Die folgende Arbeit beschäftigt sich mit der Änderung der Insolvenzordnung durch das am 21. 04. 2018 in Kraft getretene Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen. Zunächst wird dazu ein kurzer Überblick über die Ausgangslage vor der Reform sowie deren Entstehung und Ziel gegeben. Im Anschluss daran wird auf die Inhalte der Neuregelung, insbesondere auf die Definition der Unternehmensgruppe, den Gruppen-Gerichtsstand sowie seine Begründung, den Gruppeninsolvenzverwalter sowie die Zusammenarbeit der Gerichte, den Gruppen-Gläubigerausschuss, das Koordinationsverfahren, den Verfahrenskoordinator und den Koordinationsplan eingegangen.
Inhaltsverzeichnis
A. Einführung
I. Konzern und Konzernunternehmen
II. Ausgangslage und Ziel
B. Inhalt der Neuregelung
I. Die Unternehmensgruppe
1. Rechtlich selbständige Unternehmen
2. Hauptsächliche Interessen
3. Verbundenheit
II. Gruppen-Gerichtsstand
1. Die Begründung
2. Der Antrag zur Begründung
3. Richterzuständigkeit und Verweisung
III. Gruppeninsolvenzverwalter und Zusammenarbeit
1. Unterrichtung und Zusammenarbeit
2. Zusammenarbeit der Gerichte
3. Gruppengläubigerausschuss
a) Antrag des Gläubigerausschusses
b) Zusammensetzung und Aufgaben des Gläubigerausschusses
IV. Koordinationsverfahren
1. Koordinationsgericht
2. Verfahrenskoordinator
3. Aufgaben des Verfahrenskoordinators
4. Vergütung des Verfahrenskoordinators
5. Koordinationsplan
6. Eigenverwaltung
C. Fazit
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit analysiert die am 21.04.2018 in Kraft getretenen Änderungen der Insolvenzordnung, die speziell auf die Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen ausgerichtet sind. Das primäre Ziel ist es, die Herausforderungen der isolierten Insolvenzabwicklung in Konzernstrukturen aufzuzeigen und die neuen Rechtsgrundlagen zur koordinierten Insolvenzabwicklung, insbesondere durch den Gruppen-Gerichtsstand und das Koordinationsverfahren, kritisch darzustellen.
- Strukturdefinition von Unternehmensgruppen nach der InsO
- Etablierung eines einheitlichen Gruppen-Gerichtsstands
- Mechanismen zur Zusammenarbeit von Insolvenzverwaltern und Gerichten
- Einsetzung und Aufgaben des Gruppen-Gläubigerausschusses
- Implementierung des Koordinationsverfahrens und dessen Akteure
Auszug aus dem Buch
1. Rechtlich selbständige Unternehmen
Fraglich ist zunächst, was unter rechtlich selbständigen Unternehmen zu verstehen ist. Rechtlich selbstständig ist ein Unternehmen, wenn es als einzelne Kapital- oder Personengesellschaft oder Einzelunternehmung konstituiert und nicht nur unselbständiger Unterbestandteil einer solchen ist. Es muss demnach selbst Rechtsträger sein. Das Vermögen darf dabei nicht einem anderen Rechtsträger im Verbund zugeordnet werden.
2. Hauptsächliche Interessen
Gem. § 3e InsO genügt es, wenn die Gesellschaft den Mittelpunkt ihrer hauptsächlichen Interessen im Inland hat. So muss es zunächst einen lokalisierbaren Schwerpunkt von gewisser Dauer und Beständigkeit geben. Gem. § 3 EuInsVO, auf welchen hier zurückgegriffen werden kann, ist der Ort maßgeblich, an dem der Schuldner gewöhnlich der Verwaltung seiner Interessen nachgeht und der für Dritte feststellbar ist. Hierauf wird man nicht zuletzt auch deshalb zurückgreifen müssen, um einen Konflikt des deutschen Gruppengerichtsstands mit § 3 EuInsVO zu vermeiden. Bei juristischen Personen und Gesellschaften geht man davon aus, dass dies der Ort ihres Sitzes ist, wenn der Sitz nicht in einem Zeitraum von drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens verlegt wurde. Bei selbständig oder freiberuflich tätigen natürlichen Personen gilt, dass die Hauptniederlassung oder, bei anderen natürlichen Personen der Ort des gewöhnlichen Aufenthalts, der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen ist.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einführung: Die Einleitung erläutert den Reformhintergrund des Konzerninsolvenzrechts und definiert grundlegende Begriffe wie Konzern und Konzernunternehmen nach dem AktG.
B. Inhalt der Neuregelung: Dieses Kapitel detailliert die wesentlichen Änderungen durch das neue Gesetz, von der Definition der Unternehmensgruppe über den Gruppen-Gerichtsstand bis hin zum Koordinationsverfahren.
C. Fazit: Das Fazit fasst die Neuerungen zusammen und beleuchtet die teils kontroverse Aufnahme der Regelungen in der Rechtspraxis sowie den Ausblick auf zukünftige Herausforderungen.
Schlüsselwörter
Konzerninsolvenz, Insolvenzordnung, InsO, Unternehmensgruppe, Gruppen-Gerichtsstand, Gruppeninsolvenzverwalter, Koordinationsverfahren, Verfahrenskoordinator, Koordinationsplan, Gläubigerbefriedigung, Insolvenzabwicklung, Eigenverwaltung, Konzernrecht, Insolvenzrecht, Restrukturierung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit den gesetzlichen Neuregelungen der Insolvenzordnung, die seit dem 21.04.2018 die Bewältigung von Insolvenzen in Konzernstrukturen erleichtern sollen.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Zentrale Themen sind die Definition der Unternehmensgruppe, die Zuständigkeit von Gerichten im Konzernverbund, die Rolle des Gruppeninsolvenzverwalters sowie die Instrumente der Verfahrenskoordination.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es, die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen für eine koordinierte Insolvenzabwicklung im Konzernkontext darzustellen und aufzuzeigen, wie die Abstimmung zwischen Einzelverfahren verbessert werden soll.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt die Literatur- und Gesetzesanalyse, um die neuen Normen der InsO im Kontext bestehender Rechtskommentare und Stellungnahmen zu interpretieren.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Bestimmung der Unternehmensgruppe, das Gruppen-Gerichtsstandsverfahren, die Zusammenarbeit von Verwaltern und Gerichten, den Gruppengläubigerausschuss und das Koordinationsverfahren inklusive Eigenverwaltung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Konzerninsolvenz, Gruppen-Gerichtsstand, Koordinationsverfahren, Unternehmensgruppe und Gläubigerautonomie.
Welche Rolle spielt der Verfahrenskoordinator im Koordinationsverfahren?
Der Verfahrenskoordinator fungiert als zentrale Vermittlungsinstanz zwischen den Entscheidungsträgern, verfügt jedoch über keine eigene Entscheidungsfunktion.
Wie trägt der Koordinationsplan zur Sanierung bei?
Der Plan dient als Referenz für die Abstimmung zwischen den Einzelverfahren und beschreibt sachdienliche Maßnahmen, um den Gesamterlös für Gläubiger zu maximieren.
Warum ist die Abgrenzung der Unternehmensgruppe so bedeutsam?
Die Definition nach § 3e InsO ist entscheidend, um den Anwendungsbereich der neuen Konzerninsolvenzregeln rechtssicher zu bestimmen und eine klare Abgrenzung zu isolierten Insolvenzen zu ziehen.
Welches kritische Potenzial wird in der Arbeit angesprochen?
Die Arbeit thematisiert die Kritik von Fachleuten hinsichtlich der praktischen Umsetzbarkeit des Koordinationsverfahrens und der Auslegungsschwierigkeiten bei unbestimmten Rechtsbegriffen wie in § 3a InsO.
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- Florian Wallner (Author), 2020, Die Neuregelung zur "Konzerninsolvenz" in der Insolvenzordnung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1031507