Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer, § 3 Abs. 2 AO und knüpft an die objektive Ertragskraft eines gewerblichen Unternehmens (Gewerbebetrieb) an. Für die Erhebung sind die Gemeinden zuständig, § 1 GewStG – fundamental geregelt in Art. 106 Abs. 6 S. 1, 2 GG i. V. m. Art. 108 Abs. 4 S. 2 GG.
Auch Kreditinstitute stellen Gewerbebetriebe i. S. d. § 2 GewStG dar und unterliegen mit den daraus erwirtschafteten Einkünften aus Gewerbebetrieb der Gewerbesteuer. Grundsätzlich sind bei Gewerbebetrieben gemäß § 8 Nr. 1 lit. a GewStG ein Viertel der Summe des gezahlten Entgelts für Schulden dem Gewinn aus Gewerbebetrieb wieder hinzuzurechnen, soweit die Summe den Betrag von 200.000 € übersteigt. Die Verfassungsmäßigkeit der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 GewStG war in der Vergangenheit Gegenstand diverser Gerichtsverfahren. Das BVerfG hat im Jahr 2016 zwei Verfahren zur Frage der Verfassungsmäßigkeit zurückgewiesen. Jedoch ließ sich den Beschlüssen entnehmen, dass das BVerfG dem Grundsatz nach bei der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 GewStG einen Verfassungsverstoß verneint.
Bei Kreditinstituten greift das sogenannte Bankenprivileg, welches zu einer verminderten Hinzurechnung von Entgelten für Schulden führt, § 19 GewStDV.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Sinn und Zweck des § 19 GewStDV
- 2. Umriss der historischen Entwicklung
- 3. Tatbestandsmerkmale des § 19 GewStDV
- 3.1 Begünstigte Unternehmen
- 3.1.1 Kreditinstitute i.S.d. § 1 Abs. 1 KWG
- 3.1.2 Pfandleiher und Asset-Backed-Securities-Geschäfte
- 3.1.3 Finanzdienstleistungs- und Zahlungsinstitute
- 3.2 Bankfremde Geschäfte
- 3.3 Schuldenhöchstbetrag
- 3.3.1 Anlagevermögen
- 3.3.2 Eigenkapital
- 3.1 Begünstigte Unternehmen
- 4. Rechtsprechung
- 4.1 BFH vom 06.12.2016 - IR 79/15
- 4.1.1 Sachverhalt
- 4.1.2 Entscheidung und Begründung
- 4.1.3 Reaktionen
- 4.2 Hessisches FG vom 26.08.2020 – 8 K 622/19
- 4.2.1 Sachverhalt
- 4.2.2 Entscheidung und Begründung
- 4.1 BFH vom 06.12.2016 - IR 79/15
- 5. Zukunftsausblick
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit untersucht den § 19 GewStDV, das sogenannte Bankenprivileg, und seine Auswirkungen. Ziel ist es, den Sinn und Zweck dieser Regelung zu erläutern, ihre historische Entwicklung nachzuzeichnen und die relevanten Tatbestandsmerkmale zu analysieren. Die Arbeit beleuchtet außerdem die dazugehörige Rechtsprechung und gibt einen Ausblick auf zukünftige Entwicklungen.
- Sinn und Zweck des Bankenprivilegs (§ 19 GewStDV)
- Historische Entwicklung des Bankenprivilegs
- Tatbestandsmerkmale des § 19 GewStDV (begünstigte Unternehmen, bankfremde Geschäfte, Schuldenhöchstbetrag)
- Relevante Rechtsprechung zum Bankenprivileg
- Zukunftsaussichten des Bankenprivilegs
Zusammenfassung der Kapitel
1. Sinn und Zweck des § 19 GewStDV: Dieses Kapitel legt die Grundlagen der Gewerbesteuer und erklärt, warum Kreditinstitute trotz ihres hohen Fremdmitteleinsatzes nicht übermäßig belastet werden sollen. Es führt in die Problematik der Gewerbesteuer-Hinzurechnung von Schuldzinsen ein und erläutert die Notwendigkeit des Bankenprivilegs zur Berücksichtigung der wirtschaftlichen Besonderheiten von Kreditinstituten. Der hohe Fremdmitteleinsatz wird als integraler Bestandteil des Geschäftsmodells dargestellt und die potenziellen Auswirkungen einer vollständigen Hinzurechnung auf das Zinsniveau und die Kreditvergabe werden diskutiert. Die Verfassungsmäßigkeit der Gewerbesteuer-Hinzurechnung wird kurz angesprochen, wobei auf relevante Gerichtsverfahren hingewiesen wird.
2. Umriss der historischen Entwicklung: Dieses Kapitel dürfte die Entstehung und die evolutionäre Entwicklung des § 19 GewStDV beleuchten. Es wird sich vermutlich mit den politischen und ökonomischen Faktoren befassen, die zur Einführung und späteren Anpassungen des Bankenprivilegs geführt haben. Möglicherweise werden auch frühere Regelungen und ihre Schwachstellen thematisiert, um den Kontext für die aktuelle Rechtslage zu schaffen. Der Fokus liegt wahrscheinlich auf den Gründen, warum die Regelung über die Zeit hinweg angepasst oder beibehalten wurde.
3. Tatbestandsmerkmale des § 19 GewStDV: Dieses Kapitel beschreibt detailliert die Voraussetzungen, unter denen das Bankenprivileg greift. Es analysiert die Definition von begünstigten Unternehmen, die Abgrenzung von bankfremden Geschäften und die Berechnung des Schuldenhöchstbetrags. Hier werden die einzelnen Unterkapitel (3.1-3.3) in ihrer Gesamtheit betrachtet um zu zeigen, wie die verschiedenen Kriterien zusammenwirken und die Anwendung des § 19 GewStDV bestimmen. Die Bedeutung jeder einzelnen Komponente für die korrekte Anwendung des Gesetzes wird sorgfältig untersucht.
4. Rechtsprechung: Dieses Kapitel analysiert ausgewählte Gerichtsentscheidungen, die den § 19 GewStDV betreffen. Es wird die Argumentation der Gerichte in den ausgewählten Fällen detailliert darstellen und die Auswirkungen dieser Entscheidungen auf die Praxis erläutern. Die Zusammenhänge zwischen den verschiedenen Urteilen und deren Bedeutung für die Auslegung des § 19 GewStDV werden herausgearbeitet. Eine Diskussion der verschiedenen Interpretationen und ihrer Konsequenzen ist zu erwarten.
5. Zukunftsausblick: Dieses Kapitel dürfte sich mit den zukünftigen Herausforderungen für das Bankenprivileg befassen. Es wird voraussichtlich die Auswirkungen von neuen gesetzlichen Regelungen oder der europäischen Rechtsprechung auf das Bankenprivileg analysieren und potenzielle zukünftige Entwicklungen beleuchten. Die Arbeit wird wahrscheinlich Diskussionspunkte zum Fortbestand des Privilegs im Kontext aktueller Finanzmarkttrends ansprechen.
Schlüsselwörter
§ 19 GewStDV, Bankenprivileg, Gewerbesteuer, Kreditinstitute, Schuldenhöchstbetrag, Bankfremde Geschäfte, Rechtsprechung, Steuerrecht, Finanzwesen, GewStG, KWG.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu § 19 GewStDV: Das Bankenprivileg
Was ist der Gegenstand dieses Dokuments?
Dieses Dokument bietet einen umfassenden Überblick über § 19 GewStDV, das sogenannte Bankenprivileg. Es beinhaltet ein Inhaltsverzeichnis, die Zielsetzung und Themenschwerpunkte, Zusammenfassungen der einzelnen Kapitel und Schlüsselwörter. Der Fokus liegt auf der Analyse des Sinn und Zwecks dieser Regelung, ihrer historischen Entwicklung und der relevanten Tatbestandsmerkmale. Ausgewählte Gerichtsentscheidungen werden ebenso behandelt wie ein Ausblick auf zukünftige Entwicklungen.
Was ist das Bankenprivileg (§ 19 GewStDV)?
Das Bankenprivileg (§ 19 GewStDV) ist eine Regelung im deutschen Steuerrecht, die Kreditinstitute und ähnliche Unternehmen bei der Gewerbesteuer begünstigt. Es dient dazu, diese Unternehmen trotz ihres hohen Fremdmitteleinsatzes nicht übermäßig zu belasten, da dieser ein integraler Bestandteil ihres Geschäftsmodells ist. Die Regelung beeinflusst die Hinzurechnung von Schuldzinsen zur Gewerbesteuer.
Welche Unternehmen profitieren vom Bankenprivileg?
Das Bankenprivileg gilt für bestimmte Unternehmen, darunter Kreditinstitute im Sinne des § 1 Abs. 1 KWG, Pfandleiher, Unternehmen mit Asset-Backed-Securities-Geschäften und Finanzdienstleistungs- und Zahlungsinstitute. Die genaue Definition der begünstigten Unternehmen ist ein zentraler Aspekt des § 19 GewStDV.
Welche Tatbestandsmerkmale muss ein Unternehmen erfüllen, um vom Bankenprivileg zu profitieren?
Die Inanspruchnahme des Bankenprivilegs hängt von mehreren Tatbestandsmerkmalen ab: Es müssen bestimmte begünstigte Unternehmen sein, die Aktivitäten dürfen nicht überwiegend bankfremde Geschäfte umfassen und es gibt einen festgelegten Schuldenhöchstbetrag, der in Relation zum Eigenkapital steht. Die genaue Berechnung und Abgrenzung dieser Kriterien ist komplex und wird im Dokument detailliert erläutert.
Wie wird der Schuldenhöchstbetrag berechnet?
Die Berechnung des Schuldenhöchstbetrags ist ein wichtiger Aspekt des Bankenprivilegs. Sie bezieht sich auf das Anlagevermögen und das Eigenkapital des Unternehmens und bestimmt, bis zu welchem Umfang Schulden bei der Gewerbesteuer berücksichtigt werden. Die genauen Berechnungsmethoden werden im Dokument im Detail beschrieben.
Welche Rechtsprechung ist zum Bankenprivileg relevant?
Das Dokument analysiert relevante Gerichtsentscheidungen, insbesondere vom Bundesfinanzhof (BFH) und den obersten Finanzgerichten der Länder. Es werden Sachverhalte, Entscheidungen und Begründungen der Gerichte detailliert dargestellt und deren Auswirkungen auf die praktische Anwendung des § 19 GewStDV erläutert. Die unterschiedlichen Interpretationen und ihre Konsequenzen werden diskutiert.
Wie sieht die zukünftige Entwicklung des Bankenprivilegs aus?
Das Dokument gibt einen Ausblick auf die zukünftigen Herausforderungen und möglichen Entwicklungen des Bankenprivilegs. Es analysiert potenzielle Auswirkungen neuer gesetzlicher Regelungen oder der europäischen Rechtsprechung und diskutiert den Fortbestand des Privilegs im Kontext aktueller Finanzmarkttrends.
Welche Schlüsselwörter sind mit § 19 GewStDV verbunden?
Wichtige Schlüsselwörter im Zusammenhang mit § 19 GewStDV sind: § 19 GewStDV, Bankenprivileg, Gewerbesteuer, Kreditinstitute, Schuldenhöchstbetrag, bankfremde Geschäfte, Rechtsprechung, Steuerrecht, Finanzwesen, GewStG, KWG.
Wo finde ich detaillierte Informationen zu den einzelnen Kapiteln?
Das Dokument enthält Zusammenfassungen der einzelnen Kapitel (Sinn und Zweck, historische Entwicklung, Tatbestandsmerkmale, Rechtsprechung, Zukunftsausblick), die einen detaillierten Einblick in die jeweiligen Themenbereiche bieten. Das vollständige Inhaltsverzeichnis ermöglicht eine gezielte Navigation.
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- Alexander Hector (Author), Philipp Schlich (Author), 2021, Inhalt und Auswirkung des Bankenprivilegs § 19 GewStDV, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1027615