Der Amsterdamer Vertrag enthält eine „Subsidiaritätsklausel“, die besagt, dass die Gemeinschaft ihre Aktivitäten auf diejenigen Maßnahmen beschränkt, die nicht auf der Ebene der Mitgliedstaaten erreicht werden können. Insofern steht die Gemeinschaft vor einer der europäischen Integration bisher fremden und daher völlig neuen Situation, die sich nach Jahren des Ringens um Kompetenzen nunmehr mit deren Begrenzung auseinander zusetzen hat. Die neue Qualität der europäischen Integration nach dem EUV macht ein Umdenken erforderlich, denn nur so kann ihrem Ziel, der Schaffung eines europäischen Bundesstaates eigener Art, Erfolg beschieden sein und die Ausbalancierung von zentralen und dezentralen Entscheidungsebenen im komplizierten Kompetenzengefüge der Gemeinschaft bewirkt werden. Allerdings entwickelte das Subsidiaritätsprinzip im Spiegel der Verhandlungen zum Vertrag über die EU ein verwirrendes Eigenleben und wurde dabei oftmals als Instrument rein nationaler Interessenpolitik missverstanden. Vor diesem Hintergrund, soll gezeigt werden, dass der Inhalt des Prinzips, wie es insbes. in Art. 5 II EGV und Art. 2 II EUV seinen Ausdruck gefunden hat, im Kontext der europäischen Integration der Präzisierung bedarf.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Entstehung des Subsidiaritätsprinzips
I. Zum Begriff der Subsidiarität
II. Die Herkunft des Subsidiaritätsprinzips
C. Seine Einführung in den Vertrag - Rolle in der EG bis zum Vertrag von Amsterdam
I. Diskussion im Vorfeld der Verhandlungen des Vertrages über die Europäische Union
II. Weiterentwicklung und konkrete Ausformungen im EGV
D. Materieller Gehalt des SP
I. Auslegung des Tatbestands
E. Gerichtliche Überprüfbarkeit
I. Zweifel an der Justiziabilität
II. Ansicht des BVerfG
F. Aufgabenwahrnehmung durch die Organe
I. Kommission
II. Rat
III. Europäische Parlament
IV. Europäische Gerichtshof
G. Bisherige Praxis und Tätigkeit der Mitgliedstaaten
H. Aussicht
I. Fazit
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit analysiert das Subsidiaritätsprinzip in der Europäischen Union, insbesondere dessen historische Entstehung, seine verfassungsrechtliche Verankerung sowie die praktische Anwendung durch die europäischen Organe und die Mitgliedstaaten.
- Historische Herleitung des Subsidiaritätsgedankens
- Die Entwicklung des Prinzips von den EG-Verträgen bis zum Vertrag von Amsterdam
- Materieller Gehalt und Kriterien der Subsidiaritätsprüfung
- Rolle der europäischen Institutionen (Kommission, Rat, Parlament, EuGH)
- Praxis der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des Prinzips
Auszug aus dem Buch
I. Zum Begriff der Subsidiarität
In seiner ursprünglichen Bedeutung leitet sich der Begriff „Subsidiarität“ vom lateinischen Wort „subsidium“ ab, das dem militärischen Bereich entstammt und die zurückbleibende Hilfe bezeichnet, die erst eingreift, wenn die in der vordersten Schlachtreihe stehenden Kräfte nicht ausreichen. In der staatstheoretischen Diskussion wurde der Grundsatz als Organisations- und Handlungsprinzip im Rahmen der politischen Ordnung mit der Frage nach der Rechtsbegründung und Rechtsträgerschaft verknüpft. Insofern macht die Geschichte des Subsidiaritätsgedankens seit Aristoteles deutlich, dass es darum geht, in einem politischen Gemeinwesen, welches sich naturgemäß aus anderen Gemeinschaften zusammensetzt, jenen kleineren Gemeinschaften den Vorrang im Handeln, sog. Zuständigkeitsprärogative, gegenüber der größeren Einheit nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit zukommen zu lassen. Somit wirkt der Gedanke insofern zum einen passiv, als Abwehrrecht, das die kleinere Einheit, gegen unangemessene Eingriffe der größeren Einheit schützt; aber auch glz. staatsentlastend, indem er ihn davor bewahrt, mit Aufgaben belastet zu werden, denen er letztlich unter Effektivitätsgesichtspunkten nicht gewachsen ist. Andererseits lässt sich der Subsidiaritätsgedanke aber auch aktiv, als Recht auf Beistand und Hilfeleistung interpretieren.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Einführung in die Problematik der Kompetenzabgrenzung zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten nach dem Vertrag von Amsterdam.
B. Entstehung des Subsidiaritätsprinzips: Untersuchung der begrifflichen Ursprünge des Subsidiaritätsprinzips sowie dessen Entwicklung ausgehend von der katholischen Soziallehre bis hin zum Grundgesetz.
C. Seine Einführung in den Vertrag - Rolle in der EG bis zum Vertrag von Amsterdam: Analyse des Weges des Subsidiaritätsprinzips in die europäischen Verträge unter besonderer Berücksichtigung der Bedenken der Mitgliedstaaten.
D. Materieller Gehalt des SP: Erörterung der tatbestandlichen Voraussetzungen der Subsidiarität und der Problematik unbestimmter Rechtsbegriffe wie „nicht ausreichend“.
E. Gerichtliche Überprüfbarkeit: Diskussion über die Justiziabilität des Subsidiaritätsprinzips und die Rolle des Bundesverfassungsgerichts sowie des EuGH.
F. Aufgabenwahrnehmung durch die Organe: Darstellung der spezifischen Rollen von Kommission, Rat, Europäischem Parlament und EuGH bei der Anwendung des Prinzips im Gesetzgebungsverfahren.
G. Bisherige Praxis und Tätigkeit der Mitgliedstaaten: Zusammenfassung der Erfahrungen der Mitgliedstaaten und der Entwicklung von „Prüfrastern“ zur Anwendung des Subsidiaritätsprinzips.
H. Aussicht: Einschätzung der zukünftigen Bedeutung des Prinzips für ein Europa der Regionen.
I. Fazit: Zusammenfassende Bewertung des Subsidiaritätsprinzips als notwendigem, aber in der juristischen Praxis herausforderndem Instrument der europäischen Integration.
Schlüsselwörter
Subsidiarität, Europäische Union, Kompetenzabgrenzung, Vertrag von Amsterdam, Mitgliedstaaten, Europäische Gemeinschaft, Justiziabilität, Gesetzgebung, Kommission, Rat, Europäisches Parlament, Rechtsnorm, Integration, Europa der Regionen.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die rechtliche und politische Bedeutung des Subsidiaritätsprinzips innerhalb der Europäischen Union und dessen Ausgestaltung im Rahmen der europäischen Kompetenzverteilung.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die historische Genese des Subsidiaritätsgedankens, die vertragliche Verankerung, die gerichtliche Kontrolle durch den EuGH sowie die institutionelle Umsetzung durch die EU-Organe.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage der Arbeit?
Ziel ist es aufzuzeigen, wie das Subsidiaritätsprinzip in den europäischen Verträgen konkretisiert wurde und welche Rolle es bei der Aufgabenwahrnehmung zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten spielt.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechts- und politikwissenschaftliche Untersuchung, die auf der Analyse von Verträgen, Protokollen, Rechtsprechung und Fachliteratur basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Entstehung, die Einführung in die europäischen Verträge, die materielle Auslegung, die Justiziabilitätsdebatte sowie die spezifische Rolle der verschiedenen EU-Organe.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind insbesondere Subsidiarität, Kompetenzabgrenzung, Europarecht, Vertrag von Amsterdam und Institutionelle Zusammenarbeit.
Welche Rolle spielt das Bundesverfassungsgericht bei der Bewertung des Prinzips?
Das BVerfG hat insbesondere im Rahmen des Maastricht-Urteils die Bedeutung des Subsidiaritätsprinzips als justiziablen Grundsatz für die EU hervorgehoben.
Warum wird die Anwendung des Subsidiaritätsprinzips oft als schwierig empfunden?
Die Schwierigkeit liegt in der Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe wie „besser erreichen“ oder „nicht ausreichend“, die einen weiten Ermessensspielraum lassen und unterschiedliche politische Auslegungen zulassen.
- Quote paper
- Dagmar Wurst (Author), 2001, Das Subsidiaritätsprinzip, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/10302