Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1 Einleitung
2 Begriffe und Fakten
2.1 Die ambulante hausärztliche Versorgung
2.2 Die Corona-Pandemie
2.2.1 Die wichtigsten Fakten
2.2.2 Bisherige Maßnahmen im ambulanten Bereich
2.3 Die telefonische Gesundheitsberatung
3 Die telefonische Gesundheitsberatung in der ambulanten hausärztlichen Versorgung
4 Chancen und Grenzen der telefonischen Gesundheitsberatung
4.1 Chancen
4.2 Grenzen
5 Zusammenfassung und Fazit: Telefonische Gesundheitsberatung vs. persönliche ärztliche Begutachtung
6 Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 Einleitung
Die aktuell weltweit verbreitete Corona-Pandemie des 21. Jahrhunderts erweist sich derzeit als größter Diskussionspunkt der Politik und stellt diese vor die anspruchsvolle Herausforderung, für die bestmögliche Gesunderhaltung der Bevölkerung zu sorgen. Die Pandemie beeinflusst nicht nur die Wirtschaft im Allgemeinen, sondern auch das alltägliche Leben eines jeden einzelnen Menschen. Es gibt bereits vielfältige Konzepte, die den Ausbruch der Atemwegserkrankung möglichst weit einschränken sollen, wie beispielsweise Homeoffice für Arbeitnehmende, Homeschooling für Schüler(innen), regelmäßiges Durchlüften geschlossener Räume oder auch allgemeine Abstandsregelungen und Ausgangsbeschränkungen sowie die Verpflichtung zum Tragen einer Maske beim Betreten öffentlicher Plätze und Gebäude oder auch am Arbeitsplatz. Zwar werden alle Menschen dazu angeregt, ihr Haus nur mit triftigem Grund zu verlassen, jedoch kann der Gang zur Hausärztin/zum Hausarzt bei behandlungsdürftigen gesundheitlichen Problemen nicht umgangen werden. Gerade in Hausarztpraxen besteht ein hohes Infektionsrisiko, da täglich viele Menschen ein und aus gehen und die Corona-Erkrankung vielfältige Symptome mit sich bringt, die oftmals nicht direkt erkannt werden bzw. nicht sofort mit dem gefährlichen Virus in Verbindung gebracht werden. Daher stellt sich die Frage, ob nicht auch für den Bereich der hausärztlichen Versorgung ein umfangreicheres Konzept, als die bisherigen Vorsichtsmaßnahmen, in Erwägung gezogen werden könnte, um das Ansteckungsrisiko im Rahmen des Arztbesuches zu vermindern. Zu Zeiten der fortgeschrittenen medizinisch-technischen Entwicklung wäre dabei eine Gesundheitsberatung über das Telefon denkbar und auf den ersten Blick auch unkompliziert umzusetzen. Ob sich eine sogenannte telefonische Gesundheitsberatung als sinnvolle Alternative zur hausärztlichen Behandlung vor Ort in deutschen Arztpraxen als sinnvoll erweist, um das Infektionsrisiko in den Praxen zu senken, soll im Rahmen dieser Hausarbeit erörtert werden. Die konkrete Forschungsfrage lautet: „Stellt die telefonische Gesundheitsberatung eine sinnvolle Alternative zur ambulanten hausärztlichen Versorgung in Deutschland zu Zeiten der Corona-Pandemie dar?"
Zu Beginn werden die drei zentralen Begrifflichkeiten dieser Ausarbeitung zum besseren Verständnis der nachfolgenden Argumentationen erläutert. Dabei handelt es sich um die hausärztliche Versorgung an sich, die Corona-Pandemie sowie das Konzept der telefonischen Gesundheitsberatung, wobei das zweite Unterkapitel „Die Corona Pandemie" weiter unterteilt wird in allgemeine Eckdaten der Krise sowie bisherige Beschlüsse zur ambulanten Versorgung. Anschließend wird die telefonische Gesundheitsberatung in Kapitel 3 detaillierter aufgegriffen und der konkrete Anwendungsprozess erläutert. Im Rahmen dieses Kapitels sollen auch essentielle Vorgehensweisen wie beispielsweise zur Verordnung verschreibungspflichtiger Medikamente oder zur Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aufgegriffen werden. Nachfolgend werden die Vor- und Nachteile dieses modernen Konzeptes gegenüber der herkömmlichen Methode des Praxisbesuchs erörtert. Den Abschluss der Arbeit bilden eine knappe Zusammenfassung sowie ein Fazit, dass die Forschungsfrage zu beantworten versucht.
Zudem ist es wichtig zu erwähnen, dass alle im Rahmen der Hausarbeit relevanten Aspekte im Zeitraum der Themenrecherche (Februar 2021) relevant sind bzw. waren und aufgrund der Aktualität des Themas und den damit verbundenen regelmäßigen Änderungen der Beschlüsse zur Corona-Pandemie bereits in kurzer Zeit veraltet sein können.
2 Begriffe und Fakten
In den nachfolgenden Unterkapiteln dieses Kapitels 2 werden die zentralen Aspekte dieser Ausarbeitung näher erläutert. Dabei handelt es sich um die ambulante hausärztliche Versorgung an sich, die Corona-Pandemie sowie das Konzept der telefonischen Gesundheitsberatung.
2.1 Die ambulante hausärztliche Versorgung
Das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB) regelt die ärztliche Versorgung im deutschen Gesundheitswesen. Dabei erfolgt eine grobe Unterscheidung zwischen der stationären und der ambulanten Versorgung. Zur ambulanten bzw. vertragsärztlichen Variante zählen alle ärztlichen Maßnahmen, die außerhalb des Krankenhauses verrichtet werden und somit keinen stationären Krankenhausaufenthalt erfordern. Sie wird wiederum unterteilt in die fachärztliche und die hausärztliche Versorgung. Zur hausärztlichen Versorgung gehören Allgemeinärzte, Kinder- und Jugendärzte sowie Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung (§73 SGB V, 2021). Die fachärztliche Bezeichnung beinhaltet dagegen Ärzte, die eine Spezialisierung auf ein bestimmtes Fachgebiet vorweisen, wie beispielsweise Zahnärzte, Physio- oder Psychotherapeuten, Neurologen oder Frauenärzte (§73 SGB V, 2021).
Da die hausärztliche Versorgung in Deutschland als erste Anlaufstelle für Personen mit gesundheitlichen Problemen gilt, zählt sie zur Primärversorgung (Zerth et al., 2019). Somit ist die Hausärztin/der Hausarzt in der Regel die erste Kontaktperson im Prozess der Behandlung einer Patientin/eines Patienten mit gesundheitlichen Problemen und bestimmt nach einem ersten Eindruck unter Berücksichtigung persönlicher oder familiärer Aspekte, wie weiter verfahren werden sollte. Bei notwendigen Überweisungen übernimmt er eine Rolle als Lotse (Zerth et al., 2019).
Zum Aufgabenbereich von Hausärzten gehört vor allem die Durchführung von diagnostischen Untersuchungen und Therapien, die Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln sowie bei Notwendigkeit das Tätigen von Überweisungen an Fachärzte oder das Krankenhaus (Simon, 2013, zitiert nach Zerth et al., 2019). Hinzu kommt die Zusammenführung aller wesentlichen Befunde aus der (fach-)ärztlichen sowie der stationären Versorgung, 5 wodurch der Hausärztin/ dem Hausarzt ein umfassender Überblick über den kompletten Behandlungsverlauf eines Individuums gewährt ist (§ 73 SGB V, 1988).
Ein wesentlicher Aspekt im Rahmen der ambulanten hausärztlichen Versorgung ist zudem ein vertrauliches Verhältnis zwischen Ärztin/Arzt und Patientin/Patient, welches als Voraussetzung gilt, um eine Versorgung mit bestmöglicher Effizienz und Effektivität gewährleisten zu können (Zerth et al., 2019)
2.2 Die Corona-Pandemie
Die Corona-Pandemie, auch COVID-19-Pandemie genannt, bezeichnet die weltweite Verbreitung der Atemwegserkrankung Corona, die erstmals Ende des Jahres 2019 in China entdeckt wurde. Seit Februar 2020 ist sie auch in Deutschland weit verbreitet und bringt erhebliche wirtschaftliche und soziale Folgen mit sich. Die nachfolgenden beiden Artikel geben einen knappen Überblick über die, zum Verständnis dieser Ausarbeitung, relevanten Fakten zum Virus.
2.2.1 Die wichtigsten Fakten
Die Corona-Erkrankung beruht auf dem Erreger SARS-CoV-2 und wird über Tröpfchen und Aerosole übertragen, die beim Atmen, Sprechen, Husten und Niesen ausgeschüttet werden, aber auch über kontaminierte Oberflächen sind Infektionen möglich (RKI, 2021a). Die Zeit von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Erkrankung (Inkubationszeit) beträgt in etwa 5-6 Tage (RKI, 2021a).
In Deutschland wurden seit Beginn der Krise bis zum heutigen Tag (14.02.2021) 2.334.561 Fälle vom Robert-Koch-Institut (RKI) gemeldet. Zudem sind bisher 64.960 Personen aufgrund einer Infektion gestorben. Etwa 2.119.000 Personen sind genesen (RKI, 2021b).
Um das Übertragungsrisiko zu vermindern besteht für die deutsche Bevölkerung derzeit (Stand 04.02.2021) die gesetzliche Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schut- zes in der Öffentlichkeit. Auch wird Personen mit positivem Testergebnis und deren unmittelbaren Kontaktpersonen sofort die häusliche Quarantäne verordnet, um die weitere Ausbreitung des Virus einzuschränken bzw. zu verhindern. Des Weiteren bestehen Abstandsregelungen, Kontaktbeschränkungen, Hygienemaßnahmen sowie Vorschriften zum regelmäßigen Lüften von geschlossenen Räumen (RKI, 2021a). Zu den häufigsten Symptomen zählen, nach Angaben der Betroffenen, Husten, Fieber und Schnupfen. Zudem kommt es oft zu Geschmacks- und/oder Geruchslosigkeit sowie zu einer Lungenentzündung. Besonders Ältere und Personen mit Vorerkrankungen zählen zu den Risikogruppen (RKI, 2021a).
Corona-Betroffene entwickeln nach ihrer Infektion gewisse Antikörper. Jedoch verbleiben diese nicht dauerhaft im Körper, sondern nehmen im Zeitverlauf und besonders bei Personen mit mildem Krankheitsverlauf ab. Daher wird lediglich von einer vorübergehenden Immunität gesprochen. Detaillierte Informationen zur Immunität und Re-Infektion sind noch nicht bekannt (RKI, 2021a).
Seit kurzer Zeit sind COVID-19-Impfstoffe auf dem deutschen Markt zulässig. In Deutschland wird seit Ende Dezember 2020 geimpft. Aufgrund der bisher knappen Verfügbarkeit der Impfstoffe werden Risikopersonen priorisiert (RKI, 2021a). Derzeit (Stand 14.02.2021) konnten 1.331.573 Personen in Deutschland vollständig, d.h. mit zwei Impfungen, geimpft werden, was einem Anteil von 1,6 Prozent entspricht. Eine der beiden Impfungen haben bereits 2.635.673 Personen (3,2 Prozent) erhalten (RKI, 2021b).
2.2.2 Bisherige Maßnahmen im ambulanten Bereich
Zur Behandlung von gesundheitlichen Problemen und Krankheiten ist der direkte Kontakt zwischen Ärztin/Arzt bzw. Angestellten mit Patientinnen/Patienten häufig unumgänglich. Zudem handelt es sich bei den Patientinnen/Patienten oft um ältere und geschwächte Menschen, wodurch den Maßnahmen zur Minderung des Übertragungsrisikos im ambulanten Bereich eine besondere Bedeutung zukommt. Zum Schutz der Patientinnen und Patienten werden regelmäßige Testungen der Ärztinnen/Ärzte und deren Assistentinnen/Assistenten auf COVID-19 vorgenommen. Zulässig sind nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) maximal zehn Tests pro Person und Monat (KBV, 2020a). Zudem ist mit äußerster Sorgfalt darauf zu achten, dass infizierte Personen nicht mit nicht-infizierten Patientinnen/Patienten bzw. Mitarbeitenden in Verbindung kommen. Daher sind Praxen, die ausschließlich COVID-19-Patientinnen/Pati- enten und Verdachtsfälle behandeln, entsprechend als solche zu kennzeichnen. Auch ist es möglich, bestimmte Zeiträume innerhalb der Sprechstundenzeiten festzulegen, in denen ausschließlich Infektionsfälle behandelt werden (RKI, 2020). Des Weiteren gibt es speziell ausgefertigte Hygienepläne, an die sich die Arztpraxen zu halten haben, dazu zählen beispielsweise die Verpflichtung zum Desinfizieren der Hände bei Betreten der Arztpraxis, das regelmäßige Durchlüften des Wartezimmers sowie Abstandsregelungen. Auch sind die allgemeinen Desinfektionsvorschriften, die unter anderem konkrete Hinweise zu Flächendesinfektion und Abfallentsorgung geben, verstärkt zu beachten (Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, 2019). Als weitere Maßnahme sollten die Praxen den Patientinnen/Patienten die Möglichkeit gewähren, Rezepte, Krankmeldungen oder sonstige Dokumente ohne Kontakt zum offiziellen Tresen sowie ohne Betreten des Wartezimmers abzuholen, wenn dies die Räumlichkeit zulässt. Zuletzt besteht eine konkrete Aufforderung zum Angebot der telefonischen und telemedizinischen Beratung und Behandlung (RKI, 2020). Dieser Aspekt wird in der weiteren Ausarbeitung detaillierter behandelt.
2.3 Die telefonische Gesundheitsberatung
Beratung wird im Allgemeinen als helfendes Gespräch bezeichnet. Dies bedeutet, dass im Rahmen eines Kommunikationsprozesses von mindestens zwei Personen über ein bestimmtes Problem der einen Person gesprochen und nach einer Bewältigungsstrategie gesucht wird (Von Reibnitz et al., 2016). Gesundheitsberatung stellt eine Form der Gesundheitskommunikation dar. Dabei sucht ein/e Ratsuchende(r) gezielt und auf eigenen Wunsch eine(n) Ansprechpartner(in), um von dieser/diesem Antworten auf individuelle Fragen zu erhalten (Hurrelmann & Richter, 2013). Im Kontext der Gesundheit handelt es sich dabei meist um gesundheitliche Probleme, die nicht selbstständig bzw. ohne fremde Hilfe oder Beratung bewältigt werden können. Die/der Ratsuchende erhofft sich somit durch das persönliche Gespräch, Hinweise über mögliche Problemlösungsverfahren zu erhalten. Generell kann Gesundheitsberatung durch verschiedenste Akteure des Gesundheitswesens erfolgen, wie beispielsweise durch Ärztinnen/Ärzte, Psychologin- nen/Psychologen oder Gesundheitswissenschaftler und entsprechend auch durch verschiedene Institutionen wie Arztpraxen, psychologischen Praxen, Rehabilitationseinrichtungen und viele mehr, vorgenommen werden (Hurrelmann & Richter, 2013).
Die telefonische Gesundheitsberatung erfolgt entsprechend über das Telefon. Im Rahmen dieser Ausarbeitung gelten die Patientinnen/Patienten als Ratsuchende und die Hausärztinnen/-ärzte als Ratgebende. Dabei werden jedoch ein entsprechendes Angebot bzw. eine entsprechende Ausstattung der jeweiligen Hausarztpraxis vorausgesetzt. Die konkrete Vorgehensweise des Prozesses der telefonischen Gesundheitsberatung in der ambulanten hausärztlichen Versorgung wird im nachfolgenden Kapitel 3 erläutert.
3 Die telefonische Gesundheitsberatung in der ambulanten hausärztlichen Versorgung
Wird die telefonische Gesundheitsberatung im Rahmen der ambulanten hausärztlichen Versorgung angewendet, so findet ein telefonisches Beratungsgespräch zwischen Pati- entin/Patient und Hausärztin/-arzt statt. Demnach tätigt die Patientin/der Patient auf eigenen Wunsch einen Anruf, um einen ärztlichen Rat zu ihrem/seinem individuellen gesundheitlichen Problem zu erhalten. Ziel ist es, der/dem Bedürftigen eine angemessene Hilfeleistung zu erbringen, ohne deren/dessen eigenständiges Aufsuchen der Praxis vorauszusetzen.
Zwar gibt es bisher durchaus gesetzliche Rahmenbedingungen, die ein derartiges Konzept ermöglichen, jedoch sind die vorhandenen Gegebenheiten in den Praxen oft nicht ausreichend, um es tatsächlich konsequent, effektiv und effizient umzusetzen. Wird die Nummer einer Hausarztpraxis gewählt, so erfolgt in der Regel keine direkte Verbindung mit den Medizinern selbst, sondern mit Verwaltungsangestellten der Praxis. Diese geben keine ärztlichen Anweisungen, sondern ermöglichen lediglich eine Terminvereinbarung zur ärztlichen Behandlung vor Ort. Somit kann der direkte Gang zur Praxis, auch bei kleineren gesundheitlichen Problemen mit bekannter Diagnose, die beispielsweise lediglich eine Bestätigung des eigenen Befundes oder die Verschreibung eines Rezeptes erfordern, meist nicht umgangen werden. Zu Zeiten der Corona Krise ist diese Tatsache nicht förderlich und kann aufgrund des erhöhten Ansteckungsrisikos enorme Auswirkungen haben.
Wenn eine bewusste Förderung des Konzeptes der telefonischen Gesundheitsberatung in Hausarztpraxen erfolgen soll, sind einige strukturellen Gegebenheiten zu ändern bzw. anzupassen. Zu berücksichtigen ist hierbei jedoch, dass eine vollständige telefonische Beratung und Behandlung nicht umsetzbar sind. Je nach Fallschwere und Therapie muss individuell immer abgewogen werden, ob die Patientin/der Patient nicht doch einer persönlichen medizinischen Begutachtung bedarf. Auch bestimmte Untersuchungsmethoden wie Blutabnahmen oder das Durchführen eines Elektrokardiogramms (EKG) können nur vor Ort in der Hausarztpraxis vorgenommen werden. Dennoch kann die telefonische Gesundheitsberatung als Alternative für bestimmte ärztliche Leistungen oder als eine Art Ergänzung zum herkömmlichen Vorgehen für bestimmte Personengruppen gelten.
Um eine telefonische ärztliche Beratung zu gewähren, muss zunächst eine entsprechende telefonische Erreichbarkeit der Hausärztin/ des Hausarztes gewährleistet werden. Um dabei nicht die Behandlung der bedürftigen Patientinnen/Patienten vor Ort zu stören, ist die Einführung einer ärztlichen Telefonsprechstunde sinnvoll, die, wie auch die bereits erwähnte Corona-Sprechstunde, einen konkreten Zeitraum vorgibt, indem lediglich telefonische Beratungen durchgeführt werden. Auch ist es nicht ratsam, den Pa- tientinnen/Patienten eine direkte Telefonverbindung zur Medizinerin/zum Mediziner selbst auszuhändigen. Stattdessen sollte ein kurzes Vorabgespräch mit der Arzthelfe- rin/dem Arzthelfer erfolgen, die die entsprechenden beratungsbedürftigen Fälle herausfiltern und weiterleiten bzw. fehlerhafte Anrufe, die beispielsweise lediglich einen Termin zur Blutabnahme vereinbaren möchten, abzugreifen. Auf welche Art und Weise die Praxen die telefonische Sprechstunde konkret umsetzen, ist intern und unter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen zu bestimmen. Beispielsweise besteht im Rahmen von Gemeinschaftspraxen durch die Verfügbarkeit mehrerer Ärztinnen/Ärzte auch die Möglichkeit, zeitgleich sowohl die persönliche, als auch die telefonische Gesundheitsberatung anzubieten. Zudem besteht die Option, auch für telefonische Gespräche vorab eine Terminvereinbarung vorzunehmen.
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