Zusammenbruch des 2. Weltkrieges


Referat / Aufsatz (Schule), 2001

21 Seiten, Note: 2


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Der Vormarsch der Roten Armee
2.1. Die Frühjahrsoffensive
2.2. Die Sommeroffensive
2.3. Die Winteroffensive

3. Die Schlacht um Berlin

4. Flucht der deutschen Bevölkerung

5. Die letzten Tage des Deutschen Reiches
5.1. Die letzten Tage in der Reichskanzlei
5.2 Die Kapitulation
5.2.1. Die Teil - Kapitulation
5.2.2 Die Kapitulation in Reims und Karlshorst

7. Postdamer Abkommen

8. Literaturverzeichnis

9. Materialanhang

Einleitung

Wir haben dieses Thema gewählt, weil wir meinen, dass der Siegeszug der Sowjets in den Geschichtsbüchern dieser Welt nicht richtig berichtet wird. Wir hoffen somit ein Beitrag zum besseren Verständnis erteilen zu können. Weiterhin fanden wir Stalin als Kommunist und Taktiker interessant, obwohl wir wissen, dass sein Stalinismus genau so menschenverachtend war wie Hi t- lers „Vision“.

Das einzige Problem, das wir hatten, waren die letzten Tage in der Reichskanzlei zu berichten, denn wir haben, wie Sie bald bemerken, fast keine Informationen zu diesem Thema gefunden. Dennoch haben wir uns bemüht es ausreichend zu beschreiben.

2. Vormarsch der Roten Armee

2.1 Die Frühjahrsoffensive

Am 4. März 1944 begann die Frühjahrsoffensive der Roten Armee gegen die deutsche Heeresgruppen Süd und A in der Ukraine. Unaufhaltsam stießen die Rotarmisten nach Westen vor und kesselten die 1. deutsche Panzerarmee bei Kamepez - Podolski, Ende März ein. Ende April ist schließlich die gesamte Ukraine wieder unter Roter Führung.

Der Angriff startet mit einem Vorstoß der 1. Ukrainischen Front gegen die 1.deutsche Panzerarmee und gegen die 4. Panzerarmee der Heeresgruppe Süd, sowie am 6. März, auf einer Länge von 800 km, ein Großangriff der 3. Ukrainischen Front gegen die deutsche Heeresgruppe A, in der Südukraine. Alle angegriffenen deutschen Verbände werden zum Rückzug gezwungen. Dieser war sehr schwierig für die deutschen Verbände, da die Schlammperio- de begonnen hatte. Fahrzeuge blieben im Schlamm stecken und die ausge- laugten Soldaten kamen nur langsam und unter größten Anstrengungen vor- wärts.

Die Rote Armee war schließlich schneller und am 24. März erreichten Verbände der 1. Ukrainischen Front, vor den deutschen, den strategisch wichtigen Fluss Dnejstr.

Die deutschen Truppen bewegten sich „kesselartig“ am Dnejstr entlang und schlossen sich am 6. April der 4. deutschen Panzerarmee und zugleich der deutschen Front wieder an. Am 8. April begonnen die sowjetischen Truppen einen Angriff gegen die Landenge von Perekop, was zugleich die Befreiung der Krim von der dort stationierten 17. deutschen Armee zum Ziel hatte. Am 10. April wurde die Hafenstadt Odessa befreit. Dieser Angriff zwang die 6. deutsche Armee sich bis zum Denjstr zurückzuziehen.

2.2 Die Sommeroffensive

Am 22. Juni 1944 startete die Rote Armee eine Großoffensive gegen die Hee- resgruppe Mitte in Weißrußland. Bis Ende Juni waren die Sowjets 300 km nach Westen vorgestoßen und haben die deutsche Ostfront in einer Länge von ca. 350 km von Polozk an der Duna im Norden bis zum Piopjet bei Minsk aufgerissen. Die Heeresgruppe Mitte hatte dort ihre größte Niederlage im 2. Weltkrieg erleiden müssen. Ende Juli stand die Rote Armee an der Ostpreußischen Grenze.

Die sowjetische Sommeroffensive wurde von Nord nach Süd durchgeführt. Von nun an ging es Schlag auf Schlag.

Am 22. Juni griff die 1. Baltische Front die 3. Deutsche Panzerarmee von zwei Seiten aus an. Am 23. Juni griff die 2. Weißrussische Front die 4. Deutsche Armee an, ca. einen Tag später erfolgte ein weiterer Angriff der 1. Weißrussischen Front gegen die 9. Deutsche Armee.

Den Sowjets gelang es an vielen stellen durchzubrechen und zu einer Art „Zangenbewegung“ anzusetzen.

Viele deutsche Verbände wurden bei Witebsk, Orscha, Mogilow und Bobruisk eingekesselt. Die genannten Orte, so meinte Hitler, wären „feste, uneinnehm- bare Plätze“. Diese Stellungen mussten aber unter großen materiellen und menschlichen Verlusten aufgegeben werden. Am 26. Juni fiel schließlich Wi- tebsk und am 29. Juni kapituliert die 9. Deutsche Armee bei Bobruisk. Auf deutscher Seite existierten nur noch acht reguläre und acht Nachschubdivisi- onen. Auf sowjetischer Seite waren dagegen 132 Divisionen und 62 Pan- zerbriganden.

Der Vormarsch der Roten Armee war nun nicht mehr zu stoppen. Schon am 3. Juli fiel Minsk, am 8. Juli Baranowitschi, am 9. Juli Lida und am 13. Juli fiel Wilna. Im Norden erreichte die 1. Baltische Front am 29. Juli den Golf von Riga und eroberten am 31. Juli Kaunas. Im Süden fiel am 22. Juli der Bug und kurz bevor am 24. Juli Lublin fiel, befreite die Rote Armee am 23. Juli das erste Vernichtungslager Majdanek.

Ende Juli standen die sowjetischen Truppen im Norden vor Ostpreußen, in der Mitte vor Warschau und im Süden vor Belgrad.

Die Rote Armee musste danach einen Nachschubsstop einlegen, da die Militärführung nicht mit einem so schnellen Weiterkommen gerechnet hatte. Am 16. Oktober fiel die Sowjetarmee schließlich in Ostpreußen ein. Die 3. Weißrussische Front fiel mit 5 Armeen von Litauen aus in Ostpreußen ein und griff die 5. deutsche Armee an. Ca. 40 sowjetische Schützendivisionen und andere Panzerverbände drangen auf einer Länge von 140 KM nach Ostpreußen vor. Ziel dieser Offensive war die Eroberung von Königsberg. Am 22. Oktober nahmen Panzerverbände der 11. sowjetischen Gardearmee die Städte Goldap, Eydtkau und Erbenrode ein.

Den deutschen Truppen gelang es zwar die Rote Armee bis November 1944 zurückzudrängen, doch schon im Januar 1945 begann die Rote Armee erneut eine Offensive: die Winteroffensive.

2.3 Winteroffensive

Am 12. Januar 1945 startete die Rote Armee ihre Winteroffensive gegen die deutsche Ostfront. Im Morgengrauen schaffte die 1. Ukrainische Front, nach harten Artilleriefeu- er, den Durchbruch südlich von Warschau, am Baranow - Brückenkopf der deutschen Verbände. Einen Tag später kam die 1. Weißrussische Front hinzu und am 17. Januar wurde Warschau eingenommen. Am gleichen Tag drang die 3. Weißrussische Front in Ostpreußen ein. Ziel dieser Offensive war der direkte Vorstoss auf Berlin.

Am 21. Januar ging die Rote Armee über die alte Reichsgrenze. Am darauf- folgenden Tag standen sie vor Breslau. Am 27. Januar 1945 griff die 1. Ukrai- nische Front das größte Konzentrationslager in Auschwitz an. Dort befreiten sie 7600 lebende Häftlinge. Ende Januar war bis auf das Samland und die Stadt Königsberg ganz Osteuropa von Sowjets besetzt. Für die deutschen Truppen kam der Angriff überraschend, denn man hatte zwar mit Angriffen gerechnet, aber sie glaubten, dass die Russen mehr Ostpreußen und Ungarn angriffen.

Am 10. Februar kapitulierte die deutsche Wehrmacht, nach schweren kämpfen, in Budapest. Damit haben die Angriffe der 2. und 3. Ukrainischen Front seit Dezember 1944 ein ende.

Am 30. März musste Danzig kapitulieren. Dort hatte die sowjetische Stoßar- mee und verschiedene Panzerverbände die Stadt unter schwerem Beschuss genommen.

Seitdem beruhigten sich die Angriffe der Roten Armee, da sie die Nachschubwege in Polen sichern mussten.

Am 6. April 1945 begann die 3. Weißrussische Front Angriffe auf das Frische Haff. Dabei wurde Königsberg eingeschlossen. Die Wehrmacht versuchte zwar noch an einigen Stellen auszubrechen, aber sie scheiterten an der mas- siven sowjetischen Verteidigung. Am 9. April gab der deutsche Kommandant General Otto Lasch den Truppen den Befehl, ihre Waffen niederzulegen. Damit war der Weg nach Berlin frei. Die Rote Armee stieß zum Ostufer der Oder vor und setzte einen Brückenkopf. Von nun an liefen die Planungen zum Angriff auf Berlin.

3. Die Schlacht um Berlin

Am 16. April 1945, nach langen Artilleriefeuer, begann die 1. Weißrussische und die 1. Ukrainische Front den Angriff auf die Reichshauptstadt Berlin. Für diese Schlacht standen den Sowjets 2,5 Millionen Soldaten zur Verfügung, wobei für die deutsche Abwehr nur 94 Tausend schlecht ausgerüstete Soldaten zur Verfügung standen.

Von zwei Brückenköpfen griffen die Rotarmisten in zwei Stößen aus an. Die im Südwesten Berlins stationierte 9. Deutsche Armee wurde hierbei einge- schlossen.

Schon nach fünf Tagen stand die sowjetische Artillerie in Reichweite auf das Stadtgebiet. Am selben Tage erreichten die ersten Einheiten die Stadtgrenze von Norden und Osten aus.

Am 22. April fiel der Stadtteil Weißensee, einen Tage später fiel Köpenick. Am 24. April stießen Einheiten der 1. Ukrainischen Front südlich auf das Stadtzentrum. Dabei fielen die Stadtbezirke Zehlendorf, Steglitz und Schöneberg. Einen Tag später war die gesamte Reichshauptstadt von der Roten Armee eingeschlossen. Ein paar vereinzelte deutsche Ausbruchsversuche waren erfolglos. Ein Vorstoß der 12. Deutschen Armee musste am 29. April in der Nähe von Potsdam abgebrochen werden.

Der Verteidigungsring wurde immer enger. Nur noch das Stadtzentrum mit dem Regierungsviertel wurde von den deutschen Truppen gehalten, sonst war ganz Berlin von der Roten Armee eingenommen. Die stärksten Kämpfe ent- brannten am Reichstag. Dort mussten sich die Rotarmisten teilweise von Zimmer zu Zimmer vorkämpfen. Die Kämpfe dauerten bis in die frühen A- bendstunden. Am Abend des 30. April hing die Rote Fahne über Berlin. In den frühen Morgenstunden des 2. Mai 1945 kapituliert Berlin vor der Roten Armee. Damit war der weitere Verlauf des zweiten Weltkrieges bereits sicher.

Fünf Tage zuvor trafen Westalliierte bei Torgau auf die Rote Armee. Damit war das Deutsche Reich in zwei Teile geschlagen.

Vorausabteilungen der sowjetischen 58. Gardeschützendivisionen hatten am 22. April die Oder erreicht und warteten dort auf die Alliierten Verbände.

4. Die Flucht der Deutschen Bevölkerung

Die Flucht des Deutschen Volkes aus den Ostgebieten wurde zu einer der größten Fluchtbewegungen des 2. Weltkrieges.

Bis zum Bruch der Heeresgruppe Mitte im Sommer 1944, der die Rote Armee sehr weit in die Nähe der Reichsgrenze brachte, war der deutsche Osten weit entfernt vom Kriegsgeschehen, denn durch seltene Luftangriffe und die große Entfernung zur Front, wurde der Bevölkerung die Angst genommen. Als im Oktober 1944 die Rote Armee zum ersten Mal deutschen Boden betrat, hatten sie die brutale Besatzungsherrschaft der Deutschen in der Sowjetunion in Erinnerung.

Durch Vergewaltigungen, Plünderungen und Exekutionen schlug der Hass auf die Wehrmacht nun auf die Bevölkerung aus. Die Bevölkerung musste flüch- ten, da die Racheakte der sowjetischen Soldaten nicht zu ertragen waren. Dennoch wurden Fluchtaktionen aufgrund der regionalen NSDAP mit der To- desstrafe geahndet, denn es war für die Partei nicht denkbar, das Land ohne Widerstand aufzugeben. Militärische Fehlentscheidungen häuften sich, was die Rettungsmaßnahmen der Wehrmacht erheblich behinderten. Daraufhin verlief die mit der sowjetischen Winteroffensive 1945 beginnenden Fluchtbe- wegung völlig unkontrolliert und anarchisch. Die meisten Orte wurden erst dann verlassen, als die Rote Armee in unmittelbarer Nähe war. Viele kamen auf der winterlichen Flucht um.

Zu Beginn ´45 flohen ca. fünf Millionen deutsche Zivilisten aus den Gebieten Warthegau, Ostpreußen, Danzig, Pommern, Schlesien und Ostbrandenburg in Richtung Westen. Allerdings wurde am 26.01.1945 Ostpreußen durch einen Vorstoß der Sowjets abgeschnitten. Zur Flucht gab es nur noch die Möglich- keit über zugefrorene Seewege zu noch erreichbaren Ostseehäfen. Doch entweder brachen sie im Eis ein oder sowjetische Tieffliegerangriffe beende- ten die Aktionen. Währenddessen wurde eine große Evakuierungsmaßnah- me, an der fast 800 Militär-, Handels- und Passagierschiffe teilnahmen, orga- nisiert. Bis zum Mai1945 konnten so über den Seeweg zwei bis drei Millionen Menschen evakuiert werden, wobei nur ein Prozent von ihnen ums Leben kamen.

Um einen Eindruck der Ereignisse zu geben, sei hier die Flucht einer Frau mit ihrer Mutter und zwei Söhnen aus der pommerschen Stadt Bütow beschrieben:

„Die Flucht am Morgen des 3. 3.1945 geschah erst in unmittelbarer Nähe der Front. Mangels eines Fahrzeuges konnte nur das Nötigste mitgenommen werden. Aufgrund des mittlerweile erfolgten Räumungsbefehles wurden schließlich jedoch offene Lastwagen bereitgestellt, welche die Flüchtlinge dicht zusammengedrängt in eisiger Kälte nach Osten fuhren. Erst am Abend des selben Tages erreichte die Lastwagenkolonne über die überfüllten Stra- ßen die 60 km entfernte Stadt Stolp. Obwohl mittlerweile bekannt war, daß der Fluchtweg nach Westen von sowjetischen Streitkräften abgeschnitten war, wurde den Menschen das Ziel ihrer Flucht nach Osten nicht bekanntgegeben. In den nächsten Tagen gelangten sie teils zu Fuß, teils auf Wehrmachtswa- gen dem allgemeinen Flüchtlingsstrom im nördlichen Pommern folgend, am 10. 3. nach Gotenhafen. In der mit Flüchtlingen überfüllten Stadt schien es zunächst nicht möglich, Schiffskarten für eine Überfahrt nach Westen zu er- halten. Glücklicherweise bot sich der Leiter eines Heimes der Kinderlandver- schickung an, die zwei Frauen und Kinder zusammen mit seiner Kindergruppe mitzunehmen. Nach tumultartigen Zuständen, die entstanden, weil nur der kleinste Teil der Flüchtlinge Karten durch das Rote Kreuz erhalten hatte, ge- langten sie schließlich an Bord der Goya. Die Überfahrt zusammen mit 3.000 anderen Flüchtlingen auf dem überfüllten Schiff verlief glatt, so daß sie nach wenigen Tagen in Swinemünde eintrafen. Im Juni 1945 gelangten die zwei Frauen mit den zwei Kindern schließlich nach neuen Strapazen nach Ham- burg.“ (Quelle: Bericht eines damaligen Flüchtlings, der seinen Namen ano- nym halten möchte.)

5. Die letzten Tage des Deutschen Reiches

5.1. Die letzten Tage in der Reichskanzlei

Nachdem Hitler sich am 30. April gemeinsam mit seiner Frau Eva Braun im Führer - Bunker unter der Reichskanzlei das Leben genommen hatte, wurde, laut Testament, der Oberbefehlshaber der deutschen Kriegsmarine, Großad- miral Karl Dönitz neuer Reichspräsident. Reichskanzler wurde der Reichspro- pagandaminister Joseph Goebbels, der sich aber ebenfalls, einen Tag nach Hitlers Selbstmord, den Freitod gewählt hatte. Dönitz entließ den Außenminis- ter Joachim von Ribbentrob und bestimmte den Reichsfinanzminister Johann Ludwig Graf Schwerin von Krosigk zu seinem Nachfolger. Dieser bildete am 5. Mai 1945 in Flensburg eine „geschäftsführende Reichsregierung“.

5.2. Die Teil - Kapitulation in der Lüneburger Heide

Am 4. Mai unterschrieb Generaladmiral Hans - Georg von Friedeburg im Hauptquartier des amerikanischen Feldmarschalls Bernard Law Montgomery in der Lüneburger Heide die Kapitulation der deutschen Streitkräfte in Nord- west- Deutschland, Dänemark und den Niederlanden. Die Kapitulation trat am 5. Mai um 8 Uhr morgens in Kraft.

Friedeburg gelang es, als Bedingung, die Fortsetzung der Flüchtlingstrecks aus dem Osten durchzusetzen.

5.3 Die Gesamtkapitulation in Reims und Karlshorst

Am 7. Mai unterzeichneten Generaloberst Alfred Jodl für das Heer, Generaladmiral Hans - Georg von Friedeburg für die Marine und General Wilhelm Oxenius für die Luftwaffe die deutsche Gesamtkapitulation in der Westfranzösischen Stadt Reims, dem Sitz des Hauptquartiers des Oberbefehlshabers der alliierten Streitkräfte in Europa, US - General Dwight D. Eisenhower. Die Kapitulation sollte am 8. Mai um 23.01 Uhr (MEZ) in Kraft treten. Generaladmiral Hans - Georg von Friedeburg war am 5. Mai eingetroffen und er versuchte eine Teilkapitulation bei den Westalliierten auszuhandeln, da- durch wären viele Flüchtlinge gerettet worden.

Eisenhower wollte aber mit den Deutschen nicht verhandeln und sein Stabschef sollte die 1943 in Casablanca, Marokko ausgehandelte bedingungslose Kapitulation, Friedeburg mitteilen. Alle deutsche Verbände sollten ihre Waffen niederlegen und in Kriegsgefangenschaft gehen.

Dönitz bekam diese Forderungen gesagt und er hielt sie für „unannehmbar“. Dönitz schickte Generaloberst Alfred Jodl nach Reims. Dieser sollte den Verhandlungspartnern mitteilen, warum eine Gesamtkapitulation unmöglich sei. Eisenhower war nicht umzustimmen und er gab Jodl eine Bedenkzeit, um die Kapitulation anzunehmen, wenn Jodl nicht annähme, würden die Bombenangriffe auf deutsche Städte wieder anfangen.

Jodl unterrichtete Dönitz: „...Ich sehe keinen anderen Ausweg als Chaos oder Unterzeichnung...“

Dönitz willigte schließlich ein und funkte Jodl um 1.30 Uhr, dass er die „Vollmacht zur Unterzeichnung“ hat. Um 2.41 Uhr wurde die bedingungslose Kapitulation unterschrieben.

Da die UdSSR auf eine Wiederholung der Zeremonie bestand, wurde die endgültige Kapitulation am 9. Mai um 0.16 Uhr von Generalfeldmarschall Wilhelm Keitel, Generaladmiral Hans - Georg von Friedeburg und Generaloberst Hans - Jürgen Stumpf nochmals unterschrieben.

Damit war die Vision vom tausendjährigen Reich zerschlagen.

Am 9. Mai verkündeten die „Großen Drei“, Churchill, Truman und Stalin den Sieg über Deutschland.

Hier nun drei Zitate der drei Obersten:

Harry S. Truman: „Die alliierten Armeen haben durch Opfer und Hingabe und mit Gottes Hilfe eine endgültige und bedingungslose Kapitulation Deutsch- lands erkämpft. Die westliche Welt ist von den bösen Mächten befreit, die fünf Jahre und länger Menschen ins Gefängnis geworfen und die Leben von Millionen und Abermillionen freigeborener Männer zerbrochen haben. Sie haben die Kirchen dieser Menschen geschändet, ihre Heime zerstört, ihre Kinder verdorben und ihre Lieben ermordet. Die Armeen der Befreiung haben jenen leidenden Völkern, deren Geist und Willen die Unterdrücker niemals versklaven konnten, die Freiheit wiedergegeben.

Viel bleibt noch zu tun. Der im Westen errungene Sieg muß jetzt auch im Osten errungen werden; die ganze Welt muß von dem Bösen gesäubert werden, von dem ihre eine Hälfte bereits befreit worden ist. Gemeinsam haben die friedliebenden Nationen im Westen bewiesen, daß ihre Waffen weit stärker sind als die Macht der Diktatoren...

Aber die Fähigkeit unserer Völker, sich gegen alle Feinde zu verteidigen, muß im pazifischen Krieg (gegen Japan) ebenso bewiesen werden, wie sie in Europa bewiesen worden ist.

Für den Triumph des Geistes und der Waffen, den wir errungen haben, und für seine Folgen für die Völker allenthalben, die wie wir die Freiheit lieben, gehört es sich, daß wir als Nation dem allmächtigen Gott Dank abstatten, der uns gestärkt und den Sieg gegeben hat.“

Josef W. Stalin: „Der große Siegestag ist da. Das faschistische Deutschland ist von den Truppen der Roten Armee und den Truppen unserer Alliierten auf die Knie gezwungen worden. Deutschland hat sich als besiegt erklärt. Wenn man die Bestrebungen der deutschen Machthaber im Auge hat, so weiß man, daß man weder ihrer Unterschrift noch ihrem Wort Glauben schenken darf. Die Deutschen haben nunmehr ihre Waffen zu strecken.

Wenn sie, wie in der Tschechoslowakei noch Widerstand leisten, so wird die Rote Armee diesen Widerstand zu brechen verstehen.

Jetzt ist ... der historische Moment gekommen. Das sowjetische Volk hat ge- waltige Opfer und unermeßliche Leiden für sein Vaterland gebracht. Die sla- wischen Völker haben endgültig über die deutsche Tyrannei gesiegt. Jetzt weht über den Völkern Europas die Freiheitsfahne. Vor drei Jahren hatte Deutschland die Absicht gehabt, die Sowjetunion durch Abtrennung des Kau- kasus, der Ukraine, Weißrußlands und der baltischen Staaten zu zerstückeln. Es geschah jedoch etwas ganz anderes: Deutschland sieht sich gezwungen, bedingungslos zu kapitulieren. Die Sowjetunion gedenkt aber nicht, Deutsch- land zu zerstückeln und zu vernichten.

Genossen! Der große vaterländische Krieg ist siegreich beendet. Wir können nunmehr wieder zu unserer friedlichen Arbeit zurückkehren. Ruhm dem großen Volk der Sowjetunion, dem Siegervolk, Ruhm der Sowjet- armee und der Sowjetflotte und ... denen, die ihr Leben für das Vaterland ge- opfert haben.“

Winston Churchill: „Gestern um 2 Uhr 41 Minuten am Morgen unterzeichneten im Hauptquartier General Jodl, der Vertreter des deutschen Oberkommandos, und Großadmiral Dönitz, das designierte Oberhaupt des deutschen Staates, die Urkunde der bedingungslosen Kapitulation aller deutschen Land-, See- und Luftstreitkräfte vor dem alliierten Expeditionsheer und damit gleichzeitig vor dem russischen Oberkommando. General Bedell Smith, Stabschef des Alliierten Expeditionsheeres, und General Francois Serez unterzeichneten namens des Oberkommandierenden des Alliierten Expeditionsheeres, und General Susloparow namens des russischen Oberkommandos... Heute wird diese Vereinbarung in Berlin ratifiziert und bestätigt werden .. Wir dürfen uns eine kurze Weile Freude gönnen; wir wollen nicht verges- sen, welche harte Arbeit und welche Anstrengungen vor uns liegen. . Wir müssen nun unsere ganze Kraft ... zur Erfüllung dieser Aufgabe ein- setzten. Vorwärts Britannia ! Lang lebe die Sache der Freiheit. Gott schütze die Königin.“

7. Potsdamer Abkommen

Die letzte Kriegskonferenz der Regierungs- bzw. Staatschefs der drei Groß- mächte fand vom 17. Juli bis zum 2. August 1945 statt. Ursprünglich sollte es in Berlin stattfinden, doch da keine ausreichenden Räumlichkeiten zur Verfü- gung standen, wurde die Konferenz im benachbarten Potsdam veranstaltet. Die mächtigen Männer waren: US- Präsident Harry S. Truman (Nachfolger des 1945 verstorbenen Roosevelt), Großbritanniens Premierminister Winston Churchill und der Partei- und Regierungschef der UdSSR Josef W. Stalin. Im folgenden Teil ist eine Kurzfassung des Postdamer Abkommens (Protocol of Proceedings), indem die Beschlüsse, Absichtserklärungen und Vereinba- rungen der drei Siegermächte USA, Großbritannien und Sowjetunion darge- legt sind. Frankreich schloss sich erst am 17. August dem Abkommen an.

Dieses Postdamer Abkommen ist kein völkerrechtlicher Vertrag. Die wichtigsten Beschlüsse waren:

„Die Errichtung eines Rates der Außenminister der fünf Hauptmäch- te(USA, Großbritannien, Sowjetunion, Frankreich und China) zur Verbrei- tung von Friedensverträgen mit Deutschlands Verbündeten, zur Regelung ungelöster territorialer Fragen und zur Beratung und Lösung der deut- schen Frage.

Die Festlegung politischer und wirtschaftlicher Grundsätze für die Behand- lung Deutschlands in der Besatzungszeit, und zwar: Ausübung der Regie- rungsgewalt durch die Oberbefehlshaber der Streitkräfte der vier Groß- mächte in ihren Besatzungszonen und gemeinsam im Alliierten Kontroll- rat; völlige Abrüstung und Entmilitarisierung, Auflösung aller Streitkräfte, einschließlich der SS und SA, Auflösung der NSDAP, Aufhebung aller na- tionalsozialistischen Gesetze, Entnazifizierung der Bevölkerung, Verhaf- tung und Verurteilung der Kriegsverbrecher, Demokratisierung des Erzie- hungssystems, der Justiz, der Verwaltung und des öffentlichen Lebens; Verbot der Waffenproduktion, Beschränkung der Industriekapazität, De- zentralisierung und Dekartellisierung der Wirtschaft unter alliierter Kontrol- le. Deutschland sollte trotz der Einteilung in Besatzungszonen als wirt- schaftliche Einheit betrachtet werden...“

8. Literaturverzeichnis

Bertelsmann Verlag: Chronik des Zweiten Weltkrieges, Gütersloh/München

1994, S.328 - 436(Wir aus Platzspargründen darauf verzichtet alle Seiten aufzuführen)

Bundeszentrale für politische Bildung: Informationen zur politischen Bildung, Deutschland 1945 - 1949, Bonn, Mai 1998, S. 4-5

Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland. Ergängzungsblatt Nr. 1, S. 13-20.

9. Materialanhang

Das Offizielle Potsdamer Abkommen

Der Text dieser Übereinkunft lautet:

"Politische und wirtschaftliche Grundsätze, deren man sich bei der Behandlung Deutschlands in der Anfangsperiode der Kontrolle bedienen muß:

A. Politische Grundsätze

1. Entsprechend der Übereinkunft über das Kontrollsystem in Deutschland wird die höchste Regierungsgewalt in Deutschland durch die Oberbefehlshaber der Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika, des Vereinigten Königreichs, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und der Französischen Republik nach den Weisungen ihrer entsprechenden Regierungen ausgeübt, und zwar von jedem in seiner Besatzungszone, sowie gemeinsam in ihrer Eigenschaft als Mitglieder des Kontrollrates in den Deutschland als Ganzes betreffenden Fragen.

2. Soweit dieses praktisch durchführbar ist, muß die Behandlung der deutschen Bevölkerung in ganz Deutschland gleich sein.

3. Die Ziele der Besetzung Deutschlands, durch welche der Kontrollrat sich leiten lassen soll, sind:

(I) Völlige Abrüstung und Entmilitarisierung Deutschlands und die Ausschaltung der gesamten deutschen Industrie, welche für eine Kriegsproduktion benutzt werden kann oder deren Überwachung. Zu diesem Zweck:

a) werden alle Land-, See- und Luftstreitkräfte Deutschlands, SS, SA, SD und Gestapo mit allen ihren Organisationen, Stäben und Ämtern, einschließlich des Generalstabes, des Offizierkorps, der Reservisten, der Kriegsschulen, der Kriegervereine und aller anderen militärischen und halbmilitärischen Organisationen zusammen mit ihren Vereinen und Unterorganisationen, die den Interessen der Erhaltung der militärischen Traditionen dienen, völlig und endgültig aufgelöst, um damit für immer der Wiedergeburt oder Wiederaufrichtung des deutschen Militarismus und Nazismus vorzubeugen;

b) müssen sich alle Waffen, Munition und Kriegsgeräte und alle Spezialmittel zu deren Herstellung in der Gewalt der Alliierten befinden oder vernichtet werden. Der Unterhaltung und Herstellung aller Flugzeuge und aller Waffen, Ausrüstung und Kriegsgeräte wird vorgebeugt werden.

(II) Das deutsche Volk muß überzeugt werden, daß es eine totale militärische Niederlage erlitten hat und daß es sich nicht der Verantwortung entziehen kann für das, was es selbst dadurch auf sich geladen hat, daß seine eigene mitleidlose Kriegführung und der fanatische Widerstand der Nazis die deutsche Wirtschaft zerstört und Chaos und Elend unvermeidlich gemacht haben.

(III) Die Nationalsozialistische Partei mit ihren angeschlossenen Gliederungen und Unterorganisationen ist zu vernichten; alle nationalsozialitischen Ämter sind aufzulösen; es sind Sicherheiten dafür zu schaffen, daß sie in keiner Form wieder auferstehen können; jeder nazistischen und militaristischen Betätigung und Propaganda ist vorzubeugen.

(IV) Die endgültige Umgestaltung des deutschen politischen Lebens auf demokratischer Grundlage und eine eventuelle friedliche Mitarbeit Deutschlands am internationalen Leben sind vorzubereiten.

4. Alle nazistischen Gesetze, welche die Grundlagen für das Hitlerregime geliefert haben oder eine Diskriminierung auf Grund der Rasse, Religion oder politischer Überzeugung errichteten, müssen abgeschafft werden. Keine solche Diskriminierung, weder eine rechtliche noch eine administrative oder irgendeiner anderen Art, wird geduldet werden.

5. Kriegsverbrecher und alle diejenigen, die an der Planung oder Verwirklichung nazistischer Maßnahmen, die Greuel oder Kriegsverbrechen nach sich zogen als Ergebnis hatten, teilgenommen haben, sind zu verhaften und dem Gericht zu übergeben. Nazistische Parteiführer, einflußreiche Nazianhänger und die Leiter der nazistischen Ämter und Organisationen und alle anderen Personen, die für die Besetzung und ihre Ziele gefährlich sind, sind zu verhaften und zu internieren.

6. Alle Mitglieder der nazistischen Partei, welche mehr als nominell an ihrer Tätigkeit teilgenommen haben und alle anderen Personen, die den alliierten Zielen feindlich gegenüberstehen, sind aus den öffentlichen oder halböffentlichen Ämtern und von den verantwortlichen Posten in wichtigen Privatunternehmen zu entfernen. Diese Personen müssen durch Personen ersetzt werden, welche nach ihren politischen und moralischen Eigenschaften fähig erscheinen, an der Entwicklung wahrhaft demokratischer Einrichtungen in Deutschland mitzuwirken.

7. Das Erziehungswesen in Deutschland muß so überwacht werden, daß die nazistischen und militärischen Lehren völlig entfernt werden und eine erfolgreiche Entwicklung der demokratischen Ideen möglich gemacht wird.

8. Das Gerichtswesen wird entsprechend den Grundsätzen der Demokratie und der Gerechtigkeit auf der Grundlage der Gesetzlichkeit und der Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz ohne Unterschied der Rasse, der Nationalität und der Religion reorganisiert werden.

9. Die Verwaltung Deutschlands muß in Richtung auf eine Dezentralisation der politischen Struktur und der Entwicklung einer örtlichen Selbstverantwortung durchgeführt werden. Zu diesem Zwe />

(I) Die lokale Selbstverwaltung wird in ganz Deutschland nach demokratischen Grundsätzen und zwar durch Wahlausschüsse (Räte), so schnell wie es mit der Wahrung der militärischen Sicherheit und den Zielen der militärischen Besatzung vereinbar ist, wiederhergestellt.
(II) In ganz Deutschland sind alle demokratischen politischen Parteien zu erlauben und zu fördern mit der Einräumung des Rechtes, Versammlungen einzuberufen und öffentliche Diskussionen durchzuführen.
(III) Der Grundsatz der Wahlvertretung soll in die Gemeinde-, Kreis-, Provinzial- und Landesverwaltungen, so schnell wie es durch die erfolgreiche Anwendung dieser Grundsätze in der örtlichen Selbstverwaltung gerechtfertigt werden kann, eingeführt werden.
(IV) Bis auf weiteres wird keine zentrale deutsche Regierung errichtet werden. Jedoch werden einige wichtige zentrale deutsche Verwaltungsabteilungen errichtet werden, an deren Spitze Staatssekretäre stehen, und zwar auf den Gebieten des Finanzwesens, des Außenhandels und der Industrie. Diese Abteilungen werden unter der Leitung des Kontrollrates tätig sein.

10. Unter Berücksichtigung der Notwendigkeit zur Erhaltung der militärischen Sicherheit wird die Freiheit der Rede, der Presse und der Religion gewährt. Die religiösen Einrichtungen sollen respektiert werden. Die Schaffung freier Gewerkschaften, gleichfalls unter Berücksichtigung der Notwendigkeit der Erhaltung der militärischen Sicherheit, wird gestattet werden.

B. Wirtschaftliche Grundsätze

11. Mit dem Ziele der Vernichtung des deutschen Kriegspotentials ist die Produktion von Waffen, Kriegsausrüstung und Kriegsmitteln, ebenso die Herstellung aller Typen von Flugzeugen und Seeschiffen zu verbieten und zu unterbinden. Die Herstellung von Metallen und Chemikalien, der Maschinenbau und die Herstellung anderer Gegenstände, die unmittelbar für die Kriegswirtschaft notwendig sind, ist streng zu überwachen und zu beschränken, entsprechend dem genehmigten Stand der friedlichen Nachkriegsbedürfnisse Deutschlands, um die in dem Punkt 15 angeführten Ziele zu befriedigen. Die Produktionskapazität, entbehrlich für die Industrie, welche erlaubt sein wird, ist entsprechend dem Reparationsplan, empfohlen durch die interalliierte Reparationskommission und bestätigt durch die beteiligten Regierungen, entweder zu entfernen oder, falls sie nicht entfernt werden kann, zu vernichten.

12. In praktisch kürzester Frist ist das deutsche Wirtschaftsleben zu dezentralisieren mit dem Ziel der Vernichtung der bestehenden übermäßigen Konzentration der Wirtschaftskraft, dargestellt insbesondere durch Kartelle, Syndikate, Trusts und andere Monopolvereinigungen.

13. Bei der Organisation des deutschen Wirtschaftslebens ist das Hauptgewicht auf die Entwicklung der Landwirtschaft und der Friedensindustrie für den inneren Bedarf (Verbrauch) zu legen.

14. Während der Besatzungszeit ist Deutschland als eine wirtschaftliche Einheit zu betrachten. Mit diesem Ziel sind gemeinsame Richtlinien aufzustellen hinsichtlich:

a) der Erzeugung und der Verteilung der Produkte der Bergbau- und der verarbeitenden Industrie;
b) der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und der Fischerei;
c) der Löhne, der Preise und der Rationierung;
d) des Import- und Exportprogramms für Deutschland als Ganzes;
e) der Währung und des Bankwesens, der zentralen Besteuerung und der Zölle;
f) der Reparationen und der Beseitigung des militärischen Industriepotentials;
g) des Transport- und Verkehrswesens.

Bei der Durchführung dieser Richtlinien sind gegebenenfalls die verschiedenen örtlichen Bedingungen zu berücksichtigen

15. Es ist eine alliierte Kontrolle über das deutsche Wirtschaftsleben zu errichten, jedoch nur in den Grenzen, die notwendig sind:

a) zur Erfüllung des Programms der industriellen Abrüstung und Entmilitarisierung, der Reparationen und der erlaubten Aus- und Einfuhr;
b) zur Sicherung der Warenproduktion und der Dienstleistungen, die zur Befriedung der Bedürfnisse der Besatzungsstreitkräfte und der verpflanzten Personen in Deutschland notwendig sind und die wesentlich sind für die Erhaltung eines mittleren Lebensstandards in Deutschland, der den mittleren Lebensstandard der europäischen Länder nicht übersteigt. (Europäische Länder in diesem Sinne sind alle europäischen Länder mit Ausnahme des Vereinigten Königreiches und der Sowjetunion);
c) zur Sicherung - in der Reihenfolge, die der Kontrollrat festsetzt - einer gleichmäßigen Verteilung der wesentlichsten Waren unter den verschiedenen Zonen, um ein ausgeglichenes Wirtschaftsleben in ganz Deutschland zu schaffen und die Einfuhrnotwendigkeiten einzuschränken;
d) zur Überwachung der deutschen Industrie und aller wirtschaftlichen und finanziellen internationalen Abkommen einschließlich der Aus- und Einfuhr mit dem Ziel der Unterbindung einer Entwicklung des Kriegspotentials Deutschlands und der Erreichung der anderen genannten Aufgaben;
e) zur Überwachung aller deutschen öffentlichen oder privaten wissenschaftlichen Forschungs- oder Versuchsanstalten, Laboratorien usw., die mit einer Wirtschaftstätigkeit verbunden sind.

16. Zur Einführung und Unterstützung der wirtschaftlichen Kontrolle, die durch den Kontrollrat errichtet worden ist, ist ein deutscher Verwaltungsapparat zu schaffen. Den deutschen Behörden ist nahezulegen, in möglichst vollem Umfange die Verwaltung dieses Apparates zu fördern und zu übernehmen. So ist dem deutschen Volk klarzumachen, daß die Verantwortung für diese Verwaltung und deren Versagen auf ihm ruhen wird. Jede deutsche Verwaltung, die dem Ziel der Besatzung nicht entsprechen wird, wird verboten werden.

17. Es sind unverzüglich Maßnahmen zu treffen zur:

a) Durchführung der notwendigen Instandsetzungen des Verkehrswesens,
b) Hebung der Kohlenerzeugung,
c) weitestmöglichen Vergrößerung der landwirtschaftlichen Produktion und
d) Durchführung einer beschleunigten Instandsetzung der Wohnungen und der wichtigsten öffentlichen Einrichtungen.

18. Der Kontrollrat hat entsprechende Schritte zur Verwirklichung der Kontrolle und der Verfügung über alle deutschen Guthaben im Auslande zu übernehmen, welche noch nicht unter die Kontrolle der alliierten Nationen, die an dem Krieg gegen Deutschland teilgenommen haben, geraten sind.

19. Die Bezahlung der Reparationen soll dem deutschen Volke genügend Mittel belassen, um ohne eine Hilfe von außen zu existieren. Bei der Aufstellung des Haushaltsplanes Deutschlands sind die nötigen Mittel für die Einfuhr bereitzustellen, die durch den Kontrollrat in Deutschland genehmigt worden ist. Die Einnahmen aus der Ausfuhr der Erzeugnisse der laufenden Produktion und der Warenbestände dienen in erster Linie der Bezahlung dieser Einfuhr. Die hier erwähnten Bedingungen werden nicht angewandt bei den Einrichtungen und Produkten, die in den Punkten 4a und 4b der Übereinkunft über die deutschen Reparationen erwähnt sind.

IV.

Reparationen aus Deutschland

In Übereinstimmung mit der Entscheidung der Krimkonferenz, wonach

Deutschland gezwungen werden soll, in größtmöglichem Ausmaß für die Verluste und die Leiden, die es den Vereinten Nationen verursacht hat, und wofür das deutsche Volk der Verantwortung nicht entgehen kann, Ausgleich zu schaffen, wurde folgende Übereinkunft über Reparationen erreicht:

1. Die Reparationsansprüche der UdSSR sollen durch Entnahmen aus der von der UdSSR besetzten Zone in Deutschland und durch angemessene deutsche Auslandsguthaben befriedigt werden.
2. Die UdSSR wird die Reparationsansprüche Polens aus ihrem eigenen Anteil an den Reparationen befriedigen.
3. Die Reparationsansprüche der Vereinigten Staaten, des Vereinigten
Königreiches und der anderen zu Reparationsforderungen berechtigten Länder werden aus den westlichen Zonen und den entsprechenden deutschen Auslandsguthaben befriedigt werden.
4. In Ergänzung der Reparationen, die die UdSSR aus ihrer eigenen Besatzungszone erhält, wird die UdSSR zusätzlich aus den westlichen Zonen erhalten:

a) 15 % derjenigen verwendungsfähigen und vollständigen industriellen

Ausrüstungen, vor allem der metallurgischen, chemischen und Maschinen erzeugenden Industrien, soweit sie für die deutsche Friedenswirtschaft unnötig und aus den westlichen Zonen Deutschlands zu entnehmen sind, im Austausch für einen entsprechenden Wert an Nahrungsmitteln, Kohle, Kali, Zink, Holz, Tonprodukten, Petroleumprodukten und anderen Waren, nach Vereinbarung.

b) 10 % derjenigen industriellen Ausrüstung, die für die deutsche Friedenswirtschaft unnötig ist und aus den westlichen Zonen zu entnehmen und auf Reparationskonto an die Sowjetregierung zu übertragen ist ohne Bezahlung oder Gegenleistung irgendwelcher Art.

Die Entnahmen der Ausrüstung, wie sie oben in a) und b) vorgesehen sind, sollen gleichzeitig erfolgen.

5. Der Umfang der aus den westlichen Zonen zu entnehmenden Ausrüstung, der auf Reparationskonto geht, muß spätestens innerhalb von sechs Monaten von jetzt ab bestimmt sein.

6. Die Entnahme der industriellen Ausrüstung soll so bald wie möglich beginnen und innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Zeitpunkt der in § 5 spezifizierten Bestimmung, abgeschlossen sein. Die Auslieferung der in § 4a genannten Produkte soll so schnell wie möglich beginnen, und zwar in durch Vereinbarung bedingten Teillieferungen seitens der Sowjetunion und innerhalb von fünf Jahren von dem erwähnten Datum ab erfolgen. Die Bestimmung des Umfanges und der Art der industriellen Ausrüstung, die für die deutsche Friedenswirtschaft unnötig ist und der Reparation unterliegt, soll durch den Kontrollrat gemäß den Richtlinien erfolgen, die von der alliierten Kontrollkommission für Reparationen, unter Beteiligung Frankreichs, festgelegt sind, wobei die endgültige Entscheidung durch den kommandierenden der Zone getroffen wird, aus der die Ausrüstung entnommen werden soll.

7. Vor der Festlegung des Gesamtumfanges der der Entnahme unterworfenen

Ausrüstung sollen Vorschußlieferungen solcher Ausrüstungen erfolgen, die als zur Auslieferung verfügbar bestimmt werden in Übereinstimmung mit dem Verfahren, das im letzten Satz des § 6 vorgesehen ist.

8. Die Sowjetregierung verzichtet auf alle Ansprüche bezüglich der Reparationen aus Anteilen an deutschen Unternehmungen, die in den westlichen Besatzungszonen in Deutschland gelegen sind. Das gleiche gilt für deutsche Auslandsguthaben in allen Ländern, mit Ausnahme der weiter unten in § 9 gekennzeichneten Fälle.

9. Die Regierungen der USA und des Vereinigten Königreiches verzichten auf ihre Ansprüche im Hinblick auf Reparationen hinsichtlich der Anteile an deutschen Unternehmungen, die in der östlichen Besatzungszone in Deutschland gelegen sind. Das gleiche gilt für deutsche Auslandsguthaben in Bulgarien, Finnland, Ungarn, Rumänien und Ostösterreich.

10. Die Sowjetregierung erhebt keine Ansprüche auf das von den alliierten Truppen in Deutschland erbeutete Gold.

V.

Die deutsche Kriegs- und Handelsmarine [...]

Stadt Königsberg und das anliegende Gebiet [...]

Die Konferenz hat grundsätzlich dem Vorschlag der Sowjetregierung hinsichtlich der endgültigen Übergabe der Stadt Königsberg und des anliegenden Gebietes an die Sowjetunion gemäß der obigen Beschreibung zugestimmt, wobei der genaue Grenzverlauf einer sachverständigen Prüfung vorbehalten bleibt. Der Präsident der USA und der britische Premierminister haben erklärt, daß sie den Vorschlag der Konferenz bei der bevorstehenden Friedensregelung unterstützen werden.

VII.

Kriegsverbrecher

[...] Die drei Regierungen bekräftigen ihre Absicht, diese Verbrecher einer schnellen und sicheren Gerichtsbarkeit zuzuführen. Sie hoffen, daß die Verhandlungen in London zu einer schnellen Vereinbarung führen, die diesem Zwecke dient, und sie betrachten es als eine Angelegenheit von größter Wichtigkeit, daß der Prozeß gegen diese Hauptverbrecher zum frühestmöglichen Zeitpunkt beginnt.

Die erste Liste der Angeklagten wird vor dem 1. September dieses Jahres veröffentlicht werden.

VIII.

Österreich [...]

IX.

Polen [...]

X.

Der Abschluß der Friedensverträge und Zulassung zur Organisation der Vereinten Nationen [...]

XI.

Territoriale Treuhänderschaft [...]

Verfahrensrevision bei der alliierten Kontrollkommission in Rumänien, Bulgarien und Ungarn [...]

XIII.

Ordnungsgemäße Überführung deutscher Bevölkerungsanteile

Die Konferenz erzielte folgendes Abkommen über die Ausweisung Deutscher aus Polen, der Tschechoslowakei und Ungarn:

Die drei Regierungen haben die Frage unter allen Gesichtspunkten beraten und erkennen an, daß die Überführung der deutschen Bevölkerung oder Bestandteile derselben, die in Polen, Tschechoslowakei und Ungarn zurückgeblieben sind, nach Deutschland durchgeführt werden muß. Sie stimmen darin überein, daß jede derartige Überführung, die stattfinden wird, in ordnungsgemäßer und humaner Weise erfolgen soll. Da der Zustrom einer großen Zahl Deutscher nach Deutschland die Lasten vergrößern würde, die bereits auf den Besatzungsbehörden ruhen, halten sie es für wünschenswert, daß der alliierte Kontrollrat in Deutschland zunächst das Problem unter besonderer Berücksichtigung der Frage einer gerechten Verteilung dieser Deutschen auf die einzelnen Besatzungszonen prüfen soll. Sie beauftragen demgemäß ihre jeweiligen Vertreter beim Kontrollrat, ihren Regierungen so bald wie möglich über den Umfang zu berichten, in dem derartige Personen schon aus Polen, der Tschechoslowakei und Ungarn nach Deutschland gekommen sind, und eine Schätzung über Zeitpunkt und Ausmaß vorzulegen, zu dem die weiteren Überführungen durchgeführt werden könnten, wobei die gegenwärtige Lage in Deutschland zu berücksichtigen ist. Die Tschechoslowakische Regierung, die Polnische Provisorische Regierung und der Alliierte Kontrollrat in Ungarn werden gleichzeitig von obigem in Kenntnis gesetzt und ersucht werden, inzwischen weitere Ausweisungen der deutschen Bevölkerung einzustellen, bis die betroffenen Regierungen die Berichte ihrer Vertreter an den Kontrollausschuß geprüft haben.

XIV.

Militärische Besprechungen [...]

Ende der Leseprobe aus 21 Seiten

Details

Titel
Zusammenbruch des 2. Weltkrieges
Note
2
Autoren
Jahr
2001
Seiten
21
Katalognummer
V102459
ISBN (eBook)
9783640008414
Dateigröße
377 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
In dem Referat kommt vor: Vormarsch der Roten Armee Schlacht um Berlin Flucht der Deutschen Bevölkerung Die letzten Tage des Deutschen Reiches Potsdamer Abkommen
Schlagworte
Vormarsch der Roten Armee
Arbeit zitieren
Alexander Tiemeier (Autor:in)André Isbrandt (Autor:in), 2001, Zusammenbruch des 2. Weltkrieges, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/102459

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