Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, dem Unternehmen XperT GmbH eine Auswahl von Hinweisgebermeldesystemen vorzustellen, die den Ablauf innerhalb der Unternehmensstruktur nicht hindern, sondern effektiv zur Aufklärung eingehender Meldungen beitragen.
Ferner soll ein Überblick über die wichtigsten Elemente der EU-Richtlinie 2019/1937 verschafft werden. Die Thesis beginnt mit der Beschreibung des Projekts über die Herangehensweise der Experteninterviews, anschließend folgen die klärende Bedeutung des Whistleblowings, ein Kurzüberblick über die EU Richtlinie und deren Elemente sowie eine Betrachtung gesetzlicher Anforderungen. Zum Schluss wird die Projektdurchführung, die Auswertung der Experteninterviews sowie das Ergebnis und eine Reflexion illustriert.
Die für Unternehmen mit einer Mitarbeiteranzahl von 50 bis 249 bis spätestens zum 23. Dezember 2023 umzusetzende EU-Richtlinie 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 „zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“, stellt eine große Herausforderung dar.
Diese Aufgabe erfolgreich zu lösen, stellt Unternehmen wie XperT GmbH, von der Branche der Arbeitnehmerüberlassung, vor enorme Fragestellungen wie: Welches Meldesystem passt am besten zum Unternehmen, benötigt geringste Ressourcen und ist dabei noch effektiv?
Auch die Fragen "Sollte sich für ein intern betriebenes Hinweisgebermeldesystem entschieden werden? Welche Maßnahmen sollten hinsichtlich der Mitarbeiterauswahl getroffen werden? Ist es ratsam zur Weiterverfolgung anonymer Meldungen?" sind hierbei von hoher Bedeutung.
Daraus resultierend ist zu untersuchen, ob die Implementierung anonymer Meldekanäle für ein Unternehmen wie XperT GmbH zwingend erforderlich wäre. Die in der Richtline gestellten Anforderungen sowie Herausforderungen an das Unternehmen wurden zum Anlass genommen, sich dem Projekt der Implementierung eines Hinweisgebersystems am Beispiel des Unternehmens XperT GmbH zu nähern.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
1.1 Beschreibung des Projekts und Zielsetzung
1.2 Forschungsfrage
1.3 Die Durchführung der Experteninterviews und Begründung der Auswahl der Experten
2. Die Begrifflichkeit des Whistleblowings
3. Überblick über die EU-Hinweisgeberrichtlinie
3.1 Ziel der EU-Richtlinie
3.2 Was genau verbirgt sich hinter einem Verstoß des Unionsrechts?
3.3 Die drei vorgesehenen Formen des Meldeverfahrens
3.3.1 Interne Meldungen
3.3.2 Externe Meldungen
3.3.3 Offenlegung
3.4 Personengruppen, die in den Genuss des Schutzes der Richtlinie kommen
3.5 Maßnahmen, um den Schutz des Hinweisgebers zu gewährleisten
4. Integrität, Loyalität, Treuepflicht und Verantwortung
5. Anzeigerecht und Anzeigepflicht
6. Aktuelle Rechtslage in Deutschland, gesetzlich geregelter Schutz für Hinweisgeber und die möglichen Folgen von Meldungen: Konsequenzen
6.1 Derzeitige Unterschiede zwischen deutschem Recht und der EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern
6.2 Die Beweislastumkehr nach Art. 21 (5) EU-Richtlinie (EU) 2019/1937
6.3 Datenschutzgrundverordnung versus Hinweisgeberschutz
6.4 Fair-Trail-Prinzip für den Hinweisgeber im Falle eines Verfahrens
7. Die unterschiedlichen Interessenlagen im Whistleblowing
8. Projektdurchführung
8.1 Herangehensweise der Auswertung
8.2 Vorgehensweise der Inhaltsanalyse
8.3 Kategoriesystem
8.4 Beschreibung des Unternehmens XperT GmbH
9. Analyse der Ergebnisse
9.1 Vertraulichkeit der Identität
9.2 Kosten und Ressourcen
9.3 Meinungen zu Hinweisgebern
9.4 Hinweisgebersystem
9.5 Telefon-Hotline
9.6 Die Vertrauens-Box
9.7 Das Ombudssystem
9.8 Digitale Lösung
9.9 Anonyme Meldungen ermöglichen
9.10 Mitarbeiterauswahl
10. Ergebnisse und Reflexion
11. Literaturverzeichnis
12. Anhang
12.1 Interviewleitfragen
12.2 Interview 1
12.3 Interview 2
12.4 Interview 3
12.5 Interview 4
12.6 Interview 5
12.7 Auflagenbeschluss 12 Ca 415/16
Zielsetzung & Themen
Ziel der Arbeit ist es, auf Basis der EU-Richtlinie 2019/1937 und durchgeführter Experteninterviews einen praxisorientierten Leitfaden zur Implementierung eines Hinweisgebersystems für das Unternehmen XperT GmbH zu entwickeln, um rechtliche Anforderungen zu erfüllen und Missstände effektiv aufzuklären.
- Anforderungen der EU-Hinweisgeberrichtlinie 2019/1937 für mittlere Unternehmen.
- Vergleich verschiedener Meldesysteme (Telefon-Hotline, Vertrauens-Box, Ombudssystem, digitale Lösungen).
- Rechtliche Rahmenbedingungen wie Datenschutz (DS-GVO) und Arbeitnehmerrechte (Loyalität vs. Whistleblowing).
- Qualitative Analyse von Experteninterviews zur praktischen Konzeptionierung.
- Strategien zur Mitarbeiterauswahl und Gewährleistung der Vertraulichkeit.
Auszug aus dem Buch
3.1 Ziel der EU-Richtlinie
Das erklärte Ziel der EU-Hinweisgeberrichtlinie ist es, den in Europa recht unterschiedlich und uneinheitlich bestehenden Schutz für Menschen, die sich dafür einsetzen, Missstände sowie Verstöße gegen das Unionsrecht der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, die sowohl dem öffentlichen Interesse als auch dem Allgemeinwohl dienen, vor Strafverfolgung, dienst- oder arbeitsrechtlichen Konsequenzen wie beispielsweise Kündigung zu schützen.30 Deutschland gehört zu den Mitgliedstaaten der EU, in denen der Schutz von Hinweisgebern noch nicht ausdrücklich geregelt ist und bisher nur durch allgemeine Arbeitsgesetzte weiter definiert wird.31 Bereits im Juni 2018 veröffentlichte die THE OECD ANTI-BRIBERY CONVENTION eine dringende Empfehlung für Deutschland, seine Rechtsvorschriften anzupassen, um einen umfassenden Schutz für Hinweisgeber zu gewährleisten.32 Da bis zum 17. Dezember 2021 von allen Mitgliedstaaten eine Umsetzung der Richtlinie verlangt wird, wird auch Deutschland sich mit diesem Thema auseinandersetzen müssen.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Beschreibt das Projektziel der Implementierung eines Hinweisgebersystems bei der XperT GmbH und erläutert die gewählte Forschungsmethodik durch Literaturrecherche und Experteninterviews.
2. Die Begrifflichkeit des Whistleblowings: Definiert den Begriff Whistleblowing im deutschen Kontext und unterscheidet zwischen internen, externen Meldungen sowie der Offenlegung.
3. Überblick über die EU-Hinweisgeberrichtlinie: Erläutert die Ziele, Anwendungsbereiche und die drei Meldeverfahren der Richtlinie sowie Schutzmaßnahmen für Hinweisgeber.
4. Integrität, Loyalität, Treuepflicht und Verantwortung: Analysiert den ethischen Konflikt zwischen Arbeitnehmerloyalität und der Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit bei der Aufdeckung von Missständen.
5. Anzeigerecht und Anzeigepflicht: Beleuchtet die rechtliche Zulässigkeit von externem Whistleblowing im Lichte des Grundgesetzes und der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts.
6. Aktuelle Rechtslage in Deutschland, gesetzlich geregelter Schutz für Hinweisgeber und die möglichen Folgen von Meldungen: Konsequenzen: Diskutiert die bestehende, lückenhafte Rechtslage in Deutschland und die Risiken für Hinweisgeber wie Kündigungen oder zivilrechtliche Ansprüche.
7. Die unterschiedlichen Interessenlagen im Whistleblowing: Verdeutlicht anhand eines Fallbeispiels die Interessenkollision zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Meldung von Missständen.
8. Projektdurchführung: Dokumentiert das Vorgehen bei der Durchführung und Auswertung der Experteninterviews inklusive der Beschreibung des Unternehmens XperT GmbH.
9. Analyse der Ergebnisse: Präsentiert und interpretiert die Erkenntnisse aus den Experteninterviews zu den verschiedenen Meldekanälen, Kosten und der Vertraulichkeit.
10. Ergebnisse und Reflexion: Fasst die Resultate der Arbeit zusammen und reflektiert die Forschungsfrage zur Implementierung eines Hinweisgebersystems bei der XperT GmbH.
Schlüsselwörter
Whistleblowing, Hinweisgebersystem, EU-Hinweisgeberrichtlinie, XperT GmbH, Compliance, Vertraulichkeit, Anonymität, Interne Meldestelle, Experteninterviews, Datenschutz, Arbeitsrecht, Ombudsperson, Telefon-Hotline, Vertrauens-Box, Beweislastumkehr
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Konzeptionierung und praktischen Implementierung eines internen Hinweisgebersystems bei der XperT GmbH, um den Anforderungen der EU-Richtlinie 2019/1937 gerecht zu werden.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die rechtlichen Rahmenbedingungen des Whistleblowings in Deutschland, der Schutz von Hinweisgebern, die datenschutzrechtlichen Anforderungen sowie die Evaluation verschiedener Meldekanäle.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Die Forschungsfrage lautet: „Welche Herausforderungen stellen sich bei Konzeptionierung und der Implementierung eines Hinweisgebersystems am Beispiel des Unternehmens XperT GmbH?“
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es wurde ein qualitativer Forschungsansatz gewählt, der eine fundierte Literaturrecherche mit fünf Experteninterviews kombiniert, welche anschließend einer qualitativen Inhaltsanalyse unterzogen wurden.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil umfasst die theoretischen Grundlagen der EU-Richtlinie, die Analyse der deutschen Rechtslage, die Behandlung der Interessenkonflikte zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie die detaillierte Auswertung der Experteninterviews zu verschiedenen Meldesystemen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit lässt sich primär durch Begriffe wie Whistleblowing, Hinweisgebersystem, EU-Hinweisgeberrichtlinie, Compliance, Vertraulichkeit, Datenschutz und Anonymität charakterisieren.
Warum ist die Wahl des Meldekanals bei der XperT GmbH kritisch?
Die Wahl ist kritisch, da das Unternehmen als KMU nur begrenzte Ressourcen hat und gleichzeitig ein System benötigt, das eine niedrige Meldehemmschwelle bietet, Vertrauen schafft und rechtliche Anforderungen erfüllt.
Welche Rolle spielt die Anonymität bei der Implementierung?
Die Anonymität ist ein zentraler Aspekt, da sie Hinweisgeber vor Repressalien schützt und laut Expertenmeinung maßgeblich zur Bereitschaft beiträgt, Missstände zu melden.
- Quote paper
- Rixte Kruizenga (Author), 2021, Welches Hinweisgebermeldesystem eignet sich für mittelständische Unternehmen? Eine Auswahl nach den Vorgaben der EU-Hinweisgeberrichtlinie 2019/1937, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1022969