Ziel dieser Arbeit ist es, die verschiedenen rechtlichen Gesichtspunkte in ihrem rechtshistorischen Kontext zu erläutern und anhand des Inhalts der 39. Aventiure deren Umsetzung zu analysieren sowie Ansätze zur Beantwortung der Schuldfrage, welche im Nibelungenlied eine zentrale Rolle einnimmt, zu untersuchen.
Aufgrund der das Gesamtwerk prägenden These Nine Miedemas, dass all diejenigen, die mit dem Hort der Nibelungen in Berührung kamen, als „Nibelungen” bezeichnet werden können , werden die Wormser Charaktere, hier hauptsächlich
Gunther und Hagen, in dieser Arbeit weiterhin als „Burgunden” bezeichnet.
Das Nibelungenlied, welches um 1200 von einem anonymen Autor verfasst wurde, gilt bis heute als das bedeutendste deutsche Heldenepos. Insbesondere die 39. Aventiure, mit welcher das Epos abgeschlossen wird, hat eine besondere Wirkung auf das Gesamtwerk, da alle wesentlichen Elemente nochmal vereint und alle wichtigen Charaktere, mit Ausnahme von Brünhild, erwähnt werden. Darüber hinaus steht die Vollendung von Kriemhilds Rache im Zentrum der Handlung, welche von verschiedenen mittelalterlichen Rechtsproblematiken begleitet wird. Die rechtlichen Aspekte, welche im Nibelungenlied auftauchen, entsprechen den Verhältnissen, welche um 1200 Bestand hatten.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Inhaltlicher Überblick der 39. Aventiure
3. Rechtsproblematiken
3.1 Kriemhilds Rachepläne
3.2 Geiselschaft
3.3 Die Hortforderung
4. Kriemhilds Tod
5. Die Schuldfrage
6. Gemeinsamkeiten Hagens und Kriemhilds am Beispiel der triuwe
7. Fazit
Zielsetzung & Themen der Arbeit
Die vorliegende Arbeit untersucht die 39. Aventiure des Nibelungenlieds im Hinblick auf mittelalterliche Rechtsproblematiken und deren Einfluss auf die Handlung. Ziel ist es, die rechtshistorischen Kontexte der Ereignisse am Ende des Epos zu erläutern und Ansätze zur Beantwortung der zentralen Schuldfrage zu entwickeln.
- Rechtliche Analyse der 39. Aventiure
- Blutrache, Fehde und das Konzept der Geiselschaft
- Bedeutung und rechtliche Implikation der Hortforderung
- Die moralische und rechtliche Schuldfrage der Hauptcharaktere
- Das Tugendprinzip der triuwe bei Hagen und Kriemhild
Auszug aus dem Buch
3.1 Kriemhilds Rachepläne
Kriemhilds Rachepläne beginnen mit der Einladung der Burgunden an den Etzelshof. Trotz Hagens Warnung treten sie die Reise an. Gunther, welcher als Komplize Hagens an der Ermordung Siegfrieds und dem Hortraub beteiligt war, wurde, ebenso wie seine Brüder Gernot und Giselher, durch Kriemhild von seiner Schuld freigesprochen. Dies wird als suone bezeichnet, einer eindeutigen Rechtslage, die Rache verhindern soll (vgl. Müller 2015, S. 98), welche im späteren Verlauf der Arbeit noch näher erläutert wird.
Hagen ist allerdings von dieser Rechtslage ausgeschlossen, da er durch eine Bahrprobe, welche besagt, dass die Wunden eines Mordopfers erneut zu bluten beginnen, wenn sich der Täter dem Leichnam nähert (vgl. Spreckelmeier 2018, S. 189f.), als Mörder Siegfrieds überführt wurde und zusätzlich für den Raub und die Versenkung des Horts der Nibelungen verantwortlich ist (vgl. Müller 2015, S. 99). Trotz der von Kriemhild ausgehenden Gefahr tritt Hagen die Reise mit an, da ihn seine Vasallentreue dazu verpflichtet und auch die drei Könige, welche eigentlich durch Kriemhilds suone-Versprechen abgesichert sein sollten, teilen, wie auch alle anderen Burgunden, Hagens Gefährdung aufgrund ihres triuwe-Verhältnisses.
Der suone-Kuss Kriemhilds an Gunther galt allerdings nur dem Verzeihen der Mitwirkung Gunthers an Siegfrieds Tod. Durch die Duldung des Hortraubs hat dieser allerdings neue Schuld auf sich geladen, welche nicht verziehen wurde, wodurch auch für Gunther keine suone mehr seitens Kriemhild vorhanden ist (vgl. Reichert 2005, S. 530). Die Rachepläne Kriemhilds zeugen zunächst von kluger Voraussicht, da sie sich durchaus der Sinnlosigkeit eines möglichen Krieges zwischen Burgunden und Hunnen bewusst ist, jedoch setzt sich ihre blinde Rachsucht letztlich durch (vgl. Hanuschkin 2015, S. 47). Bevor sich Kriemhild in der 39. Aventiure der Vollendung ihrer Rache widmen kann, wird sie vor (rechtliche) Probleme gestellt.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Hinführung zur Bedeutung der 39. Aventiure als Abschluss des Epos und Darlegung der methodischen Zielsetzung bezüglich der rechtshistorischen Untersuchung.
2. Inhaltlicher Überblick der 39. Aventiure: Zusammenfassende Schilderung der dramatischen Ereignisse am Hofe Etzels, die zum Untergang der Burgunden und dem Tod Kriemhilds führen.
3. Rechtsproblematiken: Untersuchung der verschiedenen Rechtsaspekte, darunter Rachepläne, Geiselschaft und die Hortforderung, die das Handeln der Figuren im rechtlichen Kontext beleuchten.
4. Kriemhilds Tod: Analyse der Tötung Kriemhilds durch Hildebrandt unter Berücksichtigung von Blutrachemotiven und der Überschreitung geschlechtsspezifischer Normen.
5. Die Schuldfrage: Erörterung der komplexen Schuldverflechtungen zwischen den Akteuren, die gegen eine pauschale Zuweisung eines einzelnen Schuldigen spricht.
6. Gemeinsamkeiten Hagens und Kriemhilds am Beispiel der triuwe: Gegenüberstellung der beiden Protagonisten unter dem Fokus der exzessiven Auslebung der mittelalterlichen Tugend der Treue.
7. Fazit: Zusammenfassende Bewertung der Rechtsbrüche im Epos und das Resümee, dass keine rein rechtliche Lösung den Untergang verhindern konnte.
Schlüsselwörter
Nibelungenlied, 39. Aventiure, Kriemhild, Hagen von Tronje, Rechtsproblematiken, Blutrache, Suone, Geiselschaft, Hortforderung, Schuldfrage, Triuwe, Morgengabe, Mittelhochdeutsch, Heldenepos, Rechtsgeschichte.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit?
Die Arbeit analysiert die rechtshistorischen Aspekte und Probleme, die in der 39. Aventiure des Nibelungenlieds thematisiert werden.
Welche Themenfelder stehen im Zentrum?
Die zentralen Themen umfassen rechtliche Konzepte wie Blutrache, Geiselschaft, Morgengabe sowie die moralische Einordnung der Handlungen der Protagonisten.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, die rechtliche Umsetzung (bzw. Nicht-Umsetzung) in der 39. Aventiure zu erläutern und die komplexe Schuldfrage unter Berücksichtigung des mittelalterlichen Kontextes zu untersuchen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es wird eine literaturwissenschaftliche Analyse durchgeführt, die das Nibelungenlied unter Rückgriff auf fachspezifische Forschungsliteratur rechtshistorisch kontextualisiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine inhaltliche Übersicht, die Analyse spezifischer Rechtsproblematiken, die Frage nach der Schuld sowie eine vergleichende Betrachtung von Kriemhild und Hagen hinsichtlich des Treue-Begriffs (triuwe).
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit ist geprägt durch Begriffe wie "suone" (Rechtssicherung/Sühne), "triuwe" (Treue), "Hortforderung" und "Blutrache".
Wie bewertet der Autor Kriemhilds Rachepläne?
Der Autor stellt fest, dass Kriemhilds Pläne zunächst von kluger Voraussicht zeugen, jedoch zunehmend durch eine blinde Rachsucht bestimmt werden, die sie in rechtliche Konflikte führt.
Welche Rolle spielt Dietrich von Bern in der 39. Aventiure?
Dietrich agiert als Modellfigur, die trotz der Kämpfe versucht, durch das Angebot der Geiselschaft einen rechtlichen Ausweg zu finden, wobei sein Scheitern Kriemhilds Rücksichtslosigkeit verdeutlicht.
Ist Hagen von Tronje die alleinige Schuldfigur?
Nein, der Autor kommt zu dem Schluss, dass im Nibelungenlied keine objektiven Schuldigen existieren, da alle Beteiligten ihre eigene Sichtweise und individuelle Schuld aufweisen.
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- Maximilian Schenk (Author), 2020, Das Nibelungenlied. Interpretationen und rechtliche Hintergründe zur 39. Aventiure und der Vollendung von Kriemhilds Rache, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1025554