Mit seinem 1762 in Amsterdam erschienenen Hauptwerk ,, Du contrat social ou principes du droit politique" hat der Schweizer Jean-Jacques Rousseau seiner Nachwelt den staatsphilosophischen Entwurf einer politischen Ordnung hinterlassen, der noch heute viele
Politikwissenschaftler, Philosophen, Historiker und Staatsrechtler durch seine logischnachvollziehbare Argumentation, aber gleichzeitige innere Widersprüchlichkeit zu sehr unterschiedlichen und gegensätzlichen Interpretationen verleitet.
In der nachfolgenden Arbeit möchte ich anhand der im Contrat Social (CS) verwendeten zentralen Begrifflichkeiten darstellen, wie sich Rousseau das Verhältnis des einzelnen Bürgers zum Staat und umgekehrt vorstellte.
Ausgangspunkt für die Beschäftigung mit dem CS ist allerdings zunächst das rousseausche Menschenbild und seine persönliche Vorstellung davon, wie der Mensch von einem Natur- in einen staatlichen Zustand durch den Abschluß eines Gesellschaftvertrages gelangt ist ( II. Kapitel ).
Diese Vorbemerkungen sind wichtig für das Verständnis des CS und der Theorie eines allgemeinen Willens ( volonté générale ), deren zentrale Bedeutung für das gesamte Werk im III. Kapitel meiner Arbeit dargestellt wird. Dabei gehe ich zunächst der Frage nach, wie der allgemeine Wille in einer Gesellschaft zu bestimmen ist. Anschließend untersuche ich die verschiedenen Funktionen, die die volonté générale im rousseauschen System wahrnimmt.
Innerhalb dieses Kapitels gehe ich ferner auf die Rolle des Gesetzgebers und die der Zivilreligion ein. Der Allgemeinwille bildet auch die gedankliche Voraussetzung für einen zweiten Kernbegriff im CS, nämlich den der Souveränität, den ich im IV. Kapitel näher untersuchen werde. Im gleichen Kapitel stelle ich auch kurz die Regierungsformenlehre Rousseaus dar.
Abschließend beschäftige ich mich schließlich mit den inhaltlichen Widersprüchen des CS und der Kritik an Rousseaus politischer Theorie, die ihm von den verschiedensten Seiten entgegengebracht wurde.
Gliederung
I. Einleitung:
II. Ausgangslage und Grundproblem:
1. Der Mensch im vorstaatlichen Zustand
2. Der Gesellschaftsvertrag
III. La volonté générale:
1. Bezug und Bestimmung des allgemeinen Willens
2. Funktionen der volonté générale; Gesetzgebungsfunktion; Gleichheits- und Freiheitsgarantie; Ideelle Norm und Moralität
3. Vorrang der Mehrheit
4. Der Gesetzgeber und die religion civile; Der GesetzgeberDie Zivilreligion
IV. Der rousseausche Souveränitätsbegriff:
1. Unveräußerlichkeit
2. Unteilbarkeit
3. Grenze der Souveränität
4. Die Regierungsformen Demokratie, Aristokratie, Monarchie; Die gemischte und die gemäßigte Regierungsform
V. Kritik:
1. Das Konstitutionsproblem des Gesellschaftsvertrags
2. Totalitarismusvorwurf
3. Naturrecht und allgemeiner Wille
4. Wiederauferstehung der societas perfecta et completa ?
VI. Fazit:
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht anhand zentraler Begriffe aus Jean-Jacques Rousseaus Hauptwerk "Du contrat social", wie das Verhältnis zwischen dem einzelnen Bürger und dem Staat konzipiert ist. Die zentrale Forschungsfrage befasst sich mit der Vereinbarkeit von individueller Autonomie und staatlichem Rechtszwang unter dem Prinzip des allgemeinen Willens (volonté générale).
- Der Übergang des Menschen vom Naturzustand in den staatlichen Zustand durch den Gesellschaftsvertrag.
- Die theoretische Begründung und die Funktionen des "allgemeinen Willens" (volonté générale).
- Die Rolle des Gesetzgebers und der Zivilreligion als ordnungspolitische Instrumente.
- Der Souveränitätsbegriff Rousseaus und die daraus abgeleiteten Regierungsformen.
- Kritische Auseinandersetzung mit der Widersprüchlichkeit des Modells und dem Totalitarismusvorwurf.
Auszug aus dem Buch
2. Funktionen der volonté générale
a. Gesetzgebungsfunktion
Der Allgemeinwille findet für Rousseau seine Konkretisierung in den Gesetzen37. Wenn eine Republik einen durch Gesetze regierten Staat darstellt und ein solcher Staat als oberste Richtschnur dem allgemeinen Willen unterliegt, ist der allgemeine Wille gesetzgebender Wille, denn seiner Form bzw. seinem Wesen nach hat jedes Gesetz seinen Ursprung im Willen aller Bürger38.
Das bedeutet aber nicht, das der allgemeine Wille niemanden unrecht tun kann (s.o. für Fremde), sondern er es nicht will, weil niemand sich selbst schaden will. Also kann ein Körper auch nicht seinen Gliedern schaden39. Jeder einzelne Bürger wird damit im System Rousseaus zum Mitautor bei der Gesetzgebung; nur so kann die staatliche Gesetzgebung legitim sein. Der formelle Ausschluß eines einzigen von der Gesetzgebung würde dazu führen, daß der Allgemeinwille nicht mehr allgemein ist. Da der Wille entweder allgemein ist oder nicht, wäre er beim Ausschluß des Einzelnen bei der Willensbildung bloß Wille eines Teils des Volkskörpers und als Sonderwille nicht gerecht40.
Aus der Prämisse, daß sich der allgemeine Wille notwendig auf das Gemeinwohl bezieht, folgt, daß der Gegenstand des Gesetzes ebenso allgemein sein soll, wie der Wille, welcher es beschließt41. Jedes Gesetz soll allgemeine Regeln formulieren, die die Lebenssachverhalte aller Bürger in genereller Weise fixieren und allgemeine Tatbestandsmerkmale liefern, unter die die Handlungen der Bürger subsumierbar sind42. Das bedeutet zwar nicht, daß alle Gesetze auch immer auch alle Glieder des Staates aktuell betreffen, aber sie müssen doch so formuliert werden, daß eine „abstrakt aufgefaßte Gattung" von Handlungen unter sie fällt43. Gesetzliche Verfügungen über einzelne Bürger oder Handlungen sind der Kompetenz der gesetzgebenden Gewalt entzogen. In einem solchen Fall besitzt das staatliche Handeln nur den Charakter einer Verordnung und ist somit nur Akt der Verwaltung44.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Einführung in das Werk von Rousseau und Darlegung der zentralen Fragestellung bezüglich des Verhältnisses von Bürger und Staat.
II. Ausgangslage und Grundproblem: Analyse des rousseauschen Menschenbildes im Naturzustand und der Notwendigkeit des Gesellschaftsvertrags zur Überwindung dieses Zustandes.
III. La volonté générale: Untersuchung der Bestimmung des allgemeinen Willens sowie seiner Funktionen in Gesetzgebung, Recht, Moral und religiöser Verankerung.
IV. Der rousseausche Souveränitätsbegriff: Darstellung der Unveräußerlichkeit und Unteilbarkeit der Souveränität sowie der Einordnung der verschiedenen Regierungsformen.
V. Kritik: Kritische Reflexion über Konstitutionsprobleme, Totalitarismusvorwürfe und die Widersprüchlichkeit zwischen individuellem Freiheitsanspruch und staatlicher Ordnung.
VI. Fazit: Zusammenfassende Bewertung des Versuchs, Freiheit und Macht zu vereinen, und Einordnung in moderne rechtsstaatliche Prinzipien.
Schlüsselwörter
Jean-Jacques Rousseau, Contrat Social, volonté générale, Gesellschaftsvertrag, Allgemeinwille, Souveränität, Naturzustand, Gesetzgeber, Zivilreligion, Staatsphilosophie, Volkssouveränität, Totalitarismus, Gemeinwohl, politische Theorie, Bürgertum.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert Jean-Jacques Rousseaus staatsphilosophischen Entwurf im "Contrat Social" und untersucht, wie Rousseau das komplexe Verhältnis zwischen dem einzelnen Bürger und dem Staat definiert.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Die Arbeit behandelt den Naturzustand, die Konstruktion des Gesellschaftsvertrags, den Begriff des allgemeinen Willens, die Rolle des Gesetzgebers sowie die Kritik an der Umsetzbarkeit dieser Theorie.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist es, die Vereinbarkeit von individueller Autonomie und staatlichem Rechtszwang innerhalb des rousseauschen Modells kritisch zu hinterfragen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine politikwissenschaftliche und philosophische Textanalyse, die sich primär auf Rousseaus "Contrat Social" und relevante Sekundärliteratur stützt.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse der volonté générale, die Herleitung der Volkssouveränität, die Bedeutung der Zivilreligion sowie eine kritische Auseinandersetzung mit der Theorie.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zu den wichtigsten Begriffen zählen volonté générale, Gesellschaftsvertrag, Souveränität, Gemeinwohl, Naturrecht und Staatsbürgerschaft.
Welche Bedeutung hat der Gesetzgeber bei Rousseau?
Der Gesetzgeber fungiert als „Ingenieur“ des Staates, der eine Verfassung entwirft und die Menschen durch religiöse Autorität zu Bürgern umerzieht, da er außerhalb der normalen staatlichen Machtstruktur steht.
Wie bewertet der Autor den Totalitarismusvorwurf gegen Rousseau?
Der Autor stellt dar, dass Kritiker wie Carl Schmitt oder J.T. Talmon Rousseau aufgrund seines Konzepts der absoluten Homogenität und des Zwangs zum Gemeinwohl als Vorläufer totalitärer Denkweisen sehen.
- Quote paper
- Stefan Brost (Author), 1999, Jean-Jacques Rousseau - Staat und Bürger, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/102365