Grin logo
de en es fr
Shop
GRIN Website
Texte veröffentlichen, Rundum-Service genießen
Zur Shop-Startseite › Jura - Strafrecht

Mord gem. § 211 StGB. Besteht Reformbedarf?

Verfassungsmäßigkeit der lebenslangen Freiheitsstrafe. Problematik des Mordmerkmals "Heimtücke"

Titel: Mord gem. § 211 StGB. Besteht Reformbedarf?

Hausarbeit , 2020 , 20 Seiten , Note: 13,0

Autor:in: Anonym (Autor:in)

Jura - Strafrecht
Leseprobe & Details   Blick ins Buch
Zusammenfassung Leseprobe Details

Diese Hausarbeit setzt sich nach kurzer Darstellung der bestehenden Mordmerkmale schwerpunktmäßig mit dem Urteil des BVerfG auseinander. Die Streitpunkte des Verfahrens werden genauer beleuchtet.
Außerdem wird auf das problembehaftete Mordmerkmal der „Heimtücke“ eingegangen, das anhand des Haustyrannen-Falls verdeutlicht werden soll und auch der Wunsch aus dem politischen Raum, den Begriff des „Mörders“ sprachlich dem Strafgesetz anzugleichen, wird berücksichtigt.

Der § 211 StGB mit seinen Mordmerkmalen feiert im nächsten Jahr sein 80-jähriges Bestehen, doch trotz seiner langjährigen Existenz steht er immer wieder in der Kritik:
Die exklusive und absolute Strafandrohung des Mordparagraphen sei nicht konform mit dem Grundgesetz, die Auslegung einzelner Mordmerkmale führe zu einer Rechtsunsicherheit und der Terminus „der Mörder“ gehöre nicht zu einem tatorientierten Strafrecht, sondern vielmehr zur Tätertypenlehre der Nationalsozialisten.
Diese Diskussionspunkte entfachen einen andauernden Meinungsstreit zwischen Literatur und Rechtsprechung. Das Schrifttum befürwortet eine Überarbeitung der Tötungsdelikte, hingegen beharren die Gegensprecher auf der aktuellen Fassung. Eine Einigung in der Frage, ob es einer Reform des § 211 StGB bedarf, ist nicht in Sicht.
Die vorstehenden Streitpunkte sind auch Gegenstand im rechtspolitischen Diskurs. Der ehemalige Bundesjustizminister Heiko Maas schreibt sich die Änderung der Tötungsdelikte auf die Fahne und ruft im Mai 2014 eine Expertengruppe ins Leben, um Lösungsvorschläge für eine mögliche Reform auszuarbeiten. Auf die Ergebnisse der Expertengruppe kann angesichts ihres Umfangs nicht eingegangen werden.
Im Jahr 1976 hat sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit der Frage beschäftigt, ob die lebenslange Freiheitsstrafe mit der Verfassung vereinbar ist und hat seine Entscheidung im Urteil vom 21. Juni 1977 festgehalten.

1. Einleitung
2. Historie
3. Mord gem. § 211 StGB in aktueller Fassung
3.1 Besonders verwerflicher Beweggrund
3.2 Verwerfliche Art und Weise der Tatbegehung
3.3 Besonders verwerflicher Zweck
4. Bestehende Reformbedürftigkeit
4.1 Verfassungsmäßigkeit der lebenslangen Freiheitsstrafe
4.1.1 Menschenwürde
4.1.2 Freiheit der Person
4.1.3 Gleichheitsgrundsatz
4.2 Problematik des Mordmerkmals „Heimtücke“
4.2.1 Verwerflicher Vertrauensbruch
4.2.2 Typenkorrektur
4.2.3 Rechtsfolgenlösung
4.3 Terminologie
5. Fazit

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Historie

3. Mord gem. § 211 StGB in aktueller Fassung

3.1 Besonders verwerflicher Beweggrund

3.1.1 Mordlust

3.1.2 Befriedigung des Geschlechtstriebs

3.1.3 Habgier

3.1.4 Sonstige niedrige Beweggründe

3.2 Verwerfliche Art und Weise der Tatbegehung

3.2.1 Heimtücke

3.2.2 Grausamkeit

3.2.3 Gemeingefährliche Mittel

3.3 Besonders verwerflicher Zweck

4. Bestehende Reformbedürftigkeit

4.1 Verfassungsmäßigkeit der lebenslangen Freiheitsstrafe

4.1.1 Menschenwürde

4.1.2 Freiheit der Person

4.1.3 Gleichheitsgrundsatz

4.2 Problematik des Mordmerkmals „Heimtücke“

4.2.1 Verwerflicher Vertrauensbruch

4.2.2 Typenkorrektur

4.2.3 Rechtsfolgenlösung

4.3 Terminologie

5. Fazit

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die anhaltende Kritik am § 211 StGB, insbesondere im Hinblick auf die Verfassungsmäßigkeit der lebenslangen Freiheitsstrafe, die Auslegung einzelner Mordmerkmale sowie die rechtsideologische Herkunft des Tatbestandes aus der Zeit des Nationalsozialismus.

  • Historische Entwicklung und aktuelle Fassung des Mordparagraphen
  • Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der lebenslangen Freiheitsstrafe
  • Problematiken bei der Auslegung des Mordmerkmals „Heimtücke“
  • Lösungsansätze zur Korrektur von Härten in der Strafzumessung
  • Terminologische Kritik und Reformvorschläge für die Tötungsdelikte

Auszug aus dem Buch

4.2 Problematik des Mordmerkmals „Heimtücke“

Die Heimtücke spielt in der Praxis eine große Rolle und stellt die Rechtswissenschaftler immer wieder vor Auslegungsprobleme.46

Im Folgenden wird das problembehaftete Mordmerkmal der Heimtücke anhand des sogenannten Haustyrannenfalls veranschaulicht.

Wie bereits erwähnt, geht mit der Feststellung eines der Mordmerkmale die lebenslange Freiheitsstrafe einher.

Ein Mann hat seine Ehefrau über viele Jahre hinweg als sein Eigentum betrachtet, sie misshandelt, beleidigt und gedemütigt. Auch als sie schwanger ist, hat es ihn nicht davon abgehalten, sie gegen ihren Bauch zu treten. Da sie ihm körperlich unterlegen ist, lässt sie die gewalttätigen Aggressionen ihres Mannes über sich ergehen. Verbaler oder körperlicher Widerstand waren zwecklos und führen zu noch mehr Schlägen. Außerdem lebt sie in ständiger Angst um ihre zwei Töchter. Aus Verantwortungsgefühl zu ihren Kindern unternimmt sie keine Flucht- oder weitere Suizidversuche. Die Situation stellt sich für die Mutter schier aussichtslos dar. Sie sieht keinen anderen Ausweg aus dieser von Angst und Schrecken geprägten Beziehung als den Tod ihres Mannes und fasst den Entschluss ihn umzubringen.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Die Arbeit thematisiert die Kritik am § 211 StGB, dessen Reformbedürftigkeit sowie die fortwährende Diskussion über seine ideologischen Wurzeln.

2. Historie: Dieser Abschnitt zeichnet die historische Entwicklung des Mordparagraphen von 1941 bis zur Änderung im Jahr 1975 nach.

3. Mord gem. § 211 StGB in aktueller Fassung: Es erfolgt eine detaillierte Erläuterung der Mordmerkmale, unterteilt in besonders verwerfliche Beweggründe, Tatbegehungsweisen und Zwecke.

4. Bestehende Reformbedürftigkeit: Dieses Kapitel analysiert die Verfassungsmäßigkeit der lebenslangen Freiheitsstrafe, die spezifische Problematik der „Heimtücke“ sowie die Kritik an der Terminologie.

5. Fazit: Die Verfasserin resümiert, dass eine Reform des § 211 StGB zur Ermöglichung von Milderungen in besonderen Ausnahmefällen sowie eine sprachliche Bereinigung wünschenswert sind.

Schlüsselwörter

§ 211 StGB, Mord, Heimtücke, lebenslange Freiheitsstrafe, Grundgesetz, Rechtsstaatlichkeit, Strafzumessung, Haustyrannenfall, Reformbedarf, Tätertypenlehre, Nationalsozialismus, Verhältnismäßigkeit, Strafrechtsdogmatik.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der anhaltenden Kritik an der aktuellen Ausgestaltung des Mordparagraphen § 211 StGB im deutschen Strafrecht.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Im Zentrum stehen die verfassungsrechtliche Bewertung der lebenslangen Freiheitsstrafe, die Auslegung von Mordmerkmalen wie „Heimtücke“ und die Herkunft des Gesetzes aus der NS-Zeit.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist es, die bestehende Reformbedürftigkeit des § 211 StGB aufzuzeigen und Argumente für eine flexiblere Strafzumessung in Ausnahmefällen zu liefern.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die einschlägige Literatur, Rechtsprechung des BGH und des BVerfG sowie rechtspolitische Debatten auswertet.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Mordmerkmale, die verfassungsrechtliche Prüfung der Strafandrohung und die Diskussion über Reformansätze für das Merkmal „Heimtücke“.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Mordmerkmale, lebenslange Freiheitsstrafe, Verfassungsmäßigkeit und Reformbedarf geprägt.

Was genau ist der „Haustyrannenfall“?

Es ist ein Fallbeispiel einer jahrelang misshandelten Ehefrau, die ihren Ehemann im Schlaf tötet, wodurch die Problematik der zwingenden lebenslangen Haft bei Vorliegen des Merkmals „Heimtücke“ verdeutlicht wird.

Warum wird die „Typenkorrektur“ kritisiert?

Sie wird kritisiert, da das Kriterium der „besonderen Verwerflichkeit“ zu vage ist, dem Bestimmtheitsgebot des Grundgesetzes entgegensteht und zu unvorhersehbarer Rechtsprechung führen kann.

Ende der Leseprobe aus 20 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Mord gem. § 211 StGB. Besteht Reformbedarf?
Untertitel
Verfassungsmäßigkeit der lebenslangen Freiheitsstrafe. Problematik des Mordmerkmals "Heimtücke"
Hochschule
Polizeiakademie Niedersachsen  (Polizeiakademie Oldenburg)
Note
13,0
Autor
Anonym (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2020
Seiten
20
Katalognummer
V1021965
ISBN (eBook)
9783346418227
ISBN (Buch)
9783346418234
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Mord Reform Reformbedarf Lebenslange Freiheitsstrafe Exklusivitäts-Absolutheits-Mechanismus § 211 211 211 StGB § 211 StGB
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Anonym (Autor:in), 2020, Mord gem. § 211 StGB. Besteht Reformbedarf?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1021965
Blick ins Buch
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
Leseprobe aus  20  Seiten
Grin logo
  • Grin.com
  • Versand
  • Kontakt
  • Datenschutz
  • AGB
  • Impressum