Die schweizerische "Friedensinsel" Genf als Sitz der internationalen Organisationen: Hintergründe, Auswirkungen und Zusammenhänge


Facharbeit (Schule), 2001

17 Seiten


Leseprobe


Gliederung:

A. Einleitung

B. Genf
I. Genf einst
1. Entstehungsort des Calvinismus
2. Rousseau und Voltaire in Genf
3. Die Auswirkungen des Wiener Kongresses (1814 / 1815)
II. Genf heute
1. Die Stadt Genf

C. Internationale Organisationen
I. Was sind internationale Organisationen?
II. «Intergovernmental organizations» (IGO) und «nongovernmental organizations» (NGO)
III. Bedeutende Organisationen
1. United Nations Organization (UNO)
a) Entstehung und Geschichte
b) Ziele und Grundsätze
2. Europäische Union (EU)
a) Entstehung und Zielsetzungen
b) Mitglieder und Organe
3. Internationales Komitee vom Roten Kreuz (IKRK)
a) Entstehung
b) Grundlage: Die Genfer Konvention

D. Die Rolle Genfs im Zusammenhang mit internationalen Organisationen
I. Warum gerade Genf als Sitz internationaler Organisationen?
1. National bedingte Vorteile
a) Unabhängige Abkommensregelung mit der Schweiz
b) Angemessene Rechtsstellung und Privilegien
c) Gerichtsimmunität
d) Immunität der Güter und Vermögenswerte
e) Befreiung von den direkten und indirekten Steuern f) Verbindungserleichterungen
g) Befreiung sozialer Abgaben
h) Devisenerleichterungen
i) Schutzpflicht der Schweiz gegenüber int. Organisationen
2. Vorteile des Sitzes in Genf
a) Internationales Konferenzzentrum Genf (CICG)
3. Fallbeispiel: Genf als Sitz des Völkerbundes
II. Organisationen sind für Genf und die Schweiz eine Bereicherung

E. Schlussbetrachtung

F. Quellen- und Literaturverzeichnis

A. EINLEITUNG

Weltfrieden schaffen, Hungersnöte vermeiden, Allgemeiner Wohlstand einführen, Umwelt schützen - All das sind Ziele berühmter, internationaler Organisationen, welche sich selbst letztendlich nicht nur Pflichten gegenüber Entwicklungsländern zuschreiben, sondern sich auch dem Schaffen des Gemeinwohls der ganzen Welt verpflichtet fühlen.

Über 200 internationale Organisationen haben Sitz in Genf. Etwas provokativ gesagt, gehört Genf gar nicht so sehr zur Schweiz, sondern eher zur ganzen Welt. Das fällt schon an den Nummern- schildern der Autos auf (Botschaften) und schlägt sich in verschiedensten Palästen und Museen nieder.

In meiner Arbeit über die schweizerische Stadt Genf als Sitz verschiedenster kleinerer und grös- serer Organisationen möchte ich Bezug nehmen auf Vorteile und Nachteile dieses Abgeordneten- sitzes. Die Entstehungsgeschichte Genfs und die Einflüsse berühmter Personen (Calvin, Rousseau) sind dabei ebenso wichtig wie die politischen und geographischen Voraussetzungen Genfs, dass aus dieser Stadt ein so wichtiger Ort wurde, wie er heute ist. Weiter untersuche ich, welche Gründe dafür verantwortlich sind, dass Genf zu den leistungsstärksten und sichersten Standorten der Welt gehört. Die Schweiz geniesst auch heute noch das Ansehen mächtiger Länder, zumal gerade Genf indirekt grossen Einfluss auf das Weltgeschehen nimmt. Unter den vielen Organisationen, die ihren Sitz in Genf haben, werde ich von den wichtigsten deren Struktur und Zielsetzungen vorstellen und erläutern. Nicht zuletzt, weil jene in der heutigen Zeit in der soziologischen Entwicklung des Men- schen und den weltumfassenden politischen Ereignissen eine sehr grosse Rolle spielen, erscheint es mir überaus wichtig, sich näher mit ihnen zu befassen.

B. GENF

Um den Zusammenhang zwischen Genf und den internationalen Organisationen besser verstehen zu können, muss man sich zwangsläufig zuerst Kenntnisse über die Geschichte und Kultur dieser Stadt aneignen:

I. GENF EINST

Das seit der Jungsteinzeit besiedelte Genf, das alte Genava, Stadt der Allobroger und Sitz eines Oppidums, wurde 120. v. Chr. dem römischen Reich eingegliedert. Es liegt am Austritt der Rhone am Südwestende des Genfersees.

Im 4. Jh. christianisiert, geriet Genf erst unter die Herrschaft erst der Burgunder (443 n. Chr.), dann der Franken (534 n. Chr.) und wurde im Jahre 1033 Kaiser- und Bischofsstadt. Während fünf Jahrhunderten kämpften die Bischöfe und die Herren der Umgebung, vor allem die Herzöge von Savoyen, um die Vorherrschaft über die Stadt.1

Wie man also sieht, war Genf damals schon eine sehr begehrte Stadt. Ihre gute geographische Lage und ihre für diese Zeit weit entwickelte Kultur half Genf, sich fortwährend als Begierdeobjekt vieler Herrscher und mächtiger Herren zu bewähren.

1. Entstehungsort des Calvinismus

1536 beeinflusste die Niederlassung von Johannes Calvin2 in der Stadt Genf ihre Entwicklung entscheidend. Sein höchstes Ziel war damals, den Staat in einen christlichen Staat umzuwandeln. Nicht dass die Kirche im Staate aufgehen sollte, aber seine Verfassung, seine Gesetze und seine Rechtsprechung sollten mit dem Worte Gottes im Einklang sein. Staat und Kirche sollten sich nach seiner Auffassung zueinander verhalten wie Gesetz und Evangelium. Das radikale Auftreten Calvins brachte Ordnung und Sitte in das Leben der Genfer. Zugleich sorgte er für einen radikalen Wech- sel des politischen und sozialen Lebens der Stadt und trug somit zu ihrer geistigen Ausstrahlung bei. Die Bevölkerung Genfs, welche so stolz war, die Herrschaft der savoyardischen Herzöge und der römischen Prälaten gestürzt zu haben, unterwarf sich willig einer viel härteren und alle Bereiche des Lebens umfassenden Tyrannei, nämlich jener von Johannes Calvin. « Calvins Herrschaft dehnte sich auf sämtliche Bereiche des gesellschaftlichen Lebens aus. Er erliess sanitäre Vorschriften, de- nen Genf die vorbildliche Sauberkeit verdankt, für die es bis heute bekannt ist. » 3 Er bewog die Stadt, neue Industrien zu finanzieren, und gründete die Genfer Akademie (die spätere Universität), um dort Männer für das geistliche Amt auszubilden. Über 120 Pastoren wurden in Genf von Calvin ausgebildet und kehrten bis 1567 nach Frankreich zurück, um den Protestantismus zu verbreiten. 1559 kamen die Abgesandten von 66 protestantischen Kirchen bei einer nationalen Synode in Paris zusammen, um ein Glaubensbekenntnis und disziplinarische Regeln zu entwerfen, die den Genfer Regeln nachempfunden waren, und gründeten so die erste protestantische Kirche Frank- reichs. Der folgende Zustrom der französischen Protestanten, sogenannte Hugenotten, im 17. Jahrhundert trug viel zu wirtschaftlichen Entwicklung Genfs bei, besonders des Bankwesens.

2. Rousseau und Voltaire in Genf

Jean-Jacques Rousseau4 wurde 1712 in Genf geboren. Obwohl er anfangs aus religiösen Grün- den aus Genf flüchtete, kehrte er später wieder nach Genf zurück. Rousseau war fasziniert von der sittlichen Reinheit der Genfer Bürger und freute sich umso mehr, als er später das Genfer Bürger- recht erlangte. Durch seine diversen politischen Abhandlungen, Singspiele und Werke, nahm er, trotz öfteren Streitereien und Unübereinstimmigkeiten mit der Genfer Behörde, Einfluss auf die Kul- tur und Gesinnung der Genfer. So zum Beispiel vertrat er die Theorie, dass der Staat als politische Organisation auf dem Gesellschaftsvertrag (Contrat social) beruht, der von Bürgern freiwillig ein- gegangen wurde. Seine Verteidigung des Gemeinwillens (Volonté générale) gegenüber dem abso- lutistischen Staat, bildete sogar die theoretischen Grundlagen der Französischen Revolution. « Für Rousseau war die Gesellschaft also ein organisches Wesen, das eine Kollektivpersönlichkeit, ein „ moi commun “ , und vor allem einen allgemeinen Willen, die „ volont é g é n é rale “ , besitzt: die Regie- rung ist nur Vollzugsbehörde dieses Willens. »5 Rousseaus Erziehungstheorie führte zu der Heraus- bildung toleranterer und psychologisch orientierter Methoden der Kindererziehung und übte infolgedessen auch Einfluss auf den Erziehungs- und Lebensstil der damaligen Genfer Gesellschaft aus.

Wie Rousseau gehörte übrigens auch François Marie Arouet, genannt Voltaire6, zu den berühmten Enzyklopädisten, welche im 18. Jahrhundert ein systematisches Wörterbuch der Wissenschaften, der Künste und des Handels (die grosse franz. Enzyklopädie d. 18. Jh.) herausgaben. Da ja gerade Rousseau wie auch Voltaire lange Zeit in Genf weilten, färbte sich der Ruhm und Glanz dieses Werkes auf die Stadt ab. Als ein Beispiel der Genfer Souveränität dient Voltaires gefährliches Unterfangen, in welchem er ein episches Gedicht über Heinrich IV von Frankreich trotz allen Gefahren anonym in Genf drucken liess - Seine Verse stiessen auf unglaubliche Begeisterung. Auch hier spiegelte sich die Wichtigkeit der Anonymität und (wenn auch noch nicht bis dahin überall anerkannte) Unabhängigkeit Genfs im Verlauf der Geschichte wider.

3. Die Auswirkungen des Wiener Kongresses (1814 / 1815)

Nach dem Fall Napoleons versammelten sich verschiedenste europäische Herrscher und Staatsmänner, welche die Neuordnung Europas beschlossen und unter dem Prinzip der Legitimität (die Rechtfertigung der staatlichen Macht durch die Erfüllung der als allgemein verbindlich geltenden Normen staatlichen Handelns) die Wiederherstellung des alten europäischen Gleichgewichts und eine Sicherung des europäischen Friedens erstrebten, in Wien zum Kongress7. In Verhandlungen und Tausch wurden die Ländergrenzen neu festgelegt.

Dabei erfolgte die Aufnahme von Wallis, Neuenburg und Genf in die Eidgenossenschaft. Weiter vermochte die Schweizer Delegation am zweiten Pariser Frieden einen, sowohl für Genf als auch für die Eidgenossenschaft grossen Erfolg zu verbuchen. Die Schweiz erhielt die Anerkennung ihrer Unabhängigkeit und Neutralität als Gesamtstaat auf föderativer Grundlage durch die fünf Gross- mächte Österreich, Frankreich, England, Preussen und Russland zugesprochen. Dieser wesentliche Schritt in der Schweizer Unabhängigkeitsgeschichte spielt auch für Genf eine sehr wichtige, zentrale Rolle und dient als Grundlage des diplomatischen Verantwortungsbewusst- seins von Genf und der Schweiz.

II. GENF HEUTE

Der Kanton Genf, mit Hauptstadt Genf und ihrem berühmten Wahrzeichen, dem „Jet d’eau de Genève“8, liegt im Südwesten der Schweiz.9 Der überwiegende Teil der Bevölkerung spricht Fran- zösisch. Heute umfasst Genf eine Fläche von 282 Quadratkilometern, wobei die Einwohnerzahl etwa 395 000 beträgt. Rund die Hälfte der Einwohner des Kantons Genf ist katholischen Glau- bens, 32 Prozent sind evangelisch. Die Bevölkerungsdichte beträgt etwa 1‘400 Einwohner pro Quadratkilometer.

1. Die Stadt Genf

Die Rhone teilt die Stadt Genf in zwei fast gleich grosse Teile. Am linken Ufer liegt der ältere Teil der Stadt, wo sich das Finanz- und Geschäftsviertel sowie die beiden alten Wohnbezirke Eaux Vives und das Arbeiterviertel Carouge befinden. Die Strassen der Altstadt sind eng und gewunden, ent- lang des Flussufers sind jedoch breite Strassen und moderne Kais angelegt. Zahlreiche Brücken überqueren die Rhone, von denen eine über die kleine Rousseau-Insel führt. Am rechten Ufer lie- gen vor allem Wohngebiete. Dazu gehört das Quartier Saint Gervais mit den grossen Hotels der Stadt und der Bezirk Les Délices mit dem Haus, in dem Voltaire von 1755 bis 1758 lebte. Als geis- tiger Mittelpunkt der französischen Schweiz besitzt Genf eine Universität, die aus der Akademie Calvins hervorgegangen ist. Sie liegt in der hochgelegenen winkligen Altstadt. Auf dem höchsten Punkt trohnt die romanisch-gotische Kathedrale, von deren Nordturm man die ganze Stadt, den See, Jura und Alpen überblicken kann. Weitere Sehenswürdigkeiten der Stadt sind das Kunst- und Geschichtsmuseum mit Werken von Konrad Witz „Der wunderbare Fischfang“, Perronneau, Corot, Hodier, Liotard und Rodin und das Ariana-Museum (ein italienischer Renaissance-Bau) mit um- fangreichen Handschriftensammlungen, Gemälden von Duval, Delarice und Raffael. Das Finanz- und Bankwesen von Genf10 ist weltberühmt. Die Herstellung von Präzisionswerkzeu- gen, Uhren und Schmuck in grossem Umfang, die primär für den Export bestimmt sind, hat Genf zu einem bedeutenden Produktionszentrum gemacht. Daneben sind die Nahrungs- und Genuss- mittelindustrie sowie die Produktion von Bekleidung und chemischen Erzeugnissen von wirtschaftli- cher Bedeutung. Zu erwähnen sind ausserdem der Fremdenverkehr und verschiedene, alljährlich stattfindende Handelsmessen (z. B. Internationaler Automobilsalon).

C. INTERNATIONALE ORGANISATION

I. WAS SIND INTERNATIONALE ORGANISATIONEN?

« Unter internationalen Organisationen verstehen wir soziale Institutionen, die gegenüber ihrer Umwelt als Akteure auftreten können. Sie sind intern durch auf zwischenstaatlichen vereinbarten Nor men und Regeln basierende Verhaltensmuster charakterisiert, welche in wiederkehrenden Situationen für Staaten und ihre (Regierungs-) Vertreter Verhaltensrollen festlegen und zu einer A n- gleichung wechselseitiger Verhaltenserwartungen führen; » 11

II. «INTERGOVERNMENTAL ORGANIZATIONS» (IGO) UND «NONGOVERNMENTAL ORGANI- ZATIONS» (NGO)

Im Allgemeinen unterscheidet man zwei verschiedene Typen von Organisationen, sogenannte «in- tergovernmental organizations» und «nongovernmental organizations». Auf den ersten Blick scheint die Differenzierung von zwischenstaatlichen und nichtstaatlichen internationalen Organisationen eindeutig zu sein, enthält aber Zweideutigkeiten in Fällen wie z.B. der Ständigen Konferenz der Rektoren und Vizekanzler der Europäischen Universitäten, die nahezu durchwegs staatliche Einrich- tungen sind, oder der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), bei der in einigen Organen Vertre- ter nationaler Arbeitnehmer und Arbeitgeberverbände gleichberechtigt neben Regierungsvertretern mitwirken. Zu den nichtstaatlichen Organisationen gehören unter anderen die Interparlamentari- sche Union (IU) mit Sitz in Genf, das Internationale Olympische Komitee (IOK) mit Sitz in Lau- sanne, die Internationale Fussballvereinigung (FIFA) mit Sitz in Zürich, der Internationale Luftverkehrsverband (IATA) mit Sitz in Genf, aber auch das Internationale Komitee vom Roten K reuz (IKRK), ebenfals mit Sitz in Genf. Die wichtigsten zwischenstaatlichen Organisationen sind Die Ver- einten Nationen mit Sitz in New York (UNO), die Europäische Union (EU) mit Sitz in Brüssel und die Weltbank, welche aus fünf Institutionen besteht, die alle ihren Sitz in Washington haben. Als relativ einfach bestimmbares und sachlich zweckmässiges Merkmal für die Unterscheidung zwi- schen den beiden genannten Hauptklassen internationaler Organisationen hat sich die Prüfung erwiesen, ob ihre Existenz auf einem unmittelbaren oder mittelbaren mehrseitigen, staatlichen Gründungsakt beruht oder nicht. In allen Fällen also, in denen die Gründung einer internationalen Organisation weder auf einen völkerrechtlichen Vertrag noch auf einen Beschluss einer bestehen- den zwischenstaatlichen internationalen Organisation zurückzuführen ist, erfolgt die Einordnung in die Klasse der nichtstaatlichen internationalen Organisationen und umgekehrt. Folgend könnte man innerhalb dieser zwei Hauptgruppen weitere Untergruppen, welche sich durch ihre Tätigkeiten, Strukturen, Absichten etc. unterscheiden, ausmachen, doch in Anbetracht meiner Arbeitsziele sehe ich davon ab, zusätzlich auf sie einzugehen.

III. BEDEUTENDE ORGANISATIONEN

1. United Nations Organization (UNO)

a) Entstehung und Geschichte

Die UNO wurde 1945 von den Siegermächten des 2. Weltkrieges, den Alliierten, als eine interna- tionale Organisation gegründet. Diese soll die künftigen Generationen vor Krieg bewahren. Inso- fern versteht sich die UNO als Nachfolgerin des nach dem 1. Weltkrieg geschaffenen Völkerbunds, zu dessen Mitgliedern auch die Schweiz zählte. Der Völkerbund war die erste, allerdings in den 30er Jahren gescheiterte, internationale Organisation überhaupt, die ein System der kollektiven Sicherheit errichten wollte. Hauptsitz der UNO ist New York12, daneben werden Sitze in Genf, Wien und Nairobi unterhalten. Finanziell werden die UN durch die Beiträge der Mitgliedstaaten getragen. Nach der Charta (Urkunde, die eine meist politische Verfassung enthält) der Vereinten Nationen kann jedes „friedliebende” Land, das die sich aus der Charta ergebenen Pflichten aner- kennt, Mitglied der UNO werden. Organe sind die Generalversammlung, der Sicherheitsrat, der Wirtschafts- und Sozialrat, der Treuhandrat, der Internationale Gerichtshof und das Sekretariat. Heute zählt die UNO 189 Mitgliedstaaten.13 Das sind alle Staaten der Welt bis auf den Vatikan und die Schweiz.14 15 In den Vereinten Nationen sind über 99 Prozent der Erdbevölkerung vertre- ten.16 17

b) Ziele und Grundsätze

« Die Vereinten Nationen setzen sich folgende Ziele:

- den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren und zu diesem Zweck wirksame Kol lektivmassnahmen zu treffen, um Bedrohungen des Friedens zu verhüten und zu beseitigen, An griffshandlungen und andere Friedensbrüche zu unterdrücken und internationale Streitigkeiten oder Situationen, die zu einem Friedensbruch führen könnten, durch friedliche Mittel nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit und des Völkerrechts zu bereinigen oder beizulegen;

- freundschaftliche, auf der Achtung vor dem Grundsatz der Gleichberechtigung und Selbstbestim mung der Völker beruhende Beziehungen zwischen den Nationen zu entwickeln und andere geeignete Massnahmen zur Festigung des Weltfriedens zu treffen;

- eine internationale Zusammenarbeit herbeizuführen, um internationale Probleme wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und humanitärer Art zu lösen und die Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten für alle ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts der Sprache oder der Religion zu fördern und zu festigen;

- ein Mittelpunkt zu sein, in dem die Bemühungen der Nationen zur Verwirklichung dieser gemein samen Ziele aufeinander abgestimmt werden. » 18

2. Europäische Union (EU)

a) Entstehung und Zielsetzungen

Die von den Aussenministern der Mitgliederstaaten in der 1986 unterzeichneten Einheitlichen Eu- ropäischen Akte niedergelegte Zielsetzung basiert auf einem Einigungsprogramm, das über Zoll- union, gemeinsamen Binnenmarkt, Schaffung eines weiterentwickelten Europäischen Währungssytems und die Europäische Politische Zusammenarbeit die Verwirklichung der politi- schen Union anstrebt.

Ende 1991 einigten sich die Staats- und Regierungschefs der Mitgliederstaaten auf einen Stufen- plan zur Realisierung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU). Am 7.2. 1992 wurde daraufhin der Maastrichter Vertrag (Vertrag über die Europäische Union) unterzeichnet. In 3 Stufen sollen unter anderem das Europäische Währungssytem ausgebaut und die Aussen-, Sicherheits-, Rechts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik aufeinander abgestimmt werden. Nach Erfüllung bestimmter finanz- und wirtschaftspolitischen Konvergenzkriterien durch die Mitglie- derstaaten soll frühestens zum 1.1. 1997 die Europäische Zentralbank gegründet werden. Am Ende des Stufenplans steht die Einführung einer gemeinsamen Europäischen Währung frühestens zum 1.1. 1999.

Eine zusätzliche Dimension gewinnt die EU durch die Zusammenarbeit mit der EFTA (Einführung des Europäischen Wirtschaftsraums zum 1.1. 1993) und das noch offene Verhältnis zu den osteu- ropäischen Staaten. Zu den innen- und aussenwirtschaftspolitischen Aktivitäten der EU (ab 1973) gehören vor allem die vertragliche Bindung mit den Staaten des Mittelmeerraumes, die Konventio- nen von Lomé (ab 1975) mit jetzt über 60 afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten (AKPStaaten), die Handelsverträge mit Indien und der Volksrepublik China sowie die Vereinbarungen und Dialoge mit den Staaten der EFTA, der Arabischen Liga, der ASEAN (Bündnis neun unabhängiger Staaten Südostasiens) und dem Andenpakt.

b) Mitglieder und Organe

Mitgliederländer sind Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Schweden, Spanien und Portugal.19

Die Aufgaben und Kompetenzen der EU werden durch gemeinsame Organe wahrgenommen.

Oberstes Organ der EU ist der Ministerrat (Rat der Europ. Union), der sich aus je einem Vertreter (Fachminister) der Regierungen der Mitgliederstaaten zusammensetzt.

Als Exekutive fungiert unter Leitung eines Präsidenten die Kommission der EU, die (seit 1995) aus 20 Mitgliedern besteht, welche von den Regierungen der Mitgliederstaaten im gegenseitigen Einvernehmen für vier Jahre ernannt werden; Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, Spanien und Italien entsenden jeweils zwei Mitglieder, die restlichen Staaten jeweils ein Mitglied. Diese EU-Kommissare sind für einen bestimmten Zuständigkeitsbereich verantwortlich (z.B. Verkehr, Umwelt, Finanzen, Landwirtschaft). Das Europäische Parlament wird direkt gewählt und hat Befugnisse bei der Gesetzgebung, der Kontrolle und der Verabschiedung des Haushalts. Dem Europäischen Gerichtshof als Judikative der EU obliegt zur Sicherung und Wahrung des Rechts die Auslegung und Anwendung des Gemeinschaftsrechts. Daneben bestehen der Europäische Rechnungshof, der Europäische Rat und zahlreiche beratende Ausschüsse.

3. I nternationales Komitee vom Roten Kreuz (IKRK)

a) Entstehung

Der Genfer Jean Henry Dunant20 wurde am 24. Juni 1859 Zeuge der Schlacht von Solferino. Als nach Abschluss der Kampfhandlungen mehr als 40.000 Verwundete oder Tote zurückblieben, or- ganisierte er beim Anblick dieser Unmenschlichkeit Hilfe für die Verwundeten. Am 17. Februar 1862 wurde in Genf das sogenannte Fünferkomitee21, der Vorläufer des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK), gegründet. Im Herbst des darauffolgenden Jahres wurde von diesem Ko- mitee in Genf eine Konferenz22 veranstaltet, die mit der Empfehlung abschloss, in allen Staaten Hilfsgesellschaften für die Opfer auf den Schlachtfeldern zu gründen. Als Schutzsymbol sollte von diesen Gesellschaften ein rotes Kreuz auf weissem Grund verwendet werden. Inzwischen kümmert sich das IRK um Häftlinge, Kriegsgefangene und -flüchtlinge in der ganzen Welt. Ausserdem verfolgt es Missachtungen des Völkerrechts (wie etwa in Bosnien-Herzegowina), leistet - vor allem medizinische - Hilfe bei Natur- und Hungerkatastrophen und unterhält einen internationalen Zentralen Suchdienst (ZSD). Das IRK wird auch als Internationale Rotkreuz- und Halbmondbewegung bezeichnet.

b) Grundlage: Die Genfer Konvention

Die Genfer Konventionen sind völkerrechtliche Verträge, die das Ziel haben, das Los von Kriegsopfern zu mildern. Als Urheber dieser Abkommen gilt Henry Dunant. Auf dessen Anregung unterzeichneten 1864 13 Staaten das 1. Genfer Abkommen. Darin verpflichteten sich diese Staaten, im Krieg gewisse Regeln einzuhalten.

Dieser Vertrag wurde immer wieder den sich ändernden Verhältnissen angepasst, besonders nach dem 2. Weltkrieg im Jahr 1949. Damals erarbeitete man vier Abkommen, die heute in mehr als 160 Staaten Gültigkeit haben:

« 1. Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der Streitkräfte im Felde (Umfassung 1864)

2. Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der Streitkräfte zur See (Umfassung 1907)

3. Behandlung der Kriegsgefangenen (Umfassung 1929)

4. Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten (1949) »23

Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) entwarf in den Jahren 1974 bis 1977 zwei Zusatzprotokolle, die das internationale humanitäre Recht weiterentwickeln sollten. Inzwischen haben über 188 Staaten die Genfer Konventionen unterzeichnet.

Allgemeine Bestimmungen, die den vier Genfer Rotkreuz-Abkommen und Zusatzprotokollen ge- meinsam sind, besagen, dass im Kriegszustand verfeindete Soldaten, die ihre Waffen freiwillig nie- dergelegt haben, oder durch Krankheit, Verwundung, Gefangennahme nicht mehr am Konflikt teilnehmen, mit Menschlichkeit behandelt werden müssen. Sie dürfen in keinster Weise im Hinblick auf ihre Staatsangehörigkeit, sei es eine andere Rasse, Farbe, Religion, Glaube, usw., benachteiligt werden. Aus den soeben genannten Gründen müssen sich die feindlichen Parteien an Richtlinien und Verbote halten.

Ausserdem gehört zum humanitären Kriegsrecht ein weiteres Abkommen, dem vermehrt grösse- re Bedeutung zukommt: Das auch auf Betreiben des Roten Kreuzes und mit Unterstützung des Völ- kerbundes zustandegekommene Genfer Protokoll vom 17. Juni 1925, durch welches das Verbot der Verwendung von « erstickenden, giftigen oder gleichartigen Gasen sowie allenähnlichen Flüs- sigkeiten, Stoffen oder Verfahrensarten im Krieg » 24 als ein Bestandteil des internationalen Rechts anerkannt und die Ausdehnung des Verbots auf die bakteriologischen Kriegsmittel festgelegt wird. An das Genfer Protokoll sind gegenwärtig 44 Staaten gebunden, zu denen Frankreich, Grossbri- tannien, China und Russland, nicht aber beispielsweise die Vereinigten Staaten von Amerika und Japan zählen. Dieses Protokoll hat im Zweiten Weltkrieg entscheidend dazu beigetragen, dass die kriegführenden Parteien auf den Einsatz von Giftgas und Bakterien verzichteten.

D. DIE ROLLE GENFS IM ZUSAMMENHANG MIT INTERNATIONALEN ORGANISATIONEN

I. WARUM GERADE GENF ALS SITZ INTERNATIONALER ORGANISATIONEN?

1. National bedingte Vorteile

a) Unabhängige Abkommensregelung mit der Schweiz

Die Bestimmungen über die Rechtsstellung, Privilegien und Immunitäten sind in den Satzungen internationaler Organisationen meist sehr allgemein gehalten. Angesichts des wenig präzisen Wortlauts ist es üblich, die Rechtsstellung der internationalen Organisationen und die von ihnen benötigten Privilegien und Immunitäten oft schon bei ihrer Gründung in einem separaten Abkom- men detailliert zu umschreiben und den Mitgliedstaaten zur Ratifizierung zu unterbreiten. Auf diese Weise entstanden zahlreiche Abkommen über die Privilegien und Immunitäten internationaler Or- ganisationen, so das Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen der Vereinten Nationen vom 13. Februar 1946 oder das Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen der Spezialorganisationen vom 21. November 1947.

In Bezug auf die auf ihrem Territorium niedergelassenen internationalen Organisationen ist die Schweiz keinem derartigen Abkommen beigetreten, weshalb die Schweiz nicht verbindlich ist.

b) Angemessene Rechtsstellung und Privilegien

Die Schweiz gewährt allen bei ihr niedergelassenen internationalen Organisationen eine Rechtsstel- lung, welche weder von besonderer Grosszügigkeit, noch von besonderer Zurückhaltung geprägt ist. Angesichts des wenig gesicherten Inhalts und Geltungsbereichs der den internationalen Orga- nisationen zustehenden Privilegien und Immunitäten darf davon ausgegangen werden, dass die Praxis der schweizerischen Behörden den internationalen Verpflichtungen genügt, ja sie sogar ü- bertrifft.

« Die für die Schweiz verbindliche Verleihung der Rechtsfähigkeit an internationale Organisationen bewirkt ihre Zuordnung zu den juristischen Personen: Sie sind juristische Personen der schweizeri schen Rechtsordnung. » 25

c) Gerichtsimmunität

Die internationalen Organisationen geniessen in der Schweiz Gerichtsimmunität. Mit der Gerichts- immunität wird die sachliche Zuständigkeit des im Normalfall zuständigen Gerichts ausgeschlos- sen, so z. B. die Zuständigkeit der Zivilgerichte zur Beurteilung zivilrechtlicher Streitigkeiten oder diejenige der Verwaltungsgerichte zur Beurteilung öffentlichrechtlicher Streitigkeiten. Die internatio- nalen Organisationen erfreuen sich Immunität gegenüber allen staatlichen Gerichten, namentlich den ordentlichen Zivilgerichten, aber auch den Fachgerichten, wie z. B. den Handels-, Arbeits- und Mietgerichten, so auch den Verwaltungs- und Strafgerichten und den auf Rechtssatz beruhenden Schiedsgerichten, unabhängig davon, ob es sich um kantonale oder eidgenössische Gerichte han- delt. Sie umfasst jegliche Beteiligung an gerichtlichen Verfahren, insbesondere als Beklagte oder Streitberufene.

d) Immunität der Güter und Vermögenswerte

Die internationalen Organisationen geniessen für ihr Eigentum und ihre Vermögenswerte eine um- fassende Zwangsimmunität. Ihr gesamtes Eigentum - bewegliche Sachen und Grundstücke - und alle Vermögenswerte sind von dieser Inmmunität umfasst, unabhängig davon, wo sie sich befinden, wer sie verwahrt oder ob sie zur Erfüllung der Aufgaben einer internationalen Organisation unent- behrlich sind. Massgebend sind einzig die zivilrechtlichen Eigentumsverhältnisse. Das Eigentum der internationalen Organisationen ist vor jedem staatlichen Eingriff geschützt, insbesondere vor jegli- chen Untersuchungs-, Requisitions-, Beschlagnahmungs-, Vollstreckungs- und Enteignungsmass- nahmen, sowie vor jeder anderen Form der Einmischung irgend einer eidgenössischen, kantonalen oder kommunalen Behörde. Hierzu gehören auch jegliche Zwangsmassnahmen administrativen, gerichtlichen oder gesetzgeberischen Charakters, wie überhaupt jede andere Form von Besitzesbeschränkungen. Besonders muss hier die Unverletzlichkeit der Archive erwähnt werden, da sie für die internationalen Organisationen von überragender Bedeutung ist.

e) Befreiung von den direkten und indirekten Steuern

Die internationalen Organisationen sind von den direkten Steuern der Eidgenossenschaft, der Kantone und Gemeinden mit einzelnen Ausnahmen befreit. Auch sind die meisten internationalen Organisationen von den indirekten Steuern weitgehend befreit.

f) Verbindungserleichterungen

Die internationalen Organisationen geniessen zahlreiche Verbindungserleichterungen, die ihnen schnelle, uneingeschränkte und zuverlässige Verbindungen zu ihren Mitgliedstaaten, zu ihren aus- wärts domizilierten Organen und zu anderen internationalen Organisationen ermöglichen sollen. Diese Erleichterungen entsprechen weitgehend denjenigen, welche die Schweiz den diplomatischen Missionen gewährt. In den Sitzabkommen wird daher häufig die Gleichstellung mit ihnen verein- bart.

Verbindungserleichterungen zeigen sich im Postverkehr und im Bereich des Fernmeldeverkehrs.

g) Befreiung von sozialen Abgaben

Die Schweiz verfügt über ein ausgedehntes System sozialer Sicherheiten, welches überwiegend auf der obligatorischen Beitragspflicht der Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Selbstständigerwerbenden beruht. Die Beitragsleistungen bemessen sich in der Regel in Prozenten des Lohnes, bzw. des Einkommens oder der ausbezahlten Lohnsumme. Die internationalen Organisationen sind von allen obligatorischen Beiträgen an derartige Institutionen befreit.

h) Devisenerleichterungen

Die Schweiz verfügt über eine weitgehend marktwirtschaftlich organisierte Volkswirtschaft, welche insbesondere im Bereich der Devisenbewirtschaftung keinerlei Einschränkungen kennt. Dennoch enthalten die Sitzabkommen detailliert umschriebene Devisenerleichterungen, die gegenüber den internationalen Organisationen zwar den Fortbestand der gegenwärtigen Verhältnisse garantieren, ihnen jedoch keinerlei weitergehende Rechte verleihen, als nach der heutigen Rechtslage jeder natürlichen oder juristischen Person zustehen. So sind die internationalen Organisationen insbe- sondere befugt, Gold, jede Art von Guthaben, irgendwelche Devisen, Bargeld und andere beweg- liche Werte in Empfang zu nehmen, zu verwahren, zu transferieren, in irgendeine Währung zu konvertieren und darüber sowohl in der Schweiz als auch in ihren Beziehungen mit dem Ausland frei zu verfügen. Sie sind darin keiner Kontrolle, keiner Reglementierung und keinem Moratorium (rechtmässige Aussetzung der Zahlung von Schulden privater wie staatlicher Art über eine festge- legte Zeitspanne) unterworfen. Ferner können sie Inhaber von Konten in beliebigen Währungen sein.

i) Schutzpflicht der Schweiz gegenüber internationalen Organisationen

Zur Erfüllung ihrer völkerrechtlichen Verpflichtungen, aber auch aus Courtoisie, gewährt die Schweiz den internationalen Organisationen in den Sitzabkommen zahlreiche Privilegien und Im- munitäten. Dabei soll eine freie Entfaltung der Tätigkeit internationaler Organisationen ermöglicht werden. Mit der Aufnahme des Sitzes einer internationalen Organisation in seinem Hoheitsgebiet verpflichtet sich der Sitzstaat, bei der Bereitstellung derartiger Umstände im Rahmen seiner Mög- lichkeiten behilflich zu sein und ihre Aufrechterhaltung zu schützen. Wohl erwähnen die Sitzab- kommen zwischen der Schweiz und den internationalen Organisationen diese Pflicht nicht ausdrücklich, doch wird sie als stillschweigend darin enthalten betrachtet, da bereits die Existenz eines Sitzabkommens einen derartigen Schutz impliziert.

Die Schutzpflicht der Schweiz gegenüber den internationalen Organisationen konkretisiert sich in folgenden Punkten:

- Polizeilicher Schutz
- Schutz gegen Immissionen von Nachbargrundstücken
- Aufrechterhaltung der Infrastruktur intern. Organisationen
- Bereitstellung von Räumlichkeiten
- Schutz von Namen, Siegel und Zeichen der intern. Organisationen
- Strafrechtlicher Schutz der intern. Organisationen, insbesondere ihrer Ehre

2. Vorteile des Sitzes in Genf

Genf ist ein zuverlässiger und grosszügiger Gastgeber für internationale Organisationen und bietet mindestens die gleichen vorteilhaften Arbeitsbedingungen, wie sie bei Gastgeberländern internationaler Organisationen üblich sind. Dies beweist nicht zuletzt auch die strikte Einhaltung der oben genannten Pflichten und die Überzeugung Genfs, dass das Internationale Genf den Interessen des Landes, des Kantons und der Stadt gleichermassen dient.

Folgende Vorteile bietet Genf den Organisationen:

- Bereitstellung geeigneter Räumlichkeiten für staatliche Organisationen in der Schweiz. Die Schweiz gewährt für Eigenbauprojekte internationaler Organisationen über 50 Jahre rückzahlbare zinslose Darlehen, und der Kanton Genf stellt Grundstücke kostenlos zur Verfügung. Zudem haben internationale Organisationen die Möglichkeit, Räumlichkeiten zu sehr vorteilhaften Bedingungen zu mieten.

- Umfassende Privilegien, Immunitäten und Erleichterungen für internationale Beamte und Mit- glieder der ständigen Vertretungen - insbesondere auch in den Bereichen Mehrwertsteuerbe- freiung, erleichterter Zugang zum schweizerischen Arbeitsmarkt für Ehepartner/innen und Kinder - auf der Grundlage des Wiener Übereinkommens von 1961 über diplomatische Bezie- hungen und auf der Grundlage der mit den internationalen Organisationen abgeschlossenen Sitzabkommen.

- Unterstützung an Entwicklungsländer für die Eröffnung einer ständigen Vertretung in Genf. Der Kanton Genf zahlt als Mietkostenbeitrag monatliche Subventionen an die Vertretungen der am wenigsten entwickelten Länder (LDCs = Least Developped Countries).

- Unentgeltlicher Zugang der internationalen Organisationen und NGOs zum Internationalen Konferenzzentrum Genf (CICG). Das Zentrum umfasst Säle jeder Grösse (Kapazität von 16 bis 1'740 Plätzen) mit Anlagen für Simultanübersetzung in mehrere Sprachen.

- Integration der Neuankömmlinge. Der Bund und der Kanton Genf bemühen sich besonders, den internationalen Gästen über die Anpassungsschwierigkeiten hinwegzuhelfen. Das im Jahre 1996 gegründete „Centre d'accueil - Genève internationale“ berät Beamte in praktischen Belangen (Wohnungssuche, Schulen, Versicherungen usw.) und hilft bei der Lösung bestimmter Fragen während ihres Aufenthalts.

- Arbeitssynergien freisetzen, ein angenehmes und sicheres Lebensumfeld schaffen. Die Anzie- hungskraft Genfs als internationale Stadt ist weit über die Landesgrenzen hinaus bekannt: Zum einen bietet die verhältnismässig kleine Stadt eine hervorragende Lebensqualität; zum anderen offeriert Genf ausgezeichnete Infrastrukturen in den Bereichen Freizeit, Sport und Medizin, ein vielfältiges Kulturangebot sowie eine internationale, multikulturelle und polyglotte Atmosphäre dank der Präsenz zahlreicher staatlicher oder privater internationaler Institutionen und vieler multinationaler Unternehmen. Die unterschiedlichen Aufgabenbereiche dieser Institutionen er- möglichen beachtliche Arbeitssynergien vor allem in folgenden Bereichen: Wirtschaft (WTO26, UNCTAD, ECE/UNO, ITC, ILO, WIPO), Wissenschaft (ITU, CERN, WMO, WHO), Frieden,

Menschenrechte und humanitäre Fragen (Hochkommissariat der Vereinten Nationen für Menschenrechte, IKRK, UNHCR, IOM, Abrüstungskonferenz), Umwelt (Basler Konvention, CITES, IUCN, Ramsar-Konvention, Europäischer Sitz des UNEP usw.).

- Förderung der Veranstaltung von internationalen Konferenzen und Tagungen in der Schweiz. Die schweizerischen Behörden haben regelmässig Gelegenheit, ihre grundsätzliche Bereitschaft zur Abhaltung internationaler Konferenzen in ihrem Hoheitsgebiet unter Beweis zu stellen. Die- se Bereitschaft äussert sich zunächst in der langjährigen Erfahrung in der Organisation solcher Veranstaltungen, aber auch im kostenlosen Angebot von Lokalitäten (wie z.B. das CICG), in der Einrichtung von Sicherheitsdiensten je nach Bedarf und in einem Grenzwachtcorps, welches die eintreffenden Konferenzteilnehmer rasch und unbürokratisch abfertigt. Im Übrigen hat die schweizerische Regierung die Organisation von besonders wichtigen Konferenzen vor allem in den Bereichen Sicherheit und Frieden - unabhängig von der Teilnehmerzahl - häufig finanziell unterstützt.

- Förderung der Tätigkeiten nichtstaatlicher Organisationen (NGOs). Angesichts der wachsen- den Bedeutung der NGOs in den internationalen Beziehungen messen die schweizerische Regierung und die Kantone der Arbeit dieser Organisationen besondere Bedeutung bei. Zahlreiche NGOs werden in der einen oder anderen Form vom Bund (Starthilfe, gezielte Projektunterstützung usw.) oder den Kantonen (Miete, Büros usw.) unterstützt.

Die historischen und politischen Voraussetzungen dieser glanzvollen Stadt brachten ihr viele positi- ve Stimmen ein, um sich als Standort für einen Organisationssitz zu etablieren. Bund und Kantone werden weiterhin dafür sorgen, dass Genfs Anziehungskraft als internationale Stadt erhalten bleibt. Die Gaststaatpolitik wird den Bedürfnissen internationaler Organisationen laufend angepasst - selbstverständlich ohne die Kontrolle der Kosten eigener Budgets aus der Hand zu geben.

Als Mitgliedstaat der Organisationen mit Sitz in der Schweiz ist der Bund zudem bestrebt, Aktivitä- ten und Leistungen dieser Organisationen gemeinsam mit den anderen Mitgliedstaaten laufend zu verbessern.

a) Internationales Konferenzzentrum Genf (CICG)

Einer der Trümpfe des internationalen Genf ist das Internationale Konferenzzentrum Genf (CICG), das nur einige Gehminuten vom Place des Nations, vom Büro der Vereinten Nationen und dem Sitz der meisten internationalen Organisationen entfernt liegt. Das Zentrum ist in einem modernen Gebäude untergebracht und steht staatlichen Organisationen sowie NGOs kostenlos zur Verfü- gung. Das CICG gilt als Symbol der traditionellen Politik der schweizerischen Regierung, welche darin besteht, Verhandlungen und Konsenssuche in den internationalen Beziehungen zu begünsti- gen.

Das CICG kann in Sälen von unterschiedlicher Grösse und Gestalt bis zu 2'200 Personen aufnehmen. Die meisten verfügen über hochmoderne technische Anlagen, insbesondere für Simultanübersetzung in sechs bis acht Sprachen, sowie Einrichtungen zur Abhaltung von Videokonferenzen über Satellit. Der CICG-Komplex beherbergt ausserdem eine Bank, ein Postamt, einen Zeitungskiosk, mehrere Bars, zwei Restaurants und ein Pressezentrum.

Das CICG ist Eigentum der FIPOI (Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen), die 1964 von der schweizerischen Eidgenossenschaft und vom Kanton Genf gegründet wurde. Aufga- be der Stiftung ist es, den in Genf niedergelassenen internationalen Organisationen Verwaltungs- gebäude und Konferenzinfrastrukturen verfügbar zu machen. Dazu gewährt der Bund der FIPOI zinsfreie Darlehen. Bei Bedarf stellt der Kanton Genf kostenlos Grundstücke zur Verfügung.

3. Fallbeispiel: Genf als Sitz des Völkerbundes

In den Vorarbeiten für den Völkerbund wurden Frankreich (Versailles), Belgien (Brüssel), Holland (Den Haag) und die Schweiz (Bern, Lausanne oder Genf) als mögliche Sitze erwähnt. Nachdem sich gezeigt hatte, dass neben den Alliierten auch die neutralen Staaten dem neuen Bund angehö- ren sollten, wurde die Idee, Versailles zum Sitz zu machen, fallengelassen: Man hatte erkannt, dass die Wahl einer Stadt auf dem Gebiet eines Siegerstaates den übernationalen Charakter des Bun- des und den Eintritt der besiegten Mächtegruppe erschwert hätte. Die Kandidatur Den Haags, wel- che sich vor allem auf die Erinnerung an die Friedenskonferenzen von 1899 und 1907, auf den Schiedshof und auf den Friedenspalast stützte, wurde nicht näher in Betracht gezogen, da die Sie- germächte über die Art, wie Holland seine Neutralität gewahrt hatte, und über die Tatsache, dass es dem Deutschen Kaiser Asyl gewährt hatte, verstimmt waren.

Zu Beginn der Friedenskonferenz standen daher nur noch die beiden neutralen Staaten Belgien und Schweiz zur Wahl. Sie unterschieden sich im Wesentlichen darin, dass Belgien im vergangenen Krieg in die Kriegsereignisse hineingezogen und dadurch sowohl zum Kriegsschauplatz als auch zum Kriegsteilnehmer geworden war, während die Schweiz, abgesehen von kleineren Zwischenfäl- len, mit unversehrter Neutralität aus dem Ersten Weltkrieg hervorgegangen war. Die Befürworter Belgiens als Sitz des Völkerbundes - vor allem Belgien und Frankreich - sahen in dieser Haltung ein Symbol für die Wiederherstellung des Völkerrechts und eine Anerkennung der Leistung der belgi- schen Widerstandsbewegung. Sie wollten durch diesen Sitzort den Völkerbund mit der Erinnerung an den Weltkrieg verknüpfen und ein Mahnmal für den Besiegten errichten. Demgegenüber ging es den Befürwortern der Schweiz - unter der Leitung Grossbritanniens und der USA - darum, den Sitz des Völkerbundes dort zu wählen, wo er von den vergangenen Feindschaften losgelöst und für niemanden erniedrigend war. Sie wollten den Ruf der Schweiz als Staat, welcher den Respekt bei- der Kriegsparteien gewonnen hatte, nutzen und dadurch „the best surroundings for international deliberation“ finden.

Es gab noch weitere Gründe, welche für eine Wahl Genfs sprachen: Mit Genf stand dem Völker- bund eine Stadt zur Verfügung, welche im besonderen einem Anliegen Lord Cecils (britischer Staatsmann und Nobelpreisträger, der massgeblich an der Ausarbeitung der Satzung des Völker- bundes beteiligt war) entgegenkam. Er war der Meinung, der Sitz des Völkerbundes dürfe nicht in der Hauptstadt eines Mitgliedstaates der künftigen Organisation angesiedelt werden, da die dorti- ge Regierung zuviele Vorteile daraus ziehen könnte und dadurch das Vertrauen in die Organisation leide. Zudem verkörperte Genf in besonderer Weise dasjenige Argument, welches schon für die Wahl der Schweiz sprach: Genf beherbergte bereits den Sitz des Roten Kreuzes, welches während des Krieges seine hilfreichen Dienste in gleicher Weise beiden kriegsführenden Parteien hatte zu- kommen lassen. Damit galt Genf allgemein als Symbol des Friedens mitten in Kriegszeiten und war zur Beherbergung des Völkerbundes, dessen Hauptziel die Erhaltung des Friedens war, psycho- logisch besonders geeignet. Für die Vertreter Grossbritanniens und der USA mag sich auch die Verknüpfung Genfs mit dem Namen Rousseaus und dessen Einfluss auf die Entwicklung der eng- lisch-amerikanischen Demokratie positiv ausgewirkt haben. Ferner diente die Schweiz mit ihrer eigenartigen Entwicklung und föderativen Gestalt und mit ihrer Erfahrung im Zusammenleben ver- schiedener Völkerschaften den Schöpfern des Völkerbundes als Vorbild.

Für Präsident Wilson, der sich als Vorsitzender der Völkerbundskommission mit Nachdruck für die Wahl Genfs einsetzte, gab es auch noch persönliche Gründe, welche ihn zu dieser Haltung führten: Genf, die Stadt Calvins, hatte auf den Calvinisten Wilson eine besondere Anziehungskraft ausgeübt. Gegenüber W.E. Rappard soll er gesagt haben, er sei für die Wahl Genfs, vielleicht weil er ein Presbyterianer sei. Zudem hatte er bereits in seinem Jugendwerk „Der Staat“ seiner starken Sympathie für die Eidgenossenschaft Ausdruck gegeben.

Gesamthaft gesehen erklärt sich die deutliche Wahl Genfs zum Sitz des Völkerbundes aus den verschiedenen, sich gegenseitig ergänzenden Gründen, welche gemeinsam das Prestige, den klangvollen Namen dieser Stadt bewirkten.

Zu erwähnen bleibt noch die Zurückhaltung, die sich die schweizerische Regierung in der Sitzfrage auferlegte, obwohl sie schon im Herbst 1918 das Ziel vor Augen hatte, die Schweiz zur Heimat des Völkerbundes werden zu lassen.

II. Organisationen sind für Genf und die Schweiz eine Bereicherung

Das Internationale Genf leistet einen wesentlichen Beitrag zum Bekanntheitsgrad und zur Ausstrah- lung dieser Stadt. Dieser Beitrag wiederum wirkt sich positiv auf die ganze Schweiz aus. Die im Internationalen Genf permanent laufende inhaltliche Auseinandersetzung mit interessanten Weltthemen wie

- Wirtschaft und nachhaltige Entwicklung,
- Arbeit und Wissenschaft,
- Friede und Abrüstung,
- Menschenrechte und humanitäre Hilfe,
- Gesundheit und Umwelt

strahlt auf BürgerInnen und Staat gleichermassen positiv aus und erzeugt bereichernde Rückwirkungen für beide.

Weiter weisen aktuelle Statistiken des Kantons Genf aus, dass der internationale Sektor in Genf jährlich rund 3 Mia. Franken ausgibt, wobei ein Grossteil dieses Geldes als Saläre und Investitio- nen in die Region fliesst. Darüber hinaus sind ungefähr 14´000 Arbeitsplätze im Privatsektor direkt oder indirekt mit dem Internationalen Genf verknüpft. Die internationalen Organisationen stellen rund 10 Prozent der Arbeitsplätze im Kanton Genf. Etwas mehr als 20´000 Arbeitsplätze werden in Stadt und Kanton Genf von den internationalen Organisationen und den ständigen Vertretungen von 144 Ländern gestellt. Dies entspricht einem Anteil von rund zehn Prozent der Arbeitsplätze im Kanton Genf.

Hinzu kommen jährlich etwa 100´000 anreisende Delegierte - d.h. TeilnehmerInnen an internati- onalen Konferenzen, die sich im Genfer Veranstaltungskalender buchstäblich aneinander reihen. Was als Internationales Genf bezeichnet wird, ist im Lauf seiner Entwicklung seit 1945 zu einem wesentlichen Teil des ganzen Kantons, seiner Kultur und seiner Wirtschaft herangewachsen.

E. SCHLUSSBETRACHTUNG

Meiner Meinung nach soll und darf die Schweiz darüber glücklich sein, dass ihr ein so bedeutender Stadtkanton wie Genf angehört. Ihre politischen Beziehungen mit dem Ausland werden durch das Internationale Genf gefestigt und verleihten dem Schweizer Staat Ansehen und bieten der kleinen Schweiz optimale Grundlagen zur Integration ins Weltgeschehen.

Die Vielzahl der sich in Genf niedergelassenen internationalen Organisationen festigen meine Aussagen über die Beliebtheit der Stadt Genf als Sitzstandort. Ohne Zweifel kann ich nun sagen, dass diese positive Wechselbeziehung zwischen der Schweiz und Genf viele Vorteile sowohl auf der einen, wie auch auf der anderen Seite hervorbrachten.

Da ich in meiner Arbeit nur positive Aspekte der Beziehung von internationalen Organisationen mit Genf aufzeigte, bin ich mir natürlich auch bewusst, dass eine solches Verhältnis auch negative Auswirkungen mit sich tragen kann. Ungeachtet dessen bin ich aber überzeugt, dass Genf ein wichtiger Bestandteil der Schweiz ist und Dutzenden von Organisationen zahlreiche Vorteile in vielen Belangen bescheren vermochte.

F. QUELLEN- UND LITERATURVERZEICHNIS

Literatur:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Internet:

- http://drk.powerwelt.de/rotkreuz/grundlage/genf1.php3

- http://www.eda.admin.ch/sub_uno/g/uno/chun/system/intgen.html

Weiteres:

- Die grosse Microsoft Encarta 99 Enzyklopädie, © & ® 1993 - 1998 Microsoft Corporation

Kopie eines Auszuges von:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Frühere Arbeit über Johannes Calvin von mir:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

[...]


1 Anhang: 1. Wappen von Genf

2 Anhang: 2. Johannes Calvin

3 Lang, Marc: Calvin - Der ordnende Geist des bürgerlichen Lebens ; S. 2

4 Anhang: 3. Jean-Jacques Rousseau

5 Schwander, Marcel: Notizen aus der Westschweiz; ab S. 160 - Rousseau und die Menschenrechte

6 Anhang: 4. Voltaire

7 Anhang: 5. Der Wiener Kongress, gemalt von Jean Baptiste

8 Anhang: 6. Jet d’eau de Genève

9 Anhang: 7. Hier liegt Genf

10 Dazu einen ergänzenden, kritischen Zeitungsartikel aus der Neuen Zürcher Zeitung / Anhang: 8. NZZ - Artikel: Situation der Privatbanken in Genf

11 Volker Rittberger: Internationale Organisationen; S.26

12 Anhang: 9. UNO - Hauptquartier in New York

13 Anhang: 10. Liste der Mitgliederstaaten der UNO

14 Anhang: 11. Die Schweiz und der Vatikan gehören nicht zur UNO

15 Dazu ein ergänzender Zeitungsartikel der Neuen Luzerner Zeitung: CH - UNO: eine sonderbare Liaison / Anhang: 12. Verhältnis Schweiz - UNO

16 Dazu ein Interview der „Vereinigung Volksinitiative Beitritt der Schweiz zur UNO“ mit dem Basler Nationalrat Remo Gysin über die Initiative zum Beitritt der Schweiz zur UNO / Anhang: 13. Interview mit Remo Gysin über die Initiative eines UNO-Beitritts der Schweiz

17 Anhang: 14. NZZ - Artikel: Soll die Schweiz der UNO beitreten?

18 Von Bredow, Wilfried: Geschichte und Organisation der UNO; S. 24

19 Anhang: 15. Liste der Mitgliederstaaten der EU

20 Anhang: 16. Henry Dunant

21 Anhang: 17. Das Fünferkomitee des Roten Kreuzes

22 Anhang: 18. Hauptsitz des Roten Kreuzes in Genf

23 Internet: http://drk.powerwelt.de/rotkreuz/grundlage/genf1.php3

24 Haug, Hans: Rotes Kreuz; S. 35

25 Lang, Peter: Die Rechtsstellung der in der Schweiz niedergelassenen internationalen Organisationen S. 77

26 Sämtliche Abkürzungserklärungen für folgende Organisationen sind im Abkürzungsverzeichnis im Anhang enthalten: 19. Abkürzungserklärung der Organisationen

Ende der Leseprobe aus 17 Seiten

Details

Titel
Die schweizerische "Friedensinsel" Genf als Sitz der internationalen Organisationen: Hintergründe, Auswirkungen und Zusammenhänge
Autor
Jahr
2001
Seiten
17
Katalognummer
V102707
ISBN (eBook)
9783640010875
Dateigröße
392 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
genf, organisationen, sitz, uno, ikrk, rotes kreuz, eu, calvin, rousseau, stadt, schweiz
Arbeit zitieren
Marc Lang (Autor:in), 2001, Die schweizerische "Friedensinsel" Genf als Sitz der internationalen Organisationen: Hintergründe, Auswirkungen und Zusammenhänge, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/102707

Kommentare

  • Gast am 20.6.2001

    wow.

    Lieber Marc
    Deine Arbeit ist wirklich super! Ich habe sie schon mehrmals durchgelesen und finde sie bei jedem Male immer interessanter. Das hast Du wirklich gut gemacht. Bravo!!!

Blick ins Buch
Titel: Die schweizerische "Friedensinsel" Genf als Sitz der internationalen Organisationen: Hintergründe, Auswirkungen und Zusammenhänge



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