Machtergreifung


Facharbeit (Schule), 2001

5 Seiten


Leseprobe


1

Themen der Klassenarbeit in Geschichte

1. Die Anklagepunkte des Nürnberger Prozesses

2. Rassenideologie Hitlers

3. Gleichschaltung

zu 1.

a) Verbrechen gegen die Menschlichkeit

b) Kriegsverbrechen

c) Planung eines Angriffskrieges

zu a)

Die Verbrechen gegen die M. richteten sich gegen die Zivilbevölkerung. Das heißt, jeder der gegen das von den Nationalsozialisten errichtete System, unter der Führung Hitlers, Widerstand leistete wurde zum Schweigen gebracht. Diese Personen wurden, wenn sie Glück hatten, nur in ein Gefängnis eingeliefert. Meistens aber kamen sie in ein KZ oder wurden hingerichtet, so wie der erst 17 jährige Helmut Hübner. Dieser rief in Flugblättern zum Sturz Hitlers auf. Aber auch andere wurden einfach eliminiert. Wie die Geschwister

Scholl (Studenten), die Pastoren Schneider und Niemöller (in KZ zu Tode gequält) weil sie offen gegen das Regime vorgegangen waren. Von den ca. 100 verhafteten Personen der Widerstandsgruppe "Rote Kapelle" wurden etwa die Hälfte hingerichtet. Dies sind nur einige Beispiele. Die Zahl der Menschen, welche Widerstand gegen das Hitlerregime leisteten, schätzt man auf 200000 bis 400000.

Aber auch andere angeblich nichtdeutsche Bevölkerungsgruppen wie die Juden oder die Sinti und Roma (Zigeuner) wurden schonungslos vernichtet. Auch andere Zivilisten anderer Länder und Volksgruppen aus diesen Ländern wurden in KZ verschleppt und dort ermordet. So kamen in Europa ca. 5978000 Juden durch die Nazibarbarei ums Leben. Aus der Volksgruppe der Sinti und Roma, von den Nationalsozialisten Zigeuner genannt, kamen europaweit ca. 500000 in den Vernichtungslagern um. Von schätzungsweise 30000 Sinti und Roma, welche 1939 in Dt. lebten, haben nur etwa 5000 überlebt. Aber der Naziterror machte auch vor der eigenen Bevölkerung nicht halt. Kommunisten, Sozialdemokraten und Geistliche, welche sich offen ge gen das Naziregime aussprachen, wurden ermordet. Auch wurde vor Kranken nicht halt gemacht. Nach Ausbruch des 2. Weltkrieges wurden etwa 20000 körperlich missgebildete oder geisteskranke durch Gas oder Gift ermordet.

zu b)

Kriegsverbreche n sind Verbrechen gegen die Soldaten der feindlichen Armeen. Nach der Hager Landkriegsordnung darf kein gefangen genommener Soldat zur Arbeit gezwungen werden und muss menschlich (Essen, Kleidung, Unterkunft) behandelt werden. Diese Punkte wurden aber nicht von dem NS-Regime eingehalten.

Die gefangen genommenen Soldaten wurden nach der Rassenideologie* unterschiedlich behandelt. Die russischen Gefangenen wurden systematisch durch Arbeit vernichtet. Von den 5,7 Mio. russischen Gefangenen starben 3,3 Mio. in deutscher Gefangenschaft. Weil nach der Ideologie Hitlers die Slawen eine Untermenschenrasse Sklaven) waren und den Ariern zu dienen hatten.

Aber auch Kollektivstrafen für Angriffe von Partisanen, wie die Vernichtung des

französischen Ortes Oradour und das Ermorden der dortigen Bevölkerung zählen zu den Kriegsverbrechen.

zu c)Zu den Vorbereitungen des Angriffskrieges zählten:

1. der Aufbau einer modernen Luftwaffe

2. der Aufbau einer modernen Panzerwaffe

3. der Aufbau einer U-Bootwaffe

2

4. die Einführung der Wehrpflicht (1935)

5. der Einmarsch deutsche Truppen in das Rheinland Dieses war ein Bruch des Versailler Vertrages.

Der Beginn des Angriffkrieges war Hitlers Griff nach der Tscheslowakei (Böhmen und Mähren).

Hitler forderte von der Tschechei das Sudetenland. Das Sudetenland sollte an Deutschland angegliedert werden. Um einen Krieg abzuwenden schlug der britische Premierminister Chamberlain eine Konferenz vor, um einen Krieg zu verhindern. Diese Konferenz wurde am 29.09.1938 in München (daher Münchener Konferenz) durch Vermittlung Italiens abgehalten. Beteiligt waren Deutschland, Italien, Großbritannien und Frankreich. Nur die Tschechoslowakei als betroffenes Land war nicht geladen. Auf dieser Konferenz billigten die drei Mächte die deutsche Forderung auf das Sudetenland. Die Tschechoslowakei musste das Sudetenland räumen. Gleichzeitig aber garantierten Frankreich und Großbritannien den Fortbestand der restlichen Tschechoslowakei. Am 1.10.1938 wurde das Sudetenland an Deutschland angegliedert. Aber entgegen den Versicherungen Hitlers nach dem Anschluss des Sudetenlandes keine weitern Gebietsansprüche mehr zu stellen, überfielen deutsche Truppen am 15.03.1939 die Tschechoslowakei und das Memelland. Böhmen und Mähren wurden als Reichsprotektorat (für Hasi; das heißt Schutzgebiet) an Deutschland angegliedert. Die Slowakei blieb als eigenständiger Staat bestehen.

Angeklagte des Nürnberger Prozesses 1945/46

Unter vielen anderen waren angeklagt:

1. Göring; Chef der Luftwaffe

2. Speer; Rüstungsminister

3. Dönitz; Flottenadmiral und später Nachfolger von Adolf Nazi

4. Keitel; General

5. Rudel; Oberstleutnant

6. Heß

7. Rippentrop; Außenminister, Verantwortlicher für den Angriffskrieg

8. Bohrmann; Chef der Reichskanzlei (graue Eminenz)

9. Krupp, Flick und andere Großindustrielle; Mittäter wegen Verbrechen gegen die

Menschlichkeit (Arbeiter Verheizen), Mittäter für die Planung eines Angriffkrieges

Alle plädierten auf "Freispruch", weil sie sich auf das Führerprinzip beriefen.

zu 2.

Die Rassenideologie von A. Hitler

Hitler baute seine Rasentheorie auf Gedanken auf, welche im 19. Jahrhundert entstanden. Damals entstand die Lehre von höherwertigen und minderwertigen Rassen. Nach Adolf ist das Leben ein einziger Kampf der Rassen. In diesem Kampf kann nur der Beste und Stärkste überleben und als Sieger hervorgehen.

Die Einteilung in die drei Rassen.

1. Die Arische Rasse.

Als erstes muss natürlich die Arische Rasse genannt werden. Zu dieser Rasse gehören

Skandinavier, Engländer und Deutsche. Diese Rasse führt den Kampf offen voller Mut und Kraft. Sie ist eine Krieger und Herrenrasse. Die anderen Rassen sind minderwertig und sollen der arischen Rasse dienen.

2. Die Kuli- oder Fellachenrasse.

3

Zu den minderwertigen gehören nach dieser Ideologie Asiaten, Slawen und die Vö lker Afrikas. Die sogenannte Kuli- oder Fellachenrasse. Diese Rasse sollte den Ariern dienen.

3. Die Parasitenrasse

Zu dieser Rasse sollten nach Meinung Hitlers die Juden gehören. Die Juden ernähren sich auf Kosten anderer Völker und bereichern sich an diesen. Sie beuten andere Völker aus und zerstören diese Völker von innen heraus. Also muss diese Rasse vernichtet werden.

Rassenideologie und Außenpolitik

Diese Ideologie sollte auch den Angriffskrieg legitimieren.

Die arische Rasse müsse sich ausreichend Lebensraum verschaffen. Dies sollte durch

Kriege gegen die minderwertigen Völker (Slawen) der Russen und Polen erreicht werden. Diese Völker sollten den Ariern dienen. Dies war auch eine Ausrede, um die Kriegsgefangenen für Deutschland arbeiten zulassen und sie durch Arbeit zu vernichten. Auch werde durch einen Krieg gegen Russland der Kommunismus bekämpft.

Rassenideologie und Innenpolitik

Auch sollte diese Theorie die Vernichtung der Juden dienen. Hitler machte die Juden zum Sündenbock für alles Böse und alle Widrigkeiten des Lebens.

Sein Rassenhass gipfelte in den Behauptungen, dass die Juden 1918 und 1932 eine Weltverschwörung gegen Deutschland angezettelt hätten.

Beispiele für die Diskriminierung und anschließender Vernichtung der Juden:

1. 1933 werden jüdische Beamte ihrer Ämter enthoben. Berufsbeamtentum sollten nur

noch Arier ausüben dürfen.

2. 15.09.1935; Die Nürnberger Gesetze treten in Kraft. Damit war unter anderem die Ehe

zwischen Juden und Deutschen verboten und wurde mit Zuchthaus bestraft.

3. Bis 1938 werden 20000 Juden in KZ verschleppt.

4. 1938 Reichspogrom gegen Juden. Anlass war die Ermordung des deutschen

Gesandtschaftssekretärs in Paris durch einen Juden.

5. In der Folgezeit werden Massentransporte von Juden in KZ durchgeführt.

6. Im Januar 1942 wird auf der "Wannseekonferenz" in Berlin die Endlösung der

Judenfrage" auf Weisung Hitlers beschlossen. Das hieß die Vernichtung aller Juden in Europa.

7. Von 1933-45 werden in Europa ca. 6000000 Juden ermordet.

Die Gleichschaltung

Der erste Punkt zur Gleichschaltung war der sogenannte "Schießbefehl".

Nach dem 30. 01 1933 wurden 50000 SA- Männer zu Hilfspolizisten ernannt und

zahlreiche demokratische Polizeipräsidenten abgesetzt. Der zu dieser Zeit als preußischer Innenminister amtierende Hermann Göring befahl der Polizei mit den Nationalsozialisten zusammenzuarbeiten.

Weiter hieß es indem Befehl:

Dem treiben staatsfeind licher Organisationen ist mit den schärfsten Mitteln

entgegenzutreten. Gegen kommunistische Terrorakte und Übergriffe ist mit aller Strenge vorzugehen und wenn nötig von der Schusswaffe Gebrauch zu machen. Polizeibeamte, die in der Ausübung ihrer Pflichten von der Schusswaffe Gebrauch machen werden ohne

4

Rücksicht auf die Folgen des Schusswaffengebrauches von mir gedeckt.

Wer aber hingegen in falscher Rücksichtnahme versagt, hat mit dienstrechtlichen Folgen zu rechnen.

Reichstagsbrandverordnung

Am Abend des 27.02.1933 wird der Reichstag in Brand gesteckt. Obwohl noch völlig

unklar ist, wer die Schuld daran trägt, werden sofort die Kommunisten dafür beschuldigt. Als Täter wird der Holländer Marinus van der Lubbe verhaftet, verurteilt und wenig später hingerichtet.

Einen Tag später lässt Hitler die von ihm eingebrachte Notverordnung "Zum Schutz von Volk und Staat" (Reichstagbrand VO) von Hindenburg unterzeichnen. In dieser Verordnung werden wichtige Grundrechte außer Kraft gesetzt. Zum Beispiel die Beschränkung der persönlichen Freiheit und der freien Meinungsäußerung. Auch folgende Rechte wurden beschränkt:

1. Vereins und Versammlungsrecht

2. Brief und Postgeheimnis

Beschlagnahme des Eigentums und Hausdurchsuchungen auch außerhalb der sonst hierfür geltenden gesetzlichen Grenzen.

Und noch vieles mehr.

Das Ermächtigungsgesetz

Das Ermächtigungsgesetz wurde nur kurze Zeit nach der Reichstagsbrand VO in kraft gesetzt.

Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich (Ermächtigungsgesetz) vom

23.3.1933

1. Reichsgesetze können außer in dem in der Reichsverfassung vorgesehenen Verfahren auch durch die Reichsregierung beschlossen werden. Dies gilt auch für die in den Artikeln

85 II und 87 der Reichsverfassung bezeichneten Gesetze.

2. Die von der Reichsregierung beschlossenen Reichsgesetze können von der

Reichsverfassung abweichen, soweit sie nicht die Einrichtung des Reichstags und des Reichsrats als solche zum Gegenstand haben. Die Rechte des Reichspräsidenten bleiben unberührt.

3. Die von der Reichsregierung beschlossenen Reichsgesetze werden vom Reichskanzler ausgefertigt und im Reichsgesetzblatt verkündet. Sie treten, soweit sie nichts anderes bestimmen, mit dem auf die Verkündung folgenden Tage in Kraft. Die Artikel 68 bis 77 der Reichsverfassung finden auf die von der Reichsregierung beschlossenen Gesetze keine Anwendung.

4. Verträge des Reiches mit fremden Staaten, die sich auf Gegenstände der

Reichsgesetzgebung beziehen, bedürfen für die Dauer der Geltung dieser Gesetze nicht der Zustimmung der an der Gesetzgebung beteiligten Körperschaften. Die Reichsregierung erlässt die zur Durchführung dieser Verträge erforderlichen Vorschriften.

5. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft. Es tritt mit dem 1. April 1937 außer Kraft, es tritt ferner außer Kraft, wenn die gegenwärtige Reichsregierung durch eine andere abgelöst wird.

Reichsgesetzblatt T. I. (1933), Nr. 25, S. 141

Durch dieses Gesetz war das Parlament faktisch ausgeschaltet. Denn Hitler konnte nun ohne dessen Zustimmung Gesetze erlassen. Ob sie sich nun als gut oder schlecht für das Volk darstellten. Dieses öffnete der Willkür Tür und Tor.

Andere Methoden zur Gleichschaltung

5

1. Die NSDAP wird im Juli 1933 zur alleinigen Staatspartei erklärt. Alle

anderen Parteien und die Gewerkschaften wurden verboten.

2. Innerhalb von 18 Monaten hatten die Nationalsozialisten alle staatlichen Einrichtungen in der Hand. Dieser Vorgang wurde "Gleichschaltung" genannt, denn alle Behörden mussten nach dem Willen der Nationalsozialisten arbeiten.

3. Die Länderparlamente wurden aufgelöst und durch Reichsstatthalter ersetzt.

4. Die Zeitungen der SPD und der KPD wurden verboten. Journalisten, die sich nicht anpassen wollten, wurden entlassen. Das war die Gleichschaltung der Presse.

5. Der Propagandaminister Goebbels bestimmte, welche Nachrichten veröffentlicht werden durften.

6. Nach dem Tod von Hindenburg war Hitler zugleich Reichskanzler und Reichspräsident.

7. Die Reichswehr musste ihren Eid auf Hitler leisten.

Ende der Leseprobe aus 5 Seiten

Details

Titel
Machtergreifung
Autor
Jahr
2001
Seiten
5
Katalognummer
V103038
ISBN (eBook)
9783640014187
Dateigröße
332 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Gleichschaltung, Machtergreifung
Arbeit zitieren
Christian Lenz (Autor:in), 2001, Machtergreifung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/103038

Kommentare

  • Gast am 24.2.2002

    ...habe nichts über das ermächtigungsgesetz gefunden !!!
    Danke

Blick ins Buch
Titel: Machtergreifung



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden