Der Umgang mit Homosexualität in evangelischen Kirchen. Konsequenzen für homosexuelle Christen und die Soziale Arbeit


Masterarbeit, 2021

251 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1 Einleitung
Franziska Hecker & Franziska Spittel

2 Begriffliche Einordnung und Haltung der Evangelischen Kirche zur Homosexualität
Franziska Hecker & Franziska Spittel
2.1 Begriffliche Einordnung von Homosexualität
Franziska Spittel
2.2 Begriffliche Einordnung der Evangelischen Kirche
Franziska Spittel
2.3 Haltung der Evangelischen Kirche zur Homosexualität
Franziska Hecker

3 Methoden(diskussion)
Franziska Hecker & Franziska Spittel
3.1 Gegenstand und Fragestellung
Franziska Hecker
3.2 Begründung der Methodenwahl
Franziska Hecker
3.3 Erhebungsmethode und Feldzugang
Franziska Spittel
3.4 Überblick über die Untersuchungsgruppe
Franziska Spittel
3.5 Auswertungsmethode
Franziska Hecker
3.6 Grenzen der Aussagefähigkeit
Franziska Spittel

4 Ergebnisse
Franziska Hecker & Franziska Spittel
4.1 Familiäre und persönliche Rolle des christlichen Glaubens
Franziska Hecker
4.2 Einstellungen gegenüber Homosexualität und Homosexuellen
Franziska Spittel
4.2.1 Ablehnende Einstellung
Franziska Spittel
4.2.2 Akzeptierende Einstellung
Franziska Spittel
4.2.3 Ambivalente Einstellung
Franziska Spittel
4.2.4 Homosexualität ist Sünde
Franziska Hecker
4.2.5 Homosexualität entspricht nicht der Bibel/Gottes Willen
Franziska Hecker
4.2.6 Veränderung von Einstellungen
Franziska Hecker
4.2.7 Keine Veränderung von Einstellungen
Franziska Hecker
4.3 Umgang mit Homosexualität und homosexuellen Christ*innen
Franziska Spittel
4.3.1 Thematisierung der Homosexualität
Franziska Spittel
4.3.2 Vermeidung der Thematisierung von Homosexualität
Franziska Spittel
4.3.3 Unklarer Umgang
Franziska Spittel
4.3.4 Ablehnender Umgang
Franziska Hecker
4.3.5 Offener Umgang
Franziska Hecker
4.3.6 „Helfender“ Umgang
Franziska Hecker
4.3.7 Persönlicher Umgang von homosexuellen Christ*innen
Franziska Hecker
4.4 Konsequenzen für homosexuelle Christ*innen
Franziska Hecker
4.4.1 Zunehmende Rechte homosexueller Christ*innen
Franziska Hecker
4.4.2 Konsequenzen für homosexuelle Christ*innen in Gemeinden
Franziska Hecker
4.4.3 Persönliche Konsequenzen für homosexuelle Christ*innen
Franziska Hecker
4.5 Konsequenzen für die Soziale Arbeit
Franziska Spittel
4.5.1 Bekanntheit und Nutzung von bestehenden Angeboten
Franziska Spittel
4.5.2 Wunsch nach Austausch
Franziska Spittel
4.5.3 Wunsch nach Unterstützung
Franziska Spittel
4.5.4 Wunsch nach Aufklärung
Franziska Spittel

5 Soziale Arbeit im Kontext von Homosexualität und Religion
Franziska Hecker & Franziska Spittel
5.1 Soziale Arbeit im Kontext von Homosexualität
Franziska Hecker
5.2 Soziale Arbeit im Kontext von Religion
Franziska Spittel

6 Fazit

Franziska Hecker & Franziska Spittel

Quellenverzeichnis

Anhang
Anhang 1: Antworten der Befragten auf den Fragebogen
Anhang 2: Generalisierung, Paraphrasierung und erste Reduktion
Anhang 3: Zweite Reduktion, Kategorien und ihre Definition
Anhang 4: Quantitative Verteilung der Codes mit MAXQDA

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Rücklaufstatistik

Abbildung 2: Geschlecht

Abbildung 3: Alter

Abbildung 4: Bundesland, in welchem die Befragten leben

Abbildung 5: Rolle des Glaubens für die Familie

Abbildung 6: Persönliche Rolle des Glaubens

Abbildung 7: Einstellungen

Abbildung 8: Umgang

Abbildung 9: Konsequenzen für homosexuelle Christ*innen

Abbildung 10: Konsequenzen für die Soziale Arbeit

Abbildung 11: Bekanntheit und Nutzung von Anlaufstellen

1 Einleitung

Von Franziska Hecker & Franziska Spittel

„Menschen jedweder sexuellen Orientierung haben das Recht auf Rücksichtnahme, Wertschätzung und Schutz ihrer Integrität“ (Fiedler 2004: 109), weshalb es kompetenter Hilfsmöglichkeiten bedarf, „um Betroffene zu stärken und unterstützen, Diskriminierung aktiv und selbstbewusst entgegenzutreten“ (Fiedler 2004: 110).

Das Thema der vorliegenden Arbeit „Der Umgang mit Homosexualität in evangelischen Kirchen - Konsequenzen für homosexuelle Christ*innen und die Soziale Arbeit“ resultierte zunächst aus einem allgemeinen Interesse an dem Thema der Homosexualität. Die Konkretisierung erfolgte dann aufgrund unterschiedlichster Erfahrungen und Weltanschauungen zu dieser Thematik im privaten Verwandten- und Bekanntenkreis. Dabei stießen unterschiedlichste Vorstellungen aufeinander, deren Untersuchung aus persönlicher und sozialwissenschaftlicher Sicht als äußerst relevant empfunden wurde.

Das Ziel der vorliegenden Ausarbeitung liegt darin, einen Überblick über die in evangelischen Kirchen/Gemeinden bestehenden Einstellungen gegenüber Homosexualität sowie den Umgang mit Homosexualität und homosexuellen Christ*innen zu geben. Dabei soll der Blick auf die daraus resultierenden Konsequenzen für homosexuelle Christ*innen gerichtet werden, um deren Lebenssituation zu verändern. Damit dies ermöglicht werden kann, sollen Rückschlüsse auf die Möglichkeiten der Unterstützung durch die Soziale Arbeit gezogen werden. Zudem wird angestrebt, Kirchen und Gemeinden aufzuklären und zu sensibilisieren. Zum einen, um eine Wissensvermittlung bezüglich der Konsequenzen für homosexuelle Christ*innen zu generieren und zum anderen, hieraus folgend eine antistigmatisierende Wirkung zu erzielen. Dadurch könnte der Zugang zu bestehenden Unterstützungsmöglichkeiten für homosexuelle Christ*innen erleichtert und ein flächendeckender niedrigschwelliger Ausbau dieser erreicht werden.

Je intoleranter Kirchen/Gemeinden gegenüber Homosexualität sind, desto schwerer gestaltet sich vermutlich ein homosexuelles Outing und umso weitreichender sind wahrscheinlich die Konsequenzen für homosexuelle Christ*innen. Ein homosexuelles Outing stellt für Christ*innen eine enorme Herausforderung dar. Dies liegt darin begründet, dass sie permanent ambivalenten Erwartungen zwischen den heteronormativen gesellschaftlichen und vor allem biblischen Zuschreibungen und ihren diesen widersprechenden, zu Scham- und Schuldgefühlen führenden, gleichgeschlechtlichen Gefühlen ausgesetzt sind. Wünschenswert ist es, Gefühle von Schuld und Scham abzubauen, damit homosexuelle Christ*innen (in Kirchen/Gemeinden) offen zu ihrer Sexualität stehen können.

Um zielführende Ergebnisse zu erlangen, werden im zweiten Kapitel dieser Arbeit zunächst die begrifflichen Einordnungen von Homosexualität und der Evangelischen Kirche vorgenommen sowie die Haltungen der Evangelischen Kirche zur Homosexualität dargestellt.

Darauffolgend werden in Kapitel 3 die methodischen Vorgehensweisen erläutert. Nach der Einordnung des Forschungsgegenstandes und der vorgenommenen Fragestellungen wird die qualitative Methodenwahl begründet. Des Weiteren werden die Erhebungsmethode und der Feldzugang beschrieben sowie ein Überblick über die Untersuchungsgruppe gegeben. Schließlich werden die Auswertungsmethode erläutert und die Grenzen der Aussagefähigkeit dieser aufgezeigt.

Im vierten Kapitel erfolgt unter Einbeziehung aussagekräftiger Antworten der Umfrageteilnehmenden die Darstellung der Umfrageergebnisse. Diese beziehen sich zunächst auf die familiäre und persönliche Rolle des christlichen Glaubens, die in evangelischen Kirchen/Gemeinden vorherrschenden Einstellungen gegenüber Homosexualität sowie den Umgang mit dem Thema der Homosexualität und homosexuellen Christ*innen. Des Weiteren werden die verschiedenen Konsequenzen für homosexuelle Christ*innen, welche aus den Einstellungen und Formen des Umgangs resultieren, aufgezeigt. Abschließend wird auf die Wünsche der Befragten eingegangen, um darauf basierend die Konsequenzen für die Soziale Arbeit abzuleiten.

Im Anschluss an die Darstellung der Ergebnisse werden im fünften Kapitel die Aufgaben Sozialer Arbeit im Kontext von Homosexualität und Religion aufgezeigt sowie ein Ausblick für sozialarbeiterische Unterstützungsangebote gegeben.

Die Masterarbeit schließt letztendlich mit einem Fazit ab, in welchem die Fragestellungen zusammengefasst beantwortet werden.

2 Begriffliche Einordnung und Haltung der Evangelischen Kirche zur Homosexualität

Von Franziska Hecker & Franziska Spittel

Zunächst sollen die Begriffe „Homosexualität“ und „Evangelische Kirche“ definiert sowie die Haltungen der Evangelischen Kirche zur Homosexualität dargestellt werden.

2.1 Begriffliche Einordnung von Homosexualität

Von Franziska Spittel

Aus gesellschaftlicher und religiöser Perspektive war Homosexualität früher allem voran ein öffentliches Ärgernis und/oder Sünde (vgl. Kram 2018: 65). Aber auch heute – in einer vermeintlich aufgeklärten, modernen und toleranten Gesellschaft – stellt Homophobie nach wie vor ein nicht zu unterschätzendes Problem dar (vgl. Wiesendanger 2005: 44).

„Homosexualität wird gewöhnlich als Bezeichnung für die sexuelle Anziehung zwischen Personen des gleichen Geschlechts verstanden. Diese Definition scheint weder fragwürdig noch unsicher. Die theoretische Entscheidung, was Homosexualität ausmacht – oder pragmatischer gesagt, wer homosexuell ist – ist dennoch alles andere als selbstverständlich“ (Jagose 2001: 19). Aus diversen Situationen resultierend (dies kann beispielsweise ein einmaliger Seitensprung einer eigentlich heterosexuellen Frau mit einer anderen Frau sein) gibt es begründete Zweifel an der Grenze der Begriffsdefinition der Homosexualität.

Etwa im Jahr 1870 kam in medizinischen Diskursen erstmals die Vorstellung auf, dass Personen nicht nur homosexuell HANDELN, sondern auch homosexuell SIND und sich darüber DEFINIEREN (vgl. Jagose 2001: 23). Die Bezeichnung „Homosexualität“ tauchte zum ersten Mal im Jahr 1869 auf und wurde im 20. Jahrhundert gebräuchlich. Davor wurde sie entweder nicht erwähnt oder es gab keine geläufige Definition, da zuvor eine Geschlechtsunterteilung in männlich und weiblich mit einem einhergehenden heterosexuellen Begehren selbstverständlich war (vgl. Lautmann 1993: 15; 17). Damit wird einerseits das physische Geschlechtsverständnis - das biologische Geschlecht - widergespiegelt. Andererseits das soziale Geschlecht, welches mit normierten kulturellen sowie gesellschaftlichen Erwartungen verbunden ist (vgl. Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Nordrhein-Westfalen 2004: 11).

Der durch die Universalität der Menschenrechte formulierte Anspruch besagt, „dass jedem Menschen aufgrund seines Menschseins gleichermaßen grundlegende Freiheits- und Teilhaberechte zustehen, unabhängig – aber nicht ungeachtet – von spezifischen Merkmalen, Identitäten, Lebensweisen oder Zugehörigkeiten. Da der Anspruch auf diese Rechte nicht an einen bestimmten Status, sondern am ‚Menschsein‘ anknüpft, sind sie unveräußerlich. Da sie für alle Menschen gelten, sind sie universell“ (Leicht 2015: 23). Auch mit Blick auf die Geschlechtsidentität und sexuelle Orientierung hat daher jede Person ein Recht auf Selbstbestimmung.

Sexuelle Orientierung und sexuelle Identität

Mit „sexueller Orientierung“ sind dabei sowohl homosexuelle als auch heterosexuelle, bisexuelle sowie asexuelle oder nicht eindeutig definierte Lebensentwürfe, Beziehungsformen und Praktiken gemeint (vgl. Leicht 2015: 17; 18). Die sexuelle Orientierung drückt demnach aus, „auf wen sich die Sexualität einer Person richtet“ (Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Nordrhein-Westfalen 2004: 11). Die Geschlechtsidentität dahingegen drückt aus, welchem Geschlecht sich ein Mensch zugeordnet fühlt und wie andere Personen ihn wahrnehmen sollen (vgl. Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Nordrhein-Westfalen 2004: 11).

Die sexuelle Identität ist ein Teilaspekt der persönlichen Identität. Neben der geschlechtlichen Entwicklung ist diese ein wichtiger Schritt im Jugendalter. Die Entwicklung der sexuellen Orientierung gehört ebenso dazu. Jeder Jugendliche hat hierbei die gleiche Entwicklung zu vollziehen. In diesem Sinne entsteht bei ihnen das Verständnis, dass das Geschlecht gewissermaßen etwas Konstantes beziehungsweise nicht Wandelbares ist. Zusätzlich werden sie mit sozialen Beziehungen und deren Einfluss auf Normen bekannt gemacht. Darüber hinaus sind Jugendliche fähig, für das Geschlecht typische Verhaltens- sowie Ausdrucksweisen zu unterscheiden. Durch Vorbilder und durch die Gesellschaft erlernen sie, wie unterschiedliche sexuelle Orientierungen sowie Identitäten bewertet werden. Nehmen sie bei sich selbst eine homosexuelle Orientierung wahr, werden sie im Zuge dessen mit einer neuen Entwicklungsaufgabe konfrontiert. So müssen betroffene Jugendliche letztlich ihre Gefühle verstehen lernen und diese in einem prozesshaften Verlauf akzeptieren. Die eigene sexuelle Orientierung muss folglich in das Selbstbild dieser integriert werden (vgl. Kolanowski 2009: 101; 106; 108).

Heteronormativität

Selbst unter aufgeklärten Personen wird es oft nicht ausgesprochen. Es herrscht ein Unbehagen vor der Homosexualität oder eher davor, dass diese ausufernd auftritt (vgl. Kram 2018: 64). Eine gesellschaftliche Derealisierung und Delegitimierung von geschlechtlicher Diversität sind nicht nur eine Menschenrechtsverletzung, sondern können auch zu sozioökonomischen, psychosozialen, traumatisierenden und gar tödlichen Auswirkungen führen (vgl. Leicht 2015: 21). Es werden jedoch „Heterosexualität und Zweigeschlechtlichkeit als quasi-natürliche Normen voraus[gesetzt] und […] in einen unmittelbaren Zusammenhang [gestellt]“ (Leicht 2015: 19). Dieses gesellschaftliche System wird als Konzept der Heteronormativität beschrieben. Ein Herausfallen aus solchen Normen führt unter anderem zu Marginalisierung, Diskriminierung sowie der Anwendung von Gewalt Betroffenen gegenüber (vgl. Leicht 2015: 20). „Daher kommt eine Konkretisierung des Menschenrechts auf sexuelle Selbstbestimmung nicht ohne eine grundlegende Revision sexueller und geschlechtlicher Normvorstellungen aus. Diese hat jedoch nicht der Heteronormativität zu entsprechen, sondern der realen Vielfalt sexueller und geschlechtlicher Existenz- und Lebensweisen Legitimität und Respekt zu verleihen“ (Leicht 2015: 32).

Coming-out

Als Coming-out wird die Entwicklung des Bewusstwerdens einer homosexuellen Orientierung sowie der Entscheidung eines solchen Lebensstils mit einer Partner*innenwahl des entsprechenden Geschlechtes bezeichnet (vgl. Kolanowski 2009: 112). Das Coming-out kann als Prozess verstanden werden. Dieser beinhaltet zum einen intrapsychische, zum anderen interpersonelle Transformationen. Der Beginn liegt zumeist im frühen Jugendalter und erstreckt sich oftmals bis ins Erwachsenenalter (vgl. Kolanowski 2009: 113). Zu diesem Prozess gehört also die Gewissheit darüber, homosexuell zu sein, die Dimension der Entdeckung eines persönlichen Lebensstils sowie das Präsentieren der sexuellen Orientierung im gesellschaftlichen Kontext (vgl. Rauchfleisch 1997: 60). Demnach vollzieht sich die Entwicklung einer homosexuellen Orientierung erst nach und nach. Dabei verläuft das homosexuelle Handeln und dessen Akzeptanz zeitverzögert und nicht direkt aufeinander folgend (vgl. Lautmann 1993: 27).

Unter Betrachtung dessen, dass gegen die Diskriminierung queerer Identitäten sowie Lebensentwürfe politisch vorgegangen werden muss, ist ein Outing von allen queeren Personen wünschenswert. Mit zunehmender Zahl von ressourcenstarken Mitgliedern einer sozialen Bewegung und daraus resultierender eigener Lobby nehmen auch deren Chancen der Durchsetzung bei persönlichen (politischen) Interessen zu (vgl. Schomers 2018: 162).

Diskriminierung bedeutet dabei, eine Gruppe von Individuen - ohne jegliche rationale Begründung - anders zu behandeln. Somit kann dies als ein von Ungleichheit geprägtes Interagieren von Menschen sozialer sowie struktureller Ebene verstanden werden (vgl. Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Nordrhein-Westfalen 2004: 14).

„Gerade das erste Coming-out als die biographische Entdeckung der eigenen nichtheteronormativen sexuellen Präferenz und/oder Geschlechtsidentität ist ein individuell unterschiedlicher Prozess der Entdeckung anders zu sein als sein Umfeld“ (Schomers 2018: 164). Somit bedeutet dies unter anderem, dass Betroffene der Erfüllung der Erwartungen ihrer gesellschaftlichen Rolle nicht nachkommen können (vgl. Schomers 2018: 167; 168). Gerade heterosexuell orientierte Elternteile unterliegen häufig einer Sozialisierung heteronormativer Erfahrungen, sodass diese bei ihren eigenen Kindern keine andere Möglichkeit in Betracht ziehen als jene einer ebenso heterosexuellen Entwicklung (vgl. Schomers 2018: 170).

Geschlechterrolle

Die Geschlechterrolle beruht auf Verhaltensmustern, welche Kinder auf unterschiedlichste Arten und Weisen erlernen. Dazu gehört unter anderem, inwieweit ein bestimmtes Verhalten von Frauen und Männern in der jeweiligen Gesellschaft als angemessen erachtet wird (vgl. Kolanowski 2009: 103). Daraus resultiert, dass Jugendliche, die zu einer gleichgeschlechtlichen Lebensweise tendieren, sich mit ambivalenten Vorstellungen von Moral und den damit einhergehenden Anforderungen auf Seiten von Familie und anderen Personen gleichen Alters auseinandersetzen müssen, obwohl sie diese zuvor als selbstverständlich erachteten (vgl. Kolanowski 2009: 106).

Aufgrund von gesellschaftlich dominierenden heteronormativen Erwartungen sehen sich Personen, die homo- oder bisexuell sind, mit dem ständigen Zwang der Rechtfertigung konfrontiert oder erachten es als notwendig, ihre sexuelle Orientierung anderen gegenüber zu verschweigen. Mit einem Coming-out folgt eine radikale Veränderung der sozialen Situation von Betroffenen (vgl. Schomers 2018: 176). Dies wird durch die Angst genährt, von anderen weder anerkannt noch akzeptiert beziehungsweise nicht gemocht zu werden. So wird eine Verheimlichung häufig bevorzugt, als sich dem Risiko auszusetzen, gesellschaftliche Ablehnung und Diskriminierung zu erfahren (vgl. Watzlawik et al. 2009: 88; 89).

Homophobie/Heteronegativität

Die zu einer Gesellschaft dazugehörenden vorherrschenden Vorurteile sowie die Stigmatisierung gegenüber Personen, die homo- oder bisexuell sind, werden als Homophobie betitelt (vgl. Kolanowski 2009: 109). Diese ist also eine Art Intoleranz der Homosexualität gegenüber. Zwar hat sie nichts mit der klinischen Phobie gemein, wird allerdings insbesondere aus sozialwissenschaftlicher Perspektive als Heteronegativität betitelt (vgl. Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Nordrhein-Westfalen 2004: 15).

Bevor Jugendliche, die homo- oder bisexuell sind, über die eigene sexuelle Orientierung offen mit anderen reden, machen sie sich vermehrt Gedanken über mögliche Reaktionen des Gegenübers (vgl. Watzlawik et al. 2009: 85). Über die eigene sexuelle Orientierung zu schweigen, bedeutet zusätzlich, dass dieses Geheimhalten mit einer dauerhaften Angst begleitet wird, dass andere Personen die Homosexualität aufdecken. Des Weiteren können Leere und Einsamkeit die Folge sein. Dies wiederum kann bei Betroffenen zu psychosomatischen Krankheiten, Zwängen, Problemen beim Schlafen, depressiven Episoden, suizidalen Gedanken oder Handlungen führen (vgl. Wiesendanger 2005: 52; 53). Auf das Entwickeln der genannten Symptome nehmen unter anderem die bestehenden negativen gesellschaftlichen Einstellungen über Homosexuelle und Homosexualität Einfluss. Mit der Zeit verinnerlichen Betroffene diese, was wiederum ihr Selbstverständnis prägt (vgl. Rauchfleisch 1993: 170).

Für ein Coming-out bedarf es bei homo- oder bisexuell betroffenen Jugendlichen einer großen Selbstüberwindung. Niemand, der heterosexuell ist, muss sich outen, geschweige denn, dass die damit einhergehenden Wünsche sowie Gefühle dieser überhaupt hinterfragt werden. An dieser Stelle muss betont werden, dass ein homo- beziehungsweise bisexuelles Outing genauso normal ist, wie die Selbstverständlichkeit bezüglich der Heterosexualität von Personen (vgl. Watzlawik et al. 2009: 79). Sowohl die Begrifflichkeit der Homophobie als auch der damit verbundene Heterosexismus tragen dazu bei, dass sowohl Feindseligkeit als auch Benachteiligung von Personen mit einer homo- oder bisexuellen Orientierung vermehrt in den Fokus der Öffentlichkeit und Wissenschaft gerückt sind (vgl. Fiedler 2004: 74).

2.2 Begriffliche Einordnung der Evangelischen Kirche

Von Franziska Spittel

„Kirchen [...] sind organisierte Gemeinschaften von Christ[*innen]. Ihr gemeinsames Merkmal ist der Glaube an Jesus Christus und seine im Neuen Testament enthaltene Botschaft, die weltweite Verkündigung dieser Botschaft, die Feier der Liturgie und der Sakramente, insbesondere der Taufe und der Eucharistie [beziehungsweise] des Abendmahls sowie die Diakonie, das Handeln gemäß dem Evangelium“ (Bundeszentrale für politische Bildung [html]).

Das Selbstverständnis von Christ*innen ist davon geprägt, dass die Kirche vermittelt, von jeglicher Sünde zu befreien. Darüber hinaus verkündet die Gemeinde Christi Erlösung - und zwar von Jesus Himmelfahrt bis zu seiner Wiederkunft in der Endzeit. Im Vergleich zu Interessengruppen, Parteien und Verbänden wurde die Kirche nicht von Menschenhand geschaffen. Sie ist eher eine hörende Stiftung von Jesus Christus, welche auf den Worten Gottes basiert. Der Auftrag der Kirche besteht nach ihrem Verständnis darin, die Spaltung der Menschheit zu verhindern und stattdessen eine Einheit herzustellen (vgl. Bundeszentrale für politische Bildung [html]).

Auf der ganzen Welt glauben verschiedene Christ*innen an die Dreieinigkeit Gottes als Vater und Sohn sowie Heiligen Geist. Der Religion des Christentums gehören unterschiedliche Kirchen an. Eine von ihnen ist die Evangelische Kirche (vgl. Evangelischer Kirchenkreis an der Agger [html] 2020). „Evangelisch“ bedeutet im Prinzip „gemäß dem Evangelium”. Demnach handelt es sich bei der Evangelischen Kirche um eine Kirche, „die sich ganz am Evangelium, also der frohen Botschaft der Heiligen Schrift ausrichtet” (Glenz [html] 2018). Demnach werde ein Mensch einzig und allein dadurch erlöst, dass er an Jesus Christus glaubt.

In der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts, der Zeit der Reformation, entstand die evangelische Kirche (vgl. Bundeszentrale für politische Bildung [html]). Martin Luther war ein Reformator, welcher sich gegenüber dem katholischen Glauben, der praktiziert wurde, abwandte und abgrenzte. Bei der Kirche sollte es sich seiner Ansicht nach in erster Linie um den Glauben handeln. Dies sollte eine Beendigung des Ablasshandels und eine Einführung von auf deutscher Sprache stattfindenden Gottesdiensten bedeuten - denn Luther war davon überzeugt, dass nicht nur die Bildungsbürger*innen, sondern alle Mitglieder der Gemeinden in der Lage sein sollten, die Predigten zu verstehen und so gestärkt in ihrem Glauben an den Gottesdiensten teilzuhaben (vgl. Evangelischer Kirchenkreis an der Agger [html] 2020).

Zwar glauben, wie oben erwähnt, alle Christ*innen an den sich den Menschen gegenüber zu erkennen gebenden Gott als Vater, Sohn und Heiligen Geist sowie Schöpfer, Erhalter und Erlöser der Menschen, jedoch gibt es im evangelischen Glauben vier wesentliche Grundsätze, auf die nicht verzichtet werden darf:

1) Der Glaube bildet den Kern des Christentums und meint das überzeugte Vertrauen in die Versprechen Gottes, im Leben wie auch im Tod ständiger Begleiter der Menschen zu sein.
2) Auch wenn ein Mensch sich nicht immer vorbildlich und entsprechend der heiligen Schrift, der Bibel, verhält, erhält er immer wieder Gnade, Liebe und Zugang zu sowie Heilung von Gott. Dies ist auch die Stunde der Geburt des evangelischen Glaubens: Durch das Leiden und Sterben Jesus Christus sowie seiner Auferstehung seien „wir [...] Gott recht, ohne dass wir etwas dazu beitragen könnten” (Evangelischer Kirchenkreis an der Agger [html] 2020).
3) Jesus Christus bildet den Kern des Glaubens. Er habe als einziger Herr und Retter die christliche Kirche gegründet, indem er Schuld vergibt und vorbildlich handelt. Seine Geschichte wird von der Heiligen Schrift des Christentums, der Bibel, erzählt.
4) Die Bibel stellt somit die alleinige Glaubensgrundlage dar. Sie zeigt Lebenswege auf, prägt Kirchentraditionen und verändert diese auch. Dabei müssen sich „Kirche und ihre Traditionen [...] immer auch am biblischen Wort und der Lebenswirklichkeit messen lassen” (Evangelischer Kirchenkreis an der Agger [html] 2020).

Die Reformation der Kirche durch Martin Luther brachte allerdings verschiedene gespaltene anstelle einheitlicher Glaubensbekenntnisse hervor: das Lutherische Bekenntnis von Martin Luther und Philipp Melanchthon sowie die reformierte Kirche von Ulrich Zwingli und Johannes Calvin, aber auch andere reformatorische Bekenntnisse. Die Bezeichnung „Evangelische Kirche” stellt also eher einen „Oberbegriff für Kirchen, die in der Tradition der Reformation stehen” (Glenz [html] 2018) dar.

Eine Gesamtorganisation der evangelischen Kirchen existierte bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts jedoch nicht. 1848 wurde zwar bei einem Kirchentag in Wittenberg über einen „Centralausschuss für die Innere Mission der deutschen evangelischen Kirchen” beraten, welcher eine erste gesamtkirchliche Arbeitsorganisation darstellte, jedoch war dieser relativ erfolglos und galt nur für den Bereich der Diakonie. 1852 wurde in Eisenach die Deutsche Evangelische Kirchenkonferenz gegründet, jedoch lag auch diesem Koordinationsgremium kein Beschlussrecht vor und auch als 1922 der Deutsche Evangelische Kirchenbund in Wittenberg gegründet wurde, verfügte dieser nicht über die Möglichkeiten eines Eingriffs in den landeskirchlichen Rechtsbereich (vgl. Bundeszentrale für politische Bildung [html]).

Für die Landeskirchen existiert aber seit der Beendigung des Zweites Weltkriegs ein aus zwanzig reformierten, lutherischen und unierten1 deutschen Landes- oder Gliedkirchen zusammengeschlossener Dachverband, welcher „eine weitgehende Autonomie [seiner] Gliedk[irche]n anerkennt” (Bundeszentrale für politische Bildung [html]): die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD), deren Verfassung 1948 in Kraft getreten ist. Dabei „nimmt die EKD öffentlich Stellung zu gesellschaftlichen Debatten” (Glenz [html] 2018) und “unterstützt die Landeskirchen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben” (Glenz [html] 2018). (Landes- oder Gliedkirchen stellen dabei Kirchen mit einem bestimmten Glaubensbekenntnis sowie - meistens - der Begrenzung auf ein bestimmtes Gebiet dar. In der Reformationszeit wurden Landeskirchen von weltlichen Landherren eines reformatorischen Bekenntnisses besetzt, wobei sie eine bischöfliche Aufgabe übernahmen.)

Ende des Jahres 2016 gehörten den zur EKD gehörenden Landeskirchen 21,9 Millionen Menschen an, wobei das „kirchliche Leben innerhalb der EKD [...] sich in deutschlandweit insgesamt 14.000 Kirchengemeinden ab[spielte]” (Glenz [html] 2018). Dennoch gehören nicht alle evangelische Christ*innen zur EKD - es existieren beispielsweise auch ein Bund Evangelisch-reformierter Kirchen Deutschlands sowie die Selbständige Lutherische Kirche (SELK). Darüber hinaus existieren unterschiedlichste evangelische Freikirchen, denen 2016 insgesamt 292.000 Mitglieder angehörten (vgl. Glenz [html] 2018).

Der Begriff der Freikirchen tauchte zuerst im 19. Jahrhundert auf, obwohl ihre Trennung von den Staatskirchen bereits im 16. Jahrhundert erfolgte. Freikirchen stellen Gemeinschaften sowie Kirchen dar, deren Entstehung aus dem Bestreben um ein erneuertes Gemeindeleben resultierte und bei denen zudem die Möglichkeit besteht, weltumspannende Kontakte und Verbindungen herzustellen. Zu den klassischen deutschen Freikirchen gehören die Freie evangelische Gemeinde sowie die Baptisten und Methodisten; später auch die Mennoniten, die Brüdergemeinde, die Adventisten sowie die Pfingstbewegung. Sie alle gehören heute der 1926 gegründeten Vereinigung Evangelischer Freikirchen (VEF) an. Charakteristisch für Freikirchen ist, „dass sie als Protestbewegung gegen ein Staats- bzw. Volkskirchentum entstanden sind, die persönliche religiöse Erfahrung hoch bewerten, ‚Freiwilligkeitskirchen’ sind, Religions- und Gewissensfreiheit fordern und für die Trennung von Kirche und Staat eintreten” (Henkel 2001: 131). Darüber hinaus verzichten sie auf Kirchensteuern.

2.3 Haltung der Evangelischen Kirche zur Homosexualität

Von Franziska Hecker

Aus einer Umfrage von 1968 ging mit Deutlichkeit hervor, dass die Einstellungen zum Thema der Sexualität anders ausfielen, als dies von kirchlichen Erklärungen ausging. So hatten Kirchenbesucher*innen, welche regelmäßig kirchlichen Zusammenkünften beiwohnten, zum Teil zwar eine strengere Moralvorstellung, aber auch bei diesen war eine Veränderung mit Blick auf das Sexualverhalten zu erkennen. So wurde Sex vor der Eheschließung langsam, aber sicher zur Normalität und das selbst bei jenen, die dies aufgrund christlicher Moralvorstellungen zuerst ablehnten (vgl. Fitschen 2018: 26). Aus einer langen Tradition heraus ist es zur Gewohnheit geworden, Heterosexualität als richtig und normal anzusehen. Mit Blick auf die Wirklichkeit ist der Mensch allerdings nicht eindeutig festgelegt, da faktisch die Variationen sexuellen Verhaltens wesentlich vielfältiger sind (vgl. Haag et al. 1999: 175).

Erst in den 1950er Jahren übernahm Deutschland die Auffassung der Vereinigten Staaten von Amerika, dass Homosexualität eine Störung beziehungsweise Krankheit sei. Aus diesem Grund müssten „Betroffene“ geheilt werden, obwohl die Chancen dafür gering ausfallen. Dies lag daran, dass der Großteil der homosexuell Orientierten den Wunsch nach Heilung nicht hatte. So blieb letztlich die Möglichkeit der Abstinenz sowie das Angebot der christlichen Kirchen und Gemeinden, als homosexuell orientierte Person getragen und unterstützt zu werden (vgl. Fitschen 2018: 34).

Lange Zeit waren die Bekanntmachungen evangelischer Kirchen von Ambivalenz oder Negativität geprägt. In der Denkschrift der Evangelischen Kirche in Deutschland zu Fragen der Sexualethik von 1971 wurde zum einen die Sexualität außerhalb der Ehe als etwas ohne Sinn und Erfüllung beschrieben (vgl. Haag et al. 1999:197). Zum anderen wurde die Homosexualität als ein Defizit angesehen. Diese Aussage bezog sich auf die eigentliche Sexualität im Sinne der Schöpfung. Darüber hinaus widerspreche Homosexualität dem Schöpferwillen. Durch die Einführung einer Kategorisierung stellte Homosexualität eine Krankheit beziehungsweise eine sexuelle Fehlform dar. Im Kontext der Denkschrift heißt es des Weiteren, dass Homosexualität eine Art der sexuellen Perversion sei, welche auf die Abweichung des Ideals der Beziehung zwischen Mann und Frau abziele. Mit einer solchen Einordnung der Homosexualität als sexuelle Fehlform infolge einer entweder gestörten Beziehung zum anderen Geschlecht und/oder zur eigenen Geschlechterrolle, entsteht die Vorstellung, dass Homosexualität therapierbar sei (vgl. Hartlieb 2000: 100; 108; 109).

Aus dieser Perspektive sei Homosexualität eine Störung, die es medizinisch - falls möglich - zu behandeln galt. So positionierte sich auch die Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche in einer Stellungnahme als vermeintliche Orientierungshilfe von 1980 eher negativ zur Homosexualität. In diesem Zusammenhang handle es sich bei homosexuell orientierten Personen um Menschen, die eine Behinderung in ihrer Identitätsfindung sowie Personenwerdung erleiden. Sie würden lediglich über eingeschränkte Möglichkeiten in ihrer Entwicklung verfügen und hinter dem Schöpfungsangebot zurückbleiben. Aus dieser Perspektive fand eine defizitäre Bemessung der Homosexualität im Vergleich zur Heterosexualität statt (vgl. Haag et al. 1999: 197; 198).

1996 veröffentlichte der Rat der Evangelischen Kirche Deutschlands eine Orientierungshilfe zur Thematik der Homosexualität und Kirche. In diesem Sinne wurde sich von altherkömmlichen Verurteilungsformen der Homosexualität distanziert. Dennoch dokumentiert diese mit Schwerpunkt auf homosexuell geprägte Mitarbeitende innerhalb von kirchlichen Institutionen Zurückhaltung. Mit Blick auf die Praxis lag diese vermeintliche Orientierungshilfe vergleichsweise zu einer Vielzahl evangelischer Landeskirchen zu diesem Zeitpunkt zurück (vgl. Hubert et al. 1997: 161).

Da es keinen gemeinsamen Konsens innerhalb der Gliedkirchen der Evangelischen Kirche Deutschlands gab, wie die Liebe gleichgeschlechtlicher Personen zu bewerten sei, hatte dies sowohl nach dem lutherischen Sachverständnis Widersprüche in den Äußerungen als auch eine teilweise fundamentalistische Bewertung zur Folge (vgl. Höcker 2002: 40). Seit geraumer Zeit haben die EKD sowie mehrere Landeskirchen feststellen können, dass Homosexualität weder als Krankheit noch Sünde zu handhaben ist. Dies führte zu einer Korrektur mit Blick auf die theologische Bewertung dieser Thematik. So sei in einigen Gemeinden sowie Kirchen ein veränderter Umgang mit jenen homosexuellen Mitgliedern, gleichgeschlechtlichen Partnerschaften und auch Amtsträger*innen festzustellen. Auch einige Pfarrer*innen, welche mit ihrer Homosexualität offen in den Kirchen umgehen, erfahren keine Beeinträchtigung im Hinblick auf die Ausführung ihres Amtes und im Verhältnis zu Gemeindemitgliedern (vgl. Straßmeir 2002: 35).

Ein Bewerten der Homosexualität aus kirchlicher Perspektive erliegt einer dynamischen Tradition und dem geschichtlichen Wandel. Seit weit mehr als 40 Jahren liegt nun die Entpathologisierung von Homosexualität durch kirchliche Institutionen zurück. Vielmehr findet es Anerkennung in der Veranlagung und solle von homosexuellen Menschen als ein Teil der eigenen Identität anerkannt werden. So ist die vehemente Forderung der Kirche, dass eine Diskriminierung von Homosexuellen unterlassen werden muss. Es geht nicht mehr nur um die Bewertung von Homosexualität an sich, sondern es muss sich dringend mit dem moralischen Bewerten sexueller Handlungen von gleichgeschlechtlich Orientierten befasst werden und somit eine Revidierung der kirchlichen Lehre erfolgen (vgl. Lintner 2020: 92).

Seit 2006 sind Rechte für homosexuelle Personen in Deutschland im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz eingeräumt worden. Dies verbietet sexuelle Diskriminierung. Somit wandelt sich die gesellschaftliche Wahrnehmung mit Blick auf die Homosexualität. Dies führt allerdings auch dazu, dass religiöse Gruppierungen sich faktisch mit dieser Thematik auseinanderzusetzen haben, wie diese im Umgang mit Homosexualität verfahren möchten (vgl. Schmelzer 2015: 289).

Auch die EKD bezieht Stellung nach der Öffnung des Bundestages für die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare. In der Stellungnahme des Rates spiele somit das Gestalten zwischenmenschlicher Beziehungen eine zentrale Rolle, wobei die Ehe an sich ein Modell der Zukunft sei und den notwendigen rechtlichen Rahmen biete. Somit wird die Öffnung dieser Möglichkeit für homosexuelle Personen, wenn diese den Wunsch hegen, eine lebenslang verbindliche Partnerschaft einzugehen, von der EKD begrüßt (vgl. Pressestelle der EKD 2017 [html]). „Zur Frage der Ausgestaltung eines rechtlichen Rahmens gibt es in den evangelischen Landeskirchen wie in der weltweiten Kirche unterschiedliche Auffassungen, die auch ihre Berechtigung haben“ (Pressestelle der EKD 2017 [html]).

Kirchen führten in der Vergangenheit eine funktionelle Sozialkontrolle auf homosexuelle Personen aus. Eine intensive Kirchlichkeit führte zu einem Wachstum einer ablehnenden Einstellung gegenüber homosexuell orientierten Personen. Der Sachverhalt einer Umfrage zeigte deutlich, dass nicht die Homosexualität vordergründig abgelehnt wurde, sondern ein öffentliches Bekennen zu dieser problematisch war (vgl. Fitschen 2018: 56). Ein Grund für diese Ablehnung kann darin gesehen werden, dass ein Zusammenleben Heterosexueller als Normalform für ein inniges Zusammenleben sowie für die sexuelle Gemeinschaft von Gott eingesetzt wurde (bspw. in 1. Mose 2, 12; 10, 23 ff./ Sprüche 5, 15 f./ Matthäus 19, 4-6 etc.). Ein anderer Grund in der Ablehnung praktizierender Homosexualität von Christ*innen kann darin liegen, dass Gott sich selbst in der Heilsgeschichte von gleichgeschlechtlichen Beziehungen distanziert. Diese werden als Verurteilung menschlicher Fehlorientierung verstanden (vgl. Jaeger et al. 2003: 32; 35).

Auch aus den theologischen Reihen wird häufig hervorgehoben, dass Homosexualität im Widerspruch zur Schöpfungsordnung stehe. Somit sei eine gleichgeschlechtliche Liebe nicht nach dem Schöpferplan Gottes anzusehen. Für einige geht dies mit Blick auf die Schöpfungsordnung bis hin zur Perversion dessen, was Gottes ursprünglicher Plan war (vgl. Müller 1988: 98). Christ*innen scheinen auf ein Dilemma in Bezug auf die Frage homosexueller Personen zuzusteuern, wenn es darum geht, ob Liebe Sünde sein kann. Wird dies aufgrund des fehlenden Potenzials der Fortpflanzung bejaht, um so das Eheleitbild verteidigen zu können, erfährt die Beschuldigung der Sexualfeindlichkeit Bestärkung. Wird dies hingegen verneint, so scheint eine Gefährdung des bestehenden Eheleitbilds sowie die übliche Verbindung der heterosexuellen Lust mit der Fortpflanzung zu entstehen (vgl. Hartlieb 2000: 121).

Im Alten Testament wird das Ausleben der Homosexualität als Kapitalverbrechen behandelt. Im Neuen Testament wird dies als eine ungesetzliche Lebensweise gehandhabt. So wird der Mensch als eine gegen Gott widersprechende Person definiert (vgl. Jaeger: 2003: 40; 41). Im biblischen Kontext wird allerdings nicht „zwischen legitimer, erlaubter und illegitimer Homosexualität [differenziert]; vielmehr unterschieden zwischen legitimer Heterosexualität und - illegitimer Homosexualität“ (Hempelmann 2004: 25). Im Allgemeinen liegt die Ablehnung der gleichgeschlechtlichen Praxis wohl darin, dass in der gesamten Bibel ein eindeutiges Ja von Gottes Seite aus zu dem Leitbild von Mann und Frau vorliegt. Somit scheint die biblische Deutung zur Homosexualität weniger fraglich; dennoch bleibt offen, inwiefern der Zeitgeist zu werten sei und wie dieser Einfluss auf das Gegenwärtige nimmt (vgl. Hempelmann 2004: 25; 44).

Mit Blick auf den kirchlichen Diskurs werden Natur- sowie Humanwissenschaften mit Fokus auf die Sexualmoral weitestgehend akzeptiert, trotz dessen noch nicht ausreichend angenommen. Auch Genderstudien stehe das kirchliche Lehramt bis dato noch recht kritisch gegenüber (vgl. Lintner 2020: 81). Zu oft wird die heterosexuelle Realität durch Kultur, Kirchen sowie von einigen homosexuellen Personen als das angesehen, was ‚normal‘ ist. Somit wird jede Person zu allererst als heterosexuell eingestuft (vgl. Mattmann 2002: 134). Heteronormativität meint, dass Heterosexualität als Norm für die sexuelle Orientierung gesehen wird (vgl. Schmelzer 2015: 325). Diese „bezieht ihre gesellschaftliche Wirklichkeit als soziales Ordnungsprinzip aus ihrer scheinbaren Natürlichkeit, also wie die binäre Geschlechterordnung genau daher, dass sie im Alltag natürlich und nicht sozial konstruiert zu sein scheint“ (Bubert et al. 1997: 128). In diesem Sinne ist Heterosexualität nicht veränderbar und von Natur aus gegeben. Das Setzen einer solchen Norm sowie die oftmals von Selbstverständlichkeit geprägte Annahme, dass alle Personen, denen man begegnet, heterosexuell seien, impliziert heterosexistische Aspekte (vgl. Steffens et al. 2015: 140).

Gregory Herekt definiert Heterosexismus „als ein System, dass jegliche Form nicht-heterosexuellen Verhaltens, Identitäten, Beziehungen und Gemeinschaften ablehnt oder stigmatisiert“ (Steffens et al. 2015: 141). Dies führt dazu, dass eine Integration von Heterosexismus im täglichen Verhalten von Personen, in Institutionen und auch in Religion stattfindet (vgl. Steffens et al. 2015: 141). Eine kirchliche Lehre, die gleichgeschlechtliche Partnerschaften sowie das Ausleben von Homosexualität als negativ bewertet, fördert ein Klima, welches zum Teil latent oder sogar offen homophob ist. Diese Aussage wird darin begründet, dass es für einen homosexuellen Menschen umso schwerer sei, die eigene Neigung als zu seiner Identität zugehörig anzunehmen. Wird die persönliche sexuelle Orientierung nicht akzeptiert, so führt dies zu einem Erschweren bis gar zu einer Unmöglichkeit einer persönlichen Reifung beziehungsweise sexuellen Identitätsbildung (vgl. Lintner 2020: 75).

In einem kirchlichen Kontext werden homosexuelle Christ*innen oftmals dazu getrieben, sich gegen ihre Identität zu richten, um Teil einer Gemeinde bleiben zu können (vgl. Schmelzer 2015: 319). „Alle, die gleichgeschlechtlich orientiert sind und spirituell wachsen wollen, müssen im Inneren, Verborgenen das Coming Out auch zu sich selbst, zu anderen und zu Gott erfahren. Dasselbe gilt auch für die Reise des Coming In zur eigenen Identität“ (Mattmann 2000: 121).

Sich gegen die eigene Identität zu richten, kann unter der andauernden Last einer solchen Lüge dazu führen, dass Betroffene daran zerbrechen oder gar seelische Probleme entstehen. So entziehen sich jene homosexuelle Christ*innen den Gemeinden, gründen eigene, besuchen solche, die ihnen mit einer positiven Haltung entgegenkommen oder geben im schlimmsten Fall ihren Glauben auf (vgl. Schmelzer 2015: 319). Gerade dann, wenn homosexuelle Christ*innen zum Sündenbock deklariert werden, kann dennoch von einem schuldhaften schweren Verhalten jener ausgegangen werden, die eine solche Anklage vorbringen. Denn mit der Rede von der homosexuellen Person, wird für eine einzelne Eigenschaft eines Menschen eine Bezeichnung eingeführt, die für andere dann vermeintlich den ganzen Menschen ausmacht (vgl. Hempelmann 2004: 24).

In einer Vielzahl von literarischen Werken wird der Frage nachgegangen, ob die Möglichkeit einer sexuellen Lebensweise für Christ*innen besteht. Häufig wird dies mit einem empathischen Nein abgetan. Dennoch besteht kein Zweifel daran, dass es homosexuelle Christ*innen gibt. Vielmehr steht mittlerweile die Frage im Mittelpunkt, inwiefern heterosexuell Gläubige damit umzugehen haben. Unter einigen Predigern erscheint es, als würden diese die Augen davor verschließen und den Glauben jener anzweifeln, die homosexuell sind. Denn in ihrem Verständnis liege das Christentum und die Homosexualität weit auseinander und es lasse sich kein Konsens in diesem Zusammenhang finden (vgl. Schmelzer 2015: 258).

„Wenn es in dieser ethischen Schlüsselfrage keinen neuen breiten Konsens gibt, dann gilt selbstverständlich die über zwei Jahrtausende gültige, ökumenische, [...] auf die Heilige Schrift gestützte Übereinkunft über die Ablehnung von Homosexualität weiter“ (Hempelmann 2004: 32). So entstehen parallele Strukturen. Jene Glaubensgeschwister besuchen dementsprechend speziell auf diese Zielgruppe ausgelegte Dienste sowie Gemeinden, wie beispielsweise die HUK, Zwischenraum oder die Regenbogenchristen, um nur einige zu nennen (vgl. Schmelzer 2015: 258). So hat es sich unter anderem die Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche zur Aufgabe gemacht, die Solidarität von homosexuellen Christ*innen zu stärken. Dadurch sollte ihnen für eine persönliche Integration in Gemeinden Mut zugesprochen werden. Des Weiteren sollte im Rahmen der Seelsorge Homosexualität nicht mehr als Krankheit gehandhabt werden. Somit wollte die Arbeitsgruppe für die Interessen dieser Zielgruppe in kirchlichen Kontexten eintreten, die Aufklärungsarbeit mit Blick auf die Probleme von ‚Betroffenen‘ stärken sowie das Thema der Homosexualität aus theologischer Perspektive aufarbeiten (vgl. Fitschen 2018: 64).

Es bedarf einer offenen Diskussion in Gemeinden zum Thema der unterschiedlichen Lebensformen. So müssen Vorurteile innerhalb der kirchlichen Institutionen abgebaut werden, damit ein Klima entsteht, welches einem angstfreien Umgang im Miteinander entgegenkommt. Erst dadurch könne den Gemeindemitgliedern, die homosexuell orientiert sind, die Angst und Selbstverleugnung genommen werden und sie können aktiv am Gemeindeleben teilhaben (vgl. Bieler et al. 2000: 97).

Zufolge einer Studie nimmt die negative Einstellung gegenüber homosexuell orientierten Personen bei einem geringeren Kontakt zu dieser Personengruppe zu. Des Weiteren nimmt die Religiosität einen Einfluss auf diese Einstellung. Je religiöser befragte Personen waren, umso negativer waren diese Homosexuellen gegenüber eingestellt. Eine Vielzahl an sozialpsychologischen Studien haben jedoch aufgezeigt, dass der Kontakt zu Minoritäten erheblich dazu beitragen kann, Vorurteile gegenüber diesen abzubauen. So sind religiöse Werte und die Überzeugungen mit Blick auf die Rolle des Geschlechts Überzeugungssysteme, welche als Erklärung für die Einstellung bezüglich des homosexuellen Verhaltens dienen können (vgl. Steffens et al. 2015: 151; 152).

Auch wird seit geraumer Zeit darüber debattiert, wie eine Beurteilung von Homosexualität durch die Gemeinden beziehungsweise Kirchen erfolgt, ob diese vertretbar sei und wie eine Stellungnahme durch die Bibel genommen werden kann. Diese Debatten gingen im Rahmen der Landeskirche bis zur Frage, ob es homosexuellen Pfarrer*innen gestattet wird, gemeinsam im Pfarrhaus leben zu dürfen (vgl. Hempelmann 2004: 21). Eine weitere Frage, die lange Zeit offenblieb, bezog sich auf den Kontext der homosexuell bekennenden Pfarrer*innen. Selbst wenn die evangelischen Kirchen theoretisch eine fortschrittliche Position vertreten, halten sich Personen dennoch zurück. Denn Ehe und Familie werden auch weiterhin als bevorzugtes Leitbild angesehen. Zwar schließt dies die Übernahme einer Gemeinde durch eine*n homosexuelle*n Theolog*in nicht aus, Voraussetzung sei dafür allerdings, dass diese*r die persönliche Lebensform in ihrer Darstellung zur Ehe nicht als gleichrangig ansieht und diese Lebensform durch Gemeindemitglieder mit Einverständnis getragen wird (vgl. Haag et al. 1999: 200).

Auch stellt die Trauung oder Segnung eines gleichgeschlechtlichen Paares eine Herausforderung für Gemeinden dar (vgl. Schmelzer 2015: 316). Gerade dann, wenn der Wunsch nach einer Partnerschaftssegnung von homosexuell Orientierten gewünscht wird, sollte dies von kirchlicher Seite aus ermöglicht werden (vgl. Bieler et al. 2000: 97). Somit zeigt sich, dass Homosexualität auch für Christ*innen sowie Gemeinden eine große Herausforderung darstellt (vgl. Schmelzer 2015: 316). Letztlich können die „Träger des Lehramtes [...] nur tun, was auch andere Menschen angesichts dieser Frage tun sollen: Hören was Fachleute [...] sagen, und versuchen, sich mit dieser Hilfe ein indirektes Urteil zu bilden“ (Laun 2001: 55).

3 Methoden(diskussion)

Von Franziska Hecker & Franziska Spittel

In diesem Kapitel erfolgt eine Diskussion der gewählten Methoden. Dabei werden zunächst der Gegenstand und die Fragestellung der vorliegenden Arbeit dargestellt. Im Anschluss erfolgen die Begründung der Entscheidung für einen qualitativen Forschungsansatz und die Beschreibung der Erhebungsmethode sowie des Feldzugangs. Darüber hinaus wird ein Überblick über die Untersuchungsgruppe gegeben, bevor die Erläuterung der gewählten Auswertungsmethode folgt. Zuletzt werden die Grenzen der Aussagefähigkeit des methodischen Vorgehens aufgezeigt.

3.1 Gegenstand und Fragestellung

Von Franziska Hecker

Homosexualität und Kirche sind ein kontroverses Thema. Es existieren zahlreiche sozialwissenschaftliche Studien, welche Homosexualität unter anderem im Kontext von Diskriminierung beleuchten. Ebenso gibt es vielfältige (theologische) Literatur, welche versucht, sich dem Thema der Homosexualität anzunähern und sich mit diesem – in zunehmender Offenheit - auseinanderzusetzen. Auch wenn die Evangelische Kirche dem Thema der Homosexualität mittlerweile offener entgegensteht und sich die Einstellungen vermeintlich zum Positiven entwickeln, haben homosexuelle Christ*innen dennoch verstärkt Probleme damit, sich offen zu ihrem gleichgeschlechtlichen Empfinden zu bekennen, ihre Identität zu leben und – wenn doch - den christlichen Glauben nicht anzuzweifeln. Die vorliegende Arbeit „Der Umgang mit Homosexualität in der Evangelischen Kirche – Konsequenzen für Homosexuelle Christ*innen und die Soziale Arbeit“ bezieht sich schwerpunktmäßig auf folgende Forschungsfragen, welche den Blick in diesem Fall bewusst auf die „Betroffenen“ lenken sollen:

1) Welche Einstellungen gegenüber Homosexualität liegen bei sich einer evangelischen Kirche zugehörig fühlenden Personen vor?
2) Wie wird auf Grundlage dieser Einstellungen mit dem Thema der Homosexualität und homosexuellen Christ*innen umgegangen?
3) Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für homosexuelle Christ*innen und besteht daraus ein Handlungsbedarf für die Soziale Arbeit?

Um diesen Fragen nachzugehen, richtete sich das Forschungsvorhaben auf alle Personen, die sich in irgendeiner Form der evangelischen Kirche zugehörig fühlen – unabhängig dessen, welcher spezifischen landes- oder freikirchlichen Gemeinde sie angehören. Aus der Untersuchung ausgeschlossen wurden demnach Personen, die sich nicht dem evangelischen Glauben zugehörig fühlen, zum Beispiel Atheist*innen, Katholik*innen oder sich anderen Religionen zugehörig fühlende Personen.

3.2 Begründung der Methodenwahl

Von Franziska Hecker

Im methodischen Vorgehen hat sich eine Unterscheidung der qualitativen sowie quantitativen Forschung durchgesetzt (vgl. Häder 2019: 14). Bei letzterem liegt der Fokus auf dem objektiven Messvorgang des Verhaltens. Um in diesem Sinne repräsentative sowie aussagekräftige Ergebnisse erzielen zu können, setzt quantitative Forschung im Forschungsgeschehen eher auf Masse (vgl. Lüdders 2017: 25). Es wird somit versucht, verallgemeinerbare Aussagen zu finden. Für diesen Prozess wird die standardisierte Datenerhebung genutzt (vgl. Häder 2019: 14).

Demgegenüber gestellt, besteht das Interesse der qualitativen Forschung in dem individuellen Erleben von Menschen, welches erforscht werden soll (vgl. Lüdders 2017: 25). Die zu befragenden Personen, ausgestattet mit freiem Willen, sollen dabei durch ein ganzheitlich orientiertes Vorgehen untersucht werden (vgl. Schumann 2018: 130). Eine einzelne Person wird hervorgehoben, wodurch Bedeutungen und Empfindungen, die subjektiv sind, erfasst werden können. Dementsprechend soll individuelles Handeln verstanden und detailliert analysiert werden (vgl. Häder 2019: 14). Im Gesamten kann dadurch eine Aufdeckung von Sinnzusammenhängen erfolgen und es werden tiefere Einblicke in Lebenswelten von Menschen gegeben (vgl. Lüdders 2017: 28). Das primäre Ziel des qualitativen Vorgehens besteht somit darin, Personen zu unterstützen und ihre Lebensbedingungen - unter Umständen auch die ihrer Mitmenschen - soweit wie möglich zu verbessern, weshalb sich bei der vorliegenden Untersuchung für ein qualitatives Vorgehen entschieden wurde. Es geht also nicht darum, Gesetze zu erforschen, nach denen Personen funktionieren oder mit denen diese in eine bestimmte Richtung gesteuert werden können (vgl. Schumann 2018: 130; 145). Gewöhnlicherweise werden für Untersuchungen Befragungen eingesetzt, um jene Prozesse des inneren Erlebens begreiflich zu machen (vgl. Blanz 2015: 65). Zudem erfolgt neben dem Orientieren an der Person, die beforscht werden soll, eine Einbeziehung der Perspektive der Forschenden mit Bezug zur Protokollierung sowie der Auswertung von Daten (vgl. Lüdders 2017: 112).

Die qualitative Forschung kann in ihrer Messung als offen und von Verständnis geprägt beschrieben werden. Deshalb ist es keineswegs sinnstiftend, vorab Hypothesen zu bilden und mit diesen ins Feld zu gehen, um sie zu überprüfen (vgl. Schumann 2018: 130). Im Allgemeinen geht es um das Fallverstehen. Durch qualitative Methoden wird zumeist der Versuch getätigt, Hypothesen zu entwickeln, eventuell bestehende Hypothesen zu erweitern beziehungsweise diese komplexer werden zu lassen. Am Ende erfolgt eine gegenstandsbezogene Theoriebildung (vgl. Schaffer 2014: 65). Somit wird versucht, einen gewissen Grad der Verallgemeinerung zu erreichen. Ein typischer Fallzahlenbereich kann in diesem Zusammenhang bei N= 6-100 liegen (vgl. Kruse 2015: 57).

Eine qualitative Herangehensweise kann sich immer dann als sinnvoll erweisen, wenn entweder nur wenig oder gar keine gesicherten empirischen Erkenntnisse bekannt sind (vgl. Schaffer 2014: 123). Anhand des bereits aufgezeigten Forschungsstands der Haltung evangelischer Kirchen gegenüber Homosexualität ist zu erkennen, dass die Meinungen diesbezüglich weit auseinandergehen, der Umgang unklar und ein Outing homosexueller Personen meistens nicht ohne Konsequenzen erfolgt. Eine qualitative Herangehensweise bietet sich an dieser Stelle an, da der Blick dabei kaum auf (die Konsequenzen für/die Situation von) homosexuellen Christ*innen gerichtet wird, um deren Lebensbedingungen zu verbessern.

Des Weiteren kann es sich bei geringeren Vorkenntnissen bezüglich zu untersuchender Aspekte als sinnstiftend erweisen, offene Fragen zu nutzen, welche von befragten Personen in eigenen Worten beantwortet werden können (vgl. Schaffer 2014: 120). Mit Blick auf die Fragevorgaben können sich forschende Personen jedoch nicht sicher sein, ob der Kern einer Frage auch richtig erfasst wird. So können Befragte die Inhalte möglicherweise falsch verstehen oder andere Aspekte beantworten (vgl. Lüdders 2017: 31).

Die (halb-) offenen Fragen, welche im Fragebogen für dieses Forschungsgeschehen genutzt werden, stellen die qualitativen Fragen dar. Dadurch werden keine Antwortkategorien vorgegeben, sodass die Teilnehmer*innen der Umfrage die Möglichkeit haben, mit eigenen Worten zu einem bestimmten Thema – in diesem Fall die Einstellungen und der Umgang in Bezug auf Homosexelle und deren Konsequenzen in evangelischen Kirchen – Stellung zu nehmen. Zwar ist es aufgrund des erhöhten Auswertungsaufwandes nachteilig, zu viele offene Fragen zu stellen (vgl. Schaffer 2014: 10), dennoch eignet sich ein solches Vorgehen besonders dann, wenn Verbesserungsvorschläge, Motive, Emotionen sowie Bewertungen oder auch Begründungen aus der Perspektive von Befragten im Zentrum stehen sollen (vgl. Kuckartz et al. 2009: 32;33). Diese sind mit Blick auf die Fragestellung von grundlegender Bedeutung für dieses Forschungsvorhaben.

In der quantitativen Forschung liegt der Fokus auf den Gütekriterien der Objektivität, Reliabilität und der Generalisierbarkeit. In der qualitativen Forschung besteht Einigkeit darüber, dass diese aufgrund erkenntnistheoretischer sowie methodologischer Grundannahmen keine Anwendung finden können. Trotz dessen sollen sogenannte Qualitätskriterien formuliert werden. Ein solches zentrales Qualitätskriterium ist die Intersubjektivität. Das bedeutet, dass die Forschenden mit Blick auf den Prozess der Erkenntnis eine Nachvollziehbarkeit für Außenstehende gewährleisten müssen. Dies kann durch die Explikation sowie Dokumentation in allen Schritten der Forschung geschehen. Mit Blick auf die Interpretations-Subjektivität soll somit Einigkeit darüber innerhalb der Analysegruppen bestehen, wie die Art des Lesens eines Textes zu funktionieren hat und Dritten eine Nachvollziehbarkeit gegeben wird (vgl. Kruse 2015: 55). Um eine solche (Interpretations-) Intersubjektivität gewährleisten zu können, soll mit Hilfe einer Anlehnung bezüglich der qualitativen Inhaltsanalyse nach Mayring dieser Forschungsprozess im späteren Verlauf Schritt für Schritt aufgezeigt, erklärt sowie durchgeführt werden.

3.3 Erhebungsmethode und Feldzugang

Von Franziska Spittel

In der Sozialforschung stellen Inhaltsanalysen, Beobachtungen und Befragungen die grundlegenden Methoden für die Erhebung von Daten dar (vgl. Häder 2019: 14). Eine der bedeutendsten Daten- beziehungsweise Erhebungsmethoden in der Sozialen Arbeit stellen vermutlich Befragungen dar, welche „mittels gezielter Kommunikation menschliches Erleben und Verhalten“ (Blanz 2015: 74) erfassen. Auf einen (schriftlichen) Reiz (nämlich die Fragen in der Befragung) folgt eine (schriftliche) Reaktion. Diese ermöglicht es (beispielsweise im Vergleich zu einer Beobachtung), auch nicht zu beobachtende, innere Prozesse (wie das persönliche Erleben einer Person) nachvollziehen und verstehen zu können. Ein großer Vorteil besteht auch darin, „dass dabei auch Informationen über früheres Verhalten […] oder zukünftiges Verhalten […] sowie über Situationen, die über die aktuell gegebene hinausgehen […], thematisiert werden können“ (Blanz 2015: 66).

Eigentlich hätten die Forschenden bei der vorliegenden Untersuchung Problemzentrierte Interviews durchgeführt. „Unter diesem Begriff […] sollen alle Formen der offenen, halbstrukturierten Befragung zusammengefasst werden“ (Mayring 2016: 67). Dabei werden von den Interviewenden Problemstellungen eingeführt (in diesem Fall der Umgang mit Homosexualität in evangelischen Kirchen), mit welchen sich die Wissenschaftler*innen zuvor empirisch, theoretisch und themenspezifisch oder durch professionelle Berufserfahrungen auseinandergesetzt haben. Auf der Grundlage dieser Wissensbestände werden die Fragen des Leitfadeninterviews inhaltlich strukturiert, wobei die Themenfelder durch die Befragten jedoch im Verlauf des Interviews erweitert und modifiziert werden können, jedoch immer wieder zurück zu der ursprünglichen Problemstellung geführt werden. „Das Interview lässt den Befragten möglichst frei zu Wort kommen“ (Mayring 2016: 67); es gibt keine vorgegebenen Antwortkategorien, sondern völlig subjektive Sichtweisen und Interpretationen. Datenanalyse und -auswertung erfolgen dabei induktiv und theoriegenerierend (vgl. Schaffer 2014: 151). Das problemzentrierte Interview ist allerdings nicht rein explorativer Natur, sondern stattdessen eher theoriegeleitet, da über den Gegenstand schon einiges bekannt ist und „spezifischere Fragestellungen im Vordergrund stehen“ (Mayring 2016: 70). Dabei ist es teilweise standardisiert, was zu einer leichteren Vergleichbarkeit von Antworten und somit einer leichteren Auswertung beitragen kann. Dies wiederum ermöglicht größere Stichproben sowie daraus resultierende leichtere Verallgemeinbarkeit der Ergebnisse (vgl. Mayring 2016: 70).

Bei der vorliegenden Untersuchung wurde sich aufgrund der Covid-19-Pandemie jedoch für eine schriftliche Online-Befragung entschieden, bei welcher die Fragen eines potenziellen Leitfadeninterviews den Befragten als standardisierter Fragebogen, jedoch mit nahezu ausschließlich offenen Fragen ohne Antwortkategorien vorliegen.

„Von einer schriftlichen Befragung [wird] immer dann gesprochen, wenn der Fragebogen von der jeweiligen Zielperson selbst […] ausgefüllt wird“ (Häder 2019: 251), was in vielfältigen Varianten erfolgen kann. Der Fragebogen wurde im Fall der vorliegenden Forschung der befragten Person also in digitaler Form schriftlich vorgelegt und sie beantwortete diese auch selbständig und schriftlich. Es handelt sich hierbei also um eine asynchrone Kommunikation, das sind „Kommunikationen, die zeitversetzt unter Abwesenheit der beteiligten Kommunikationspartner[*innen]“ (Schiek et al. 2016: 2) stattfinden.

Der Nachteil einer schriftlichen Befragung besteht darin, dass die befragten Personen keine Nachfragen an die Fragenden stellen können und keine nonverbalen Verhaltensweisen erhoben werden können. Auch muss bei den Zielpersonen die Motivation zur Teilnahme an der Befragung sehr hoch sein, da sie nicht innerhalb eines Gesprächs zwischen Interviewenden und Befragten erreicht werden kann (vgl. Häder 2019: 252). „Das Risiko, dass einzelne Fragen unsorgfältig und unvollständig, ja überhaupt nicht ausgefüllt werden, ist groß“ (Atteslander 2010: 157).

Dafür erreichen schriftliche Befragungen meistens ein höheres Standardisierungsmaß als mündliche Befragungen und „die Antworten [werden] weniger stark durch die befragende Person beeinflusst“ – der Einfluss des Interviewenden entfällt. (Allerdings ist hier anzumerken, dass die „Befragungssituation […] kaum inhaltlich kontrollierbar [ist]. Es können andere Personen die Antworten des[*der] Befragten beeinflussen“ (Atteslander 2010: 157)).

Des Weiteren sind sie mit einem niedrigeren Zeit- sowie Kosten- und Personalaufwand verbunden, erreichen dabei trotzdem eine größere Stichprobengröße und bedeuten für die Teilnehmenden ein besonders hohes Vertrauen in ihre Anonymität. Durch die Wahl des Online-Fragebogens können in kürzester Zeit zahlreiche räumlich weit verteilte Personen der definierten Zielgruppe erreicht werden, die befragten Personen sehen sich nicht zu sozial erwünschten Antworten gezwungen und können sich dem Fragebogen zu einem für sie günstigen Zeitpunkt mit beliebig viel Zeit widmen (wodurch die Antworten jedoch eher durchdacht als spontan erfolgen) (vgl. Häder 2019: 253-255).

„Weil nicht spontan reagiert und eine direkte Unterbrechung und Bewertung eingerechnet werden muss, können Erfahrungen auch dann entfaltet werden, wenn sie ‚unordentlich‘ oder ‚sozial ungewohnt‘ und nicht spontan (in Gänze) verbalisierbar sind“ (Schiek et al. 2016: 6). Auch sind die Menschen bei Online-Befragungen eher bereit, sich in moralisch heikler Ungehemmtheit zu äußern. Durch die Handlungskontrolle der Befragten bei einem schriftlichen Interview sind schlechter gebildete Menschen teilweise aufgeschlossener (aufgrund geringerer Verlegenheiten und Unterlegenheitsgefühlen) (vgl. Atteslander 2010: 163).

Die Besonderheit von schriftlichen Beantwortungen liege darüber hinaus darin, „dass hier zutiefst Persönliches und Unmittelbares (wie Gefühle) mit der objektiven und dauerhaften Form der Schriftsprache verbunden werden. Somit vollziehe sich ein Prozess der Objektivierung von ‚Seelischem‘“ (Schiek et al. 2016: 4).

Befragungen im Internet bedeuten aber immer auch eine Gelegenheitsstichprobe, bei welcher mit beachtlichen Ausfällen zu rechnen ist und bei deren Teilnehmenden es sich primär um intensive Netzuser*innen handelt (vgl. Blanz 2015: 74; 80; 87). Auch Wohnungslose, Analphabet*innen oder Menschen mit starken Sehbeeinträchtigungen werden von einer schriftlichen Online-Umfrage so gut wie nie erreicht. Auch wirkt das Medium des Internets sozial selektierend: „So haben etwa ältere Menschen, Personen in Haushalten mit einem niedrigen Einkommen sowie nicht erwerbstätige Menschen deutlich seltener einen Zugang zum Internet“ (Häder 2019: 307). Darüber hinaus ist „der zu erwartende Grad an Beteiligung fast nicht vorhersehbar, im Allgemeinen jedoch gering“ (Häder 2019: 203).

In Bezug auf die vorliegende Forschung gingen die Forschenden aufgrund von Literatur, persönlichen Erfahrungen sowie Gesprächen mit (gleichgeschlechtlich liebenden) Christ*innen davon aus, dass die Einstellungen der sich einer evangelischen Kirche zugehörig fühlenden Personen gegenüber dem Thema der Homosexualität eher negativ seien, daraus größtenteils eine gewisse Leidenserfahrung für gleichgeschlechtlich liebende Christ*innen resultiert und es nicht ausreichend sozialarbeiterische (christliche) Anlaufstellen für entsprechende Personen gibt. Allerdings wurde sich dann doch für das ganzheitlich orientierte Vorgehen einer qualitativen Forschungsmethode entschieden, bei welcher die Forschenden nicht mit vorab überlegten Hypothesen ins Feld gehen, um diese zu prüfen, sondern sich die Möglichkeit offen halten, ihre theoretischen Überlegungen zu revidieren oder zu erweitern. „Schließlich können sich selbst bei vorab vorliegenden Erfahrungswerten aufgrund des freien Willens und der […] Historizität immer Veränderungen ergeben, welche nicht ‚ins Raster passen‘“ (Schumann 2018: 130).

Vor der eigentlichen Erhebung wurde ein Pretest des Fragebogens durchgeführt. „Hier gilt es […] sicherzustellen, dass die im Fragebogen gestellten Fragen bei den Befragten auch ‚richtig ankommen‘“ (Rädiker et al. 2019: 65). Für derartige Voruntersuchungen lassen sich drei Formen unterscheiden: der Pretest im Feld, kognitive Techniken des Pretests und Expert*innenurteile (vgl. Häder 2019: 412). Im Fall der vorliegenden Untersuchung wurde eine Expertin mit distanzierter Sicht - welche nicht selbst an der Fragebogenentwicklung beteiligt war - der Begutachtung des Fragebogens hinzugezogen. Darüber hinaus wurde das Erhebungsinstrument an eine Hand voll evangelische Christ*innen geschickt, welche den Fragebogen einerseits nach ihrem Verständnis der Fragen ausfüllten, zum anderen Anmerkungen mit Hinweisen zur Veränderung dieser vornahmen. Einige Personen wurden dabei explizit gebeten, „die Frage[n] mit eigenen Worten wiederzugeben, sodass eine Überprüfung des ‚richtigen‘ Verständnisses erfolgen [konnte]“ (Rädiker et al. 2019: 65). Vor der tatsächlichen Erhebungsphase wurde der Fragebogen entsprechend mehrfach überarbeitet und stufenweise angepasst. Man kann also von einer Art Pilotphase der Erhebung sprechen, in welcher „der Leitfaden getestet und gegebenenfalls modifiziert [wird]“ (Mayring 2016: 69).

„Die schriftliche Befragung bedarf einer besonders sorgfältigen Organisation“ (Atteslander 2010: 158). Dazu gehören ein einleitender Text, in welchem die Befragenden sich und den Zweck ihrer Untersuchung vorstellen und welches Interesse und Ziel sie mit der Befragung verfolgen. Ebenso muss im Einleitungstext auf die Anonymität der Antworten verwiesen werden. Nach dieser Einleitung waren die Befragten der vorliegenden Untersuchung mit folgenden, größtenteils offenen Fragen, konfrontiert:

Frage 1: Welche Rolle spielte(e) der christliche Glaube in deiner Familie?
Frage 2: Welche Rolle spielt(e) der christliche Glaube in deinem persönlichen Leben?
Frage 3: Inwiefern wird Homosexualität in deiner Kirche/Gemeinde oder in deinem christlichen Freundeskreis thematisiert?
Frage 4: Mit welchen Einstellungen zur Homosexualität wirst du in deiner Kirche/Gemeinde konfrontiert?
Frage 5: Hat sich in deiner Kirche/Gemeinde in den letzten Jahren etwas an den Einstellungen zur Homosexualität verändert? Wenn ja, inwiefern?
Frage 6: Der christliche Glaube und eine homosexuelle Lebensweise sind miteinander vereinbar. Was denkst du über diese Aussage? Bitte begründe.
Frage 7: Gab es in deiner Kirche/Gemeinde Personen, die offen zu ihrer Homosexualität gestanden haben? Wenn ja, wie wurde darauf reagiert?
Frage 8: Hattest du selbst schon einmal Gefühle für eine Person deines Geschlechts? Wenn ja, wie bist du damit umgegangen und welche Konsequenzen hatte das für dich?
Frage 9: Wenn du die vorherige Frage bejaht hast, von welcher Person oder Institution hast du Unterstützung bekommen?
Frage 10: Welche professionellen (vor allem christlichen oder sozialarbeiterischen) Anlaufstellen sind dir bekannt? Hast du diese schon einmal in Anspruch genommen?
Frage 11: Welche professionellen christlichen oder sozialarbeiterischen Angebote würdest du dir darüber hinaus noch wünschen beziehungsweise welche Aufgaben sollten diese erfüllen?
Frage 12: Welchem Geschlecht würdest du dich zuordnen?
Frage 13: Wie alt bist du?
Frage 14: In welchem Bundesland lebst du?

[...]


1 eine ab dem 19. Jahrhundert existierende Vereinigung reformierter und lutherischer Bekenntnisse und Organisationen

Ende der Leseprobe aus 251 Seiten

Details

Titel
Der Umgang mit Homosexualität in evangelischen Kirchen. Konsequenzen für homosexuelle Christen und die Soziale Arbeit
Hochschule
Ernst-Abbe-Hochschule Jena, ehem. Fachhochschule Jena  (Sozialwesen)
Note
1,0
Autoren
Jahr
2021
Seiten
251
Katalognummer
V1033772
ISBN (eBook)
9783346453617
ISBN (Buch)
9783346453624
Sprache
Deutsch
Schlagworte
umgang, homosexualität, kirchen, konsequenzen, christen, soziale, arbeit, evangelisch
Arbeit zitieren
Franziska Hecker (Autor:in)Franziska Spittel (Autor:in), 2021, Der Umgang mit Homosexualität in evangelischen Kirchen. Konsequenzen für homosexuelle Christen und die Soziale Arbeit, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1033772

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