Frauen bei der Bundeswehr


Referat / Aufsatz (Schule), 2001

2 Seiten, Note: 1


Leseprobe


Frauen bei der Bundeswehr

Ich referiere heute über die Entscheidung des europäischen Gerichtshof der es auch deutschen Frauen in Zukunft ermöglicht freiwilligen Dienst an der Waffe zu tun:

Am Dienstag den 11.1.2000 entschied der europäische Gerichtshof, dass das deutsche Waffendienstverbot für Frauen in Artikel 12a des Grundgesetzes gegen Europarecht verstoßt. Damit gab er einer Klage der 23-jährigen Elektrotechnikerin Tanja Kreil statt.

Diese hatte 1996 Klage beim Verwaltungsgericht in Hannover wegen geschlechtlicher Diskriminierung erhoben. Tanja Kreil hatte sich bei der Bundeswehr um eine Stelle zur Instandsetzung von Waffentechnik beworben. Ihre Bewerbung wurde mit der Begründung abgelehnt, dass laut Artikel 12a Absatz 4 des Grundgesetzes Frauen auf keinen Fall Dienst an der Waffe leisten dürften. Das deutsche Gericht schaltete die europäische Instanz ein weil sich die Klägerin auf die europäische Richtlinie zur Gleichberechtigung von Mann und Frau aus dem Jahre 1976 berufen hatte. Während der Verhandlung vertrat die beklagte Bundesregierung die Meinung, dass die Sicherheits- und Verteidigungspolitik eine Sache der nationalen Souveränität sei. Der europäische Gerichtshof überschreite also gewissermaßen seine Kompetenzen mit einer Einmischung in die deutsche Verfassung. Doch bereits im Oktober letzten Jahres entkräftete der europäische Gerichtshof dieses Argument in einem anderen Urteil mit der Begründung:" Das Arbeitsrecht europäischer Streitkräfte kann nicht pauschal dem Geltungsbereich des Diskriminierungsverbotes entzogen werden."

Aufgrund des Urteils des europäischen Gerichtshofs ist Deutschland jetzt dazu verpflichtet, den Artikel 12a des Grundgesetzes nicht mehr anzuwenden. Zum ersten mal in der Geschichte der EU rührt ein europäisches Gericht nicht nur die Verfassung eines der Mitgliedsländer an sondern hebelt einen zentralen Punkt der Verfassung regelrecht aus. Prinzipiell gilt allerdings: Europarecht geht vor nationalem Verfassungsrecht. Das Bundesverfassungsgericht hat sich zwar noch das Recht vorbehalten europäische Normen nicht anzuwenden wenn diese deutsche Grundrechte berühren, doch diese Regelung findet hier keine Anwendung. Denn beim Artikel 12a handelt es sich nicht um ein Grundrecht sondern um die Einschränkung des Grundrechts auf freie Berufswahl.

Die Bundesregierung muss sich jetzt entscheiden wie sie das luxemburger Urteil umsetzt. Entweder beginnt sie mit dem aufwendigen Prozess der Grundgesetzänderung oder sie bemüht sich um eine europarechtskonforme Auslegung des strittigen Artikels. Entscheidet sich die Bundesregierung für letzteres müsste sie die Verbotsvorschrift so auslegen dass sie nur die Wehrpflicht nicht aber den freiwilligen Dienst betrifft. Eine solche mit sprachlichen Verrenkungen verbundene Auslegung widerspricht jedoch der ursprünglichen Intention die der Verfassungsgeber bei der Einführung des Artikels ins Grundgesetz 1956 verfolgt hat. Der Artikel sollte eine Reaktion auf den Einsatz von Frauen zu militärischen Zwecken während des zweiten Weltkrieg darstellen. Dort setzte man Frauen zur sogenannten "Reichsverteidigung" im Reichsarbeitsdienst oder in Form von "Helferinnenkorps" der Wehrmacht und der SS ein. Mit dem in Artikel 12a ausgesprochenen Verbot wollte der Verfassungsgeber verhindern dass Frauen als Kombattanten feindlicher Waffenwirkung ausgesetzt werden oder das Los der Kriegsgefangenschaft erleiden müssen. Damals hieß es wörtlich im Bundestag :"Unsere Auffassung von der Natur und der Bestimmung der Frau verbietet einen Dienst mit der Waffe."

Bis vor kurzem hieß das noch konkret das Frauen zwar die gleiche Grundausbildung ,darunter auch die Ausbildung an der Waffe, wie ihre männlichen Kollegen genießen, sie dann aber nur bestimmte Berufe in der Bundeswehr ausüben dürften. Dazu gehören der Sanitätsdienst und der Bundeswehrmusikdienst. Aufgrund dieser Tatsache hielten die Richter der Bundeswehr vor selbst gegen das Prinzip zu verstoßen Frauen niemals den Gefahren von Kombattanten auszusetzen. Denn vor allem bei den Ärztinnen und Sanitäterinnen ist anzunehmen ,dass diese vielfach Seite an Seite mit den Soldaten arbeiten.

Wie der Sprecher des Bundesverteidigungsministeriums letzten Mittwoch verlauten ließ werden auf in Zukunft spezielle Bereiche der Bundeswehr wie die Spezialeinheit der Kampfschwimmer und die U-Boot-Besatzungen weiterhin nur aus Männern rekrutiert werden.

Laut Bundesverteidigungsminister Scharping (SPD) sollen bis Ende 2000 die Voraussetzungen dafür geschaffen werden ,dass um 2001 die ersten Frauen in neuen Verwendungen eingestellt werden können.

Das Luxemburger Urteil hat auf jeden Fall eine erneute Diskussion um die vollkommene Abschaffung ,vertreten von den Grünen oder Ausweitung der Wehrpflicht auf die Frauen entfacht.

Ende der Leseprobe aus 2 Seiten

Details

Titel
Frauen bei der Bundeswehr
Note
1
Autor
Jahr
2001
Seiten
2
Katalognummer
V102431
ISBN (eBook)
9783640008131
Dateigröße
324 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Frauen, Bundeswehr
Arbeit zitieren
Kerstin Iffland (Autor:in), 2001, Frauen bei der Bundeswehr, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/102431

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