Sexuelle Grenzverletzungen in pädagogischen Institutionen. Möglichkeiten der Prävention

Nähe und Distanz in pädagogischen Verhältnissen


Hausarbeit (Hauptseminar), 2018

18 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis:

1 Einleitung

2 Begriffe und Definitionen

3 Macht und Missbrauch

4 Entstehungsbedingungen für sexuelle Grenzverletzungen in pädagogischen Institutionen

5 Wie können pädagogische Einrichtungen präventiv tätig sein?

6 Fazit

7 Literaturverzeichnis:

1 Einleitung

„Wer das Schweigen bricht, bricht die Macht der Täter.“ (Bergmann, 2014, S. 31)

Immer wieder erfahren wir durch die Medien von sexuellen Übergriffen, die Kindern oder Jugendlichen widerfuhren – Missbrauch gegenüber Schutzbefohlenen. Häufig gab es zuvor eine lange Zeit der Geheimhaltung, eine Zeit des Schweigens. Nur selten werden die Taten zeitnah bekannt, es ist daher unklar, wie hoch die Dunkelziffer in Bezug auf sexuelle Ausbeutung gegenüber Kindern und Jugendlichen ist. ???

In Rahmen dieser Hausarbeit werde ich mich mit sexuellen Grenzverletzungen in pädagogischen Institutionen auseinandersetzen, um das Schweigen zu brechen und da es in Institutionen mit einem pädagogischen Bezug oftmals eines besonderen „Hinsehens“ bedarf. Potentielle Täter und Opfer stehen im engen Kontakt. Pädagogische Fachkräfte sollen im Namen des Kinderschutzes tätig sein, besonders fatal wird es dann, wenn sie selbst diesen missachten und die Kinder zu Opfern machen. Daher soll es in dieser Arbeit darum gehen, begünstigende Entstehungsbedingungen zu betrachten, um eine Kultur des Hinsehens zu unterstützen. Zunächst wird es um eine begriffliche Einordnung gehen, nachfolgend betrachte ich Täter- und Opferdynamiken und sexuelle Grenzverletzungen in Institutionen, Prävention und die Bedeutung für die pädagogische Arbeit.

2 Begriffe und Definitionen

Im Folgenden werde ich mich Begriffsbestimmungen und Definitionen widmen, um eine möglichst eindeutige Einordnung der Begriffe zu ermöglichen, die in dieser Arbeit verwendet werden. Frank Neuner versucht sich mit folgender Definition:

„Unter sexuellem Missbrauch werden versuchte oder vollendete sexuelle Handlungen an Minderjährigen durch Erwachsen bezeichnet. Sexueller Missbrauch kann dabei eine vaginale, orale oder anale Penetration beinhalten. Sexueller Missbrauch besteht aber häufig auch aus dem absichtlichen Berühren von Geschlechtsteilen von Kindern zum Zweck der sexuellen Stimulation des Täters oder dem Aussetzen von Kindern der Pornografie“ (Neuner 2012, S. 36).

Das bedeutet, dass als sexuelle Gewaltdelikte solche Handlungen zu bezeichnen sind, die unter Ausnutzung von ohnmächtigen Personen in bestehenden Abhängigkeits- oder Machtverhältnissen, die einen sexuellen Bezug haben und der Bedürfnisbefriedigung eines Mächtigeren dienen. Dazu gehören verschiedene Handlungen, auch Blicke, Worte, Berührungen am Körper oder aber Gewalthandlungen bis hin zu penetrativen Handlungen.

Der Gesetzgeber hat im Strafgesetzbuch (StGB) verschiedene Straftaten beschrieben: „Das deutsche Strafgesetzbuch […] hält verschiedene Straftatbestände zu sexuellen Handlungen mit Kindern und Jugendlichen fest“ (Jud et al. 2016, S.15). Im StGB werden unter den Paragraphen 174 und 176 bis 184 verschiedene Handlungen benannt, die sexuelle Grenzverletzungen beschreiben.

„So orientiert sich die Strafjustiz an der Wahrheitsfindung; be den unter Strafe gestellten Handlungen wird in der Regel von schweren Konsequenzen ausgegangen, entsprechend sind die Definitionen im Strafrecht eher enger gefasst. Das Ziel von Hilfeeinrichtungen wiederrum ist, möglichst allen Kindern und Jugendlichen Unterstützung bieten zu können, die einen entsprechenden Bedarf aufweisen […] entsprechend sind die Definitionen in diesem Bereich eher weit gefasst“ (ebd., S. 8).

Verschiedene Begrifflichkeiten können im Zusammenhang mit sexuellen Grenzverletzungen benutzt werden:

sexueller Missbrauch

sexuelle Misshandlung

sexuelle Ausbeutung

sexuelle Gewalt

sexueller Übergriff oder

Gewalt gegen Kinder.

Diese Bezeichnungen werden in der themenbezogenen Literatur unter anderem verwendet. Einige Texte sprechen außerdem von Inzest oder Seelenmord.

Betrachtet man die Begriffe individuell, erscheinen diese teils unklar und deuten auf verschiedene Sicht- und Betrachtungsweisen hin. Besonders die Begriffe: Gewalt gegen Kinder, Inzest oder Seelenmord erlauben einen recht weiten Interpretationsspielraum des Gemeinten.

So findet man teilweise sehr enge Definitionen oder sehr weite, klinische, feministische, entwicklungspsychologische und gesellschaftliche Definitionen. Diese Klassifikationen haben verschiedene Merkmale und entsprechende Vor- und Nachteile.

Für die Erstellung dieser Arbeit, habe ich den Fokus auf die gesellschaftlichen Definitionen gerichtet, da diese sich auf die Beziehung von Täter und Opfer fokussieren. Es gibt eine Betonung des vorherrschenden Machtgefälles und benötigt nicht unabdingbar körperliche Gewalt. Weiterhin sind die gesellschaftlichen Definitionen nicht ausschließlich auf eine Altersstufe beschränkt, es geht vielmehr um seelische Reife.

Da es in pädagogischen Institutionen immer um Beziehung zwischen Personen geht, häufig ein Machtgefüge oder Abhängigkeiten vorliegen und die Altersstufen sehr unterschiedlich sein können, beziehe ich mich im Folgenden vorranging mit gesellschaftlichen Definitionen und werde Begriffe wie: sexueller Missbrauch, sexuelle Misshandlung, sexuelle Ausbeutung, sexuelle Gewalt, sexueller Übergriff und sexuelle Grenzverletzung synonym verwenden.

Ich werde außerdem möglichst die Bezeichnung „Opfer“ vermeiden und stattdessen „Betroffene“ verwenden, da nicht jeder Mensch, der einen solchen Übergriff erleben musste, automatisch als Opfer bezeichnet werden kann, aber immer als betroffene Person.

3 Macht und Missbrauch

Im Jahr 2010 wurden einige Fälle von Missbrauch gegen Kinder und Jugendliche in Institutionen lautbar. So äußerten sich erwachsene Menschen, die zum Beispiel als Schüler in ihrer Jugend sexuelle Gewalt erlebt hatten. Dies setzte in Deutschland eine Debatte über sexuellen Missbrauch in Gang und viele Betroffene fanden Mut, ihr Schweigen zu brechen.

Das Ausmaß der sexuellen Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, sowie das jahrzehntelange Vertuschen der Taten durch die Institutionen habe die Öffentlichkeit schockiert. Es sei deutlich geworden, wie häufig der Schutz und das Image der Einrichtungen wichtiger gewesen seien, als das Schicksal der ihnen anvertrauten Kinder (vgl. Bergmann 2014, S. 28). So wurden viele Medien darauf aufmerksam und es gab unter anderem im März 2010 eine Titelgeschichte in der Zeitschrift Stern zum Thema Missbrauch. Betroffene schildern in diesem Artikel, was Ihnen einst in Internaten oder kirchlichen Einrichtungen angetan wurde und was diese Übergriffe bis heute für sie bedeuten. Die Täter haben ihre durch die Institution ermöglichte Macht genutzt, um den Betroffenen immer näher zu kommen und schließlich Missbrauch an ihnen zu vollziehen. Besonders in schulischen Einrichtungen, wie Internaten, Heimen oder kirchlichen Einrichtungen kommt es häufig zu sogenannten Machtstrukturen. Einige Lehrer, Betreuer oder Leitungen nutzen ihre Position dazu, um ihre eigene Rolle zu definieren. „Einflussmittel reichen von Überredung, Kontrolle, Versprechungen und Belohnungen bis hin zu Drohungen, Zwang, Schlägen und Umweltveränderungen“ (Krampen 2014, S. 75f). Unter dem Deckmantel der Erziehung, kann es dann zu speziellen Machtverhältnissen kommen, bei denen sich die Klienten unterwerfen müssen und gegebenenfalls Opfer eines sexuellen Übergriffs werden.

„Darüber komme ich bis heute nicht hinweg. Und es quält mich immer noch die Frage, warum ich nicht geflüchtet bin, bei dem alten Mann, der uns abends immer bei Musik und gedämpftem Licht Vorträge über die Knabenliebe hielt, nichts entgegengesetzt habe.“ (Stern, S. 26, Gerhard Roese)

Erinnerung und Scham prägen das Leben der Betroffenen. Lange haben viele geschwiegen, über die Erlebnisse, die Ihnen durch Personen angetan wurden, die sie eigentlich hätten erziehen, lehren und schützen sollen.

„Ich habe Freunde, die diesen Teil von mir nicht kennen: die Flashbacks, die Panikattacken noch 37 Jahre später, der Horror, der wiederkehrt – sie wissen davon nichts. Ich habe es noch nicht fertig gebracht, ihnen diese widerliche Geschichte zu erzählen: Wie ein Pfarrer ein achtjähriges Mädchen, dass er auf die Erstkommunion vorbereiten soll, nach der Vorbereitungsgruppe in einen abgedunkelten Raum mitnimmt und ihr zuflüstert: ‚Du musst keine Angst haben. Das ist doch schön!‘ Und es foltert. […] Ich glaube es fast nicht, dass die menschliche Empathie die Hölle auszuloten vermag, in die Kinder gestoßen werden, bei denen die seelischen und körperlichen Grenzen so niedergerissen werden. Ich habe 20 Jahre gebraucht, um zu begreifen, dass ich zu einem Mann Nein sagen darf!“ (Stern 2010, S.28, Astrid Mayer)

Das lange Tabuisieren dieses Themas hat teilweise die Qual der Betroffenen vervielfacht, sie wurden alleingelassen und erhielten keine Hilfe, um die Taten aufzuarbeiten.

Erst in den 1980er Jahren wurde mittels der Frauenbewegung erstmals aufgedeckt, dass sexuelle Gewalt in Familien ein erschreckendes Ausmaß einnimmt. So entstanden erste Beratungseinrichtungen, die zu diesem Zeitpunkt jedoch vorrangig sexuelle Gewalt gegenüber Mädchen und Frauen in den Fokus nahmen. In den 1990er Jahren wurden dann Fälle von sexuellen Übergriffen auch gegenüber Jungen wahrgenommen und es entstanden auch Hilfsangebote für Jungen und Männer (vgl. Bergmann 2014, S. 28).

In den Folgejahren gab es einige Veränderungen der Sichtweisen auf das Thema und „Der Schutz von Kindern, auch vor sexuellem Missbrauch, wurde mit der UN-Kinderrechtskonvention fest verankert“ (ebd.).

Jedoch wurden die Inhalte erst ab dem Jahr 2010, mit Bekanntwerden der Missbrauchsskandale, nachhaltig in die öffentliche Debatte miteinbezogen.

„Das Tabu brechen heißt zugegeben, dass in Familien Kinder nicht nur Geborgenheit erfahren sondern auch alle Formen von Gewalt – von Vernachlässigung bis zu schlimmster sexueller Gewalt unter Ausnutzung von Abhängigkeits- und Machtverhältnissen. Und das in allen sozialen Schichten“ (ebd., S. 29).

Dabei kann Missbrauch auf ganz verschiedene Weise vollzogen werden: beginnend von anzüglichen Bemerkungen oder Blicken, versteckten und zufällig erscheinenden Berührungen, Aufforderungen zu körperlichen Handlungen an anderen Personen oder sich selbst, bis hin zu Penetration oder gewaltsamen Vergewaltigung.

3.1 Tätertypisierungen und Strategien

Im Rahmen der Forschung bezüglich sexueller Gewalt gegenüber Schutzbefohlenen gab es bereits Versuche bislang bekanntgewordene Täter zu kategorisieren. Dies gelingt bisher jedoch nicht ausreichend, was einerseits an der unklaren Anzahl dieser Übergriffe im Dunkelfeld liegen mag, andererseits an möglicherweise nicht polizeilich aufgeklärten Fällen oder daran, dass scheinbar mehr männliche Personen zu Tätern werden, als Frauen.

Orientiert an der primären sexuellen Neigung, ergeben sich zwei Gruppen von möglichen Tätern: pädosexuelle Täter und Täter mit einer primären sexuellen Vorliebe gegenüber Erwachsenen. Die Motivation beider Tätergruppen unterscheidet sich grundlegend.

„ Als Pädosexuelle werden Personen bezeichnet, die beginnend in der Adoleszenz eine ausschließliche oder vorwiegende und dauerhafte Erregbarkeit durch kindliche Objekte erleben. […] Vielfach ist bei Pädosexuellen der Wunsch vorhanden, die Sexualität einzubinden in eine sozial-emotionale Beziehungen“ (Bundschuh 2010, S. 37).

Dennoch kann es vorkommen, dass pädosexuelle Personen Beziehungen zu gleichaltrigen Partnern leben, um nicht auf sich aufmerksam zu machen und Normalität vorzutäuschen, oder um Kontakt zu den Kindern des jeweiligen Partners aufzunehmen. Trotzdem wird nicht jeder Pädosexuelle automatisch zu einem Täter. Doch einmal die inneren Hemmschwellen überwunden, suchen sie sehr gezielt Lebenswelten auf, in denen sie Kindern begegnen können. Eben Freizeiteinrichtungen wie Schwimmbäder oder Spielplätze oder institutionelle Angebote für Kinder.

Die zweite Kategorie beinhaltet Täter, die eine primäre sexuelle Vorliebe für Erwachsene innehaben. Diese Täter nutzen sexuelle Handlungen mit Schutzbefohlenen, um sogenannte Ersatzhandlungen zu schaffen, etwa wenn sie keine bevorzugten Aktivitäten mit Gleichaltrigen ausführen können. Weiterhin gibt es jedoch auch Mittäter oder vorbelastete Täter.

„Zielgerichtet versuchen Täter (Täterinnen) mit potentiellen Opfern in Kontakt zu kommen. […]Einige wechseln im Laufe ihres beruflichen Werdegangs das Tätigkeitsfeld, um leichter mit Mädchen und Jungen in Kontakt zu kommen: Einige Täter mit handwerklicher Grundausbildung bewerben sich z.B. für die Position als Hausmeister in einer Grundschule.“ (Enders 2002, S. 202).

Das bedeutet, dass zum Beispiel die Berufswahl oder die Wahl eines Ehrenamtes als eine klassische Täterstrategie einzuordnen ist. Des Weiteren bemühen sich die Täter um eine möglichst genaue Informationsbeschaffung über die potentiellen Opfer, um sich über Vorlieben und Gewohnheiten zu informieren und dies in die Planung miteinzubeziehen.

3.2 Täter- und Betroffenendynamiken

Täter gehen oftmals nach bestimmten Mustern vor, so entscheiden sie sich zum Beispiel gezielt für die Mitarbeit in einer Institution, in denen sie sich „in Sicherheit wägen“ und bedingt durch begünstigende Strukturen und struktureller Defizite, ein geringes Risiko besteht, dass ihre Taten aufgedeckt werden.

Christine Bergmann beschreibt in ihrem Artikel die Kampagne „Sprechen hilft“ und berichtet:

„In den Berichten zu sexueller Gewalt in Institutionen ging es selten um Einzelfälle, fast immer waren mehrere Kinder betroffen, sie wurden teilweise von demselben Täter bzw. derselben Täterin, manchmal auch von mehreren Tätern bzw. Täterinnen missbraucht. Bei fast allen fanden körperliche Übergriffe statt und bei vielen Vergewaltigungen. In einigen Berichten sind auch gleichaltrige oder ältere Jugendliche als Täter benannt. Meist hatten sie selbst sexuelle Gewalt erlebt oder wurden gezwungen, sexuelle Handlungen und Misshandlungen an Jüngeren zu begehen“ (Bergmann 2014, S.32).

Täter wählen sich ihre potentiellen Opfer nach bestimmten Mustern. Als besonders gefährdet gelten Kinder und Jugendliche, die Vernachlässigungen erlebt, Desinteresse vom Elternhaus erfahren oder einen unklaren familiären Hintergrund haben. Oftmals suchen diese Kinder und Jugendlichen nach Aufmerksamkeit und haben eine große Sehnsucht nach Anerkennung, Liebe oder einer Elternfigur.

Im Stern berichtet der Betroffene Gerhard Roese auf Seite 26:

„Womöglich lag es daran, dass ich mich damals in einer ungeheuren Stresssituation befand. Ich kam aus einem spießigen Elternhaus, mit einem Vater, der mich ablehnte, der seelisch grausam war. An der Schule galt ich – geprägt durch dieses merkwürdige Elternhaus, als Sonderling. […] Alle meine Anpassungsversuche brachten nichts, ich wurde gemobbt von meinen Mitschülern. […] Ich dachte, ich hätte einen Seelenverwandten, einen Verbündeten gefunden. Einen, der sich für mich einsetzt, der mir hilft. Ich dachte, ich müsste diesen Preis zahlen für seine Unterstützung. […] Am Schluss war er für mich kein menschliches Wesen mehr, sondern ein Tier, ein Triebtier.“

Einigen Kindern und Jugendlichen gelingt es nicht ausreichend gut, die eigenen Rechte einzufordern und sich abzugrenzen, wenn ihre Bedürfnisse missachtet werden. Jungen und Mädchen, die bereits sexualisierte Gewalt erfahren mussten oder andere belastende Lebenssituationen durchstehen mussten, wie Vernachlässigung oder Misshandlungen, zeigen besonders geringe Widerstandskräfte und üben somit unbewusst eine gewisse Anziehungskraft auf potentielle Täter aus.

Diese Kinder werden als Opfer gewählt, weil sie scheinbar besonders leicht zu manipulieren sind, weil sie ein Zuwendungsdefizit erfahren haben und ihre Grenzen nicht angemessen wahrnehmen und beschützen können. Scheinbar adäquate Opfer sind somit Personen, die negative Sozialisationserfahrungen gemacht haben oder andere Defizite, beispielsweise eine Behinderung, aufweisen. Die Betroffenen stehen oftmals in einer Beziehung zu den Tätern oder befinden sich in Abhängigkeitsverhältnissen.

„Nach der Kontaktaufnahme mit potentiellen Opfern praktizieren missbrauchende Mitarbeiter (Mitarbeiterinnen) aus Institutionen oftmals nur schwer zu erkennende sexuelle Grenzverletzungen, um die Widerstandsfähigkeit des potentiellen Opfers zu prüfen und dessen Wahrnehmung zu vernebeln“ (Enders 2002, S. 205).

Ein besonderes Risiko haben daher Kinder und Jugendliche, die abseits vom Elternhaus untergebracht sind, etwa in Internaten, Wohngruppen oder Heimen. Sie binden sich vertrauensvoll an die dort angestellten Betreuer, um ihre Bedürfnisse ein Stück weit zu erfüllen, Täter nutzen diese Dynamik dann für die eigenen Zwecke aus.

„Möglicherweise unterliegen grade Kinder, die in Heimen untergebracht sind und häufig aus bereits vorbelasteten Familien kommen, einem hohen Gefährdungsrisiko bzw. einer starken Reinszenierungsgefahr“ (Bergmann 2014, S.35f).

[...]

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten

Details

Titel
Sexuelle Grenzverletzungen in pädagogischen Institutionen. Möglichkeiten der Prävention
Untertitel
Nähe und Distanz in pädagogischen Verhältnissen
Hochschule
Universität Hamburg
Note
1,0
Autor
Jahr
2018
Seiten
18
Katalognummer
V1024829
ISBN (eBook)
9783346423573
ISBN (Buch)
9783346423580
Sprache
Deutsch
Schlagworte
sexuelle, grenzverletzungen, institutionen, möglichkeiten, prävention, nähe, distanz, verhältnissen
Arbeit zitieren
Juliane Sorge (Autor:in), 2018, Sexuelle Grenzverletzungen in pädagogischen Institutionen. Möglichkeiten der Prävention, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1024829

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