Im Jahr 2019 sind offiziell 16.340 Deutsche in die Schweiz ausgewandert. Allerdings kehrten bisher 10.523 davon wieder zurück. Im Rahmen der Planung des Wegzuges sollte auch an die steuerlichen Konsequenzen in Deutschland gedacht werden. Hierbei ist vor allem die in § 6 AStG geregelte Wegzugsbesteuerung zu beachten, da diese ggf. zu einem Liquiditätsproblem führen kann.
Ziel dieser Arbeit ist es, den Anwendungsbereich der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG vorzustellen. Darüber hinaus wird die Wegzugsbesteuerung ins Verhältnis zum FZA mit der Schweiz gesetzt und anhand des EuGH Urteils in der Sache Wächtler vom 26.02.2019 die Konformität mit dem FZA beleuchtet. Anschließend wird die am 24.03.2021 vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzesänderung vorgestellt und hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht überprüft.
Inhaltsverzeichnis
1. Einführung
2. Wegzugsbesteuerung gem. § 6 AStG
2.1 Einordnung
2.2 Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich
2.3 Rechtsfolge
2.4 Stundung
3. Freizügigkeitsabkommen zwischen der EU und der Schweiz
4. EuGH Wächtler-Urteil und die aktuellen Auswirkungen
4.1 EuGH Wächtler-Urteil
4.1.1 Sachverhalt
4.1.2 Entscheidung und Begründung
4.1.3 Folgen des Urteils
4.2 FG Baden-Württemberg vom 31.08.2020
4.3 Gesetzesänderung
4.3.1 Gegenstand der Änderung
4.3.2 Reaktionen
5. Zukunftsausblick und Vermeidungsmöglichkeiten der Wegzugsbesteuerung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit analysiert den Anwendungsbereich der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG und untersucht deren Konformität mit dem Freizügigkeitsabkommen (FZA) zwischen der EU und der Schweiz unter Berücksichtigung aktueller EuGH-Rechtsprechung und geplanter Gesetzesänderungen.
- Wirkungsweise und Rechtsfolgen der Wegzugsbesteuerung gemäß § 6 AStG
- Analyse des EuGH-Urteils „Wächtler“ hinsichtlich der Niederlassungsfreiheit
- Kritische Auseinandersetzung mit der deutschen Umsetzungspraxis und Stundungsregelungen
- Bewertung des Entwurfs zum Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD)
- Möglichkeiten zur rechtssicheren Gestaltung bei einem Wegzug ins Ausland
Auszug aus dem Buch
4.1.2 Entscheidung und Begründung
Der EuGH entschied mit Urteil vom 26.02.2019, dass die Bestimmungen des FZA dahingehend auszulegen sind, dass sie einer sofortigen Erhebung der nach § 6 AStG festgesetzten Steuer entgegenstehen, da im Fall der Beibehaltung des Wohnsitzes, und somit der unbeschränkten Steuerpflicht, die Erhebung der Steuer erst im Zeitpunkt der tatsächlichen Veräußerung der Anteile i.S.d. § 17 EStG erfolgt.
Der EuGH stellte in seiner Urteilsbegründung zunächst dar, dass es sich beim Kläger um einen Selbständigen i.S.d. Art. 12 und 13 des Anhang I des FZA handelt, da er zu 50% an der Gesellschaft beteiligt ist, in welcher er als Geschäftsführer tätig ist. Dies unterstützt die Tatsache, dass kein, für einen Arbeitnehmerverhältnis typisches, Unterordnungsverhältnis vorlag. Da der Kläger die deutsche Staatsangehörigkeit besaß und sich im Hoheitsgebiet der Schweiz niedergelassen hat, um dort seiner selbständigen Tätigkeit nachzugehen, erklärte der EuGH den Anwendungsbereich des Art. 12 des Anhang I des FZA als eröffnet.
Der EuGH führte weiter aus, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 15 Abs. 2 i.V.m. Art. 9 des Anhang I des FZA auch gegenüber seinem Herkunftsstaat geltend gemacht werden kann, um Nachteile in seinem Herkunftsland aufgrund der Ausübung seiner Freizügigkeitsrechte zu monieren.
Vorliegend stellte die Große Kammer des EuGH eine Ungleichbehandlung zwischen einem deutschen Staatsangehörigen, der an einer Gesellschaft beteiligt ist und seinen Wohnsitz in Deutschland beibehält und einem deutschen Staatsangehörigen, der wie der Kläger, seinen Wohnsitz in die Schweiz verlegt und damit sein Niederlassungsrecht ausübt, fest. Dies wird damit begründet, dass der Kläger die Steuer auf den Wertzuwachs nach § 6 AStG im Zeitpunkt der Verlegung seines Wohnsitzes zahlen muss, ohne dass er einen Aufschub bis zur tatsächlichen Veräußerung der Anteile i.S.d. § 17 EStG erhält, während ohne Verlegung des Wohnsitzes die Steuer erst im Zeitpunkt der tatsächlichen Realisierung der Wertzuwächse (Veräußerung) zu zahlen ist. Für den EuGH kann dieser Liquiditätsnachteil dazu führen, dass eine unter den Anwendungsbereich des FZA fallende Person ihr garantiertes Niederlassungsrecht tatsächlich nicht in Anspruch nimmt.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einführung: Darstellung der steuerlichen Relevanz des Wegzugs in die Schweiz und Definition der Zielsetzung der Arbeit.
2. Wegzugsbesteuerung gem. § 6 AStG: Erläuterung der Systematik, des Anwendungsbereichs, der Rechtsfolgen und der Stundungsregelungen der deutschen Wegzugsbesteuerung.
3. Freizügigkeitsabkommen zwischen der EU und der Schweiz: Analyse des Schutzbereichs und der Bedeutung des Freizügigkeitsabkommens für die steuerliche Gleichbehandlung.
4. EuGH Wächtler-Urteil und die aktuellen Auswirkungen: Untersuchung der EuGH-Entscheidung, deren Folgen für die Verwaltungspraxis sowie kritische Analyse der Gesetzesänderung im Rahmen der ATAD-Umsetzung.
5. Zukunftsausblick und Vermeidungsmöglichkeiten der Wegzugsbesteuerung: Aufzeigen von Gestaltungsmöglichkeiten und Bewertung der künftigen Entwicklung für Steuerpflichtige.
Schlüsselwörter
Wegzugsbesteuerung, § 6 AStG, Freizügigkeitsabkommen, Schweiz, EuGH, Wächtler-Urteil, Niederlassungsfreiheit, Stundung, Steuerplanung, ATAD-Umsetzungsgesetz, Wegzug, Anteilsveräußerung, stillen Reserven, Liquiditätsnachteil, Besteuerung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die Problematik der deutschen Wegzugsbesteuerung gemäß § 6 AStG bei einem Umzug in die Schweiz und deren Vereinbarkeit mit den unionsrechtlichen Vorgaben des Freizügigkeitsabkommens.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die Ausgestaltung des § 6 AStG, die Auswirkungen der EuGH-Rechtsprechung (insbesondere das „Wächtler“-Urteil) und die Reaktion des deutschen Gesetzgebers durch das geplante ATAD-Umsetzungsgesetz.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es, den Anwendungsbereich der Wegzugsbesteuerung darzulegen, die Konformität mit dem FZA zu prüfen und die rechtlichen Konsequenzen für Steuerpflichtige aufzuzeigen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es erfolgt eine systematische Analyse von Gesetzesgrundlagen, aktueller Rechtsprechung oberster Gerichte sowie Fachliteratur und Stellungnahmen zu laufenden Gesetzgebungsprozessen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der geltenden Rechtsnormen, die Analyse der EuGH-Rechtsprechung und eine kritische Auseinandersetzung mit der Neugestaltung des Gesetzes durch die Bundesregierung.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch die Begriffe Wegzugsbesteuerung, Freizügigkeitsabkommen, Niederlassungsfreiheit, Stundungsregelungen und ATAD-Umsetzung bestimmt.
Welche Bedeutung hat das Urteil in der Sache „Wächtler“ für Betroffene?
Das Urteil stellt fest, dass eine sofortige, ungestundete Besteuerung fiktiver Gewinne bei einem Umzug in die Schweiz gegen die Niederlassungsfreiheit verstößt, was die Position von Wegziehenden erheblich stärkt.
Warum wird die geplante Gesetzesänderung kritisiert?
Kritiker bemängeln, dass die Neuregelungen die Freizügigkeit trotz der EuGH-Vorgaben faktisch einschränken, da die geplante Stundung in verzinsten Raten den Liquiditätsnachteil der Steuerpflichtigen nicht adäquat beseitigt.
- Arbeit zitieren
- Alexander Hector (Autor:in), Philipp Schlich (Autor:in), 2021, Die Wegzugsbesteuerung vor dem Hintergrund des Freizügigkeitsabkommens mit der Schweiz, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1027619