EU-Institutionen. Veränderung der Machtverhältnisse zwischen den wesentlichen Institutionen der Europäischen Union seit der Einführung des Europäischen Rats (1992)


Hausarbeit, 2020

22 Seiten, Note: 2,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einführung
1.1 Problemstellung
1.2 Ziel der Arbeit
1.3 Aufbau der Arbeit

2 EU-Institutionen
2.1 Europäisches Parlament
2.2 Europäischer Rat
2.3 Rat der Europäischen Union
2.4 Europäische Kommission
2.5 Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)
2.6 Europäische Zentralbank (EZB)
2.7 Europäischer Rechnungshof
2.8 Weitere EU-Institutionen

3 Veränderung der Befugnisse der zentralen Organe binnen 10 der letzten 30 Jahre

4 Welche Funktionen hat der Europäische Rat seit seiner 12 Einführung übernommen

5 Entwicklung der Machtverhältnisse „Repräsentanten der Staaten 14 vs. der Zentralorgane“

6 Zusammenfassung und kritische Reflexion 15

Literaturverzeichnis

Internetquellen

Abbildungs- und Tabellenverzeichnis:

Abbildung 1:

Der Hauptsitz des Europäischen Rechnungshofs ist in Luxemburg

Quelle: Die Bundesregierung (o.J.)

Auf www.bundesregierung.de/breg-de/themen/europa/wie-funktioniert-europa/der-europaeische-rechnungshof

[abgerufen am 21. November 2020]

Abbildung 2:

Entwicklung der Verträge und Strukturen

Quelle: Richter-Publizistik 2020

Auf www.crp-infotec.de/wp-content/uploads/eu-entwicklung-vertraege.gif

[abgerufen am 21. November 2020]

Abbildung 3:

Sitzungsabstände, Dauer in Monaten zwischen wichtigen Sitzungen des Europäischen Rates

Quelle: eigene Darstellung, 2020

1 Einführung

„Mit den Europa-Verhandlungen ist es wie mit dem Liebesspiel der Elefanten: Alles spielt sich auf hoher Ebene ab, wirbelt viel Staub auf - und es dauert sehr lange, bis etwas dabei herauskommt“ (Zitate.eu, o.J.), stellte schon Willy Brandt richtig fest.

1.1 Problemstellung

Was der geschätzte Ex-Bundeskanzler und Publizist damit zu Ausdruck bringen wollte, ist, dass die Europäische Idee wachsen muss. Ein solch komplexes Konstrukt muss allen Anforderungen von außen und innen gewachsen sein. Und da sich die Anforderungen in unserer schnelllebigen Welt ständig ändern, muss sich auch die EU ständig in einem Wandel befinden, um mit Ihren Institutionen der EU angemessen dienen zu können.

Und weil das so ist, verändern sich auch die EU-Institutionen in der Beziehung untereinander, Machtverhältnisse verschieben sich. Aber auch die EU, vertreten durch ihre vielen Institutionen, verlieren oder gewinnen Macht gegenüber den Mitgliedsstaaten bzw. deren Vertreter.

Rund um diesen Themenkomplex will dieses Assignment einige selektierte Aspekte beleuchten.

1.2 Ziel der Arbeit

Sinn und Zweck dieser Hausarbeit ist es, ganz grundsätzlich die EU-Institutionen vorzustellen und somit kennen zu lernen.

1.3 Aufbau der Arbeit

Zu Beginn stellt diese Hausarbeit die verschiedenen Institutionen der EU, mit Ihren Aufgaben und Befugnissen, vor. Zuerst detailliert die zentralen Organe, dann ergänzt um die Institutionen mit weniger hoher Bedeutung. Anschießend beleuchtet der Autor die drei gestellten Kernfragen dieses Assignments, namentlich wie sich die Befugnisse der zentralen Organe in den letzten 30 Jahren veränderten, welche Funktionen der Europäische Rat seit seiner Einführung übernahm und wie sich die Machtverhältnisse zugunsten der Repräsentanten der Mitgliedsstaaten oder der Zentralorgane, also der EU-Institutionen, entwickelten. Zum Ende folgt eine Zusammenfassung und eine kritische Reflexion.

2 EU-Institutionen

Bevor diese Hausarbeit auf die einzelnen EU-Institutionen eingeht, mögen an dieser Stelle zur Grundlagenschaffung die Aufgaben der EU selbst aufgezeigt werden. Das Europäische Parlament publiziert auf Ihrer Homepage hierzu folgendes Statement:

„Die Europäische Union (EU) ist eine in der Welt einmalige Konstruktion: Sie ist ein Zusammenschluss demokratischer europäischer Staaten, die sich die Wahrung des Friedens und das Streben nach Wohlstand als oberstes Ziel gesetzt haben“ (Europarl.europa.eu, o.J.-a)

Bei der Auflistung der verschiedenen EU-Institutionen legt der Autor den Fokus auf sieben wesentliche Organe, oder wie es in der Aufgabenstellung genannt wird, die zentralen Organe. Dabei orientiert sich der Autor bei dieser Priorisierung am EU-Vertrag, Titel III – Bestimmungen über die Organe (Art. 13-19), und listet wie folgt:

- das Europäische Parlament,
- der Europäische Rat,
- der Rat,
- die Europäische Kommission (im Folgenden "Kommission"),
- der Gerichtshof der Europäischen Union,
- die Europäische Zentralbank,
- der Rechnungshof (dejure.org, o.J.)

Ergänzend werden weitere EU-Institutionen in kurzen Worten erläutert, um dem komplexen Gebilde gerecht zu werden. Geregelt sind solche Organe, bzw. ihre Aufgaben und Kompetenzen im Art. 13 ff. EUV. Beispielhaft finden sich die Aufgabendefinition des Europäischen Gerichtshofes in Art. 19 EUV und im Art. 251ff AEUV (jura-online.de, o.J.).

2.1 Europäisches Parlament

In der gefühlten Wirkung für- und auf den EU-Bürger steht das Europäische Parlament ganz oben auf der Wertigkeitsliste. Es ist, gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union, für die Gesetzgebung verantwortlich. Seine Wichtigkeit wird unterstrichen durch die Tatsache, dass ohne das Parlament fast nichts beschlossen werden kann. Das EU-Parlament wird alle fünf Jahre in allen Mitgliedsstaaten direkt gewählt (bpb.de, o.J.-d). Hierbei ist das Europäische Parlament (EP) ist das einzige direkt gewählte Organ in der EU (Bundesregierung.de, o.J.-a), ebenso geht die Gesetzesinitiative von der Europäischen Kommission aus (bpb.de, o.J.-d). Die zwei weiteren wesentlichen Aufgaben sind „Demokratische Kontrollrechte“ und „Genehmigung des EU-Haushalts“ (Bundesregierung.de, o.J.-a). Gegründet würde das Europäische Parlament im Jahre 1954 als „gemeinsame Versammlung“, als Teil der „Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl“ (europarl.europa.eu, o.J.-b).

Im Gegensatz zu den Bundestagswahlen können hier auch Kleinstparteien gewählt werden, weil es keine 5- oder 3%-Hürde gibt. Deutschland darf aktuell 96 Abgeordnete stellen, was also ca. einem Prozent der Stimmen je gewähltem Vertreter entspricht (bpb.de, o.J.-d). Sitz des Parlaments ist das französische Straßbourg (Plenarsitzungen), bzw. Straßbourg und Brüssel (Ausschusssitzungen), wobei die Parlamentsverwaltung sogar in Luxemburg sitzt (Bundesregierung.de, o.J.-a), was eine weitere Besonderheit darstellt.

Auf EU-Ebene werden 705 Abgesandte gewählt, aktueller Präsident ist David-Maria Sassoli, wobei die letzten Wahlen im Mai 2019 stattfanden (europa.eu, o.J.-m). Innerhalb dieses einheitlichen Systems, gibt es jedoch einige Unterschiede zwischen den verschiedenen EU-Staaten. So darf man. Z.B. in Österreich ab einem Alter von 16 Jahren für die Besetzung des EU-Parlaments abstimmen, oder in Deutschland oder Österreich muss man 18 Jahre alt sein, um selbst gewählt zu werden, in Zypern und Griechenland hingegen 25 Jahre (europa.eu, o.J.-m).

2.2 Europäischer Rat

Seine Rolle findet der Rat in der Bestimmung der allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten der EU (europa.eu, o.J.-k).

Konkreter: Was tut der Europäische Rat?

- Er entscheidet über die allgemeine Ausrichtung der EU-Politik und ihrer Prioritäten – ohne für die Erlassung von Rechtsvorschriften befugt zu sein,
- befasst sich mit komplexen oder sensiblen Themen, die auf einer niedrigeren Ebene der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit nicht geklärt werden können,
- legt die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU fest und berücksichtigt dabei die strategischen Interessen der EU und Fragen der Verteidigungspolitik,
- er nennt und bestimmt Kandidaten für bestimmte wichtige Positionen auf EU-Ebene, zum Beispiel die Europäische Zentralbank oder die Kommission (europa.eu, o.J.-k).

Brüssel, Belgien, ist Sitz des Europäischen Rates (europa.eu, o.J.-k). Vorsitzender ist aktuell Charles Michel, der zuvor belgischer Premierminister war (Wikipedia, o.J.-b)

und als Gründungsjahr lassen sich drei Jahreszahlen unterscheiden: 1974 (als informelles Forum), 1992 (seither offizieller Status) (europa.eu, o.J.-k)

und seit 2009 ist die Zusammenkunft der Staats- und Regierungschefs ein Organ der EU. Laut Vertrag tagt der Europäische Rat zweimal im Halbjahr. Allerdings hat sich die Sitzungshäufigkeit seit der Führung von Herman Van Rompuy durch weitere informelle Sitzungen und Sondergipfel erhöht. Dies zeigt, dass der Europäische Rat stärker in das Geschehen in der EU eingreifen möchte und es auch tut (bpb.de, o.J.-b). Die Bedeutung des Gremiums war auch zuvor schon groß: Seine Mitglieder bestimmen die Politik in den Mitgliedstaaten und geben auch in Europa die Richtung vor (bpb.de, o.J.-b).

2.3 Rat der Europäischen Union

Allgemein kann man die Rolle des Rats der Europäische Union definieren, als die Stimme der Regierungen von EU-Mitgliedstaaten, welche Gesetze annehmen und generell die EU-Politik koordinieren (europa.eu, o.J.-o).

Nach consilium.euopa.eu, der offiziellen Seite des Rats der Europäischen Union, hat eben dieser fünf Kernaufgaben. Namentlich sind dies

- Er verhandelt und erlässt EU-Rechtsakte
- Er koordiniert die Politik der Mitgliedstaaten
- Er entwickelt die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU
- Er schließt internationale Abkommen
- Und er stellt den EU-Haushaltsplan fest (consilium.europa.eu, o.J.-a)

Somit ist der Rat auch einer der beiden Gesetzgeber der EU (bpb.de, o.J.-f). Sitz des Rates ist Brüssel und er wurde bereits 1958 als Rat der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gegründet (europa.eu, o.J.-o). Mitglieder bzw. im Gremium sind die verschiedensten Minister der Staaten, wechselnd und je nach Thema besetzt (europa.eu, o.J.-o).

Bezüglich der Ratspräsidentschaft ist es so, dass der Vorsitz im Halbjahresrhythmus wechselt, und zwar nach in einer definierten Reihenfolge (bpb.de, o.J.-f). Sehr interessant ist in diesem Zusammenhang, dass sich drei auf einander folgende Staaten zusammentun, um eine gewisse Kontinuität zu erreichen (bpb.de, o.J.-f).

Nicht zu verwechseln ist der Rat der Europäischen mit dem Europäischen Rat (europa.eu, o.J.-o.). Beider Aufgaben sind different (gesetzgebend vs. nicht gesetzgebend) bzw. in Teilen deckungsgleich (Entwicklung der Außenpolitik).

2.4 Europäische Kommission

Die dritte wichtige Kraft in der Europäischen Union neben dem Rat und dem Parlament ist die Europäische Kommission (bpb.de, o.J.-a), sie wurde 1958 gegründet (europa.eu, o.J.-j).

Die Europäische Kommission (abgekürzt EK, im offiziellen Schriftverkehr häufig KOM), kurz EU-Kommission, ist ein supranationales Organ der Europäischen Union (EU). Im politischen System der EU nimmt sie vor allem Aufgaben der Exekutive wahr und entspricht damit der Regierung in staatlichen Systemen (Wikipedia, o.J.-e). Die Kommission wird vom Präsidenten der Europäischen Kommission, derzeit Ursula von der Leyen, geleitet, der unter anderem die Ressortverteilung festlegt und auch einzelne Kommissare entlassen kann. Sitz der Kommission ist Brüssel. Einige Dienststellen befinden sich in Luxemburg (Wikipedia, o.J.-e).

Ihre Rolle der EK findet sich in der Förderung der allgemeinen Interessen der EU durch Vorschläge für neue europäische Rechtsvorschriften und deren Durchsetzung. Sie setzt Strategien um und verwaltet den EU-Haushalt (europa.eu, o.J.-j). Oder etwas konkreter: Die Europäische Kommission ist die Kontrollinstanz der Europäischen Union: Sie kann Mahnungen aussprechen, Bußgelder gegen Unternehmen verhängen und Klage vor dem Europäischen Gerichtshof einreichen, falls EU-Staaten gegen getroffene Regelungen verstoßen. Sie wird auch als "Hüterin der Verträge" bezeichnet (bpb.de, o.J.-a).

Wenn wir von der Kommission sprechen, meinen wir sowohl die Verwaltung als auch das Kollegium der Kommissare (bpb.de, o.J.-a). Die Kommissarinnen und Kommissare sind allerdings keine Vertreter ihres Heimatstaates und nicht an dessen Weisungen gebunden. Sie sollen die europäische Sache vertreten. Deshalb nennt man die Europäische Kommission auch die "Hüterin der Verträge" (bpb.de, o.J.-a).

Zusammensetzung: Ein Kommissionsmitglied aus jedem EU-Land. Gemeinsam bildet dieses Team das „Kollegium“ (europa.eu, o.J.-j). Die Europäische Kommission besteht aktuell aus 27 Mitgliedern, die umgangssprachlich als Kommissare bezeichnet werden. Seit der EU-Erweiterung 2004 entsendet jeder der Mitgliedstaaten einen Staatsangehörigen als Kommissionsmitglied (Wikipedia, o.J.-e).

Die EK ist wie viele andere EU-Institutionen in Brüssel beheimatet (europa.eu, o.J.-j)

2.5 Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)

Das oberste rechtssprechende Organ der EU ist der Europäische Gerichtshof (EuGH). Seinen Sitz hat er in Luxemburg (Wikipedia, o.J.-g). Der EuGH entscheidet über die Auslegung des EU-Rechts. Er entscheidet letztinstanzlich (bpb.de, o.J.-a). Das bedeutet, dass er gewährleistet, dass EU-Recht in den Mitgliedsstaaten in gleicher Weise angewendet wird. Er hat also Verantwortung, dass die Länder und die EU-Institutionen das gültige EU-Recht anwenden und durchsetzen (europa.eu, o.J.-a).

Die Mitglieder des Gerichtshofs sind je ein Richter bzw. eine Richterin aus jedem EU-Mitgliedsland sowie elf Generalanwälte bzw. Generalanwältinnen, während das eigentliche Gericht aus zwei Richtern/Richterinnen je EU-Land besteht. Die Institution wurde bereits 1952 gegründet (europa.eu, o.J.-a), also vor der Gründung der Europäischen Union. Das Gericht hat seinen Sitz in Luxemburg und sollte nicht mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg verwechselt werden, der ein Organ des Europarates ist und institutionell nichts mit der Europäischen Union zu tun hat (bpb.de, o.J.-a).

2.6 Europäische Zentralbank (EZB)

In der Verantwortung der EZB liegt das Bankenwesen der EU. Ebenso setzt sie die Wirtschafts- und Währungspolitik der Europäische Union um und -durch (europa.eu, o.J.-h). Die konkrete Hauptaufgabe dieser Institution ist es, den Geldwert des Euro in der EU stabil zu halten (bpb.de, o.J.-e).

Die EZB wurde 1998 gegründet und Standort ist Frankfurt am Rhein (europa.eu, o.J.-h). In Reaktion auf die Finanz- und Staatsschuldenkrise wurde der EZB im Jahre 2012 eine führende Rolle in der europäischen Bankenaufsicht zugeteilt (Gabler Wirtschaftslexikon, o.J.).

Aktuelle Präsidentin ist die Französin Christine Lagarde, die zuvor geschäftsführende Direktorin des Internationalen Währungsfonds war (Wikipedia, o.J.-c). Weitere Mitglieder des EZB-Rats sind die 6 Mitglieder des Direktoriums und die Präsidenten der nationalen Zentralbanken der 19 Mitgliedsstaaten des Euroraums. Der EZB-Rat selbst ist das oberste Beschlussorgan der Europäischen Zentralbank (ecb.europa.eu. o.J.).

2.7 Europäischer Rechnungshof

„Der Europäische Rechnungshof ( ERH ) mit Sitz in Luxemburg hat den Status eines Gemeinschaftsorgans der Europäischen Union (EU). Er ist kollegial organisiert und unabhängig von den anderen Gemeinschaftsorganen (Parlament, Ministerrat, Kommission etc.). Der EuRH besteht aus 28 Mitgliedern, einem je Mitgliedstaat“ (Bundesregierung.de, o.J.-b).

Der EuRH ist zuständig für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit aller Einnahmen und Ausgaben der EU-Institutionen. Die Gelder mögen wirtschaftlich und nach ihren Zwecken verwendet werden (Bundesregierung.de, o.J.-b). Hier ergänzt europa.eu, dass die Tätigkeit zur Verbesserung des Finanzmanagements der EU beitragen möge (europa.eu, o.J.-l).

Ferner erstellt der EurH einen Jahresbericht, der allen übrigen Organen der Gemeinschaft übermittelt und nach Abschluss des Haushaltsjahres veröffentlicht wird (bpb.de, o.J.-c). Und somit vertritt auch der Europäische Rechnungshof in seiner Tätigkeit die Interessen der europäischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler (Bundesregierung.de, o.J.-b). Der Präsident wird auf drei Jahre, mit Option auf Verlängerung, gewählt (bpb.de, o.J.-c). 1977 ist das Gründungsjahr der Europäischen Rechnungshofs (europa.eu, o.J.-l) und seit 1992 besitzt er den Status eines EU-Organs (bpb.de, o.J.-c).

[Die Abbildung wurde aus Gründen des Urheberrechts entfernt]

Abb. 1: Der Hauptsitz des Europäischen Rechnungshofs ist in Luxemburg

(Hauptsitz Europäischer Rechnungshof, o.J.).

2.8 Weitere EU-Institutionen

Außer diesen sieben wesentlichen EU-Institutionen gibt es noch viele weitere, die jedoch nicht dieselbe Wertigkeit genießen, weder nach innen - noch nach außen. Trotzdem sollen an dieser Stelle folgende erwähnt sein:

Es gibt den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD). Dieser vertritt die EU diplomatisch nach außen und hat u.a. zur Aufgabe den internationalen Einfluss zu stärken und den Außenauftritt einheitlich wirken zu lassen (europa.eu, o.J.-d).

Der Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) ist eine beratende Einrichtung, deren Kernthemen sich um Arbeitnehmer und Arbeitgeber drehen. Dies beratende Tätigkeit ist nicht nur nach innen limitiert, sondern er zeigt sich auch nach außen, also zu den Bürgern, aktiv (europa.eu, o.J.-i).

„Der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) ist eine beratende Einrichtung der EU, die sich aus lokal und regional gewählten Vertretern aller 27 Mitgliedsländer zusammensetzt. Diese können über den Ausschuss Stellungnahmen zu EU-Rechtsvorschriften abgeben, die sich direkt auf ihre Regionen und Städte auswirken“ (europa.eu, o.J.-c).

Europäische Investitionsbank (EIB) hat zur Aufgabe, das Wachstum der EU-Mitgliedsstaaten voll auszuschöpfen, Maßnahmen gegen den Klimawandel zu finanzieren und auch die Politik der EU außerhalb der eigenen Grenzen zu fördern (europa.eu, o.J.-b).

Der Europäischer Bürgerbeauftragte, aktuell Frau Emily O`Reilly, kümmert sich um Beschwerden seitens der EU-Bürger bei Missständen in der Verwaltung und Institutionen (europa.eu, o.J.-e).

Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) ist eine Kontrollbehörde, die sicherstellen soll, dass alle EU-Organe und -Einrichtungen bei personenbezogenen Daten und deren Verarbeitung die Privatsphäre schützen bzw. gewährleisten (europa.eu, o.J.-g).

Inhaltlich nah an dem EDSB ist die EDSA, der Europäische Datenschutzausschuss, welcher sich für die einheitliche Anwendung der DSGVO zuständig zeigt (europa.eu, o.J.-f).

Ferner sollen hier noch 4 weitere Institutionen genannt werden, ohne näher auf diese einzugehen: Amt für Veröffentlichungen, Computer Emergency Response Team (CERT), Europäisches Amt für Personalauswahl und die Europäische Verwaltungsakademie (europa.eu, o.J.-n).

3 Veränderung der Befugnisse der zentralen Organe binnen der letzten 30 Jahre

Auch wenn die Subsidiarität als ein europäisches Grundprinzip gilt, wie es Stefan Oeter in Michael Anderheiden`s „25 Jahre Vertrag von Maastricht“ beschreibt (Anderheiden, 2018, 133ff), so ist es am Ende doch so, dass die einzelnen Staaten de facto über die Jahre immer mehr Befugnisse an die EU und deren Organe abgeben mussten, und zwar schleichend, Step by Step. Warum Schritt für Schritt? Weil die EU-Institutionen, wie wir sie heute kennen, bzw. deren Vorgänger, welche zwischen 1952 und 1998 entstanden (vgl. Kapitel 2.1 bis 2.7) und in dieser Zeitspanne entsprechende Verantwortlichkeiten von den Staaten auf die Organe, wenn auch häufig nur teilweise, übergeben wurden. Zur besseren Veranschaulichung hier nochmals eine Auflistung in chronologischer Folge der jeweiligen Gründungsjahre:

- 1952; Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH); Kapitel 2.5
- 1954; Europäisches Parlament; Kapitel 2.1
- 1958; Rat der Europäischen Union; Kapitel 2.3
- 1958; Europäische Kommission; Kapitel 2.4
- 1974 (seit 1992 offizieller Status); Europäischer Rat; Kapitel 2.2
- 1977; Europäischer Rechnungshof, Kapitel 2.7
- 1998; Europäische Zentralbank; Kapitel 2.6

Betrachtet man nun nur die letzten 30 Jahre, so kann man feststellen, dass in diese Zeitspanne nur die Gründung der Europäischen Zentralbank fällt, also nur dieses eine Organ komplett mit neuen Aufgaben innerhalb des Konstrukts der EU betreut wurde.

[...]

Ende der Leseprobe aus 22 Seiten

Details

Titel
EU-Institutionen. Veränderung der Machtverhältnisse zwischen den wesentlichen Institutionen der Europäischen Union seit der Einführung des Europäischen Rats (1992)
Hochschule
AKAD University, ehem. AKAD Fachhochschule Stuttgart  (BWL)
Veranstaltung
VWL - EU-Institutionen
Note
2,3
Autor
Jahr
2020
Seiten
22
Katalognummer
V1038822
ISBN (eBook)
9783346461452
ISBN (Buch)
9783346461469
Sprache
Deutsch
Schlagworte
VWL EU Europäischer Rat, Europäisches Parlament, Rat der Europäischen Union, Europäische Kommission, Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), Europäische Zentralbank (EZB), Europäischer Rechnungshof, Weitere EU-Institutionen, Organe, Machtverhältnisse
Arbeit zitieren
Mario Sartorius (Autor:in), 2020, EU-Institutionen. Veränderung der Machtverhältnisse zwischen den wesentlichen Institutionen der Europäischen Union seit der Einführung des Europäischen Rats (1992), München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1038822

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: EU-Institutionen. Veränderung der Machtverhältnisse zwischen den wesentlichen Institutionen der Europäischen Union seit der Einführung des Europäischen Rats (1992)



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden