Grundlagen des Rechnungswesens


Ausarbeitung, 2000

29 Seiten


Leseprobe


Inhalt

1 Aufgaben des Rechnungswesens

2 Buchführung als Grundlage des RW

3 Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GOB)

4 Dokumentation eines Geschäftsfalles
4.1 Arten von Belegen
4.2 Bearbeiten von Belegen

5 Inventur, Inventar, Bilanz
5.1 Die Inventur
5.1. Zeitpunkte der Inventur § 240 HGB Stichtagsinventur (Normalverfahren)
5.1. Notwendigkeit der Inventur
5.1.3 Inventurvereinfachungsverfahren
5.2 Das Inventar
5.3 Die Bilanz
5.4 Von der Bilanz zu den Konten

6 Hilfsmittel zum Verwalten der Geschäftsfälle und der Buchungen
6.1 Das Grundbuch
6.2 Das Hauptbuch

1 Aufgaben des Rechnungswesens

- Dokumentationsfunktion
- Informationsfunktion
- Planungsfunktion
- Rechenschaftsfunktion
- Kontroll-/Steuerungsfunktion

2 Buchführung als Grundlage des RW

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

3 Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GOB)

- Ein sachkundiger Dritter muss sich in einer angemessen Zeit einen Überblick über das Unternehmen verschaffen können. (§ 238 HGB; Abs. 1, Satz 2).
- Vollständigkeit, Wahrheit, Klarheit, Übersichtlichkeit.
- Geschäftsvorfälle müssen vollständig, richtig, zeitgerecht und sachlich geordnet zu buchen.
- Keine Buchung ohne Beleg (Belegung) § Lebende Sprachen benutzen.
- Keine Leeräume ! / durch Schrägstrich entwerten (Buchhalternase).

Folgen bei Verstößen gegen die gesetzlichen Bestimmungen

- Entzug steuerlicher Vergünstigungen
- Unter Umständen Strafverfahren wegen versuchter Steuerhinterziehung

Also:

- Die Buchführung muss den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
- Nur Aufzeichnungen nach den GOB haben Beweiskraft.
- Die BF muss einem sachverständigen Dritten, z.B. Prüfer, Gläubiger, jederzeit eine Übersicht über die Vermögens- und Ertragslage ermöglichen.

4 Dokumentation eines Geschäftsfalles

- Dokumentiert einen Geschäftsfall.

Geschäftsfall = Vorgang der zur Veränderung des Vermögens/ und oder Schulden führt.

4.1 Arten von Belegen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

4.2 Bearbeiten von Belegen

1. Überprüfen auf sachliche und rechnerische Richtigkeit
2. Sortieren (nach Belegart).
3. Nummerieren (fortlaufend, innerhalb der Belegart).
4. Kontieren (auf welchen Konten ist zu buchen und welcher betrag).
5. Ablegen

5 Inventur, Inventar, Bilanz

5.1 Die Inventur

- = Bestandaufnahme aller Vermögensteile und Schulden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

5.1.1 Zeitpunkte der Inventur § 240 HGB Stichtagsinventur (Normalverfahren)

- Zu Beginn des Handelsgewerbes
- Für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs
- Am Ende des Handelsgewerbes

5.1.2 Notwendigkeit der Inventur

- Informationsbedarf des Unternehmer (Z.B.: Grundlage für Bestellwesen)
- Überblick über die Finanzlage (Soll/Ist Vergleich) [was ist/soll - was soll/ist]

5.1.3 Inventurvereinfachungsverfahren

Permanente (=laufende) Inventur

- mit Lagerkartei (täglich) [Vorraussetzung: Tägliche exakte Karteiführung]
- Mindestens 1 mal im Jahr muss körperliche Inventur gemacht werden.

Verlegte Inventur

- Bei zu großen Beständen
- 3 Monate vor oder 2 Monate nach dem 31.12.

Stichprobeninventur

- Mit mathematisch statistischen Methoden
- Nur ein Teil der Bestände wir erfasst und hochgerechnet.

5.2 Das Inventar

A: Vermögen:

I. AV = [Anlagevermögen] VG´s, die dem Unternehmen dauerhaft dienen:

Grundstücke, Gebäude, Maschinen,...

(das ist) => Grundlage der Betriebswirtschaft

II. UV = [Umlaufvermögen] = VG´s die ständig umgeschlagen werden:

Waren, Bank, Kasse,...

=> Grundlage des Gewinnerwirtschaftens.

B: Schulden

Langfristig: -> RLZ (Restlaufzeit) > 5 J.

Kurzfristig: -> RLZ < 5. J

C: EK (Eigenkapital) Reinvermögen

- Inventur ist der Vorgang der Bestandsaufnahme
- Inventar ist das Bestandsverzeichnis

5.3 Die Bilanz

Aktiva Passiva

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

5.4 Von der Bilanz zu den Konten

- Vermögenskonten = Aktivkonten

Die Anfangsbestände, stehen auf der Sollseite

- Schuldkonten = Passivkonten

Die Anfangsbestände, stehen auf der Habenseite

6 Hilfsmittel zum Verwalten der Geschäftsfälle und der Buchungen

6.1 Das Grundbuch

- Aufgliederung des Grundbuches

- A) Eröffnungsbuchungen
- B) Laufende Buchungen
- C) Abschlussbuchungen

6.2 Das Hauptbuch

- Im Hauptbuch, werden die Geschäftsfalle auf Konten gebucht, die unter sachlichen Gesichtspunkten geordnet sind

(d.h. die im Grundbuch eingetragen wurden)

I-D MEDIA AG

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Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

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Details

Titel
Grundlagen des Rechnungswesens
Autor
Jahr
2000
Seiten
29
Katalognummer
V103651
ISBN (eBook)
9783640020294
Dateigröße
637 KB
Sprache
Deutsch
Arbeit zitieren
Dennis Kopmann (Autor:in), 2000, Grundlagen des Rechnungswesens, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/103651

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