Die wichtigsten Fakten zum Vertragsabschluss in Deutschland


Referat / Aufsatz (Schule), 2001

6 Seiten


Leseprobe


Verträge

Vertragsfreiheit

Abschlussfreiheit: freie Wahl de Vertragspartner

Gestaltungsfreiheit: freie Bestimmung des Vertragsinhalts Formfreiheit: freie Bestimmung der Vertragsform Ausnahmen:

Abschlusszwang: Unternehmen muss Verträge abschließen (Post muss befördern)

Grenzen der Inhaltsfreiheit: Inhalt darf das gesetzlich Verbotene und die guten Sitten nicht übertreten.Formzwang:bei Rechtsgeschäften mit besonderer wirtschaftlicher Bedeutung müssen die gesetzlichen Formvorschriften eingehalten werden

Vertragsarten

Überlassungsverträge

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Mietvertrag Gebrauchsüberlassung einer Sache Mieter und Vermieter BGB

gegen Entgeld

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Betätigungsverträge

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Berufsausbildungsvertrag Berufsausbildung mit Vergütung Auszubildende und BGB

Ausbilder Berufsausbildungsgesetz

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Frachtvertrag Gewerbsmäßige Güterbeförderung Absender und HGB

Frachtführer

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Werksvertrag Herstellung eines Werkes gegen Besteller und HGB

Entgeld (mit Funktionsgarantie) Unternehmer

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Gesellschaftervertrag Vertragliche Vereinigung von Gesellschafter BGB

Personen zur Erfüllung eines gemeinsamen Zwecks

Veräußerungsvertrag: Kaufvertrag, Schenkung sonstige Verträge: Versicherungsvertrag

Kaufvertrag

Grundlagen des Kaufvertrages

zweiseitiges Rechtsgeschäft. Bezieht sich auf bewegliche Dinge (Mobilien, Waren), unbewegliche

Sachen(Immobilien) oder auf Rechte (Lizenzen). Ein Kaufvertrag kommt durch: Willen + Erklärung des Willens= Willenserklärung zu Stande.

Antrag Annahme

1. Willenserklärung 2. Willenserklärung

I. KäuferàBestellungà Bei Übereinstimmung KaufßAuftragsbestätigungß Verkäufer

II. VerkäuferàAngebotàBei Übereinstimmung KaufßBestellungß Käufer

Eine Willenserklärung wird mit dem Erhalt wirksam. Schweigen auf einen Antrag bedeutet immer Ablehnung des Antrags ( nicht unter Kaufleuten mit längeren Beziehungen).

Pflicht aus dem Kaufvertrag

Käufer: Bezahlung, Annahme der Ware

Verkäufer: Eigentum an der Ware mit Hilfe eines mündlichen oder schriftlichen Vertrags verschaffen, rechtzeitige und mangelfreie Lieferung, Kaufpreis annehmen

Ungest ö rte Abwicklung eines Kaufvertrages

1.Anfrage
2. dann Angebot
3. dann Bestellung
4. dann Auftragsbestätigung
5. dann Lieferung
6. dann Annahme
7. dann Rechnung
8. dann Bezahlung

Störungen bei der Erfüllung des Kaufvertrages

Unmöglichkeitder Leistung bei Schuldnerverzug (BGB § 275): Der Schuldner braucht die Leistung nicht zu erbringen, wenn er den Grund der Nichterfüllung nicht zu vertreten hat. Der Grund muss nach dem Vertragsabschluss eingetreten sein.

Lieferungsverzug

Wenn der Lieferer schuldhaft (vorsätzlich oder fahrlässig) die Leistung verspätet oder nicht erbracht hat.

Ausnahme: Gattungskauf (Kaufgegenstand ist eine vertretbare Sache, d.h. er kann durch einen anderen ersetzt werden; Geld, Bluse von der Stange, fabrikneuer PKW)Fälligkeit: Mahnung, wenn Liefertermin kalendermäßig nicht genau bestimmt ist. Verschulden:Vorsätzlich oder fahrlässig (bei Gattungskauf Haftung auch ohne Verschulden)

Rechte des Käufers:

Ohnegesetzlich Nachfrist bestehen auf Nachlieferung und /oder Schadensersatz wegen verspäteter Lieferung

Mitangemessener Nachfrist Schadensersatz und Ablehnungsandrohung wegen verspäteter Lieferung (entfällt bei Termin-, Fix- und Zweckkauf, sowie bei Selbstinvollzugsetzung)

Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist Ablehnung der Lieferung und Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder Rücktritt vom Kaufvertrag (ohne Schadensersatz, weil Beschaffung woanders billiger)

Schadensabrechnung:abstrakt: entgangener Gewinn, verspätete Geschäftseröffnung konkret: Mehrpreis beim Deckungskauf (Beschaffung vom anderen Lieferer teurer) Durch zuvor vereinbarte Konventionsstrafen zu vermeiden

Zahlungsverzug

Verschulden: nicht notwendig, da Geld Gattungsware

Fälligkeit: ohneMahnung(Zahlung bis 25.6. 2000)

MitMahnung ( Zahlung ab Juni, sofort) mit NachfristsetzungRechte des Verkäufers

Klage auf Zeit, auf Erfüllung bestehen und /oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung, Rücktritt vom Vertrag und /oder Schadensersatz

OhneNachweis nach BGB 5% bei zweiseitigem Handelsgeschäft ab Fälligkeit oder 4% bei einseitigem Handelsgeschäft und bürgerlichem Kauf ab Fristablauf mitSchadensersatz: Rücknahme der Kosten, Verzugszinsen, Differenz für Weiterverkauf

ohneSchadensersatz: Rückgabe der Ware

MitNachweis: alle Aufwendungen, Kreditkosten, Anwaltkosten, PortimitSchadensersatz: s.o.

ohneSchadenersatz: s.o.

Berechnung der Verzugszinsen = Betrag * Tage * Zinssatz 360 Tage

Die Warenlieferung

Mangelhafte Warenlieferung

Annahme der Ware

Äußere Prüfung Inhaltliche Prüfung

Anzahl der Warenstücke und Unverzügliche Prüfung, d.h. keine

Überprüfung mit Lieferschein schuldhafte Verzögerung

Absender

Beschädigungen

Mängel. àSofort reklamieren und vom Überbringer bestätigen lassen Prüfung der Rechnung und Papiere auf

Sachliche Richtigkeit Und Rechnerische Richtigkeit

Buchen (Wareneingangsbuch oder EDV)

Mängelarten

Falschlieferung:Mängel an Menge (Quantitätsmängel); Mängel an Art (andere Ware als bestellt); Gattungsmängel (Rechtsanspruch nur bei zweiseitigem Handelskauf)

Sach- und Qualitätsmängel: Mängel an Beschaffenheit ( beschädigte oder verdorbene Ware); Mängel an Güte (zugesicherte Eigenschaften der Ware fehlen)

Mängelrüge

Gesetzliche (Wahl-) Rechte des Käufers beim zweiseitigen HandelskaufWandlung:Rücktritt vom Vertrag

Minderung:Preisnachlass

Ersatzlieferung:nur bei Gattungskauf

Schadensersatzwegen Nichterfüllung: bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, bei arglistig

verschwiegenen Mängeln, bei arglistiger Vortäuschung falscher Eigenschaften (nicht bestehender Eigenschaften)

Annahmeverzug

Die ordnungsgemäß gelieferte Ware wird nicht angenommen.Gründe: - Zahlungsschwierigkeiten

- Käufer hat an anderer Stelle billiger gekauft/will noch kaufen

- Lager vollàkann nicht annehmen

Rechte des Lieferers

- Käufer und Verkäufer einigen sich auf Weiterverkauf

- Einlagerung in öffentliches Lagerhaus auf Kosten des Käufers

- Versteigerung nach Ankündigung à Selbsthilfeverkauf (z. B. durch einen Gerichtsvollzieher oder Handelsmakler)

- Versteigerung ohne Ankündigungà Notverkauf (leichtverderbliche Ware)

- Käufer wird auf Abnahme verklagt (Sonderanfertigungen)

Ablauf des Selbsthilfeverkaufs

1.Verkauf androhen und Nachfrist setzen (nicht bei Notverkauf)
2.Mitteilung des Termins und des Versteigerungsortes
3.Käufer kann mitbieten (Preiserhöhung)
4.nach Selbsthilfeverkauf unverzügliche Abrechnung mit dem Käufer
5.Mehrerlös muss ausbezahlt werden, bei Mindererlös muss Käufer Differenz tragen

Das Angebot

Anfrage :- rechtlich unverbindlich

- man kann beliebig viele unterschiedliche Dienstleister und Lieferer um ein Angebot bittenAngebot:Eine Willenserklärung, die Waren zu den angegebenen Bedingungen zu liefern. Angebote richten sich an eine bestimmte Personengruppe. Ziel: Erinnerung des Abnehmers durch den Lieferer und eventuelle Bestellung.

Verlangtes Angebot: auf Anfrage

Unverlangtes Angebot: ohne vorherige AnfrageInhalt des Angebots

Lieferzeit: Vertragliche Lieferung: „bis Ende Mai“, „bis Mitte März“, „binnen 4 Wochen“ Fixkauf (zum festen Termin, Fixgeschäft): „Lieferung bis zum 14. 02. 2000

Zahlungsbedingungen: Zahlung bei Bestellung: „Anzahlung 1/3 des Kaufpreises“, „Vorkasse“ Zug um Zug Geschäft: „Nettokasse“, „gegen Nachnahme“

Zielkauf (Ratenkauf): kann innerhalb einer Woche schriftlich widerrufen werden ( u. U. auch bei Haustürgeschäften)

Angebotsvergleich:Beim Angebotsvergleich müssen Liefer- und Zahlungsbedingungen, Einstandspreis, Bezugskosten, Zuverlässigkeit und Kundenservice beachtet werden.

Lieferermatrix: Tabellarische Übersicht zur Beurteilung der einzelnen Lieferer. Dabei werden die einzelnen Entscheidungskriterien z. B. Zuverlässigkeit, kleine Menge, Preis, Umweltverträglichkeit unterschiedlich entwickelt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Berechnung des Einstandspreises: Listenpreis - Rabatt = Zieleinkaufspreis

Zieleinkaufspreis- Skonti = Bareinkaufspreis

Bareinkaufspreis + Bezugskosten = PreisàEinstandspreis Preis: Stückzahl = Einzelpreis

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort

Ort, wo der Schuldner seine Leistungen zu erbringen hat (Leistungsort). Ort an dem die Gefahr des

zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware (nicht mutwillig/absichtlich) auf den Vertragspartner übergehen (Ort des Gefahrenübergangs). Ort, an dem bei Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag die Klage eingereicht wird (Klageort).

Gesetzlicher Erfüllungsort: gültig, wenn keine vertraglichen Absprachen vorliegen zwei Vertragspartner, zwei Erfüllungsorte

Erfüllungsort für die Warenlieferung Erfüllungsort für die Geldzahlung

Wohnsitz des Verkäufers (Warenschuldner) Wohnsitz des Käufers (Geldschuldner)

Verkäufer muss Ware fristgerecht an seinem Wohnort Käufer muss Geld fristgerecht abschicken

bereitstellen

Käufer trägt Kosten und Gefahr des Transportes Käufer trägt Kosten und Gefahr der Geldübermittlung

a) ab Übergabe bei Hohlschulden zum Wohnort des Verkäufers

b) ab Versandstation bei Schickschulden

Warenschulden = Hohl- bzw. Schickschulden Geldschulden = Schick- bzw. Bringschulden

Gerichtsstand: Wohnsitz des Verkäufers Gerichtsstand: Wohnsitz des Käufers

Vertraglicher Erfüllungsort: kann von den Vertragspartnern vereinbart werden zwei Vertragsparteien ein Erfüllungsort, meist Wohnsitz des Verkäufers

Gerichtsstand: - meist Wohnsitz des Verkäufers

- Vertragliche Vereinbarungen nur unter Kaufleuten möglich

- Bei Abzahlungsgeschäften ist der Gerichtsstand immer am Wohnsitz des Käufers

Versendungskauf:Wird die Ware auf Verlangen des Käufers an einen anderen Ort, als dem Erfüllungsort abgeliefert, spricht man vom Versendungskauf.

Platzkauf: Käufer wohnt am Ort des Verkäufers

Schutz vor Schadendurch: Transportversicherung, Brandversicherung, Bruchversicherung, Diebstahlversicherung

Die Bestellung

Wesen der Bestellung

Die Bestellung ist eine Willenserklärung, die Ware zu den angegebenen Bedingungen zu kaufen.Inhalt:Menge, Art, Preis, Bezeichnung

Form:mündlich, schriftlich

Für die Bestellung wird der gleiche Weg und die gleiche Zeit, wie für die Abgabe des Angebots eingeräumt (z. B. Unterredungàsofort; Briefà1-2 Wochen)

Rechtliche Bindung

Wer eine Bestellung abgibt, ist daran gebunden, wenn sie dem Empfänger zugegangen ist (empfangsbedürftige Willenserklärung).

Widerruf: Ein Widerruf der Bestellung ist nur möglich, wenn er vor der Bestellung oder spätestens gleichzeitig beim Verkäufer eintrifft. (z. B. Briefbestellungàtelefonisch, per Fax, per E - Mail; Faxbestellungàtelefonisch, per Fax ; Telefonbestellungàam Ende des Telefonats)

Auftragsbestätigung:

Eine Auftragsbestätigung ist zweckmäßig, wenn das Angebot abgeändert oder verspätet angenommen wurde, es freibleibend war, nur verspätetet geliefert werden kann und bei mündlichen Bestellungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vorformulierte Vertragsbedingungen, die meist sehr kleingedruckt auf der Rückseite von Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen stehen.

Generalklausel:Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders benachteiligen.

Gültigkeit: wenn Kunde ausdrücklich darauf hingewiesen wurde

wenn Kunde vom Inhalt der AGB Kenntnis nehmen konnte wenn Kunde damit einverstanden ist

Geschäftsbedingen auf Rechnungen oder Kassenzetteln sind bedeutungslos, wenn sie nicht vorher Bestandteil des Kaufvertrages geworden sind.

Ungültigkeit:

- unangemessen langen Lieferfristen
- nachträglicher kurzfristiger Preiserhöhung (innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Kaufvertrages
- Ausschluss von Reklamationsrechten
- Verkürzung der gesetzlichen Gewährleistungsfrist (6Monate)
- Rücktrittsvorbehalte des Verkäufers
- Beschneidung von Kundenrechten bei verspäteter Lieferung
- Ausschluss der Haftung bei groben Verschulden des Verkäufers
- Ausschluss der Übernahme von Fährt- und Transportkosten bei Nachbesserung

ABER: Persönliche Vertragsabsprachen haben Vorrang vor AGB

Das Mahnverfahren

au ß ergerichtliches Mahnverfahren

Gründe:- Überschreiten des Zahlungsziels

- Nichtausnutzen des Skontos

- Scheckzahlung wird auf Wechselzahlung umgestellt

Überwachung der Fälligkeitstermine durch EDV, Mahnmappe, Terminskonti

Ablauf:1. Zahlungserinnerung (z. B. Rechnungskopie, Kontoauszug(vom Käufer)

2. eventuell 3 Mahnungen (Steigerung der Schärfe, jeweils 14 Tage frist)

3. Postnachnahme (max. 3000,- /Inkassoinstitut)

4. Mahnung 4 ( Androhung gerichtlicher Maßnahmen, 14 Tage frist)

5. Zustellung des Mahnbescheids (Beginn des gerichtlic hen Mahnverfahrens)

Zahlungserinnerungen beim einseitigen Handelskauf reichen nicht, um den Schuldner in Verzug zu setzen.

gerichtliches Mahnverfahren

Der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides (Vordrucke im Schreibwarenhandel) wird beim

zuständigen Amtsgericht( unter 10000,- DM Streitwert) oder beim Landgericht (über 10000,- DM) beantragt.

Kosten:Mahnkosten, Kosten des Verfahrens, Kosten für Vordrucke und PortoAblauf: 1. Zustellen durch Post à Einschreiben und Rückschein

2. Schuldner schweigtà Vollstreckungsbescheid innerhalb von 6 Monaten

3. Schuldner reagiert innerhalb von 14 Tagen nicht, Zwangsvollstreckung beantragen

4. erhebt Schuldner Anspruchàmündliche Gerichtsverhandlung

5. nichts zu pfändenà Gläubiger erhält „Titel“ (Recht in das Vermögen des Schuldners zwangsweise mit Hilfe des Gerichts einzugreifen

6. Antragssteller muss zunächst Verfahrenskosten zahlen

Zwangsvollstreckung

Vorraussetzungen: Vollstreckungstitelà Zustellung an den Schuldner

Durchführung:- bewegliches Vermögen: körperliche Sachen (Faustpfand: Gegenstände, die gleich mitgenommen werden

Eidesstattliche Erklärung

Wenn nichts zu pfänden ist, muss der Schuldner eine Eidesstattliche Erklärung abgeben. Falsche

Angaben können zur Freiheitsstrafe führen. Gleichzeitig erfolgt die Eintragung ins Schuldnerverzeichnis (Schufa), um dritte zu schützen. Die Auskunft ist kostenlos. Ansprüche des Gläubigers verjähren erst nach 30 Jahren.

Verjährung von Forderungen Ziel: Rechtsfrieden

Nach einer bestimmten Zeitspanne hat der Gläubiger keinen Anspruch mehr auf seine Forderungen, wenn sie nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden. Nach Ablauf der Verjährungsfrist braucht der Schuldner seine Leistung nicht mehr zu erbringen. Erbringt er sie doch darf er die Leistung nicht zurückverlangen.

Verjährungsfristen

30 Jahre: - Beginn am Tag der Fälligkeit der Schuld aus Rechtskräftigen Urteilen

aus Darlehensforderungen

aus Vollstreckungsbescheiden Privatleute untereinander

4 Jahre: - Beginn mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (1.1. des Folgejahres)

der Gewerbetreibende im Sinne des HGB an Privatleute auf Zinsen auf regelmäßig wiederkehrende Leistungen (Miete, Pacht, Rente, Unterhaltsbeiträge usw.)

2 Jahre: - Beginn 1.1. des Folgejahres

der Gewerbetreibenden im Sinne des HGB an Privatleute der Transportunternehmen, Gastwirte

Lohn- und Gehaltsempfänger

Der freien Berufe (Architekten, Rechtsanwälte, Arzte, Ingenieure usw.)

Unterbrechung: Eintritt der Verjährung soll verhindert werden Gläubiger: gerichtlicher Mahnbescheid, Klage

Schuldner: Teilzahlung, Zinszahlung, Stundungsbitte, Schuldanerkenntnis Beginn der neuen Verjährungsfrist mit Ende der Unterbrechung Hemmung:Verjährung ruht

Forderungen gestundet, Gegenforderungen vom Schuldner, Naturkatastrophen, Konkurs, Vergleich

Verjährungsfrist läuft weiter, wenn Hemmungsgrund entfällt. Der Hemmungszeitraum wird zu der normalen Verjährungsfrist dazu gerechnet.

- Pfandsiegel (Kuckuck): wird an schweren Gegenständen angebracht; dürfen vom Schuldner nicht verkauft oder versteigert werden; Ablösen ist strafbar

- Gegenstände für bescheidene Lebensführung und Berufsausübung dürfen nicht gepfändet werden

- Austauschpfändung: teure Gegenstände gegen billigeà Erhaltung der bescheidenen

Lebensführung

- Geldforderung: durch Pfändungsbeschluss (z. B. Lohnpfändung bis 1200,-

- Unbewegliches Vermögen: Gebäude Grundstücke

- Zwangsversteigerung (verkauft oder zwangsverwaltet)

Zwangsverwaltung : Grundstücke und Erträge (Miete, Pacht) werden beschlagnahmt; Schuldner = Eigentümer, Gläubiger erhält Einnahmen

Ende der Leseprobe aus 6 Seiten

Details

Titel
Die wichtigsten Fakten zum Vertragsabschluss in Deutschland
Autor
Jahr
2001
Seiten
6
Katalognummer
V104126
ISBN (eBook)
9783640024957
Dateigröße
358 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Verträge
Arbeit zitieren
cathrin koschnitzke (Autor:in), 2001, Die wichtigsten Fakten zum Vertragsabschluss in Deutschland, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/104126

Kommentare

  • Gast am 21.9.2002

    Verträge.

    Leider schon veraltet: Man beachte das neue schuldrecht. Werklieferungsvertrag existiert in dem Sinne nicht mehr

Blick ins Buch
Titel: Die wichtigsten Fakten zum Vertragsabschluss in Deutschland



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