Die Rolle Österreichs im Zusammenhang der EU-Erweiterung


Hausarbeit, 2001

31 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Der Hintergrund der Erweiterung

Der Beginn des Prozesses

Die Europa-Abkommen

Weitere Schritte und die Rolle der Europäischen Räte

Die Rolle Österreichs im Zusammenhang der Erweiterung

Die Beziehungen Österreichs zu den MOEL vor dem eigenen Beitritt

„Mitteleuropa“ als Idee und Gemeinsamkeit

Die Beziehungen nach den Veränderungen 1989

Nach dem Beitritt

Die österreichische Ratspräsidentschaft

Die Haltung der neuen Regierung

Jetziger Stand der Verhandlungen und Resumée

Literaturverzeichnis

Annex I

Annex II

Annex III

Annex IV

Annex V

Annex VI

EINLEITUNG

Ein wichtiges Thema in der österreichischen Außenpolitik seit dem EU-Beitritt ist die nächste Erweiterungsrunde der Europäischen Union. Der Beitritt der ersten der ehemals sozialistischen oder kommunistischen Länder stellt einerseits eine historische Chance auf ein Gleichgewicht in Europa und dadurch hoffentlich langanhaltenden Frieden dar, andererseits ist sie eine Herausforderung für die Kandidatenländer, die ihre politischen und wirtschaftlichen Systeme komplett umstellen müssen und fordert auch von der Europäischen Union eine Veränderung - schließlich könnte die Union nach dem Beitritt aller Kandidatenländer fast doppelt so viele Mitglieder zählen wie zum jetzigen Zeitpunkt und damit fast fünfmal mehr als bei der Gründung der ersten Europäischen Gemeinschaften.

Für Österreich, als einem der jüngsten Mitglieder der Europäischen Union, gleichzeitig aber auch einem der von der Erweiterung geographisch und wirtschaftlich am meisten betroffenen Länder, stellt die Erweiterung in mehrfacher Hinsicht eine große außenpolitische Herausforderung dar. Neben der Tatsache, daß die aktuelle Regierung Österreichs in sich nicht wirklich über Zustimmung oder Ablehnung der Erweiterung einer Meinung zu sein scheint, ist auch die Gratwanderung zwischen dem politischen Willen des Mitgliedes der Europäischen Union und den tatsächlichen innenpolitischen Signalen, sowie den Ängsten der Bevölkerung eine nicht leicht zu bewältigende Aufgabe.

In der vorliegenden Arbeit soll die Rolle der Erweiterung der Europäischen Union in der österreichischen Außenpolitik untersucht werden. Dabei wird zuerst ein Überblick über den historischen Hintergrund und die bisherigen Schritte zur Erweiterung gegeben werden, dann wird die Rolle der Ratspräsidentschaft Österreichs besonders untersucht werden und schließlich die offizielle Haltung der jetzigen Regierung.

Dabei ist anzumerken, daß eine Trennung zwischen österreichischer Außenpolitik und EU-Politik nur bedingt möglich ist. In weiten Teilen der Kommunikation mit den Kandidatenländern und den Beitrittsvorbereitungen agiert Österreich als ein Teil der Europäischen Union, eine Analyse der „nur“ österreichischen Politik ist daher auch nur eingeschränkt möglich.

DER HINTERGRUND DER ERWEITERUNG

DER BEGINN DES PROZESSES

Die wichtigsten Grundlagen für die zukünftige Erweiterung beginnen mit dem Zusammenbruch der politischen und wirtschaftlichen Systeme in Mittel- und Osteuropa und der Auflösung des Warschauer Paktes. Schon im Juli 1989 beschlossen die westlichen Wirtschaftsländer anläßlich des G7-Gipfels in Paris die Bereitstellung internationaler Finanzhilfen für den Wiederaufbau der Wirtschaft in Polen und Ungarn. Die Koordination dieser Finanzhilfen wurde der EG und ihrer Kommission übertragen. Dies kann als der eindeutige Auftrag an die (damals noch) Europäische Gemeinschaft verstanden werden, sich der Länder des ehemaligen Ostblocks anzunehmen, was ja aufgrund der geographischen Nähe und der teilweise vorhandenen historischen Verbindungen sinnvoll erscheint. Auch hätten aus politischen Gründen die USA diese Rolle nicht übernehmen können, da sie noch immer als der potentielle Feind empfunden wurden und die ja damals noch existierende Sowjetunion eine „Einmischung“ der USA in ihrem, wenn auch schwindenden, Einflußbereich nicht akzeptiert hätte. Deshalb fiel diese Rolle der Gemeinschaft der Staaten Europas und der Kommission zu. Andererseits orientierten sich auch die Reformstaaten an der Europäischen Union1.

Es mußte möglichst schnell gehandelt werden, um mögliche Enttäuschung der Bevölkerungen in Polen und Ungarn und eine Wiedereingliederung in den Ostblock zu verhindern, und also den Transformationsprozeß und die demokratische Entwicklung zu unterstützen. Deshalb stellte die Kommission bereits im September 1989 den Aktionsplan PHARE (Poland and Hungary Action for the reconstruction of the economy) vor, der am 18. Dezember in Kraft gesetzt wurde. Dieser Plan wurde (trotz seines Namens) später auf weitere mittel- und osteuropäische Länder ausgedehnt, die sich aus ihrem Bündnis gelöst hatten und auf dem Weg zu einer Demokratisierung waren. Es fehlte jedoch ein fixer Rahmen, in dem die Finanzhilfen auch im Zusammenhang mit Unterstützung beim politischen und gesellschaftlichen Umbruch gewährt werden konnten.

DIE EUROPA-ABKOMMEN

Im Januar 1990 präsentierte die Kommission einen Entwurf für Assoziationsabkommen mit den mittel- und osteuropäischen Staaten, den späteren Europa-Abkommen, in denen als Finalität der Beziehungen die Perspektive des Beitritts zur Europäischen Gemeinschaft vorgeschlagen war. Diese Abkommen wurden beim Europäischen Rat von Kopenhagen 1993 abgeschlossen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 12

Die Assoziations- oder Europa-Abkommen beinhalteten mehrere Ebenen: auf politischer, auf wirtschaftlicher und kultureller Ebene wurde eine Zusammenarbeit festgelegt.

Auf der politischen Ebene wurde ein bilateraler Dialog eingerichtet, der es ermöglicht, internationale und europäische Interessen mit denen der Kandidatenländer zu koordinieren. Wirtschaftlich ging die Zusammenarbeit weiter: neben einer Reihe von Maßnahmen wurde vor allem die finanzielle Zusammenarbeit verstärkt, wozu beispielsweise makroökonomische Hilfe oder Darlehen der Investitionsbank gehörten, eine Freihandelszone für industrielle Güter errichtet, der Zahlungsverkehr im Bereich Handel und Dienstleistungen, sowie die grenzüberschreitenden Dienstleistungen an sich liberalisiert und der Handel mit landwirtschaftlichen Produkten begünstigt.

Auf kultureller Ebene versuchte man, die Zusammenarbeit zu verstärken und bot die Beteiligung der assoziierten Länder an mehreren Gemeinschaftsprogrammen an. Bei diesen Programmen handelte es sich vor allem um Städtepartnerschaften, Jugend- und Studierendenaustausch, sowie Partnerschaften für die Zusammenarbeit in bestimmten Projekten.

Außerdem wird den Kandidatenländern dabei geholfen, die für die Übernahme des Acquis notwendigen Institutionen zu bilden. Auch Österreich ist in verschiedenen Projekten engagiert. Beispielsweise wird Ungarn bei der Modernisierung des Steuersystems durch ein Programm der EU unterstützt, daß mit 400.000 € gefördert wird3. Österreich und Großbritannien haben die Partnerschaft bei diesem Projekt übernommen. Es ist festzustellen, daß Österreichs Bemühungen sich vor allem auf die direkten Nachbarländer konzentrieren, der größte Teil der Projekte wird mit Slowenien, der Slowakei und Ungarn durchgeführt. Interessant sind die Schwerpunkte des österreichischen Engagements: neben der Hilfe beim Auf- und Ausbau von Justizsystemen (Slovak Republic 1998: Modernisation of courts; Slovak Republic 1998: Legal advice (judiciary, penal matters, bankruptcy and commercial law)) und in der Umweltschutzpolitik (Hungary 1998: Legal approximation in the environmental field (waste, air, water); Hungary 1998: Central Environmental Protection Fund), liegen die Schwerpunkte vor allem in der Grenzsicherung, der Migrationspolitik und der Angleichung von Asylrecht (Slovenia 1997: Establishment of an efficient system of state border control; Slovenia 1997: Preparation and harmonisation of legislation in the area of migration / immigration policy4 ). Die meisten dieser eigentlich ja außenpolitischen Maßnahmen spiegeln die innenpolitischen Probleme und Ängste Österreichs, aber auch die Wünsche der Wirtschaft wider. Nur wenn beispielsweise das Wirtschaftsrecht der Slowakei voll funktionsfähig ist, also legislativ umgesetzt ist und auch judiziert wird, sind die Investitionen österreichischer Unternehmen in diesem Land sicher. Ebenso sind Umweltschutz und Migration für Österreich besonders wichtige Themen, schließlich könnte Österreich eines der jetzigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sein, die am meisten Probleme mit Migration/Immigration zu erwarten haben. Dieses Thema ist vermutlich auch das, welches in der Bevölkerung die größten Ängste hervorzurufen scheint. Wenn also gezeigt werden kann, daß man diese Politikbereiche ähnlich aufbaut wie in Österreich - da viele Richtlinien in der EU-Gesetzgebung vorgegeben sind und die Kandidatenländer ihre Gesetzgebung an den acquis communautaire angleichen müssen, wird dies der Fall sein - kann man eventuell die Bedenken der Bevölkerung zerstreuen.

WEITERE SCHRITTE UND DIE ROLLE DER EUROPÄISCHEN RÄTE

Eine wichtige Rolle im Zusammenhang mit der schnellen Entwicklung des „Projektes“ Erweiterung scheinen die Europäischen Räte zu spielen. Dadurch, daß das jeweilige Land, das den Vorsitz übernommen hat, Erfolge vorweisen muß, gibt es relativ häufig Ergebnisse, die zustande kommen aufgrund des Erfolgsdrucks, ein neues Papier oder gar einen Vertrag beschließen zu müssen. Dabei kommt der Präsidentschaft eine „besondere Rolle in der Gestaltung der Politik“5 zu. Im Zusammenhang mit der Erweiterung war und ist allen Mitglieder der Europäischen Union klar, daß einerseits bestimmte Voraussetzungen klar definiert und eingehalten werden sollten, gleichzeitig aber eine zu lange Verzögerung des Prozesses den Unmut vor allem der Bevölkerungen der Kandidatenländer wecken könnte. Das könnte eine Abwendung von der Union zur Folge haben, wie es sich in Ansätzen in der Slowakei unter dem ehemaligen Präsidenten Meciar gezeigt hat. Dieser verbündete sich mit dem damaligen Präsidenten Rest-Jugoslawiens Milosevic und gemeinsam versuchte man, der Europäischen Union Widerstand entgegenzubringen. Diese politische Entscheidung bedeutete für die EU, daß es in Europa quasi-demokratische Regime gegeben hätte, die ständig einen potentiellen Krisenherd dargestellt hätten - eben dies sollte ja durch die Annäherung und die langsame Integration verhindert werden. Dieses Beispiel zeigt, daß die Europäische Union die Kandidatenländer im eigenen Interesse nicht zu lange warten lassen kann. Sollte jedoch andererseits das Kandidatenland noch nicht reif für den Beitritt sein, in dem Sinn, daß das politische oder wirtschaftliche System noch nicht an EU-Standards angepaßt wäre, könnte dies schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen: eine noch nicht stabile neue Marktwirtschaft könnte den Konkurrenzdruck im Gemeinsamen Markt nicht überstehen, ein totaler wirtschaftlicher Crash wäre die Folge, der den gesamten Markt mit beeinflussen würde.

Dies veranlaßte die Staats- und Regierungschefs im Juni 1993 beim Europäischen Rat von Kopenhagen, nicht nur die Europa-Abkommen abzuschließen, sondern auch feste Beitrittskriterien zu formulieren. Sie bezogen sich einerseits auf die Kandidatenländer und legten fest, daß bis zu einem Beitritt bestimmte politische, wirtschaftliche und administrative Kriterien erfüllt sein müßten, zeigten aber andererseits auch auf, daß die Union sich in ihren Strukturen und Institutionen verändern müsse, sollte sie in der Lage sein, ihre Mitgliedszahl fast zu verdoppeln.

Auf politischer Ebene wurde festgelegt, daß eine Stabilität der Institutionen des jeweiligen Staates erreicht werden muß, damit Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und den Schutz von Minderheiten garantiert werden können. Die wirtschaftlichen Voraussetzungen sind das Vorhandensein einer funktionierenden Marktwirtschaft, außerdem muß das Kandidatenland fähig sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten.

Außerdem sind die grundsätzlichen administrativen Veränderungen durchzuführen: dazu zählen die Übernahme des acquis communautaire, also dem gemeinsamen Besitzstand der Union, sowie die feste Ausrichtung auf die Ziele der Union, und zwar der politischen als auch der Wirtschafts- und Währungsunion6.

Abgesehen von den Voraussetzungen für die Kandidatenländer gab es auch Aufgaben, die die EU an sich selbst stellte, um ebenso wie die Kandidaten „reif“ für die Erweiterung zu sein. Dies beinhaltete, daß die Geschwindigkeit der Integration innerhalb der EU, also die Vertiefung der Union, trotz der Beitritte beibehalten werden sollte. Dazu gehörte vor allem eine Reform der Institutionen, die nach einem möglichen Beitritt der Kandidatenländer wegen der Art und Weise ihrer Konzeption nicht mehr funktionsfähig gewesen wären. Es bestand die Gefahr der Lähmung, weil beispielsweise einstimmige Entscheidungen im Rat immer unwahrscheinlicher und schwieriger geworden wären, je mehr Länder im Rat vertreten gewesen wären. Deshalb mußten Entscheidungen getroffen werden über Zahl der Mitglieder und Zusammensetzung der Institutionen und der Veränderung der Entscheidungen hin zu mehr Qualifizierten Mehrheitsentscheidungen7.

Die Strategie für die Heranführung der Kandidatenländer wurde auf dem Europäischen Rat von Essen vom 9./10. Dezember 1994 beschlossen. Man wollte sich vier Instrumente bedienen: den schon beschlossenen Europa- Abkommen, dem „Weißbuch zur Vorbereitung der assoziierten Staaten Mittel- und Osteuropas auf die Integration in den Binnenmarkt der Union“, dem „strukturierten Dialog“ und als finanziellem Instrument, des PHARE- Programms8. Daraufhin reichten zehn MOEL ihre Beitrittsanträge ein. Abgesehen von den schon vorliegenden Anträgen der Türkei, Zyperns und der Schweiz, reichten im Jahr 1994 Ungarn und Polen, 1995 Rumänien, die Slowakei, Lettland, Estland, Litauen und Bulgarien ihre Anträge auf Mitgliedschaft ein, Tschechien und Slowenien folgten im Jahr 1996. Dies hob die Anzahl der Kandidaten auf 13, jetzt, nach dem erneuten Ansuchen Maltas warten 14 Länder auf ihre Aufnahme in die Union.

Das bedeutet auch, daß der Teil der Kopenhagener Kriterien, den die Union ihrerseits zu erfüllen hatte, relativ bald erfüllt werden mußte. Die MOEL entwickelten sich voran und arbeiteten auf das Ziel zu, während sich auf Seiten der Union wenig Veränderung finden ließ. Die herrschende Meinung in der Lehre repräsentiert Weidenfeld, wenn er sagt: „Größtes Hindernis für eine EU- Osterweiterung ist mittlerweile nicht der Entwicklungsstand der MOE- Staaten, sondern die mangelnde Reformfähigkeit der Europäischen Union. Ohne eine grundlegende Reform der Institutionen sowie der Struktur- und Agrarpolitik droht einer erweiterten Union die Handlungs- und Zahlungsunfähigkeit. Falls die derzeitigen Mitgliedsstaaten keinen Konsens erzielen, wird die Osterweiterung an der Verschärfung der innergemeinschaftlichen Verteilungskonflikte scheitern.“9

Im Hinblick auf die notwendigen Reformen innerhalb der Union sollten auf der Regierungskonferenz 1996 die im Vertrag von Maastricht nicht erledigten Probleme gelöst werden. Die Einberufung einer Regierungskonferenz war im Vertrag über die Europäische Union vorgesehen, im Artikel 48 EUV, vormals Artikel N.10 In dem daraus resultierenden Vertrag von Amsterdam vom 02. Oktober 1997 jedoch konnten die Reformen jedoch auch nicht vollständig durchgesetzt werden. So schreibt auch der damalige österreichische Außenminister „Im institutionellen Bereich wurden insbesondere einige demokratiepolitisch wichtige Schritte gesetzt (...); das vorgegebene Ziel der Regierungskonferenz, die institutionellen Voraussetzungen für die Erweiterung zu schaffen, wurde allerdings nicht voll erreicht.“11 Statt dessen wurde dem Vertrag von Amsterdam ein Protokoll beigefügt, in dem festgelegt wurde, daß „Spätestens ein Jahr vor dem Zeitpunkt, zu dem die Zahl der Mitgliedstaaten der Europäischen Union 20 überschreiten wird, (...) eine Konferenz der Vertreter der Mitgliedstaaten einberufen (wird).“12

Ein weiteres Problem stellte sich, da der größte Teil der Regionen, die mit den Kandidatenländern und vor allem den MOEL neu in die EU aufgenommen würden, strukturschwach waren und sind, dies für das System der Strukturfonds und Regionalförderungen also bedeutete, daß große finanzielle Unterstützung in diese Regionen fließen würde. Was dies konkret für die derzeitigen Mitgliedstaaten bedeuten würde, wollten sie natürlich genau wissen. Die Ängste gerade auch in der Bevölkerung der EU waren groß. Die Aussage des Mitglieds des Europäischen Parlamentes Wim G. van Velzen von Januar 1997 macht eben dies deutlich: „Der Steuerzahler schließlich - und hier insbesondere der deutsche - sieht schon wieder Milliarden von D-Mark in einem dunklen Loch, womöglich noch größer als das der neuen deutschen Bundesländer, verschwinden.“13 Deshalb gaben die Staats- und Regierungschefs anläßlich des Europäischen Rates von Madrid im Dezember 1995 der Kommission den Auftrag, eine finanzielle Einschätzung und Vorausschau vorzunehmen. Außerdem wurde verlangt, die Beitrittsfähigkeit der Kandidatenländer anhand der Kopenhagener Kriterien zu überprüfen.

Die Kommission legte daraufhin im Juli 1997 das gewünschte Papier mit dem Namen „Agenda 2000“ vor, in dem sie den „Avis“ zu den Beitrittansuchen der 10 MOEL und Zyperns abgab. Die war der erste Schritt auf dem Weg zur Eröffnung der Verhandlungen, die auch von der Kommission empfohlen wird. Die „Agenda 2000“ umfaßt allerdings noch sehr viel mehr: neben der Thematik Erweiterung und den einzelnen Kapiteln zu den Kandidatenländern enthielt sie Vorschläge zur Reform verschiedener Politiken, vor allem der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), der Umweltpolitik, sowie der Struktur- und Regionalfonds, aber auch den neuen Finanzrahmen für die EU von 2000 bis 2006, in dem die möglichen Beitritte der ersten Kandidatenländer ab 2002 angenommen wurden und auch finanziell vorgesehen waren.

Beim Europäischen Rat von Luxemburg im Dezember 1997 galt es, ein Modell für die Beitritte zu finden. Man kam aufgrund des Avis der Kommission zu der Überlegung, daß der Beitrittsprozeß zwar formell gleichzeitig beginnen sollte, gleichzeitig war aber klar, daß der tatsächliche Beitritt der Kandidatenländer nicht gleichzeitig erfolgen konnte. Deshalb sollten konkrete bilaterale Regierungskonferenzen bezüglich des Beitritts vorerst nur mit einer ersten Gruppe, mit sechs der Kandidaten abgehalten werden. Unter diesen Ländern waren die fünf MOEL Estland, Polen, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn, außerdem Zypern, das ein eigenes Problem darstellt, auf das nicht genau eingegangen werden soll. Die Kandidaten der zweiten Gruppe waren die verbleibenden MOEL Bulgarien, Lettland, Litauen, Rumänien und Slowakei, sowie Malta. Dieses Modell, in der Literatur häufig „Gruppenmodell“ genannt, setzte sich durch gegenüber dem „Startlinienmodell“, das einzelne Staaten je nach Fortschritt aufgenommen hätte: wer das Ziel zuerst erreicht hätte, wäre aufgenommen worden14. In Luxemburg entschied man sich für das Gruppenmodell, wohl auch aus dem Grund, daß jeder einzelne Beitritt lange Ratifizierungsprozesse bedeutet hätte, die man durch die Gruppenbildung zu verkürzen suchte.

Im März 1998 wurde der eigentliche, formelle Beitrittsprozeß eingeleitet: der britische Vorsitz stellte die Anforderungen an die Kandidaten dar (bspw. Übernahme des Acquis, Mitgliedschaft im EWR, GASP...). Am 31. März eröffnet Robin Cook die Regierungskonferenzen mit jedem einzelnen der Luxemburger Gruppe.

Am 27. April begann die Kommission mit dem Acquis screening, bei dem jeder einzelne Kandidat angeben muß, wie der Stand der Übernahme des Acquis ist und wo noch Probleme vorhanden sind. Dieses screening wurde sowohl mit der ersten, als auch mit der zweiten Gruppe begonnen, getreu dem Grundsatz der Kommission, daß der Beitrittspeozeß mit allen Kandidaten gleichzeitig eröffnet werden sollte. Erste Berichte darüber wurden dem Rat im Mai vorgelegt. Im Juli 1998 begann der österreichische Ratsvorsitz, die sogenannte „Präsidentschaft“. Auffallend ist, daß jede Präsidentschaft ein herausragendes Ergebnis präsentieren will und deshalb zu mehr oder weniger jedem Europäischen Rat ein Dokument herausgekommen ist, das sich mit der Problematik der Erweiterung auf die eine oder andere Weise auseinandersetzt. Das hat Vorteile, schließlich geht es voran in der Thematik und notwendige Zielsetzungen werden gesteckt, allerdings wird ein Problem häufig nur oberflächlich behandelt, damit es ja zu einem Abschlußdokument mit allen Partnern kommt. Interessant ist in diesem Zusammenhang beispielsweise der Umgang mit der Bewerbung der Türkei, die immer wieder deutlich mit Zeichen versprochen wird, um nur ja keine Verstimmungen hervorzurufen, mit der sich aber ernsthaft nur die wenigsten der Staats- und Regierungschefs auseinanderzusetzen scheinen. Nachdem also zum Beispiel nach dem Europäischen Rat von Luxemburg der Türkei kein offizieller Kandidatenstatus zuerkannt worden war, sondern sie nur als für eine Bewerbung in kommend bezeichnet wurde, zeigten sich die türkischen Vertreter gekränkt. Deshalb wurde die Europa-Konferenz gegründet, die als Instrument der Zusammenarbeit mit der Türkei und ihre langsame Heranführung an die Europäische Union gedacht war15.

Auf diese Weise werden in großen Konferenzen, Dokumenten und Aussagen Hoffnungen geweckt, die realistisch anhand der Kopenhagener Kriterien betrachtet, in naher Zukunft nicht zu erfüllen sind.

Andererseits könnte man sagen, daß die Europäischen Räte und der „Zwang“ zu Erfolgen einen wichtigen Motor sowohl für die Vertiefung als auch für die Erweiterung der Union darstellen, ohne den es schnell wieder zu einer „Eurosklerose“, zu einem Stillstand in der Entwicklung kommen könnte.

DIE ROLLE ÖSTERREICHS IM ZUSAMMENHANG DER ERWEITERUNG

DIE BEZIEHUNGEN ÖSTERREICHS ZU DEN MOEL VOR DEM EIGENEN BEITRITT

„Mitteleuropa“ als Idee und Gemeinsamkeit

Die österreichische Außenpolitik in der Zweiten Republik unterschied sich stark von denen der anderen europäischen Staaten, Deutschland vielleicht ausgenommen, da gewisse Verbindungen, sowohl historische als auch kulturelle, durch die Zeit des Kommunismus hindurch vorhanden blieben. Laut Vladislav Marjanovic spielte die Mitteleuropa-Idee in der Außenpolitik Österreichs nach 1945 eine große Rolle, auch wenn der Begriff als politisch inkorrekt galt, da er mit der deutschen Expansionspolitik in Verbindung gebracht wurde. Seiner Meinung nach stellt diese Idee den treibenden Faktor der österreichischen Ostpolitik dar.16 Fest steht, daß die Nachbarschaftspolitik für Österreich in mehrfacher Hinsicht problematisch war. Einerseits war das Verständnis der eigenen Rolle sehr das des neutralen Vermittlers, anderseits war man zum Teil eingebunden in den Versuch der Destabilisierung der kommunistischen Systeme, den die westlichen Alliierten betrieben und fühlte sich gleichzeitig mit den Nachbarstaaten - nicht zuletzt der geopolitischen Lage wegen - verbunden. Die Gesten der österreichischen Politiker zeigten dies. Außenminister Kreisky reiste 1964 fast zeitgleich mit Kardinal König in die Ostblockländer, um den Versuch einer beschränkten Kontaktaufnahme zu machen. Bundeskanzler Josef Klaus räumte der Ostpolitik einen neuen, wichtigen Stellenwert ein und versuchte, „österreichische Privatfirmen in den Handel mit den Ostblockländern einzubeziehen“17. Auch legte Kreisky den Grundstein für eine kulturelle Zusammenarbeit. Einzelne Politiker der ÖVP hegten auch nach der Niederschlagung des „Prager Frühlings“ Kontakte mit Dissidenten, zu ihnen gehörten vor allem Erhard Busek, Alois Mock und Siegfried Ludwig. Ein nicht zu vernachlässigender Aspekt ist auch, daß Österreich verhältnismäßig ausgeprägte wirtschaftliche Kontakte zu seinen östlichen Nachbarländern hatte.

Natürlich gab es große Unterschiede in der Haltung der einzelnen politischen Parteien in Österreich. War Kreisky noch ein Vorreiter der Annäherung in der SPÖ gewesen, trug dies nur bedingt dazu bei, besondere Beziehungen mit den Nachbarländern aufzubauen, obwohl die SPÖ als sozialistische Partei eigentlich die geringeren Berührungsängste hätte haben müssen. Tatsächlich jedoch war es vor allem die ÖVP, die immer wieder die kulturellen und historischen Verbindungen zum Anlaß nahm, Initiativen zu Annäherung vor allem im kulturellen Bereich zu versuchen. Marjanovic streicht hervor, daß auch die Verbundenheit der ÖVP mit dem Christentum eine große Rolle spielte18. Die Dissidenten und Andersdenkenden der Mittel- und osteuropäischen Staaten waren gerade in den Reihen der christlichen Kirchen zu finden.

Im Zusammenhang mit dem möglichen eigenen Eintritt Österreichs in die EG begann eine erneute Auseinandersetzung. Während Vranitzky die Beziehungen zu den mittel- und osteuropäischen Staaten eher als ein Hindernis für einen Beitritt zur Gemeinschaft sah, empfand der Außenminister Mock sie als Vorteil: Österreich sollte die Brücke zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Ländern des sogenannten Ostblocks werden19.

Die Beziehungen nach den Veränderungen 1989

Nach dem Zusammenbruch der politischen Systeme in den Ländern Mittel- und Osteuropas wurde auch der Handlungsspielraum der österreichischen Außenpolitik größer. Österreich war vor allem mit dem eigenen Beitritt zur Europäischen Gemeinschaft beschäftigt20, wie aus im Koalitionsabkommen der SPÖ mit der ÖVP vom 17. Dezember 1990 klar zu ersehen ist. Darin werden als vorrangige Aufgaben der Außenpolitik „der ehestmögliche Beitritt zur EG und die Mitarbeit an einer gesamteuropäischen Friedensordnung, der weitere Ausbau der Politik der guten Nachbarschaft...“21 genannt. Die Reihenfolge, in der die Prioritäten genannt werden, entspricht auch dem Engagement der Außenpolitik. Trotzdem gelang es doch, Initiativen in den Bereichen Umwelt und Medien zu starten die sich teilweise als recht erfolgreich herausstellten. Es gelang zwar nicht, die Nachbarländer zu einem Ausstieg aus der Atomenergie zu bewegen, wenigstens erreichte man aber kleine Schritte, wie beispielsweise daß Slowenien die Schließung des Kernkraftwerkes Krško im Jahre 1995 zusagte oder daß die Erschließung von neuen Energiequellen gefördert wurde. Auf dem Gebiet der medialen Zusammenarbeit war man erfolgreicher: der ORF wirkte bei der Umstrukturierung des Rundfunks mit und auch auf der Ebene der Programmgestaltung und des Einkaufs arbeitete er kräftig mit den Rundfunkanstalten der Nachbarländer zusammen. Auch Initiativen wie „Nachbar in Not“ wurden in diesem Zusammenhang gegründet und erweisen sich bis heute als gut funktionierend.

Auch wurden immer wieder einzelne Abkommen wie die „quadriliteral co- operation“ zwischen Österreich, Ungarn, Italien und Jugoslawien geschlossen22. Mit dieser Initiative sollte der Prozeß der KSZE unterstützt werden, ein sicheres und ausgeglichenes Europa zu schaffen. Die Kooperation sollte sich vor allem auf soziale und wirtschaftliche Bereiche beziehen, jedoch unter Berücksichtigung der historischen und kulturellen Gemeinsamkeiten der Länder. Dieser Verbindung trat mit Unterstützung Österreichs später auch die Tschechoslowakei bei, die Initiative nannte sich daraufhin „Pentagonale“23, im Juli 1991 wird auch Polen in diese Gruppe aufgenommen, sie entwickelt sich zur „Hexagonale“.

Im Januar 1992 nimmt Österreich als einer der ersten Staaten diplomatische Beziehungen zu Slowenien und Kroatien auf24. Dies ist ein deutliches Zeichen auch gegenüber der EG, mit der diese Anerkennung nicht abgesprochen war. Österreich faßt seine Rolle als eine besondere auf und bringt eine Reihe von KSZE-Staaten dazu, die beiden ehemaligen Teilrepubliken Jugoslawiens auch anzuerkennen.

Auf einem Treffen in Klagenfurt am 21. März 1992 wird die Hexagonale erneut umbenannt. Sie nennt sich jetzt „Zentraleuropäischen Initiative“ und die Außenminister betonen, daß in Anbetracht der Ereignisse in Jugoslawien eine enge Zusammenarbeit zur Friedenserhaltung notwendig ist25. Überhaupt scheint diese Initiative sehr aktiv zu sein. Bis zum tatsächlichen Beitritt Österreichs zur EU ist fast in jedem Heft der außenpolitischen Dokumentation ein Bericht zu finden, in dem es um ein Treffen oder Abkommen der Zentraleuropäischen Initiative geht. Selbst ein Essen der Premierminister wird ausdrücklich im Außenpolitischen Bericht erwähnt und als großes Ereignis dargestellt26.

Obwohl gerade die „Zentraleuropa Initiative“ und auch einige andere Aktionen der österreichischen Außenpolitik zeigen, daß sich Österreich um einige Länder Mittel- und Osteuropas bemüht, ist dennoch zu bemerken, daß die Aktionen und Initiativen relativ nebensächlich sind. Die "Zentraleuropa Initiative" ist sicherlich die wichtigste Institution, an der die österreichische Außenpolitik beteiligt ist. Vergleicht man jedoch die Zahl der Beiträge in der außenpolitischen Dokumentation, die sich mit Mittel- oder Osteuropa beschäftigen, mit denen, wo es um den Beitritt geht, überwiegen die letzteren bei weitem. Natürlich war ein großer Teil der österreichischen Diplomatie vorrangig damit beschäftigt, den österreichischen Beitrittsvertrag auszuhandeln, während sich die Politiker um Dinge wie Ratifizierung von Verträgen und Etablierung in den Reihen der EU, sowie im eigenen Land um die Volksabstimmung zum Beitritt kümmern mußten. Mit Sicherheit war der eigene Beitritt zur EU der Punkt, auf den das Hauptaugenmerk der österreichischen Außenpolitik gerichtet war.

NACH DEM BEITRITT

Interessant ist, daß mit dem Beitritt die „Zentraleuropäische Initiative“ an Bedeutung für die Österreichische Außenpolitik zu verlieren scheint. Jedenfalls wird sie in den außenpolitischen Berichten wesentlich seltener erwähnt. Die Gründe hierfür liegen vermutlich darin, daß die Strategien für die Erweiterung vor allem aus der EU selbst kommen und die Bedeutung der nationalstaatlichen Außenpolitik abnimmt. Auch nimmt Österreich als neues Mitgliedsland an den Programmen der EU teil, wie beispielsweise den früher erwähnten Partnerschaften aus den Europa-Abkommen. Diese ersetzen Maßnahmen der "Zentraleuropäischen Initiative" teilweise, sodaß der Schwerpunkt sich innerhalb der gemeinschaftlichen Programme finden läßt.

Im Bericht des Arbeitskreises „Die Osterweiterung der Europäischen Union“27 wird die Haltung Österreichs zu den wichtigsten Fragen der Erweiterung deutlich. Darin sprechen sich die Verfasser eindeutig dafür aus, die „Beitrittsperspektive (...) greifbar und glaubwürdig“28 zu erhalten und die Anforderungen an die Kadidaten nicht zu hoch anzusetzen, auch sollten keine zusätzlichen Bedingungen zu den in den Europäischen Räten festgelegten hinzugesetzt werden. Der Beitritt der Länder würde dazu beitragen, daß sich die neu gebildeten demokratischen Institutionen festigten. Aus diesem Grund wird davor gewarnt, die Reform der Institutionen zu hohen Ansprüchen zu unterwerfen und dadurch das Projekt der Erweiterung zu verzögern. Man plädiert für einen „möglichst raschen Verhandlungsbeginn“29, um negative politische Konsequenzen in den Kandidatenländern zu verhindern und durch die Signalwirkung, die ein solcher Beitritt haben würde, eine „Stabilisierung der demokratisch-rechtsstaatlichen und marktwirtschaftlichen Strukturen“30 zu bewirken.

Die Autoren fordern eine Prüfung, ob Schutzmaßnahmen zum Schutz der Wirtschaft in den Kandidatenländern, sowie Ausnahmen oder Erleichterungen notwendig sein könnten, im Hinblick auf den Wettbewerbsdruck auf die neuen Marktwirtschaften aus der Europäischen Union. Dabei wird auch das deutlich unterschiedliche Lohnniveau zwischen den schon-Mitgliedsstaaten und den Kandidatenländern gesehen, man fordert daher auch, darauf zu achten, daß Wettbewerbsgleichheit im Interesse der eigenen Wirtschaft erhalten werde. Interessant ist jedoch die Tatsache, daß überhaupt und an erster Stelle auf die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Kandidatenländer hingewiesen wird und daß betont wird, daß ein alleiniger „Ost-EWR“ nicht geeignet sei, um die Wirtschafträume aneinander anzugleichen. Es wird klar festgestellt, daß Österreich von einer Erweiterung wirtschaftlich profitieren werde und auch schon mit der Umstellung auf markwirtschaftliche Systeme in diesen Ländern profitiert hat, allerdings wird festgestellt, daß eine zu große Konkurrenz mit den Nachbarländern zu vermeiden sei, möglicherweise durch die Verlagerung der kostenintensiven Produktionsstandorte in Form von Tochtergesellschaften nach Osten. Eine wirtschaftliche Umstellung Österreichs hin zu mehr kapital- und dienstleistungsorientierten Sektoren sei notwendig, ein rascher Umstieg zu „höherwertigen Tätigkeiten“31 durch angemessene Mittel der Arbeitsmarktförderung wird vorgeschlagen. Auch werden schon in diesem Papier Übergangsfristen für den freien Personenverkehr sowie die Teilnahme am Schengener Abkommen gefordert, da von einer großen Migration ausgegangen wird.

Österreichs Interesse bei der Erweiterung liegt - vermutlich auch aus geopolitischen Gründen - in besonderem Maße auch in der Umweltpolitik. Sowohl das Thema Verkehr als auch Umweltvorschriften und Qualitätsstandards für Luft, Wasser und Naturschutz werden als prioritäre Ziele dargestellt.

In Bezug auf Sicherheit und Stabilität sieht Österreich die Erweiterung als einen Sicherheitsgewinn, da nach der Erweiterung um seine Nachbarländer Österreich keine EU-Außengrenze mehr haben würde. Aus diesem Grund wird auch das große Interesse besonders an einem baldigen Beitritt seiner Nachbarländer Tschechische Republik, Slowakei, Ungarn und Slowenien besonders hervorgehoben, auch wenn klar feststeht, daß die Verhandlungen sehr lange dauern könnten. Einen wichtigen Vorteil bei dem Versuch, die Erweiterung mitgestalten zu können, sehen die Autoren in der Tatsache, daß in den Jahren 1998 und 1999, den Jahren, in denen die Aufnahme der Beitrittsverhandlungen zu erwarten war, Österreich Teil der Troika sein würde.

Eine ähnliche Einschätzung nehmen auch die Außenminister Österreichs und Deutschlands, Dr. Schüssel und Dr. Kinkel in ihrer gemeinsamen Erklärung zur Erweiterung der Europäischen Union32 vor. Sie stellen fest, daß den aufeinander folgenden Präsidentschaften der beiden Länder große Bedeutung zukommt. Beide Länder würden versuchen, den Prozeß möglichst dynamisch, aber auch mit großer Sorgfalt voranzutreiben. Dabei scheinen die Gemeinsamkeiten in bezug auf lange Grenzen mit den Kandidatenländern, Ängste vor unterschiedlichen wirtschaftlichen Entwicklungsniveaus und Migration, sowie der gleichzeitige eindeutige Wunsch nach einer möglichst raschen Erweiterung in beiden Ländern ähnliche Rollen zu spielen. Der am Ende der Erklärung geäußerte Entschluß, die Initiativen beider Länder aufeinander abzustimmen, ist deshalb wenig überraschend. In der Tat ist es ja auch so, daß Übergangsfristen für die Einführung des freien Personenverkehrs gefordert werden, und zwar in (in letzter Zeit ungewohnter) österreichisch- deutscher Harmonie.

DIE ÖSTERREICHISCHE RATSPRÄSIDENTSCHAFT

Die Rolle, die Österreich in den Ereignissen der Vorbereitung der Osterweiterung gespielt hat, ist am klarsten zu definieren bei der Untersuchung des Vorsitzes. Als einer von 15 Staaten ist nur schwer nachzuvollziehen, welche Initiative tatsächlich von Österreich ausgegangen ist und welche nicht. Bei der Gestaltung und den Schwerpunkten des zweiten Halbjahres 1998 hat Österreich jedoch die Hauptrolle gespielt - deshalb ist dieser Zeitraum besonders interessant im Zusammenhang mit der österreichischen Außenpolitik.

Die Hauptthemen der Präsidentschaft waren die Agenda 2000, also der neue Finanzrahmen der EU, die Erweiterung, institutionelle Fragen und die Umsetzung des Vertrages von Amsterdam, sowie die Wirtschafts- und Währungsunion und die Beschäftigungspolitik. Ich werde in dieser Arbeit nur auf das Thema Erweiterung eingehen.

Daß die Erweiterung eine große Rolle spielen würde, machte der damalige Außenminister Schüssel gleich zu Beginn des Vorsitzes mit einer Geste deutlich, die neu war: er besuchte auf seiner „tour des capitales“, also dem Antrittsbesuch in den Hauptstädten der Union, auch die Kandidatenländer. Damit sollte auch das Vertrauen in Österreichs Unterstützung, das in den mittel- und osteuropäischen Ländern nachgelassen hatte, wieder gestärkt werden33. Das Hauptaugenmerk der österreichischen Präsidentschaft lag darauf, die substantiellen Beitrittsverhandlungen mit den Kandidatenländern aufzunehmen. Formell war der Beitrittsprozeß zwar schon eröffnet und das Acquis Screening hatte begonnen, die tatsächliche Öffnung der einzelnen Verhandlungskapitel stand aber noch offen und das Interesse der Mitgliedstaaten sah nicht unbedingt vor, daß dies schnell geschehen müsse. Im Gegenteil: einige Aspekte sprachen sogar gegen die Eröffnung der Verhandlungen. So sprach sich Frankreich gegen eine Aufnahme der Verhandlungen mit Zypern aus, da ein geteiltes Zypern nicht Mitglied der Europäischen Union werden sollte. Daraufhin drohte Griechenland mit der Blockade der gesamten Verhandlungen. Die österreichische Diplomatie konnte die Zweifel Frankreichs jedoch aus dem Weg räumen, ein maßgeblicher Schritt zur Eröffnung der Verhandlungen34. Diese wurden dann auch am 10. November 1998 in Brüssel aufgenommen. Da die sechs Kandidatenländer, mit denen die Verhandlungen zuerst aufgenommen werden sollten, nämlich Polen, Estland, Tschechien, Ungarn und Slowenien plus Zypern, noch nicht alle Positionspapiere aus dem Screening vorgelegt hatten, konnten von den 31 zu verhandelnden Kapiteln nur die 6 eröffnet werden, die übereinstimmend von allen der 5+1 vorgelegt worden waren. Diese Kapitel waren: Wissenschaft und Forschung, Telekommunikation und Informationstechnologie, Bildung, Ausbildung und Jugend, Kultur und Audiovisuelle Politik, Industriepolitik, Klein- und Mittelbetriebe, sowie Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik. Diese Kapitel sind als relativ unproblematisch einzustufen, da zu diesen Themen der Rechtsbestand der Europäischen Union relativ klein ist. So wurde dann auch festgestellt, daß bei den Kapiteln Wissenschaft und Forschung, Bildung, Ausbildung und Jugend, sowie Klein- und Mittelbetriebe zu der Zeit kein weiterer Verhandlungsbedarf bestand35. Trotzdem ist die Aufnahme der substantiellen Verhandlungen als Erfolg für die österreichische Präsidentschaft zu werten, da sie auch ein deutliches Signal an die Kandidatenländer darstellt.

DIE HALTUNG DER NEUEN REGIERUNG

Nach den Nationalratswahlen im Herbst 1999 wechselte die österreichische Regierung. Die Große Koalition von SPÖ und ÖVP hörte auf zu existieren und an ihre Stelle trat eine FPÖ/ÖVP Koalition. Besonders die Haltung der FPÖ wurde mit Sorge betrachtet, da sie sich im Vorfeld sehr kritisch und ablehnend gegenüber der Erweiterung ausgesprochen hatte. Auch aus diesem Grund unterzeichneten die Parteichefs der neuen Regierungsparteien, der neue Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel und der Parteichef der Freiheitlichen, Landeshauptmann Dr. Jörg Haider eine Deklaration, in der sie sich der Demokratie, der Toleranz, dem Pluralismus, den Menschenrechten, der Solidarität, dem Frieden und dem Projekt Europa verpflichten, und in der sie sich auch gegen Diskriminierung, gegen alle Formen von Totalitarismus, gegen Nationalismus, Diktatur und Intoleranz mit ihren Konsequenzen aussprechen.

In dieser Deklaration stellen sie fest: „In der (...) Erweiterung der Union liegt auch Österreichs Zukunft. Österreichs Geschichte und geopolitische Lage sind ein besonderer Auftrag, den Integrationsprozeß voranzutreiben und den europäischen Gedanken noch stärker im Alltag der Menschen zu verankern...“36.

Im Regierungsprogramm läßt sich unter dem Punkt „Aussen- und Europapolitik“ die offizielle Sichtweise der Regierung nachlesen. Darin wird klar festgestellt, daß Österreich von der geplanten Erweiterung schon jetzt wirtschaftlich profitiert. Außerdem wird ein „besonderes Naheverhältnis“ zu den Kandidatenländern und Österreich diagnostiziert, da man „durch Geschichte und Kultur“37 verbunden sei. Man werde daher für den Erweiterungsprozeß eintreten, allerdings unter „Bedachtnahme auf gesamtösterreichische Anliegen“38. Deshalb werden Überprüfungsklauseln, unterschiedliche Integrationsgeschwindigkeiten und ausreichende Übergangsfristen gefordert. Dies solle besonders in den Bereichen Personenfreizügigkeit und Dienstleistungsverkehr der Fall sein.

Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten nimmt gesondert zur Erweiterung der Europäischen Union Stellung. Ganz prinzipiell wird die Erweiterung begrüßt, man setze sich für diese ein39. Man sieht die Union als Garant für den Frieden und erwartet, daß sie durch ihre zukünftige Größe von bis zu 500 Mio. Einwohnern einen „gewichtigen Akteur“ im 21. Jahrhundert spielen könne.

Österreich habe die historisch gewachsenen kulturellen, wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Beziehungen mit den Ländern Mittle- und Osteuropas wieder intensivieren können. Aufgrund seiner Lage „im Zentrum Europas“40 und wegen der ökonomischen Verflechtungen würde Österreich von einer Erweiterung wirtschaftlich profitieren, schon jetzt seien jene Verflechtungen zu einer „heimischen Konjunkturstütze“41 geworden. Auch in diesem Papier wird deutlich gesagt, daß Übergangsfristen besonders für den Arbeitsmarkt und die Landwirtschaft „zwingend notwendig“ zum „Schutz der heimischen Wirtschaft“ seien. Außenministerin Benita Ferrero-Waldner stellt in ihrem Papier vom Juni 2000 noch einmal klar fest, daß Österreich den Grundsatzbeschluß der Europäischen Union zur Erweiterung aus dem Jahre 1991 als einen Teil der durch den Beitritt übernommenen Rechte und Pflichten mitträgt. Keine österreichische Regierung werde diese Chance verkennen42. Auch wird auf die Stellungnahme im österreichischen Beitrittsgesuch hingewiesen, in der sich Österreich auch aufgrund seiner Geschichte dazu verpflichtet, „zur Vollendung des europäischen Einigungs- und Friedenswerkes seinen Beitrag zu leisten.

Diese Aussagen der Außenministerin, veröffentlicht auf der homepage des Außenministeriums, zielen darauf ab, Bedenken der restlichen EU-Länder gegen die damals neue österreichische Regierung zu zerstreuen. Zur Zeit, als das Papier verfaßt wurde, waren die sogenannten Sanktionen, die Maßnahmen gegen Österreich von Seiten der anderen EU-Mitglieder, noch aufrecht und die Tätigkeit der Regierung wurde sehr genau beobachtet. Anlaß für die Maßnahmen war die Beteiligung der FPÖ an der Regierung, sowie die Tatsache, daß sich Dr. Haider und Teile der FPÖ wiederholt gegen die Erweiterung gewandt hatten. Aus diesem Grund war es vermutlich notwendig, das Bekenntnis zur Erweiterung von Seiten der neuen Regierung für jeden deutlich nachlesbar zu veröffentlichen. Die erneute Betonung der Notwendigkeit von Übergangsfristen zeigt aber gleichzeitig auch den Standpunkt Österreichs zu den Bedingungen der Erweiterung.

Weiters werden in dem Papier die Vorteile der Erweiterung aufgezählt: politische Stabilität, Erhalt des Friedens, Verschiebung der Außengrenze der EU, wirtschaftliche Vorteile, sowie die Entwicklung Österreichs zu einem Vorposten des Westens. Aber auch in diesem Teil wird wieder darauf hingewiesen, daß eine gute Vorbereitung der Kandidatenländer notwendig ist.

Es wird auch darauf eingegangen, daß die Ängste der Bevölkerungen innerhalb der jetzigen Europäischen Union sich vor allem auf die Bereiche der Freizügigkeit, des Verkehrs, der nuklearen Sicherheit und der Kriminalität bezögen. Diese Fragen müßten sachlich geklärt werden. Die Bundesregierung werde deshalb eigene Studien zur potentiellen Entwicklung in diesen Fragen in Auftrag geben. Die Fragen der Bevölkerung würden sehr ernst genommen. Die Bundesregierung werde ihre Anliegen „ruhig und sachlich“43 in die Verhandlungen einbringen.

Dieser Teil scheint vor allem an die interessierten Bürger gerichtet zu sein. Da die Ängste vor allem beim Thema Freizügigkeit sehr groß und weit verbreitet sind, hält es die Regierung für notwendig, Aufklärung über die Vorteile zu betreiben, die in der öffentlichen Diskussion wesentlich weniger Platz einnehmen als die Ängste. Gleichzeitig garantiert sie, daß österreichische Gutachten eingeholt werden sollen, um die Zweifel über die Richtigkeit so gering wie möglich zu halten und daß sie sich für die Anliegen Österreichs einsetzen wird.

Die Regierung habe auch einen Beauftragten eingesetzt, der sowohl auf nationalem, wie auch auf internationalem Parkett bekannt ist und auch besondere Beziehungen zu den mittel- und osteuropäischen Ländern hat. Erhard Busek, Vizekanzler a.D., der sich ja auch schon bei der zentraleuropäischen Initiative hervorgetan hatte und persönliche Kontakte zu einer Reihe Politikern aus den Nachbarländern hat, beispielsweise dem Präsidenten der Tschechischen Republik Vaclav Havel, den er während des Prager Frühlings kennenlernte, wurde mit dieser Aufgabe durch die Regierung betraut. Er ist allerdings durchaus umstritten, da er sich mehrfach kritisch gegenüber der Haltung der FPÖ bei der Erweiterungsfrage geäußert hat. Die FPÖ erkennt ihn daher nicht mehr als Beauftragten der Regierung an, sondern sieht ihn nur als beauftragt von seiner Partei, der ÖVP, und dem Außenministerium.

JETZIGER STAND DER VERHANDLUNGEN UND RESUMÉE

Das Screening der Kommission ist seit Ende 1999 abgeschlossen, bis auf das Nachscreening der Teile, die noch nach dem 31. März 1998 in den Besitzstand der Union aufgenommen worden sind. Unter der portugiesischen Präsidentschaft vom ersten Halbjahr 2000 wurden die restlichen Kapitel verhandelt, mit Ausnahme der Kapitel „Organe“, die erst nach den Änderungen von Nizza sinnvoll verhandelt werden können und dem Kapitel „Sonstiges“, in dem noch keine Themen untergebracht wurden44.

Im Sommer 2000 bei allen Kandidaten aus der ersten Gruppe vorläufig abgeschlossene Kapitel waren: Wirtschafts- und Währungsunion, Statistiken, Industriepolitik, Klein- und Mittelbetriebe, Wissenschaft und Forschung, Bildung und Ausbildung, Telekommunikation, Verbraucher- und Gesundheitsschutz, sowie die GASP. Diese Kapitel galten aber, wie oben bereits erwähnt, als relativ leicht verhandelbar, da der Besitzstand der Union in diesen Bereichen nur sehr klein ist. Bei den Kapiteln Fischerei und Finanzkontrolle hatten zwar alle Kandidaten erklärt, die Anforderungen zu erfüllen, es bedurfte aber noch eingehenderer Prüfung. In den Kapiteln Steuerwesen, Umwelt und Finanz- und Haushaltsvorschriften brauchten alle Kandidaten noch Übergangsfristen.

Diese Übergangsfristen sollten beim Kapitel Personenfreizügigkeit noch gesondert später verhandelt werden45.

Auch die Verhandlungen mit der zweiten Gruppe wurden inzwischen eröffnet. Dabei sind in dieser Gruppe nicht mit jedem der Staaten die gleichen Kapitel und auch nicht die selbe Anzahl eröffnet worden. Der Spitzenreiter in dieser Gruppe war im Sommer 2000 Malta mit neun Kapiteln, gefolgt von der Slowakei, Lettland und Litauen mit jeweils acht. Schlußlicht dieser Gruppe war Rumänien, mit dem bis dahin nur vier Kapitel eröffnet wurden46.

Seit der Erstellung dieses Papiers hat es aber schon wieder mindestens eine Verhandlungsrunde auf Ministerebene mit der zweiten Gruppe gegeben (21.11.2000), sowie mindestens eine mit der ersten Gruppe (05.12.2000). Als mögliches Datum für eine erste Beitrittsrunde wird der 1.1.2003 genannt.

Die österreichische Bundesregierung hat wie angekündigt die Interessen ihrer Bevölkerung vertreten, wenn man die Angst vor Migration als Interesse bezeichnen kann. Bundeskanzler Schüssel hat gemeinsam mit dem deutschen Bundeskanzler Schröder Übergangsfristen von sieben Jahren im Bereich der Freizügigkeit gefordert. Inwieweit diese Forderung bei den Beitrittsverträgen erfüllt wird, wird sich noch zeigen müssen. Ob diese Forderung aufgrund des Gutachtens gestellt worden ist, das die Regierung in Auftrag geben wollte, ist fraglich. Die mir bekannten Gutachten gehen davon aus, daß die Migration relativ gering sein wird47 und auch die Erfahrungen nach den Beitritten Spaniens und Portugals haben trotz der damals sehr großen Bedenken gezeigt, daß die meisten Menschen ihre Heimat nur ungern verlassen. Große Zahlen bei den Migrationsbewegungen sind vermutlich nicht zu erwarten. Welches Motiv könnte also die Regierung sonst dazu bewegt haben? Die Vermutung liegt nahe, daß man vor allem dem eigenen Bürger das Gefühl geben will, daß keine Gefahr in der Erweiterung liegt und daß die Regierung sich der potentiellen Probleme annimmt. Ich glaube jedoch, daß erstens die Situation nicht mit der zur Zeit des spanischen und portugiesischen Beitritts vergleichbar ist, es gab ja auch den gemeinsamen Markt noch nicht. Ich halte es für fraglich, wie die neuen Mitgliedsländer am gemeinsamen Markt teilnehmen sollen, wenn ihnen die vier charakteristischen Grundfreiheiten, zu denen die Freizügigkeit zählt, nicht gewährt werden. Meiner Meinung nach sind so lange Übergangsfristen das falsche Signal und das nicht nur den Kandidatenländern gegenüber. Mit der Forderung nach den Übergangsfristen erweckt man ja den Eindruck, daß tatsächlich „Gefahr“ bestehen könnte und schürt damit die Angst der Bevölkerung.

Die Diskussion um die Erweiterung scheint auf beiden Seiten - sowohl in den Mitgliedstaaten als auch in den Kandidatenländern - sehr emotional behandelt zu werden. Jeder Staatschef muß so gut wie möglich beweisen, daß er/sie im Prinzip die nationalen Interessen gut vertreten hat. Das ist auch in der österreichischen Politik der Fall. Zu viele nationale Interessen werden jedoch bald die Idee an sich gefährden. Ein so großes Projekt kann wahrscheinlich nicht nur Vorteile bringen. Einer davon dürfte allerdings die Nachteile aufwiegen: die Vision von politischer Stabilität und Frieden in Europa.

LITERATURVERZEICHNIS

ARTIKEL UND AUFSÄTZE

- van Velzen, Wim G.: Die Osterweiterung der Europäischen Union aus der Sicht Brüssels. In: Döhrn, Roland (Hg.): Osterweiterung der EU - Neue Chancen für Europa?!; Schriftenreihe des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung Essen; N.F., H 62; Berlin 1998. S. 27
- Hummer, Waldemar: Die Reform der EU im Hinblick auf die nächste Erweiterung. In: Institut für Völkerrecht, Europarecht und internationale Beziehungen an der Universität Innsbruck (Hg.): Alpbacher Sommerschule für Europäische Integration 2000. S. 261
- Jaks, Jaroslav: Osterweiterung der EU - Herausforderung für beide Seiten. In: Döhrn, Roland (Hg.): Osterweiterung der EU - Neue Chancen für Europa?!; Schriftenreihe des Rheinisch- Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung Essen; N.F., H 62; Berlin 1998.

BÜCHER

- Hummer, Waldemar und Obwexer, Walter (Hg.): EU-Recht. Wien. 1998.
- Marjanovic, Vladislav: Die Mitteleuropa-Idee und die Mitteleuropa-Politik Österreichs 1945-1995. Wien 1998.
- Sajdik, Martin: EU-Erweiterung: Hintergrund, Entwicklung, Fakten. Wien 1999.
- Schallenberg, Alexander und Thun-Hohenstein, Christoph: Die EU-Präsidentschaft Österreichs. Eine umfassende Analyse und Dokumentation des zweiten Halbjahres 1998. Wien, 1999.
- Weidenfeld, Werner: Neue Ostpolitik - Strategie für eine gesamteuropäische Entwicklung. Bertelsmann, Gütersloh 1997.

DOKUMENTE

- Österreichische außenpolitische Dokumentation. Sonderdruck. Die vertraglichen Grundlagen der EU nach Amsterdam. Wien, 1997.
- Österreichische außenpolitische Dokumentation. Texte und Dokumente. April 1990.
- Österreichische außenpolitische Dokumentation. Texte und Dokumente. Juli 1990.
- Österreichische außenpolitische Dokumentation. Texte und Dokumente Nr. 7, Februar 1991.
- Österreichische außenpolitische Dokumentation. Texte und Dokumente Nr. 2, Mai 1992.
- Österreichische außenpolitische Dokumentation. Texte und Dokumente Nr. 3, Juli 1992.
- Österreichische außenpolitische Dokumentation. Texte und Dokumente. Nr.5, Dez.1994
- Österreichische außenpolitische Dokumentation. Texte und Dokumente. Nr. 2-3, Juli 1996
- Österreichische außenpolitische Dokumentation. Texte und Dokumente. Nr. 4, Sept. 1997.
- Österreichische Vertretung bei der EU in Brüssel: Entwicklung und Stand der Beitrittsverhandlungen. Allgemeine Übersicht. Internes Papier erhalten von Botschafter Woschnagg. Juni 2000.
- Regular Report from the Commission on Progress towards Accession by each of the candidate countries; Annex 3 - Twinning projects 1998-1999, Brüssel October 13, 1999.
- Schlußfolgerungen des Vorsitzes - Helsinki, 10. und 11. Dezember 1999. SN 300/99
- Scheich, Manfred: Knochenarbeit und Harmonie. Eine Bilanz der österreichischen EU- Präsidentschaft. Brüssel, 1998.

ORALQUELLEN

- Interview mit Dr. Manfred Scheich, Botschafter a. D., vom Januar 2000

WEBSITES

- Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten: Deklaration. Verantwortung für Österreich - Zukunft im Herzen Europas. In: http://www.bmaa.gv.at/presseservice/statisch/2000-02-03- regierung.html.de
- Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten: Die Erweiterung der Europäischen Union. In: http://www.bmaa.gv.at/eu/erweiterung.html.de
- Programm der österreichischen Bundesregierung vom 4.2.2000, Außen- und Europapolitik. In: http://www.bmaa.gv.at/presseservice/

ANNEX I

Interview mit Dr. Manfred Scheich, Botschafter a. D., vom Januar 2000

ANNEX II

Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten: Deklaration. Verantwortung für Österreich - Zukunft im Herzen Europas

ANNEX III

Programm der österreichischen Bundesregierung vom 4.2.2000 Außen- und Europapolitik

ANNEX IV

Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten: Die Erweiterung der Europäischen Union

ANNEX V

Österreichische Vertretung bei der EU in Brüssel: Entwicklung und Stand der Beitrittsverhandlungen. Allgemeine Übersicht. Internes Papier erhalten von Botschafter Woschnagg. Juni 2000

ANNEX VI

Knochenarbeit und Harmonie. Eine Bilanz der österreichischen EU-Präsidentschaft

[...]


1 Jaks, Jaroslav: Osterweiterung der EU - Herausforderung für beide Seiten. In: Döhrn, Roland (Hg.): Osterweiterung der EU - Neue Chancen für Europa?!; Schriftenreihe des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung Essen; N.F., H 62; Berlin 1998. S. 15

2 Aus: Sajdik, Martin: EU-Erweiterung: Hintergrund, Entwicklung, Fakten. Wien 1999, S. 20 4

3 Regular Report from the Commission on Progress towards Accession by each of the candidate countries; Annex 3 - Twinning projects 1998-1999, Brüssel October 13, 1999

4 ebenda

5 Österreichische außenpolitische Dokumentation. Texte und Dokumente. Nr. 2-3, Juli 1996. S. 80. 6

6 Sajdik, Martin: EU-Erweiterung: Hintergrund, Entwicklung, Fakten. Wien 1999, S. 27

7 Hummer, Waldemar: Die Reform der EU im Hinblick auf die nächste Erweiterung. In: Institut für Völkerrecht, Europarecht und internationale Beziehungen an der Universität Innsbruck (Hg.): Alpbacher Sommerschule für Europäische Integration 2000. S. 257

8 Hummer, Waldemar: Die Reform der EU im Hinblick auf die nächste Erweiterung. In: Institut für Völkerrecht, Europarecht und internationale Beziehungen an der Universität Innsbruck (Hg.): Alpbacher Sommerschule für Europäische Integration 2000. S. 261

9 Weidenfeld, Werner: Neue Ostpolitik - Strategie für eine gesamteuropäische Entwicklung. Bertelsmann, Gütersloh 1997. S. 10 8

10 Art. 48 EU-Vertrag. In: Hummer, Waldemar und Obwexer, Walter (Hg.), EU-Recht. Wien. 1998. S. 82

11 Vorwort von Außenminister Dr. Wolfgang Schüssel. In: BMAA (Hg.): Österreichische außenpolitische Dokumentation. Sonderdruck. Die vertraglichen Grundlagen der EU nach Amsterdam. Wien, 1997. S. 5

12 Protokoll über die Organe im Hinblick auf die Erweiterung er Europäischen Union. In: Hummer, Waldemar und Obwexer, Walter (Hg.), EU-Recht. Wien. 1998. S. 268

13 van Velzen, Wim G.: Die Osterweiterung der Europäischen Union aus der Sicht Brüssels. In: Döhrn, Roland (Hg.): Osterweiterung der EU - Neue Chancen für Europa?!; Schriftenreihe des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung Essen; N.F., H 62; Berlin 1998. S. 27

14 Sajdik, Martin: EU-Erweiterung: Hintergrund, Entwicklung, Fakten. Wien 1999. S. 42f

15 ebenda, S. 48

16 Marjanovic, Vladislav: Die Mitteleuropa-Idee und die Mitteleuropa-Politik Österreichs 1945-1995. Wien 1998. S. 14f.

17 ebenda, S. 84.

18 Ebenda, S. 106

19 Ebenda, S. 116

20 Sajdik, Martin: EU-Erweiterung: Hintergrund, Entwicklung, Fakten. Wien 1999. S. 7

21 Arbeitsübereinkommen der Sozialistischen Partei Österreichs (SPÖ) und der Österreichischen Volkspartei (ÖVP) vom 17. Dezember 1990 über die Bildung einer gemeinsamen Bundesregierung für die Dauer der XVII. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates. In: Österreichische außenpolitische Dokumentation. Texte und Dokumente Nr. 7, Februar 1991. S. 5ff

22 Gemeinsame Erklärung der Außenminister Österreichs, Ungarns, Italien und Jugoslawiens, Triest, 11. Nov. 1989. In: Österreichische außenpolitische Dokumentation. Texte und Dokumente. April 1990. S. 19f

23 Schlußfolgerungen der stellvertretenden Premierminister, Wien, 27. Mai 1990. In: Österreichische außenpolitische Dokumentation. Texte und Dokumente. Juli 1990. S. 47ff.

24 Gemeinsames Kommuniqué betreffend die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien, Laibach, am 15. Jänner 1992. Sowie: Gemeinsames Kommuniqué betreffend die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen der Republik Österreich und der Republik Kroatien, Agram, am 15. Jänner 1992. In: Österreichische außenpolitische Dokumentation. Texte und Dokumente Nr. 2, Mai 1992. S. 54 und 55.

25 Politisches Dokument des Treffens der Außenminister der Staaten der Zentraleuropäischen Initiative, Klagenfurt, am 21. März 1992. In: Österreichische außenpolitische Dokumentation. Texte und Dokumente Nr. 3, Juli 1992. S. 65ff.

26 Österreichische außenpolitische Dokumentation. Texte und Dokumente. Nr.5, Dez. 1994, S. 51. 15

27 Bericht des vom Herrn Bundeskanzler und Herrn Vizekanzler eingesetzten Arbeitskreises, Die Osterweiterung der Europäischen Union - eine österreichische Perspektive, 31. Dezember 1995. In: Österreichische außenpolitische Dokumentation. Texte und Dokumente. Nr. 2-3, Juli 1996. S. 30ff.

28 ebenda, S. 33

29 ebenda, S. 36

30 ebenda

31 ebenda, S. 73

32 Gemeinsame Erklärung des Herrn Bundesministers für auswärtige Angelegenheiten, Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel, und des Außenministers der Bundesrepublik Deutschland, Dr. Klaus Kinkel, zur Erweiterung der Europäischen Union. In: Österreichische außenpolitische Dokumentation. Texte und Dokumente. Nr. 4, Sept. 1997. S. 34f.

33 Schallenberg, Alexander und Thun-Hohenstein, Christoph: Die EU-Präsidentschaft Österreichs. Eine umfassende Analyse und Dokumentation des zweiten Halbjahres 1998. Wien, 1999. S. 53.

34 Interview mit Dr. Manfred Scheich, Botschafter a. D., vom Januar 2000. S. Annex I.

35 Schallenberg, Alexander und Thun-Hohenstein, Christoph: Die EU-Präsidentschaft Österreichs. Eine umfassende Analyse und Dokumentation des zweiten Halbjahres 1998. Wien, 1999. S. 250.

36 Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten: Deklaration. Verantwortung für Österreich - Zukunft im Herzen Europas. In: http://www.bmaa.gv.at/presseservice/statisch/2000-02-03-regierung.html.de. S. 1, s. Annex II.

37 Programm der österreichischen Bundesregierung vom 4.2.2000, Außen- und Europapolitik. In: http://www.bmaa.gv.at /presseservice/, s. Annex III

38 ebenda

39

Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten: Die Erweiterung der Europäischen Union. In:

http://www.bmaa.gv.at/eu/erweiterung.html.de, s. Annex IV

40 ebenda

41 ebenda

42 ebenda

43 ebenda

44 Österreichische Vertretung bei der EU in Brüssel: Entwicklung und Stand der Beitrittsverhandlungen. Allgemeine Übersicht. Internes Papier erhalten von Botschafter Woschnagg. Juni 2000. s. Annex V.

45 ebenda

46 ebenda

47 vgl. Sajdik, Martin: EU-Erweiterung: Hintergrund, Entwicklung, Fakten. Wien 1999. 24

Ende der Leseprobe aus 31 Seiten

Details

Titel
Die Rolle Österreichs im Zusammenhang der EU-Erweiterung
Hochschule
Leopold-Franzens-Universität Innsbruck
Note
1,0
Autor
Jahr
2001
Seiten
31
Katalognummer
V103465
ISBN (eBook)
9783640018437
Dateigröße
410 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Rolle, Zusammenhang, EU-Erweiterung
Arbeit zitieren
Katharina Turski (Autor:in), 2001, Die Rolle Österreichs im Zusammenhang der EU-Erweiterung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/103465

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