Was ist ein Archiv? Eine Untersuchung der Archivlandschaft in NRW


Hausarbeit (Hauptseminar), 2020

15 Seiten, Note: 1,7

Anonym


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Was ist ein Archiv?

3 Bundesarchiv
3.1 Seine Geschichte
3.2 Allgemein
3.3 Aufgaben des Bundesarchivs

4 Das Landesarchiv
4.1 Beispiel Rheinland
4.2 Beispiel Ostwestfalen-Lippe

5 Kommunale Archive
5.1 Beispiel Köln
5.2 Beispiel Overath

6 Fazit

7 Quellen- und Literaturverzeichnis

1 Einleitung

„…daß die Urkunden und Acten in einigen sehr dumpfen und feuchten Gewölben verwahrt lagen, wo sie aus Mangel der Luft verschimmelten, vermoderten, von Motten gefressen, und nach und nach ganz unbrauchbar wurden.“1

Wenn man das Wort Archiv hört, sind die ersten Assoziationen dunkle Keller mit vielen Spinnenweben, alte Bücher durchzogen von einer dicken Staubschicht und ein muffiger Geruch. Kaum einer würde bei diesem Bild denken, dass Archive oft und stetig im Gebrauch sind. Nach wie vor haben sie eine wichtige Rolle. Sie speichern all das, was sonst längst vergessen wäre. Daher kann man sie auch als das Gedächtnis unserer Gesellschaft bezeichnen. In dieser Hausarbeit soll die Bedeutung von Archiven näher beleuchtet werden, da sie in der heutigen Zeit weniger präsent sind und von einigen Menschen als irrelevant verordnet werden oder sogar längst vergessen sind. Dabei soll es speziell um die Archivlandschaft in Nordrhein-Westfalen gehen. Am Beispiel des Archivs in Köln kann sogar gezeigt werden, dass Archive nicht nur Geschichte verwahren, sondern ebenfalls ihre ganz eigene besitzen.

Zu Beginn muss sich jedoch erst einmal die Frage gestellt werden, was ein Archiv überhaupt ist. Daher soll am Anfang ein grober Überblick zum Archiv erfolgen. Darauf aufbauend erfolgen die Darstellungen des Bundesarchivs, das Landesarchiv und die Kommunalarchive.

2 Was ist ein Archiv?

Der Begriff des Archivs hat seinen Ursprung aus dem Griechischen. Das Wort „archeion“ wird wiederum von „arché“ abgeleitet, was so viel bedeutet wie Verwaltungsbehörde. Daher ist es auch nicht verwunderlich, dass sich das allererste Archiv in Griechenland befand. Das erste Gebäude dafür war der Tempel der Athene in Athen. Damals hatte es vor allem den Nutzen Gesetze, Beschlüsse von Rats- und Volksversammlungen, außenpolitische Verträge sowie wichtige Gerichtsprozesse aufzubewahren.2 Das Konzept eines Archivs ist also schon mehrere tausend Jahre alt, da sie parallel zur Schrift entstanden. Am Anfang waren die Bestände in Thema Material noch vielfältiger als heute. Von Papyri und Tontafeln bis zu Bambustafeln war alles vertreten.3 Bereits 78 v.Chr. suchte man diese Bestände nicht nur auf zu bewahren sondern auch zu sortieren. Man entwickelte bestimmte Vorgehensweisen, um Sachen schneller finden zu können. Einen noch bedeutenderen Schritt ging Napoleon 1808, indem er die Archive nach Herkunfts- und Verwaltungszusammenhängen ordnen ließ.4 Durch das viele Sortieren der neuen Bestände blieb eine Aufgabe allerding unerlässlich- das Aussortieren. Da die Mengen immer erdrückender wurden und sich jemand stetig darum kümmern musste, wurde der Beruf des Archivars eingeführt. Dafür entstanden extra Schulen in München und in Paris im Jahr 1821.5 Eine weitere Revolution im Archivwesen war die Erfindung der Schreibmaschine hundert Jahre später. Sie machte die Arbeit von Kopisten und Schreibern überflüssig und beschleunigte die Prozesse. Zu weiteren Modernisierung wurden Stehordner und Aktenpläne eingeführt.6 Ein Archiv dient also zur Aufbewahrung von Material. Doch was unterscheidet ein Archiv von einer Bibliothek? Da Archive als eine Art Weiterführung von Verwaltung und Ämtern fungieren, sind diese verpflichtet ihre Unterlagen dort abzugeben.7 Doch was sind die eigentlichen Aufgaben eines Archivs? Hierzu wird ein Zitat hinzugezogen, was es auf den Punkt zusammenfasst:

Gegenstand archivischer Verwahrung und Betreuung ist heute das gesamte Schrift- Bild- und Tongut, das als dokumentarischer Niederschlag der Tätigkeit staatlicher und nichtstaatlicher Dienststellern, aber auch sonstiger Einrichtungen, Verbände, Betriebe oder Einzelpersonen erwächst, soweit es wegen seines rechtlich- verwaltungsmäßigen, seines historischen, aber auch seines wissenschaftlich-technischen oder künstlerischen Quellewerts als „archivwürdig“ zur dauernden Aufbewahrung bestimmt wird.“8

Aus dieser Definition gehen einige wichtige Aspekte hervor. Zum einen geht es in einem Archiv nicht bloß nur um die Aufbewahrung. Wichtig hierbei ist, dass die Materialen fachgerecht gelagert werden und regelmäßig gepflegt werden, da sie sonst unbrauchbar werden. Bücher brauchen beispielsweise die richtige Raumtemperatur, da sie sonst feucht werden. Zum anderen wird nicht alles in ein Archiv aufgenommen, was alt ist. Genauso wichtig wie das Sortieren ist daher Material gezielt auszuwählen, was für die Geschichte wichtig erscheint. Wenn man es genau nimmt, hat jede einzelne Privatperson sein eigenes Archiv zuhause. Anders als viele denken, sind Schriften nicht nur alte Bücher, sondern auch Dokumente wie Eheverträge, Zeugnisse der Schule, Mietverträge oder Krankenversicherungen.9

In der Literatur „Historisches Lernen im Archiv“ wird das Vorurteil erwähnt, dass Menschen oft der Meinung sind, „dass Archive eher dazu da sind, etwas zu verbergen als es zu präsentieren […].“10 Jedoch wissen viele nicht, dass das Archiv jedem Bürger frei zugänglich ist. Damit ist sind auch Laien gemeint, die sich unabhängig von ihrem Beruf für die Bestände interessieren. Grundlage bildete dafür das 1794 in Kraft getretene Archivgesetz in Frankreich. In Deutschland wurde dieses Gesetz erst 1988 aufgegriffen.11 Das bekannteste Beispiel für seine eigene Akteneinsicht sind die „Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik.“12 Obwohl die Akten damals vernichtet werden sollten, da sie dem Datenschutz widersprechen, forderten Millionen die Offenlegung ihrer Akte. Bis 2003 wurden 5.233.618 Akten eingefordert.13

3 Bundesarchiv

3.1 Seine Geschichte

Das Bundesarchiv wurde am 3.Juni 1952gegründet und hat seinen Hauptsitz in Koblenz. Es ist eine Bundesbehörde der Bundesrepublik Deutschland im Bereich Kultur und Medien.14 Auch wenn Archive hauptsächlich dazu dienen Geschichte zu sammeln und zu bewahren, hat jedes Archiv auch seine ganz eigene Geschichte. Das offizielle Gründungsjahr des Archivs ist 1952. Jedoch setzt hiermit nicht das erste Archivs Deutschland ein. Schon bereits ab 1919 gab es das Reichsarchiv, welches als Forderung aus dem Versailler Vertrag hervorging. Dementsprechend stammte der Hauptbestand des Reichsarchivs aus den Jahren 1870/1871 aufgrund der Reichsgründung. Gegenstand waren Materialien aus den obersten Reichsbehörden vor allem aus dem militärischen Bereich. Der Hauptbesitz befand sich in Potsdam.15 Ab dem Jahr 1935 wurde zusätzlich zu schriftlichen Unterlagen ein Reichsfilmarchiv eingegliedert, da sich das Deutsche Reich unter Hitler zunehmend an Propagandafilmen in Form von Rassenhygienefilmen erfreute. Nur ein Jahr später wurde das Heeresarchiv als eigenständiges Archiv benannt.16 Während des Zweiten Weltkrieges versuchte man den Archivbestand weitgehendst zu retten, indem man das Material aus Potsdam schaffte. Besonders betroffen war das Heeresarchiv, da es im April 1945 einem Luftangriff zum Opfer fiel, wobei ein großer Teil zerstört worden ist.17 Bereits ein Jahr nach Kriegsende wurde in Potsdam das Deutsche Zentralarchiv gegründet. Ab 1973 galt es als Zentrales Staatsarchiv der DDR. Parallel dazu entstand 1952 das Bundesarchiv in Koblenz, welches als Anfang der Geschichte des heutigen Bundesarchivs gesehen wird. Innerhalb der nächsten Jahre zogen kleinere Archive um, wurde ausgegliedert und wieder eingegliedert.18 Ein wichtiges Jahr für das Bundesarchiv war 1979. Durch einen Kabinettsbeschluss kommt dem Archiv nun die Aufbewahrung der Protokolle der Bundesregierung zu Teil. 1988 wird dies erstmals gesetzlich festgehalten. Durch das „Gesetz über die Sicherung und Nutzung von Archivgut des Bundes“19 wurden erstmals die Aufgaben des Archivs und sein allgemeiner Zugang klar definiert und schriftlich festgehalten. In Folge der Wiedervereinigung von Ost und West wurden die Archive der DDR wie das Zentrale Archiv sowie das Militärarchiv und das Filmarchiv Teile des Bundesarchivs.20 Im Jahr 1998 wird das Bundesarchiv durch die Gründung des Kulturstaatsministers als „Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien“21 aufgenommen. 2003 gibt erstmals die Möglichkeit auf die Kabinettsprotokolle digitalisiert zuzugreifen. Mit dem Magazingebäude in Berlin-Lichtfelde kommt 2010 ein weiterer wichtiger Ort zur Lagerung von Material hinzu.22 Der Zugriff auf seine Bestände vereinfachte sich 2014 enorm durch die Einführung des Recherchesystems „invenio“23 (lat. Wiederfinden), da man Archivmaterial ab nun einfach im Internet abfragen konnte. Dieser Abschnitt sollte einen kurzen und groben Überblick der Geschichte zum Bundesarchiv geben, um nachzuvollziehen, wie viel Geschichte es des Archivs selbst bedarf, um Geschichte sichern zu können. Quasi die Geschichte in der Geschichte selbst. Der komplette Werdegang des Bundesarchivs bis hin zu dem, was wir heute kennen, würde an dieser Stelle den Rahmen sprengen.

3.2 Allgemein

Dass das Bundesarchiv von enormer Größe ist, ist ein offenes Geheimnis. Von welchem Ausmaß es aber wirklich ist, soll an ein paar Beispielen deutlich werden. Zum einen haben wir ein breites Spektrum an Abteilungen. Dazu gehört die Abteilung Z, welche für die zentralen Verwaltungsangelegenheiten steht und für die „personellen, organisatorischen, technischen und finanziellen“24 Aufgaben zuständig ist. Die neuste Abteilung ist die Abteilung für Informationstechnik (IT), die erst seit 2019 besteht und die Digitalisierung der Magazine und des Zwischenarchivs zur Aufgabe hat. Vorgänger hierfür war die Abteilung für Archivtechnik und zentrale fachliche Dienstleistungen. Eine weitere wichtige Abteilung ist die der Bereitstellung (BE). Sie macht es möglich, dass die Bestände für das Volk zugänglich gemacht werden und reibungslos verlaufen. Für das Erschließen von Material ist die Abteilung Bundesrepublik Deutschland verantwortlich, da sie eine beratende Funktion für die Bundesverwaltung hat und ebenfalls für die Zwischenarchive zuständig ist. Da es immer noch ungeklärte Schicksale aus dem Ersten und Zweiten Weltkrieg gibt, gibt es hierfür eine extra Abteilung. Die Abteilung für personenbezogene Auskünfte zum Ersten und Zweiten Weltkrieg speichert nach wie vor Daten von Militärangelegenheiten und kümmert sich um Kriegsgräber. Thematisch gibt es zwei extra Archive. Zum einen ist da das Militärarchiv in Freiburg. Hierunter fallen Unterlagen der SS, der Armee ab 1867 und der Wehrmacht. Zum anderen steht ein Filmarchiv in Berlin-Lichterfelde, welches eine Zusammenführung mit dem Filmarchiv der DDR darstellt. Drunter fällt ebenfalls der Standort in Koblenz mit Bildern, Karten, Plakaten und Tonträgern.25

Wie riesig das Archiv ist, wird auch an den Zahlen der Bestände deutlich. Das Archiv umfasst 344 laufende Kilometer Schriftgut und 13 Millionen Bilder. 1,15 Millionen Filmrollen werden zu 155.000 Filmtiteln gelagert. Um noch einmal zu verdeutlichen, wie viel das ist, wird ein Vergleich mit dem Filmriesen Netflix herangezogen. Netflix hat eines der größten Streaming Angebote auf der Welt. Insgesamt zählt der Dienst über 3000 Filmtitel. Zum Vergleich das Archiv besitzt ca. 50.000 mal so viel. Ebenso gibt es über 91.000 Plakate. Zu den Karten, Plänen und technischen Zeitungen zählen mehr als 1,96 Millionen Materialien. In der Bibliothek stehen 2,11 Millionen Bände, die von über 892 Mitarbeitern versorgt werden.26 Da diese gewaltige Masse an Unterlagen und Material nur schwerlich in ein Gebäude passen würde, gibt es mehrere Standorte. Insgesamt gibt es neun Dienstorte: Bayreuth, Berlin-Lichterfelde, Berlin- Reinickendorf, Freiburg im Breisgau, Hoppegarten, Hauptdienststelle Koblenz, Ludwigsburg, Rastatt und Sankt Augustin- Hangelar.27

3.3 Aufgaben des Bundesarchivs

Die wohl wichtigste Aufgabe des Bundesarchivs ist Material zu sammeln, es sicher zu verwahren und es für die Breite Masse zugänglich zu machen. Gewährleistet wird dies, da dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Dabei ist nicht nur das Lagern gemeint, sondern auch das Digitalisieren. Von Karten und Plakaten bis hin zu Filmen und Tonaufzeichnungen ist alles dabei. Thematisch wird das Ganze unterteilt in das Heilige Römische Reich (1495-1806), den Deutschen Bund (1815-1866), das Deutsche Reich (1867/71-1945), die Besatzungszonen der Siegermächte (1945-1949), die DDR (1949-1990) sowie der BRD (seit 1949).28 Dabei muss das Archiv jedoch eine zentrale Aufgabe erfüllen: Es muss entscheiden, was archivwürdig ist und was nicht. Nur was in gewissermaßen als wichtig für Gegenwart und Zukunft erscheint, wird für die Nachwelt aufgehoben.29 Diese Aufgaben wurden in schriftlicher Form im Bundesarchivgesetz am 10. März 2017 festgehalten. So wird geschrieben:

„Das Bundesarchiv hat die Aufgabe, das Archivgut des Bundes auf Dauer zu sichern, nutzbar zu machen und wissenschaftlich zu verwerten. Es gewährleistet den Zugang zum Archivgut des Bundes unter Wahrung des Schutzes privater oder öffentlicher Belange. Dies kann auch durch Digitalisierung und öffentliche Zugänglichmachung im Internet geschehen.“30

Damit nicht nach subjektivem Empfinden entschieden werden muss, was behalten wird und was wegkann, gibt es grobe Richtlinien. Soll das Material erhalten bleiben, so muss es eine der folgenden Kriterien erfüllen:

1. Unterlagen der öffentlichen Stellen des Bundes,
2. Unterlagen der Stellen des Deutschen Reiches und des Deutschen Bundes,
3. Unterlagen der Stellen der Besatzungszonen,
4. Unterlagen der Stellen der Deutschen Demokratischen Republik,
5. Unterlagen der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, der mit dieser Partei verbundenen Organisationen und juristischen Personen sowie der Massenorganisationen der Deutschen Demokratischen Republik und
6. Unterlagen der anderen Parteien und der mit diesen Parteien verbundenen Organisationen und juristischen Personen der Deutschen Demokratischen Republik.31

[...]


1 Lange, Thomas/ Lux, Thomas: Historisches Lernen im Archiv. Schwalbach 2004, S.5.

2 Vgl. Lange, Thomas/ Lux, Thomas: Historisches Lernen im Archiv. Schwalbach 2004, S.8.

3 Vgl. ebd. S.7.

4 Vgl. ebd. S.8ff.

5 Vgl. ebd. S.12.

6 Vgl. ebd.

7 Vgl. ebd. S.16.

8 Ebd. S.15.

9 Vgl. Lange, Thomas/ Lux, Thomas: Historisches Lernen im Archiv. Schwalbach 2004, S.15.

10 Ebd. S.6.

11 Vgl. ebd. S.16ff.

12 Ebd. S.18.

13 Vgl. ebd. S.19.

14 Vgl. www. Bundearchiv.de

15 Vgl. www. Bundearchiv.de. 1919-1945.

16 Vgl. ebd. 1919-1945.

17 Vgl. ebd. 1919-1945.

18 Vgl. ebd. 1946-1968.

19 Ebd. 1974-1990.

20 Vgl. ebd. 1974-1990.

21 Vgl. ebd. 1992-2003.

22 Vgl. ebd. Seit 2005.

23 Ebd. Seit 2005.

24 Ebd.www.bundesarchiv.de. Organisation. Abteilungen.

25 Vgl. ebd. Organisation. Abteilungen.

26 Vgl. ebd. Aufgaben.

27 Vgl. www.bundesarchiv.de. Dienstorte.

28 Vgl. ebd. Aufgaben.

29 Vgl. ebd.

30 Ebd. Rechtsgrundlagen. Bundesarchivgesetz.

31 www.bundesarchiv.de

Ende der Leseprobe aus 15 Seiten

Details

Titel
Was ist ein Archiv? Eine Untersuchung der Archivlandschaft in NRW
Hochschule
Universität Siegen
Note
1,7
Jahr
2020
Seiten
15
Katalognummer
V1024787
ISBN (eBook)
9783346425034
ISBN (Buch)
9783346425041
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Archiv
Arbeit zitieren
Anonym, 2020, Was ist ein Archiv? Eine Untersuchung der Archivlandschaft in NRW, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1024787

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