolle der Gewerkschaften am Beispiel der Care-Krise zu erläutern, wird zuerst eine Definition der Care-Arbeit und eine Definition der Care-Krise gegeben, sodass grundlegende Merkmale offeriert werden.

Anschließend soll weiter ins Detail gegangen werden. Aus diesem Grund werden zwei jüngst präsente Vorkommnisse in der Branche Gesundheit und Erziehung vorgestellt. Somit wird diese Arbeit mit dem Kitastreik und dem Bettenstreik zwei weitere Unterkapitel untergliedert. Nach diesen Kapiteln ist die inhaltliche Basis geschaffen, um auf die Forschungsfrage dieser Arbeit einzugehen und die Rolle der Gewerkschaften zu erläutern.

3.1. Definition Care-Arbeit

Care-Arbeit oder auch Pflegearbeit genannt beschreibt die Tätigkeiten des Pflegens und Sich-Kümmerns (vgl. Artus 2017: 14). Der Begriff Care-Arbeit entstand ursprünglich aus dem Englischen heraus und bedeutet „care work" und wurde in den 1900er Jahren im englischen Raum zum ersten Mal verwendet (vgl. Abel 1990: 13).

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Ende der Leseprobe aus 26 Seiten

Details

Titel
Die Bedeutung von Gewerkschaften anhand der Care-Krise. Kitastreik, Bettenstreik, Rolle der Gewerkschaften
Hochschule
Philipps-Universität Marburg  (Politikwissenschaft)
Veranstaltung
Politik und Geschlechterverhältnisse 2
Note
2.0
Autor
Jahr
2019
Seiten
26
Katalognummer
V1021833
ISBN (eBook)
9783346416148
ISBN (Buch)
9783346416155
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Gender, Geschlechterverhältnisse, Care-Arbeit, Politik, Gewerkschaften, Gender Mainstreaming
Arbeit zitieren
Charly Waletzki (Autor:in), 2019, Die Bedeutung von Gewerkschaften anhand der Care-Krise. Kitastreik, Bettenstreik, Rolle der Gewerkschaften, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1021833

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