Kaiser Karls IV. Goldene Bulle: Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist der Gegenstand dieser Arbeit?
Diese Arbeit analysiert die sprachlichen Veränderungen zwischen dem lateinischen Originaltext der Goldenen Bulle Kaiser Karls IV. von 1356 und zwei frühneuhochdeutschen Übersetzungen: einer Handschrift aus dem späten 14. Jahrhundert und einem Straßburger Druck von 1485. Die Analyse konzentriert sich auf die Graphemik und Phonemik, um die sprachgeschichtlichen Entwicklungen dieser Periode aufzuzeigen und die Unterschiede zwischen den beiden Übersetzungen zu beleuchten.
Welche Quellen wurden verwendet?
Die Analyse basiert auf der Edition von W. D. Fritz im 11. Band der Monumenta Germaniae Historica (MGH), welche auf einer Frankfurter Handschrift basiert, und dem Straßburger Druck von 1485. Die Arbeit bezieht sich außerdem auf verschiedene sprachwissenschaftliche und historische Werke, um den sprachgeschichtlichen Kontext und die soziokulturellen Grundlagen des Frühneuhochdeutschen zu beleuchten.
Welche sprachlichen Veränderungen werden untersucht?
Die Arbeit untersucht Veränderungen in der Graphemik, wie die vokalische Länge und Kürze, die Umlautrealisierung, die Distribution von i/j/y, die Entwicklung der Großschreibung und die Verwendung von Kürzungszeichen. Im Bereich der Phonemik werden die Diphthongierung und Monophthongierung analysiert. Zusätzlich wird ein Vergleich der Syntax und Struktur zwischen der Handschrift und dem Druck vorgenommen.
Welche Unterschiede bestehen zwischen der Handschrift und dem Druck?
Trotz des zeitlichen Unterschieds von etwa 100 Jahren zeigen Handschrift und Druck keine kontinuierliche Sprachentwicklung. Der Druck verwendet häufiger Majuskeln zur Textgliederung, während die Handschrift mehr mittelhochdeutsche Lautstände bewahrt. Der Druck zeigt eine stärkere Abschwächung in den Nebensilben und Abweichungen in der Syntax im Vergleich zur Handschrift. Die proklitischen "en-" bzw. "in-" sind im Druck getilgt.
Welchen historischen Kontext bietet die Arbeit?
Die Arbeit beleuchtet den historischen Kontext der Goldenen Bulle, einschließlich der Regierungszeit Kaiser Karls IV., der Entwicklung des Heiligen Römischen Reiches und der Rolle der Kurfürsten. Sie beschreibt auch die Bedeutung des Buchdrucks für die Verbreitung der deutschen Sprache und die Entwicklung der frühneuhochdeutschen Schriftsprache.
Welchen sprachgeschichtlichen Kontext bietet die Arbeit?
Die Arbeit untersucht den sprachgeschichtlichen Kontext, indem sie die soziokulturellen Grundlagen des Frühneuhochdeutschen, die Entwicklung der Textsorte "Rechtstext", die Kanzleisprachen und die Rolle des Buchdrucks beleuchtet. Sie zeigt, wie diese Faktoren die Entwicklung und Vereinheitlichung der frühneuhochdeutschen Schriftsprache beeinflusst haben.
Welche Schlussfolgerungen zieht die Arbeit?
Die Arbeit zeigt, dass die sprachliche Entwicklung zwischen Handschrift und Druck nicht linear verläuft und sowohl rückwärts- wie vorwärtsgewandte Strukturen aufweist. Die Analyse betont die Notwendigkeit, das soziale Umfeld und die Herkunft des Druckers zu berücksichtigen, um die regionalen Besonderheiten der Sprache besser zu verstehen. Die Arbeit hebt hervor, dass die Goldene Bulle als historisch wichtiger Text bisher wenig sprachwissenschaftliche Aufmerksamkeit erhalten hat.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
Kapitel 1 Die goldene Bulle in ihrem historischen Kontext
Kapitel 1.1 Der lateinische Originaltext von 1356
Kapitel 1.2. Die frühneuhochdeutschen Übersetzungen
Kapitel 2 Der sprachgeschichtliche Kontext
Kapitel 2.1 Frühneuhochdeutsch, soziokulturelle Grundlagen
Kapitel 2.2 Die Entwicklung der Textsorte “Rechtstext”
Kapitel 2.3 Kanzleisprachen
Kapitel 2.4 Die Rolle des Buchdrucks
Kapitel 3 Textanalyse
Kapitel 3.1 Veränderung in der Graphemik
3.1.1 vokalische Länge
3.1.2 vokalische Kürze
3.1.3 Umlautrealisierung
3.1.4 Festlegung der Distribution für i/j/y
3.1.5 Entwicklung der Großschreibung
3.1.6 Kürzungszeichen
Kapitel 3.2 Veränderungen in der Phonemik
3.2.1 Diphthongierung
3.2.2 Monophthongierung
Kapitel 3.3 Vergleich von Handschrift und Druck
Schluß
Literatur
Quellen
In nomine sancte et induividue trinitatis feliceter amen. Karolus quartus divina favente clementia Romanorum imperator semper augustus et Boemie rex.
Ad perpetuam rei memoriam. 1
Einleitung
Die goldene Bulle Kaiser Karls IV. von 1356 ist die Festschreibung eines Reichsgrundgesetzes des Spätmittelalters, das in den Teilen, die die Königswahl betreffen, bis zum Ende des heiligen römischen Reiches deutscher Nation 1806 Bestand hatte. Auch Johann Wolfgang von Goethe (1749 - 1832) berichtet in Dichtung und Wahrheit sowohl von der goldenen Bulle, als auch von der nach deren Vorschriften durchgeführte Königswahl Josephs II., die er in Frankfurt miterlebte.2
Auch wenn die Zeitgenossen den Wert der goldenen Bulle nicht sehr hoch schätzten, erschienen die ersten Drucke 14743. Etwa hundert Jahre nach der ersten Fassung in lateinischer Sprache wurde im Vorfeld der Königswahl Maximilians I. 1485 ein deutschsprachiger Druck der goldenen Bulle veröffentlicht4. Karl Zeumer weist in seiner Arbeit darauf hin, daß seit dem 15. Jahrhundert die Wertschätzung dieses Rechtstextes stark zugenommen habe.5 Das läßt sich unter anderem daraus ablesen, daß allein die Münchner Staatsbibliothek zehn Abschriften aus dieser Ze it verwahrt.6
Die vorliegende Arbeit gliedert sich in zwei Teile. Ein erster Teil ordnet den lateinischen Originaltext und die verwendeten frühneuhochdeutschen Übersetzungen in ihren allgemein- und sprachgeschichtlichen Kontext ein. Der zweite Teil beschäftigt sich mit den auffälligen Veränderungen des frühneuhochdeutschen Sprachsystems im Vergleich zum des Mittelhochdeutschen und vergleicht die beiden Übersetzungen. Als Grundlage für die Textinterpretation dient die im wesentlichen auf der Basis einer Frankfurter Handschrift vom Ende des 14. Jahrhunderts erstellte Edition von W. D. Fritz im 11. Band der Monumenta germaniae historica7 und der oben genannte Straßburger Buchdruck bei Prüß dem Älteren von 1485.
Kapitel 1: Die goldenen Bulle Kaiser Karls IV. in ihrem historischen Kontext
1.1 Der lateinische Originaltext von 1356
Kaiser Karl IV. (1316 - 1378) war der erste deutsche Kaiser seit 118 Jahren, der vom Papst (Innozenz VI.) in Rom anerkannt wurde.8 Die Jahre zuvor war das heilige römi- sche Reich deutscher Nation, ausgehend von der kaiserlosen Zeit des Interregnums (1254 - 1273) und dem sich anschließenden Wahlkönigtum (bis 1356) zahllosen Wirren ausgesetzt, die nach dem Tod Ludwigs des Bayern und der Machtergreifung Karls IV. zu Ende gingen.
Aufgrund der rücksichtslosen Hausmachtvergrößerung Ludwigs des Bayern und dem Bestreben des Hauses Luxemburg, einen Thronanwärter zu ancieren, wurde in einer Gegenwahl der Luxemburger Karl von Mähren 1346 zum König gewählt und nach dem Tod Ludwigs 1347 allgemein anerkannt.9
Karl IV. wurde am französischen Hof erzogen und erhielt eine für Laien außergewöhn- lich hohe Bildung. 1334 wurde ihm von seinem Vater, Johann von Böhmen die Mark- grafschaft Mähren übertragen. Im Jahre 1342 übernahm er faktisch die böhmische Re- gierung. Karl IV. erreichte einerseits durch Erbe und Heirat andererseits durch Kauf, Tausch, Arrondisierung und unter Außerachtlassung des Leihezwangs eine erfolgreiche Hausmachtpolitik und macht Böhmen zu dem Kernland seiner Regierung.10
Dadurch erlangte Prag eine hohe kulturelle Blüte. Unter anderem legte Karl IV. den Grundstein für den Veitsdom und den Hradschin und gründete 1348 die erste Universi- tät nördlich der Alpen. In der Prager Kanzelei unter Johann von Neumarkt (ca. 1310 - 1380) entstand, wie in den Städten Nürnberg, Eger und Regensburg eine Schreibtradit i- on die Entwicklung der Schriftsprache dadurch beeinflußte, daß Schöffensprüche, Ge- setze und Verordnungen in deutscher Sprache schriftlich festgehalten und gesammelt wurden. Alle diese Kanzleisprachen waren bairisch-ostfränkisch geprägt.11
Durch seine große Hausmacht gelang es Karl IV. wieder stärkeren Einfluß auf die bis dato nahezu unabhängigen Fürstentümer zu nehmen und hatte damit auch die Möglich- keit ein Gesetz wie die goldene Bulle, zur Stärkung des Königtums verabschieden zu lassen.
1355 wurde Karl IV. zum Römischen Kaiser gekrönt und 1356 gelang es ihm durch Verhandlungen mit der Kurie und den sieben Kurfürsten12 das “kaiserliche Reichsge- setz” auf zwei Reichstagen in Nürnberg am 10. Januar 1356 (Kapitel 1 - 23) und in Metz am 25. Dezember 1356 (Kapitel 24 - 31) zu verabschieden.13
Hauptsächlich beschreibt die goldene Bulle das Verfahren für die deutsche Königswahl. Dieses wird in dem Gesetz nicht völlig neu strukturiert, sondern orientiert sich im we- sentlichen an früheren Verordnunge n. Entscheidend neu ist aber die Abwehr der päpst- lichen Einflußnahme auf die Legalisierung der Wahl und die Veränderung der Vikari- atsansprüche zu Gunsten des Pfalzgrafen bei Rhein und des Herzogs von Sachsen.14
Der Einfluß der Kurfürsten auf den Text der goldenen Bulle ist trotz der gewachsenen Macht des Königs gut zu erkennen. Ein Bericht der Straßburger Ratsboten zeigt, was Karl IV. ursprünglich für den Reichstag plante: eine Entscheidung darüber, welchen Laienfürsten das Kurrecht zusteht, die Regelung des Münzwesens, die Verminderung der Rheinzölle und der Geleite auf dem Land, die Herstellung des Friedens auf dem Land und dem Wasser und die Ordnung der Königswahl nach dem Mehrheitsprinzip. Nur der erste und der letzte Punkt wurden in der goldenen Bulle zufriedenstellend ge- löst. Die anderen Punkte blieben, wahrscheinlich weil die Kurfürsten ihre Rechte nicht schmälern lassen wollten, mehr oder weniger offen.15
Seit dem 15. Jahrhundert wird das kaiserliche Reichsgesetz als goldenen Bulle bezeich- net, was sich auf die Besiegelung mit Goldblech zurückführen läßt.16 Es sind sieben Handschriften des lateinischen Textes aus der Zeit der Gesetzgebung überliefert. Fünf davon aus Kurfürstlichen Bibliotheken, die anderen zwei stammen aus Nürnberg (der Stadt des ersten Reichstages von 1356) und Frankfurt (die Stadt der Kö- nigswahl).17
Nach Einführung des Buchdruckes (ca. 1450) erschien sehr rasch ein lateinischer Text der goldenen Bulle (1474 in Nürnberg) und auch mehrere frühneuhochdeutsche Übersetzungen als Druck.
1.2 Die frühneuhochdeutsche Übersetzungen
Der Straßburger Druck von 1485, der neben der goldenen Bulle Kaiser Karls IV. zusätz- lich die Texte der goldenen Bulle König Sigmunds von 1431, die Reformation König Friedrichs des III. von 1442 und eine Quaternionentafel enthält, wurde im Vorfeld zu der Wahl König Maximilian I. von 1486 veröffentlicht. Als Grundlage für diesen Druck gilt die Frankfurter Übersetzung aus den siebziger Jahren des 14. Jahrhunderts.18 Es sind jedoch zahlreiche Unterschiede in der Orthographie und der Syntax festzustellen, die einerseits auf regionale Unterscheide, andererseits auf Eigenheiten der Druckerspra- che zurückzuführen sind.19 Es ist zu vermuten, daß dieser Druck nochmals die Kurfürs- tenprivilegien hervorheben sollte.
Maximilian I., der mit dieser Wahl unter Einflußnahme seines Vaters Friedrich III. den deutschen Thron bestieg, nahm als Herrscher - ähnlich wie Karl IV. - eine besondere Stellung als Kulturförderer ein. Seine Wiener Hofakademie beschäftigte führende Hu- manisten, die der Entwicklung der neuhochdeutschen Schriftsprache wesentliche Impul- se gaben, seine Ho fmaler waren von bedeutendem Rang (u.a. Albrecht Dürer), und er ließ mittelalterliche Heldensagen sammeln, die im Ambraser Heldenbuch erschienen sind.20
Der unter anderem durch den Kanzler Karls IV., Johann von Neumarkt, in Deutschland bekanntgewordene Humanismus führte nicht nur zu einer Aufdeckung antiker Vorbilder wie das in Italien der Fall war, sondern auch zu einem neuen Nationalbewußtsein. Con- rad Celtis (1459 - 1508), der der Hofakademie Maximilians I. angehörte, und andere führende deutsche Humanisten stellten sich gegen den Vorwurf der germanischen Bar- barei, der noch bis in das späte Mittelalter Bestand hatte und verfaßten erste deutsche Geschichtswerke in Volkssprache. Zusätzlich forderte die Erfindung des Buchdrucks mit beweglichen Lettern dazu heraus, Informationen, die zuvor nicht “verschriftet” wa- ren, in Schrift zu fassen. Dadurch wurden neue soziale Schichten als potentielle Leser erfaßt und begannen sich zu alphabetisieren.21
In dieser geistesgeschichtlichen Wendezeit am Ende des 15. Jahrhunderts wurden durch die Kanzleien immer mehr Rechtstexte auf Deutsch verfaßt oder aus dem Lateinischen übersetzt22. Außerdem begannen auch Privatleute sich für derartige Fachtexte zu interessieren und das Druckerhandwerk nutzte diesen neuen Markt.
Kapitel 2 Der sprachgeschichtliche Kontext
2.1 Frühneuhochdeutsch, soziokulturelle Grundlagen
Um die sprachgeschichtlichen Entwicklungen zu verstehen, die es möglich und nötig machten, die goldene Bulle in die Volkssprache zu übertragen, ist es unumgänglich, die soziokulturellen Entwicklungen zu betrachten, die die Sprachperiode des Frühneuhoch- deutschen prägten.
Seit Mitte des 13. Jahrhunderts traten im deutschen Sprachraum Texte auf, die stärker von regionalen Dialekten geprägt sind23, als es in der uns überlieferten mittelhochdeut- schen Schriftsprache, der Ritter- und Heldenepen, üblich war. Sogar die Texte aus der Kanzlei Ludwigs des Bayern nutzten regional geprägte Sprache, wobei festzustellen ist, daß die Schreiben, die an bairische Empfänger gerichtet sind stärker geprägt sind.24 Man kann aufgrund der vorliegenden Unterschiede das frühneuhochdeutsche Sprachge- biet auf vier oder fünf große Schreiblandschaften des Hochdeut schen aufteilen. Bei der Fünfteilung wird dem Nordbairischen und dem Ostfränkischen ein eigener Raum zuge- teilt, um die Mittlerposition zwischen Mitteldeutschem und Oberdeutschem hervorzu- heben.25
Seit der Mitte des 14. Jahrhunderts ist eine Veränderung in der sozialen Struktur im deutschen Sprachgebiet zu beobachten. Es entstand durch die Erschließung des östli- chen Raums und die daraus folgende Ausweitung des Sprachraums, aber auch durch die immer stärker an Bedeutung gewinnenden Städte, in denen Handwerker- und Händler- stände zunehmend Einfluß erlangten, ein völlig neuer Bedarf an schriftsprachlichen Äußerungen.
Durch die Ausweitung nach Osten, die Mitte des 14. Jahrhunderts weitgehend abge- schlossen war, mischten sich die Mundarten der Siedler. Gleichzeitig entstanden in den neuerschlossenen Ostgebieten zahlreiche blühende Städte. Die Großflächigkeit dieser Staaten und die relative Menge an Städten bewirkte, daß der Einfluß auf das Altreich schnell wuchs. Das kann allein dadurch bewiesen werden, daß drei der vier weltlichen Kurfürsten, die in der goldenen Bulle genannt werden, aus den Ostgebieten stammten. Immer mehr, zuvor als Schatz gehütetes, Praxiswissen wurde im frühen 16. Jahrhundert im neuen Medium Buch veröffentlicht. Dadurch kam es einerseits zu einem Innovati- onsschub im Bereich des Handwerks und der Wissenschaften, andererseits wurde vorü- bergehend die universitäre Bildung zweitrangig und das Berufstudium trat in den Vor- dergrund, das die Kenntnis des Lateins nicht mehr unbedingt erforderte.26
Zwei wesentliche Neuerungen erleichterten zusätzlich die Ausbreitung der Schriftsprache: die Einführung des kostengünstigen Papiers (1390 erste Papiermühle in Nürnberg) und die Erfindung des Buchdrucks mit beweglichen Lettern durch Johannes Gutenberg (gegen 1445 in Mainz).
Die höfische Literatur, die das Standbein der mittelhochdeutschen Schriftsprache war, wurde in dieser Zeit von der Handels- und Rechtssprache, der es nicht auf schöne Re i- me und spannende Handlung, sondern auf informative Prosa ankam, verdrängt.27 Eben- so entstand durch eine größere Alphabetisierungsrate bei gleichzeitig gestiegener Mobi- lität der Texte eine Ausgleichsbestrebung der Sprache28, die sich durch den Buchdruck und dessen ökonomischen Bedarf einer “Einheitssprache ” noch verstärkte.29
2.2 Die Entwicklung der Textsorte “Rechtstext”
Recht ist immer an das Medium Sprache gebunden. Bis in die Neuzeit waren mündliche Strukturen wie Reime und Formeln, die sich aus der vorliterarischen Epoche gehalten hatten, in Rechtstexten sehr stark verbreitet.30
Im 13. Jahrhundert entstanden im Zusammenhang mit der Verschriftung des Rechtsle- bens zahlreiche Rechtstexte.31 Bis dahin war abgesehen von einigen Teilsätzen und Glossen, die in den germanischen Rechtstexten auftraten, die Sprache von gelehrten Rechtstexten das Latein. Erst im 13. Jahrhundert erschienen verschiedene deutschspra- chige Rechtstexte, wovon der Sachsenspiegel (ab 1224) von Eicke von Repgowe der erste ist32. Außerdem erschienen im selben Jahrhundert noch mehrere deutsche Rechts- texte wie der Mainzer Landfriede (1235)33, der Schwaben- und der Deutschenspiegel (um 1275).34
Es liegt auf der Hand, daß durch die explosionsartige Verbreitung von deutschen Rechtstexten, die überregional das Alltagsleben regeln sollten, Ausgleichsvorgänge zwischen den Regiolekten und den Soziolekten in Gang gesetzt wurden und dadurch die neuhochdeutsche Schriftsprache prägten.35
Die goldene Bulle ist das älteste Gesetz, das auf die Vielsprachichkeit des heiligen Rö- mischen Reiches deutscher Nation eingeht. So enthält das 31. Kapitel Vorschriften über die Ausbildungen der Kurfürstensöhne, in der unter anderem festgelegt wird, daß diese ab dem siebten Lebensjahr in Latein, Italienisch und Slawisch unterrichtet werden sol- len.36
Noch weit über den in dieser Arbeit betrachteten Zeitraum hinaus blieb das Lateinische als Gelehrtensprache und als Sprache der katholischen Kirche im deutschsprachigen Raum erhalten. So prägte sie auch weiterhin mit Entlehnungen aus der Syntax und Temini technici die Entwicklung der deutschen Sprache.
2.3 Die Kanzleisprache
Unter Kanzleisprache versteht man in der Sprachgeschichtsschreibung die äußere Form der Geschäftsprache der großen, vor allem der kaiserlichen Kanzleien des 14. - 16. Jahrhunderts.37
Durch die Produktion von Te xten die für das Alltagsleben verbindlich waren beeinfluß- ten die Kanzleien durch ihren Sprachstil die Entwicklung der frühneuhochdeutschen Schriftsprache. In der Regierungszeit Kaiser Karls IV. kann der Sprachstil der Prager Kanzlei keineswegs als Normsprache gelten, dafür sind die individuellen Eigenheiten der jeweiligen Schreiber zu klar in den Texten zu erkennen.38 Trotzdem hatten die Kanzleien durch eine großes Geltungsareal und eine hohe Geltungshöhe39 entscheiden- de Einflüsse auf die Herausbildung der normierten neuhochdeutschen Schriftsprache. Hans Moser betont, daß die Kanzleien im relativ traditionsarmen Osten schon um 1500 zu einem nahe an ein ideales Schreibsystem herangekommen seien, das sowohl die ne u- en Monophthonge und Diphthonge, wie auch die Digraphen, die Vokalkürzen und - längen und das Flexionssystem mit einbeziehe.40
Die Rolle als Vorreiter zur Entwicklung einer einheitlichen deutschen Schriftsprache geben die Kanzleien aber schon bald nach 1500 an die Druckersprachen und die Gram- matiker ab.
2.4 Die Rolle des Buchdrucks
Seit den dreißiger Jahren des 15. Jahrhunderts beschäftigte sich Johannes Gutenberg mit der Drucktechnik. In den Jahren 1455/56 bewies er mit der Herausgabe seiner zweiund- vierzigzeiligen Bibel nicht nur, daß die Druckkunst der Handschriftlichkeit in der Ver- vielfältigung überlegen, sondern auch in der künstlerischen Textgestaltung ebenbürtig war.41 Schon um 1500 gab es im deutschsprachigen Raum dreiundzwanzig Städte in denen Druckereien angesiedelt waren42. Die Zahl der deutschsprachigen Drucke aus der Zeit zwischen 1473 - 1500 beziffert Fritz Tschirsch mit 374.43
Die neue Technik des Druckens beschleunigte nicht nur die Produktion von Texten und die Erschließung von neuen Textsorten, sondern sie beeinflußte auch die Vereinheitli- chung der Regiolekte. So war es für den Drucker wirtschaftlich notwendig, die Mundar- ten-Grenzen zu überwinden, um seine Erzeugnisse auf einem größeren Markt anbieten zu können.44
A. Schirokauer bestreitet im Gegensatz zu zahlreichen Sprachhistorikern diese These indem er anführt, daß zu Beginn im wesentlichen lateinische Texte gedruckt wurden und die Exportinteressen eines Druckers nicht so groß waren wie angenommen. Außer- dem wurden in den frühen Drucken immer wieder sprachgeschichtliche Entwicklungen nicht nachvollzogen, die in ihrer Umgebung längst durchgeführt worden sind. K.-P. Hartweg und F. Wegera versuchen zwischen den beiden Thesen zu vermitteln. Sie se- hen den wesentlichen Einfluß der Drucker auf die Normierung der Schriftsprache in zwei Punkten: Einerseits machten sie ihren Regiolekt einem entfernteren Lesepublikum bekannt, andererseits fügten sie häufig einem Druck Verständnishilfen bei, wenn dieser in einen anderen Sprachraum exportiert wurde.45
Kapitel 3: Textanalyse
Die frühneuhochdeutsche Sprachstufe ist von einer großen Bandbreite lokaler Varietäten geprägt. Man kann jedoch gemeinsame frühneuhochdeutsche Entwicklungstendenzen sowohl im Graphem- als auch im Phonemsystem feststellen, die sich in verschiedenen Schriftsprachen manifestierten.46
Da die Entwicklungen so vielgestaltig sind, beschränke ich mich auf die in der Textanalyse relevanten Veränderungen zum mittelhochdeutschen Sprachsystem und solchen, die zwischen den beiden Übersetzungen bestehen.
In der Darstellung der frühneuhochdeutschen Entwicklungen orientiere ich mich im wesentlichen an dem Artikel von N. R. Wolf im Handbuc h für Sprach- und Kommuni- kationswissenschaften47 und der Einführung von F. Hartweg und K.-P. Wegera.48 Im folgenden führe ich zwei verschiedene Analysen durch. Zuerst werden anhand der beiden vorliegenden Übersetzungen die wesentlichen Veränderungen zum mittelhoch- deutschen Sprachsystem dargestellt, anschließend werden die Unterschiede zwischen der Handschrift und dem etwa hundert Jahre jüngeren Straßburger Druck untersucht. Da die Handschrift aus dem westmitteldeutschen und der Druck aus dem westoberdeut- schen Sprachgebiet stammen sind auch regionale Unterschiede zu erwarten. Beispielhaft für den gesamten Text stehen das zweite und dritte Kapitel aus dem Nür n- berger Gesetzbuch. Im zweiten Kapitel, das im Originaltext mit De electione Romano- rum regis überschrieben ist, werden die Vereidigung der Kurfürsten und die Formalitä- ten zu der Wahl festgehalten49. Im dritten Kapitel, das De sessione Treverensis, Colo- nensis et Maguntiensis archiepiscorum überschrieben ist, wird die Sitzordnung der geistlichen Kurfürsten geregelt.50
Der lateinische Originaltext und die frühe Handschrift ähneln sich in Syntax und Struk- tur sehr. Im zweiten Kapitel fällt auf, daß der Erzbischof von Mainz den Wahleid vulga- riter 51, also in deutscher Sprache vorsprechen soll, Der Eid jedoch in lateinischer Spra- che abgefaßt ist. Die verwendeten Übersetzungen52 geben auch den Eid in deutscher Sprache wieder.
Beide Quellen zeigen Veränderungen zu dem mittelhochdeutschen Sprachsystem. Insbesondere der Druck läßt zahlreiche Entwicklungen der frühneuhochdeutschen Schriftsprache erkennen.
3.1 Veränderungen in der Graphemik
3.1.1 vokalische Länge
Seit dem 14. Jahrhundert wird die vokalische53 Länge besonders im Oberdeutschen durch Vokalverdopplung realisiert. <e> und <h> können die Funktion als Dehnungszeichen erst übernehmen, nachdem sie ihren Lautwert verloren haben.
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3.1.2 vokalische Kürze
Die Doppelkonsonanz bezeichnet im Frühneuhochdeutschen nicht mehr die konsonant i- sche Länge, sondern die relative Länge des vorange henden Vokals. Allerdings ist das noch nicht konsequent umgesetzt. Die Doppelkonsonanz tritt auch in anderer Umgebung auf, wie in PR: hülff (S. 2, Zeile 7).
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3.1.3 Umlautrealisierung
Man muß in der Betrachtung von Umlauten die lautliche Realisierung und die konse- quente Bezeichnung durch eigene Schriftzeichen unterscheiden. Letzteres erfolgt nur im Falle des Primärumlauts in althochdeutscher Zeit. Die übrigen Umlaute werden durch Überschreibung mit Vokalen oder durch Diakritika gekennzeichnet. Vor allem in PR ist eine große Variation an Umlautbezeichnungen zu beobachten, wobei <ú> meist als Um- laut für den Diphthong <ou> genutzt wird, <ü> als Umlaut für den Monophthong <u>.
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3.1.4 Festlegung der Distribution für i/j/y
Im Laufe der frühneuhochdeutschen Sprachperiode wird die Distrubution für i/j/y, die zuvor sowohl als Konsonanten, wie auch als Vokale verwendet wurden zunehmend festgelegt. Seit dem 15. Jahrhundert steht <j> zunehmend initial, <i> medial und final. <y> steht seit dem 14. Jahrhundert in Konkurrenz zu <i> und <j>, wird aber hauptsäch- lich medial und final verwendet. Sowohl in HS als auch in PR sind jedoch keine klaren Distributionsregeln erkennbar.
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3.1.5 Entwicklung der Großschreibung
Seit dem 15. Jahrhundert wird die Majuskel zunehmend für den Satzbeginn verwendet. In der Zeit, in der die Interpunktion noch nicht klar geregelt ist erhält die Majuskel damit auch die Funktion eines Satzzeichens. Daneben dient sie auch der Hervorhebung einzelner Wörter wie Eigennamen, Titel und Kollektivbegriffen, als auch von Adjektiven die von solchen abgeleitet sind.
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3.1.6 Kürzungszeichen
Im Druck finden sich zahlreich verwendete Kürzelzeichen, die es erlaubten, mehr Ze i- chen auf einer Seite unterzubringen. Das am häufigsten verwendete ist der Nasalstrich <->, der für ein <n> oder selten für ein <m> steht (vn, de, ewangelye). Im Druck tritt außerdem ein <‘> als Zeiche n -er ein (d ‘).
3.2 Veränderungen in der Phonemik
3.2.1 Diphthongierung
Die mittelhochdeutschen Langvokale <î>, <û>; <iu> werden in frühneuhochdeutscher Zeit zu <ei>, <au>, <eu> verschoben. In PR sind keine Diphthongierungen zu erwarten, da Teile des westoberdeutschen Raums die Diphthongierung nicht durchführten, auch wenn die Druckersprachen vor allem auf dem Gebiet der Diphthongierung in Straßburg und Basel der Sprachentwicklung im westoberdeutschen Raum voraus waren54.
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3.2.2 Monophthongierung von <ie>, <uo>, <üe>
Die mittelhochdeutschen Diphthonge <ie>, <uo> und <üe> werden in frühneuhochdeutscher Zeit zu den Langvokalen <ie>, <u> und <ü> verschoben. Die Entwicklung der monographischen Schreibweise ist nur schwer zu verfolgen, da <ie> das e als Dehnungszeichen erhalten bleibt und <uo> als <u> realisiert wird.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
3.3 Vergleich von HS und PR
Zwischen HS und PR läßt sich trotz des zeitlichen Unterschiedes von etwa 100 Jahren keine kontinuierliche Entwicklung in der Sprachentwicklung feststellen. So ist in der früheren HS die Diphthongierung durchgeführt und die Monophthongierung ist zum Teil ebenso weit durchgeführt wie in PR.
Dennoch lassen sich einige wesentliche Unterscheidungen auf die Sprachentwicklung zurückführen.
In PR werden sehr viel häufiger Majuskeln zur Gliederung des Textes verwendet, das bedeutet als Satzanfänge weniger dagegen zur Hervorhebung einzelner Namen oder Kollektivbegriffe. Das erhöht die Übersichtlichkeit des Textes.
Die HS erhält sich noch zahlreiche mittelhochdeutsche Lautstände wie bei “sulln” die in PR gesenkt wurden.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
PR realisiert die Abschwächung in den Nebensilben viel stärker als HS, so daß die Endsilben fast gänzlich zu <e> uniformiert sind. In HS ist der mittelhochdeutsche Lautstand der Nebensilben fast vollständig erhalten.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Die Syntax ist zum Teil in PR von der Vorlage abgewichen und konkretisiert manche Sätze, die Rahmenbildung ist in beiden Quellen nur teilweise durchgeführt.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten 55 56 57 58 59 60
Das proklitische en- bzw in- tritt nur einmal in der HS auf. In PR ist es vollständig getilgt worden. Die doppelte Negation tritt in keiner der Vorlagen auf.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten 61 62
Schluß
Auch wenn es inzwischen überholt ist wie Schirokauer vom “mangelnden Formsinn”63 in der frühneuhochdeutschen Epoche zu sprechen, zeigt die Analyse zweier nahezu hundert Jahre auseinanderliegender Texte, die die gleiche lateinische Quelle besitzen, keine eindeutige, stringente Sprachentwicklung. Gleichfalls enthalten HS und PR rückwärts- wie vorwärtsgewandte Strukturen in Syntax und Orthographie. Auch wenn zahlreiche Aspekte in dieser Analyse im dunkeln bleiben, so wäre es hilfreich das soziale Umfeld und die Herkunft des Druckers zu erfahren um genauer auf die Besonderheiten des Regiolekts eingehen zu können, ist sie ein erster Schritt die sprachgeschichtliche Dimension der goldenen Bulle auszuloten.
Erstaunlich ist, daß ein derartig historisch wichtiger, sozial bindender Text, wie die go l- dene Bulle bisher der Aufmerksamkeit der Sprachgeschichtler fast völlig entgangen ist.
Verwendete Literatur:
Deutsche Philologie im Aufriß, Band 1, hrsg. von Wolfgang Stammler, Berlin ²1978. Daraus:
- Schirokauer, Arno, Frühneuhochdeutsch, S. 855 - 930. zit.: Schirokauer, A.: Frühneuhochdeutsch.
- Moser, Hugo: Deutsche Sprachgeschichte der älteren Zeit, S. 622 - 854.
Döring, Brigitte und Eichler, Birgit: Sprache und Begriffsbildung in Fachtexten des 16. Jahrhunderts, Wiesbaden, 1996. zit: Döring, B., Eichler, B.: Sprache und Begriffsbil- dung.
dtv-Atlas Weltgeschichte Band 1, Von den Anfängen bis zur Französischen Revolut i- on, hrsg. von Hermann Kinder und Werner Hilgemann, München 311997. zit.: dtv-Atlas Weltgeschichte 1.
Eggers, Hans : Sprachgeschichte, Band 2, Das Frühneuhochdeutsche und das Neuhochdeutsche, Reinbeck bei Hamburg 1986. zit: Eggers, H.: Sprachgeschichte.
Frühneuhochdeutsches Lesebuch, hrsg. von Oskar Reichmann, Klaus-Peter Wegera, Tübingen 1988. zit.: Frühneuhochdeutsches Lesebuch.
Giesecke, Michael: Der Buchdruck in der frühen Neuzeit, Eine historische Fallstudie über die Durchsetzung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien, Frankfurt am Main 1991. zit: Giesecke, M.: Der Buchdruck.
Goethe, Johann Wolfgang von: Werke, hrsg. von Erich Trunz, Band 9 Autobiographische Schriften I, München 121994. zit.: Goethe, J.-W.: Werke.
Hartweg, Frédéric, Wegera, Klaus-Peter: Frühneuhochdeutsch, Eine Einführung in die deutsche Sprache des Spätmittelalters und der frühen Neuzeit, Tübingen 1989. zit: Hartweg, F., Wegera, K.-P.: Frühneuhochdeutsch.
Hattenhauer, Hans : Zur Geschichte der deutschen Rechts- und Gesetzessprache, Hamburg 1987. zit: Hattenhauer, H.: Zur Geschichte.
Jacoby, Michael: Germanisches Recht, New York/Berne/Frankfurt am Main 1986. zit: Jacoby, M.: Germanisches Recht.
Lexikon des Mittelalters , hrsg. von Norbert Angermann u.a., zit.: Lexikon des Mittel- alters
- Band IV: Wolf, A.: Die goldene Bulle von 1356, München 1989, S. 1542f.
- Band V: Moraw, P.: Karl IV., München 1991, S. 971 - 974.
- - Band VI: Wiesflecker, H.: Maximilian I., München 1993, S. 420 - 424.
Monumenta Germaniae Historica, 11. Band, Dokumente zur Geschichte des deut- schen Reiches und seiner Verfassung 1354 - 1356, hrsg. von Akademie der Wissen- schaften der DDR Zentralinstitut für Geschichte, Weimar 1987. zit: MGH, Band 11. Daraus:
- Fritz, W. D.: die goldene Bulle von 1356, S. 537ff.
Sprachgeschichte, Ein Handbuch zur Geschichte der deutschen Sprache und Ihrer Er- forschung, hrsg. von Werner Besch, Anne Betten, Oskar Reichmann, Stefan Sondereg- ger, in: Handbücher zur Sprach- und Kommunikationswissenschaft, hrsg. von Hugo Steger, Herbert Ernst Wiegand, Band 2.1, Berlin New York ²1998. zit: HSK II. 1. Dar- aus:
- Schmidt-Wiegand, Ruth: Deutsche Sprachgeschichte und Rechtsgeschichte seit dem Ausgang des Mittelalters, S. 72 - 86.
Sprachgeschichte, Ein Handbuch zur Geschichte der deutschen Sprache und ihrer Er- forschung, hrsg. von Werner Besch, Oskar Reichmann, Stefan Sonderegger, Zweiter Halbband, in: Handbücher zur Sprach- und Kommunikationswissenschaft, hrsg. von Gerold Ungeheuer und Herbert Ernst Wiegand, Band 2.2, Berlin New York 1985. zit: HSK II.2. Daraus:
- Moser, Hans: Die Kanzleisprachen, S. 1398 - 1407.
- Eggers, Hans: soziokulturelle Vorraussetzungen und Sprachraum des Frühneu- hochdeutschen, S. 1295 - 1304.
- Wolf, Norbert Richard: Phonetik und Phonologie, Graphetik und Graphemik des Frühneuhochdeutschen, S. 1305 - 1312.
Zeumer, Karl: Die goldene Bulle Kaiser Karls IV., Weimar 1908. zit.: Zeumer, K.: Goldene Bulle.
[...]
1 Vergl.: MGH, Band 11, S. 562.
2 Vergl.: Goethe, J. W.: Werke, S. 20: “ ... Auch Karl der Vierte zog unsere Aufmerksamkeit an sich. Wir hatten schon von der Goldnen Bulle und der peinlichen Halsgerichtsordnung gehört ”, S. 178: “ ...Kaum war ich zu Hause angekommen, als mein Vater mich berufen ließ und mir die Eröffnung tat, es sei nun ganz gewiß , daß der Erzherzog Joseph zum Römischen König gewählt und gekrönt werden solle. ”.
3 Vergl.: MGH, Band 11, S. 553.
4 In Straßburg bei Prüß dem Älteren.
5 Vergl.: Zeumer, K.: Goldene Bulle, S. 3.
6 Vergl.: MGH, Band 11, S. 540.
7 Zu den Editionsprinzipien vergl.: Ebda., S. 550f.
8 Lexikon des Mittelalters: Moraw, P.: Karl IV.
9 dtv-Atlas Weltgeschichte 1.
10 Lexikon des Mittelalters, Moraw, P. Karl IV.
11 Vergl.: Hartweg F., Wegera, K.-P.: Frühneuhochdeutsch, S. 51.
12 Die Kurfürsten waren: Die Erzbischöfe von Mainz, Trier und Köln, Der König von Böhmen, Markgraf von Brandenburg, Pfalzgraf bei Rhein und Herzog von Sachsen.
13 Vergl.: Zeumer, K.: Goldene Bulle, S. 1.
14 Vergl.: MGH, Band 11, S. 538.
15 Vergl.: Ebda., S. 538.
16 Vergl.: Zeumer, K.: Goldene Bulle, S. 6.
17 Vergl.: MGH, Band 11, S. 540f.
18 Vergl. Ebda., S. 550.
19 Vergl.: Kapitel 3.
20 Vergl.: Lexikon des Mittelalters, Wiesflecker, H.: Maximilian I.
21 Vergl.: Giesecke M.: Der Buchdruck, S. 64.
22 In das Urkundenwesen hat die deutsche Sprache schon seit dem 13. Jahrhundert Einzug gehalten. Vergl.: HSK II.2, S. 1399.
23 Vergl.: Schirokauer, A.: Frühneuhochdeutsch, S. 859f.
24 Vergl.: HSK II.2: S.1400.
25 Vergl.: Stopp, 1976, hier zitiert nach: Hartweg, F., Wegera, K.-P.: Frühneuhochdeutsch, S. 25.
26 Vergl.: Döring, B., Eichler, B.: Sprache und Begriffsbildung, S. 3.
27 Vergl.: Schirokauer, A.: Frühneuhochdeutsch, S. 860.
28 Vergl.: Hartweg, F., Wegera, K.-P.: Frühneuhochdeutsch, S. 44.
29 Genaueres dazu siehe auch Kapitel 2.4
30 Vergl.: HSK II.1, S. 73.
31 Ebda. S. 81f.
32 Auch wenn dieser ursprünglich auf Latein verfaßt war. Vergl.: Hattenhauer, H.: Zur Geschichte, S.5.
33 Der “Mainzer Landfriede” ist das erste Gesetz, daß in deutscher Sprache veröffentlicht wurde. Vergl.: Eggers, H.: Sprachgeschichte, S. 26.
34 Vergl.: Jacoby, M.: Germanisches Recht, S.29.
35 HSK II.1, S. 83.
36 “Quapropter statuimus, ut illustrim principum, puta regis Boemie, comitis palatiniReni, ducis saxoniae et marchionis Brandenburgensis electorum filii vel heredes et successores, cum veriis milites Theuticum ydioma sibi naturaliter inditum scire persumantur et ab infancia didicisse, incipiendo a septimo etatis sue anno in gramatica, Italica ac Slavica lingwis instruantur, ista quod infra quartum decimum statis annum existant in talibus iuxta datam sibi a deo graciam eruditi.” Zit. nach: MGH, Band 11, S. 537f.
37 Vergl.: HSK II.2, S. 1398.
38 Vergl.: Eggers, H. Sprachgeschichte, S. 63.
39 Vergl.: HSK II.2, S. 1404.
40 Vergl.: Ebda. 1406.
41 Vergl.: Giesecke, M.: Der Buchdruck, S. 63.
42 Vergl.:: Moser, H.: Kanzleisprachen, in: Deutsche Philologie im Aufriß, S. 854.
43 Hier zit. nach: HSK II.2, S. 1421.
44 Vergl.: Schirokauer, A.: Frühneuhochdeutsch, S. 894.
45 Vergl.: Hartweg, F., Wegera, K.-P.: Frühneuhochdeutsch, S. 74.
46 Vergl.: HSK II.2, S. 1306.
47 Vergl.: Ebda., S. 1305 - 1313.
48 Vergl.: Hartweg, F., Wegera, K.-P.: Frühneuhochdeutsch.
49 Vergl.: Zeumer, K.: Goldene Bulle, S. 16f.
50 Vergl.: Ebda., S.25.
51 Vergl.: MGH, S. 576
52 Im weiteren Verlauf wird die Handschrift mit HS der Druck mit PR bezeichnet.
53 Wenn nicht anders gekennzeichnet folge ich: Wegera, F., Hartweg, K.-P.: Frühneuhochdeutsch.
54 Vergl.: Hartweg, F., Wegera, K.-P.: Frühneuhochdeutsch, S. 73.
55 MGH, S. 577, Zeile 8.
56 MGH, S. 577, Zeile 11.
57 MGH, Seite 577, Zeile 34.
58 Lesebuch S. 2, Zeile 14/15.
59 Lesebuch, S.3, Zeile 18.
60 Lesebuch, Seite 3, Zeile 41.
61 MGH, S. 577, Zeile 21.
62 Lesebuch, S. 3, Zeile 29.
63 Schirokauer, A: Frühneuhochdeutsch, S. 894f.
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- Alexander von Nell (Autor:in), 2001, Die goldene Bulle Kaiser Karls IV, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/104036