Kinderrechte und Partizipation in der Kinder- und Jugendhilfe. Umsetzung und Herausforderungen


Akademische Arbeit, 2021

14 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Kinderrechte als Menschenrechte fur Kinder
2.1. UN - Kinderrechtskonvention
2.1.1. Partizipation
2.1.2. Rechtliche Grundlagen

3. Partizipation in der Kinder- und Jugendhilfe
3.1 Anforderungen an die Fachkrafte der Kinder- und Jugendhilfe
3.2 Herausforderungen

4. Partizipation am Beispiel der Inobhutnahme T
4.1. Beschreibung der Einrichtung
4.2. Partizipation in der Inobhutnahme T
4.2.1. Herausforderungen bei der Umsetzung der Beteiligung
4.3. Reflexion

5. Fazit

6. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Kinder haben Rechte. Ein Satz, der in Deutschland viel Zustimmung erfahren sollte. Gesellschaftlich betrachtet bilden Kinder und Jugendliche eine Gruppe mit besonderen Bedurfnissen und benotigen besonderen Schutz. Die Thematik gewinnt an Wichtigkeit, so wird in der Politik bereits seit Jahren diskutiert, ob Kinderrechte und in welcher Form sie in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen werden.

Die UN-Kinderrechtskonvention bildet hier einen wichtigen Baustein, der vereinbarte Kinderrechte auf europaischer und nationaler Ebene festhalt. Das Arbeitsfeld der Kinder- und Jugendhilfe versteht sich in dieser Thematik als wichtiger Akteur und glaubt man Maywald, als Anwaltin der in der UN-Kinderrechtskonvention verankerten Rechte fur Kinder.1 Sie arbeitet mit Kindern und Jugendlichen, die nicht selten an besonderen MaB an Schutz bedurfen.

Diese Arbeit wird sich mit dem Kinderrechtsansatz und der Partizipation in der Kinder- und Jugendhilfe beschaftigen und der Frage: „Wie gestaltet sich die Umsetzung von Beteiligungsrechten in der Kinder- und Jugendhilfe und welche Herausforderungen konnen sich daraus ergeben?“ Dafur wird im ersten Teil dargestellt, worum es sich bei den Kinderrechten auf Grundlage der UN-Kinderrechtskonvention handelt. Als Teil dieser Rechte wir im Folgenden der Begriff der Partizipation erlautert und die rechtliche Grundlage dafur in Deutschland skizziert. Im dritten Teil der vorliegenden Arbeit soll die Rolle der Partizipation in der Arbeit der Kinder- und Jugendhilfe vorgestellt werden und die Herausforderungen, die sich hierbei ergeben konnen, werden aufgezeigt. Als Beispiel aus der Praxis und zwecks Vertiefung und Veranschaulichung der bearbeiteten Thematik, wird im vierten Kapitel dieser Arbeit die Einrichtung vorgestellt, in der die Verfasserin tatig ist und dargestellt, wie Partizipation in dieser Einrichtung umgesetzt wird, welche Herausforderungen auftreten und welche Verbesserungen in diesem Kontext durchgefuhrt werden konnten. Im letzten Teil wird in einem Fazit die beleuchtete Thematik zusammengefasst und der Theorieanteil mit dem praktischen Beispiel in Verbindung gebracht.

2. Kinderrechte als Menschenrechte fur Kinder

Bei den Kinderrechten handelt es sich um eine Erweiterung der Menschenrechte. Denn „von Beginn an sind Kinder Menschen und daher ohne Einschrankung Trager aller Menschenrechte“.2 Kinder werden also als eigenstandige Trager ihrer Rechte verstanden. Diese Rechte mussen nicht erworben werden und sind ebenso wenig abhangig von bestimmten Eigenschaften, ein jedes Kind verfugt uber die gleichen Rechte.3 Vergleicht man an dieser Stelle Kinder mit Erwachsenen, stellt man fest, dass Kinder mit den Erwachsenen gleichgestellt sind, im Sinne des Anspruches auf Rechte und der Achtung ihrer Wurde. Auf der anderen Seite befinden sich Kinder in einer besonderen Entwicklungsphase und verfugen folglich uber besondere Bedurfnisse, sowie besonderen Schutz. Fur die Gewahrleistung des Schutzes, den Kinder benotigen und eine gesunde Entwicklung, sind die Erwachsenen verantwortlich.4 Daraus ergibt sich ein ungleiches Verhaltnis zwischen Kindern und Erwachsenen, denn Kinder bedurfen an einer bestimmten Fursorge und Verantwortung seitens der Erwachsenen, andersrum ist das in der Regel nicht der Fall. Es ist an dieser Stelle die Aufgabe der Erwachsenen, dass Kinder zu ihrem Recht kommen.5 Das Bewusstsein daruber, dass Kinder uber besondere Bedurfnisse abhangig von ihrem Entwicklungsstand haben, fuhrte im Jahr 1989 zu der Verabschiedung von „auf ihre spezielle Situation zugeschnittenen Menschenrechtsschutz“6, der UN-Kinderrechtskonvention.

2.1. UN - Kinderrechtskonvention

Bei der UN-Kinderrechtskonvention handelt es sich um ein internationales Menschenrechtsabkommen fur Kinder und gehort zu den internationalen Menschrechtsvertragen der Vereinten Nationen. Es wurde am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet.7 In Deutschland wurde sie im Jahre 1992 ratifiziert, allerdings mit Vorbehalten, diese wurden im Jahr 2010 zuruckgezogen, „seitdem gilt die Konvention uneingeschrankt fur alle in Deutschland lebenden Kinder.“8 Es handelt sich um eine Abkurzung fur „Ubereinkommen uber die Rechte des Kindes (Convention on the Rights of the Child, CRC)“.9 Das Abkommen wurde von allen Mitgliedsstaaten, mit Ausnahme der USA, ratifiziert. Es zielt auf die Verwirklichung des Wohls des Kindes ab10 und setzt voraus, dass Kinder die Trager ihrer eigenen Rechte sind.11 Als Beginn der Kindheit wird in dem Abkommen der Abschluss der Geburt und als Ende die Vollendung des 18. Lebensjahres definiert. Letzteres kann in bestimmten Landern auf Grund der Definition von Volljahrigkeit nach unten hin abweichen.12 Die Tatsache, dass in der UN-Kinderrechtskonvention sowohl burgerliche, politische, okonomische, kulturelle sowie soziale Rechte enthalten sind, bildet eine Besonderheit.13

2.1.1. Partizipation

Die UN-Kinderrechtskonvention lasst sich in drei Saulen aufteilen: „Protection“ (Schutz), „Provision“ (Versorgung) und „Participation“ (Beteiligung), man spricht hierbei auch von den „3 Ps“.14 Hier soll auf den Aspekt der Beteiligung, also der Partizipation eingegangen werden. In Artikel 12 der Kinderrechtskonvention heiBt es „Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fahig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind beruhrenden Angelegenheiten frei zu auBern, und berucksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.“15

Der Begriff der Partizipation stammt aus dem Lateinischen („participare“) und lasst sich ubersetzen mit „jemanden teilhaben lassen“, „an etwas teilnehmen“ „etwas mit jemanden teilen“.16 Partizipation bedeutet in diesem Zusammenhang Mitwirkung und Mitgestaltung und ist somit ein grundlegender Teil der Kinder- und Jugendhilfe. Aus den Ubersetzungen ergibt sich eine passive und eine aktive Form, namlich die Teilhabe und die Mitwirkung an Prozessen und Entscheidungen und lasst sich in verschiedenen Arten verstehen und somit auch umsetzen. Glaubt man Pluto, so muss daher immer der Anwendungskontext betrachtet werden.17

2.1.2. Rechtliche Grundlagen

Die zentrale Legitimierung fur die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen bildet die UN-Kinderrechtskonvention.18 In Artikel 4 wird festgehalten: „Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, und sonstige MaBnahmen zur Verwirklichung der in diesem Ubereinkommen anerkannten Rechte. Hinsichtlich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte treffen die Vertragsstaaten derartige MaBnahmen unter Ausschopfung ihrer verfugbaren Mittel und erforderlichenfalls im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit.“19 Des Weiteren sind Beteiligungsrechte fur Kinder und Jugendliche im SGB VIII verankert. Im §8 des SGB VIII (1) heiBt es „Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der offentlichen Jugendhilfe zu beteiligen. Sie sind in geeigneter Weise auf ihre Rechte im Verwaltungsverfahren sowie im Verfahren vor dem Familiengericht und dem Verwaltungsgericht hinzuweisen.“20

3. Partizipation in der Kinder- und Jugendhilfe

Im Arbeitsfeld der Kinder- und Jugendhilfe ist die Orientierung an den Kinderrechten und die darin beinhaltenden Beteiligungsrechte von immenser Bedeutung. Denn „Kinder als Trager eigener Rechte anzusehen, hat Konsequenzen nicht nur fur staatliches, sondern fur fur alle Personen und Organisationen, die mit Kindern und fur Kinder tatig sind“21 Bei der Umsetzung der Partizipation in der Kinder- und Jugendhilfe sind einige besondere Anforderungen an die Fachkrafte der Einrichtungen zu benennen. Aus diesen konnen sich Herausforderungen ergeben, die auf Seiten der Fachkrafte, der der Institutionen und auch der betroffenen Mindeijahrigen auftreten. In diesem Teil soll auf die Rahmenbedingungen fur die Arbeit der Fachkrafte bezuglich der Beteiligung und die sich daraus ergebenden Herausforderungen eingegangen werden.

3.1 Anforderungen an die Fachkrafte der Kinder- und Jugendhilfe

Fur die Umsetzung der Partizipation im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe bedarf es an besondere Anforderungen an die Fachkrafte der verschiedenen Einrichtungen. Zum einen muss vorausgesetzt werden, dass die Beteiligung moglich ist. Hierfur mussen die zustandigen Fachkrafte dafur sorgen „dass Kinder und Jugendliche sich beteiligen konnen“22 und dieser Aspekt bedarf einer gewissen Planung. Diese muss beinhalten in welchen Bereichen der Lebenswelt die Kinder und Jugendlichen partizipieren konnen und sollen und in welchen dieser Bereiche es zum einen sinnvoll und zum anderen auch wirklich umsetzbar ist. Auf der anderen Seite muss, glaubt man Pluto, davon ausgegangen werden, dass Kinder und Jugendliche nicht unbedingt in der Lage sind sich zu beteiligen. In diesem Fall ist es die Aufgabe der Fachkrafte dafur zu sorgen, dass die Betroffenen lernen sich zu beteiligen und lernen ihre Rechte einzufordern. Hierfur mussen Mitarbeiter Moglichkeiten bieten und aufzeigen sich an Prozessen, Entscheidungen und auch an Alltagsstrukturen zu beteiligen.23 Partizipation ist demnach nicht nur ein Prozess der padagogischen Arbeit, sondern auch immer ein zu erreichendes Ziel.24 Bei der Partizipation geht es um eine alters- und entwicklungsangemessene Beteiligung, diese muss also von den Fachkraften individuell erkannt, umgesetzt und bei Bedarf angepasst werden. Da es Situationen gibt, in denen auf Grund der einzelnen Lebenssituation des Kindes oder des Jugendlichen, es nicht moglich ist die Entscheidung oder den Wunsch des Minderjahrigen zu berucksichtigen, geht es beispielsweise um die Gewahrung des Schutzes des jungen Menschen, so liegt es in dem Aufgabenbereich der zustandigen Fachkrafte und der jeweiligen Institutionen, zu ermoglichen, dass die betroffenen Kinder und Jugendlichen die Moglichkeit haben die Entscheidungen, die getroffen werden, zu hinterfragen und zu verstehen.25

3.2 Herausforderungen

Die unterschiedlichen Bedurfnisse und Lebenslagen, sowie die unterschiedlichen Rahmenbedingungen der Arbeitsbereiche der Kinder- und Jugendhilfe, kann fur die Beteiligungsrechte der Kinder und Jugendlichen eine Herausforderung darstellen. So muss sich immer die Frage gestellt werden, in welchem Rahmen und in welchem MaBe die jungen Menschen an bestimmten Prozessen und Entscheidungen teilhaben und diese mitgestalten konnen.26 Pluto nennt eine Herausforderung, die sich in indirekter Weise auf die Betroffenen, also die Adressaten auswirken kann. Bezogen wird sich hierbei auf die sich verschlechternden Arbeitsbedingungen der Fachkrafte, die dazu fuhren konnen, dass es an Zeit und Mitteln fehlt, um mit den Kindern und Jugendlichen Vereinbarungen zu treffen und diese auszuhandeln.27 Eine weitere Herausforderung stellt die Tatsache dar, dass es keine allgemeingultige Regel fur das Prinzip der Partizipation gibt. So hat nicht jede*r Betroffene die gleichen Bedurfnisse, diese konnen entwicklungs- und altersbedingt unterschiedlich sein, aber auch von den jeweiligen Lebenssituationen und bereits gewonnen Erfahrungen abhangig sein. Asymmetrie im Verhaltnis der Adressaten und Fachkrafte

4. Umsetzung und Herausforderungen der Partizipation am Beispiel der Inobhutnahme T.

In der Inobhutnahme T. bildet die Partizipation einen der Grundsatze der Einrichtung. In verschiedenen Bereichen werden die Kinder und Jugendlichen in Entscheidungsprozesse und Alltagsstrukturen miteinbezogen. Von den Fachkraften wird daher eine Ermoglichung und eine Forderung der Partizipation geordert. Im Folgenden soll beschrieben werden wie die Inobhutnahme T. die Partizipation konkret umsetzt und welche Herausforderungen sich in diesem Kontext ergeben konnen.

4.1. Beschreibung der Einrichtung

Im Folgenden wird die Einrichtung, auf die sich diese Arbeit bezieht, beschrieben. Dabei geht es um die Einrichtung selbst und die Rahmenbedingungen und Ziele der besagten Einrichtung. Alle nachfolgenden Daten werden anhand der Leistungsbeschreibung der Inobhutnahme T. dargestellt und beschrieben.

[...]


1 Maywald, J. Kinderrechte-Der Kinderrechtsansatz in der Kinder- und Jugendhilfe, in: Bollert, K. (Hrsg.) Kompendium Kinder- und Jugendhilfe (2018), Springer Fachmedien Wiesbaden S. 967

2 Vgl. Maywald, J. (2018) S. 968

3 Vgl. Maywald, J. (2018) S. 967

4 Vgl. Maywald, J. (2018) S. 968

5 Vgl. ebd.

6 Vgl. Maywald, J. (2018) S. 970

7 Vgl. https://www.kinderrechtskonvention.info/ letzter Abruf am 07.03.2021

8 Vgl. Maywald, J. (2018) S. 977

9 Vgl. ebd.

10 Pluto, L. Partizipation und Beteiligungsrecht in: Bollert, K. Kompendium Kinder- und Jugendhilfe (2018) Springer Fachmedien Wiesbaden S. 949

11 Vgl. Maywald, J. (2018) S. 967

12 Vgl. Maywald, J. (2018) S. 969

13 Vgl. Maywald, J. (2018) S. 970

14 Vgl. Maywald, J. (2018) S. 978

15 Vgl.https://www.unicef.de/informieren/ueber-uns/fuer-kinderrechte/un-kinderrechtskonvention letzter Abruf am 10.03.2021

16 Vgl. Pluto, L. (2018) S. 945

17 Vgl. Pluto, L. (2018) S. 946

18 Vgl. Pluto, L. (2018) S. 949

19 Vgl. https://www.kinderrechtskonvention.info/individuelle-rechte-3443/ letzter Abruf am 09.03.2021

20 Vgl. https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbviii/8.html letzter Abruf am 06.03.2021

21 Vgl. Maywald, J. (2018) S. 982

22 Vgl. Pluto, L. (2018) S. 951

23 Vgl. Ebd.

24 Vgl. Pluto, L. (2018) S. 952

25 Vgl. Ebd.

26 Vgl. Pluto, L. (2018) S. 959

27 Vgl. Ebd.

Ende der Leseprobe aus 14 Seiten

Details

Titel
Kinderrechte und Partizipation in der Kinder- und Jugendhilfe. Umsetzung und Herausforderungen
Hochschule
Berufsakademie Lüneburg
Note
2,0
Autor
Jahr
2021
Seiten
14
Katalognummer
V1022329
ISBN (eBook)
9783346444769
ISBN (Buch)
9783346444776
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Kinderrechte, Jugendhilfe, Partizipation, Kinder- und Jugendhilfe, Rechte, Kinder, Jugendliche
Arbeit zitieren
Vanessa Feo Ziemann (Autor:in), 2021, Kinderrechte und Partizipation in der Kinder- und Jugendhilfe. Umsetzung und Herausforderungen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1022329

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