Alternative Streitbelegungsmechanismen, wie z.B. die Schiedsgerichtsbarkeit, sind in der heutigen Zeit im internationalen Raum, wo Gerichte und Institutionen mit Verfahren überlastet sind, von großer Bedeutung. Doch was bedeutet Schiedsgerichtsbarkeit überhaupt? Dieser Frage geht die vorliegende Arbeit nach.
Auch wenn die Definition dieses Terminus im internationalen Bereich umstritten ist, kann dennoch als Ausgangspunkt festgehalten werden, dass die Schiedsgerichtsbarkeit generell auf einer freiwilligen Schiedsvereinbarung der Parteien basiert, worin niedergeschrieben ist, dass diese im Fall einer Streitigkeit auf einen staatlichen Gerichtsprozess verzichten und stattdessen einen oder mehrere nicht-staatliche, private Schiedsrichter ernennen, welche die Konfliktlösung übernehmen und den Konflikt mittels eines rechtskräftigen Schiedsspruchs endgültig beenden sollen. Demzufolge ist ein Schiedsspruch das Endprodukt eines solchen alternativen Verfahrens, und zwar mit Bindungswirkung für die Parteien.
Obgleich der Schiedsspruch einen internationalen Konflikt endgültig löst, zieht seine Anerkennung und Vollstreckung des Öfteren Probleme nach sich. Mit einigen dieser Probleme wird sich diese Seminararbeit beschäftigen, vor allem im Hinblick auf Schiedssprüche, die innerhalb der EU erlassen, aber in Drittstaaten vollstreckt werden sollen. Denn es ist für die Parteien sehr interessant, Gerichte von Drittstaaten zur Vollstreckung des Schiedsspruchs anzurufen, wenn das zuständige Gericht eines Mitgliedstaats gerade nicht dazu bereit ist, diesen - beispielsweise wegen der Inkompatibilität mit Unionsrecht - zu vollstrecken. In diesem Kontext werden vor allem solche Schiedssprüche, die bzgl. bilateraler Investitionsabkommen erlassen worden sind, näher betrachtet. Das Augenmerk wird zuerst auf das New Yorker Übereinkommen und darauf folgend auf das Washingtoner Übereinkommen gerichtet. Anschließend wird analysiert, inwiefern aufgehobene Schiedssprüche in Drittstaaten vollstreckt werden können.
Inhaltsverzeichnis
A. Einführung
I. Vollstreckbarkeit im Rahmen des New Yorker Übereinkommens
1. Schiedsfähigkeit nach dem Recht des Vollstreckungsstaats
2. Öffentliche Ordnung des Vollstreckungsstaats i.e.S.
II. Vollstreckbarkeit gemäß dem Washingtoner Übereinkommen
1. Entbehrlichkeit des Unionsrechts für den Vollstreckungsstaat
2. Vollstreckung von Intra-EU-ICSID-Schiedssprüchen
III. Vollstreckung aufgehobener Schiedssprüche in Drittstaaten
1. Delokalisationsansatz
2. Territorialitätsansatz
3. Ausgewogener Ansatz
B. Diskussion und Fazit
Zielsetzung & Themen der Arbeit
Die vorliegende Seminararbeit untersucht die rechtlichen Herausforderungen und Möglichkeiten bei der Vollstreckung von Intra-EU-Schiedssprüchen in Drittstaaten, insbesondere wenn eine Vollstreckung innerhalb der Europäischen Union aufgrund von Inkompatibilität mit Unionsrecht scheitert. Die Arbeit analysiert dabei, wie verschiedene Vollstreckungsstaaten, mit einem Fokus auf die USA, mit solchen Schiedssprüchen umgehen und welche Rolle internationale Übereinkommen hierbei spielen.
- Analyse der Vollstreckbarkeit von Intra-EU-BIT-Schiedssprüchen unter dem New Yorker Übereinkommen.
- Untersuchung des Spannungsverhältnisses zwischen dem Unionsrecht und dem Washingtoner Übereinkommen (ICSID-Ü).
- Bewertung von Ansätzen zur Vollstreckung bereits aufgehobener Schiedssprüche durch Drittstaaten.
- Vergleich der prozessualen Möglichkeiten für Investoren bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen Mitgliedstaaten außerhalb der EU.
Auszug aus dem Buch
1. Delokalisationsansatz
Der delokalisierte Ansatz (delocalised approach) verkörpert den Blickwinkel, dass ein nationales Gericht nicht an die Aufhebungsentscheidung des Sitzstaats bzgl. des Schiedsspruchs gebunden ist, sondern diesen durchaus vollstrecken kann. Da das nationale Gericht des Vollstreckungsstaats einen Ermessens-spielraum hat, Art. V(1)(e) NYÜ zu interpretieren, ist es gerade deshalb nicht an die Entscheidung des Sitzstaats gebunden, der den Schiedsspruch aufgehoben hat. Übertragen auf die Intra-EU-Situation bedeutet dies, dass ein Dritt-staatengericht, der von einer in der EU ansässigen Partei zur Vollstreckung angerufen wird, eben nicht die Entscheidung des Sitzstaats hinsichtlich des Intra-EU-Schiedsspruchs beachten muss, sondern selbständig entscheiden kann, ob es der Ansicht des Sitzstaats, der ein Mitgliedstaat ist, folgt oder ob es den aufgehobenen Schiedsspruch vollstreckt.
Darüber hinaus genießt nach dieser Ansicht der endgültige Schiedsspruch res judicata-Charakter und wird - im Gegensatz zu einer Aufhebungsentscheidung - zumeist ernster genommen, da über den Streitgegenstand schon entschieden worden ist und der Schiedsspruch nicht erneut materiell überprüft werden soll bzw. darf. Des Weiteren soll mittels der Vollstreckung des aufgehobenen Intra-EU-Schiedsspruchs die Partei, die es versäumt, einen Aufhebungsgrund im Rahmen des Schiedsverfahrens einzubringen, gehindert werden, diesen nachträglich noch einbringen zu können für den Fall, dass dieser Weg gerade wegen der Versäumnis im Regelfall ausgeschlossen wäre.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einführung: Diese Einleitung führt in die Problematik der Vollstreckung von Intra-EU-Schiedssprüchen in Drittstaaten ein und steckt den Rahmen der Untersuchung ab, insbesondere unter Berücksichtigung des New Yorker und des Washingtoner Übereinkommens.
I. Vollstreckbarkeit im Rahmen des New Yorker Übereinkommens: Das Kapitel erläutert die Voraussetzungen für die Vollstreckung nach dem New Yorker Übereinkommen und beleuchtet, inwiefern Drittstaaten Ablehnungsgründe wie Schiedsfähigkeit und öffentliche Ordnung anwenden.
II. Vollstreckbarkeit gemäß dem Washingtoner Übereinkommen: Hier wird analysiert, wie sich das Spannungsverhältnis zwischen Unionsrecht und dem ICSID-Übereinkommen gestaltet und warum Drittstaaten bei der Vollstreckung von ICSID-Schiedssprüchen weitgehend autonom entscheiden können.
III. Vollstreckung aufgehobener Schiedssprüche in Drittstaaten: Dieses Kapitel vergleicht den Delokalisationsansatz, den Territorialitätsansatz und den ausgewogenen Ansatz zur Handhabung von Schiedssprüchen, die im Sitzstaat bereits aufgehoben wurden.
B. Diskussion und Fazit: Die Arbeit schließt mit einer Bewertung ab, welche Übereinkommen für Investoren effektiver sind und welche strategischen Überlegungen bei der Wahl eines Vollstreckungsstaates außerhalb der EU getroffen werden sollten.
Schlüsselwörter
Intra-EU-Schiedssprüche, Drittstaaten, New Yorker Übereinkommen, Washingtoner Übereinkommen, ICSID, Investitionsschiedsverfahren, Vollstreckung, Aufhebung, Schiedsfähigkeit, öffentliche Ordnung, Unionsrecht, Delokalisationsansatz, Territorialitätsansatz, Forum Shopping, Investorenschutz.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Seminararbeit im Kern?
Die Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Problematik, wie Schiedssprüche, die aufgrund von Investitionsschutzabkommen (BITs) innerhalb der EU ergangen sind, in Nicht-EU-Staaten (Drittstaaten) vollstreckt werden können, wenn eine Vollstreckung in der EU aufgrund von unionsrechtlichen Bedenken verwehrt wird.
Welche zentralen Themenfelder behandelt die Autorin?
Die Arbeit behandelt schwerpunktmäßig die Vollstreckungsregime des New Yorker Übereinkommens und des Washingtoner Übereinkommens (ICSID), die Interpretation der öffentlichen Ordnung sowie die Ansätze der Drittstaaten beim Umgang mit bereits aufgehobenen Schiedssprüchen.
Was ist die Forschungsfrage der Arbeit?
Die zentrale Forschungsfrage ist, unter welchen Voraussetzungen und nach welchen Kriterien Drittstaaten Intra-EU-Schiedssprüche anerkennen und vollstrecken, insbesondere wenn diese aus Sicht eines EU-Mitgliedstaats mit Unionsrecht kollidieren oder gar aufgehoben wurden.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse, gestützt auf internationale Übereinkommen, einschlägige Rechtsprechung nationaler Gerichte (insbesondere US-amerikanischer Gerichte) sowie die Auswertung relevanter rechtswissenschaftlicher Literatur.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung des New Yorker Übereinkommens, die Analyse des Washingtoner Übereinkommens samt der 'Micula v. Rumänien'-Problematik sowie die detaillierte Darstellung und den Vergleich dreier Ansätze zur Vollstreckung aufgehobener Schiedssprüche.
Welche Begriffe sind für das Verständnis der Arbeit essentiell?
Zentrale Begriffe sind die Schiedsfähigkeit, die öffentliche Ordnung (ordre public), das ICSID-Übereinkommen, das New Yorker Übereinkommen, der delokalisierte und der territoriale Ansatz sowie das Konzept der souveränen Immunität.
Warum spielt die 'Achmea'-Entscheidung des EuGH eine Rolle für diese Arbeit?
Die Achmea-Entscheidung des EuGH unterstreicht die Bedenken der EU gegenüber Intra-EU-Investitionsschiedsverfahren; die Arbeit untersucht, ob diese für Drittstaaten relevante Auswirkungen auf die Vollstreckung hat oder ob Drittstaaten sich davon unbeeinflusst zeigen.
Welche Rolle nehmen die USA in dieser Untersuchung ein?
Die USA dienen als primäres Beispiel für einen Drittstaat, an dessen Gerichtspraxis die verschiedenen Ansätze zur Vollstreckung (wie der territoriale oder der ausgewogene Ansatz) illustriert und deren pro-schiedsfreundliche Haltung kritisch reflektiert wird.
Was ist das Ergebnis der Untersuchung zu aufgehobenen Schiedssprüchen?
Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass es keine einheitliche internationale Praxis gibt. Der Erfolg der Vollstreckung hängt maßgeblich davon ab, welchen Ansatz (Delokalisation vs. Territorialität) das angerufene Gericht des Drittstaats verfolgt.
Gibt es eine absolute Zwangsvollstreckungsmöglichkeit bei ICSID-Schiedssprüchen?
Nein, die Arbeit stellt fest, dass es keine absolute Zwangsvollstreckung gibt, da der Erfolg internationaler Durchsetzungsmechanismen stets vom politischen Willen der beteiligten Heimatstaaten des Investors abhängt.
- Arbeit zitieren
- Derya Sulger (Autor:in), 2021, Die Vollstreckung von Intra-EU-Schiedssprüchen in Drittstaaten, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1027110