Penal Laws und die katholische Bevölkerung in Irland. Irland im Zeitalter der Französischen Revolution


Akademische Arbeit, 2013

17 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Der treaty of Limerick (1961)

3. Penal laws
3.1 Allgemeines zu den penal laws
3.2 Ihre Auswirkungen in ausgewählten Bereichen des Lebens der Katholiken
3.2.1 Land, Erbe und Ehe
3.2.2 Handel

5. Resumè

6. Bibliographie
6.1 Primärliteratur
6.2 Sekundärliteratur

1. Einleitung

England war schon seit dem ersten Jahrhundert vor Christus bestrebt, Irland für sich einzunehmen. Jedoch wurde dieses Vorhaben erst im 15. Jahrhundert mit der Tudor-Dynastie erfolgreich vorangetrieben, unter anderem auch, da man Irland als Basis potentieller feindlicher Angriffe gegen England erkannt hatte.1 Die Tudors setzten 1494 Sir Edward Poyning als Vize-König in Irland ein, der sein Vorhaben, die englische Vorherrschaft in Irland aufzubauen, noch im selben Jahr im so genannte Poynings Law zum Ausdruck brachte. Dieses Gesetz sah vor, dass alle Entscheidungen des irischen Parlaments nur dann Gültigkeit besaßen, wenn auch der englische König ihnen zustimmte. Den nächsten Schritt tat dann Heinrich VIII. 1541, als er sich vom Parlament in Irland zum König von Irland ausrufen lies und nach ihm Elisabeth I., die sich die Durchsetzung der Reformation in Irland zur Aufgabe gemacht hatte, aber trotz drastischen Maßnahmen keine nennenswerten Erfolge erzielten konnte. So war es vor allem der religiöse Aspekt, der die katholischen Iren zusammenhielt und die Kirche zum Führer des Widerstandes aufstiegen lies.2 Breuer bezeichnet daher die katholische Kirche in ihrer Aufgabe als „Bewahrerin des irischen Nationalgefühls und der gälischen Identität“.3 Allerdings war es eben auch dieser katholische Glaube, der den Iren in den Jahren nach 1691 Probleme bereiten sollte, da die so genannten penal laws sich gegen sie richteten und ihr Leben de jure massiv beeinflussten.

Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist es anhand einiger ausgewählter penal laws aufzuzeigen, wie sich diese de facto auf das Alltagsleben der nicht-klerikalen katholischen Iren ausgewirkt haben. Begonnen wird dabei mit dem treaty of Limerick von 1691, der den besiegten Iren zunächst gute Konditionen anbot, sich jedoch durch eine Reihe von anschließend erlassenen penal laws als unnütz herausstellte. Danach folgt eine allgemeine Einführung zum Thema penal laws, deren Auswirkungen anhand ausgewählter, existentieller Lebensbereiche wie etwa dem Besitz von Land oder der Berufswahl erläutert werden sollen. Da es dabei schwierig ist, an originale Zeitzeugenberichte und andere Quellen, wie etwa die Dublin Gazette, heranzukommen, muss auf die bereits in der Literatur verwendeten Zitate zurückgegriffen werden.

2. Der treaty of Limerick (1961)

Der treaty of Limerick wurde hauptsächlich zwischen Patrick Sarsfield, einem Spross der Old Englisch Familien entstammender, angesehener Kavalleriekommandanten als Vertreter des irisch-katholischen Lagers, und Godard van Ginkel, einem niederländischen General als Wortführer auf Seiten Williams III., ausgehandelt und bildete den Endpunkt des Williamite War.4 Am 3. Oktober 1691 wurde er von den Vertreter der beiden Parteien im Namen der irischen Einwohner „in the city and county of Limerick, the counties of Clare, Kerry, Cork, Sligo and Mayo“5 unterzeichnet und bestand aus zwei Teilen: der eine enthielt die militärischen Artikel, der andere die zivilen. Während der militärische Part unter anderem den auswanderungswilligen irischen Soldaten und ihren Familien den Transport zum Kontinent garantierten6, regelten die zivilen Artikel die Rechte der sich unterwerfenden Iren. Diese Artikel beinhalteten unter anderem die Garantie, dass „the Roman catholics of this kingdom, shall enjoy such privileges in exercise of their religion, as are consistent with the laws of Ireland, or as they did enjoy in the reign of King Charles II“.7

Neben der Garantie des Eigentums und dem Verbot von Klagen wegen während des Krieges gegangener Raubzüge und anderen Zusicherungen, ist vor allem der erste Artikel interessant, denn dieser scheint eine wichtige Einschränkung bezüglich der scheinbar freien Religionsausübung zu beinhalten: denn der Punkt „as are consistent with the laws of Ireland“ könnte bereits den Weg für die Aushebelung derselben durch die kommenden penal laws geebnet haben, zumal es im zehnten Artikel des Vertrages heißt, dass „No person or persons, who shall at any time hereafter break these articles“.8 Und nachdem die Artikel von niemandem gebrochen werden dürfen, benötigt man den genannten Zusatz im Artikel der Religionsausübung, in der auch die Behinderung der Katholiken aufgrund ihrer Konfession eigentlich untersagt wurde, da es eben der katholische Glaube ist, über welchen man den Großteil der Iren behindern könnte.9

Allerdings waren die nun folgenden penal laws nur vordergründig konfessionell motiviert, da man wie bereits erwähnt, auf diese Art aller Iren habhaft werden konnte. Das eigentliche Ziel der penal laws war es aber, die katholischen Iren,

„as persons who by the principles of their religion, as well as in other accounts, are enemies of the protestant government […]; and the deisgn of the laws is, so to lessen their number or break their power, that they may be no longer formidable to those whom they are justly suspected to have good inclination to destroy“10.

Die anschließend in mehreren Schritten erlassenen penal laws sind auch der Grund für die Bezeichnung Limericks als „city of the broken treaty“11, denn durch die neuen Gesetze waren die zugesicherten Konditionen des treaty of Limerick nichtig geworden und die Zeit der protestant ascendancy war gekommen, in der die Protestanten die politische, soziale und vor allem auch die territoriale Macht in Irland inne hatten.12 Um diese „Dominanz der protestantischen Minderheit über die Mehrheit der Katholiken“13 aufrecht zu erhalten, benötigten die Protestanten ein Werkzeug: die penal laws.

3. Penal laws

3.1 Allgemeines zu den penal laws

Die umfassenden Zugeständnisse des treaty of Limerick riefen bei den Protestanten allgemeinen Unmut hervor. Auf der einen Seite fühlten sich den Katholiken, die ihnen zahlenmäßig doch überlegen waren14, ausgeliefert und rechneten fest mit Verrat. Jedoch waren sie auf der anderen Seite durch den Sieg Williams III. in ihrem Selbstbewusstsein gestärkt und machten daher ihre Forderungen zur Sicherung ihrer Interessen, voranging der des Landes, deutlich.15 Die Protestanten bildeten bei der Festlegung ihrer Interessensschwerpunkte und auch in der Frage, wie man sich der katholischen Bevölkerung Irlands gegenüber verhalten sollte, allerdings keine Einheit und so waren es vor allem die Landlords, die sich für die Aufrechterhaltung und Ausweitung ihrer Privilegien und Besitztümer einsetzten.16

Der von den Protestanten meistgebrauchte, zeitgenössische Ausdruck für die, erst später so bezeichneten, penal laws war popery laws 17, womit der betroffene Personenkreis gleich mit ausgedrückt wurde: Die Katholiken. Damit diese Gesetze auch sicher das irische Parlament passierten – der Zustimmung aus England war man sich scheinbar gewiss, da die irischen penal laws in einigen ihrer Grundzüge auf die in England bereits existierenden Gesetzen zurückgingen18 – musste das bestehende Parlament, dass in den Augen der Protestanten nicht hart genug gegen die als Bedrohung empfundenen Katholiken vorging19, die protestantischen Interessen ernster nehmen und vor allem auch durchsetzen. Vor dem Williamite War in Irland war es der Exekutive möglich, ohne Rücksicht auf die Protestanten religiöse Politik zu betreiben. Dies war nun nicht mehr möglich und schlug sich in der erneuten Versammlung des Parlaments 1695 nieder, als die ersten zwei anti-katholischen Gesetze erlassen wurden.20 Diese bestanden im ersten Fall aus der Verordnung „to restrain foreign education“, in welchem es den Katholiken verboten wurde „to send their children, and other persons under their care, into France, Spain, and other foreign parts, not under his Majesty’s obedience“21, um sie dort erziehen und unterrichten zu lassen. Dies bezog sich laut Connolly nicht auf den Schulbesuch im Allgemeinen, sondern auf die so gewährleistete Unterbindung des Austauschs der Schüler mit anderen europäischen Schülern. Ebenso war der Ausschluss von katholischem Lehrpersonal Teil der Verordnung. Eine Art Begründung dieses Gesetzes findet sich im ersten Absatz, wo es hieß, dass eben diese im Ausland erzogenen Kinder „in all times past, the movers and promoters of many dangerous seditions, and oftentimes of open rebellion“22 gewesen seien. Ein Verstoß gegen diese Verordnung wurde mit empfindlichen Strafen, wie etwa dem Verlust des Landeigentums, geahndet. Auf diese Nachteile weist auch der act to prevent the growth of popery aus dem Jahr 1704 hin, in welchen zwar Ausnahmen von dem Verbot aufgezählt werden, nämlich „sailors, shipboys, or the apprentice or factor of some merchant in trade of merchandise“23 und jeder andere, der eine königliche Erlaubnis hatte. Aber ohne eine solche Sondererlaubnis war der act von 1695 noch immer rechtskräftig.

Bei der zweiten Verordnung handelte es sich um einen act for the better securing of the government, by disarming papists, durch welchen „all Papists within this kingdom of Ireland shall, before the first day of March next ensuing, discover and deliver […] all their arms, armour and ammunition, of what kind soever the same be, which are in his or their hands of possession, or in the hands of any other person or persons in trust for them“.24

Später nahm das english privy council hier eine Änderung in Form einer Klausel vor, welche es den im Vertrag von Limerick im entsprechenden Artikel genannten Iren erlaubte, ihre Waffen zu behalten.25 Auch hier findet sich bereits zu Anfang des Gesetzes eine Begründung, dass dieses nötig sei „For preserving the publick peace, and quieting the kingdom from all dangers of inserurrection and rebellion fort he future“26, womit deutlich wird, dass die Katholiken als Quelle der Gefahr angesehen wurden und es sich hierbei um ein rein protestantisches Interesse handelte.

Des Weiteren hieß es, dass kein Katholik nach dem 20. Januar 1695 berechtigt war, „to have […] any horse, gelding or mare, which shall be of the value of five pounds or more“.27

Protestanten hatten bei Missachtung dieses Gesetzes durch Katholiken nach dem genannten Stichtag das Recht, jedes höherwertige Pferd, was dem Gesetz nach also jedes sich in katholischem Besitz befindliches Pferd war, für fünf Pfund zu kaufen. Auch dieses Gesetz stellte sich demnach als expliziter Vorteil für die Protestanten heraus; zum einen weil sie so günstig an Pferde gelangten und zum anderen, weil man so die Gefahr des Einsatzes tauglicher Pferde zu militärischen Zwecken bannte; gab es doch in der Vergangenheit immer wieder Gerüchte über eine französische Invasion28 zur Unterstützung der Katholiken in Irland.

Der nächste Schritt war 1697 die Erlassung des act of banishing all papists exercising any ecclesiastical juristication, and all regulars of the popish clergery out of this kingdom, denn „it is notoriously known, that the late rebellions in this kingdom have been contrived, promoted, and carried on by popish arch-bishops, bishops, jesuits, and other ecclesiastical persons of the Romish clergy“29, weshalb angeordnet wurde, dass jeglicher Klerus „shall depart out of this kingdom before the first day of May, which shall be in the year of our lord one thousand six hundred ninety eight“30 und bei Missachtung dieser Frist wurde man danach ins Gefängnis gebracht und anschließend in ein nicht dem König unterstehendes Land gebracht.31 Nach der Deportation ins Land zurückzukehren bedeutete, sich des Hochverrats schuldig zu machen, was im Regelfall eigentlich mit der Todesstrafe geahndet wurde. Diese Deportationsmaßnahmen und die entsprechende Strafe bei Rückkehr galten ebenso für den nach Irland kommenden ausländischen, nicht protestantischen Klerus.32 Verließ man Irland nicht freiwillig, kam man ins Gefängnis, wie beispielsweise John Sleny, der Bischof von Cork, dessen Deportation sechs Jahre auf sich warten lies. Dass es wirklich zu Hinrichtungen wegen Missachtung des banishing-act kam, lässt sich an dem vorhandenen Quellenmaterial nicht ausmachen.33

Einen im Vergleich mit den 1695 erlassenen Verordnungen wesentlich umfangreicheren act stellte der bereits erwähnte act to prevent the growth of popery aus dem Jahr 1704 dar, in welchem nahezu jeder Lebensbereich der katholischen Einwohner Irlands einer Einschränkung, wenn nicht sogar einem Verbot, unterworfen wurde. Erneut taucht bereits im Eingang eine Begründung für die Erlassung des act auf: Die Katholiken würden den Frieden stören, aufgrund ihrer „further manifestation of their hatred and aversion to the said [protestant] true religion“34, sowie wegen ihrer „cunning devices and contrivances [to] found out ways to avoid and elude the intents of an act of parliament […] for preventing protestants intermarrying with papists, and of several other laws made fort he security of the protestant religion“35 bestraft. Interessant daran ist, dass diese Begründung bereits einen kleinen Einblick in die Umsetzungswirklichkeit der penal laws gibt. Offensichtlich gab es nämlich Wege, die bereits erlassenen Gesetze Williams III. zu umgehen, was scheinbar auch in größerem Umfang genutzt worden zu sein scheint. Warum sonst sollte dies explizit und schon fast vorwurfsvoll im Gesetzestext aufgeführt werden? Auch der Auslöser solcher Überschreitungen wird hier überliefert, denn es heißt ebenfalls im ersten Artikel, dass die Katholiken „taking advantage of the weakness and ignorance of some of her majesty’s subjects, or of the extreme sickness and decay of their reason and senses“.36 Dem Text ist allerdings nicht zu entnehmen, welcher Art diese Nachlässigkeiten der Untertanen sind, es scheint entweder auf die bereits erwähnte Uneinigkeit im protestantischen Lager bezüglich des eigenen Verhaltens gegenüber den katholischen Iren zurückzugehen, oder aber vielleicht auch auf die zum Protestantismus konvertierten Katholiken37, die so ihre alten Glaubensgenossen unterstützen wollten. Dass jedoch die Protestanten mit den schwachen Untertanen gemeint sind, erscheint aus dem Kontext heraus deutlich, da die Katholiken es sind, die Vorteile aus dieser Schwäche der anderen ziehen; und die anderen könnten demnach nur die Protestanten sein. Zumal hier, soweit es sich überblicken lässt, das erste Mal auch von abtrünnigen Protestanten die Rede ist, die nach der Konversion ebenfalls von den Regelungen betroffen waren.38

[...]


1 Rüdebusch, E.: Irland im Zeitalter der Revolution. Politik und Publizistik der United Irishman 1791-98 (= Bremer Beiträge zur Literatur- und Ideologiegeschichte, Bd. 7), Frankfurt/Main 1989. S. 23.

2 Breuer, R.: Irland. Einführung in seine Geschichte, Literatur und Kultur, München 2003. S. 46-50.

3 Ebd. S. 49.

4 Simms, J. G.: The war of the two kings, 1685-91, in: Moody, T. W. / Martin, F. X. / Byrne, F. J. (Hrg.): A new history of ireland, Bd. 3: Early modern Ireland 1534-1691, Oxford 1976. S. 499-505.

5 The treaty of Limerick, Nr. 18: The civil articles of Limerick 1691, in: Curtis, Edmund (Hrg.): Irish historical documents, 1172-1922, London 1977. S. 172.

6 Simms: Two kings. S. 505. Die meisten von ihnen, Simms spricht von 12.000 Mann, gingen mit Sarsfield nach Frankreich, der dort seine militärische Karriere weiter ausbauen wollte. Nur 1.000 weitere Iren nutzten zunächst die Möglichkeit in den Dienst Williams; vgl. ebd. S. 506.

7 The treaty of Limerick, Nr. 18. S. 172.

8 Ebd. S. 174. Dieses Vorgehen, dass Aushebeln von bereits erlassenen Gesetzen durch weitere, den Sinn der vorangegangenen erlöschen lassenden, Gesetze finden wir zu dieser Zeit auch bei Ludwig XIV.

9 Zwar wurde der treaty laut Connolly in dieser Form nicht von William III. ratifiziert; vgl. Connolly, S. J.: Religion, law and power. The making of protestant Ireland 1660-1760, Oxford 1992.S. 270. Aber geht man von dem zitierten Entwurf aus, kann die These dennoch bestehen. Zumal die Konfession das Mittel zum Zweck war.

10 Synge, E.: A sermon preached at Christ Church, Dublin 1731, S. 17. Zitiert nach: McCracken, J. L.: Protestant ascendancy and the rise of colonial nationalism, 1714-60, in: Moody, T. W. / Vaughan, W. E. (Hrg.): A new history of Ireland, Bd. 4: Eighteenth-century Ireland 1691-1800, Oxford 1986. S. 106.

11 Simms: Two kings. S. 507.

12 Simms, J. G.: The establishment of protestant ascendancy, 1691-1714, in: Moody, T. W. / Vaughan, W. E. (Hrg.): A new history of Ireland, Bd. 4: Eighteenth-century Ireland 1691-1800, Oxford 1986. S. 1.

13 Rüdebusch: Revolution. S. 26.

14 Es scheinen keine verlässlichen Zahlen zu existieren. Allerdings gibt es in allen von Connolly angeführten Statistiken eine, in ihrem Verhältnis teilweise stark unterschiedliche, Überzahl der Katholiken; vgl. Connolly: Religion. S. 144f. Schätzungen zur Gesamtbevölkerung Irlands ohne konfessionell Unterscheidung für den Zeitraum von 1672-1841 in: Connell, K. H.: The population of Ireland, 1750-1845, Westport 1975. S. 1-26.

15 McCracken: Protestant ascendancy. S. 105.

16 Rüdebusch: Revolution. S. 26-28.

17 Connolly: Religion. S. 263.

18 Morrill, J.: The causes of the popery laws: Paradoxes and inevitabilities, in: Bergin, J. [u.a.] (Hrg.): New perspectives on the penal laws (= Eighteenth-century Ireland, Special Issue Nr. 1), Dublin 2011. S. 65.

19 Connolly: Religion. S. 264f. Es kamen Behauptungen auf, dass das Parlament in krypto-katholischer Hand wäre und führte 1695 sogar zu einer Klage gegen den zuständigen lord chancellor Sir Charles Porter, der allerdings nicht statt gegeben wurde; vgl. ebd. S. 266.

20 Ebd. S. 266-268.

21 An act to restrain foreign education, 7 Will. III. c. 4 (1695), S. 254. Online unter: http://library.law.umn.edu/irishlaw/7WIIIc4p254.htm (Stand: 05.07.2013).

22 Ebd. S. 254.

23 Acts of the irish parliament, Nr. 4: An act to prevent the growth of popery (1704), in: Curtis, E. (Hrg.): Irish historical documents, 1172-1922, London 1977. S. 189.

24 An act for the better securing the government, 7 Will. III. c. 5 (1695), S. 260. Online unter: http://library.law.umn.edu/irishlaw/7WIIIc5p260.htm (Stand: 05.07.2013).

25 Connolly: Religion. S. 269.

26 An act for the better securing of government. S. 260.

27 Ebd. S. 266.

28 Connolly: Religion. S. 268.

29 An act of banishing all papists exercising any ecclesiastical juristication, and all regulars of the popish clergery out of this kingdom, 9 Will. III. c. 1 (1697). S. 339. http://library.law.umn.edu/irishlaw/9WIIIc1p339.htm (Stand: 10.07.2013).

30 Ebd. S. 340.

31 Ebd. S. 340.

32 Ebd. S. 340f.

33 Morrill: Popery laws. S. 66f.

34 Acts of the irish parliament, Nr. 4. S. 188.

35 Ebd. S. 188.

36 Acts of the irish parliament, Nr. 4. S. 188.

37 Eine Konversion war die einzige Möglichkeit, Zugang zu allen Ämtern zu erhalten und jeglicher Beschränkung durch die penal laws zu entgehen. Da wir uns im Rahmen dieser Arbeit nicht mit Konvertiten, sondern nur den weiterhin katholisch gläubigen Iren beschäftigen, sind weitere Informationen zum Prozedere einer Konversion (nebst einer Tabelle mit der Anzahl der Konversionen pro Jahr von 1703-1800) zu entehmen aus: Bürgschwentner, J.: Die Penal Laws in Irland. Gesetzestexte, Auswirkungen, Debatten, Diplomarbeit, Insbruck 2006. S. 92-100.

38 Acts of the irish parliament, Nr. 4. S. 189.

Ende der Leseprobe aus 17 Seiten

Details

Titel
Penal Laws und die katholische Bevölkerung in Irland. Irland im Zeitalter der Französischen Revolution
Hochschule
Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Note
1,7
Autor
Jahr
2013
Seiten
17
Katalognummer
V1026869
ISBN (eBook)
9783346426895
ISBN (Buch)
9783346426901
Sprache
Deutsch
Schlagworte
penal laws, Irland, französische Revolution, katholisch, Strafgesetz
Arbeit zitieren
Julia-Friederike Schmitt (Autor:in), 2013, Penal Laws und die katholische Bevölkerung in Irland. Irland im Zeitalter der Französischen Revolution, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1026869

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