Naturpark Steinhuder Meer


Ausarbeitung, 2001

6 Seiten, Note: 12


Leseprobe


Klaus Böhm

A II-A-01-00-1

Besonderes Verwaltungsrecht - Umweltrecht Referat

Ich begrüße Euch zu meinem heutigen Referat. Ich möchte Euch

Das Steinhuder Meer vorstellen.

Zuerst werde ich etwas Allgemeines über das Steinhuder Meer erzählen und dann die dort getroffenen Naturschutzmaßnahmen aufzeigen.

Natürlich ist das Steinhuder Meer kein Meer in dem Sinne, wie wir es verstehen, sondern ein Binnensee. Das ist besonders an seinen Ausmaßen erkennbar. Es hat eine Ausdehnung von etwa 30 km², es ist 8 km lang und 4,5 km breit. Seine durchschnittliche Tiefe beträgt 1,50 m, die tiefste Stelle ist nach meinen Informationen 2,10 m tief. Es ist also ein recht flacher See. Es liegt mit seinem Wasserspiegel auf etwa 38 Meter über NN.

Das Steinhuder Meer liegt westlich von Hannover, südlich von Neustadt am Rübenberge. Es grenzt an die Gemeinde Neustadt mit dem Badeort Mardorf, Wunstorf, unter anderem mit dem namensgebenden Ort Steinhude, Rehburg-Loccum und die Samtgemeinde Sachsenhagen, vor allem dort an den Flecken Hagenburg.

Es entstand vermutlich mit Ende der Weichsel-Eiszeit, die vor etwa 10.000 Jahren stattfand. Es ist also auch ein relativ „junges“ Gewässer. Durch den Druck des Eises bildete sich damals eine Senke, die sich mit dem Abschmelzen der Gletscher dann zunächst mit Schmelzwasser füllte. Es wird bis zur heutigen Zeit von starken Grundwasserquellen gespeist. Außerdem hat es noch oberirdischen Zufluß, der aber nur sehr gering ist. Im Westen hat es einen Abfluß, den sogenannten „Meerbach“, damit es nicht überläuft.

Da das Steinhuder Meer auch für ein stehendes Gewässer sehr ruhig ist, da es eine sehr geringe Tiefe hat, ist es seit seiner Entstehung an den Uferzonen immer weiter verlandet. Es erstreckte sich in der ersten Zeit bis zu den Gebieten, wo heute die Orte Rehburg, Winzlar und Hagenburg liegen. Außerdem wurde es zur landwirtschaftlichen Nutzung seit dem 17. Jahrhundert teilweise trockengelegt.

Im Steinhuder Meer gibt es zwei Inseln. Dabei handelt es sich aber keineswegs um natürliche Erscheinungen, sondern sie wurden künstlich angelegt. Die erste, der „Wilhelmstein“ wurde zwischen 1761 und 1765 von Graf Wilhelm zu Schaumburg angelegt und diente als Inselfestung und Militärakademie. Außerdem wurde 1974 bei Steinhude die 46.000 m² große „Badeinsel“ fertiggestellt. Sie dient seitdem - wie der Name schon sagt - dem Badevergnügen.

Das Steinhuder Meer umfasst eine Gesamtuferlänge von 21,55 km, wovon 65 % unter Schutz stehen. Die anderen 35 % werden für den Tourismus genutzt. Insofern wird es vor allem für Segler, Surfer und zum Baden genutzt, im Winter auch zum Eissegeln und natürlich Schlittschuhlaufen.

Von den 310 km² des Naturparkes Steinhuder Meer stehen 10,9 km² unter Naturschutz und 190 km² unter Landschaftsschutz.

Dabei fragt man sich nun, was denn da der Unterschied ist.

Nun, beginnen wir zunächst mal mit dem Naturpark. Der ist in § 34 des NNatSchG geregelt. Es handelt sich dabei um

- ein großräumiges Gebiet, das

- überwiegend aus Landschafts- oder Naturschutzgebieten besteht,

- sich für die Erholung besonders eignet,

- nach den Zielen der Raumordnung für die erholung oder den Fremdenverkehr vorgesehen ist und

- einen Träger hat, der es entsprechend entwickelt und pflegt.

Dabei handelt es sich um Merkmale, die alle erfüllt sein müssen, erkennbar an dem Wörtchen „und“ in der katalogartigen Aufzählung.

Wenn wir diese Tatbestandsmerkmale einmal anwenden, dann kann man zunächst ganz einfach sagen, daß 310 km² schon ein recht großräumiges Gebiet sind. Klar ist auch, daß es zu einem Großteil aus Landschafts- und Naturschutzgebieten besteht, wie ich bereits erwähnt habe, sind das immerhin über 200 km². Auch eignet sich das Steinhuder Meer besonders zur Erholung und ist auch für den Tourismus erschlossen. Und es hat auch einen Träger, der es entwickelt und pflegt, nämlich den Landkreis Hannover. Die beiden anderen angrenzenden Landkreise, Nienburg und Schaumburg, sind Partner dieses Trägers.

Der Naturpark besteht zu einem Großteil aus Landschaftsschutzgebieten und daneben auch aus den Naturschutzgebieten. Aber warum wurden diese Gebiete unter besonderen Schutz gestellt ?

Beginnen wir mit den Naturschutzgebieten. Sie sind gebietsmäßig klarer abgegrenzt. Es handelt sich um das Neustädter Moor an der Ostseite einerseits und das Hagenburger Moor und die Meerbruchwiesen westlich des Steinhuder Meeres andererseits.

Bei den Meerbruchwiesen handelt es sich um ausgedehntes Grünlandgebiet auf Niedermoorboden ehemaliger Verlandungszonen. Sie stellen eine großräumige Feuchtwiesenlandschaft dar und vertreten eine frühere Kulturlandschaft Norddeutschlands, die stark im Rückgang ist. Hier leben viele bedrohte Tier- und Pflanzenarten, wie zum Beispiel der Große Brachvogel oder die Uferschnepfe, Wasserfrosch und Erdkröte, von denen sich auch der Weißstorch ernährt, oder Sumpfdotterblume und Wasserschwertlilie.

Durch eine intensiver werdende landwirtschaftliche Nutzung und die damit verbundene Trockenlegung sind sie sehr in ihrem Bestand bedroht, aber durch Schutzmaßnahmen in den letzten Jahren, bei denen das Land wieder „unter Wasser gesetzt“ wurde, konnten einige Erfolge bei der Renaturierung erzielt werden. Hier wird also versucht, die Natur durch Menschenhand wieder in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen.

Das Hagenburger und das Neustädter Moor hingegen sind ehemalige Hochmoore. Ein intaktes Hochmoor gibt es aber am Steinhuder Meer nicht mehr, die sind durch die Torfstecherei zerstört worden. Allerdings entwickeln sich hochmoortypische Pflanzengesellschaften im sogenannten „Toten Moor“. Das sind nasse, wieder zuwachsende ehemalige Stiche. Dieser Bereich steht allerdingsnicht unter Naturschutz, sondern unter Landschaftsschutz. darauf gehe ich später noch genauer ein.

Die nicht abgetorften Flächen des Moores befinden sich im sogenannten „Hochmoor-Degenerationsstadium“, es entwickelt sich zurück. Trotzdem ist auch diese Fläche noch Rückzugsgebiet für viele seltene Tier- und Pflanzenarten, als Beispiel sind insbesondere Vogelarten wie Neuntöter und Baumpiper zu nennen, oder auch Reptilienarten, wie Waldeidechse und Kreuzotter zu nennen.

Naturschutzgebiete können nach § 24 NNatSchG in Gebieten eingerichtet werden, in denen Natur und Landschaft besonderen Schutzes bedürfen, weil sie - schutzbedürftige Arten oder Lebensgemeinschaften wildwachsender Pflanzen oder wildlebender Tiere eine Lebensstätte bieten oder künftig bieten sollen,

- für Wissenschaft, Natur- oder Heimatkunde von Bedeutung sind oder

- sich durch Seltenheit, besondere Eigenart oder Vielfalt oder hevorragende Schönheit auszeichnen.

Diese Merkmale können einzeln oder gemeinsam vorliegen, wie das Wörtchen „oder“ in der Aufzählung des Gesetzestextes zeigt.

Im Falle des Steinhuder Meeres werden - wie ich eben dargestellt habe - schutzbedürftigen Arten Lebensstätte geboten. Die Feuchtwiesen und Moore zeichnen sich auch durch Seltenheit und besondere Eigenart aus, im Auge des geneigten Betrachters auch durch ihre hervorragende Schönheit. Und durch seine Entstehungsgeschichte ist das Gebiet des Sees sicher auch für die Wissenschaft von Bedeutung. Aus diesen Gründen konnte die Naturschutzbehörde hier auch ein Naturschutzgebiet einrichten.

Weitere Bereiche wurden als Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen. Dies ist nach § 26 NNatSchG in Gebieten möglich, in denen Natur und Landschaft ganz oder teilweise besonderen Schutzes bedürfen, weil

- die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder die Nutzbarkeit der Naturgüter zu erhalten oder wiederherzustellen ist,

- das Landschaftsbild vielfältig, eigenartig oder schön ist oder

- das Gebiet für die Erholung wichtig ist.

Hier ist von vornherein klar erkennbar, daß das Gebiet des Steinhuder Meeres wesentliche Bedeutung für die Erholung hat, denn tausende Hannoveraner und auch Menschen aus anderen Gegenden nutzen es als Naherholungsgebiet oder Ferienziel. Auch die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, also die Fähigkeit der Natur, sich selbst nach ihren eigenen Gesetzen zu erhalten, liegt auf der Hand, wie ich an dem Beispiel des „Toten Moores“ ja schon angesprochen habe. Und natürlich ist auch hier die Landschaft schön, ebenso wie in den naturgeschützten Bereichen.

Darüber hinaus sind hier noch insgesamt 1.080 Hektar Vogelschutzgebiet ausgewiesen, denn das Steinhuder Meer und seine Uferregionen bieten Lebensraum für viele Vogelarten. Dabei handelt es sich sowohl um standortfeste Arten und Zugvögel, aber auch um Wintergäste aus dem Norden. Hier leben zahlreiche Enten- und Gänsearten, Taucher, Säger und Kormorane, um nur einige zu nennen. Es ist somit ein Feuchtgebiet von internationaler Bedeutung. Deshalb wurden diese Bereiche unter den Schutz gemäß Art. 4 der Richtlinie 79/409 EWG gestellt und als EU-Vogelschutzgebiet ausgewiesen.

Zusammenfassend handelt es sich bei dem Steinhuder Meer und seinen umliegenden Regionen um einen Naturpark, der aufgrund seiner Bedeutung für Naturschutz, aber auch einfach mal so aus touristischen Gründen eine Reise wert ist. Man muß dann nur aufpassen, in Steinhude selber nicht von den Massen Hannoveranern überrannt zu werden.

Ich hoffe, ich konnte Euer Interesse für diese schöne Region wecken und bedanke mich für das Interesse.

Folien:

- Landkarte

- Schema für Landkarte mit den Naturschutzgebieten

- Aufstellung TBM § 24, § 26 und § 34

- Bilder von Tieren und von der Landschaft

Ende der Leseprobe aus 6 Seiten

Details

Titel
Naturpark Steinhuder Meer
Note
12
Autor
Jahr
2001
Seiten
6
Katalognummer
V104013
ISBN (eBook)
9783640023882
Dateigröße
331 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Referat über das Steinhuder Meer und die dort getroffenen Schutzmaßnahmen
Schlagworte
Naturpark, Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet, Vogelschutz
Arbeit zitieren
Klaus Böhm (Autor:in), 2001, Naturpark Steinhuder Meer, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/104013

Kommentare

  • Gast am 21.5.2008

    scheiß die wand an.

    hallo du da. ich mag das buch und ich lese es schon zum 6. mal

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Titel: Naturpark Steinhuder Meer



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