Der moderne Fußball - ein Millionenspiel. Mittendrin auch die deutsche Bundesliga, als eine der größten Ligen der Welt. Doch im Gegensatz zu anderen "Fußballmächten" wie Spanien, England, Italien oder Frankreich gibt es eine Regel, die die deutsche Bundesliga zu etwas besonderem macht: die "50+1"-Regel. Die deutsche Liga hat sich somit bewusst gegen die unbegrenzte Kommerzialisierung des Fußballs ausgesprochen und es Investoren schwer gemacht, die Macht über einen Fußballclub an sich zu reißen. Dies ist in den anderen großen Ligen längst geschehen: Mäzenen, Scheichs und Großinvestoren regieren im Jahre 2020 den Fußball. Doch hat sich die Bundesliga damit einfach gegen die Kommerzialisierung ausgesprochen oder gar eine Regelung geschaffen, die mit dem Europarecht schlicht unvereinbar ist? Dies herauszufinden, ist Thema dieser Arbeit.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Grundlagen des professionalisierten Fußballs
- A. Die Struktur des internationalen Profifußballs
- B. Die Struktur des deutschen Profifußballs
- 1. Der deutsche Fußball-Bund (DFB)
- 2. Änderungen infolge der Strukturreform des DFB vom 18. Dezember 2000
- a) Der deutsche Ligaverband (Die Liga - Fußballverband e.V.)
- III. Die „,50+1\"-Regel
- A. Historische Entwicklung
- 1. Prinzip der „,50+1\"-Regel
- 2. Ausnahmen von der „50+1\"-Regel
- a) Ausnahme für Förderer des Fußballsports („Lex Leverkusen\")
- (1) Schiedsspruch des ständigen Schiedsgerichts vom 25. August 2011
- b) Ausnahme für die Kommanditgesellschaft auf Aktie (KGaA)
- B. Kritik innerhalb der Liga
- C. Symbolische Bedeutung für die deutsche Fußball-Fanszene
- IV. Anwendbarkeit der Grundfreiheiten und des europäischen Wettbewerbsrechts auf den Teilbereich Sport
- A. Rechtssache Walrave/Koch (36/74)
- B. Rechtssache Meca-Medina/Majcen (C-519/04 P)
- C. Rechtssache MOTOE (C-49/07)
- V. Vereinbarkeit der „,50+1\"-Regel mit Art 101 AEUV (unionsrechtliches Kartellverbot)
- A. Abs 1 Grundtatbestand
- B. Abs 3 Ausnahme
- C. Mögliche Beschränkung des Abs 1
- 1. Legitime Zielsetzung
- a) Schutz der Lizenzvereine vor Bestimmung durch fremde Investoren
- b) Schutz der Ausgeglichenheit und Fairness der 1. und 2. Bundesliga
- c) Schutz des Ansehens des „Produkts Bundesliga“
- 2. Verhältnismäßigkeit der „50+1\"-Regel im Allgemeinen
- a) Geeignetheit
- b) Erforderlichkeit
- c) Angemessenheit (Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne)
- 3. Verhältnismäßigkeit der „50+1\"-Regel für den Ausnahmetatbestand hinsichtlich Förderer des Fußballsports
- a) Geeignetheit
- b) Erforderlichkeit
- c) Angemessenheit (Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne)
- D. Zwischenfazit
- VI. Vereinbarkeit der „,50+1\"-Regel mit Art 102 AEUV (Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung)
- A. Art 102 AEUV - Tatbestand
- 1. Normadressaten
- 2. Abgrenzung und Beherrschung des Marktes
- a) Sachlich und örtlich relevanter Markt
- (1) Sachlich relevanter Markt
- (2) Örtlich relevanter Markt
- 3. Beherrschung des Markts
- 4. Missbrauch
- B. Missbrauch durch die „50+1\"-Regel im Allgemeinen
- C. Missbrauch durch die „50+1\"-Regel hinsichtlich Förderer des Fußballsports
- 1. Auswirkungen der Streichung der Stichtagsregelung „vor dem 01. Januar 1999“ durch das Urteil des ständigen Schiedsgerichts vom 25. August 2011
- D. Zwischenfazit
- VII. Die „,50+1\"-Regel im Hinblick auf Art 49 AEUV (Niederlassungsfreiheit)
- A. Anwendungsbereich
- 1. Räumlich
- 2. Sachlich
- 3. Persönlich
- B. Eingriff in Art 49 AEUV
- C. Rechtfertigungsgründe
- 1. Geschriebene
- 2. Ungeschriebene
- D. Verhältnismäßigkeit
- 1. Verhältnismäßigkeit der „50+1\"-Regel im Allgemeinen
- 2. Verhältnismäßigkeit der „50+1“-Regel für den Ausnahmebestand hinsichtlich Förderer des Fußballsports
- E. Zwischenfazit
- VIII. Die „,50+1\"-Regel im Hinblick auf Art 63 AEUV (Kapitalverkehrsfreiheit)
- A. Anwendungsbereich
- 1. Räumlich
- 2. Persönlich
- 3. Sachlich
- B. Eingriff in Art 63 AEUV
- C. Rechtfertigungsgründe
- 1. Geschriebene
- 2. Ungeschriebene
- D. Verhältnismäßigkeit
- 1. Verhältnismäßigkeit der „50+1\"-Regel im Allgemeinen
- 2. Verhältnismäßigkeit der „50+1“-Regel für den Ausnahmebestand hinsichtlich Förderer des Fußballsports
- E. Zwischenfazit
- IX. Conclusio
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Diplomarbeit untersucht die Rechtmäßigkeit der „,50+1\"-Regel der Deutschen Fußball Liga (DFL) im Lichte des europäischen Rechts. Sie analysiert die Vereinbarkeit der Regel mit den Grundfreiheiten des europäischen Binnenmarktes, insbesondere mit dem unionsrechtlichen Kartellverbot und der Niederlassungsfreiheit.
- Die historische Entwicklung der „,50+1\"-Regel und ihre Bedeutung für den deutschen Fußball
- Die Anwendbarkeit des europäischen Rechts auf den Sportsektor
- Die Vereinbarkeit der „,50+1\"-Regel mit dem unionsrechtlichen Kartellverbot (Art. 101 AEUV)
- Die Vereinbarkeit der „,50+1\"-Regel mit dem Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung (Art. 102 AEUV)
- Die Vereinbarkeit der „,50+1\"-Regel mit der Niederlassungsfreiheit (Art. 49 AEUV)
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in die Thematik der „,50+1\"-Regel ein und erläutert die Relevanz der Fragestellung. Kapitel II stellt die Struktur des internationalen und deutschen Profifußballs dar und beschreibt die Rolle des DFB sowie die Veränderungen infolge der Strukturreform des DFB vom 18. Dezember 2000. Kapitel III befasst sich mit der „50+1“-Regel, ihrer historischen Entwicklung, den Ausnahmen von der Regel sowie der Kritik innerhalb der Liga und der symbolischen Bedeutung für die deutsche Fußball-Fanszene. Kapitel IV untersucht die Anwendbarkeit der Grundfreiheiten und des europäischen Wettbewerbsrechts auf den Sportsektor anhand relevanter Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Kapitel V analysiert die Vereinbarkeit der „50+1“-Regel mit dem unionsrechtlichen Kartellverbot (Art. 101 AEUV) und überprüft die Legitimität der Regel, ihre Verhältnismäßigkeit sowie die Verhältnismäßigkeit im konkreten Fall der Ausnahme für Förderer des Fußballsports. Kapitel VI befasst sich mit der Vereinbarkeit der „50+1“-Regel mit dem Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung (Art. 102 AEUV), wobei die Normadressaten, die Tatbestandsmerkmale und die potenziellen Missbrauchsmöglichkeiten der Regel beleuchtet werden. Kapitel VII untersucht die Vereinbarkeit der „50+1“-Regel mit der Niederlassungsfreiheit (Art. 49 AEUV), indem der Eingriff in die Niederlassungsfreiheit, die Rechtfertigungsgründe und die Verhältnismäßigkeit der Regel im Allgemeinen und im speziellen Fall der Ausnahme für Förderer des Fußballsports analysiert werden.
Schlüsselwörter
Die Diplomarbeit beleuchtet zentrale Themen des europäischen Rechts im Sportsektor, insbesondere die Vereinbarkeit der „,50+1\"-Regel mit den Grundfreiheiten des Binnenmarktes. Im Fokus stehen die Kartellrechtlichen Aspekte, die Niederlassungsfreiheit sowie die juristische Bewertung der Ausnahme für Förderer des Fußballsports. Behandelte Kernbegriffe sind u.a. unionsrechtliches Kartellverbot, Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung, Niederlassungsfreiheit, Verhältnismäßigkeit, Legitime Zielsetzung, und Rechtssache MOTOE.
- Quote paper
- Fabian Scheid (Author), 2020, Die "50+1"-Regel der DFL - Alleinstellungsmerkmal oder unionsrechtswidriges Relikt?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1039440