Transgender-Frauen im Sport. Ausschluss aus dem Wettkampfsport und die Rolle der sozialen Arbeit


Hausarbeit, 2021

21 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhalt

1 Einleitung

2 Transgender, cis und weitere Begriffsklarungen

3 Transgender in drei Bereichen - und warum trans* Frauen aus der Kategorie der Frauen im Sport ausgeschlossen werden sollen
3.1 Medizinische Begleitung
3.2 Rechtliche Regelungen in Deutschland und im Sport
3.3 Gesellschaftlicher Ausschluss und Auswertung der Testosteronstatistik

4 Relevanz der Thematik fur die Soziale Arbeit

5 Fazit und Ausblick

Quellen

Anhang

1 Einleitung

Veronica Ivy, welche fruher Rachel McKinnon hieft, war schon in ihrer Kindheit und Jugend sportlich aktiv. Sie spielte Golf, Baseball, Tennis und Badminton, sowie viele andere Sportarten und beschreibt sich selbst als Multisportathletin (vgl. Rachel McKinnon 2019). Ihre sportliche Vergangenheit hielt sie auch noch fit, nachdem ihr ein schwerer Autounfall im Alter von 16 Jahren ihre Karriere als Profigolferin zerstorte (vgl. ebd.). Sie zog 2014 von Kanada in die USA und begann dort eine neue Sportart: Rennrad fahren (vgl. ebd.). Zwei Jahre spater gewann sie in Los Angeles Gold als World Masters Champion in der Kategorie women sprint der Altersklasse 35 bis 44. Es wurden kritische Stimmen laut und nach eigenen Aussagen wurden daraus auch Hassattacken. Was war die Grundlage dafur?

Veronika Ivy wurde am 18. Juli 1982 in Victoria, British Columbia als Mann geboren. Sie ist eine trans* Frau und nicht die erste, die dafur kritisiert wird, gegen andere Frauen im Wettkampfsport anzutreten. Da sie als Mann geboren wurde, wird ihr ein unfairer Vorteil unterstellt.

In dieser Arbeit soll die Frage geklart werden, weshalb die Diskussion uber den moglichen Ausschluss von trans* Frauen aus dem Wettkampfsport in der Kategorie Frauen auch eine Diskussion der Sozialen Arbeit ist. Dieses Thema wird aktuell stark in der Offentlichkeit und der Presse diskutiert, jedoch gibt es keinen wissenschaftlichen Diskurs in der deutschsprachigen Sozialen Arbeit dazu. Die Motivation hinter dieser Arbeit ist es, das zu andern.

Im ersten Teil werden einige allgemeine Begriffe geklart werden, wie auch, wann in dieser Arbeit die Beschreibung als Transgender oder trans* und wann transident verwendet wird. Im zweiten Teil werden Grundlagen fur Transgender in Deutschland im medizinischen, rechtlichen und gesellschaftlichen Bereich erklart. Es folgt eine Aufklarung uber die Relevanz der Thematik fur die Soziale Arbeit und das Fazit.

2 Transgender, cis und weitere Begriffsklarungen

Um zu verstehen, wer als Transgender Person verstanden wird und sich selbst versteht, mussen zur besseren Verstandlichkeit dieser Hausarbeit und zur Abgrenzung auch andere Begriffe geklart werden.

In dem folgenden Kapiteln wird eine Unterscheidung zwischen dem au&eren Geschlecht und der Geschlechtsidentitat vorgenommen. Das au&ere Geschlecht wird hier als sex beschrieben, einem englischen Begriff, der fur das korperlich- biologische Geschlecht steht (vgl. Kroll 2002, 357). Dieses wird durch die „Differenz zwischen mannlichem und weibliche Geschlechtskorper“ (ebd.) definiert, also in Mann und Frau eingeteilt. Jedoch weisen Gender Studies, also Geschlechterforschung (vgl. Kroll 2002, 143ff.), darauf hin, dass diese Einteilung durch kulturelle Deutungsmuster ausgelost wird (vgl. Kroll 2002, 257). Die Geschlechtsidentitat ist im Gegensatz dazu nach den Gender Studies „[.] nicht als angeboren oder biologisch, durch Anatomie, Physiognomie, Chromosome, Hormone, Libido, Sexualitat determiniert gesehen [.], sondern als gesellschaftliches, kulturelles und/oder sprachliches Konstrukt [.]“ (Kroll 2002, 159f.). Sie wird „sozio-kulturell durch diskursive Zuschreibung erworben“ (Kroll 2002, 141) und im Folgenden als gender bezeichnet (vgl. ebd.).

Eine Transgender Person ist demzufolge jemand, „deren Geschlechtsidentitat nicht mit ihrer aufteren Erscheinung oder dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht ubereinstimmt“ (Kroll 2002, 391). Im Folgenden werden sie weiterhin als Transgender Personen oder trans* Personen beschrieben. Manchmal wird auch nur auf die weibliche Version, also Transgender Frau oder trans* Frau eingegangen. Die Begriffe werden stellvertretend fur alle Selbstbezeichnungen wie beispielsweise trans (Sein), transgeschlechtlich sein, Tanssexuelle*r, Transmann/Transfrau oder queer verwendet (vgl. Ewert 2018, 17; 26f.) und sollen niemanden ausschlieften. Wenn zukunftig die Wendung transident verwendet wird, ist damit eine trans* Person gemeint, die gegebenenfalls noch nicht aus psychologischer Sicht diagnostiziert ist oder weder eine Hormontherapie noch eine geschlechtsumwandelnde Operation durchfuhren lassen hat. Moglicherweise wurde auch noch keine rechtlich geltende Personenstandanderung veranlasst.

Ein weiterer Begriff, der vorab geklart werden soll, ist cis oder auch Cisgender. Beides wird wie bei trans* oder Transgender vor das Wort Person, Frau oder Mann gesetzt. Eine cis Person ist jemand, dessen sex mit seinem gender ubereinstimmt, also dessen biologisches Geschlecht seiner Geschlechtsidentitat gleicht (vgl. Ewert 2018, 18).

3 Transgender in drei Bereichen - und warum trans* Frauen aus der Kategorie der Frauen im Sport ausgeschlossen werden sollen

In diesem Kapitel ist das Ziel, zu verstehen, wann jemand medizinisch gesehen als Transgender Person gilt und was Begleitmoglichkeiten sind, wann diejenige im juristischen Sinne als solche gilt und auf welcher Grundlage eine trans* Frau moglicherweise auf medizinischer, rechtlicher oder gesellschaftlicher Ebene vom Wettkampfsport als Frau ausgeschlossen werden soll.

In der Offentlichkeit wird aktuell eine Debatte daruber gefuhrt, ob trans* Frauen uberhaupt im Frauenwettkampf gegen cis Frauen antreten durfen sollten. Diese beruht auf der Annahme, dass trans* Frauen, wenn sie als Mann geboren wurden, einen hoheren Testosteronwert haben. Testosteron ist ein Hormon, das in mannlichen und weiblichen Korpern zu unterschiedlichen Mengen auftritt (vgl. Rolker 2015). Es ist unter anderem fur die Knochendichte und das -wachstum, aber auch fur das Wachstum und die Kraft der Muskelmasse im Korper zustandig. Viele glauben, dass Transgender Frauen aufgrund dessen mehr Muskelmasse besitzen und ihnen somit ein unfairer Vorteil zukommen wurde.

Eine Studie, die die durchschnittlichen Testosteronwerte bei weiblichen und mannlichen Eliteathlet*innen ergab, soll an dieser Stelle analysiert werden (vgl. Abb. 1). Elite ist eine Art Sportkategorie, die man in Deutschland mit Profisportler*innen gleichsetzen kann. Nachdem dieses Kapitel und seine Inhalte angefuhrt wurden, soll eine Vergleichsanalyse folgen. Bei der Studie wurden 446 Manner und 234 Frauen untersucht. Beide Grafiken, wobei die obere Grafik die Werte der Manner und die untere die der Frauen darstellt, stellen mit der Dotplot-Technik grafisch dar, wie hoch das Testosteronlevel von wie vielen Probanden auf einer von 0 nmol/L bis 42 nmol/L Testosteron im Blut ist. Dabei steht ein Punkt fur bis zu drei Probanden. Die grauen Balken dienen der Darstellung eines Referenzbereiches und zeigen die durchschnittlichen Testosteronwerte der Profiathlet*innen. Dieser liegt bei den Mannern bei ca. 8 bis 30 nmol/L und bei Frauen bei 0 bis 3 nmol/L. Das Testosteronlevel ist hier bei den Profiathleten sehr viel breiter uber die Skala verteilt als bei den Profiathletinnen, wobei man auch beachten muss, dass beinahe doppelt so viele Manner wie Frauen an der Studie teilgenommen haben. Die meisten in der Statistik aufgenommenen Manner haben einen Testosteronspiegel von ca. 14 nmol/L, wahrend die meisten Frauen bei ca. 2 nmol/L liegen. 16,5% der Werte der Manner liegen unterhalb der Untergrenze des Referenzbereichs 8,4 bis 28,7 nmol/L, bei den Frauen sind es 13,7%, die uber dem Referenzbereich von 2 bis 7 nmol/L liegen. Der Hochstwert, der in der oberen Statistik abzulesen ist, befindet sich bei ca. 41 nmol/L. In der unteren ist er bei ca. 32 nmol/L abzulesen.

Zusammenfassend ist zusagen, dass sportliche Frauen im Durchschnitt weitaus weniger Testosteron besitzen als sportlich aktive Manner.

3.1 Medizinische Begleitung

Sobald eine Person sich als trans* Person identifiziert und wahrnimmt, kann sie verschiedene medizinische und psychologische (Begleitungs-)Schritte gehen, um sich ihrem gender immer mehr anzunahern. Udo Rauchfleisch teilt diesen Begleitungsweg in sechs Schritte ein (vgl. Rauchfleisch 2016, 30ff.):

1. Diagnose
2. Alltagstest
3. Hormonbehandlung
4. chirurgische Maftnahmen zur Geschlechtsumwandlung
5. Personenstandsanderung und
6. Nachbetreuung

Die Personenstandsanderung wird an dieser Stelle ausgelassen und in den rechtlichen Grundlagen erlautert.

Diagnose

Der erste Schritt der Diagnostik ist die Analyse der psychischen Situation (vgl. ebd.). Hierbei versucht der Psychotherapeut „fruhzeitig Kontraindikationen zu erkennen“ (ebd.), die einer Diagnose der Transidentitat nach der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD) oder der Genderdysphorie nach dem Diagnostischen und statistischer Leitfaden psychischer Storungen (DSM) widersprechen konnten (vgl. ebd.). Somit gilt Transidentitat im psychologischen Bereich immer noch als Storung (der Geschlechtsidentitat). Dieser Umstand wird in der Transgender Gemeinschaft stark kritisiert (vgl. Ewert 2018, 32ff.). Da sich an dieser Stelle jedoch auf die medizinisch-psychologische Sichtweise fokussiert wird, wird auch im Folgenden der Arbeit der Begriff der Diagnose verwendet. Das Vorgehen der Diagnose nennt man Gate-Keeping (vgl. Nunez et al. 2019, 35). Wenn keine Anzeichen dafur vorliegen, dass die zu behandelnde Person nicht transident ist, so wird ein positives Gutachten erstellt (vgl. Rauchfleisch 2016, 30f.). Dieses wird meist von einem separaten Gutachter angefertigt, kann jedoch auch von dem betreuenden Psychotherapeuten direkt geschrieben werden (vgl. ebd.).

Alltagstest

Der Alltagstest kann nach einer Diagnose stattfinden, ist jedoch keine Pflicht, sondern freiwillig (vgl. Rauchfleisch 2016, 32ff.). Hierbei schlupft die transidente Person fur ein bis zwei Jahre dauerhaft - das heiftt uber Nacht, im Alltag, am Arbeitsplatz und im Urlaub - in die Geschlechterrolle, mit der sie sich identifiziert (vgl. Rauchfleisch 2016, 32). So kann sich die Person auf die Reaktionen ihres Umfeldes aber auch die Bezugspersonen auf die Veranderungen, die kommen werden, vorbereiten.

Hormontherapie

Vor der Hormontherapie muss durch einen Gutachter der erste Schritt, also die „Diagnose Transsexualitat [.] gesichert sein“ (Rauchfleisch 2016, 33), und die Person muss „eine innere Gewissheit haben [, welche] konstant bestehen“ (ebd.) sollte. Die Diagnose erstreckt sich entsprechend der Bedurfnisse uber einen individuellen Zeitraum. Aufterdem muss „[d]ie transidente Person [.] mit entsprechender fachlicher Beratung die Moglichkeiten, Grenzen und Risiken einer Hormonbehandlung realistisch beurteilen konnen.“ (Rauchfleisch 2016, 34). Erst dann kann eine Hormontherapie begonnen werden. Es ist moglich, dass eine Person die Hormone nicht vertragt (vgl. Rauchfleisch 2016, 34). Das lost aus, dass fur diejenige auch kein operativer Eingriff moglich ist, da sie danach ihr ganzes Leben die Hormone weiter nehmen musste (vgl. ebd.). Jedoch gibt es auch die Moglichkeit, dass eine transidente Person aus verschiedenen Grunden keine Geschlechtsumwandlung durchfuhren lassen mochte und deshalb die Hormontherapie weiterhin allein durchfuhrt. Eine mogliche wissenschaftliche Erklarung dafur wird die Minderheitenstress-Perspektive genannt (vgl. Nunez et al. 2019, 40). Man geht davon aus, dass eine transidente Person nicht zwangslaufig medizinisch behandelnde Schritte geht, um ihren eigenen Leidensdruck zu vermindern, sondern weil sie durch ihre Identitat von auften stigmatisiert und unter Druck gesetzt wird (vgl. ebd.). Das bedeutet ihr Leidensdruck ruhrt nicht von innen, sondern von auften. Durch die Hormontherapie kann sich das Auftere bereits sichtlich an das wahrgenommene Geschlecht angleichen, was in manchen Fallen ausreicht, damit die trans* Person sich von auften bestatigt und akzeptiert fuhlt.

Chirurgische MaBnahmen zur Geschlechtsumwandlung

Wenn die Hormonbehandlung erfolgreich war und es gewunscht ist, kann eine chirurgische geschlechtsangleichende OP folgen. Hierfur mussen vorher zwei „befurwortende, unabhangige Gutachten“ (Nun ez et al. 2019, 40) fur den Chirurg oder die Chirurgin und fur die Krankenkasse, die die Kosten ubernehmen soll, erstellt werden (vgl. ebd.). Auch hier folgt ein Aufklarungsgesprach, dass durch den behandelnden Chirurgen oder die behandelnde Chirurgin gefuhrt wird, um dem*er Patient*in uber Erfolge, Grenzen und Risiken einer solchen OP aufzuklaren.

Nachbetreuung

Bei der korperlichen Nachbetreuung werden chirurgische Korrekturen vorgenommen, die Wundheilung kontrolliert und der Hormonspiegel beobachtet (vgl. Rauchfleisch 2016, 35). Rauchfleisch weist in seinen Erlauterungen darauf hin, dass fur eine psychologische Nachbetreuung kein Zwang besteht. Er empfiehlt diese jedoch seiner*n Patient*innen, da immer wieder Fragen und Probleme beim Einfinden in die neue Rolle auftreten (vgl. Rauchfleisch 2016, 35f.).

Es ist festzuhalten, dass der Prozess der Transition, egal ob von Mann zu Frau oder von Frau zu Mann, genau von Fachpersonen betrachtet und begleitet wird. Es braucht zu verschiedenen Punkten dieses Prozesses mehrere unabhangige Gutachter, die die Diagnose Transidentitat oder Genderdysphorie bestatigen, damit der Weg fortgesetzt werden kann. Jedoch ist auch zu sehen, dass nicht jede Transgender Person gleich ist, da sie jeweils bei verschiedenen Schritten im Prozess aussteigen kann. Die Diagnose transsexuell ist aus medizinischer Perspektive ausschlaggebend dafur, dass man offiziell als transsexuell gilt.

3.2 Rechtliche Regelungen in Deutschland und im Sport

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB), bestimmt die Regeln fur den Sport, an die man sich in Deutschland einheitlich zu halten hat. Dementsprechend legt er auch die Regelungen fur Transgender fest. Der DOSB hat selbst keine Regelungen formuliert, sondern beruft sich auf die Regelungen des Internationalen Olympischen Komitees (IOC), das Transsexuellengesetz (TSG) und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), welches fur die Gleichstellung aller steht.

Es ist an dieser Stelle zu erwahnen, dass, sobald die Regeln fur trans* Manner von denen fur trans* Frauen abweichen, dies nicht erwahnt wird, da sich diese Arbeit auf die Transition von Mann zu Frau konzentriert.

Regelungen des IOC

Der IOC hat 2015 die Transgender guidelines veroffentlicht. Dazu wurden zuvor wichtige Grundsatze festgehalten, um einen fairen Wettstreit, Fairness und Objektivitat gewahrleisten zu konnen (vgl. IOC 2015). Eine Operation im Sinne einer Geschlechtsumwandlung ist fur dieses Ziel nicht erforderlich (vgl. ebd.). Die Regelungen, die im Folgenden fur trans* Frauen gemacht werden, sind:

1. Ihr Personenstand ist seit mindestens vier Jahren weiblich.
2. Der Testosteronwert der Athletin muss seit 12 Monaten dauerhaft unter 10nmol/L liegen. Dieser Zeitraum kann im Einzelfall verlangert werden.
3. Der Testosteronwert muss auch wahrend des Zeitraums des Wettbewerbs unter 10 nmol/L bleiben.
4. Die Einhaltung dieser Regelungen wird durch Tests gepruft. Falls Abweichungen auftreten, wird die Teilnahmeerlaubnis der Athletin fur 12 Monate ausgesetzt (vgl. ebd.).

Es wird zusatzlich dargelegt, dass das Dokument sowie die Richtlinien auf aktuellen wissenschaftlichen und medizinischen Erkenntnissen fuften, jedoch auch bei weiteren Entwicklungen in dem Bereich auf seine Richtigkeit zu uberprufen ist (vgl. ebd.).

Regelungen des TSG und AGG

Wie der Name und Personenstand zu einem anderen Geschlecht geandert werden kann, ist in den §§1, 4 und 8 im TSG zu finden. §1 regelt die Voraussetzungen, unter denen eine Personen ihren Vornamen andern darf. Fur die betroffene Person sollte seit mindestens drei Jahren der Zwang dazu bestehen, den Vornamen zu einem ihrem gender entsprechenden zu andern (vgl. §1 Abs.1 Nr.1 TSG). Aufterdem sollte „mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen [sein], dass sich ihr Zugehorigkeitsempfinden zum anderen Geschlecht nicht mehr andern wird [.]“ (§1 S.2 TSG). §4 Abs.2 TSG regelt, dass der*ie Antragssteller*in personlich vom Gericht angehort werden muss. Aufterdem mussen zwei Gutachten von zwei unabhangigen Sachverstandigen eingeholt werden, um die Voraussetzungen fur einen Identitatswechsel aus dem §1 zu beurteilen (vgl. §4 Abs.3 TSG). „Die Verwaltungswege und Wartezeiten im Gutachtenverfahren sind unzumutbar lange, im Extremfall bis zu zwei Jahren.“ (Guldenring 2016, 161). Bei einem solchen „Entwicklungsstillstand“ kann es zu einem „seelische[n] Schwebezustand mit Existenzangsten [und] Unsicherheit“ (Guldenring 2016, 162) kommen, was fur manche zu Isolation und Ruckzug fuhrt und sie von ihrem beruflichen und sozialen Leben trennt (vgl. ebd.). Infolgedessen droht nicht selten der Verlust des Arbeitsplatzes oder von Beziehungen. Es kann zu einem Gefuhl der Lebensleere sowie psychischen Problemen fuhren (vgl. ebd.).

Um seinen Personenstand als Transgender andern zu lassen, muss laut §8 Abs.1 TSG seit mindestens drei Jahren der Zwang bestehen, dass sich derjenige dem anderen Geschlecht zugehorig fuhlt. Die anschlieftenden Nr.1., 2. und 4. des §8 Abs.1 TSG, in denen ebenfalls Voraussetzungen fur die gerichtliche Feststellung formuliert werden, sind durch Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen von 1982 und 2011 entfallen. Das bedeutet, eine transidente Person muss mindestens seit drei Jahren die Diagnose haben und in psychologischer Behandlung sein, um ihren Personenstand zu andern. Vorher gehort sie rein rechtlich noch dem Geschlecht an, mit dem der- oder diejenige geboren wurde.

Beim AGG beruft sich der DOSB auf §1. Dieser formuliert, „Ziel des [AGG] ist, Benachteiligungen aus Grunden der [.] des Geschlechts [.] oder der sexuellen Identitat zu verhindern oder zu beseitigen.“

Alternative Regelungen der Union Cycliste Internationale UCI

Die Union Cycliste Internationale (UCI), ein franzosisch-schweizerischer Dachverband fur nationale Radsportverbande, hat bei einer Pressemitteilung herausgegeben, dass der erlaubte Testosteronwert halbiert werden soll und damit fur Transgender Athletinnen unter 5nmol/L gehalten werden muss (vgl. UCI 2020). Sie berufen sich dabei auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse, die jedoch nicht genauer erlautert werden (vgl. ebd.). Seitdem muss eine trans* Athletin, um an einem Wettbewerb eines der Verbande teilzunehmen, sechs Wochen vor Wettbewerbsbeginn einen Antrag bei dem medizinischen Manager des UCI einreichen und von drei internationalen Experten des UCI unabhangig voneinander untersucht werden (vgl. ebd.). Zusatzlich muss eine trans* Athletin nachweisen, dass ihr Testosteronlevel seit 12 Monaten unter 5nmol/L liegt und sich einverstanden erklaren, dieses Level uber die Spanne des Wettbewerbs zu halten (vgl. ebd.).

Hier werden seit letztem Jahr bereits strengere Auflagen in Bezug auf den Testosteronlevel gehandhabt.

Im Allgemeinen ist jedoch festzuhalten, dass Transgenderfrauen in Deutschland nach dem TSG drei Jahre nach der Diagnose als transsexuell ihren Personenstand andern konnen - wobei im Hinterkopf zu behalten ist, dass eine Diagnose auch erst einmal eine psychologische Therapie voran gehen muss - und nach der Personenstandsanderung, nach den Regelungen des IOC noch vier Jahre warten mussen, bis sie an Wettbewerben der Kategorie Frauen teilnehmen durfen. Das sind insgesamt sieben Jahre, die eine Transgender Frau, wenn sie sich selbst nicht als Mann definiert und dementsprechend auch nicht bis zur Personenstandsanderung an Wettbewerben gegen Manner teilnehmen wurde, den Wettkampfsport aussetzen muss.

3.3 Gesellschaftlicher Ausschluss und Auswertung der Testosteronstatistik

An dieser Stelle ist festzuhalten, dass die Medizin und die Rechtswissenschaft bei der Akzeptanz von Transsexualitat bereits einen Schritt getan haben. Das ist zum Beispiel an dem Urteil vom 11.01.2011 des Bundesverfassungsgerichts zu sehen, welches bereits im Kapitel 3.2 kurz angeschnitten wurde. Dieses Urteil hat den §8 Abs.1 Nr.3 und Nr.4 TSG fur unvereinbar mit dem Grundgesetz (GG) erklart. Damit wurden Richtlinien abgeschafft, nach denen bis dahin trans* Personen, wenn sie ihren Personenstand andern wollten, nachweisen mussten, sie seien fortpflanzungsunfahig und haben bereits einen operativen Eingriff zur Geschlechtsumwandlung durchfuhren lassen. Dieser Beschluss hat auch die Medizinwelt vorangebracht: „Indem zudem moderne Leitlinien ,Geschlecht‘ und dementsprechend auch das Phanomen Trans nicht mehr kategoriell begreifen, werden dimensionale Schritte bei der medizinischen Transition (z.B. ausschlieftliche Hormonbehandlung, ohne operative Schritte unternehmen zu mussen) moglich.“ (Nuri ez et al. 2019, 39). Medizinisch und rechtlich ist es trans* Frauen also prinzipiell moglich an Sportwettkampfen gegen cis Frauen teilzunehmen. Wieso es dennoch eine Nicht-Akzeptanz von Transgender Personen in der Gesellschaft gibt, soll im Folgenden geklart werden.

Felicia Ewert, die in ihrem Buch Trans. Frau. Sein. Aspekte geschlechtlicher Marginalisierung aus eigener Sicht die Probleme, die ihr als trans* Frau im Alltag begegnen, beschreibt, definiert drei verschiedene Kategorien des Ausschlusses, von denen zwei im Folgenden erlautert werden sollen: der „vorsatzliche“ und der „wohlwollende Ausschluss“ (Ewert 2018, 103ff.).

Beim vorsatzlichen Ausschluss geht eine Person davon aus, dass es nur ein biologisches Geschlecht gibt, also das sex. Das gender wird vollstandig abgelehnt (vgl. Ewert 2018, 103). Teilweise wird auch die Sozialisation einer Person als Begrundung genommen, also dass jemand „[.] durch Aufwachsen, Erziehung, soziale Kontakte mannlich oder weiblich sozialisiert [.]“ (Ewert 2018, 105) worden sei. Das fuhrt zu „konsequente[m] Misgendering, also [dem] Ansprechen einer Person mit dem falschen Geschlecht, [der] bewusste[n] Verwendung falscher Pronomen, Deadnaming, also [dem] Ansprechen einer Person mit dem moglicherweise noch bestehenden Passnamen, oder auch [zu] Zwangsoutings vor anderen Personen/Institutionen [.]“ (ebd.). Der Ausschluss macht sich aufterdem in Pathologisierung einer trans* Person oder dem Umkehren von Opfer- Tater*innen-Verhaltnissen bemerkbar. Beispielsweise werden Transgender Frauen „als gewaltsame Eindringlinge in Schutzraume fur Frauen“ (Ewert 2018, 110) wahrgenommen (vgl. Ewert 2018, 105).

Der wohlwollende Ausschluss hat auch die gleiche Gedankengrundlage von zwei voneinander deutlich abzugrenzenden Geschlechtern: dem mannlichen und dem weiblichen (vgl. Ewert 2018, 113f.). Jedoch liegt hier auch ein Verstandnis fur das gender vor (vgl. Ewert 2018, 114). „[.] [W]ir haben zwar einen offeneren reflektierteren Ansatz, der allerdings immer noch auf einem biologistischen System der Zweigeschlechtlichkeit beruht.“ (Ewert 2018, 115). Hier wird also das „[.] Frau sein [...] an die grundsatzliche korperliche Moglichkeit von Menstruation, Gebaren, Reproduktion geknupft [...]“ (Ewert 2018, 116f.), was den Ausschluss bei bestimmten Themen, die eine trans* Frau scheinbar nicht beurteilen darf und konne, wie beispielsweise Menstruation oder Schwangerschaft, zur Folge hat (vgl. Ewert 2018, 116).

Diese Arten von Ausschluss erleben auch Veronica Ivy und andere trans* Frauen, die in einem Wettkampf gegen andere Frauen antreten und allein dafur kritisiert werden. Denn sie werden nicht als vollwertige Frau angesehen. Sonst wurden sie nicht schon nur fur den Antritt in einer Kategorie namens Frauenwettkampf, Frauenliga oder Frauen-WM im Internet und der Offentlichkeit kritisiert werden. Hier passen beide Ausschlusskategorien: Es handelt sich um einen vorsatzlichen Ausschluss, wenn Personen eine trans* Frau nicht als Frau anerkennen, weil sie mit dem mannlichen Geschlecht geboren wurde, und um einen wohlwollenden Ausschluss, wenn Personen davon ausgehen, dass eine Frau nur als solche definiert werden kann, wenn sie menstruiert und schwanger werden kann.

An dieser Stelle soll noch einmal auf die Testosteron-Statistik vom Anfang dieses Kapitels eingegangen werden. Der dort angegebene Durchschnittswert einer Profisportlerin ist bei 2 bis 7 nmol/L. Der Wert, den eine trans* Frau halten muss, um am Wettkampf teilnehmen zu mussen, liegt nach dem IOC bei unter 10nmol/L. Hier kann man feststellen, dass dieser Wert hoher ist als der Durchschnitt der 234 Teilnehmerinnen bei der Studie. Jedoch ist er auch sehr viel niedriger als der Hochstwert von ca. 32 nmol/L, der mit einem Punkt auf der Skala der Dotplot- Statistik angegeben wird und damit von bis zu drei Frauen erreicht wurde. Wenn die Testosteronwerte die alleinige Grundlage bilden, dann durften aufterdem 13,7% der Frauen aus dieser Statistik nicht an Wettkampfen teilnehmen. Das sind 17 Profiathletinnen. Dass diese keine Transgender Frauen sind, wird deutlich, wenn sich noch einmal die Bezeichnung Eliteathlet*in oder Profisportler*in angesehen wird. Um Profisportler*in oder Spitzensportler*in zu werden, muss man meist in einer bestimmten Liga im Wettkampf antreten, wie beispielsweise beim Fuftball in der 5., also deutschlandweit, und in manchen Sportarten sogar den Sport hauptberuflich ausfuhren. Wie bereits klar ist, durfen trans* Frauen, um an Wettkampfen teilzunehmen, nur hochstens 10 nmol/L Testosteron besitzen. Das bedeutet, die 17 Frauen in dieser Statistik sind keine Transgender Frauen, sondern cis Frauen. Diese nehmen jedoch ohne Einschrankungen an den Wettbewerben teil, da es fur cis Frauen keine Vorschriften bezuglich ihres Testosteronwertes gibt.

Damit sei bewiesen, dass Transgender Frauen durch ihre vorgeschriebenen Testosteronwerte zu keinem Vorteil kommen.

4 Relevanz der Thematik fur die Soziale Arbeit

Nun wird sich dem Thema gewidmet, inwieweit die Frage danach, ob Transgender Frauen im Wettkampf gegen cis Frauen antreten durfen sollten, fur die Soziale Arbeit relevant ist und ob sich diese uberhaupt mit der Thematik auseinandersetzen sollte.

Soziale Arbeit wird laut dem Deutschen Berufsverband fur Soziale Arbeit e.V. (DBSH) wie folgt definiert:

„Soziale Arbeit fordert als praxisorientierte Profession und wissenschaftliche Disziplin gesellschaftliche Veranderungen, soziale Entwicklungen und den sozialen Zusammenhalt sowie die Starkung der Autonomie und Selbstbestimmung von Menschen. Die Prinzipien sozialer Gerechtigkeit, die Menschenrechte, die gemeinsame Verantwortung und die Achtung der Vielfalt bilden die Grundlage der Sozialen Arbeit. [...] Soziale Arbeit befahigt und ermutigt Menschen so, dass sie die Herausforderungen des Lebens bewaltigen und das Wohlergehen verbessern, dabei bindet sie Strukturen ein. [.]“ (DBSH 2016).

Diese Definition ist die deutschsprachige Version der Definition der International Federation of Social Workers (ISFW) und damit international anerkannt (vgl. ebd.). Soziale Arbeit arbeitet auf der Grundlage der Menschenrechte, auf denen auch das Grundgesetz und das Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz beruhen. Sie soll sich fur die Gleichbehandlung und Gleichstellung von Personen einsetzen, egal welchen Geschlechts oder welcher Identitat. Dabei agiert sie aktiv.

In den Richtlinien des IOC heiftt es, dass es eine wachsende Anerkennung der Bedeutung der Autonomie der Geschlechtsidentitat in der Gesellschaft gibt (vgl. IOC 2015). Wenn das Thema jetzt erst durch Anerkennung und Bedeutung an Aufmerksamkeit gewinnt, ist das noch nicht uberall der Fall oder gilt als normal. Auch wird betont, dass es wichtig sei, soweit es moglich ist, Transgender Athlet*innen nicht vom Sport auszuschlieften (vgl. IOC 2015). Das bedeutet, es besteht das Risiko, dass dies bereits jetzt, noch und/oder zukunftig geschieht. Wenn Soziale Arbeit „gesellschaftliche Entwicklungen [und] soziale Veranderungen [fordert]“ (DBSH 2016) und dabei Strukturen mit einbindet (vgl. ebd.), so muss sie sich auch an dieser Thematik aktiv beteiligen und den Sport als eine Struktur sehen, in der trans* Personen ebenso gleichberechtigt werden sollen, wie in jeder anderen. Das diese Gleichbehandlung von der Gesellschaft aus im Sport aktuell noch nicht geschieht oder aber, wenn doch, nicht verstanden und toleriert wird, wurde im Kapitel 3.3 dieser Hausarbeit dargelegt.

Da Soziale Arbeit die Vielfalt achtet und dies eine ihrer Grundlagen darstellt (vgl. ebd.) ist im Bereich Gender ein Teilbereich der Sozialen Arbeit. Bettina Kleiner teilt diesen in drei Themenbereiche:

1. „Genderkompetenz in padagogischen Handlungsfeldern im Allgemeinen" (vgl. Eisenbraun et al. 2014, in Kleiner et al. 2017, 97),
2. „Genderkompetenz als Schlusselqualifikation in der
Erwachsenenbildung" (vgl. MetzGockl et al. 2002, in ebd.) und
3. „Genderkompetenz im Zusammenhang mit Gender Mainstreaming" (vgl. Smykalla et al. 2012, in ebd.).

Gender Mainstreaming ist ein politischer Geschlechtergleichstellungsansatz (vgl. Kroll 2002, 142), der dafur sorgen soll, dass wenn „[.] die geplante Politik aufgrund einer [.] Analyse fur ein Geschlecht illegitime negative Auswirkungen [hatte], so ware sie ,anzupassen‘.“ (Kroll 2002, 143). Auch eine mogliche Ausschlieftung von trans* Personen aus den regularen Wettkampfsportkategorien ware eine politische Handlung. Wenn dies ein Bereich der Sozialen Arbeit ist, so ist dies weiterhin eine Begrundung, sich in dem Bereich aktiv zu zeigen.

Eine kritische Phase fur trans* Athletinnen ist nach Ansicht der Autorin die Zeit der Transition, in der sie spatestens ab Personenstandsanderung nicht mehr im Wettkampfsport der Kategorie Manner teilnehmen konnen oder ab dem Zeitpunkt der Diagnose auch nicht wollen und auch noch nicht bei den Frauen, wenn der Testosteronwert noch nicht gehalten wird, wie im Kapitel 3.2. erlautert wurde. Bei Profisportler*innen kann eine solche Wettkampfpause, die sich sogar langer als ein Jahr ziehen kann, als stark seelisch belastend wahrgenommen werden und Selbstisolation hervorrufen. In dieser Phase konnte Soziale Arbeit, flankierend zur Psychotherapie, agieren und gemeinsam mit der betroffenen Person nach individuellen Losungswegen suchen, um eine solche Abgrenzung zu verhindern.

Jedoch ist die Transition ebenso fur das Umfeld einer trans* Person etwas Neues, Herausforderndes, auf das sie sich erst einstellen mussen. Auch hier kann Soziale Arbeit aufklaren und begleiten, da es genauso wichtig ist, dieser Seite Aufmerksamkeit zu schenken, damit die Gesamtsituation fur alle verstandlich, angenehm und vielleicht sogar selbstverstandlich werden kann. Fur den Sport bedeutet es, dass die cis Frauen, die als Konkurrentinnen gegen trans* Frauen antreten sollen, dies als mannliches Eindringen in ihren Schutzraum wahrnehmen und sich dadurch verunsichert und ungerecht behandelt fuhlen (vgl. Ewert 2018, 110). Die Profession kann auch hier aufzeigen, dass auch ihre Angste ernst genommen werden und in Gesprachen Losungsansatze fur diesen Konflikt finden, die beide Seiten berucksichtigen.

Somit ist festzustellen, dass der Ausschluss von trans* Frauen aus der Kategorie Wettkampf Frauen diskriminierend ware. Das aktive Entgegentreten gegen Diskriminierung und Begleiten von gesellschaftlichen Entwicklungen gehort zu ihren Aufgaben, da die Arbeit im Bereich Gender Mainstreaming ein Themenbereich der Sozialen Arbeit ist und somit die Profession fur dieses Themenfeld zustandig ist. Es ist ihre Aufgabe, sich an der aktuellen Diskussion und der wissenschaftlichen Forschung zu beteiligen. Hierbei sollte jedoch auch auf die andere Seite gesehen und dieser Gehor geschenkt werden. Denn die Senkung der Verunsicherung von cis Frauen tragt auch zur Entscharfung des Konflikts bei.

5 Fazit und Ausblick

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass Transgender sein sehr vielschichtig ist. Eine Person ist sowohl vor als auch nach einer offiziellen Diagnose trans*. Sie ist es vor und wahrend einer Hormonbehandlung und es ist nicht entscheidend, ob sie an sich eine Geschlechtsveranderung hat durchfuhren lassen oder nicht.

Die Medizin und die rechtlichen Regelungen schranken die Teilnahme von trans* Frauen im Wettbewerb zwar ein, jedoch auf einer sportlich begrundeten Grundlage. Die Medizin begleitet den Prozess und es gibt mehre Kontrollpunkte, die eine Diagnose und weitere Behandlung regelmaftig uberprufen. Auch die Gesetzestexte setzen professionelle Gutachter ein, um eine Diagnose mehrfach prufen zu lassen, bevor einer Personenstands- oder Namensanderung stattgegeben wird. Zusatzlich gibt es eine zeitliche Einschrankung, ab wann man diese fruhestens beantragen kann. Die Richtlinien im Sport setzen ebenfalls zeitliche Grenzen, ab wann eine Transgender Frau an am Frauenwettkampf teilnehmen darf. Hinzu kommt eine Testosteronwertgrenze von 10 nmol/L, die nicht uberschritten werden darf. Diese ist ebenfalls an eine Zeitspanne geknupft. Die Begrundungsgrundlage fur den Ausschluss vom Wettkampfsport der Frauen aufgrund eines angeblich hoheren Testosteronwertes einer Transgender Athletin als bei einer cis Athletin wurde jedoch widerlegt und ist damit fur die faire Durchfuhrung von sportlichen Wettkampfen nicht relevant.

Gesellschaftliches Unverstandnis und/oder Unwissen und der daraus resultierende gesellschaftliche Ausschluss fuhren jedoch dazu, dass die Offentlichkeit teils aktuell verlangt, Transgender Frauen vollstandig aus dem Frauensport auszuschlieften. Zusatzlich erfahren trans* Personen Diskriminierung im Alltag, da sie nicht zwangslaufig als Frauen anerkannt werden.

Die Soziale Arbeit muss sich an dieser Diskussionsfrage aktiv beteiligen und sich fur die Rechte von trans* Personen einsetzen, da sie keine Diskriminierung duldet, sondern Gleichbehandlung vertritt und sich so definiert. Die Arbeit im Bereich Gender ist ein Themenbereich der Sozialen Arbeit, in dem sie sich bereits engagiert. Der Sport ist ein Teil der Personlichkeitsentfaltung, die Ausubung von Profisport gehort damit zur personlichen und beruflichen Freiheit, die ein jeder hat und die verteidigt werden muss. Aufgabe und Expertise der Sozialen Arbeit ist es, trans* Personen auf ihrem schwierigen Weg der Transition zu begleiten. Sie kann trans* Personen auf Konfliktthemen, wie den Wettkampfsport, vorbereiten und sie erganzend zur Psychotherapie individuell unterstutzen und begleiten und das soziale Umfeld sensibilisieren und neue Verhaltensweisen einuben. Hierbei durfen die Sorgen und Angste von cis Frauen, die gegen trans* Frauen im Wettstreit antreten, jedoch nicht missachtet oder vernachlassigt werden, denn auch ihre Aufklarung tragt dazu bei, den Konflikt zu entscharfen. Offene Fragen, die der Sozialen Arbeit im Zusammenhang mit Transgender Frauen zukunftig begegnen konnten, sind:

Sollte es eine dritte Sportkategorie, ahnlich den Paralympics, geben, in der Transgender Personen neben der Kategorie Manner und der Kategorie Frauen gegeneinander antreten?

Oder sollte zukunftig im Wettkampfsport nicht nur in die Klassen Mann und Frau, sondern zusatzlich, ahnlich den Gewichtsklassen beim Kampfsport, in einer Art Testosteronwert-Klassen eingeteilt werden?

Ein Argument, das diese Fragen zukunftig beantworten konnte, ware, dass mehr Grenzen zu schaffen weder ein Ziel der Sozialen Arbeit noch ein Ziel unserer Gesellschaft sein sollte, denn, wie Udo Rauchfleisch so treffend schreibt:

„[...] Trans*menschen fordern uns heraus, unsere dichotomen Vorstellungen von den Geschlechtern zu hinterfragen und zu erkennen, dass die Gesellschaft ohne diese Einengung bunter und vielfaltiger wird und Trans*- wie Cis-Menschen durch die Vielfalt von Identitatsentwurfen und Lebensformen bereichert werden.“ (Rauchfleisch 2016, 207).

Quellen

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DOSB. Transsexualitat und Intersexualitat. In: gleichstellung.dosb.de. URL: https://gleichstellung.dosb.de/themen/wir-fuer-vielfalt/transidentitaet-und- intersexualitaet/#akkordeon-15851, (20.03.2021)

Ewert, Felicia (2018). Trans. Frau. Sein. Aspekte geschlechtlicher Marginalisierung. Edition Assemblage

Guldenring, Annette (2016). Eine andere Sicht uber Trans*. In: Rauchfleisch, Udo. Transsexualitat - Transidentitat. 5. Unveranderte Ausgabe. Vandenhoeck & Ruprecht

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Kleiner, Bettina; Klenk; Florian Cristobal (2017).

Genderkompetenzlosigkeitskompetenz: Grenzen padagogischer

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Kroll, Renate (2002). Metzler Lexikon. Gender Studies. Geschlechterforschung. Verlag J.B. Metzler

McKinnon, Rachel (2019). Cycling. In: www.rachelmckinnon.com. URL: https://www.rachelmckinnon.com/cycling, (23.03.2021)

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Rauchfleisch, Udo (2016). Transsexualitat - Transidentitat. 5. Unveranderte Ausgabe. Vandenhoeck & Ruprecht

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https://intersex.hypotheses.org/files/2015/06/testosteron.jpg, (24.03.2021)

UCI (2020). The UCI updates and clarifies its regulations on transgender athlete participation. In: www.uci.org. 11. Februar 2020. URL: https://www.uci.org/inside- uci/press-releases/the-uci-updates-and-clarifies-its-regulations-on-transgender- athlete-participation, (20.03.2021)

Anhang

Abb. 1

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Rolker, Christof (2015). Sex (und gender) bei der Fifa. In: www.intersex.hypotheses.org. Veroffentlichung: 17. Juni 2015. Aktualisiert: 30.

Se ntersex.hypotheses.org/files/2015/06/testosteron.jpg, (24.03.2021)

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Ende der Leseprobe aus 21 Seiten

Details

Titel
Transgender-Frauen im Sport. Ausschluss aus dem Wettkampfsport und die Rolle der sozialen Arbeit
Hochschule
Fachhochschule Erfurt  (Fakultät Angewandte Sozialwissenschaften)
Veranstaltung
Gender
Note
1,0
Autor
Jahr
2021
Seiten
21
Katalognummer
V1041931
ISBN (eBook)
9783346468475
ISBN (Buch)
9783346468482
Sprache
Deutsch
Schlagworte
trans, trans*, Gender, Sport, transsexuell, Wettkampfsport, Testosteron, Transgender, Frauen, Frau
Arbeit zitieren
Kira Peter (Autor:in), 2021, Transgender-Frauen im Sport. Ausschluss aus dem Wettkampfsport und die Rolle der sozialen Arbeit, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1041931

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