Die Thematik der Entwicklungspolitik oder auch Entwicklungszusammenarbeit ist ein weites und mitunter auch sensibles Feld, das bisweilen immer noch durch das koloniale Erbe einiger europäischer Staaten gekennzeichnet ist.
So sind Verhandlungen zwischen den entsprechenden Ländern mit größtem diplomatischen Geschick zu führen, um keine Ressentiments jedweder Art aufkommen zu lassen sowie Vereinbarungen zum Nutzen aller zu treffen.
Das Lomé – Abkommen wird in diesem Zusammenhang häufig als bestes und erfolgreichstes Beispiel der Kooperation zwischen Industrie- und Entwicklungsländern angesehen. Ob dies der Realität entspricht, soll in der vorliegenden Arbeit untersucht werden.
So werden zunächst die Begriffe Lomé – Abkommen, Präferenzsysteme sowie Europäische Investitionsbank und Europäischer Entwicklungsfond vorgestellt, um dem Leser einen adäquaten Einstieg in die Lektüre zu gewähren.
Im Anschluß werden die Aktivitäten der EU im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit allgemein dargelegt, bevor dann ein Licht auf die Geschichte und das Umfeld der bisherigen Lomé –Abkommen sowie deren Vorläufer geworfen wird.
Dementsprechend werden in diesem Abschnitt die Abkommen von den Römischen Verträgen bis Lomé IV detailliert untersucht und dargestellt.
Darüber hinaus soll eine Wirkungsanalyse und kritische Würdigung der Lomé – Abkommen vorgenommen werden, um die grundlegende Fragestellung der Arbeit wieder aufzugreifen und zu thematisieren.
Was kommt nach Lomé? Diese häufig gestellte Frage wird mit einem kurzen Blick auf das Cotonou – Abkommen beantwortet, bevor die Arbeit mit einem Ausblick über mögliche zukünftige Entwicklungen abgeschlossen wird.
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1. Einleitung
2. Kooperationen zwischen Industrie- und Entwicklungsländern
2.1 Zum Begriff des „Lomé-Abkommens
2.2 Präferenzsysteme
2.3 Entwicklungszusammenarbeit der EU
3. Die Lomé-Abkommen und ihr Werdegang
3.1 Die Römischen Verträge
3.2 Die Abkommen von Yaoundé
3.3 Lomé I
3.4 Lomé II
3.5 Lomé III
3.6 Lomé IV
4. Würdigung der Lomé-Abkommen
5. Zusammenfassung und Ausblick
Literaturverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Die finanzielle Zusammenarbeit EG-AKP
Abbildung 2: Finanzielle Hilfe der EU für die AKP-Länder
1. Einleitung
Die Thematik der Entwicklungspolitik oder auch Entwicklungszusammenarbeit ist ein weites und mitunter auch sensibles Feld, das bisweilen immer noch durch das koloniale Erbe einiger europäischer Staaten gekennzeichnet ist.
So sind Verhandlungen zwischen den entsprechenden Ländern mit größtem diplomatischen Geschick zu führen, um keine Ressentiments jedweder Art aufkommen zu lassen sowie Vereinbarungen zum Nutzen aller zu treffen.
Das Lomé – Abkommen wird in diesem Zusammenhang häufig als bestes und erfolgreichstes Beispiel der Kooperation zwischen Industrie- und Entwicklungsländern angesehen. Ob dies der Realität entspricht, soll in der vorliegenden Arbeit untersucht werden.
So werden zunächst die Begriffe Lomé – Abkommen, Präferenzsysteme sowie Europäische Investitionsbank und Europäischer Entwicklungsfond vorgestellt, um dem Leser einen adäquaten Einstieg in die Lektüre zu gewähren.
Im Anschluß werden die Aktivitäten der EU im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit allgemein dargelegt, bevor dann ein Licht auf die Geschichte und das Umfeld der bisherigen Lomé –Abkommen sowie deren Vorläufer geworfen wird.
Dementsprechend werden in diesem Abschnitt die Abkommen von den Römischen Verträgen bis Lomé IV detailliert untersucht und dargestellt.
Darüber hinaus soll eine Wirkungsanalyse und kritische Würdigung der Lomé – Abkommen vorgenommen werden, um die grundlegende Fragestellung der Arbeit wieder aufzugreifen und zu thematisieren.
Was kommt nach Lomé? Diese häufig gestellte Frage wird mit einem kurzen Blick auf das Cotonou – Abkommen beantwortet, bevor die Arbeit mit einem Ausblick über mögliche zukünftige Entwicklungen abgeschlossen wird.
2. Kooperationen zwischen Industrie- und Entwicklungsländern
Kooperationen zwischen Industrie- und Entwicklungsländern bestehen in vielfacher Form und auf unterschiedlichsten Ebenen. Der folgende Abschnitt soll eine kurze Übersicht über derartige Möglichkeiten gewähren sowie manche Begriffe zum besseren Verständnis erläutern und in den Kontext der Arbeit einordnen.
2.1 Zum Begriff des „Lomé-Abkommens“
Das Kooperationsabkommen von Lomé, benannt nach der Hauptstadt Togos, in der das Vertragswerk unterzeichnet wurde, stellt weitreichende Handelsvereinbarungen zwischen der EU und den Entwicklungsländern des afrikanischen, karibischen und pazifischen Raumes (AKP-Staaten) dar.
Das erste Lomé-Abkommen löst verschiedene vorherige Präferenzabkommen ab und tritt nach langwierigen Verhandlungen 1975 in Kraft. Es beinhaltet einseitige Präferenzen zu Gunsten der AKP-Länder, d.h. der EU werden Handelsvergünstigungen im gleichen Umfang nicht eingeräumt. Die AKP-Länder sind lediglich verpflichtet, EU-Importe nach dem Meistbegünstigungsprinzip zu behandeln (vgl. KOCH 1997, S. 188).
Die Lomé-Abkommen gelten als Kernstück der europäischen Entwicklungszusammenarbeit sowie als international beachtetes positives Beispiel für tragfähige Beziehungen zwischen Industrie- und Entwicklungsländern (vgl. SCHIPULLE 1980, S. 21).
2.2 Präferenzsysteme
Eine Untersuchung der Lomé – Abkommen beinhaltet zum besseren Verständnis auch eine Klärung des Terminus der „Präferenzsysteme“.
Unter Präferenzsystemen oder Handelspräferenzen versteht man zwischenstaatliche handelspolitische Vereinbarungen, die Exportprodukten der präferenznehmenden Lieferländer den zollfreien oder gänzlich unreglementierten Zugang zum Absatzmarkt der präferenzgebenden Länder eröffnen. Derartige Handelspräferenzen basieren entweder auf dem Gegenseitigkeitsprinzip (Freihandelszone, Zollunion), oder werden ohne Reziprozität vereinbart.
Die handelspolitische Entwicklungszusammenarbeit der EU ist geprägt durch Präferenzvereinbarungen ohne Reziprozität. Diese Vereinbarungen sollen in den entsprechenden Ländern als Instrument der Exportförderung einen Beitrag zum Abbau der Devisen- und Handelslücke leisten (vgl. BENDER 1998, S. 532).
Diese nicht auf dem Gegenseitigkeitsprinzip basierenden Präferenzvereinbarungen stellen im übrigen ein nicht unerhebliches Problem dar, da sie nicht dem GATT-Grundsatz der Meistbegünstigung entsprechen. So sind sie nur unter bestimmten Umständen mit dem Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen rechtlich vereinbar (vgl. THIEL 1999, S.267).
Die in den Präferenzsystemen vereinbarte finanzielle Zusammenarbeit bzw. Kapitalhilfepolitik erfolgt über den Europäischen Entwicklungsfond (EEF) und die Europäische Investitionsbank (EIB). Der Europäische Entwicklungsfond dient ausschließlich der im Lomé – Abkommen geregelten finanziellen Zusammenarbeit mit den AKP – Staaten und wird durch die Finanzierungsbeiträge der EG – Mitgliedsstaaten ausgestattet.
Die Europäische Investitionsbank hingegen dient der finanziellen Zusammenarbeit mit den AKP – Staaten und Mittelmeerländern. Sie stellt Darlehen zu marktüblichen oder zinssubventionierten Konditionen für die Finanzierung verschiedenster Investitionsprojekte zur Verfügung (vgl. BENDER 1998, S. 526).
Abbildung 1 gibt einen Überblick über die Finanzhilfe der beiden Einrichtungen:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Kommission der EG (1989), Kommission der EG (1990), Lingnau (1991), Percival (1995), in abgewandelter Darstellung.
Anm.: Finanzielle Zusammenarbeit EG – AKP (in Mio. ECU)
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- Arbeit zitieren
- Michael Dittmar (Autor:in), 2002, Präferenzsysteme im internationalen Handel als Instrument der Entwicklungszusammenarbeit: Das Beispiel des Lomé-Abkommens, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/10340
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