Inhaltsangabe oder Einleitung
Hobbes und Rousseau begründen ihre Naturzustandskonzeptionen daher vertragstheoretisch. Es soll also tatsächlich zu einem gerechtfertigten Vertragsschluss im Naturzustand gekommen sein, worauf sich das geltende Herrschaftssystem gründet. Nehmen wir dies also an, so stellt sich die Frage, aus welcher Motivation heraus gesetzliche Vereinbarungen zwischen Menschen entstehen konnten und daher gerechtfertigt sind. Wir betrachten dazu die Beschreibung der Vorstaatlichkeit und der „Beschaffenheit“ des Menschen im Naturzustand bei Hobbes und Rousseau, die eine Gemeinschaft notwendig machte.
- Arbeit zitieren
- Anonym, 2018, Die Naturzustandskonzeptionen von Thomas Hobbes und Jean-Jacques Rousseau im Vergleich, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1032997
Kostenlos Autor werden
✕
Leseprobe aus
6
Seiten
Kommentare