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Vor- und Nachteile einer Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz

Title: Vor- und Nachteile einer Aufnahme von Kinderrechten  in das Grundgesetz

Term Paper , 2021 , 16 Pages , Grade: 1,0

Autor:in: Anonym (Author)

Social Work
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Kinder haben noch immer unter Verletzungen ihrer Würde zu leiden – weltweit, aber auch in Deutschland. Mit der Unterzeichnung der UN-Kinderrechtskonvention (UNKRK) hat sich die Bundesrepublik 1992 in Anerkennung dieser Tatsache bereit erklärt, Kindern die Grundrechte zu sichern, das heißt, sie vor Gewalt und Diskriminierung zu schützen, sie in ihrer geistigen und physischen Entwicklung zu fördern und ihnen Beteiligung zu ermöglichen. Eine entsprechende Verfassungsänderung steht noch aus, obwohl sich Deutschland laut Artikel 4 der UN-KRK dazu verpflichtet hat.

Seit Unterzeichnung der Konvention wurde in Deutschland über eine Einführung von Kinderrechten in das Grundgesetz kontrovers diskutiert; kontinuierlich über Jahrzehnte hinweg, aber unter sich stetig verändernden juristischen, politischen und gesellschaftlichen Vorzeichen, wie ich im 2. Kapitel einführend erläutere.

Die Verfechter*innen einer Grundgesetzänderung gewannen zunehmend an Einfluss und Unterstützung: Das Bundesverfassungsgericht, der Bundesrat, der UN-Ausschuss für Kinderrechte, Kinderschutz-Verbände sowie prominente Befürworter*innen brachten und bringen ihre Argumente für eine Normänderung, wie ich sie im 3. Kapitel darlege, in die öffentliche und rechtliche Debatte ein. Die Pro-Seite betont hier vor allem die Notwendigkeit, Kinder als Rechtssubjekte zu betrachten und ihnen Schutz, Förderung, Nichtdiskriminierung & Beteiligung verfassungsrechtlich zuzusichern.

Die Argumente gegen eine Grundgesetzänderung werde ich in Kapitel 4 anführen. Hierbei konzentriere ich mich auf die Frage, ob Kinderrechte nicht als universelle Menschenrechte in Artikel 1 Absatz 1 GG bereits gesichert sind. Ebenso stelle ich die Problematik einer möglichen Einschränkung des Elternrechtes dar. Des Weiteren beschreibe ich den Einwand der Gegner*innen einer Grundgesetzänderung, dass eine Einführung von Kinderrechten ohne praktische Konsequenzen bleiben würde.

Abschließend werde ich in meinem Fazit und Ausblick erörtern, ob die gegenwärtige Debatte um den vom Kabinett 2021 eingebrachten Ergänzungsvorschlag letztlich ein Zeichen dafür ist, dass Politik und Gesellschaft für einen Paradigmenwechsel in Bezug auf Kinder und die Sicherung ihrer vorrangigen Grundrechte noch nicht bereit sind.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Lange Debatte – nahes Ende?

3. Pro: Kinderrechte ins Grundgesetz

3.1. Kinder als Rechtssubjekte

3.2. Einklagbarkeit von Kinderrechten

3.3. Besondere Grundrechte für Kinder

3.4. Änderung mit Signalwirkung

4. Contra: Kinderrechte ins Grundgesetz

4.1. Kinderrechte sind bereits Grundrechte

4.2. Einschränkung des Elternrechts

4.3. Symbolcharakter der Änderung

5. Fazit und Ausblick

Zielsetzung und thematische Schwerpunkte

Die vorliegende Arbeit untersucht die kontroverse Debatte um die Aufnahme von Kinderrechten in das deutsche Grundgesetz. Das primäre Ziel ist es, die Argumente der Befürworter und Gegner kritisch gegenüberzustellen, um die verfassungsrechtlichen, gesellschaftlichen und politischen Implikationen einer solchen Grundgesetzänderung vor dem Hintergrund der UN-Kinderrechtskonvention zu bewerten.

  • Die historische Entwicklung der Debatte zur Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz.
  • Die Positionierung von Befürwortern hinsichtlich der Stärkung des Kindes als eigenständiges Rechtssubjekt.
  • Die verfassungsrechtlichen Bedenken der Gegenseite bezüglich einer möglichen Einschränkung des Elternrechts.
  • Die Bedeutung der juristischen Einklagbarkeit von Kinderrechten gegenüber staatlichen Maßnahmen.
  • Die politische Signalwirkung einer Verfassungsänderung für die gesellschaftliche Stellung von Kindern.

Auszug aus dem Buch

3.1. Kinder als Rechtssubjekte

Die oben zitierte Argumentation der ehemaligen Justizministerin, dass jedes Kind bereits alle nötigen Grundrechte besitze, wird von Gegner*innen einer Änderung des GG seit Beginn der Debatte vorgebracht. Entsprechend detailliert haben sich Befürworter*innen einer Gesetzesänderung mit diesem Argument auseinandergesetzt. Hier beriefen sie sich vor allem auf die UN-KRK, welche, wie Eichholz darlegt, den Grundstein dafür legte, Kindern allumfassende Grundrechte zu sichern – über Schutz und Förderung hinaus, losgelöst von Staat und Eltern, als vollwertige Bürger*innen:

„Neben den bisherigen Leitgedanken von protection und provision rückte mit dem Recht auf participation erstmals das Kind selbst als eigenständige Persönlichkeit [...] und damit als völkerrechtliches Subjekt in den Mittelpunkt (Eichholz, 2020, S. 156).

In Artikel 6, Absatz 2; 3 GG tritt zutage, dass Kinder, so die Argumentation, derzeit als Rechtsobjekte betrachtet werden würden. Rechtssubjekte seien die Eltern und, bei deren Versagen, der Staat, der dann an ihrer Statt über die Kinder zu bestimmen hat:

„(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. (3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.“

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Die Einleitung legt den Fokus auf die bestehende Diskrepanz zwischen dem Schutzbedarf von Kindern und der noch ausstehenden expliziten verfassungsrechtlichen Verankerung ihrer Rechte in Deutschland.

2. Lange Debatte – nahes Ende?: Dieses Kapitel zeichnet die historische Forderung nach einer Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz nach und beleuchtet die aktuelle politische Dynamik sowie die Rolle der UN-Kinderrechtskonvention.

3. Pro: Kinderrechte ins Grundgesetz: Hier werden die zentralen Argumente der Befürworter erläutert, insbesondere die Notwendigkeit, Kinder als eigenständige Rechtssubjekte statt als bloße Rechtsobjekte zu begreifen und ihre Rechte einklagbar zu machen.

3.1. Kinder als Rechtssubjekte: Dieser Abschnitt thematisiert den Übergang vom reinen Schutzgedanken zur Anerkennung des Kindes als völkerrechtliches und gesellschaftliches Subjekt.

3.2. Einklagbarkeit von Kinderrechten: Es wird dargelegt, wie eine Verfassungsänderung die juristische Praxis beeinflussen könnte, um die Interessen von Kindern in Gerichtsverfahren und bei staatlichen Entscheidungen verbindlicher zu berücksichtigen.

3.3. Besondere Grundrechte für Kinder: Dieser Teil erörtert, warum neben allgemeinen Grundrechten spezifische Kinderrechte notwendig sind, um besonderen Schutzbedarf und echte Beteiligung zu garantieren.

3.4. Änderung mit Signalwirkung: Die Bedeutung der symbolischen Kraft einer Grundgesetzänderung als gesellschaftliches Signal für die Stellung von Kindern in Deutschland wird analysiert.

4. Contra: Kinderrechte ins Grundgesetz: In diesem Kapitel werden die Bedenken der Gegenseite zusammengefasst, die vor allem das bestehende Grundrechtsschutzniveau als ausreichend ansehen.

4.1. Kinderrechte sind bereits Grundrechte: Die Argumentation der Gegner, dass Artikel 1 des Grundgesetzes bereits den vollen Schutz der Menschenwürde für jedes Kind gewährt, steht hier im Mittelpunkt.

4.2. Einschränkung des Elternrechts: Kritisch wird hinterfragt, ob eine explizite Nennung von Kinderrechten im Grundgesetz zu einer unerwünschten staatlichen Einmischung in das geschützte Elternrecht führen könnte.

4.3. Symbolcharakter der Änderung: Die Skepsis gegenüber einer rein symbolischen Grundgesetzänderung, die keine spürbare Verbesserung der Lebensbedingungen von Kindern verspricht, wird hier beleuchtet.

5. Fazit und Ausblick: Das Fazit fasst die Ergebnisse der Arbeit zusammen und reflektiert über die notwendigen nächsten Schritte in der politischen Debatte und die mögliche zukünftige Ausgestaltung der Kinderrechte.

Schlüsselwörter

Kinderrechte, Grundgesetz, UN-Kinderrechtskonvention, Rechtssubjekt, Elternrecht, Kindeswohl, Verfassungsänderung, Schutz, Förderung, Beteiligung, Einklagbarkeit, Menschenwürde, Staatsrecht, Gesetzgebung, Diskriminierungsverbot.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert die Debatte um die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und stellt die unterschiedlichen Positionen der Befürworter und Gegner einander gegenüber.

Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?

Zentrale Themen sind die verfassungsrechtliche Stellung des Kindes, das Verhältnis von staatlicher Fürsorge zum Elternrecht, die Wirkung der UN-Kinderrechtskonvention auf deutsches Recht sowie die Frage nach einer möglichen Symbolik vs. echten Verbesserung durch eine Grundgesetzänderung.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Das Ziel der Arbeit ist es, die Argumente für und gegen eine explizite Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz systematisch aufzuarbeiten, um die kontroverse Debatte im politischen und juristischen Kontext zu verstehen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit basiert auf einer fundierten Literaturanalyse bestehender juristischer und politischer Diskurse, inklusive aktueller Gesetzesentwürfe, Gerichtsentscheidungen und Stellungnahmen relevanter Akteure wie des Bundesverfassungsgerichts.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der langjährigen politischen Debatte, die detaillierte Analyse der Pro-Argumente (Subjektstellung, Einklagbarkeit) und der Contra-Argumente (Status quo des Schutzes, Sorge um elterliche Autonomie).

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Zu den prägenden Begriffen gehören Kinderrechte, Grundgesetz, Rechtssubjekt, Elternrecht, Kindeswohl und Verfassungsänderung.

Warum betrachten Befürworter Kinder bisher als „Rechtsobjekte“?

Befürworter argumentieren, dass das derzeitige Grundgesetz das Kind primär als Gegenstand der elterlichen Erziehungspflicht und staatlicher Schutzaufsicht sieht, statt es als eigenständigen Träger von Rechten in den Mittelpunkt zu stellen.

Was befürchten Gegner einer Grundgesetzänderung bezüglich des Elternrechts?

Die Gegenseite warnt vor einer staatlichen Indoktrination und einer Schwächung der Familie, da eine explizite Normierung von Kinderrechten dazu führen könnte, dass der Staat vermehrt in die Erziehungsautonomie der Eltern eingreift.

Welche Bedeutung kommt dem Bundesverfassungsgerichtsurteil von 2009 zu?

Das Urteil wird in der Arbeit als Meilenstein bezeichnet, da das Gericht das Kind darin als Wesen mit eigener Menschenwürde und Persönlichkeitsrechten anerkannte, was die Forderung nach einer entsprechenden Verfassungsänderung maßgeblich befeuerte.

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Details

Title
Vor- und Nachteile einer Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz
College
Fresenius University of Applied Sciences Idstein  (Pädagogik & Soziales)
Course
Recht II
Grade
1,0
Author
Anonym (Author)
Publication Year
2021
Pages
16
Catalog Number
V1030364
ISBN (eBook)
9783346440884
ISBN (Book)
9783346440891
Language
German
Tags
Kinderrechte
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Anonym (Author), 2021, Vor- und Nachteile einer Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1030364
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