Welche Einflüsse hatte die Einführung des Kabelfernsehens in Deutschland auf das Zuschauerverhalten?


Hausarbeit, 1999

19 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhalt:

1. Neue Medien

2. Das Fernsehen in Westdeutschland nach 1945

3. Neue Techniken

4. Organisation und Struktur des neuen dualen Fernsehsystems

5. Kritik am dualen Fernsehsystem

6. Programmveränderungen
6.1 Quantitative Veränderungen
6.1.1 Gesamtangebotsprofil
6.1.2 Unterhaltungsangebot
6.1.3 Informations- und Bildungsangebot
6.2 Qualitative Veränderungen
6.2.1 Wiederholungsanteil
6.2.2 Programmalter

7. Untersuchung von Veränderungen im Zuschauerverhalten
7.1 Akzeptanz des dualen Fernsehsystems beim Publikum
7.2 Fernsehzeit
7.3 Nutzungsänderungen des Programmangebotes
7.4 Veränderungen im Freizeitverhalten
7.5 Das Verhältnis von Fernsehnutzung zur Nutzung anderer Medien
7.6 Auswirkungen auf das Familienklima

8. Bewertungen

1. Neue Medien

In der Zeit vom 28.08.99 bis 05.09.99 fand in Berlin bereits zum 75. Mal die weltweit größte Messe für Unterhaltungselektronik statt, die Internationale Funkausstellung. Die technischen Entwicklungen auf dem Gebiet der Unterhal- tungselektronik werden weltweit mit einer sehr hohen Geschwindigkeit vorange- trieben. Neueste Innovationen bieten beispielsweise bereits die Möglichkeit, das Fernsehgerät auch zur Nutzung des Internets einzusetzen oder sich gleichzeitig mehrere Programme nebeneinander auf dem Bildschirm anzusehen. Ein neues Medium im Bereich des Rundfunks ist auch das sogenannte digitale Fernsehen, bei dem man sich durch Zahlung einer Gebühr sein eigenes Programm zusam- menstellen kann, indem man selbst aus einer Art Baukastensystem die für sich interessantesten Sendungen auswählt. Dem Rundfunksystem stehen mit solchen Innovationen offensichtlich für die Zukunft weitere große Veränderungen bevor.

Vor ungefähr zwanzig Jahren gab es in Deutschland schon einmal einen Meile n- stein gravierender neuer Entwicklungen auf dem Gebiet des Rundfunks. Ende der siebziger und Anfang der achtziger Jahre wurde die Einführung eines dualen Fernsehsystems geplant und durchgeführt, das heißt die Zulassung von Privat- sendern neben den bestehenden öffentlich-rechtlichen Anstalten. In dieser Hausarbeit sollen die Wirkungen eines neuen Mediums auf das Publikum be- trachtet werden. Es wird am Beispiel der genannten Einführung des Kabelfern- sehens in Deutschland untersucht werden, ob dessen Einführung Veränderungen im Verhalten der Zuschauer verursacht hat und wie sich diese darstellen.

Zunächst soll geklärt werden, was überhaupt unter dem Begriff Rundfunk zu verstehen ist. Im Gebührenstaatsvertrag der Länder vom 31.10.1968 findet man hierzu folgende Definition: „(...)[Rundfunk ist] die für die Allgemeinheit be- stimmte Veranstaltung und Verbreitung von Darbietungen in Wort, in Ton und in Bild unter Benutzung elektrischer Schwingungen ohne Verbindungsleitung oder längs oder mittels eines Leiters.“1 Das bedeutet, daß der Begriff Rundfunk so- wohl Hörfunk als auch Fernsehen umfaßt. Diese Hausarbeit beschränkt sich auf das Fernsehen; sofern der Begriff Rundfunk im Folgenden verwendet wird, ist also nur das Fernsehen gemeint.

Zum besseren Verständnis der Zusammenhänge wird zunächst die historische Entwicklung des Fernsehens in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg dar- gestellt.

2. Das Fernsehen in Westdeutschland nach 1945

Nach dem Zusammenbruch des Dritten Reichs wurden alle Rundfunksender der Reichs-Rundfunk-Gesellschaft von den Allierten beschlagnahmt. Sie sollten als Soldatensender und als Sender der Militärregierung dienen. Jede unbeaufsichtig- te Sendetätigkeit durch die Deutschen wurde zunächst verboten. Im Zuge des sukzessiven Übergangs der öffentlichen Verwaltung in die Verantwortung der Deutschen begannen auch Gespräche zwischen den westlichen Alliierten und deutschen Rundfunksachverständigen über eine zukünftige Rundfunkordnung.

Aufgrund der schlechten Erfahrungen mit dem Dritten Reich, in dem der Rund- funk völlig von der Naziregierung beherrscht wurde, sollte künftig in Deutsch- land verhindert werden, daß sich eine solche staatliche Kontrolle noch einmal wiederholen kann.2 Der amerikanische Militärgouverneur Clay erklärte dazu 1947: „Es ist die grundlegende Politik der US-Militärregierung, daß die Kontrolle über die Mittel der öffentlichen Meinung, wie Presse und Rundfunk, verteilt und von der Beherrschung durch die Regierung freigehalten werden müssen.“3

Ergebnis war die öffentlich-rechtliche Organisation des Rundfunks. Erste Ideen, in den einzelnen Besatzungszonen jeweils das Rundfunksystems des einzelnen Landes zu übertragen scheiterten, da das französische Fernsehen (RFT) zu zen- tralistisch-staatsnah war und für ein Privatfernsehen nach amerikanischem Vor- bild zu wenig Frequenzen in Deutschland zur Verfügung standen. Schließlich setzte sich nach dem Modell der britischen BBC die Organisationsform der An- stalt des öffentlichen Rechts durch.4

In den drei westlichen Sektoren wurden Rundfunkanstalten gegründet, die als Anstalten des öffentlichen Rechts offiziell den Status der Staatsfreiheit und -unabhängigkeit besaßen. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wurden nach dem Konzept des „Binnenpluralismus“ strukturiert. Das bedeutet, daß die Vielfalt und die Ausgewogenheit des Programmangebots intern durch die Ein- setzung gesellschaftlich-pluralistisch zusammengesetzter Kontrollgremien si- chergestellt werden soll.5 Die Finanzierung erfolgte durch Rundfunkgebühren, zu deren Zahlung alle Rundfunkteilnehmer verpflichtet waren, sowie (später) durch Werbeeinnahmen. Trotz der dezentralen Struktur der Rundfunkanstalten wurde es aber erforderlich, gemeinsame Interessen zu vertreten und überregionale Aufgaben zu erfüllen. Um eine engere Kooperation zu erreichen, wurde 1950 als organisatorische Grundlage die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich- rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) gegrün- det.6

Jedoch verfolgten nicht nur die Länder eine Neugestaltung des Rundfunkwe- sens, sondern auch der Bund, da dieser erkannte, daß die Bedeutung des Fern- sehens bald die bisher einmalige Stellung des Hörfunks verdrängen würde. Hier wollte sich der Bund ebenfalls ein gewisses Maß an Einflußnahme sichern. Da die Bundesregierung sich Anfang der 60er Jahre nicht mit den Ländern über die Gründung einer zweiten Fernsehanstalt einigen konnte, gründete sie unter Bundeskanzler Adenauer am 25.07.60 selbständig eine „Deutschland- Fernsehen-GmbH“.7 Deren Aufgabe war gemäß § 2 ihrer Satzung „die Veranstaltung von Fernseh-Rundfunksendungen, die den Rundfunkteilnehmern in ganz Deutschland und im Ausland ein umfassendes Bild Deutschlands vermitteln sollen“8. Der Versuch scheiterte, da auf Klage einiger SPD- regierter Länder das Bundesverfassungsgericht mit seinem 1. Rundfunkurteil vom 21.02.61 die Gründung für verfassungswidrig erklärte. Es legte die Gesetzgebungskompetenzen dahingehend fest, daß die Länder für die Veranstaltung und Organisation des Rundfunks zuständig sind und der Bund für funks zuständig sind und der Bund für das Post- und Fernmeldewesen, das heißt für die sendetechnischen Anlagen zur Ausstrahlung der Rundfunkprogramme.9 Daraufhin zog sich der Bund aus der Rundfunkpolitik zurück. Die Länder ihrer- seits begannen bereits kurz nach dem Urteil mit der Gründung einer eigenen zweiten, von den bestehenden Landesrundfunkanstalten unabhängigen, gemein- samen Fernsehorganisation, dem Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF). Der Sendebetrieb wurde am 01.04.1963 aufgenommen.10 Aus dem dem ZDF zugrundeliegenden Staatsvertrag ergibt sich für das ZDF die Pflichtaufgabe, ein zum Ersten Programm konkurrierendes Vollprogramm zu veranstalten. 11 Die Konkurrenzsituation von ARD und ZDF wurde allerdings durch ein Koordinati- onsabkommen zwischen den Sendern eingegrenzt. Dieses Abkommen sollte gewährleisten, daß „(...) nach Programmkategorie, Thema und Form gleicharti- ge Sendungen der ARD und des ZDF zeitlich nicht zusammenfallen und nach Möglichkeit verschiedene Zielgruppen angesprochen werden.“12 Dadurch sollte bei den zwei Sendern die größtmögliche Angebotsvielfalt erreicht werden. Kurz nach Sendebeginn des ZDF starteten einige Landesrundfunkanstalten sogenann- te „Dritte Programme“. Diese sollten zunächst als Bildungsprogramme dienen und entwickelten sich später in den 70er Jahren zu Vollprogrammen mit einer Mischung aus Politik, Kultur, Unterhaltung und Bildung.13

Bis Anfang der 80er Jahre war die deutsche Fernsehlandschaft von den öffent- lich- rechtlichen Fernsehprogrammen, sowie von in Grenzgebieten empfangba- ren Auslandsprogrammen geprägt.

3. Neue Techniken

Bereits weiter oben wurde beschrieben, daß die Einführung von Privatfernsehen nach amerikanischem Modell in Deutschland unter anderem an zu wenig zur Verfügung stehenden Frequenzen gescheitert war. In den 70er Jahren entwi- ckelten sich die technischen Möglichkeiten in den Bereichen Mikroelektronik, Nachrichtentechnik und Speichertechnik rapide. Neben einer großen Menge neuer kommunikationstechnischer und unterhaltungselektronischer Geräte waren auch neue Formen der Verteilung und Verbreitung von Fernsehprogrammen entwickelt worden. Dadurch wurde es technisch möglich, neue Rundfunkpro- gramme flächendeckend durch Satelitenübertragung und Kabeleinspeisung zu verbreiten.14

Die Bundesregierung sah aufgrund dieser technischen Entwicklung in den 70er Jahren die Notwendigkeit, sich einen Überblick über die Fortschritte in der Ka- bel- und Satellitentechnik zu verschaffen und rief dazu die „Kommission für den Ausbau des technischen Kommunikationssystems“ (KtK) in Leben, welche 1971 ihre Arbeit aufnahm. Um das neue Medium Kabelfernsehen untersuchen zu können, empfahl die KtK die Veranstaltung von Modellversuchen, den soge- nannten Kabelpilotprojekten.15

Die Durchführung solcher Kabelpilotprojekte wurde im Mai 1978 von den Minis- terpräsidenten der Bundesländer beschlossen. Versuchsziele waren die Erpro- bung neuer Angebotsformen, die Entwicklung der technischen Möglichkeiten, die Darstellung der Meinungsvielfalt und die Erweiterung der Gestaltungsmög- lichkeiten der Teilnehmer.16 Wegen organisatorischer und finanzieller Schwierigkeiten startete das erstes Kabelpilotprojekt in Ludwigshafen/Vorderpfalz aber erst Jahre später, nämlich am 01.01.1984. Dieser Starttermin wurde damals als „medienpolitischer Urknall“17 bezeichnet. Weitere Kabelpilotprojekte fanden in München (1984), Dortmund (1985) und Berlin (1985) statt.

Im April 1987 schließlich wurde von allen Bundesländern ein Rundfunkstaats- vertrages abgeschlossen. Dieser schrieb zum ersten Mal gemeinsame Regelun- gen zur Einführung eines bundesweit verbreiteten dualen Rundfunksystems fest. Da sich die Regelungen dieses Staatsvertrages nicht auf die Kabelpilotprojekte beschränkten, entstand in der gesamten Bundesrepublik ein neues duales Rund- funksystem, in dem neben den öffentlich-rechtlichen Anstalten nun auch private, kommerzielle Anbieter zugelassen waren.18 19

Begünstigt wurde diese Entwicklung durch ein Urteil des Bundesverfassungsge- richts vom 04.11.1986. Darin urteilte es, daß das Rundfunksystem in seiner Ge- samtheit den verfassungsrechtlichen Geboten entsprechen muß. Gemeint ist damit, daß der von der Verfassung geforderte Pluralismus durch die Vielzahl von selbständigen, öffentlich-rechtlich und privatrechtlich organisierten Mei- nungsträgern erreicht wird (sogenannter „Außenpluralismus“). Den öffentlich- rechtlichen Anstalten wies es dabei die Aufgabe zu, die Grundversorgung an Information zu übernehmen, um insbesondere die Meinungsvielfalt sicherzustel- len.20 Damit gab es den öffentlich-rechtlichen Anstalten eine Bestands- und Entwicklungsgarantie. Grund dafür ist, daß nach Auffassung des Bundesverfas- sungsgerichtes die Rundfunkanstalten öffentliche Einrichtungen sind, die eine öffentliche Aufgabe zu erbringen haben, nämlich die „(...)Mitwirkung an der öffentlichen Meinung als einem geistigen Raum der Auseinandersetzung über Fragen von allgemeinem, das heißt von öffentlichem Interesse.“21 Dies wird deutlich in ihrem Programmauftrag, welcher die Sender verpflichtet, die Bedürf- nisse des Publikums nach Unterhaltung, Bildung und Information durch ein um- fassendes Programm zu befriedigen.22

4. Organisation und Struktur des neuen dualen Fernsehs ystems

Die bereits bestehenden neun Rundfunkanstalten der ARD mit ihren fünf regio- nalen Programmen sowie das ZDF als Anstalt aller Bundesländer wurden in den 80er Jahren um die öffentlich - rechtlichen Satellitenprogramme Eins Plus und 3Sat ergänzt. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten behielten ihre Rechtsform der rechtsfähigen, gemeinnützigen Anstalten des öffentlichen Rechts. Die Finanzierung erfolgte weiterhin in der Mischform von Rundfunkge- bühren und Werbeeinnahmen um die Unabhängigkeit vom Staat sicherzustel- len.23

Zusätzlich zu den öffentlich-rechtlichen Anstalten wurde eine Vielzahl von pri- vatrechtlichen Sendern gegründet und zugelassen. Bereits 1989 gab es 65 priva- te Fernsehveranstalter.24 Neben einer Vielzahl von Sendern, die sogenannte Spartenprogramme anbieten, sich also auf bestimmte Genres konzentrieren (z.B. Sport, Musik, Lokalprogramme, Nachrichten), erreichten insbesondere vier pri- vatrechtliche Sender Marktanteile, die mit denen der öffentlich-rechtlichen Sen- der vergleichbar sind. Diese Sender sind RTL, Sat1, Pro7 und Tele5.25 Im Ge- gensatz zu den öffentlich-rechtlichen Anstalten haben alle Privatsender private Träger und werden nicht intern durch gesellschaftliche Gremien kontrolliert. Ihre Finanzierung erfolgt ausschließlich durch Werbeeinnahmen.

Die Marktanteile der Sender im dualen Fernsehsystem der Bundesrepublik ver- teilten sich im März 1991 wie folgt26: ARD 20,2%, ZDF 18,2%, RTL 17,4%,

Sat1 14,4%, 3.Programme 7,0% und sonstige 22,8% (darunter Pro7 ca. 10%27).

Die Einführung des bundesweiten Kabelfernsehens war nicht unumstritten. Nachfolgend wird dargestellt, welche negativen Auswirkungen von den Gegnern des dualen Fernsehsystems prognostiziert wurden.

5. Kritik am dualen Fernsehsystem

Viele Voraussagen prognostizierten, daß beim Publikum kein großes Interesse an einer Ausweitung des Fernsehprogramms bestehen würde. 1979 kam Infra- test zu dem Ergebnis, „(...)daß die neuen Medien keinesfalls auf ein weitverbrei- tetes Interesse, auf allgemeine Zustimmung in der Bevölkerung rechnen können und daß zumindest für einen mittelfristigen Zeitraum sie bei der Mehrheit der Bevölkerung auf Kritik und Interesselosigkeit stoßen.“28 Auch die KtK äußerte sich zurückhaltend bezüglich des Bedarfs nach Breitbandkabelanschlüssen. En- de der 70er bzw. Anfang der 80er Jahre ging man allgemein davon aus, daß nur etwa ein Drittel der Bevölkerung Interesse an Kabelanschlüssen hätte.29 Zudem hatten Zuschauerforschungen bereits damals ergeben, daß bei den Rezipienten der Bedarf nach mehr und vielfältigerer Information nicht sehr ausgeprägt sei. 30

Desweiteren wurden erhebliche negative Folgen durch die Einführung des Ka- belfernsehens prognostiziert. Die quantitative und zeitliche Ausweitung des Angebots würde zu einer wachsenden Allgegenwart des Fernsehens führen, in deren Folge die Lebenswelt der Menschen von den Bildwelten des Fernsehens dominiert würde.31

[...]


1 Wiechers, R. (1992) S. 3

2 Vgl. Wiechers, R. (1992) S.6

3 Zitat Clay, Lucius D. in Heinrich, H. (1991) S. 28f

4 Vgl. Wiechers, R (1992) S. 5f

5 Vgl. ebd. S. 15

6 Vgl. ebd. S. 7f

7 Vgl. Heinrich, H. (1991) S. 58f

8 ebd. S. 59

9 Vgl. Wiechers, R. S. 10

10 Vgl. Wiechers, R. (1992) S.10

11 Vgl. Krüger, U.M. (1992) S. 143

12 ebd. S. 144

13 Vgl. Maaßen, L. (1996) S. 49

14 Vgl. Wiechers, R. (1992) S. 11

15 Vgl. Ronneberger, Franz in Jäckel, M. / Schenk, M. (1991) S. 34f

16 Vgl. Voltmer, K. / Klingemann, H.-D. (1993) S. 15

17 Vgl. Wiechers, R. (1992) S.12

18 Vgl. Maaßen, L. (1996) S.49

19 Vgl. Voltmer, K. / Klingemann, H.-D. (1993) S.15

20 Vgl. Ronneberger, Frank in Jäckel, M. / Schenk, M. (1991) S.37f

21 Wiechers, R. (1992) S. 25f

22 Vgl. ebd. S. 26

23 Vgl. ebd. S. 24f

24 Vgl. ebd. S. 29

25 Vgl. Jäckel, Michael in Jäckel, M. / Schenk, M. (1991) S. 11

26 Vgl. Jäckel, M. (1993) S. 76

27 Vgl. Jäckel, Michael in Jäckel, M. / Schenk, M. (1991) S. 14

28 ebd. S. 19

29 Vgl. ebd.

30 Vgl. Maletzke, G. (1979) S.14f

31 Vgl. Voltmer, K. /Klingemann, H.-D. (1993) S.12

Ende der Leseprobe aus 19 Seiten

Details

Titel
Welche Einflüsse hatte die Einführung des Kabelfernsehens in Deutschland auf das Zuschauerverhalten?
Hochschule
Fachhochschule für Wirtschaft Berlin
Veranstaltung
Epochen der Wirtschafts- und Sozialgeschichte
Note
1,0
Autor
Jahr
1999
Seiten
19
Katalognummer
V102941
ISBN (eBook)
9783640013210
ISBN (Buch)
9783656490333
Dateigröße
389 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Zuschauerverhalten, Kabelfernsehen, Privatfernsehen, Fernsehsender, Fernsehzuschauer
Arbeit zitieren
Matthias Schubert (Autor:in), 1999, Welche Einflüsse hatte die Einführung des Kabelfernsehens in Deutschland auf das Zuschauerverhalten?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/102941

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