Rechtliche Rahmenbedingungen schulischer Sexualerziehung


Skript, 1999

7 Seiten


Leseprobe


Rechtliche Rahmenbedingungen schulischer Sexualerziehung

Einführung in die Sexualpädagogik

Dozentin: Renate-Berenike Schmidt Universität Bremen

Fachbereich 12 (Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften) WS 1998/99

Referierender: Michael Haß

Quelle: Richtlinien und Lehrpläne zur Sexualerziehung (Hg.: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Köln `95)

03.Oktober 1968: Ständige Konferenz der Kultusminister (KMK) als höchstes repräsentatives Organ westdeutscher Bildungspolitik veröffentlicht “Empfehlungen zur geschlechtlichen erziehung in der Schule” - Meilenstein in der Sexualerziehung, da Sexualität erstmals amtlich aus dem Zwielicht von Verdrängung und Lustfeindlichkeit geholt wird - kein Fach aus Verantwortung entlassen (z.B. nur Bio/Religion), obwohl viele LehrerInnen ihren Unterrichtsgegenstand damit nicht in Berührung gebracht sehen wollten

Inhaltlicher Vergleich der Richtlinien/Lehrpläne zur Sexualerziehung in den einzelnen Bundesländern anhand der Passagen über Jugendsexualität, Selbstbefriedigung, Empfängnisverhütung, Homosexualität, AIDS sowie sexuellen Mißbrauch:

Baden-Württemberg

* “Richtlinien zur Familien- und Geschlechtserziehung”

- Bezeichnung bereits auf Familie ausgelegt

* Platz der Sexualität i.d.Regel in der Ehe

* zurückhaltender Umgang mit Jugendsexualität (Rede von Freundschaft, die in feste Beziehung, Ehe, Familie mündet)

* keine Erwähnung der Selbstbefriedigung

* aufgrund BVG-Urteil (28.05.`93) verstärkte Behandlung des Schwangerschaftsabbruchs neben Verhütung

* besonderes Gewicht auf Schutz ungeborenen Lebens

* Homosexualität soll nicht thematisiert werden (!)

* Infektionswege & Prävention von AIDS, Umgang mit HIV-Positiven

* Mißbrauchsschutz in Kl. 1+2 - verharmlosende, wenig realitätsnahe Aspekte (“Mißbrauch von Zärtlichkeitsformen durch falsche Kinderfreunde”), für Gy nicht vorgesehen

Bayern

* Hauptziel der Sexualerziehung: Förderung von Ehe und Familie (allg. Zuordnung der Sexualität in die Ehe) - Akzeptanz jugendl. Sexualität nicht explizit auffindbar (Verweis auf Probleme verfrühter sexueller Betätigung)

* keine Ansprache der Selbstbefriedigung

* Verhütung könnte in den Bereichen “verantwortete Elternschaft” / “Familienplanung” (nur Gy!) enthalten sein

* “Probleme des Schwangerschaftsabbruchs” aufgrund neuer Gesetzeslage gestrichen - durch Bekanntmachung des Bay.

Staatsministeriums (Sept. `93) Betonung auf Schutz des ungeborenen Lebens + Hinweis auf Hilfen für Schwangere

* nach BVG-Urteil Behandlung aller Inhalte im Sekundarschulbereich eine Jahrgangsstufe früher

* Homosexualität als Unterrichtsinhalt wertneutral

* AIDS ausführlich behandelt (vor allem Verantwortungsbewußtsein + Treue zum Partner)

* Mißbrauch: “Warnung vor sogenannten Kinderfreunden”

Berlin

* Jugendsexualität ausdrücklich für Kl. 7 vorgesehen (verantwortl. Verhalten in ehelicher + vorehelicher Partnerschaft)

* explizite Erwähnung des Lustaspekts

* dem Thema Selbstbefriedigung “darf der Lehrer nicht aus dem Weg gehen”

* Verhütung in Kl. 7, Abbruch von Schwangerschaften nicht als Unterrichtsinhalt angegeben, ebensowenig AIDS-

Prävention

* Aufforderung zum Abbau von Vorurteilen gegen homosexuelle Lebensweisen - lt. Rundbrief d. Senatsverwaltung

können VertreterInnen von Lesben- und Schwulenorg. in den Schulen dazu Beitrag leisten

* `93er-Rundbrief geht auf Problematik des sex. Mißbrauchs ein

Brandenburg

* keine eigenen Richtlinien, Regelung durch einzelen Fachlehrpläne

* Akzeptanz jugendl. Sexualität (Lehrpl. Bio & Pol. Bildung)

* Sexualität als zum Wesen des Menschen gehörend, Bezug u.a. auf Lustaspekt

* selbstverst. Platz für Selbstbefriedigung,

homosexuelle Beziehungen, Abbruchs-Problematik, Prostitution, AIDS

(zusätzl. Ministeriums-Rundschreiben: präventive Ansätze + humaner Umgang mit HIV-Infizierten)

* Verhütung Kl. 5/6 (spricht für GV als jugendl.

Realität)

* Schutz vor Mißbrauch: vorsichtig in Kl. 5/6, ausdrücklich in 9/10

Bremen

* Ziele der Richtlinien: Bejahung menschl. Sexualität, Freiheit zu sittl. Entscheidung, Bewußtsein über Grenzen dieser

Freiheit (Verantw. vor sich selbst, vor Partner, Familie, werdendem Leben)

* Akzeptanz jugendl. Sexualität (herauszulesen aus Bio -Lehrp. Kl . 5)

* Pubertät: “keine Schuldgefühle bei Reaktionen des eigenen Körpers”

* Selbstbefriedigung wird behandelt, dazu voerehel. GV + Petting (wie Verhütung erst in Kl. 9/10)

* Themenkatalog umfaßt auch AIDS,

Schwangerschaftsabbruch, Partnersch. anstelle der Ehe, Anerkennung von

Homosexualität

* sex. Mißbrauch: Elternmerkheft

Hamburg

* Sexualität als wesentl. Lebensäußerung + wichtiges Bedürfnis in allen Lebensphasen; Hervorhebung des Lustaspekts

* deutliche Akzeptanz kindl./jugendl. Sexualität (Grundschule mit Schwerpunkt kindl. Sexualverhalten)

* Selbstbefriedigung ab Kl .7 (mögl. bereits in Grundschule)

* Verhütung ab Kl. 5 verbindlich auf Lehrplan, breiter Raum für Thema “ungewollte Schwangerschaften”

* Gleichwertigkeit homo-/heterosexueller Beziehungen

* vor Besprechung von AIDS: lust-/liebevolle Aspekte sex. Erlebens inkl. realist. Angstabbau und Stärkung des Verantwortungsbewußtseins

*alle für BZgA-Analyse gewählten Aspekte ausführlich berücksichtigt - bundesweit progressivste Richtlinien

Hessen

* Akzeptanz von jugendl. Sexualität nicht feststellbar, auch wenn “Formen des jugendl. Sexualverhaltens” ohne

Wertungshinweis für SEK I vorgesehen sind (ebenso Selbstbefriedigung)

* vorrangig Einbindung der Sexualität in die Ehe (Liebe als Basis für zwischenmenschliche, damit auch sex. Beziehungen)

* Verhütung / Abbruch ohne nähere Bestimmung für Kl. 7-10 geplant

Homosexualität in SEK I, jedoch am Ende der

Themenliste (keine Ableitung als gleichwertige Lebensweise möglich)

* keine BZgA-Angaben zu AIDS

* “Prävention von sexuellem Mißbrauch” (Grundschule, Kl. 5/6) wirkt verharmlosend (“mögliches sex. Verhalten von Erwachsenen und älteren Jugendl. gegenüber Kindern und eventuelle Gefahren”)

Mecklenburg-Vorpommern

* keine eigenständigen Richtlinien

* Akzeptanz jugendl. Sexualität nicht erkennbar

* “jugendl. Sexualverhalten” in Kl. 8, aber nur im Kontext von Problemen

* Selbstbefriedigung + Petting nicht erwähnt

* Verhütung in Kl. 5 (Koppelung an Familienplanung - GV-Akzeptanz vorrangig in der Ehe)

* Homosexualität nur in Kl. 8 (Hauptschule) bzw.

Wahlunterricht ab Kl. 8 Gy (evtl. Anerkennung unter “Akzeptanz und Toleranz im Umgang mit ‘Außenseitern’” - nur im Wahlunterricht)

* AIDS kein eigenständiger Unterrichtsinhalt, lediglich als Begründung für Notwendigkeit von “Gesundheits- und

Sexualerziehung” angegeben

* sex. Mißbrauch nicht mal undeutlich formuliert vorzufinden

Niedersachsen

* Lehrpläne gehen hinter die `69er-Richtlinien zurück, die noch “Befriedigung der Lust” als sex. Bedeutung auswiesen

* jugendl. Sexualverhalten, Selbstbefriedigung, vorehelicher Sex nur in Religionslehrplänen (Oberbegriff: “Katholische Moral”)

* Jugendsexualität problematisiert, “verfrühte

Sexualität” + “seelische Belastungen” in einem Zug

* andere Partnerschaftsformen als Ehe unter “Gegenmodelle zur Ehe”

* Verhütung in Kl. 9 unter “kath. Sexualmoral”, in Bio Kl. 9/10

* keine Nennung von Homosexualität (!)

* “Empfehlungsschreiben” des Kultusmin. spricht sex. Mißbrauch + AIDS an, jedoch nicht in Richtlinien oder Lehrplänen

Nordrhein-Westfalen

* vage Akzeptanz jugendl. Sexualität

* keine Stellungnahme zu Selbstbefriedigung,

Schwangerschaftsabbruch und sex. Mißbrauch inkl.

Prävention

* Verhütung erst in Kl. 9/10, ebenso Schwerpunkt der “AIDS-Aufklärung”

* Homosexualität unter Berücks. sozialer Aspekte - Abbau von Vorurteilen

Rheinland-Pfalz

* jugendl. Sexualität: Hinweis auf mit frühen

Sexualbeziehungen verbundene Probleme (Enthaltsamkeit, Petting, Selbstbefriedigung als genannte Formen)

* Selbstbefriedigung mit Hinweis auf mögliche Gefahr psychischer Störungen, die bei “dauerhaft ausschließlich auf den eigenen Körper konzentrierten Sexualität entstehen können”

* Verhütung in Kl. 7-10

* Maß an Toleranz gegenüber abweichenden

Einstellungen, die Gesellsch. nicht in Frage stellen (z.B. Homosexualität)

* AIDS: Wissen um Ansteckungsris iken, Vermeidung von Ausgrenzung HIV-Positiver - Infektionsschutz: feste Partnerschaft mit Treue sowie

“Selbstbeherrschung”

* Mißbrauch: “Warnung vor sogenannten Kinderfreunden” als Aufgabe schulischer + elterlicher Sexualerziehung

Saarland

* Akzeptanz jugendl. Sexualität: “Geschlechtlichkeit und Körperkontakte” (Kl. 5/6) , “Zärtlichkeit, Lust und Liebe” und “Empfängnisverhütung” in Kl. 7/8

* Selbstbefriedigung nicht thematisiert

* ausdr. Forderung zum Vorurteilsabbau gegen Homosexuelle

* AIDS ohne weiteren Angaben erwähnt

* sex. Mißbrauch explizit für Grundschule

Sachsen

* keine eigenständigen Richtlinien - Lehrpl. der betr. Fächer

* kein explizites Auffinden von Jugendsex-Akzeptanz

* Selbstbefriedigung als Unt.-Thema nicht aufgeführt

* Verhütung in Kl. 8

* Homosexualität ohne erkennbare Wertung im SEK I-Lehrpl.

* in Kl. 2 + 4 bereits Aufzeigen von

Geschlechtskrankheiten, AIDS und “abnormem Sexualverhalten von Jugendlichen und Erwachsenen” - evtl.

Verunsicherung/Verängstigung bei mangelnder

Hervorhebung der lustvollen, pos. Seiten

Sachsen-Anhalt

* jugendl. Sexualität im Lehrpl. ohne Wertung

* Richtlinien weisen biologistisch-bürokratischen

Sprachgebrauch auf (Begattung, Masturbation, Hygiene der

Geschlechtsorgane) - Eindruck vorsichtiger

Zurückhaltung (“einige Kenntnisse über Schwangerschaft + Geburt,” evtl. etwas über Befruchtung in Grundschule)

* Verhütung in Kl. 8

* Homosexualität im Kontext alternativer emotionaler, sozialer und sex. Beziehungen, die nicht tabuisiert / diskriminiert werden dürfen

* AIDS und Mißbrauch suggerieren eher Bedrohlichkeit, da kein Zusammenhang zu lustvollen Aspekten

Schleswig-Holstein

* Jugendsexualität ohne erkennbare Wertung

* Selbstbefriedigung nicht genannt

* Verhütung in Sekundarstufe

* andere Lebensformen (z.B. Alleinerziehende) finden Erwähnung, Homosexualität nicht (!)

* AIDS und Abbruch nicht thematisiert (!)

* sex. Mißbrauch unter “falsche Kinderfreunde” in Grundschule

Thüringen

* Jugendsex kommt nicht vor (allenfalls unter “Neugierverhalten” zu rechnen)

* Fehlen von Selbstbefriedigung

* “Probleme der Empfängnisverhütung” in Kl. 8/9

* Homosexualität unter “Vorstellungen über das gängige Sexualverhalten erlangen” in Verbindung mit Prostitution,

Pornographie + sex. Neugier - keine Akzeptanz als gleichwertige Lebensweise vermutet

* keine Angaben zur AIDS-Thematik

* Mißbrauch wird umfassend und aktuell behandelt (Kl. 1) - evtl. Verunsicherung / Ängste Resümee / vergleichendes Fazit

Jugendsexualität: in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Saarland eindeutig bejaht

Selbstbefriedigung: in Berlin, Brandenburg, Bremen und Hamburg positiv bis neutral behandelt Hessen, Rheinland-P.

problematisieren, übrige Richtlinien zeigen keine Auseinandersetzung (!)

Verhütung: meistens Kl. 7/8, Hamburg + MeckPomm Kl. 4/5, Bayern Kl. 11-13

Homosexualität: gleichwertige Akzeptanz in neun

Richtlinien, keine Erwähnung in Baden-W., MeckPomm, Nieders.,

Schleswig -H.; eher negativ

in Bayern, Hessen, Thüringen

AIDS / sex. Mißbrauch: AIDS - kein Eingang in Richtlinien Berlins, Bremens, Hessens, Nieders., Schleswig-H.,

Thüringens

(allenfalls Rundschreiben etc.) sowie Mißbrauch in MeckPomm, Nieders., NRW

Verschleierung

in Bayern, Brandenburg, Rheinland-P., Schleswig-H. (“falsche Kinderfreunde”)

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Details

Titel
Rechtliche Rahmenbedingungen schulischer Sexualerziehung
Hochschule
Universität Bremen
Veranstaltung
Einführung in die Sexualpädagogik
Autor
Jahr
1999
Seiten
7
Katalognummer
V103936
ISBN (eBook)
9783640023127
Dateigröße
339 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
stichwortartige Zusammenfassung des Referates
Schlagworte
Rechtliche, Rahmenbedingungen, Sexualerziehung, Einführung, Sexualpädagogik
Arbeit zitieren
Michael Haß (Autor:in), 1999, Rechtliche Rahmenbedingungen schulischer Sexualerziehung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/103936

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