Inhalt
1 Aufgaben des Rechnungswesens
2 Buchführung als Grundlage des RW
3 Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GOB)
4 Dokumentation eines Geschäftsfalles
4.1 Arten von Belegen
4.2 Bearbeiten von Belegen
5 Inventur, Inventar, Bilanz
5.1 Die Inventur
5.1. Zeitpunkte der Inventur § 240 HGB Stichtagsinventur (Normalverfahren)
5.1. Notwendigkeit der Inventur
5.1.3 Inventurvereinfachungsverfahren
5.2 Das Inventar
5.3 Die Bilanz
5.4 Von der Bilanz zu den Konten
6 Hilfsmittel zum Verwalten der Geschäftsfälle und der Buchungen
6.1 Das Grundbuch
6.2 Das Hauptbuch
1 Aufgaben des Rechnungswesens
- Dokumentationsfunktion
- Informationsfunktion
- Planungsfunktion
- Rechenschaftsfunktion
- Kontroll-/Steuerungsfunktion
2 Buchführung als Grundlage des RW
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
3 Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GOB)
- Ein sachkundiger Dritter muss sich in einer angemessen Zeit einen Überblick über das Unternehmen verschaffen können. (§ 238 HGB; Abs. 1, Satz 2).
- Vollständigkeit, Wahrheit, Klarheit, Übersichtlichkeit.
- Geschäftsvorfälle müssen vollständig, richtig, zeitgerecht und sachlich geordnet zu buchen.
- Keine Buchung ohne Beleg (Belegung) § Lebende Sprachen benutzen.
- Keine Leeräume ! / durch Schrägstrich entwerten (Buchhalternase).
Folgen bei Verstößen gegen die gesetzlichen Bestimmungen
- Entzug steuerlicher Vergünstigungen
- Unter Umständen Strafverfahren wegen versuchter Steuerhinterziehung
Also:
- Die Buchführung muss den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
- Nur Aufzeichnungen nach den GOB haben Beweiskraft.
- Die BF muss einem sachverständigen Dritten, z.B. Prüfer, Gläubiger, jederzeit eine Übersicht über die Vermögens- und Ertragslage ermöglichen.
4 Dokumentation eines Geschäftsfalles
- Dokumentiert einen Geschäftsfall.
Geschäftsfall = Vorgang der zur Veränderung des Vermögens/ und oder Schulden führt.
4.1 Arten von Belegen
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
4.2 Bearbeiten von Belegen
1. Überprüfen auf sachliche und rechnerische Richtigkeit
2. Sortieren (nach Belegart).
3. Nummerieren (fortlaufend, innerhalb der Belegart).
4. Kontieren (auf welchen Konten ist zu buchen und welcher betrag).
5. Ablegen
5 Inventur, Inventar, Bilanz
5.1 Die Inventur
- = Bestandaufnahme aller Vermögensteile und Schulden.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
5.1.1 Zeitpunkte der Inventur § 240 HGB Stichtagsinventur (Normalverfahren)
- Zu Beginn des Handelsgewerbes
- Für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs
- Am Ende des Handelsgewerbes
5.1.2 Notwendigkeit der Inventur
- Informationsbedarf des Unternehmer (Z.B.: Grundlage für Bestellwesen)
- Überblick über die Finanzlage (Soll/Ist Vergleich) [was ist/soll - was soll/ist]
5.1.3 Inventurvereinfachungsverfahren
Permanente (=laufende) Inventur
- mit Lagerkartei (täglich) [Vorraussetzung: Tägliche exakte Karteiführung]
- Mindestens 1 mal im Jahr muss körperliche Inventur gemacht werden.
Verlegte Inventur
- Bei zu großen Beständen
- 3 Monate vor oder 2 Monate nach dem 31.12.
Stichprobeninventur
- Mit mathematisch statistischen Methoden
- Nur ein Teil der Bestände wir erfasst und hochgerechnet.
5.2 Das Inventar
A: Vermögen:
I. AV = [Anlagevermögen] VG´s, die dem Unternehmen dauerhaft dienen:
Grundstücke, Gebäude, Maschinen,...
(das ist) => Grundlage der Betriebswirtschaft
II. UV = [Umlaufvermögen] = VG´s die ständig umgeschlagen werden:
Waren, Bank, Kasse,...
=> Grundlage des Gewinnerwirtschaftens.
B: Schulden
Langfristig: -> RLZ (Restlaufzeit) > 5 J.
Kurzfristig: -> RLZ < 5. J
C: EK (Eigenkapital) Reinvermögen
- Inventur ist der Vorgang der Bestandsaufnahme
- Inventar ist das Bestandsverzeichnis
5.3 Die Bilanz
Aktiva Passiva
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
5.4 Von der Bilanz zu den Konten
- Vermögenskonten = Aktivkonten
Die Anfangsbestände, stehen auf der Sollseite
- Schuldkonten = Passivkonten
Die Anfangsbestände, stehen auf der Habenseite
6 Hilfsmittel zum Verwalten der Geschäftsfälle und der Buchungen
6.1 Das Grundbuch
- Aufgliederung des Grundbuches
- A) Eröffnungsbuchungen
- B) Laufende Buchungen
- C) Abschlussbuchungen
6.2 Das Hauptbuch
- Im Hauptbuch, werden die Geschäftsfalle auf Konten gebucht, die unter sachlichen Gesichtspunkten geordnet sind
(d.h. die im Grundbuch eingetragen wurden)
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Häufig gestellte Fragen
Was sind die Aufgaben des Rechnungswesens laut diesem Dokument?
Das Rechnungswesen hat folgende Aufgaben: Dokumentationsfunktion, Informationsfunktion, Planungsfunktion, Rechenschaftsfunktion und Kontroll-/Steuerungsfunktion.
Was ist die Buchführung und warum ist sie die Grundlage des Rechnungswesens?
Die Buchführung bildet die Grundlage des Rechnungswesens, ohne jedoch weitere Details auszuführen, warum.
Welche Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GOB) werden genannt?
Die genannten GOB beinhalten: Ein sachkundiger Dritter muss sich einen Überblick verschaffen können; Vollständigkeit, Wahrheit, Klarheit, Übersichtlichkeit; Geschäftsvorfälle müssen vollständig, richtig, zeitgerecht und sachlich geordnet gebucht werden; Keine Buchung ohne Beleg; Keine Leeräume.
Welche Folgen drohen bei Verstößen gegen die gesetzlichen Bestimmungen der Buchführung?
Bei Verstößen können steuerliche Vergünstigungen entzogen werden und unter Umständen ein Strafverfahren wegen versuchter Steuerhinterziehung eingeleitet werden.
Wie wird ein Geschäftsfall dokumentiert?
Ein Geschäftsfall wird dokumentiert und führt zu einer Veränderung des Vermögens und/oder der Schulden.
Welche Arten von Belegen gibt es und wie werden sie bearbeitet?
Das Dokument erwähnt zwar Arten von Belegen, führt diese aber nicht aus (Abbildung nicht enthalten). Die Bearbeitung von Belegen umfasst: Überprüfung auf sachliche und rechnerische Richtigkeit, Sortieren, Nummerieren, Kontieren und Ablegen.
Was sind Inventur, Inventar und Bilanz?
Inventur ist die Bestandsaufnahme aller Vermögensteile und Schulden. Inventar ist das Bestandsverzeichnis. Die Bilanz zeigt Aktiva und Passiva.
Welche Zeitpunkte der Inventur werden genannt?
Die Inventur muss zu Beginn des Handelsgewerbes, zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres und am Ende des Handelsgewerbes durchgeführt werden (Stichtagsinventur).
Welche Inventurvereinfachungsverfahren werden genannt?
Genannt werden: Permanente (laufende) Inventur, verlegte Inventur und Stichprobeninventur.
Wie ist das Inventar aufgebaut?
Das Inventar ist aufgeteilt in: A) Vermögen (Anlagevermögen und Umlaufvermögen), B) Schulden (langfristig und kurzfristig) und C) Eigenkapital (Reinvermögen).
Was sind Vermögenskonten und Schuldkonten?
Vermögenskonten sind Aktivkonten, Schuldkonten sind Passivkonten. Anfangsbestände stehen bei Vermögenskonten auf der Sollseite und bei Schuldkonten auf der Habenseite.
Welche Hilfsmittel zum Verwalten der Geschäftsfälle und der Buchungen werden genannt?
Genannt werden: Das Grundbuch und das Hauptbuch.
Wie ist das Grundbuch aufgegliedert?
Das Grundbuch ist aufgegliedert in: A) Eröffnungsbuchungen, B) Laufende Buchungen und C) Abschlussbuchungen.
Was wird im Hauptbuch gebucht?
Im Hauptbuch werden die Geschäftsfälle auf Konten gebucht, die unter sachlichen Gesichtspunkten geordnet sind, d.h. die im Grundbuch eingetragen wurden.
- Arbeit zitieren
- Dennis Kopmann (Autor:in), 2000, Grundlagen des Rechnungswesens, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/103651