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Zusammenhang zwischen Lohn und Arbeit

Herleitung des Grundsatzes "kein Lohn ohne Arbeit", dessen Ausnahmen und Darstellung der Schadensersatzansprüche im Arbeitsrecht

Title: Zusammenhang zwischen Lohn und Arbeit

Term Paper , 2019 , 15 Pages , Grade: 1,3

Autor:in: Anonym (Author)

Law - Civil / Private / Industrial / Labour
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Diese Ausarbeitung soll den Zusammenhang zwischen Lohn und Arbeit erläutern und Aufschluss darüber geben, welche Folgen Leistungsstörungen, sprich Probleme in der Abwicklung der vertraglich vereinbarten Pflichten, nach sich ziehen. Zudem sollen die Schadensersatzansprüche im Arbeitsrecht dargestellt und in diesem Zusammenhang das besondere Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verdeutlich werden. Bei der Darstellung der Leistungsstörungen wird der Fokus auf die Nichtleistung des Arbeitnehmers gelegt, um so den Grundsatz „Kein Lohn ohne Arbeit“ herauszuarbeiten. In bestimmten Fällen ist der Arbeitgeber ausnahmsweise dazu verpflichtet, den Lohn auszuzahlen, ohne dass für ihn ein Anspruch auf Arbeitsleistung besteht. In der Ausarbeitung werden insgesamt sieben dieser Fallgruppen genannt und mit entsprechender Rechtsgrundlage erläutert. Für die Haftung im Arbeitsrecht gelten grundsätzlich die allgemeinen zivilrechtlichen Regeln der vertraglichen und der deliktischen Haftung. Allerdings sind auch hier einige wichtige arbeitsrechtliche Besonderheiten zu berücksichtigen, die in dieser Ausarbeitung näher betrachtet werden sollen.

Zu Beginn werden die Leistungsstörungen im Arbeitsverhältnis aufgezeigt, um im Anschluss über die ausführlicheren Erläuterungen der Nichtleistung des Arbeitnehmers auf den Grundsatz „Kein Lohn ohne Arbeit“ zu schließen. In Anlehnung daran sollen im weiteren Verlauf die Ausnahmen des Grundsatzes dargestellt und erläutert werden. Im Anschluss soll ein Überblick über die Schadensersatzansprüche im Arbeitsrecht folgen, um schließlich anhand des sogenannten innerbetrieblichen Schadensausgleich, die besondere Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer hervorzuheben und die daraus folgende Schutzbedürftigkeit des Arbeitnehmers zu unterstreichen.

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Inhaltsverzeichnis

1 EINLEITUNG – EINFÜHRUNG IN DAS THEMA

2 LEISTUNGSSTÖRUNGEN IM ARBEITSVERHÄLTNIS

2.1 NICHTLEISTUNG DES ARBEITNEHMERS

2.2 FALLGRUPPEN: „LOHN OHNE ARBEIT“

2.2.1 Leistungsverhinderung des Arbeitnehmers (616 BGB)

2.2.2 Krankheit des Arbeitnehmers (§ 3 EFZG)

2.2.3 Vergütung bei Urlaub (§ 1 BUrlG)

2.2.4 Vergütung an Feiertagen (§ 2 EFZG)

2.2.5 Vergütung bei Mutterschaftsurlaub (§11 MuSchG)

2.2.6 Annahmeverzug des Arbeitgebers (§§ 615, 293 BGB)

2.2.7 Betriebsrisiko des Arbeitgebers (§ 615 BGB)

2.3 ZWISCHENFAZIT

3 SCHADENSERSATZANSPRÜCHE IM ARBEITSRECHT

3.1 ANSPRÜCHE NACH EINEM ARBEITSUNFALL

3.1.1 Ansprüche bei Personenschäden

3.1.2 Ansprüche bei Sachschäden

3.2 ANSPRÜCHE DES ARBEITGEBERS GEGEN DEN ARBEITNEHMER

3.3 ANSPRÜCHE EINES DRITTEN GEGEN DEN ARBEITNEHMER

3.4 ZWISCHENFAZIT

4 INNERBETRIEBLICHER SCHADENSAUSGLEICH

5 SCHLUSSBETRACHTUNG

Zielsetzung & Themen der Arbeit

Die vorliegende Hausarbeit untersucht den grundlegenden Zusammenhang zwischen Lohn und Arbeit im deutschen Arbeitsrecht. Ziel ist es, den Grundsatz „Kein Lohn ohne Arbeit“ sowie dessen gesetzliche Ausnahmen bei Leistungsstörungen zu analysieren und die Haftungsrisiken des Arbeitnehmers bei Schäden im Arbeitsverhältnis zu beleuchten.

  • Grundsatz des Vergütungsanspruchs bei Arbeitsleistung
  • Analyse von Leistungsstörungen und Ausnahmen für Lohnfortzahlung
  • Regelungen zur Haftung des Arbeitnehmers bei Arbeitsunfällen
  • Konzept und rechtliche Einordnung des innerbetrieblichen Schadensausgleichs

Auszug aus dem Buch

2.2.1 Leistungsverhinderung des Arbeitnehmers (616 BGB)

Der Vergütungsanspruch bleibt nach § 616 S.1 BGB erhalten, wenn der Arbeitnehmer für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Arbeitsleistung verhindert wird. (Junker, 2018, S.154) Die Aufrechterhaltung des Vergütungsanspruchs ist an mehrere Voraussetzungen geknüpft. Zunächst muss eine Arbeitsverhinderung vorliegen, die dem Arbeitnehmer die Arbeitsleistung unmöglich oder unzumutbar macht. Die Verhinderung darf sich nur über eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit erstrecken. Gemeint sind damit in der Regel nur wenige Tage. (Hafke et al., 2016, S.27) Zudem muss für die Verhinderung ein in seiner Person oder seinen persönlichen Verhältnissen liegender Grund gegeben sein und nicht objektive Hinderungsgründe, die für viele Arbeitnehmer gelten, wie beispielsweise Witterungsbedingungen oder ein Verkehrsstau. Außerdem muss der Arbeitnehmer ohne sein Verschulden an der Arbeitsleitung verhindert sein. (Junker, 2018, S.155) Als Verschulden gilt nur eine leichtsinnige, unverantwortliche Selbstgefährdung oder ein grober Verstoß. (Hafke et al., 2016, S.27) Abschließend muss ein Kausalzusammenhang zwischen dem Leistungshindernis und der Arbeitsverhinderung bestehen. Ein Kausalzusammenhang ist nicht gegeben, wenn der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Verhinderung ohnehin von der Arbeitsleistung befreit ist, weil er sich zum Beispiel im Urlaub befindet. (Preis, 2012, S.612) Für die Fälle einer Verhinderung aus Krankheitsgründen, einem akut auftretenden Pflegebedarf, Elternzeit oder die Arbeitsfreistellung vor und nach der Geburt eines Kindes gelten Spezialvorschriften und zählen somit nicht zu den Leistungsverhinderungen nach § 616 BGB. Auf zwei der genannten Fälle soll im Nachgang separat eingegangen werden.

Zusammenfassung der Kapitel

1 EINLEITUNG – EINFÜHRUNG IN DAS THEMA: Die Einleitung stellt die gegenseitigen Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer dar und führt in die Problematik von Leistungsstörungen und Haftungsfragen ein.

2 LEISTUNGSSTÖRUNGEN IM ARBEITSVERHÄLTNIS: Dieses Kapitel definiert Leistungsstörungen und erläutert anhand von Fallgruppen, in welchen Situationen der Arbeitnehmer trotz Nichtleistung Anspruch auf Vergütung hat.

3 SCHADENSERSATZANSPRÜCHE IM ARBEITSRECHT: Der Abschnitt behandelt die zivilrechtliche Haftung bei Arbeitsunfällen sowie die Haftung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder Dritten.

4 INNERBETRIEBLICHER SCHADENSAUSGLEICH: Das Kapitel erklärt die Haftungsprivilegierung des Arbeitnehmers bei betrieblich veranlassten Tätigkeiten in Abhängigkeit vom Grad der Fahrlässigkeit.

5 SCHLUSSBETRACHTUNG: Die Schlussbetrachtung fasst die Ergebnisse zusammen und betont die Schutzbedürftigkeit des Arbeitnehmers aufgrund seiner strukturellen Abhängigkeit.

Schlüsselwörter

Arbeitsrecht, Lohn ohne Arbeit, Leistungsstörungen, Entgeltfortzahlung, Annahmeverzug, Betriebsrisiko, Schadensersatz, Arbeitnehmerhaftung, innerbetrieblicher Schadensausgleich, Arbeitsunfall, Fahrlässigkeit, Arbeitnehmerschutz, Haftungsprivileg, Arbeitsverhältnis, Vergütungsanspruch

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt die rechtlichen Aspekte des Arbeitsverhältnisses mit Fokus auf Leistungsstörungen und Schadensersatzansprüche.

Was sind die zentralen Themenfelder der Hausarbeit?

Zentrale Themen sind der Grundsatz „Kein Lohn ohne Arbeit“, Ausnahmen davon sowie die Haftungsbegrenzung bei betrieblich verursachten Schäden.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie das Arbeitsrecht die wechselseitigen Pflichten regelt und den Arbeitnehmer bei Ausfällen oder Haftungsfällen schützt.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit basiert auf einer Literaturanalyse und der Auswertung einschlägiger arbeitsrechtlicher Gesetzestexte sowie Kommentierungen.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung von Leistungsstörungen inklusive der Fallgruppen der Lohnfortzahlung und die Analyse von Schadensersatzansprüchen.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind insbesondere Entgeltfortzahlung, Betriebsrisiko, innerbetrieblicher Schadensausgleich und Arbeitnehmerhaftung.

Was genau bedeutet der innerbetriebliche Schadensausgleich?

Er beschreibt die Haftungsprivilegierung, die den Arbeitnehmer bei nur leichter Fahrlässigkeit von Schadensersatzansprüchen des Arbeitgebers befreit.

Inwiefern unterscheidet sich die Haftung bei Personenschäden von Sachschäden?

Bei Personenschäden greift meist der Haftungsausschluss durch die gesetzliche Unfallversicherung, während bei Sachschäden die zivilrechtlichen Haftungsregeln dominieren.

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Details

Title
Zusammenhang zwischen Lohn und Arbeit
Subtitle
Herleitung des Grundsatzes "kein Lohn ohne Arbeit", dessen Ausnahmen und Darstellung der Schadensersatzansprüche im Arbeitsrecht
College
(International University of Applied Sciences)
Grade
1,3
Author
Anonym (Author)
Publication Year
2019
Pages
15
Catalog Number
V1025721
ISBN (eBook)
9783346424747
ISBN (Book)
9783346424754
Language
German
Tags
zusammenhang lohn arbeit herleitung grundsatzes ausnahmen darstellung schadensersatzansprüche arbeitsrecht
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Anonym (Author), 2019, Zusammenhang zwischen Lohn und Arbeit, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1025721
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