Kompetenzentwicklung in der beruflichen Ausbildung. Welchen Verantwortungsbereich übernehmen Lehrkräfte?


Ausarbeitung, 2020

35 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1 Einleitung & Problemstellung der Arbeit
1.1 Ziel der Arbeit
1.2 Struktur und Gang dieser Arbeit
1.3 Abgrenzung der Arbeit

2 Berufliche Ausbildung
2.1 Organisation der Lernorte
2.2 Lehrkräfte & Ausbilder in der beruflichen Ausbildung
2.3 Arbeitgeber- & Arbeitnehmerverhältnis

3 Das Konstrukt der Kompetenzen
3.1 Berufliche Handlungskompetenz
3.2 Kompetenzentwicklung
3.3 Kompetenzmessung bzw. -beurteilung

4 Rolle der Lehrperson
4.1 Zuständigkeiten
4.2 Anforderungen

5 Verantwortungsbereich

6 Zusammenfassung der Ergebnisse
6.1 Schlussbetrachtung
6.2 Fazit

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Bildungspartner mit den dazugehörigen Verantwortungsbereichen

Abbildung 2: Zusammenhänge von Wissen, Qualifikation und Kompetenzen

Abbildung 3: Berufliche Handlungskompetenz mit fundamentalen Ausprägungen

Abbildung 4: Bestimmung der Relationen des entsprechenden Verantwortungsbereichs

1 Einleitung & Problemstellung der Arbeit

Der Beruf als Begriff kann als zweistelliges Prädikat betrachtet werden, an welchem zu einem das Individuum selbst und zum anderen die Arbeitswelt beziehungsweise (bzw.) die Gesellschaft anknüpfen. Dabei beteiligt sich das Individuum mit dem Einsatz von Kompetenzen, Wissen, Qualifikationen, Fähig- sowie Fertigkeiten am Produktionsprozess der Wirtschaft in einem sozialen Umfeld (vergleiche (vgl.) Beck 2018, Seite (S.) 22-23). „Ziel von Bildung sind Kompetenzen zur Bewältigung neuer Problemen mit einer flexiblen Wissensbasis als Werkzeug. “ (Hedtke & Weber (Hrsg.) 2008, S. 303). Damit ein Individuum sicher und erfolgreich an der Gesellschaft teilhaben kann, setzt dies ein gewisses Maß an ausreichender Bildung voraus. Ist dies nicht gegeben, fällt eine nachhaltige Sicherung des Lebensunterhaltes oft recht schwer (vgl. Berger & Degen 2008, S. 14). Ein Beruf zielt letztendlich auf eine monetäre Erwerbstätigkeit ab (vgl. Schelten 2004, S. 43). Die berufliche Ausbildung in Deutschland wird von verschiedenen Institutionen geprägt sowie gesteuert, wobei unterschiedliche Interessengruppen diese beeinflussen und einen Nutzen davon haben. Deutschland als Nation und zugleich Bereitsteller von Bildungsangeboten folgt dem politischen Interesse Bürger zur Mündigkeit zu erziehen (vgl. Rebmann, Tenfelde & Schlömer 2011, S. 8-9; Hedtke & Weber (Hrsg.) 2008, S. 237 f). Das Ziel der Berufsbildung ist die Erziehung zur beruflichen Tüchtigkeit sowie Mündigkeit (vgl. Neef & Verstege 2005, S. 36 f). Jedoch bietet der Staat lediglich das Rahmenwerk der beruflichen Bildung, in welcher die unterschiedlichen Wirtschaftssubjekte in verschiedenen Rollen eigenständig Entscheidungen in deren Ermessen, Spielräume sowie Zielvorstellungen treffen. Dieser „Bildungsprozess“ wird von Lehrkräften gestaltet, organisiert, begleitet sowie koordiniert. Dabei stellen diese Lehr-Lern-Arrangements in Form von Unterricht bereit. Während dieser Begegnungen sollen Kompetenzen bei den Lernenden entwickelt werden, sodass die Schüler und Schülerinnen (Schülerinnen) in zukünftigen Situationen stets die richtigen Entscheidungen für sich selbst und den Personen in deren sozialen Umgebungen treffen (vgl. Hedtke & Weber (Hrsg.) 2008, S. 100-101). Entscheidungen werden rational getroffen und sind abhängig vom zukünftigen Vorhaben. Eine Lehrkraft soll Lernende dazu befähigen, dass diese in zukünftigen Situationen nicht nur individuell rationale, sondern vielmehr kollektiv rationale Entscheidungen treffen (vgl. Kruber 2005, S. 86 ff; Hedtke & Weber (Hrsg.) 2008, S. 100). Unter Annahme dieser Aspekte und die damit einhergehenden Leitziele stellt sich nun das Problem, welchen Verantwortungsbereich Lehrkräfte für die Kompetenzentwicklungen bei Auszubildenden in der beruflichen Bildung übernehmen?

1.1 Ziel der Arbeit

Ausgehend von der soeben beschriebenen Problemstellung ist das Ziel der vorliegenden wissenschaftlichen Ausarbeitung, den Verantwortungsbereich einer Lehrkraft für die Kompetenzentwicklung von Lernenden während der beruflichen Ausbildung zu erarbeiten. Darüber hinaus sollen mit Hilfe der vorliegenden Arbeit folgende Fragen zusätzlich beantwortet werden:

Wie ist die Organisation der beruflichen Ausbildung aufgebaut?

Was wird unter Kompetenz verstanden und welche Ausprägungen spielen vor allem in der

beruflichen Ausbildung eine Relevanz?

Welche Anforderungen und Zuständigkeiten werden gegenüber einer Lehrkraft in der

beruflichen Ausbildung gestellt?

Was genau wird unter Verantwortung verstanden und welche Rolle übernehmen Lehrkräfte bei der Kompetenzentwicklung in der beruflichen Ausbildung?

Während dem Gang dieser Arbeit werden die weiteren zusätzlich zu beantwortenden Fragen im Verlauf der Kapitel erarbeitet. Dies stellt eine Notwendigkeit dar, um die leitende Fragestellung am Ende der Arbeit ganzheitlich beantworten zu können und diese wissenschaftliche Ausarbeitung mit einem gesamtgeltenden Fazit abzuschließen.

1.2 Struktur und Gang dieser Arbeit

Bei der Findung eines anspruchsvollen Themas gelten die in den Lehrveranstaltungen ausgehändigten Texte für die eigenständige Beantwortung einer leitenden Fragestellung zur Verknüpfung relevanter Bildungsinhalte bezüglich der entsprechenden Thematik als richtungsweisend. Die nachfolgenden Kapitel stellen eine theoretische Ausarbeitung der leitenden Fragestellung dieser Arbeit mittels weiterer Literatur über die Lehrveranstaltungen „Theorie und aktuelle Entwicklungen der beruflichen Bildung“ und „(Vor-)Berufliche Sozialisation“ hinaus dar. Hierbei wird auf die verschiedenen Begriffe des Titels eingegangen, um ein grundlegendes Verständnis dafür zu erlangen, was überhaupt der Gegenstand dieser wissenschaftlichen Ausarbeitung ausmacht. Bevor in Kapitel 2 Berufliche Ausbildung auf die Lehrkräfte im dualen Berufsausbildungssystem grob eingegangen wird, ist es notwendig die berufliche Ausbildung im Rahmen der Berufsbildung einzuordnen, von anderen Bildungsmaßnahmen abzugrenzen und die Organisation sowie Zuständigkeiten darzustellen. Darüber hinaus wird auf eine abstrakte Art und Weise ein erster Versuch unternommen die Verantwortungsbereiche der unterschiedlichen Institutionen bei der Berufsausbildung im dualen System graphisch zu illustrieren. Doch bevor dieser Aspekt zur Beantwortung der leitenden Fragestellung näher betrachtet wird, zeigt das Kapitel 3 Das Konstrukt der Kompetenz die Entwicklung von einer beruflichen Handlungskompetenz auf und erklärt diese im Zusammenhang mit dem Kompetenzbegriff. Die Zuständigkeiten und Anforderungen gegenüber einer Lehrkraft während diesen Bildungsprozessen werden in Kapitel 4 Rolle der Lehrperson erarbeitet, um diese Tatsachen in Bezug auf weitere Schlüsselfaktoren der Arbeit als resultierende Ergebnisse zur Beantwortung der Fragestellungen festzumachen. Das Kapitel 5 Verantwortungsbereich stellt die Grundlage zum Erkenntnisgewinn dar, sodass die Leitfrage dieser Arbeit beantwortet werden kann. Die leitende Fragestellung unter welcher dieses Portfolio liegt lautet: „ Welchen Verantwortungsbereich übernehmen Lehrkräfte bei der Kompetenzentwicklung in der beruflichen Ausbildung? “. Das letzte Kapitel dieser wissenschaftlichen Ausarbeitung fasst die einzelnen Erkenntnisse in Bezug auf die Leitfrage zusammen und wird mit einer gesamtgeltenden Betrachtung sowie Beantwortung abgeschlossen.

1.3 Abgrenzung der Arbeit

Im Rahmen dieser wissenschaftlichen Ausarbeitung muss ganz deutlich abgegrenzt werden, dass bei sämtlichen Betrachtungen sowie jeglichen Erkenntniserarbeitung bzw. -gewinnung es sich um Fokussierungen auf Lehrkräfte für den Wirtschafts- und Informatikunterricht an gewerblich-technischen Berufsschulen handelt. Dies allein ist nicht nur auf die angestrebte Profession des Verfassers und dessen Werdegang zurückzuführen, sondern vielmehr stellt dies eine berufsübergreifende Notwendigkeit dar, weil gerade in der heutigen Zeit diese Fachwissenschaften einen wichtigen Stellenwert während der Sozialisierung durch die Berufsbildung einnimmt. Den Hauptfokus bei den Betrachtungen von Lehrkräften wird auf Lehrer an beruflichen Schulen gesetzt. Im Gang der Arbeit wird betriebliches oder institutionelles Ausbildungspersonal selbstverständlich erwähnt und ebenso unter Betracht von wichtigen Aspekten gewürdigt, jedoch liegt das Augenmerk der wissenschaftlichen Ausarbeitung auf Lehrkräfte der Berufsschulen. Auf die verschiedenen Dimensionen, Klassen oder Arten von Kompetenzen wird grob eingegangen, jedoch bietet der Rahmen dieser wissenschaftlichen Ausarbeitung keine Möglichkeit dies explizit zu vertiefen. Der Grund dafür stellt die Intention zur Beantwortung der leitenden Fragestellung dar, mit welcher der Verantwortungsbereich von Lehrkräften für die Kompetenzentwicklung bei SchülerInnen während der beruflichen Ausbildung dargelegt wird.

2 Berufliche Ausbildung

„Berufe sind alle Kombinationen spezieller gegenstandsbezogener und sozialer
Qualifikationen, Kompetenzen und Orientierungen, deren Erwerb Zeit kostet und deren Besitz
langfristige Erwerbschancen vermittelt. “ (Lempert 2016, S. 1).

Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland (BRD) unterteilt sich das Bildungssystem in allgemein bildende und berufliche Schulformen (vgl. Riedl 2004, S. 8). Nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) sind die „Berufsausbildungsvorbereitung, Berufsausbildung, berufliche Fortbildung und berufliche Umschulung“ Bestandteile der beruflichen Bildung (Berufsbildung) (vgl. BMBF 2005, S. 6). Im Rahmen dieser wissenschaftlichen Ausarbeitung werden in Bezug auf die zu beantwortenden Leitfrage ausschließlich Teile der Berufsausbildung näher betrachtet. Die akademische Ausbildung ist in keinerlei Hinsicht Teil der Berufsbildung. Das Ziel der Berufsbildung ist fachtheoretische sowie praktische Inhalte zu vermitteln (vgl. Gabler Wirtschaftslexikon 2018a). Die berufliche Bildung in Deutschland bietet verschiedene Möglichkeiten und die berufliche Ausbildung als möglicher Teil davon erfolgt über ein sogenanntes duale System, wobei differenzierte Rahmenbedingungen wie bei der beruflichen Weiterbildung gelten. Der Beginn eines anerkannten Ausbildungsberufs setzt die Findung eines passenden Unternehmens (Betrieb) mit der beidseitigen Unterzeichnung eines Ausbildungsvertrages für den zukünftigen Auszubildenden voraus und dieser steht nach dem Beginn der beruflichen Ausbildung unter einer Berufsschulpflicht (vgl. Rebmann, Tenfelde & Schlömer 2011, S. 7-8; BMBF 2005, S. 10-33). Die Dauer einer gewerblich­technischen Ausbildung nimmt zwischen drei und dreieinhalb Jahren in Anspruch (vgl. Berger & Degen 2008, S. 15). Während eine berufliche Ausbildung in der Regel nach der allgemeinen Schulbildung stattfindet sind berufliche Fort- bzw. Weiterbildungen anknüpfende Qualifizierungen innerhalb eines Berufsfeldes nach einer angeschlossenen Ausbildung. Beide Formen gehören zu der Erwachsenenbildung, nicht zu verwechseln damit sind Weiterbildungen. Diese erfolgen eher im außerberuflichen Umfeld wie beispielsweise (bspw.) an Volkshochschulen oder Krankenkassen (vgl. Heinecke 2013, S. 18).

In diesem Kapitel konnte die berufliche Ausbildung im Rahmen der Berufsbildung eingeordnet sowie abgegrenzt werden. Im nachfolgenden Kapitel wird die Organisation innerhalb der beruflichen Bildung im dualen System aufgezeigt und dabei werden die entsprechenden Institutionen während einer beruflichen bzw. betrieblichen Ausbildung mit Ihren Verantwortungsbereichen identifiziert.

2.1 Organisation der Lernorte

Die Berufsausbildung im dualen System erfolgt in den beiden Lernorten Betrieb und Berufsschule. Somit sind zwei der verantwortlichen Parteien im dualen System identifiziert. Auf der einen Seite stehen die ausbildenden Betriebe mit dem Interesse qualifizierte Arbeitskräfte zu rekrutieren und auf der anderen Seite steht der Staat mit seinen überwachenden Institutionen (Berufsschule & Kammern), welche den rechtmäßigen Verlauf und Fortschritt der Berufsausbildung kontrollieren und gemäß Gesetzgebungen sowie Verordnungen ermöglichen (vgl. Schanz 1976, S. 88 ff). Die betriebliche Ausbildung unterliegt zahlreichen unterschiedlichen gesetzlichen Reglementierungen, wobei das BBiG eines der ausschlaggebendsten Gesetze für die Berufsbildung darstellt. Die Grundlage für den inhaltlichen und zeitlichen Ablauf der beruflichen Ausbildung eines jenes Ausbildungsberufes stellt die sogenannte Ausbildungsordnung dar. Das Ziel dabei ist es, während dem Durchlaufen sowie Absolvieren einer staatlich anerkannten Berufsausbildung für ein standardisiertes Mindestniveau zu sorgen (vgl. Rebmann, Tenfelde & Schlömer 2011, S. 11 ff). Ausbildungsordnungen können abhängig von den Ausbildungsberufen unterschiedlich ausgelegt als auch konzipiert sein und dadurch unterscheidet sich der Aufbau vom Ausbildungskonzepts hinsichtlich verschiedenen pädagogischen Zielvorstellungen (vgl. Schelten 2004, S. 93). Während die Festlegungen der Rahmenlehrpläne sowie Lehrpläne auf Länderebene und in Kooperation mit Kultusministerkonferenzen von statten geht, werden die Inhalte der Ausbildungsverordnungen und das Verabschieden gewisser Gesetze hinsichtlich der Berufsausbildung auf Bundesebene beschlossen (vgl. Rebmann, Tenfelde & Schlömer 2011, S. 9). Ein Ausbildungsrahmenplan ist ein Teil der Ausbildungsordnung in wird im § 5 (1) des Berufsbildungsgesetzes aufgeführt. Der Ausbildungsrahmenplan führt sachlich sowie zeitlich Kompetenzen, Fähig- sowie Fertigkeiten auf, welche ein Auszubildender während der betrieblichen Ausbildung im Unternehmen von den Verantwortlichen vermittelt bekommen muss, um überhaupt eine ordnungsgemäße Ausbildung zu durchlaufen (vgl. BIBB 2011, S. 7­12). Ein Rahmenlehrplan umfasst Bildungsinhalte, welche von Lehrkräften, also Berufsschullehrern, im Rahmen der institutionellen Bildung an Berufsschulen vermittelt werden. Diese Rahmenlehrpläne werden von Sachverständiger der Länder erstellt und im Zusammenspiel mit den Unternehmen an deren Bedürfnissen angepasst, wenn bspw. technologische oder evolutionäre Veränderungen dies verlangen (vgl. Rebmann, Tenfelde & Schlömer 2011, S. 62 ff). Das Beschäftigungs- und das Berufsbildungssystem passen sich bei Bedarf gegenseitig im Wechselspiel aneinander an (vgl. Schelten 2004, S. 118 ff).

Die Berufsschulen in Kombination von Bildungsmaßnahmen im betrieblichen Umfeld sind historisch mit der Berufs- und Wirtschaftspädagogik an gewerblichen sowie kaufmännischen Schulen verankert. Der Bildungsauftrag und die traditionellen Aufgaben der Berufsschule stellen allgemein bildende als auch berufliche Lerninhalte dar (vgl. Schelten 2004, S. 42, 154 ff; Harney 2004, S. 153-173). Die Leitziele der Berufsschule sind eine sogenannte „Berufsfähigkeit“ zu vermitteln, eine Bereitschaft zur Fortbildung zu fördern und ein Verantwortungsbewusstsein für die eigene Gestaltung des Lebens sowie der Teilhabe an der Gesellschaft zu schaffen (vgl. Rebmann, Tenfelde & Schlömer 2011, S. 143; Riedl 2004, S. 11). Die Kooperation der beiden Lernorte Berufsschule und Betrieb verfolgen das gemeinsame Ziel der beruflichen Kompetenzentwicklung von Auszubildenden (vgl. Schelten 2004, S. 64; Riedl 2004, S. 12). Beide Bildungspartner teilen sich die Verantwortung für einen erfolgreichen Lernprozess der Auszubildenden im dualen System (vgl. Neef & Verstege 2005, S. 95). Auszubildende erleben während deren Berufsausbildung den praktischen Teil in den Betrieben und den theoretischen Teil in den Berufsschulen. Jedoch stellt das betriebliche Arbeitsumfeld den zentralen Lernort im dualen System dar (vgl. Schanz 1976, S. 89). In betrieblichen Lernorten arbeiten die Auszubildenden an Arbeitsplätzen zur Produktion von Gütern oder zur Erbringung von Dienstleistungen in der realen Wirtschaft (vgl. Rebmann, Tenfelde & Schlömer 2011, S. 169 ff). Deswegen müssen die Unternehmen betriebliche Voraussetzungen erfüllen, um die Eignung einer Ausbildungsstätte überhaupt gerecht zu werden, weil dort die Auszubildende ihre hauptsächliche Zeit während der Berufsausbildung verbringen (vgl. BMBF 2005, S. 16). Abhängig von dem Ausbildungsberuf sind unterschiedliche Kammern die zuständigen Stellen bzw. Behörden bei der Organisation von Berufsbildung im Sinne des BBiG: So sind bspw. bei den handwerklichen Berufen die Handwerkskammern oder bei bestimmten nicht handwerklichen Gewerbeberufen die Industrie- und Handelskammern zuständig. Bei anderen Ausbildungsgängen sind wiederum andere Kammern bzw. Behörden zuständig (vgl. BMBF 2005, S. 33). Zum Abschluss einer Berufsausbildung im dualen System müssen die Auszubildenden eine Prüfung bei der zuständigen Kammer ablegen (vgl. Rebmann, Tenfelde & Schlömer 2011, S. 9-15). „Gegen Schluss der Berufsausbildung wird das Ergebnis mit einer meist stark wissensorientierten schriftlichen und mündlichen Prüfung vor der IHK oder Handwerkskammer getestet. “ (Erpenbeck & Sauter 2013, S. 92). Nachdem in diesem Kapitel bisher die Organisation der beruflichen Ausbildung erarbeitet wurde, konnten die verantwortlichen Subjekte während diesem Bildungsprozess identifiziert werden, um dahingehend abstrakt die Pflichten im Rahmen des Verantwortungsbereiches der zuständigen Institutionen bzw. Organisatoren (Bildungspartner) festzulegen. Dazu werden die erarbeiteten Erkenntnisse anhand der nachfolgenden Grafik in Abbildung 1: Bildungspartner mit den dazugehörigen Verantwortungsbereichen dargestellt. Jedoch stellt dies lediglich ein erster Versuch dar die Verantwortungsbereiche grob aufzuzeigen. Für das eindeutige Verständnis der Begrifflichkeit Verantwortung in Hinsicht zur tiefgründigen Beantwortung der leitenden Fragestellung sind jedoch weitreichendere Erarbeitungen während dem Verlauf dieser Arbeit notwendig.

Abbildung 1: Bildungspartner mit den dazugehörigen Verantwortungsbereichen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Eigene Darstellung auf Grundlage von den bislang erarbeiteten Erkenntnissen.

Die Auszubildende übernehmen während dem Durchlaufen einer staatlich anerkannten Berufsausbildung im dualen System zwei unterschiedliche Rollen, abhängig vom jeweiligen Lernort. Die Auszubildenden treten im Betrieb als erwerbstätige ArbeitnehmerInnen und in der Berufsschule als SchülerInnen auf, mit dem Ziel und der Erwartung ordnungsgemäß Bildungsmaßnahmen zu empfangen sowie Berufserfahrungen zu sammeln. Auf dieses Verhältnis wird im weiteren Verlauf von diesen Kapitel noch genauer eingegangen. Bei den soeben grafisch festgelegten Verantwortungsbereichen der zuständigen Bildungspartner während der beruflichen Ausbildung im dualen System wurde die Berufsschule skizziert, jedoch richtet sich der Fokus der leitenden Fragestellung dieser Arbeit auf die beschäftigten Lehrkräfte an diesem Lernort. Auf solches Lehrpersonal wird im nachfolgenden Kapitel zum ersten mal kurz eingegangen und es erfolgt eine fundamentale Abgrenzung voneinander.

2.2 Lehrkräfte & Ausbilder in der beruflichen Ausbildung

Für die Tätigkeiten von Lehrkräften an Berufsschulen sind die Länder zuständig. Zu den Lehrkräften an beruflichen Schulen zählen Gew erbelehr er/innen, Handelslehr er/innen, Gesundheitslehrer/innen, Pflegelehr er/innen, Soziallehr er/innen sowie Lehrer/innen für Fachpraxis (wie z. B. Meister/innen, Techniker/innen, Werkstattleiter/innen) (Rebmann, Tenfelde & Schlömer 2011, S. 10). Die Aufgabengebiete einer Lehrkraft für den ökonomischen Unterricht an beruflichen Schulen unterscheiden sich im Gegensatz zu den Lehrkräften an allgemein bildenden Schulen imens (vgl. Liening, Mittelstädt & Wiepke 2006, S. 112). Lehrende im dualen Ausbildungssystem lassen sich in beiden Lernorten finden. Während an Berufsschulen Lehrkräfte für die Kompetenzentwicklung beim Bildungsprozessen verantwortlich sind, übernehmen am Lernort Betrieb sogenannte Ausbilder die Verantwortung dafür (vgl. Schanz 1976, S. 88-113). Auf die Lehrkräfte an Berufsschulen und deren Zuständigkeiten wird im späteren Verlauf der Arbeit detailliert eingegangen. Bei dem betrieblichen Ausbildungspersonal gelten andere Einflussfaktoren sowie Randbedingungen. Wird die Arbeit in Betrieben organisiert, kann dies nicht ohne Rücksichtnahme auf die Kompetenzen der Mitarbeiter, welche über Arbeitsmärkte rekrutiert oder über Bildungsmaßnahmen qualifiziert werden, erfolgen (vgl. Heid 2018, S. 62).

In den Betrieben hängt die Anzahl der Beschäftigten mit Aufgaben beim Ausbildungsprozess von unterschiedlichen Faktoren und unternehmenspolitischen Entscheidungen ab. Wie qualifiziert die beschäftigten Ausbilder sind und wie intensiv diese im Unternehmen eingesetzt werden, unterscheidet sich von Branche zu Branche und ist letztendlich abhängig von den zur Verfügung stehenden Personalressourcen und der entsprechenden Ausbildungsbereitschaft eines einzelnen Unternehmens mit dem dazugehörigen Ausbildungskonzept (vgl. Rebmann, Tenfelde & Schlömer 2011, S. 242). Auf Grund dessen stellt ein großer Nachteil der betrieblichen Ausbildung die Qualität des Bildungsprozesses dar, welcher im außerschulischen Bereich ganz von dem zuständigen und verantwortlichen Unternehmen abhängig ist. Somit können Auszubildende mit derselben abgeschlossenen Ausbildung eine qualitativ unterschiedliche Bildung genossen haben. Auch können sich Berufsschulen qualitativ, in Form vom Lehrpersonal oder den zur Verfügung stehenden Technologien, unterscheiden (vgl. Schelten 2004, S. 76-77). In diesem Kapitel konnten das Lehrpersonal in der Berufsausbildung ganz klar abgegrenzt werden. Im nächsten Kapitel wird auf das Verhältnis zwischen Auszubildenden und dem Ausbildungsbetrieb im Zusammenhang mit dem bestehenden Ausbildungsprozesses eingegangen.

2.3 Arbeitgeber- & Arbeitnehmerverhältnis

Arbeitsmärkte sowie Unternehmenslandschaften verändern und entwickeln sich immer schneller im Wandel der Zeit, wodurch Arbeitsstrukturen und Beschäftigte beeinflusst werden (vgl. Heinecke 2013, S. 19). Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen stehen in einem gegenseitigen Verhältnis, dessen Existenz in erster Linie monetär begründbar ist, d.h. beide der Vertragspartner versprechen sich durch diese kooperative Zusammenarbeit einen finanziellen Nutzen zu generieren (vgl. Arnold & Lipsmeier (Hrsg.) 2006, S. 18 f).

Dieser Grundgedanke befasst sich mit der Auseinandersetzung von Arbeitsverhältnissen zwischen dem Arbeitnehmer und einem ausbildenden Arbeitgeber, welcher davon ausgeht, dass jeder Arbeiter an einem bestimmten Arbeitsplatz ohne weiteres einfach zu ersetzen bzw. auszutauschen ist. Diese Ideologie wird durch die Theorie des Humankapitals widerlegt. Diese Theorie revolutionierte das Verhältnis zwischen Arbeitnehmerinnen und Unternehmen. Dadurch verantworteten die Unternehmen den Staat dazu die Bürger zu mündigen Arbeitnehmerinnen zu erziehen (vgl. EI-Shagi (2004), S. 42 ff, 142 ff). Die Theorie des Humankapitals behandelt unter anderem die positiven Auswirkungen von Bildungsmaßnahmen als Investition in ein Individuum, mit dem Ziel dieses in deren Begabung sowie dessen Fähigkeiten zu fördern und somit eine Kompetenzentwicklung zu ermöglichen. Durch solche Maßnahmen agiert das Individuum gesellschaftlich sowie wirtschaftlich erfolgreicher und sorgt damit für eine höhere Produktivität mit dessen Fähigkeiten. Die Kosten für die Investitionen in diesen Bildungsprozess werfen in der Regel einen höheren Ertrag bzw. Nutzen für die jeweiligen Interessenten in der Zukunft ab (vgl. Gabler Wirtschaftslexikon 2018b). Für Individuen stellt Wohlbefinden einen ausschlaggebenden Faktor angesichts der Zufriedenheit eines einzelnen dar. Wobei das Wohlbefinden eines Individuums abhängig von unterschiedlichen Einflussfaktoren ist und dies von der inneren Einstellung des einzelnen determiniert wird (vgl. Hedtke & Weber (Hrsg.) 2008, S. 356 f). Das Individuum selbst, also der Bürger eines Staates in der Rolle des Arbeitnehmers, ist daran interessiert seinen Haushalt durch ein eigenes Einkommen zu sichern mit dem Ziel der „Selbstentfaltung“ bzw. der Schaffung einer Existenzgrundlage. Der Staat als Organ der Bereitstellung von Bildungsangeboten profitiert indirekt von den Steuereinnahmen der Bürger (Haushalte) und hat somit direktes Interesse an dem Einkommen der Haushalte mit dem Ziel dieses auf ein hohes Maß zu bringen. Trotzdem oder genau deswegen steht der Staat auch in einem Spannungsverhältnis mit den Interessen und Zielen der Unternehmen (vgl. Becker 2017, S. 6-15).

[...]

Ende der Leseprobe aus 35 Seiten

Details

Titel
Kompetenzentwicklung in der beruflichen Ausbildung. Welchen Verantwortungsbereich übernehmen Lehrkräfte?
Hochschule
Pädagogische Hochschule Weingarten
Note
1,0
Autor
Jahr
2020
Seiten
35
Katalognummer
V1040195
ISBN (eBook)
9783346457738
ISBN (Buch)
9783346457745
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Kompentenzentwicklung, Qualifikationen, Kompetenzen, Wissen, Berufliche Bildung, Duales System, Berufsschule, Verantwortungsbereich, Verantwortung, Berufsbildung, Zuständigkeiten, Ausbildung, Wirtschafsdidaktik, Didaktik der Informatik, Handlungskompetenzen, Fachkompetenz, Sozialkompetenz, Methodenkompetenz, Persönliche Kompetenz
Arbeit zitieren
Christian Jäger (Autor:in), 2020, Kompetenzentwicklung in der beruflichen Ausbildung. Welchen Verantwortungsbereich übernehmen Lehrkräfte?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1040195

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