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Versicherbarkeit des Unternehmerrisikos? Eine Reevaluation der Grenzen der Versicherbarkeit

Título: Versicherbarkeit des Unternehmerrisikos? Eine Reevaluation der Grenzen der Versicherbarkeit

Tesis de Máster , 2020 , 72 Páginas , Calificación: 1,0

Autor:in: Patrick Eckstein (Autor)

Economía de las empresas - Banca, bolsa de valores, seguros, contabilidad
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Ziel dieser Arbeit ist es zu prüfen, ob Unternehmerrisiko versicherbar ist und wie es versichert werden kann. Basierend auf einem breiten Verständnis des Unternehmerrisikos sollen Problemfelder identifiziert und Vorgehensweisen beschrieben werden, wie Unternehmerrisiko versichert werden kann. Dies soll eine Entscheidung über Versicherbarkeit ermöglichen, um die Ergebnisse abschließend anhand einer Fallstudie zu überprüfen.

Der Aufbau der Arbeit spiegelt diese Herangehensweise wider. Zunächst wird eine Bestimmung des Begriffs Unternehmerrisiko vorgenommen, bevor etablierte Risikokategorien bemüht und die Träger des Risikos identifiziert werden. Anschließend folgt eine kurze Einführung in Zweck und Bedeutung von Versicherung, wonach Versicherbarkeit aus verschiedenen Perspektiven betrachtet wird. Dabei wird überprüft, welche Kriterien der Versicherbarkeit bei Unternehmerrisiko nicht erfüllt sind. In Kapitel vier werden Lösungswege für die zuvor identifizierten Problemstellungen erarbeitet und somit versucht, die Grenzen der Versicherbarkeit von Unternehmerrisiko zu erweitern. Schließlich wird in Kapitel fünf ein konkretes Fallbeispiel beleuchtet, auf das die erarbeiteten allgemeinen Erkenntnisse und Herangehensweisen angewendet und dabei überprüft werden sollen.

Extracto


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Unternehmerrisiko
2.1 Begriffsbestimmung Unternehmerrisiko
2.1.1 Begriffsbestimmung Risiko
2.1.2 Unternehmerrisiko im weiteren Sinne
2.1.3 Versicherungswissenschaftliches Verständnis
2.1.4 Synthese und Definition
2.2 Einordnung in Risikokategorien
2.2.1 Reines vs. spekulatives Risiko
2.2.2 Kern- vs. Randrisiko
2.3 Träger des Unternehmerrisikos
2.3.1 Grundlagen der Risikotragung
2.3.2 Finanzierungsstruktur
2.3.3 Mehrwert von Versicherung
2.3.4 Allokation von Unternehmerrisiko auf Träger
2.3.5 Synthese und Anwendung auf Unternehmerrisiko

3. Versicherung und Versicherbarkeit des Unternehmerrisikos
3.1 Versicherung
3.1.1 Begriffsbestimmung
3.1.2 Funktion der Versicherung
3.1.2.1 Mikroökonomische Ebene
3.1.2.2 Makroökonomische Ebene
3.2 Versicherbarkeit
3.2.1 Begriffsbestimmung
3.2.2 Marktlogik
3.2.3 Kapitalmarktlogik
3.2.4 Versicherungstechnische Logik
3.2.5 Synthese
3.3 Versicherbarkeit des Unternehmerrisikos gemäß etablierter Kriterien der Versicherungstechnik
3.3.1 Herangehensweise
3.3.2 Größe
3.3.3 Eindeutigkeit
3.3.4 Schätzbarkeit
3.3.5 Unabhängigkeit
3.3.6 Zufälligkeit
3.3.7 Synthese

4. Lösungsansätze zur Versicherbarkeit des Unternehmerrisikos
4.1 Herangehensweise
4.2 Änderungsrisiko 3
4.3 Kumulkontrolle
4.4 Beeinflussbarkeit und Moral Hazard
4.4.1 Begriffsbestimmung Moral Hazard
4.4.2 Vermeidung eines Interessenkonflikts
4.4.2.1 Principal-Agent-Beziehung im Versicherungskontext
4.4.2.2 Principal-Agent-Beziehung im Unternehmenskontext
4.4.2.3 Einbezug langfristiger Anreize
4.4.2.4 Geschäftsmodell als Anreiz: Reputation
4.4.3 Einbezug von Monitoring
4.4.4 Vorgehensweise bei internem Moral Hazard
4.4.5 Externes Moral Hazard
4.4.6 Externe Einflüsse
4.4.7 Synthese

5. Fallstudie
5.1 Risikobeschreibung
5.2 Versicherbarkeitsprüfung
5.2.1 Größe und Eindeutigkeit
5.2.2 Schätzbarkeit und Änderungsrisiko
5.2.3 Unabhängigkeit und Kumulkontrolle
5.2.4 Zufälligkeit und Moral Hazard
5.3 Synthese

6. Fazit
6.1 Zusammenfassung der Ergebnisse
6.2 Würdigung und Ausblick

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Herangehensweise für den Umgang mit internem Moral Hazard

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Vorläufige Bewertung der Versicherbarkeit des Unternehmerrisikos anhand des bestehenden Kriterienkatalogs

Tabelle 2: Maßnahmen zur Vermeidung internen Moral Hazards

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Im Risikomanagement existiert eine Zweiteilung der Risiken in nicht versicherbare Risi­ken, die von Unternehmen selbst zu tragen sind, und versicherbare Risiken, die transfe­riert werden können. BRÜHWILER et al. schreiben in diesem Zusammenhang von einem Dualismus im Risikomanagement, den es zu überwinden gilt.1 Dabei gilt es in der Versi­cherungswirtschaft schon lange als Gegebenheit, dass die als ureigen unternehmerisch angesehenen Risiken nicht versicherbar sind.2 Während sich die Versicherungswirtschaft als Risikopartner der Unternehmen darstellt, lässt sie die Unternehmen bei Unternehmer­risiko allein. Während dieses Dogma der Nicht-Versicherbarkeit u. a. für Terror- oder Nuklearrisiken überwunden wurde, steht dieser Schritt bei Unternehmerrisiko noch aus.3

Um die Rolle als vollumfänglicher Partner der Unternehmen im Risikomanagement ver­lässlich auszufüllen ist es unerlässlich, auch Möglichkeiten in diesem traditionell nicht versicherten Risikofeld anzubieten. Unternehmerrisiko ist für Unternehmen ein schwer­wiegender Bestandteil des selbstgetragenen Risikos, das Kapital bindet und Handlungs­möglichkeiten reduziert. Versicherungslösungen in diesem Bereich können daher einen großen Beitrag dazu leisten, Kapital effizienter einzusetzen und Handlungsspielraum für Unternehmen zu schaffen.

Trotz dieser hohen Relevanz der Thematik findet sich nach sorgfältiger Literaturrecher­che keine Forschung, die sich explizit der Versicherbarkeit des Unternehmerrisikos wid­met. Umfangreiche wissenschaftliche Grundlagen existieren einzig im Bereich der allge­meinen Versicherbarkeit. Dabei existieren verschiedene Ansätze, das Konstrukt der Ver­sicherbarkeit durch Kriterienkataloge zu beschreiben, an die in dieser Arbeit angeknüpft wird. Zu nennen sind hier insb. KARTEN und BERLINER, die sich in ihrem Schaffen ausführlich mit Versicherbarkeit auseinandergesetzt haben.

Anwendungen dieser Kriterienkataloge existieren bspw. für Umweltrisiko4 und Cyberri­siko5. Beide Arbeiten bieten methodische Anhaltspunkte in der Prüfung der Versicher­barkeit, aber keinen Bezug zu Unternehmerrisiko.

Der Begriff des Unternehmerrisikos selbst ist weder eindeutig definiert noch umfangreich behandelt. Er wird einerseits in der Literatur zu Versicherung und Versicherbarkeit6 und andererseits in vereinzelten Veröffentlichungen zu Risikomanagement7 erwähnt; dies je­doch häufig nur am Rande. Da sich kein eindeutiges Verständnis des Begriffs findet, wird es erforderlich sein, eine eigene Begriffsbestimmung vorzunehmen.

Die Einbindung des Unternehmerrisikos in den Kontext der Versicherbarkeit stellt den Kern dieser Arbeit dar. Da diese Verknüpfung in der bestehenden Literatur nicht vorge­nommen wurde, wird ein Transfer von Konzepten und Erkenntnissen aus verwandten Forschungsfeldern nötig sein, um eine umfassende Analyse vorzunehmen.

Ziel dieser Arbeit ist es zu prüfen, ob Unternehmerrisiko versicherbar ist und wie es ver­sichert werden kann. Basierend auf einem breiten Verständnis des Unternehmerrisikos sollen Problemfelder identifiziert und Vorgehensweisen beschrieben werden, wie Unter­nehmerrisiko versichert werden kann. Dies soll eine Entscheidung über Versicherbarkeit ermöglichen, um die Ergebnisse abschließend anhand einer Fallstudie zu überprüfen.

Der Aufbau der Arbeit spiegelt diese Herangehensweise wider. Zunächst wird eine Be­stimmung des Begriffs Unternehmerrisiko vorgenommen, bevor etablierte Risikokatego­rien bemüht und die Träger des Risikos identifiziert werden (Kapitel 2).

Anschließend folgt eine kurze Einführung in Zweck und Bedeutung von Versicherung, wonach Versicherbarkeit aus verschiedenen Perspektiven betrachtet wird (Kapitel 3). Dabei wird in Abschnitt 3.3 überprüft, welche Kriterien der Versicherbarkeit bei Unter­nehmerrisiko nicht erfüllt sind (Problemidentifikation).

In Kapitel 4 werden Lösungswege für die zuvor identifizierten Problemstellungen erar­beitet und somit versucht, die Grenzen der Versicherbarkeit von Unternehmerrisiko zu erweitern (Lösungsfindung).

Schließlich wird in Kapitel 5 ein konkretes Fallbeispiel beleuchtet, auf das die erarbeite­ten allgemeinen Erkenntnisse und Herangehensweisen angewendet und dabei überprüft werden sollen.

Die Argumentation erfolgt somit in einem Dreischritt: Identifikation der Problemfelder (Abschnitt 3.3), Erarbeitung von Lösungsmöglichkeiten (Kapitel 4) und Anwendung der Ergebnisse (Kapitel 5). Dabei wird deduktiv vorgegangen, indem Aussagen allgemein begründet werden und schließlich auf einen Einzelfall angewendet werden. Da deduktiv hergeleitete Ergebnisse durch empirische Überprüfung falsifiziert, aber nicht belegt wer­den können, ist der Anspruch dieser Arbeit nicht die Aufstellung allgemeingültiger The­orien, sondern die Falsifizierung der Annahme der Nicht-Versicherbarkeit des Unterneh­merrisikos und die Bereitstellung praktisch umsetzbarer Handlungsempfehlungen auf Ba­sis wissenschaftlicher Forschung.

Als Grundlage der Ausführungen ist zunächst der Begriff des Unternehmerrisikos zu be­stimmen.

2. Unternehmerrisiko

2.1 Begriffsbestimmung Unternehmerrisiko

2.1.1 Begriffsbestimmung Risiko

Unternehmen sind vielfältigen Risiken ausgesetzt, die speziell im Feld der Risikomanage­mentliteratur umfangreiche Beachtung finden. Ein Begriff, der dabei häufig verwendet wird, ist das sog. Unternehmerrisiko. Ein einheitliches Verständnis dieses Konstrukts fehlt jedoch bisher ebenso wie eine klare begriffliche Abgrenzung8 und erschwert damit die Vergleichbarkeit der wissenschaftlichen Auseinandersetzungen mit dem Thema.9

Es soll daher versucht werden, den Begriff des Unternehmerrisikos aus verschiedenen Perspektiven zu betrachten und ein einheitliches Begriffsverständnis als Grundlage wei­terer Ausführungen in dieser Arbeit zu erlangen. Hierzu ist zunächst eine Betrachtung des Risikobegriffs erforderlich.

HELTEN beschreibt Risiko als das „Informationsdefizit [...] über das Erreichen [...] der Ziele“10. Während dieses Verständnis die Richtung der möglicherweise eintretenden Ziel­abweichung nicht einschränkt, erfolgt in der Versicherungsliteratur oft eine Zweiteilung: das Risiko wird auf die Möglichkeit einer negativen Abweichung reduziert, während die

mögliche positive Abweichung als Chance bezeichnet wird.11 Wie im weiteren Verlauf ausgeführt wird, beinhalten viele Unternehmerrisiken jedoch eine enge Verknüpfung von Chancen und Risiken, weshalb eine Beschränkung des Risikobegriffs auf rein negative Abweichungen im vorliegenden Fall nicht funktional ist.12

KNIGHT verknüpft Risiko ebenfalls mit einem Informationsdefizit, unterscheidet dabei aber zwei Situationen:13 Bei Entscheidungen unter Unsicherheit sind objektive Wahr­scheinlichkeiten der Umweltzustände und Ergebnisse bekannt, unter Ungewissheit dage­gen sind diese Wahrscheinlichkeiten subjektiv. Risikosituationen gemäß KNIGHT sind Entscheidungssituationen unter Unsicherheit. Da in der Realität objektive Wahrschein­lichkeiten jedoch äußerst selten bestimmbar sind,14 wird im Folgenden die Risiko situation als Entscheidungssituation unter Ungewissheit betrachtet.

2.1.2 Unternehmerrisiko im weiteren Sinne

Verbindet man diese Risikoverständnisse und ordnet sie in den Unternehmenskontext ein, so umfasst Unternehmerrisiko im weiteren Sinne Entscheidungssituationen unter Unge­wissheit über das Erreichen von Zielen in Unternehmen.

Diese Ungewissheit ist dabei in allen Entscheidungssituationen der Unternehmung prä­sent und kann sowohl aus internen als auch aus externen Quellen stammen.15 Während interne Risiken auf Faktoren innerhalb des Unternehmens basieren, die zu einem gewis­sen Grad kontrollierbar sind, werden externe Risiken von Entwicklungen außerhalb des Unternehmens beeinflusst und sind damit der Kontrolle des Unternehmers entzogen.16 Da Unternehmen in einem Marktumfeld agieren, sind auch interne Risiken für gewöhnlich von externen Faktoren beeinflusst, womit Marktrisiko in allen Bereichen des Unterneh­merrisikos immanent ist.17

Risiken bilden dabei einen unabdingbaren Bestandteil jeder Unternehmung. Denn Unter­nehmertum ist eng verknüpft mit der Fähigkeit und der Bereitschaft Risiken selbst zu tragen. Diese Selbsttragung der Risiken dient dabei als Begründung für den Anspruch der Unternehmer auf mögliche Gewinne, die funktional einer Verzinsung des eingesetzten Kapitals entsprechen.18

Um alle Risiken, die eine Unternehmung betreffen, zu erfassen und zu beurteilen, exis­tieren in der Literatur eine Reihe an Kategorisierungen, die eine präzise Beschreibung der Risiken ermöglichen.

In dieser Arbeit dient die Unterteilung nach Funktionsbereichen dazu, das Unternehmer­risiko i. w. S. zu konkretisieren und im weiteren Verlauf der Arbeit eine dezidierte Be­trachtung einzelner Teilbereiche zu ermöglichen. Demnach umfasst Unternehmerrisiko i. w. S. die folgenden fünf Bereiche:19

a) Beschaffung: Beschaffungsrisiken umfassen die Gefahr einer Nichtlieferung be­stellter Produktionsfaktoren oder die Beschädigung dieser Güter bei der Lieferung oder während der Lagerung, so dass eine Gefährdung der eigenen Produktionsfä­higkeit eintritt.
b) Produktion: Ziel der Produktion ist das Erreichen eines bestimmten Outputs hin­sichtlich Qualität und Quantität zu gewissen Kosten. Risiken für die Zielerrei­chung können u. a. maschinelle Probleme in der Produktion sein.
c) Absatz: Absatzrisiken sind Beschaffungs- und Produktionsrisiken in der Wert­schöpfungskette zeitlich nachgelagert und beziehen sich auf die Gefahr, dass das Unternehmen seine Produkte nicht oder nicht zu einem angemessenen Preis am Markt absetzen kann. Ebenso könnten verkaufsfertige Produkte während der La­gerung oder beim Transport beschädigt werden oder Zahlungsausfälle auftreten.
d) Finanzierung: Unternehmen unterliegen hinsichtlich ihrer finanziellen Ausstat­tung Finanzierungsrisiken, etwa bei der Kapitalbeschaffung, der Kapitalanlage oder dem Liquiditätsmanagement.
e) Personal: Im Bereich Personal bestehen Risiken bzgl. der qualitativen und quan­titativen Ausstattung mit Mitarbeitern. Personal muss dem Bedarf entsprechend qualifiziert und zum richtigen Zeitpunkt am richtigen Ort einsetzbar sein.

Diese fünf Bereiche bieten einen umfassenden Überblick über die Risiken, denen Unter­nehmen alltäglich ausgesetzt sind. Preisrisiken spielen dabei bereichsübergreifend eine Rolle.

2.1.3 Versicherungswissenschaftliches Verständnis

In der Versicherungsliteratur ist der Begriff des Unternehmerrisikos vor allem in Diskus­sionen der Versicherbarkeit von Risiken präsent. Statt einer positiven Definition des Be­griffs bleibt das Verständnis des Unternehmerrisikos oft vage und wird durch eine Ab­grenzung beschrieben. Mitunter führt dies zu einem Zirkelschluss bei dem Versuch, ver­schiedene Verständnisse zu verbinden: So wird das nicht versicherbare Risiko eines Un­ternehmens pauschal als Unternehmerrisiko bezeichnet,20 umgekehrt wird argumentiert, dass ein gewisses Risiko nicht versicherbar sei, gerade weil es ein Unternehmerrisiko ist.21

Einigkeit besteht zumindest darin, dass die Komponente der Nicht-Versicherbarkeit das Unternehmerrisiko auszeichnet. Doch worin liegt dieses allgemein akzeptierte Attribut begründet?

Das bewusste Eingehen von Risiken ist zentraler Bestandteil von Unternehmungen und ermöglicht das Erzielen von Gewinn. Somit besteht durch die Selbsttragung dieser Risi­ken ein Leistungsanreiz und eine Eigenverantwortung des Unternehmers für den Erfolg seiner Unternehmung.22 Eine Versicherung dieser stark von unternehmerischen Entschei­dungen beeinflussten Risiken könnte daher aus anreiztheoretischer Sicht nicht wün­schenswert sein,23 Eigenverantwortung verringern und damit Verhaltensanreize verzer­ren. Die Beeinflussbarkeit des Unternehmerrisikos durch Manager ebenso wie durch Marktentwicklungen könnte der Versicherbarkeit im Weg stehen.

Im nächsten Schritt werden die gesammelten Erkenntnisse zum Unternehmerrisiko auf ein zweckdienliches Verständnis heruntergebrochen.

2.1.4 Synthese und Definition

Während zwar kein einheitliches Verständnis von Unternehmerrisiko existiert, so gibt es zumindest eine Reihe an Herangehensweisen an den Begriff. Die Versicherungsliteratur beschreibt das Risiko durch Abgrenzung: was Unternehmerrisiko auszeichnet ist vor al­lem die Nicht-Versicherbarkeit - gerade der Aspekt also, der in dieser Arbeit hinterfragt werden soll.

Das Unternehmerrisiko gemäß der Versicherungswissenschaft ist eine Teilmenge des Un­ternehmerrisikos im weiteren Sinne, auf das sich das Risikomanagement bezieht. Daher ist die Definition um einen zusätzlichen Bestandteil zu erweitern.

Im Zuge dieser Arbeit wird der Begriff Unternehmerrisiko im engeren Sinne (von nun an „Unternehmerrisiko“) verstanden als solche Ungewissheit über das Erreichen von Zie­len in Unternehmen, die sich durch starke Einflussmöglichkeiten von Seiten der Manager oder Dritter auszeichnet.24

Nach der Analyse bestehender Kriterien der Versicherbarkeit wird in Kapitel 3.3 über­prüft, welche Attribute die Versicherbarkeit des Unternehmerrisikos erschweren, um im Anschluss zu eruieren, wie damit umgegangen werden kann (Kapitel 4).

Im nächsten Schritt folgt jedoch zunächst eine Bewertung des Unternehmerrisikos anhand gebräuchlicher Risikokategorien, um ein besseres Verständnis des Begriffs herauszuar­beiten, bevor die Träger des Unternehmerrisikos in einem Exkurs in die Finanztheorie ermittelt werden.

2.2 Einordnung in Risikokategorien

2.2.1 Reines vs. spekulatives Risiko

Die Unterteilung in reine und spekulative Risiken entspricht dabei der bereits bei der De­finition des Risikos aufgeworfenen Frage, ob sich der Begriff auf negative Abweichungen begrenzt oder auch positive Abweichungen umfasst. Reine Risiken sind dabei solche, bei denen zwar die Gefahr einer negativen Abweichung besteht, aber keine positive Abwei­chung möglich ist. Spekulative Risiken dagegen enthalten auch Chancen.25

Während das Unternehmerrisiko i. w. S. sowohl reine Risiken, wie etwa die Gefahr eines Erdbebens, als auch spekulative Risiken, z. B. schwankende Ölpreise, enthält,26 be­schränkt sich das Unternehmerrisiko vorwiegend auf Risiken, die gemeinhin als spekula­tiv gelten. Dies deckt sich mit der Annahme, spekulative Risiken seien nicht versicher- bar.27

Jedoch gibt es Zweifel an der Viabilität der Unterscheidung zwischen reinen und speku­lativen Risiken.28 So ist die Unterteilung mathematisch rein eine Frage des Framings bzw. der Setzung des Null- oder Ausgangspunkts. Betrachten wir bspw. die Lieferung frischer Lebensmittel an einen Supermarkt. Geht der Betreiber davon aus, dass im Normalfall 90 Prozent der Lebensmittel den Transport überstehen, so ist er einem spekulativen Risiko ausgesetzt, da sowohl die Chance besteht, dass mehr als 90 Prozent der Lebensmittel ein­wandfrei sind, als auch die Gefahr, dass es weniger als 90 Prozent sind. Trifft er jedoch die Annahme, dass 100 Prozent der Güter unbeschadet ankommen, so ist das spekulative in ein reines Risiko umgewandelt worden, da nur noch negative Abweichungen möglich sind. Folglich ist eine Unterscheidung nur begrenzt zielführend und höchstens indikativ für das Vorliegen bzw. Nicht-Vorliegen von Unternehmerrisiko.

POWERS wählt stattdessen die Begriffe empirisches Risiko und Marktrisiko. Empiri­sches Risiko ist von Menschen unbeeinflussbar und überschneidet sich zu großen Teilen mit dem Bereich des reinen Risikos, während Marktrisiko von innerhalb oder außerhalb der Unternehmung beeinflussbar ist und Schnittmengen mit dem spekulativen Risiko auf­weist.29

Um dieser Argumentation zu folgen, ist nicht die Unterteilung in reine und spekulative Risiken entscheidend, sondern die Abgrenzung gemäß der Beeinflussbarkeit des Risikos durch menschliches Handeln. Unternehmerrisiko ist beeinflussbar und unterscheidet sich dadurch von empirischem Risiko in Unternehmen.

2.2.2 Kern- vs. Randrisiko

Ein weiterer aus dem Risikomanagement stammender Ansatz ist die Unterteilung in Kern- und Randrisiken. Kernrisiken stellen dabei die für den Unternehmenserfolg essen­ziellen Risiken dar, die vom Unternehmen selbst zu tragen sind, um Gewinn erzielen zu können. Randrisiken dagegen sind solche Risiken, die den Unternehmenserfolg negativ beeinflussen können bzw. bei denen kein Anreiz für das Unternehmen besteht, sie selbst zu tragen.30

Daher versuchen Unternehmen Randrisiken zu minimieren, wobei der Transfer dieser Risiken zu Versicherern eine wichtige Rolle spielt. Identifizierte Kernrisiken dagegen werden selbst getragen, weshalb die finanzielle Tragfähigkeit dieser Risiken durch das Unternehmen sichergestellt werden muss.31

Bei Anwendung dieser Unterscheidung auf das Unternehmerrisiko liegt es nahe, dieses mit dem Bereich der Kernrisiken des Unternehmens gleichzusetzen. Dies muss jedoch nicht der Fall sein. In der Realität sind nicht alle Risiken, die das Unternehmen selbst hält und die mit obiger Definition des Unternehmerrisikos übereinstimmen, freiwillig gehal­tene Kernrisiken.

Stattdessen lassen sich die selbst getragenen Risiken eines Unternehmens in zwei Berei­che unterteilen:32 ungedeckte Risiken, insb. Kernrisiken, die bewusst getragen werden, und nicht versicherbare Risiken, die das Unternehmen zwar nicht halten möchte, auf­grund fehlender Alternativen33 aber halten muss. Bei ebendiesen besteht somit ein Bedarf an Versicherungsdeckung, der bisher nicht bedient wurde. Eine Versicherung dieser Un­ternehmerrisiken macht Kapital frei, das Unternehmen zum Tragen von Kernrisiken ein­setzen können.

Diese Tragfähigkeit ist abhängig von der Kapitalisierung des Unternehmens und folglich von der Finanzierungsstruktur. Hier anschließend folgt daher ein kurzer Exkurs in die Theorie der Unternehmensfinanzierung, um die Träger des Unternehmerrisikos zu iden­tifizieren und darauf aufbauend zu prüfen, wann eine Versicherung dieser Risiken einen Mehrwert schaffen könnte.

2.3 Träger des Unternehmerrisikos

2.3.1 Grundlagen der Risikotragung

Die Antwort auf die Frage nach den Trägern des Unternehmerrisikos erscheint intuitiv offensichtlich: die Eigentümer des Unternehmens. Jedoch sind neben den Eigentümern (Shareholder) alle sog. Stakeholder in gewisser Weise Risikoträger. Vertragliche Stake­holder34 sind dabei u. a. Mitarbeiter, Manager, Kunden und Lieferanten, die in einer Aus­tauschbeziehung mit der Unternehmung stehen. Aus Gründen der modelltheoretischen Einfachheit beschränkt sich die Betrachtung jedoch zunächst auf die Eigentümer.

Gemäß der Shareholder-Theorie soll das Ziel der Unternehmung die Maximierung des Unternehmenswerts sein.35 Anhand dieses Ziels wird folglich auch die Finanzierungs­struktur des Unternehmens ausgerichtet, die vereinfacht das Verhältnis von Eigenkapital zu Fremdkapital beschreibt. Ist das Unternehmen teilweise fremdfinanziert, so tragen auch die Fremdkapitalgeber über das Kreditausfallrisiko einen Teil seines Unternehmer­risikos. Die theoretisch optimale Gestaltung der Finanzierungsstruktur ebenso wie der für diese Arbeit relevante bestmögliche Einsatz von Versicherung ist dabei abhängig von den zugrundeliegenden Annahmen. Im Weiteren wird zu Beginn argumentiert, dass Unter­nehmen Fremdkapital einsetzen und Fremdkapitalgeber somit auch als Risikoträger in Frage kommen. Anschließend wird der Mehrwert von Versicherung überprüft, um sich durch die Veränderung von Annahmen an reale Gegebenheiten modellbasiert anzunä­hern.

2.3.2 Finanzierungsstruktur

Die folgende Argumentation basiert auf den Annahmen eines vollkommenen Kapital­markts und vollkommener Information. Hervorzuheben ist insbesondere, dass die An­nahme vollkommener Information einen gleichen, kostenlosen Zugang zu dieser impli­ziert sowie dass keine Transaktionskosten oder Steuern am Markt existieren, kein Insol­venzrisiko besteht und keine Arbitrageaktionen möglich sind.

MODIGLIANI und MILLER argumentieren, dass unter diesen Annahmen die Finanzie­rungsstruktur keinen Einfluss auf den Wert der Unternehmung hat, eine Aufnahme von Fremdkapital die Maximierung des Unternehmenswerts also nicht beeinflusst.36 Der Un­ternehmenswert wird durch die diskontierten Cash Flows der Unternehmung bestimmt. Bei Gültigkeit der genannten Annahmen führt der Einsatz von Fremdkapital zu einer Auf­teilung der Zahlungsströme auf Eigenkapital- und Fremdkapitalgeber, der Gesamtfluss ist aber ebenso hoch wie bei reiner Eigenkapitalfinanzierung, weshalb der Unternehmens­wert unverändert bleibt.37

Bereits durch den Einbezug von Gewinnsteuern mit Abzugsfähigkeit von Zinsen verän­dert sich die Situation: die Nutzung von Fremdkapital (zu einem Zinssatz > 0 Prozent) erhöht den freien Cash Flow (FCF) nach Steuern im Vergleich zur Variante der Eigenfi­nanzierung. Ein höherer Anteil an Fremdfinanzierung führt also zu einem höheren Unter­nehmenswert (Leverage-Effekt). Bei zusätzlicher Existenz von direkten und indirekten Insolvenzkosten im Modell steigen diese Kosten jedoch bei zunehmendem Fremdfinan­zierungsanteil an,38 da gleichzeitig die Insolvenzwahrscheinlichkeit steigt.39 Folglich fi­nanzieren sich Unternehmen sowohl aus Eigenmitteln als auch aus Fremdkapital, womit Fremdkapitalgeber über das Gegenparteiausfallrisiko einen Teil des Risikos der Unter­nehmung tragen.

2.3.3 Mehrwert von Versicherung

Welcher Funktion kann Versicherung in diesem Kontext dienen? Gemäß dem anfangs formulierten Ziel der Investoren müsste Risikotransfer via Versicherung ebenso wie der Einsatz von Fremdkapital den Unternehmenswert vergrößern, um Verwendung zu finden. Um dies zu bewerten, ist zunächst ein Blick auf die Risikosituation nötig.

Das Risiko in Unternehmen unterteilt sich in zwei Komponenten: systematisches Risiko, das alle Unternehmen gleich betrifft, und unsystematisches Risiko, das aus den individu­ellen Charakteristika der Unternehmung entsteht. Das unsystematische Risiko können In­vestoren über den perfekten Kapitalmarkt durch Diversifikation vollständig ausglei- chen.40 Die Risikopräferenz des Investors lässt sich folglich durch eine Kombination aus Aktien, die systematischem Risiko ausgesetzt sind, und risikolosen Anleihen beliebig ge­nau abbilden.

Da jeder Investor seine individuelle Präferenz selbständig am Kapitalmarkt abbilden kann, besteht aus Eigentümersicht keine Notwendigkeit auf Unternehmensebene Risiko­management zu betreiben und Versicherungen einzusetzen. Versicherung ist somit eine wertneutrale Transaktion und hat keine Daseinsberechtigung.41

Sobald jedoch Transaktionskosten und ein Zustand unvollständiger Information einbezo­gen werden, zeigt sich die Relevanz von Versicherung: Denn nun ist es nicht mehr für jeden Investor effizient, seine Risikopräferenz selbst am Kapitalmarkt zu verwirklichen.42 Ebenso herrscht keine vollständige Transparenz mehr über die Risikoposition der einzel­nen Unternehmen. MAYERS und SMITH argumentieren, dass Versicherungsunterneh­men sowohl bei der Schadenregulierung als auch beim laufenden Monitoring der Risiko­situation gegenüber den Unternehmen komparative Vorteile durch Skaleneffekte haben.43 Versicherung auf Unternehmensebene kann das Risiko unter diesen Voraussetzungen ef­fizienter und damit kostengünstiger tragen als die Eigentümer, wodurch die Unterneh­mung besser gestellt wird.

2.3.4 Allokation von Unternehmerrisiko auf Träger

Während Versicherung also für das Unternehmen als Ganzes vorteilhaft sein kann, stellt sich die Frage, welche Anspruchsgruppen von ihr profitieren. Neben Eigen- und Fremd­kapitalgebern betrifft der Unternehmenserfolg auch das anfangs angeführte Netz aus sog. Stakeholdern, wie es bspw. die Mitarbeiter sind.44 Über ihr Arbeitseinkommen sind die Mitarbeiter stark von der Unternehmung abhängig, können dieses Risiko aber nur be­grenzt diversifizieren. Träger des Unternehmerrisikos sollten daher jene Anspruchsgrup­pen sein, die das Risiko effizient diversifizieren können.45 Durch Reduktion der Insol­venzwahrscheinlichkeit ebenso wie der Volatilität von Zahlungsströmen auf Unterneh­mensebene mindert Versicherung das Risiko der Stakeholder, die keine effizienten Di­versifikationsmöglichkeiten besitzen. Da die Ausfallwahrscheinlichkeit zukünftiger Zah­lungen nun geringer ist, sinkt auch die Höhe der von den Stakeholdern an die Unterneh­mung gestellten Forderungen. Dies wiederum deckt die Kosten der Versicherung, da Ver­sicherung als effizientere Lösung kostengünstiger ist. Durch den Transfer des Risikos auf die Träger, die es am effizientesten und somit zu den niedrigsten Kosten tragen, steigt der Wert der Unternehmung. Neben Versicherungsunternehmen sind das auch die Eigen- und Fremdkapitalgeber.46

Aus der Gruppe der Stakeholder tragen Eigen- und Fremdkapitalgeber einen großen Teil des Unternehmerrisikos. Die Risikoteilung zwischen beiden Gruppen ist dabei abhängig von der Finanzierungsstruktur und dem Investitionsprogramm der Unternehmung. Ge­rade bei der Auswahl der Investitionsprojekte durch den Manager47 kann ein Anreiz zur Übervorteilung der Fremdkapitalgeber bestehen.48 Eine bekannte Problematik stellt dabei etwa die Unterinvestition dar, die stattfindet, wenn ein Manager sich gegen die Umset­zung eines den Unternehmenswert steigernden Projekts entscheidet, weil es zum Vorteil der Fremdkapitalgeber die Eigentümer schlechter stellen würde.49 So fallen etwa die Kos­ten einer effizienten Versicherung primär bei den Eigentümern an, während die Senkung der Insolvenzwahrscheinlichkeit überproportional stark den Fremdkapitalgebern zugute­kommt.

Durch Abschluss einer Versicherung findet ein solcher Vermögenstransfer von den Ak­tionären zu den Fremdkapitalgebern statt, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind:50 Erstens kommt die Versicherungsleistung im Insolvenzfall den Fremdkapitalgebern zugute und nicht den sowieso haftungsbeschränkten Aktionären,51 zweitens antizipieren Fremdkapi­talgeber den Effekt der Versicherung nicht, sodass der Preis des Fremdkapitals unverän­dert bleibt. Rationale Aktionäre würden in diesem Szenario folglich keine Versicherung abschließen, da sie sich schlechter stellen würden.

Trifft man jedoch die Annahme, dass Fremdkapitalgeber die Senkung der Insolvenzwahr­scheinlichkeit durch Versicherung antizipieren, so verringert sich der Preis des Fremdka­pitals. Durch diese Preissenkung wird die Versicherung statt von den Eigentümern von den Fremdkapitalgebern finanziert, die auch von ihr profitieren. Somit lässt sich das Un­terinvestitionsproblem lösen, da in einer versicherten Unternehmung riskante Projekte, die aus Sicht der Aktionäre vorteilhaft sind, die Fremdkapitalgeber nicht mehr schlechter stellen.52 Zuvor angeführte Effizienzvorteile der Versicherung lassen sich auch hier an­führen, um zu argumentieren, dass eine Versicherungslösung kostengünstiger ist und so­mit den Wert des Eigenkapitals vergrößert.

2.3.5 Synthese und Anwendung auf Unternehmerrisiko

Um die Träger des Unternehmerrisikos zu identifizieren, wurden zunächst die Stakehol­der einer Unternehmung als mögliche Träger betrachtet, um im nächsten Schritt zu be­obachten, dass eine Versicherung dieses Risikos bei Anpassung gewisser Annahmen ei­nen Mehrwert schaffen kann. Auf Basis dieser Ergebnisse lässt sich abschließend fest­stellen, dass Risiko den Trägern allokiert werden sollte, die es am effizientesten tragen können. Dies sind neben der Versicherung die Eigentümer der Unternehmung.

Unter der Annahme, dass Unternehmen den versicherbaren Teil ihres Risikos zu großen Teilen versichert haben, das Risiko also bereits von Stakeholdern auf die Versicherung als effizienten Risikoträger transferiert wurde, ist davon auszugehen, dass die Investoren das Unternehmerrisiko soweit selbst tragen, wie es die Eigenkapitalausstattung ermög­licht. Eine Versicherung des Unternehmerrisikos stellt Investoren somit besser, falls Ver­sicherungsunternehmen das Risiko effizienter tragen können als die Investoren.

Rückblickend hat das Konzept der Versicherbarkeit in der Auseinandersetzung mit dem Begriff des Unternehmerrisikos bereits eine wichtige Rolle gespielt. Da die Versicherbar­keit des Unternehmerrisikos der zentrale Fokus dieser Arbeit ist, erfolgt nun anschließend eine begriffliche Einführung, bevor beide Bereiche verknüpft werden. In den folgenden Ausführungen wird die Unternehmung erneut als Ganzes und nicht mehr nach An­spruchsgruppen getrennt betrachtet.

3. Versicherung und Versicherbarkeit des Unternehmerrisikos

3.1 Versicherung

3.1.1 Begriffsbestimmung

Unternehmen betreiben Risikomanagement, um den Firmenwert zu steigern. Im Zuge des Risikomanagements versuchen Unternehmen Risiken, die sie nicht selbst tragen möchten, soweit wie möglich auf Dritte zu übertragen. Versicherung ist dabei das meist genutzte Instrument des Risikotransfers. Folglich ist Versicherung eine Austauschbeziehung, in der die Übernahme der Gefahr negativer Abweichungen gegen Zahlung einer Prämie er- folgt.53 Gemäß HAX wird Versicherung darüber hinaus verstanden, als die „Deckung ei­nes im einzelnen ungewissen, insgesamt aber schätzbaren Geldbedarfs auf der Grundlage eines zwischenwirtschaftlichen Risikoausgleichs“54. Versicherung spielt somit sowohl aus der Sicht einzelner Unternehmen als auch aus volkswirtschaftlicher Sicht eine zent­rale Rolle.

3.1.2 Funktion der Versicherung

3.1.2.1 Mikroökonomische Ebene

Für das einzelne Unternehmen schafft Versicherung primär Sicherheit.55 Dies verbessert die Planungsgenauigkeit, spiegelt sich in einer Glättung der Ergebnisse wider, da unsi­chere, hohe Aufwendungen gegen niedrige, sichere Aufwendungen eingetauscht werden, und senkt die Ruinwahrscheinlichkeit des Unternehmens.

Zusätzlich ermöglicht Versicherung durch Übernahme von Randrisiken, dass sich Unter­nehmen auf die Kernrisiken ihres Geschäfts konzentrieren können und vorhandene Res­sourcen gezielt einsetzen können. Vorhandenes Kapital wird dort eingesetzt, wo es auf­grund des spezifischen Fähigkeitenpotenzials des Unternehmens den größten Mehrwert schafft, statt als Rücklage für Randrisiken gebunden zu sein.56

Eine Erweiterung der Grenzen der Versicherbarkeit ermöglicht es Unternehmen noch ge­nauer zu selektieren, welche Risiken selbst getragen werden sollten und welche zediert werden und optimiert damit die Effizienz des eingesetzten Kapitals.

3.1.2.2 Makroökonomische Ebene

Die auf der mikroökonomischen Ebene beobachteten Effekte wirken aggregiert ebenso auf der Makroebene. Risiko lässt sich dabei als Produktionsfaktor interpretieren, der die Wagnisbereitschaft erhöht und dadurch Innovation begünstigt.57 Somit dient Versiche­rung auch auf der volkswirtschaftlichen Ebene als Katalysator privater Investition, der Wohlstand schafft und technischen Fortschritt unterstützt.58

Weiterhin agieren Versicherer als Berater und Prüfer des Risikomanagements der Versi­cherungsnehmer (VN).59 Indem gutes Risikomanagement zu geringeren Versicherungs­prämien führt und das Vorliegen gewisser Risikomanagementstandards sogar Grundvo­raussetzung für das Erlangen von Versicherungsschutz ist, incentiviert die Versicherungs­wirtschaft Unternehmen Risikomanagement zu betreiben.60 Sie unterstützt dabei mit ihrer Expertise und trägt über Mindestanforderungen dazu bei Branchenstandards zu etablie­ren.

Um Innovationen zu unterstützen, stehen Versicherungen laufend vor der Herausforde­rung neuartige Risiken zu versichern, die an die Grenzen der Versicherbarkeit stoßen. Dies bietet Versicherern jedoch gleichzeitig die Chance, ihren Mehrwert für Unterneh­men sowie für die Gesellschaft als Unterstützer des technischen Fortschritts kontinuier­lich neu zu beweisen.

Doch nicht nur aus gesellschaftlichen, sondern auch aus wettbewerblichen Gründen ver­folgen Versicherer die Strategie, nach Lösungen zu suchen, um die bestehenden Grenzen zu erweitern und sich von der Konkurrenz abzusetzen, indem sie für den Bedarf ihrer Kunden Lösungen finden.

Im folgenden Kapitel werden das Konzept der Versicherbarkeit und mögliche Grenzen aus verschiedenen Perspektiven beleuchtet, um eine theoretische Basis für die nachfol­gende Überprüfung dieser Grenzen zu schaffen.

3.2 Versicherbarkeit

3.2.1 Begriffsbestimmung

Im Rahmen der Versicherung von Risiken wird häufig unterschieden zwischen sog. ver­sicherbaren und nicht versicherbaren Risiken. Diese Abgrenzung unterstellt eine Grenze der Einsatzmöglichkeiten von Versicherung, die es näher zu betrachten gilt. Die grund­sätzlichste Form der Unterscheidung basiert auf der realen Ausprägung: versicherbar ist, was versichert wird.61 Nicht versicherbar sind somit solche Risiken, die Kunden abdecken möchten, für die sie am Markt aber keine Versicherung kaufen können.62 BERLINER fügt dieser Schwarz-Weiß-Unterscheidung einen Graubereich hinzu. Während Risiken, die niemand am Markt versichert (objektiv nicht versicherbar), in der schwarzen und Ri­siken, die jeder versichert (objektiv versicherbar), in der weißen Zone liegen, fallen Risi­ken, für die nur manche Versicherer Deckung anbieten (subjektiv versicherbar), in den dazwischenliegenden Graubereich.63

Diese Definitionen sind jedoch aus zwei Gründen ungenügend: erstens sind sie Moment­aufnahmen, und zweitens lassen sie keinen Rückschluss auf die Ursachen der Nicht-Ver­sicherbarkeit zu. KARTEN schreibt „Insurability knows no basic formula'"64. Die Frage, ob ein Risiko versicherbar ist, ist folglich eine Frage der Definition von Versicherbarkeit. Dazu werden nun drei Ansätze betrachtet, die Ursachen und Grenzen der Versicherbarkeit definieren.

3.2.2 Marktlogik

Die Marktlogik (bzw. Entscheidungslogik) basiert auf dem Konzept der Versicherung als Ergebnis einer Austauschsituation. Dabei findet ein Austausch von Prämie und Risiko zwischen Versicherer und VN statt.65

Risiko ist damit versicherbar, wenn beide Seiten einen positiven Nutzen aus dem Vertrag ziehen, eine Einigung über Deckungsumfang (Ausmaß des übertragenen Risikos) und Prämie besteht.66

Die Grenze der Versicherbarkeit kann hier in drei Situationen erreicht werden:67

1. Die gesuchte Deckung wird nicht angeboten.
2. Die angebotene Deckungskapazität ist nicht ausreichend.
3. Die Prämie für die Versicherungsdeckung ist prohibitiv hoch.

Da wie oben beschrieben ein subjektiver Bereich der Versicherbarkeit existiert, liegt es nahe, dass individuelle Gegebenheiten die individuellen Grenzen einzelner Versicherer determinieren. Hier sind drei Aspekte von Bedeutung, die die Strategie des Versicherers widerspiegeln:68

1. Der Grad der Risikoaversion des Versicherers.
2. Die aktuelle Risikosituation verbunden mit der verfügbaren Kapazität.
3. Die individuelle Einschätzung des zu versichernden Risikos.

Die Marktlogik spiegelt somit die aktuelle Situation am Versicherungsmarkt wider und betrachtet Versicherbarkeit aus der Perspektive der Akteure am Markt, die anhand ihres individuellen Nutzens entscheiden. Indem sie sich auf den Markt in seiner aktuellen Form bezieht, schafft sie eine klare Grenze zwischen Versicherbarkeit und Nicht-Versicherbar­keit, die jedoch zeitpunktbezogen ist und sich auf die beteiligten Akteure, aber nur indi­rekt auf das Produkt bezieht. Konkrete Implikationen zur Beziehung zwischen Versicher­barkeit und Attributen des zu versichernden Risikos lassen sich aus der Marktlogik daher nicht ableiten. Stattdessen lässt sich die Marktlogik (erneut laut KARTEN) auf „eine Frage des Preises"69 herunterbrechen.

3.2.3 Kapitalmarktlogik

Eine weitere Herangehensweise stellt die Kapitalmarktlogik dar. Unternehmen sind ihren Eigentümern verpflichtet. Sofern die Eigentümer private Investoren sind (im Gegensatz zu bspw. öffentlich-rechtlichen Trägern) ist das Versicherungsunternehmen mit einer An­forderung an die zu erzielende Eigenkapitalrendite konfrontiert. Den Grundprinzipien der Lehre von Investition und Finanzierung entsprechend, wird der Versicherer somit nur Policen zeichnen, deren erwartete Rendite mindestens der geforderten Eigenkapitalren­dite entspricht. Deckungszusagen mit geringerer Rendite sind nicht versicherbar. Damit markieren die Ansprüche der Eigentümer gemäß der Kapitalmarktlogik die Grenze der Versicherbarkeit.70

Diese Grenze ist, gleichsam den Forderungen der Investoren, abhängig von der Verzin­sung alternativer Anlageformen auf dem Kapitalmarkt und somit exogen determiniert und zeitpunktabhängig. Die in der Kapitalmarktlogik dominierende finanzielle Perspektive ermöglicht folglich keine Entscheidung bzgl. der Versicherbarkeit aus Risikosicht.

3.2.4 Versicherungstechnische Logik

Der dritte Ansatz, der in diesem Kapitel beleuchtet werden soll, ist die versicherungstech­nische Logik, die die Versicherbarkeit aus einer Risikoperspektive bewertet. Hierzu wur­den in der Wissenschaft verschiedene Kriterienkataloge erarbeitet.71

KARTENs Modell aus fünf Kriterien ist dabei ein weit verbreiteter Ansatz, der sowohl umfassend als auch pragmatisch gehalten ist. Um versicherbar zu sein, muss ein Risiko demnach den folgenden Kriterien genügen:72

1. Größe: Eine maximale Schadenhöhe pro Risiko sollte bestimmbar sein, die vom Versicherer getragen werden kann. Sollte das zu versichernde Risiko in sich keine zuverlässig begrenzte Schadenhöhe73 aufweisen, die etwa bei Haftpflichtrisiken für gewöhnlich fehlt, ist die maximale Schadenzahlung durch ein Deckungslimit zu begrenzen. Der Versicherer kann eine Deckung möglicher Schadenersatzan­sprüche andernfalls nicht gewährleisten.74
2. Eindeutigkeit: Der Deckungsumfang der Versicherung muss eindeutig definiert und somit klar abgrenzbar sein. Ebenso müssen die fälligen Schadenzahlungen bestimmbar sein. Unklarheiten können zu Betrug genutzt werden und in Ausei­nandersetzungen zwischen den Vertragsparteien enden. In der Praxis ist hier oft ein inverser Zusammenhang zwischen Deckungsumfang und Eindeutigkeit zu be­obachten: Je klarer die Deckung definiert wird, desto eingeschränkter ist sie.
3. Schützbarkeit: Das Kriterium der Schätzbarkeit fordert, dass das Schadenausmaß eines Risikos abschätzbar sein muss. Unter schätzbar wird grundsätzlich verstan­den, dass die Wahrscheinlichkeitsverteilungen von Schadenanzahl und Schaden­höhe bekannt sind.75 Es ist jedoch in der Praxis unmöglich, die objektiven Wahr­scheinlichkeitsverteilungen zu kennen.76 Beim Versuch, sich etwa mittels Ver­gangenheitsdaten an die objektive Verteilung anzunähern, entsteht immer Diag­noserisiko, das das Risiko der Abweichung von der wahren Verteilung bezeich- net.77 Folglich bietet dieses Kriterium nur eine fließende Grenze, die zudem von der Risikopolitik des Versicherungsunternehmens abhängt.
4. Unabhängigkeit: Die Forderung der Unabhängigkeit der Risiken hat zum Ziel, dass mehrere Versicherungspolicen möglichst nicht derselben Gefahr ausgesetzt sind, dass also sog. Kumulschäden vermieden werden können. Zwei Risiken sind unabhängig, wenn der Eintritt eines Schadenereignisses bei Risiko A keinen Ein­fluss auf die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Schadens bei Risiko B hat. Je geringer die positive Korrelation zwischen zwei Risiken, desto besser der Aus­gleich im Kollektiv. Da Risiken häufig teilweise denselben Gefahren ausgesetzt sind wird vollständige Unabhängigkeit nicht als hartes Kriterium verwendet. Ent­scheidend ist stattdessen die Exponierung des Versicherers gegenüber einer Ge­fahr im gesamten Portfolio: die mögliche Gesamtschadenhöhe eines Ereignisses. Die Herausforderung der Unabhängigkeit hängt somit eng mit dem Kriterium der Größe zusammen.
5. Zufälligkeit: Der Eintritt des Schadenereignisses muss darüber hinaus zufällig sein. Das bedeutet in diesem Fall, dass der Eintritt vom VN unbeeinflussbar und ungewiss ist, der VN also bei Abschluss der Versicherung keine Kenntnis über mögliche Schadeneintritte besitzt. Falls keine vollständige Unbeeinflussbarkeit gegeben ist, entsteht Moral Hazard: die Gefahr, dass der VN sich mit Versiche­rungsschutz anders verhält, als er es tun würde, wenn er nicht versichert wäre.78

Vertragskomponenten wie Selbstbehalte oder Obliegenheiten dienen der Begren­zung des Moral Hazards, können es aber nicht vollständig ausgleichen. In der Versicherungspraxis ist Zufälligkeit in vielen Fällen nur begrenzt gegeben.79

Gemäß der versicherungstechnischen Logik gilt ein Risiko als versicherbar, wenn es die genannten Kriterien erfüllt.

3.2.5 Synthese

Versicherbarkeit ist ein vielschichtiges Thema. Während die Marktlogik das Resultat von Entscheidungsprozessen der Akteure ex post als eine harte Grenze definiert, besteht die Grenze gemäß der Kapitalmarktsicht in der exogenen Renditeforderung der Eigentümer. Sowohl die Rendite als auch der am Markt entscheidende Preis der Deckung sind Folge­erscheinungen der Gestaltung des Versicherungsprodukts und der Auswahl des Risikos. Auf die Eigenschaften des zu versichernden Risikos lassen beide Ansätze jedoch nur be­grenzt Rückschlüsse zu.

Die versicherungstechnische Logik formuliert dazu Kriterien zur Bewertung der Risiken. Jedoch sind diese Kriterien bei Anwendung gemäß Wortsinn praxisfern und sind daher subjektiv anzupassen. Aus der versicherungstechnischen Sichtweise lässt sich somit keine universale Grenze der Versicherbarkeit identifizieren, sondern nur „je, desto“-Beziehun- gen.80 Bestehende Kriterienkataloge dienen stattdessen als Analyseschemata für Risiken, die Versicherer nutzen können, um individuelle Entscheidungen zu treffen.81

Da die versicherungstechnische Ausgestaltung von Risiken die Grundlage für Prämien- und Renditeüberlegungen bildet, wird im weiteren Verlauf der Argumentation der Schwerpunkt auf ebendiesen Bereich gelegt, während Markt- und Kapitalmarktlogik nachrangig beleuchtet werden.

3.3 Versicherbarkeit des Unternehmerrisikos gemäß etablierter Kriterien

der Versicherungstechnik

3.3.1 Herangehensweise

Sowohl aus gesamtwirtschaftlichem Interesse als auch aus eigenen Wettbewerbsmotiven verfolgen Versicherer die Strategie, mögliche Grenzen der Versicherbarkeit zu erweitern. Während diese Grenzen in vielen Bereichen immer wieder ausgeweitet werden konnten,82 gilt Unternehmerrisiko gemeinhin weiterhin als nicht versicherbar. Um diese Annahme zu hinterfragen, ist zunächst zu prüfen, welche Unzulänglichkeiten bzw. Herausforderun­gen sich bei der Versicherbarkeitsprüfung des Unternehmerrisikos mit den etablierten Kriterien abzeichnen, um in der Folge zu beleuchten, welche Lösungsmöglichkeiten exis­tieren könnten. Die Prüfung der Versicherbarkeit erfolgt anhand der Kriterien der Versi­cherungstechnik.

3.3.2 Größe

Die Größe eines Risikos stellt grundsätzlich eine Hürde dar, wenn die Deckung sich nicht auf einen konkreten, messbaren Gegenwert bezieht und somit kein „natürliches“ Scha­denlimit existiert und gegebenenfalls auch die Bestimmung der Schadenhöhe nicht ein­deutig ist. Ein solcher messbarer Gegenwert ist z. B. das Haus in einer Wohngebäudever­sicherung. Da dies u. a. in der Haftpflichtversicherung nicht der Fall ist, existiert in Poli­cen ein Haftungslimit des Versicherers. Die Risikolebensversicherung bspw. ist als Sum­menversicherung strukturiert, um die Problematik, den monetären Wert eines Lebens be­stimmen zu müssen, zu umgehen.83 Ohne Zweifel existieren auch im Bereich des Unter­nehmerrisikos viele Risiken ohne einen solchen messbaren Gegenwert. Wie die Beispiele aus bestehenden Versicherungsprodukten zeigen, lassen sich unlimitierte Deckungszusa­gen vermeiden, womit das Kriterium der Größe als Gefahr für die Deckungskapazität des Versicherers aus versicherungstechnischer Sicht handhabbar ist.

Notwendige Deckungskapazität ist in der Branche aktuell umfassend vorhanden.84 Das Wachstum im Bereich des Alternativen Risikotransfers (insb. bei Insurance Linked Securities)85 gibt Versicherern neue Möglichkeiten im Umgang mit Spitzenrisiken im Katastrophenbereich und befreit damit bisher gebundene Reserven, die nun zur Besiche­rung anderer Risiken verwendet werden könnten.

3.3.3 Eindeutigkeit

Das Kriterium der Eindeutigkeit des Risikos fordert eine klare, abgrenzbare Definition der Gefahren. Das zuvor gewählte Begriffsverständnis des Unternehmerrisikos ist be­wusst breit genug gehalten, um verschiedene Arten von Unternehmerrisiko und entspre­chende Deckungsmöglichkeiten zu umfassen. Eine Einschränkung der Deckung ist daher je nach Bedarf des VN zu treffen.86 Dabei muss Klarheit herrschen, ob ein eingetretenes Schadenereignis versichert ist und wie hoch die zu leistende Schadenzahlung ist.87 Beide Aspekte lassen sich durch eine klare Gestaltung des Versicherungsvertrags beherrschen, die wiederum die Ergebnisse eines Dialogs abbildet, in dem die Vertragspartner dezidiert die gewünschte und zu gewährende Deckung vereinbaren.

Die Frage, ob ein Schadenereignis versichert ist, ist mittels einer geeigneten Trigger-Kon­struktion zu klären. Der sog. Trigger ist dabei der Auslösemechanismus der Entschädi­gung. Klassischerweise muss ein Schaden an einem versicherten Gegenstand bzw. einer versicherten Person entstanden und durch eine versicherte Gefahr verursacht worden sein (indemnity trigger). Alternativ könnte auch aufgrund einer versicherten Gefahr ein Para­meter unter eine vordefinierte Grenze gefallen sein (parametric trigger), z. B. der Output der Produktion. Besonders bei Eintritt mehrerer Gefahren könnte sich die Zuordnung ei­ner (Teil-)Schadenhöhe zu einer der Gefahren schwierig gestalten, weshalb auch hierzu klare Regeln zu definieren sind.

Für die Bestimmung der Schadenhöhe bieten sich die bereits beschriebenen Optionen: Begleichung des real entstandenen Schadens im Sinne einer Schadenversicherung oder Auszahlung einer ex ante bestimmten Summe im Sinne einer Summenversicherung.88 In der Betriebsunterbrechungsversicherung etwa werden anfallende Kosten während der Unterbrechung der Produktion und unter Umständen zusätzlich ein Teil des Umsatzaus­falls gedeckt.89

Obwohl zweifelsohne wichtig, stellt die Eindeutigkeit selbst keine unabdingbare Grenze der Versicherbarkeit dar.90 Stattdessen verweist das Kriterium auf die anderen Kompo­nenten: So können uneindeutige Risiken die Schätzbarkeit erschweren, bei unklarer Aus­grenzung von beeinflussbaren Risiken zu Moral Hazard führen oder bei unklarem Um­fang der Deckung zu Herausforderungen der Unabhängigkeit und der Größe führen. Die Erfüllung des Kriteriums der Eindeutigkeit ist weiterhin vorrangig von der Vertragsge­staltung abhängig und nicht vom Risiko selbst, weshalb sie aufgrund der Neuheit der De­ckung bei der Versicherung von Unternehmerrisiko teils herausfordernd aber erfüllbar sein sollte.91 Dabei ist zu beachten, dass sich Eindeutigkeit umso schwieriger gestaltet, je breiter der Deckungsumfang ist.92

3.3.4 Schätzbarkeit

Ein weiteres Kriterium ist die Schätzbarkeit des Risikos, die sich für gewöhnlich anhand der verlässlichen Bestimmbarkeit eines Gesamtschadenerwartungswerts und einer dazu­gehörigen Varianz bewerten lässt.93 Die Gesamtschadenverteilung basiert auf einer Scha­denzahl- und einer Schadenhöhenverteilung. Relevant für die Schätzbarkeit eines Risikos sind somit die Frequenz sowie die Schwere möglicher Schäden, welche sich jedoch nicht objektiv vorhersagen lassen. Eine Annäherung in Abhängigkeit ihrer Schadenursache lässt sich mittels verschiedener etablierter Bewertungsmethoden durchführen, die in der Wissenschaft umfangreich beschrieben sind.94

Die Anwendung dieser Methoden bedarf einer gewissen Datengrundlage. Im Gegensatz zu Elementarrisiken ist Unternehmerrisiko jedoch meist stark von menschlichem Verhal­ten beeinflusst und damit schwierig aus historischen Daten schätzbar. Dennoch werden im Unternehmensalltag Entscheidungen getroffen, bei denen eine bewusste Risikoabwä­gung stattfindet, um die für das Unternehmen beste Alternative zu wählen.

Diese Entscheidungen sollten auf Basis umfangreicher Informationen getroffen werden, die die Grundlage für eine Schätzbarkeit des Risikos bilden. Unternehmen besitzen meist große Mengen an Vergangenheitsdaten zu Geschäftsprozessen, realisierten Risiken und den Effekt dieser aufgetretenen Gefahren. Bei neuartigen Risiken fehlen dagegen häufig notwendige Informationen. Die Schätzbarkeit eines Risikos ist daher abhängig von der rechtzeitigen Verfügbarkeit aussagekräftiger Informationen für den Versicherer. Ent­scheidend für die Verfügbarkeit ist dabei, dass der VN dem Versicherer die nötigen In­formationen offenlegt. Aussagekräftig sind die Informationen, wenn sie validiert und an­wendbar, also für das vorliegende Risiko weiterhin gültig sind.95

Unternehmerische Entscheidungen basieren dabei auf internen und externen Informatio­nen. Während interne Informationen, bspw. zur Qualifikation der Mitarbeiter, verfügbar und aussagekräftig sind, können externe Faktoren, wie etwa die Konjunkturentwicklung oder Gesetzesänderungen, nicht verlässlich geschätzt werden. Dieses Risiko der Verän­derung äußerer Einflussfaktoren ist grundsätzlich in allen Versicherungen inhärent,96 wiegt jedoch bei der Versicherung von Unternehmerrisiko besonders schwer, da Markt­risiko einen großen externen Einflussfaktor darstellt.

Es wurde bereits festgehalten, dass auch Schätzbarkeit ein subjektives Kriterium ist, das je nach Versicherer unterschiedliche Anforderungen umfasst. Folglich ist sowohl von der Art des Unternehmerrisikos als auch von den subjektiven Anforderungen des Versiche­rers abhängig, ob ein bestimmtes Risiko versicherbar ist. Hervorzuheben ist, dass auch Unternehmen Risiken bewusst einschätzen, bevor sie darüber entscheiden, ob ein Risiko eingegangen wird.97 Eine informierte Abschätzung des Risikos sollte daher auch für Ver­sicherer möglich sein, sofern der VN die relevanten Informationen mit seinem Versiche­rer teilt und der Versicherer die nötige Kompetenz besitzt, eine korrekte Risikoeinschät­zung vorzunehmen.

Die Tendenz der Versicherungswirtschaft auch neuartige Risiken zu zeichnen, unterstrei­chen Beispiele wie die Versicherung unerprobter Satellitentechnologie98 oder das Wachs­tum der Cyberversicherung trotz fehlender historischer Schadendaten und hohen Ände- rungsrisikos.99

Während die Neuartigkeit von Risiken im Bereich der Schätzbarkeit kein grundsätzliches Ausschlusskriterium ist, könnte die Beeinflussbarkeit der Risikosituation insb. durch Ver­halten Dritter (Marktrisiko) durchaus ein großes Änderungsrisiko darstellen, das eine Herausforderung für die Risikoprüfung und -tarifierung des Versicherers ist. Denn wäh­rend diese Prozesse meist periodisch stattfinden, sind im Unternehmen und am Markt laufend risikobeeinflussende Entscheidungen zu treffen. Je mehr solcher Entscheidungen während der Laufzeit einer Police anfallen, desto größer ist die Unsicherheit über die Risikosituation des Unternehmens, weshalb die ex ante Bestimmung einer fixen Prämie unzureichend sein könnte und hohe Risikozuschläge erfordern würde. Eine Anpassung der Zuschläge anhand ex post verfügbarer Informationen könnte eine risikoadäquate Prä­mie ermöglichen.

3.3.5 Unabhängigkeit

Um Risikoausgleich im Kollektiv zu ermöglichen, sollten Risiken möglichst unabhängig voneinander sein.100 Die Versicherung abhängiger Risken könnte bei Eintritt eines Ku- mulschadenszenarios die Leistungsfähigkeit des Versicherers überschreiten.101 Wichtiger als die Unabhängigkeit der einzelnen Risiken ist damit die mögliche Gesamtschadenhöhe des Portfolios bezogen auf eine versicherte Gefahr.102

Damit ist entscheidend, ob Unternehmerrisiko von den gleichen Gefahren bestimmt wird wie die Risiken, die Versicherer bereits im Portfolio haben. Wie u. a. in Abschnitt 2.2.1 ausgeführt wird, ist Marktrisiko ein zentraler Bestandteil des Unternehmerrisikos,103 wäh­rend viele objektiv versicherbare Risiken empirische Risiken und somit unbeeinflussbar sind.104 Folglich wäre eine Abhängigkeit nur dort gegeben, wo eine Korrelation zwischen natürlichen Gefahren und Marktentwicklungen besteht.

Um dies zu beleuchten lohnt ein Blick auf den Markt für Alternativen Risikotransfer, auf dem in den letzten Jahren eine Zunahme von Investitionen in Insurance Linked Securities (ILS) durch institutionelle Investoren zu beobachten war.105 Ein zentrales Argument von Seite der Investoren für diesen Trend ist die Diversifikation des Portfolios: ILS-Produkte werden als größtenteils unkorreliert mit klassischen Anlageformen auf den Kapitalmärk­ten106 wahrgenommen, was sie für die Portfoliodiversifikation prädestiniert.107 Während dies jedoch insofern gilt, dass eine Wirtschaftskrise keine Naturkatastrophen auslöst, be­steht umgekehrt durchaus eine gewisse Kausalität. Speziell in stark globalisierten Wert­schöpfungsketten können sich aufgrund lokaler Extremereignisse Risiken auch für Un­ternehmen in anderen Regionen der Welt manifestieren. Jedoch ist die Deckung solcher empirischer Extremereignisse, wie es etwa Naturkatastrophen sind, zumindest auf der Seite des direkt betroffenen Unternehmens bereits ein Schwerpunkt der Versicherungs­wirtschaft. Derartige Risiken sind somit häufig bereits versichert. Fraglich ist daher, ob bei einer zusätzlichen Versicherung von Unternehmerrisiko wirklich eine Erhöhung der Kumulschadenexponierung der Versicherungsbranche erfolgen würde.

Unternehmerrisiko muss genau auf seine Diversifikationseffekte untersucht werden. Gleichzeitig müssen Exponierungen gegenüber möglichen Kumulszenarien laufend welt­weit kontrolliert und koordiniert werden, wobei das Vorliegen eindeutiger Deckungen Voraussetzung ist. Entscheidend ist weniger die Unabhängigkeit der Risiken, als die Ver­teilung der Gesamtschadenhöhe bei Eintritt von Kumulereignissen.

Während Kumulrisiko die Versicherungsseite betrifft, könnten adverse Marktentwicklun­gen zusätzlich die Aktivseite der Versicherer belasten. Damit ist weiterhin zu prüfen, ob die Versicherung des Unternehmerrisikos zu möglichen gleichzeitigen Belastungen auf Aktiv- und Passivseite führen könnte.

3.3.6 Zufälligkeit

In den bisherigen Ausführungen wurde bereits festgestellt, dass das Unternehmerrisiko eine Risikokategorie ist, die stark verhaltensbeeinflusst ist - einerseits von den Entschei- dern im Unternehmen selbst und andererseits von weiteren Akteuren am Markt. Die in­tuitive Annahme, dass Unternehmerrisiko mit dem Kriterium der Zufälligkeit nur schwie­rig vereinbar ist, ist dabei nicht ohne Weiteres von der Hand zu weisen. Es lässt sich jedoch hinterfragen, wie relevant das Kriterium für die Versicherbarkeitsentscheidung ist.

Der Anspruch der Ungewissheit an das Risiko wird damit begründet, dass ein sicherer Schaden nicht versichert werden kann,108 während der Aspekt der Unbeeinflussbarkeit

formuliert wird, um Moral Hazard zu vermeiden.109 Die Logik dahinter ist simpel: der VN wird weder die Eintrittswahrscheinlichkeit noch die Höhe des Schadens zu Unguns­ten der Versicherung beeinflussen, wenn er dies nicht kann. Die ex ante vom Versicherer vorgenommene Einschätzung des Risikos behält ihre Gültigkeit.

Hinter diesem Szenario steht die Annahme, dass die Interessen des VN und des Versiche­rers gegenläufig sind.110 Der Versicherer möchte eine hohe Prämie einnehmen, aber mög­lichst geringe Schadenaufwendungen leisten. Der VN dagegen möchte eine möglichst geringe Prämie zahlen und eine möglichst umfangreiche Leistung erhalten.111 Er könnte bspw. versucht sein, unbeobachtet vom Versicherer Risikomanagementausgaben zu re­duzieren und auf Sicherheitsmaßnahmen zu verzichten, um selbst Kosten zu sparen, da er sich bewusst ist, dass im Schadenfall der Versicherer zahlt. Ebenso besteht ein Anreiz Versicherungsbetrug zu begehen, indem der VN einen Schaden herbeiführt, falls er sich im Schadenfall besserstellen würde.112 Im Bereich des Unternehmerrisikos haben Ent- scheider viele Möglichkeiten, nach Versicherungsabschluss die Risikosituation zu verän­dern.

Eine Ursache für die Notwendigkeit des Kriteriums der Unbeeinflussbarkeit ist die Mo- ral-Hazard-erzeugende Divergenz der Interessen zwischen den Vertragsparteien. Falls beide Parteien jedoch gemeinsame Interessen haben, verliert das Kriterium in gewissem Maße an Relevanz. Ziel muss es daher sein, ein alignment of interest zwischen VN und Versicherer herzustellen. In diesem Fall können auch Risiken versichert werden, die vom VN beeinflussbar sind.

Darüber hinaus ist Unternehmerrisiko abhängig vom Verhalten Dritter, u. a. von Kunden, Lieferanten oder Konkurrenten.113 Unternehmen stehen am Markt in einer Wettbewerbs­situation und treffen Entscheidungen daher mit dem Ziel, am Markt bestehen zu können. Folglich lassen sich unternehmerische Entscheidungen nicht unabhängig vom jeweiligen Marktumfeld betrachten. Während solche spieltheoretischen Situationen teilweise als nicht versicherbar gelten,114 lässt sich der Einfluss Dritter aus dem Unternehmerrisiko grundsätzlich nicht ausschließen. Eine Versicherung von Unternehmerrisiko muss also neben internen auch externe Risikofaktoren beachten.

Besonders offensichtlich wird dies bspw. bei der Betrachtung des Absatzrisikos einer Un­ternehmung. Während ein Teil des Angebots vom Unternehmen intern bestimmt wird, ist die Nachfrage der Kunden nach den Produkten des Unternehmens abhängig von Markt­prozessen und externen Faktoren.

Ebenso darf die Gefahr von externem Moral Hazard nicht vernachlässigt werden.115 Die­ser Begriff beschreibt das Phänomen, dass das Vorliegen einer Versicherung Dritte zu einer Verhaltensänderung veranlasst. Dies könnten u. a. Geschäftspartner der versicher­ten Unternehmung sein, die versuchen werden, ihren Nutzen auch in der Versicherungs­situation zu optimieren. Externes Moral Hazard kann zu einer unerwarteten, erheblichen Veränderung von Frequenz und Höhe der Schadenereignisse führen, weshalb mögliche dahingehende Effekte einer Versicherung immer vorher zu prüfen sind.

Die Prüfung des Kriteriums der Zufälligkeit ergibt folglich drei Felder, die es zu beachten gilt: die Kontrolle von internem und das Monitoring von externem Moral Hazard sowie die Beeinflussbarkeit des Unternehmerrisikos durch Dritte.

3.3.7 Synthese

Aus obiger Analyse ergibt sich ein gemischtes Bild. Zunächst lässt sich jedoch erneut festhalten, dass die Subjektivität der Kriterien auch für die Versicherung von Unterneh­merrisiko viel Spielraum lässt. Die allgemein gehaltene Definition des Unternehmerrisi­kos in dieser Arbeit ermöglicht nach dieser kurzen Analyse erwartungsgemäß keine har­ten Aussagen zur Versicherbarkeit, jedoch lassen sich kritische Bereiche identifizieren, die eine tiefergehende Auseinandersetzung erfordern. Dies trifft insb. auf die Zufälligkeit möglicher Schäden ebenso wie auf das Kriterium der Unabhängigkeit und die daraus fol­gende Kumulgefahr zu. Ein dritter Aspekt ist das möglicherweise verstärkt vorliegende Änderungsrisiko aufgrund imperfekter Zufälligkeit. Ein Überblick der bisherigen Ergeb­nisse erfolgt in Tabelle 1:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 1: Vorläufige Bewertung der Versicherbarkeit des Unternehmerrisikos anhand des bestehenden Kriterienkatalogs

Im nun anschließenden Kapitel sollen die identifizierten Schwierigkeiten bzw. Unzu­länglichkeiten des Unternehmerrisikos bzgl. der bisherigen Kriterien aufgelöst werden. Dazu werden die noch nicht erfüllten Kriterien genauer beleuchtet.

4. Lösungsansätze zur Versicherbarkeit des Unternehmerrisikos

4.1 Herangehensweise

Gemäß der dreistufigen Vorgehensweise wurde soeben die Problemanalyse durchgeführt, die darin besteht, die Grenzen der bekannten Kriterien der Versicherbarkeit in Bezug auf Unternehmerrisiko zu identifizieren. Im nächsten Schritt wird versucht, Lösungsansätze für die identifizierten Problemstellungen zu finden, bevor diese wiederum im Rahmen einer Fallstudie angewandt und überprüft werden sollen.

Das Kapitel zielt darauf ab, Vorgehensweisen zu identifizieren, die Versicherer zur Lö­sung der Herausforderungen nutzen können, und somit eine Versicherbarkeit von Unter­nehmerrisiko ermöglichen.

4.2 Änderungsrisiko

Bei der Prüfung des Kriteriums der Schätzbarkeit wurde das Änderungsrisiko als Heraus­forderung identifiziert. Änderungsrisiko bezeichnet die Instabilität „des Schadenursa- chenkomplexes im Betrachtungszeitraum“116. Neben dem Risiko der Änderung rechtli­cher Rahmenbedingungen, dem grundsätzlich jede Versicherung ausgesetzt ist, kommt im Fall der Versicherung von Unternehmerrisiko ein weiterer Aspekt hinzu: Unterneh­merrisiko ist von internen Entscheidungen117 und dynamischen Märkten beeinflusst. Un­ternehmen agieren auf verschiedenen Märkten (Beschaffungsmarkt, Absatzmarkt, Ar­beitsmarkt, etc.) und sind damit von Veränderungen auf diesen Märkten betroffen. Auf­grund der Vielzahl an Akteuren auf einem Markt sind diese Veränderungen dynamisch und schwierig abschätzbar. Ebenso fehlen aussagekräftige Informationen, die eine ver­lässliche Prognose von Marktentwicklungen und deren Effekten ermöglichen könnten.

Schätzbarkeit ist grundsätzlich nötig, um eine Gesamtschadenverteilung und eine adä­quate Risikoprämie zu bestimmen. Fehlende Schätzbarkeit aufgrund hohen Änderungsri­sikos würde zusätzliche Risikoaufschläge erfordern, die die Attraktivität des Versiche­rungsprodukts für Unternehmen senken. Je größer dabei die bestehende Unsicherheit, desto höhere Risikoaufschläge sind zu erheben.118 Diese werden ex ante bestimmt, um die zusätzliche Unsicherheit in der Prämie abzubilden. Die Wahl konservativer Risikozu­schläge würde bedeuten, dass in der Regel ein Teil der Prämie rückerstattet wird.

Es bestehen zwei Ansätze eine faire Prämie zu bestimmen, die miteinander verknüpft werden können. Zuerst kann versucht werden, ex ante eine möglichst genaue Schätzung des zu versichernden Unternehmerrisikos vorzunehmen. Anschließend kann die Prämie ex post korrigiert werden, wenn mehr Informationen zum versicherten Risiko vorlie- gen.119

Ersteres basiert auf einer sorgfältigen Risikoanalyse, in der Gefahren identifiziert und diese bspw. in Verbindung mit einer Szenarioanalyse bewertet werden.120 Die Risikoein- Schätzung umfasst die Diagnose der aktuellen Situation und die darauf aufbauende Prog­nose der weiteren Entwicklung.121 Dabei entstehen ein Diagnose- und ein Prognoseri­siko.122

Da Risikoanalysen somit nur eine begrenzte Annäherung an die reale Ausprägung ermög­lichen und das Änderungsrisiko nicht reduzieren, kann ex post eine Anpassung der Prä­mie stattfinden, falls nach Ende der Haftungsperiode mehr aussagekräftige Informationen vorliegen.

Ex post besteht zwar Sicherheit über eingetretene Schäden, jedoch bedeutet das nicht, dass die Risikosituation der vergangenen Periode objektiv beurteilt werden kann (Diag­noserisiko). Die Aussagekraft der eingetretenen Schäden für die (unbekannte) objektive Gesamtschadenverteilung ist begrenzt, auch wenn die Schadenhistorie in Ansätzen der Erfahrungstarifierung breite Anwendung findet.123

Daher werden weitere Indikatoren genutzt, um ex post Unsicherheit zu reduzieren. Ver­sicherungsprämien werden mitunter an den Umsatz geknüpft oder enthalten gewisse Usage-Based-Insurance-Komponenten.124 Die Nutzung von Telematics-Konzepten er­möglicht eine Reduktion der Unsicherheit über das Fahrverhalten eines VN im Laufe der Versicherungsperiode.125

Damit existieren messbare Indikatoren, deren Ausprägung die Gesamtschadenverteilung und somit in ex ante festgelegtem Maße die finale Prämie beeinflusst. Erforderlich ist, dass diese Indikatoren die reale Risikosituation näherungsweise abbilden. Für den Einbe­zug solcher Prämienanpassungsklauseln sind bei Vertragsabschluss Indikatoren und eine Berechnungsformel zu vereinbaren, anhand derer sich nach Ende der Hafungsperiode die finale Prämie bestimmen lässt.

Eine Risikoeinschätzung und Szenarioanalysen können ex ante helfen, mögliche Effekte des Änderungsrisikos zu erfassen und Risikozuschläge zu bestimmen. Die verbleibende Unsicherheit erfordert dennoch höhere Rückstellungen, die die Effizienz des Versiche­rungsprodukts senken. Eine Anpassung der Prämie ex post kann diese Effizienz erhöhen, indem zusätzlich gewonnene Informationen genutzt werden, um sich an die risikoadä­quate Prämie anzunähern. Voraussetzung dafür ist, dass relevante Faktoren, die die reale Risikosituation bedingen oder abbilden, beobachtbar sind. Dynamische Entwicklungen auf vielschichtigen Märkten und deren Effekte auf die Exponierung des versicherten Ri­sikos sind jedoch schwierig zu identifzieren und zu messen. Der Bewertung des Ände­rungsrisikos und der Bestimmung einer risikoadäquaten Prämie sind somit auch ex post Grenzen gesetzt.

Daher könnten Versicherer zusätzlich eine weitere Maßnahme nutzen, um Änderungsri­siko zu reduzieren. Die Vereinbarung kürzerer Versicherungsperioden begrenzt insb. das Prognoserisiko und bietet Versicherern häufiger die Möglichkeit, Deckung und Prämie anzupassen oder eine Erneuerung sogar abzulehnen. Durch entsprechend häufigere Risi­koprüfung wird darüber hinaus die Aktualität der Versicherungsbedingungen vergrößert.

Änderungsrisiko lässt sich bei der Versicherung von Unternehmerrisiko weder vollstän­dig vermeiden noch objektiv bewerten. Dennoch bieten sich Versicherern über eine ex post Anpassung der Prämie oder kürzere Versicherungsperioden Möglichkeiten, es be­herrschbar zu machen und Unternehmerrisiko zu versichern.

4.3 Kumulkontrolle

Der zweite Punkt, der als mögliche Hürde der Versicherbarkeit von Unternehmerrisiko identifiziert wurde, ist die Unklarheit des Effekts, den es auf die Exponierung des Versi­cherers gegenüber Kumulereignissen hat. Dies sind solche Schadenereignisse, die zeit­gleich Schäden bei vielen versicherungstechnischen Einheiten hervorrufen.126 Das kann eintreten, wenn Risiken voneinander abhängig sind. Ein gewisser Grad an Unabhängig­keit ist somit Voraussetzung für Risikoausgleich im Kollektiv.127

Beim Aufbau eines Buchs an Unternehmerrisiken sind zwei Arten von Kumulrisiken128 zu beachten: einerseits bestehende Kumulszenarien, die durch die Versicherung von Un­ternehmerrisiko verschärft werden, und andererseits neue Kumulszenarien, die in der Sparte des Unternehmerrisikos entstehen.

Neue Kumulszenarien sollten dabei möglichst vor Aufbau eines Buchs an Unternehmer­risiken erkannt werden. Dazu sind die Gefahren zu betrachten, die in dieser Sparte versi­chert werden sollen, da Kumulszenarien an Schadenereignisse (und damit an Gefahren) geknüpft sind.129 Kumulrisiko besteht, wenn viele Risiken der selben Gefahr ausgesetzt sind und potenziell vom selben Schadenereignis betroffen sind.

Anschließend ist die Korrelation des Unternehmerrisikoportfolios mit dem bestehenden Portfolio zu betrachten.130 Erforderlich ist dafür zunächst Transparenz über die Kumul- schadenexponierung im aktuellen Portfolio, die einen Abgleich mit den im Unternehmer­risikoportfolio zu versichernden Gefahren ermöglicht. So wird das Kumulrisiko des neu entstehenden Gesamtportfolios abschätzbar. Ebenso besteht Klarheit über Gefahren, die Kumulrisiko verstärken. Dadurch können gezielt Maßnahmen wie Deckungslimits oder Ausschlüsse vereinbart werden.

Der Aufbau eines Portfolios an Unternehmerrisiken ist ein Prozess, in dem Risiken ein­zeln geprüft und versichert werden. Bei der Analyse der Versicherbarkeit eines Risikos ist daher wie folgt vorzugehen: Zu prüfen ist, ob Gefahren versichert werden sollen, bei denen aktuell ein Kumulschadenszenario existiert und falls dem so ist, wie groß die zu­sätzliche Exponierung ist. Wenn diese Prüfung ergibt, dass der Versicherer das Kumulri- siko des neuen Portfolios tragen kann, ist Versicherbarkeit gemäß dem Kriterium der Un­abhängigkeit gegeben.

Damit ist hervorzuheben, dass die fehlende Unabhängigkeit der Risiken nur eine Grenze der Versicherbarkeit darstellt, wenn das Kumulrisiko aufgrund seiner Größe nicht mehr tragbar ist.131 Wird die Exponierung des gesamten Portfolios und der Effekt der Hinzu­nähme zusätzlicher Einzelrisiken betrachtet, so kann eine Entscheidung auf Einzelfall­ebene erfolgen. Die Frage der Versicherbarkeit ist damit immer im Kontext der Risiko­tragfähigkeit des Versicherers und seines bestehenden Portfolios zu beantworten.

Ökonomisch ist bei der Frage der Versicherbarkeit zusätzlich relevant, wie viel De­ckungskapazität Versicherer benötigen, um ein Risiko zu besichern. Risiken erfordern mehr Kapazität, wenn der Risikoausgleich im Kollektiv nicht funktioniert, weil die Risi­ken untereinander abhängig sind. Daher muss der Versicherer entsprechend hohe Risiko­zuschläge fordern, die die Attraktivität der Deckung senken.132 Ein Portfolio untereinan­der unabhängiger Risiken dagegen benötigt weniger Deckungskapital, wodurch die Prä­mien geringer und damit attraktiver sind.

Die Selektion möglichst unabhängiger Risiken und die effiziente Allokation des Gesamt­risikos sind Grundlagen der Wettbewerbsfähigkeit. Dazu können Versicherer Risiken weltweit und branchenübergreifend diversifizieren, Teile des Risikos an Rückversicherer zedieren oder alternative Formen des Risikotransfers nutzen.

Neben Kumulereignissen ist auch die Korrelation von Risiken zur Asset-Seite der Versi­cherer von Bedeutung. Versicherer halten Kapital vor, um Verpflichtungen aus Versiche­rungsverträgen bedienen zu können. Der Mindestumfang dieses Kapitals und die Anla­gemöglichkeiten sind dabei streng reguliert.133 Dennoch sind auch Versicherer gegenüber einem Wertverfall ihrer Finanzanlagen exponiert, der die Erfüllung entstehender Ver­pflichtungen gefährden könnte. Das gleichzeitige Auftreten eines Wertverfalls der Fi­nanztitel und hoher Schadenersatzansprüche der VN könnte zum Ruin führen. Versiche­rer müssen daher versicherte Gefahren auch bzgl. ihres Effekts auf die Asset-Seite unter­suchen. Die Exponierung gegenüber Gefahren, die sowohl die Versicherungsseite als auch die Seite der Aktiva belasten, ist genau zu betrachten und zu limitieren. Dies könnten im Unternehmerrisikokontext insb. Gefahren im Zusammenhang mit einer negativen Konjunkturentwicklung sein.

Im Folgenden wird auf Herausforderungen im Bereich der Zufälligkeit des Risikos ein­gegangen.

4.4 Beeinflussbarkeit und Moral Hazard

4.4.1 Begriffsbestimmung Moral Hazard

Das Kriterium der Zufälligkeit umfasst zwei Dimensionen: Ungewissheit und Unbeein- flussbarkeit des Risikos. In Abschnitt 3.3.6 wurde festgestellt, dass speziell letzteres bei Unternehmerrisiko meist nicht gegeben ist, um gleichzeitig zu hinterfragen, ob Unbeein- flussbarkeit wirklich gegeben sein muss. Dabei wurden drei Bereiche identifiziert, die eine tiefergehende Auseinandersetzung erfordern, um die Relevanz dieses Kriteriums zu bewerten: internes Moral Hazard, externes Moral Hazard und externe Einflüsse. Zunächst soll auf das interne Moral Hazard eingegangen werden.

Grundsätzlich entsteht Moral Hazard, wenn das Verhalten des VN vom Versicherer nicht perfekt beobachtet werden kann (imperfekte Information) und der Abschluss von Versi­cherung die Anreize des VN verändert. Gleichzeitig sind perfekte Verträge unmöglich, die Moral Hazard ausschließen würden.134 Damit basiert das Phänomen des Moral Ha­zards auf zwei zentralen Voraussetzungen: Erstens existieren zumindest nach Vertrags­abschluss divergierende Interessen der beiden Vertragsparteien (Interessenkonflikt). Zweitens besteht eine Informationsasymmetrie zwischen Versicherer und VN, da das Verhalten des VN nicht beobachtet werden kann (Unmöglichkeit des Monitorings).135 Diese Informationsasymmetrie kann vom Versicherer nicht perfekt antizipiert werden und resultiert in einem Anreiz für den VN sich nach Abschluss der Versicherung anders zu verhalten, als er es ohne Versicherung getan hätte. Das rationale Individuum maximiert seinen Nutzen und würde damit gegebenenfalls den Versicherer übervorteilen.136

Die zwei Annahmen, die als Grundlage der Moral-Hazard-Theorie identifiziert wurden, stellen gleichzeitig Problemstellungen dar und sind damit Anhaltspunkte, um sich einer Lösung des Problems anzunähern.

4.4.2 Vermeidung eines Interessenkonflikts

4.4.2.1 Principal-Agent-Beziehung im Versicherungskontext

Damit gilt es zunächst zu prüfen, inwiefern ein Interessenkonflikt zwischen VN und Ver­sicherer vermieden werden kann. Um diesen Zusammenhang tiefergehend zu analysieren lohnt es, Moral Hazard als Principal-Agent-Problematik zu verstehen. Es liegt somit eine Situation vor, in der die ökonomische Position des Versicherers (Principal) vom Verhal­ten des VN (Agent) beeinflusst wird, dessen Verhalten aber nicht perfekt beobachtet wer­den kann.137 Das Ziel des Prinzipals dabei ist eine perfekte Angleichung der Interessen, sodass der Nutzen des Prinzipals maximiert wird, wenn der rationale Agent seinen per­sönlichen Nutzen maximiert.138 Zentrales Instrument zur Erreichung dieser Angleichung ist die Gestaltung eines Vertrags.

Ein perfekter Vertrag zur Lösung des Problems ist jedoch aufgrund unvollständiger In­formation und der Annahme hoher Transaktionskosten139 für die Ausarbeitung nicht mög­lich. Folglich ist ein unter diesen Nebenbedingungen optimaler Vertrag zu gestalten, der eine Balance zwischen dem Mehrwert zusätzlicher Versicherung und der größeren An­reizwirkung bei einem geringeren Versicherungsanteil finden muss.140

Grundlegend ist dabei zuerst zu verstehen, wie der zu lösende Interessenkonflikt entsteht. Dieser entsteht, weil der Abschluss einer Versicherung die Anreize des VN verzerrt und dessen Verhalten weder perfekt antizipiert noch beobachtet werden kann. Der VN kann sich entscheiden zwischen vorsichtigem Verhalten, das ihm Kosten (z. B. zeitlichen Auf­wand) erzeugt, und riskantem Verhalten, das keine Kosten hervorruft.141 Ohne Versiche­rung verhält sich das Individuum vorsichtig, solange der positive Ertrag der Risikoreduk­tion die Kosten übersteigt. Nach Abschluss einer Versicherung trägt das Individuum wei­terhin die vollen Kosten des vorsichtigen Verhaltens, jedoch nur noch einen Teil des po­sitiven Ertrags, weshalb sich sein individuell optimales Verhalten verändert.142 Der Anteil des Risikos, den der VN trägt, muss groß genug sein, um ihn zu vorsichtigem Verhalten zu motivieren. Eine vollständige Übernahme des Risikos ist aus Sicht des Versicherers damit nie optimal.143

In der Versicherungswirtschaft existieren daher verschiedene Konstrukte, die eine Betei­ligung des VN an Frequenz und Höhe der Schäden ermöglichen. Der Einsatz dieser Mög­lichkeiten wird von der gewünschten Anreizwirkung bestimmt. Vereinfacht kann sich der VN für vorsichtiges oder unvorsichtiges Verhalten entscheiden. Eine genauere Betrach­tung führt zur Unterscheidung von vorsichtigen Verhaltensweisen in solche, die die Wahrscheinlichkeit des Schadeneintritts bzw. die Frequenz reduzieren und solche, die die Schadenhöhe senken. Erstere werden als self protection, letztere als self insurance be­zeichnet.144 Ein Anreiz zum Einsatz von Self-Protection-Maßnahmen kann erzeugt wer­den, indem feste Selbstbehalte pro Schadeneintritt (deductibles) eingeführt werden, da dem VN selbst somit durch jeden eingetretenen Schaden Aufwand entsteht.145 Um self insurance zu fördern, ist eine proportionale Risikoteilung (coinsurance) vorteilhaft.146

Auch wenn Vertragskonstruktionen verschiedene Formen der Risikoteilung ermöglichen, ist das Erreichen des optimalen Zustands von den bei Vertragsschluss verfügbaren Infor­mationen abhängig.147 Das Verhalten des VN wird bedingt durch seine Risikoneigung, die Kosten vorsichtigen Verhaltens und das selbst getragene Risiko. Letzteres wird durch den Versicherungsvertrag determiniert und ist damit beobachtbar. Die Kosten vorsichti­gen Verhaltens sind zwar individuell, jedoch besitzen Versicherer in der Regel umfang­reiche Erfahrungswerte in der Bewertung der Kosten und des Nutzens risikomindernder Maßnahmen.148 Die exakte Ausprägung der Risikoneigung des Agenten dagegen ist schwierig zu bestimmen.149 Der optimale Vertrag steht somit unter dem Vorbehalt un­vollständiger Information.

Entstehende Interessenkonflikte zwischen Versicherer und VN lassen sich durch vertrag­liche Risikoteilung reduzieren. Informationsasymmetrien sind ein zentraler Grund, wieso perfekte Verträge unmöglich sind und optimale Verträge angestrebt werden. Die Ausfüh­rungen zeigen, dass eine gleichzeitige Nutzung von festen Selbstbehalten (deductibles) und proportionalen Selbstbehalten im Sinne einer Mitversicherung eine Angleichung der Interessen insofern erreicht, dass beide Akteure Schäden reduzieren und Schadenhöhen begrenzen möchten - vorausgesetzt der VN trägt genug Risiko, damit der Nutzen vor­sichtigen Verhaltens die Kosten übersteigt.

4.4.2.2 Principal-Agent-Beziehung im Unternehmenskontext

Der bisher beschriebene Ansatz findet in Versicherungen generell Anwendung, be­schränkt sich also nicht auf Unternehmerrisiko. Speziell im Kontext des Unternehmerri­sikos offenbart sich jedoch eine Unzulänglichkeit im Vorgehen. Die Moral-Hazard-The- orie in der Versicherungswirtschaft bezieht sich auf die Versicherung reiner Risiken, sol­cher Risiken also, bei denen nur negative Abweichungen auftreten können.150 Da das ge­meinsame Interesse von Versicherer und VN im obigen Fall die Reduktion von Schaden­aufwendungen ist, lässt sich die beschriebene Herangehensweise nur begrenzt auf Unter­nehmerrisiko anwenden, das eine spekulative Komponente enthält. Denn sobald die ver­sicherte Unternehmung mögliche negative Abweichungen gegen positive abwägt, ent­steht eine Verzerrung der Anreize.151 Versicherer sind proportional an möglichen Scha­denaufwendungen beteiligt, werden jedoch durch eine fixe Prämie vergütet.152 Somit be­steht ein zusätzlicher Anreiz für den VN, riskantere Verhaltensweisen zu wählen und spe­kulative Risiken einzugehen. Eine proportionale Beteiligung an negativen Abweichungen bei gleichzeitiger fester Prämie (und damit limitierter Beteiligung an positiven Abwei­chungen) reicht damit nicht aus, um eine Anreizverzerrung im Zuge von Moral Hazard bei spekulativen Risiken zu verhindern.153 Daher sind weitere Maßnahmen erforderlich.

Wie am Anfang dieses Abschnitts beschrieben ist Moral Hazard grundsätzlich ein Prin­cipal-Agent-Problem. Die Thematik findet dabei über den Bereich der Versicherungs- Wirtschaft hinaus Anwendung und erhält entsprechend viel Aufmerksamkeit in der Lite­ratur. Daher können Lösungsansätze aus vergleichbaren Anwendungsfeldern herangezo­gen werden, um Moral Hazard bei spekulativen Risiken zu reduzieren.

Ein bekanntes Anwendungsgebiet ist die Beziehung zwischen Eigentümer (Principal) und Manager (Agent) in Unternehmen. Die Eigentümer legen die Entlohnung der Mana­ger vertraglich derart fest, dass diese möglichst im Interesse der Eigentümer handeln.154 Versicherungen legen im Versicherungsvertrag jedoch nur die Teilung von Schadenauf­wendungen und eine feste Prämie fest; über die Verteilung möglicher Erträge der Unter­nehmung hat der Versicherer keine Kontrolle. Somit kann er im Gegensatz zum Unter­nehmenseigentümer das Einkommen des jeweiligen Agenten nicht bestimmen und sein Handeln folglich nur begrenzt determinieren. Eine Betrachtung von Methoden der Eigen- tümer-Manager-Beziehung ist nur bedingt hilfreich, da die Relation zwischen Principal und Agent eine andere ist als im Versicherungskontext.

Stattdessen könnte der Blick auf eine weitere Anspruchsgruppe lohnen. Versicherer neh­men eine ähnliche Rolle ein wie Fremdkapitalgeber, die Unternehmen Kapital gegen ei­nen festen, möglichst risikoadäquaten Zinssatz zur Verfügung stellen. Beide Relationen kennzeichnen sich durch die Übernahme von Risiko gegen eine fixe, ex ante festgelegte Prämie, womit sie gegenüber nicht beobachtbaren, risikoerhöhenden Handlungen des VN nach Vertragsabschluss exponiert sind. Ein solches Phänomen ist die Gefahr der asset substitution durch die Manager, die darin besteht, dass Manager ein für sie aufgrund ihrer begrenzten Risikotragung vorteilhaftes, aber riskanteres Verhalten wählen, das die Ver­sicherer bzw. Fremdkapitalgeber schlechter stellt.155 Unter Umständen können die Prin­zipale derartiges Verhalten der Agenten antizipieren und das erhöhte Risiko in die Prämie miteinbeziehen oder sich vertraglich alternative Handlungsspielräume schaffen.156 Erster Schritt ist somit eine ex ante Risikoprüfung, die auch im Versicherungskontext den Aus­gangspunkt sorgfältiger Underwriting-Prozesse und die Grundlage einer risikoadäquaten Prämie darstellt.

Während in der Position von Versicherern und Fremdkapitalgebern gewisse Ähnlichkei­ten bestehen, ist die Ausgangslage für beide Anspruchsgruppen eine andere. Versicherer einerseits verfügen selbst über ihr Haftungskapital, für dessen Auszahlung vordefinierte Bedingungen erfüllt sein müssen, während sich andererseits das Kapital der Fremdkapi­talgeber unter der Kontrolle der Manager befindet. Damit besteht eine direkte Exponie­rung gegenüber Liquiditätsrisiken der Unternehmung und einer gläubigerschädigenden Mittelverwendung, die für Versicherer nicht vorliegt. Direkt relevant könnten diese Risi­ken für Versicherer nur sein, wenn Unternehmen sie versichern möchten.157

Fremdkapitalgeber versuchen diese Risiken zu reduzieren, indem sie die Stellung von Sicherheiten, Verbote (z. B. Dividendenausschüttung, Aufnahme weiteren Fremdkapi­tals), Eingriffsrechte oder Berichtspflichten fordern.158

Bei Anwendung auf Versicherer lässt sich festhalten, dass speziell die Vereinbarung von Berichtspflichten und Informationsrechten eine sinnvolle Lösung ist, da sie Informations­asymmetrien reduziert und Verhalten beobachtbar macht. Darüber hinaus kann ein ver­traglicher Einbezug von Eingriffsrechten im Fall einer materiellen Veränderung des Ri­sikos das Moral Hazard teilweise heilen.159 Solche Rechte könnten bspw. eine Prämien­erhöhung oder sogar eine außerordentliche Kündigung ermöglichen.

Ebenso ist die Vereinbarung vertraglicher Obliegenheiten im Versicherungskontext ein häufig genutztes Instrument. Dadurch verpflichtet sich der VN zur Erfüllung gewisser Bedingungen (etwa Sicherheitsstandards) oder der Umsetzung bestimmter Maßnahmen, die vom Versicherer sozusagen als Grundvoraussetzungen für die Deckung des Risikos formuliert werden.160 Eine Nichteinhaltung der Obliegenheiten kann im Schadenfall zu einer verhältnismäßigen Reduktion der Versicherungsleistung führen.161

Nachdem zuvor die optimale Risikoteilung als Instrument zur Kontrolle des Moral Ha­zards angeführt wurde, hat sich nun gezeigt, dass die Teilung negativer Abweichungen nicht ausreicht, wenn die Möglichkeit positiver Abweichungen besteht. Da dies bei Un­ternehmerrisiko häufig der Fall ist, wurde der Blick auf weitere Principal-Agent-Szena- rien erweitert. Dabei lassen sich Methoden, die von Fremdkapitalgebern genutzt werden, auch im Versicherungskontext anwenden. Die Antizipation des Verhaltens verbunden mit Berichtspflichten und Eingriffsmöglichkeiten sowie risikoadäquate Bepreisung reduzie­ren Moral Hazard und dessen Folgen. Darüber hinaus eröffnet die Betrachtung eines län­geren Zeithorizonts weitere Möglichkeiten.

4.4.2.3 Einbezug langfristiger Anreize

Risikoteilung dient dazu, VN zu vorsichtigem Verhalten zu motivieren, indem dieses auch ihr eigenes Risiko senkt. Beim stark beeinflussbaren Unternehmerrisiko spielt Ver­haltenssteuerung damit eine große Rolle. Da das Verhalten jedoch erst nach Vertragsab­schluss und Bestimmung der Prämie realisiert wird, kann die Prämie ex ante nicht ent­sprechend gesenkt werden, wenn das Verhalten nicht perfekt antizipierbar ist.

Erweitert man die Betrachtung auf mehrere Perioden, kann der Versicherer stattdessen einen Schadenfreiheitsrabatt bei Erneuerung der Police in Aussicht stellen oder einen ge­wissen Anteil der gezahlten Prämie bei Schadenfreiheit rückerstatten. Voraussetzung da­für ist, dass eine positive Korrelation zwischen Schadenfreiheit und vorsichtigem Verhal­ten besteht.162 Durch sog. Erfahrungstarifierung beteiligt sich der Versicherer ex post an den Kosten des vorsichtigen Verhaltens und incentiviert den VN mit langfristigen Anrei­zen, sich vorsichtig zu verhalten.

Die Schadenerfahrung des VN dient somit als beobachtbarer Indikator für unbeobachtba­res Verhalten. Je größer die Güte des Indikators (die Korrelation zur realen Verhal­tensausprägung), desto geringer ist der Anreiz zu riskantem Verhalten, da eine Reaktion des Versicherers in der kommenden Periode und darüber hinaus zu erwarten ist. Diese könnte in einer Erhöhung von Prämie oder Selbstbehalten liegen oder eine Reduktion der Deckung zur Folge haben. Die Vorteile riskanten Verhaltens entstehen bis zum Erkennen des Verhaltens, während die negative Reaktion ab diesem Zeitpunkt wirkt. Bei perfekter

Korrelation des Indikators zum Verhalten würden die Vorteile riskanten Verhaltens nur eine Periode andauern, während die Reaktion unendlich aufträte.163

In einem Mehr-Perioden-Modell ist es dem Versicherer möglich, sich an den Kosten vor­sichtigen Verhaltens zu beteiligen und eine Situation zu schaffen, in der der VN zwischen kurzfristigen Vorteilen riskanten Verhaltens und langfristig erzielbaren Vorteilen vor­sichtigen Verhaltens wählen muss. Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen eines be­obachtbaren Verhaltensindikators.

4.4.2.4 Geschäftsmodell als Anreiz: Reputation

Zuletzt sind auch Faktoren zu beachten, die auf dem Geschäftsmodell der zu versichern­den Unternehmung basieren. Am Markt steht ein Unternehmen in laufenden Austausch­beziehungen mit Partnern, Kunden oder Lieferanten, gegenüber denen Verpflichtungen und Erwartungen bestehen.164 Eine Nichterfüllung dieser Verpflichtungen gefährdet die Reputation des Unternehmens. Sicherheit der Leistungserbringung ist ein wertvolles Gut. Die Reputation eines Unternehmens ist dabei essenziell für das Vertrauen anderer Markt­teilnehmer. Ein entstandener Schaden, der die Erfüllung von Verpflichtungen gefährdet, kann ein Unternehmen auch schädigen, indem es die Reputation belastet, auch wenn die Versicherung den direkt entstandenen Schadenaufwand ersetzt.165 Folglich kann die Mo­tivation, die eigene Reputation zu erhalten dazu beitragen, Moral Hazard zu reduzieren.

Während die angestrebte Angleichung der Interessen zwischen Versicherer und VN im Ein-Perioden-Modell bei Vorliegen spekulativer Risiken an ihre Grenzen stoßen kann, ermöglichen die Erweiterung auf eine längerfristige Perspektive und der Einbezug exter­ner Faktoren eine gewisse Entschärfung der Thematik.

4.4.3 Einbezug von Monitoring

Anfangs wurde neben Interessenkonflikten die fehlende Beobachtbarkeit des Verhaltens als Problem identifiziert, das Moral Hazard begünstigt. In den bisherigen Ausführungen zur Angleichung der Interessen ist die Relevanz von Monitoring zur Lösung dieses Prob­lems bereits sichtbar geworden.

Die Möglichkeit einer ex post Feststellung des Verhaltens, wie in Abschnitt 4.4.2.3 be­schrieben, ist Voraussetzung für Ansätze der Erfahrungstarifierung und somit der Setzung langfristiger Anreize.

Ebenso baut der Ansatz der Fremdkapitalgeber zur Reduktion des Principal-Agent-Prob­lems mittels Eingriffsmöglichkeiten auf ein laufendes Monitoring der Risikosituation.

Eine Reduktion der vorliegenden Informationsasymmetrie ermöglicht folglich Maßnah­men zur Mitigation von Moral Hazard. Zentrale Instrumente des Monitorings sind die Vereinbarung von Berichtspflichten und Prüfrechten auch während der Vertragslaufzeit, die Informationsasymmetrien verringern. Die Kenntnis des Verhaltens spielt eine zentrale Rolle dabei, die Unzulänglichkeiten des optimalen, ex ante bestimmten Vertrags zu redu­zieren und das darin enthaltene Moral Hazard zu limitieren.

4.4.4 Vorgehensweise bei internem Moral Hazard

Ziel der bisherigen Ausführungen war es, internes Moral Hazard bei der Versicherung von Unternehmerrisiko zu vermeiden. Insbesondere der spekulative Charakter vieler Un­ternehmerrisiken hat sich in diesem Kontext als Herausforderung erwiesen. Über ver­schiedene Ansätze wurden Maßnahmen gesammelt, die dazu beitragen können, dieses Ziel zu erreichen. Daher gilt es nun zusammenfassend darzulegen, wie sie sinnvoll ein­gesetzt werden können.

Grundsätzlich lassen sich die Maßnahmen zwei Wirkungsebenen zuordnen: der Anreiz­ebene und der Pflichtebene. In einem ersten Schritt ist das Ziel, Moral Hazard durch An­reize zu verhindern. Auch nach Abschluss einer Versicherung muss der VN incentiviert sein, das vorsichtige Verhalten zu wählen. Zu dieser Maßnahmengruppe zählen bspw. Instrumente der Risikoteilung. Falls dennoch Anreize bestehen könnten, nach Versiche­rungsabschluss ein riskantes Verhalten zu wählen, können Maßnahmen der Pflichtebene angewendet werden. Diese umfassen bspw. die Vereinbarung von Obliegenheiten oder Berichtspflichten und sind meist mit Transaktionskosten verbunden.166 Eine Übersicht der beschriebenen Maßnahmen findet sich in Tabelle 2.167166 167

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Versicherer sollten zuerst auf der Anreizebene versuchen, Moral Hazard auszuschließen, und können im Anschluss möglichen Unzulänglichkeiten auf der Pflichtebene begegnen (siehe Abbildung 1). Dabei ist jedoch zu beachten, dass Risikoteilung den Mehrwert der Versicherung reduziert und Maßnahmen der Pflichtebene Transaktionskosten generieren, die die Effizienz und damit die Attraktivität der Versicherungslösung senken. Ebenso ist hervorzuheben, dass beide Ebenen auf verfügbaren Informationen basieren, weshalb In­formationsasymmetrien die Qualität der Lösung und die Zuverlässigkeit der Ergebnisse belasten. Eine sorgfältige Risikoprüfung ist damit grundlegend für die Anwendung des Prozesses.

4.4.5 Externes Moral Hazard

Während internes Moral Hazard das Risiko beschreibt, dass sich die Anreize des VN nach Abschluss einer Versicherung verschieben, bezeichnet das externe Moral Hazard eine Veränderung der Anreize Dritter bei Vorliegen einer Versicherung.168 Dritte in diesem Sinne können u. a. staatliche Akteure sein, bspw. Richter, möglicherweise durch den VN geschädigte Anspruchssteller oder auch jegliche Akteure, die mit dem VN in einer Be­ziehung stehen. Prominente Formen des externen Moral Hazards sind demnach insb. ju­ristisches Moral Hazard und das Anspruchssteller-Moral-Hazard.169

So existiert bei Gerichtsurteilen mitunter das Phänomen, dass versicherte Personen oder Unternehmen höhere Schadenzahlungen leisten müssen als solche, die nicht versichert sind.170 Ebenso besteht die Gefahr, dass Richter bestehende, eindeutige Deckungen zu Gunsten der VN oder Dritter Anspruchssteller ausweiten.171 Externes Moral Hazard um­fasst hier die Gefahr, dass die rechtsprechende Instanz ihr Verhalten ändert, wenn eine Versicherung vorliegt.

Anspruchssteller-Moral-Hazard beschreibt Situationen, in denen Anspruchssteller (die in diesem Fall nicht identisch mit dem VN sind) versuchen, ungerechtfertigte Klagen gegen versicherte Parteien anzustoßen, weil diese finanziell gut abgesichert sind und damit eine höhere Entschädigung erwartet wird.

Auch wenn sich beide Moral-Hazard-Szenarien auf die Versicherung von Haftpflichtri­siken beschränken, ist externes Moral Hazard auch bei Eigenschadendeckungen nicht völlig auszuschließen. Das Wissen, dass ein Unternehmen versichert ist, könnte Ge­schäftspartner zu Verhaltensänderungen anregen. Im Kontext der Versicherung von Un­ternehmerrisiko könnte externes Moral Hazard auftreten, indem Kunden höhere Vertrags­strafen bei Nichtlieferung fordern, wenn bekannt ist, dass ein Unternehmen im Zuge der Versicherung seines Produktionsrisiko auch Vertragsstrafen entschädigt bekommt.172 Ex­ternes Moral Hazard kann sowohl die Höhe als auch die Eintrittswahrscheinlichkeit von Schäden beeinflussen.

Eine separate Betrachtung des Phänomens ist nötig, da weder die Handlungen Dritter effizient beobachtet werden können noch die Interessen Dritter an die Interessen der Ver­sicherung angeglichen werden können.173 Somit bleiben Maßnahmen, die internes Moral Hazard reduzieren, bei externem Moral Hazard wirkungslos.

Aufgrund des hohen Schadenpotenzials ist eine Betrachtung der Exponierung im Zuge der Risikoanalyse unerlässlich. Instrumente, um die Gefahr externen Moral Hazards zu reduzieren, sind u. a. die Strukturierung als Summenversicherung, womit eine Einfluss­nahme auf die Schadenhöhe limitiert wird, die Nutzung von Selbstbehalten, die den VN zur Beseitigung externen Moral Hazards motivieren, und die Limitierung der Entschädi­gung für gewisse, besonders exponierte Schadenaufwendungen (etwa Vertragsstrafen).174

4.4.6 Externe Einflüsse

In den vorangegangenen Kapiteln wurde argumentiert, dass Unternehmerrisiko eine in­härente Marktrisikokomponente aufweist. Entsprechend ist die Risikosituation einer Un­ternehmung nicht nur intern direkt beeinflussbar, sondern direkt oder indirekt auch von außerhalb der Unternehmung.175 Damit stehen sowohl interne als auch externe Faktoren im Widerspruch zum Anspruch der Unbeeinflussbarkeit des Risikos.

Da die Gefahr des Moral Hazards der Grund für dieses Kriterium ist, wurden internes und externes Moral Hazard bereits umfangreich beleuchtet und Lösungsansätze aufgezeigt. Fraglich ist damit, ob die Versicherung dieser Faktoren über externes Moral Hazard hin­aus aus der Perspektive der Zufälligkeit bzw. der Unbeeinflussbarkeit des Risikos noch eine Hürde darstellt.176

Dies ist nur insofern der Fall, dass die Schadenhistorie des VN neben internen auch von variablen, externen Faktoren beeinflusst wird. Diese fungieren als Störgröße und reduzie­ren damit die Güte der Schadenausprägung als Indikator des Verhaltens. Dies erschwert Erfahrungstarifierung, da es die Messbarkeit des Verhaltens beschränkt, und unterstreicht die Relevanz eines genaueren Monitorings der Risikosituation und des Verhaltens des VN.

4.4.7 Synthese

In Kapitel 3 wurde die Beeinflussbarkeit des Unternehmerrisikos als zentrale Hürde der Versicherbarkeit identifiziert. Daher wurden in diesem Abschnitt internes und externes Moral Hazard sowie externe Einflüsse betrachtet, um zu prüfen, ob sich Voraussetzungen schaffen lassen, Unternehmerrisiko zu versichern.

Dies lässt sich nicht allgemeingültig beantworten. Eindeutig ist einerseits, dass auch ge­wisse beeinflussbare Risiken versichert werden können, andererseits, dass die vorhande­nen Instrumente nicht ausreichen, um bei allen Risiken Moral Hazard ausschließen zu können. Moral Hazard ist bei Risiken mit möglichen hohen positiven Abweichungen nur unzureichend kontrollierbar. Insbesondere aufgrund dieser spekulativen Komponenten sind Maßnahmen der Risikoteilung daher nur begrenzt wirkungsvoll. Informationsasym­metrien limitieren optimale Lösungen der Risikoteilung.

Umfangreiches Monitoring zur Reduktion dieser Informationsasymmetrien ist ebenso mit Transaktionskosten verbunden wie Versuche einer Annäherung an einen perfekten Ver­trag, indem bspw. Obliegenheiten oder Eingriffsrechte vereinbart werden.

Die Versicherbarkeitsentscheidung ist daher subjektiv und abhängig von der individuel­len Position einzelner Versicherer. Ebenso ist sie risikoindividuell. Eine mögliche Her­angehensweise für den Umgang mit internem Moral Hazard wurde ausgeführt.

Eine objektive Entscheidung über die Versicherbarkeit lässt sich gemäß der versiche­rungstechnischen Logik nicht treffen. Das Zustandekommen einer Versicherung ist dar­über hinaus offensichtlich abhängig von den Transaktionskosten und damit der Effizienz der Lösung. Versicherer müssen aus der Perspektive der Versicherungstechnik entschei­den, ob sie eine Deckung anbieten möchten. Limitierend wirkt hier insb. die Möglichkeit hoher positiver Abweichungen bei Risiken. Unternehmen entscheiden sich für den effi­zientesten Risikoträger. Dabei bestimmen die risikoadäquate Prämie und die Transakti­onskosten die ökonomische Effizienz der Deckung, die über das Zustandekommen eines Vertrags entscheidet. Denn der Abschluss einer Versicherung ist nur dann wertschaffend, wenn der Versicherer das Risiko effizienter und damit kostengünstiger tragen kann als die Eigentümer. Die Marktlogik determiniert also, ob ein versicherbares Risiko auch ver­sichert wird.

Die in diesem Kapitel identifizierten Vorgehens weisen sollen nun auf ein Fallbeispiel angewendet werden, um zu testen, ob sie sich bewähren und die Versicherbarkeit eines konkreten Unternehmerrisikos zu prüfen.

5. Fallstudie

5.1 Risikobeschreibung

Hier soll eine realitätsnahe Fallstudie betrachtet werden. Daher wird ein seit 2018 beste­hender Versicherungsvertrag gewählt, der bereits Unternehmerrisiko gemäß der in dieser Arbeit gewählten Definition versichert. Im April 2018 wurde vom Rückversicherer Mu­nich Re über die Erstversicherungstochter Great Lakes Insurance SE eine Versicherung mit dem Startup Fraugster abgeschlossen.177 Fraugster prüft Transaktionen im Internet mit dem Ziel, betrügerische Vorgänge zu identifizieren und zu verhindern.178 Diese Prü­fung wird von einem proprietären, selbstlernenden Algorithmus durchgeführt, den Frau- gster Bezahldienstleistern in verschiedenen Produktvarianten anbietet.

Fraugster verspricht Kunden dabei eine Verbesserung des Betriebsergebnisses, die auf zwei Säulen beruht:179

- Einerseits werden betrügerische Transaktionen identifiziert, verhindert und somit Schäden reduziert.
- Andererseits werden weniger valide Transaktionen blockiert als bei Nutzung bisheriger betrugsverhindernder Anwendungen.

Daher sind die Qualität des Algorithmus bzw. die Verlässlichkeit der Bewertung die ent­scheidenden Komponenten der Wertgenerierung. Je verlässlicher der Algorithmus Trans­aktionen als valide oder betrügerisch einordnet, desto größer ist der Mehrwert für den Bezahldienstleister und dessen Kunden, u. a. Onlinehändler.

Die verbesserte Erkennung betrügerischer Transaktionen reduziert das Betrugsrisiko der Kunden. Der Vertrag mit Munich Re befähigt Fraugster nun dieses Betrugsrisiko voll­ständig zu übernehmen. Dabei haftet Fraugster im Sinne einer Produktgarantie für die Schäden, die Kunden durch nicht erkannte betrügerische Transaktionen entstehen, zediert dieses Risiko jedoch an Munich Re. Somit wird die Leistung von Fraugsters Produkt ver­sichert: Munich Re haftet für Fehler in der Transaktionsprüfung.

Das Risiko der Entwicklung des Algorithmus und der Erhaltung der Aktualität kann als Produktionsrisiko klassifiziert werden. Der Verkauf der Produkte fällt in den Bereich des Absatzrisikos. Munich Re übernimmt folglich einerseits einen Teil des Produktionsrisi­kos, andererseits unterstützt die Versicherung auch den Vertrieb, da das Vorliegen der Deckung als Signal wirkt, das die Produktqualität bezeugt.180

Damit trägt Munich Re die Ungewissheit über die Qualität der Prüfungsergebnisse. Diese basiert auf Fraugsters Algorithmus, der selbst lernt und der vom Startup laufend angepasst wird, und auf dem externen Umfeld. Damit liegt ein Unternehmerrisiko gemäß anfangs gewählter Definition vor.

Während dieses Risiko bereits versichert und damit empirisch versicherbar ist, soll dies in der Folge aus versicherungstechnischer Sicht überprüft werden. Die anschließenden Ausführungen befassen sich mit der strukturierten Überprüfung und Versicherung des Risikos und basieren auf öffentlich verfügbaren Informationen und den Ergebnissen die­ser Arbeit bis hierhin.

5.2 Versicherbarkeitsprüfung

5.2.1 Größe und Eindeutigkeit

Der Versicherer hat zunächst zu prüfen, ob das Risiko für ihn versicherbar ist. Dazu dient der Kriterienkatalog der Versicherbarkeit in Verbindung mit den identifizierten Herange­hensweisen. Bei der Analyse der Kriterien in Abschnitt 3.3 wurden die Kriterien Größe und Eindeutigkeit für Unternehmerrisiko bereits als grundsätzlich erfüllbar bewertet, weshalb sie hier nur kurz ausgeführt werden.

Die Größe des Gesamtschadens kann durch Vereinbarung einer Summenversicherung oder durch Einbezug von Deckungslimits begrenzt werden. Fraugster entschädigt seinem Kunden den bei Betrug entstandenen Schaden, womit eine Schadenversicherung vorliegt. Haftungslimits im Versicherungsvertrag können jedoch die Gesamtschadenhöhe effektiv begrenzen. Ebenso wäre ein Ausschluss der Haftung bei Anbietern möglich, bei denen häufig hohe Transaktionssummen Vorkommen oder die Betrugsfrequenz als hoch einge­schätzt wird. Ersteres könnte bei Online-Auktionshäusern der Fall sein, beide Aspekte in der Glücksspielbranche.

Weiterhin sollte Eindeutigkeit der Versicherungsbedingungen insb. über Schadeneintritt und Versicherungsleistung bestehen. Im Vorliegenden Fall wird nur die Gefahr der Nichterkennung betrügerischer Transaktionen versichert. Damit ist eine eindeutige Defi­nition dieses Begriffs nötig, ebenso wie eine klare Herangehensweise zur Bestimmung der zu entschädigenden Schadensumme. Dies stellt keine Hürde dar.

Während Größe und Eindeutigkeit des Risikos die Versicherbarkeit nicht verhindern, bleibt zu prüfen, wie mit den weiteren Kriterien umgegangen werden kann.

5.2.2 Schätzbarkeit und Änderungsrisiko

Zunächst ist die Schätzbarkeit des Risikos eine Herausforderung. Fraugster ist ein junges Unternehmen ohne umfangreichen Leistungsausweis und mit wenigen bewertbaren Ver­gangenheitsdaten. Die Risikoanalyse bezieht sich daher auf die Gegenwart und basiert auf dem Personal, den Prozessen und dem Produkt der Firma.

Zudem agiert Fraugster in einem dynamischen Umfeld, in dem Kriminelle aktiv an Lö­sungen arbeiten, betrügerische Transaktionen unerkannt durchzuführen.181 Entsprechend muss sich auch der selbstlernende Algorithmus anpassen. Somit verändert sich sowohl das Produkt, dessen Leistung versichert ist, als auch das Umfeld, das die Leistungserbrin­gung beeinflusst. Interne Änderungen sind dabei beobachtbar, externe Änderungen sind es nur begrenzt.

Die Einschätzung der internen Risikokomponente beginnt mit der Prüfung der aktuellen Leistung und Anpassungsfähigkeit des Algorithmus. Dies würde die Bereitschaft des Un­ternehmens zur Offenlegung des proprietären Codes erfordern. Alternativ könnte die Funktionalität des Algorithmus mittels Testdaten analysiert werden.

Ebenso wären Änderungen des Codes während der Versicherungsperiode mitzuteilen und zu begründen. Neben der Prüfung der Änderungen bietet sich eine Analyse des verant­wortlichen Teams bei Fraugster an. Das Fortbestehen eines qualifizierten Teams sollte erfolgreiche Änderungen ermöglichen, während bspw. hohe Fluktuation ein Warnsignal wäre. In gewisser Weise wird somit nicht nur der Algorithmus versichert, sondern auch die Fähigkeit des Fraugster-Teams diesen und sich im Zeitverlauf effektiv weiterzuent­wickeln.

Externe Veränderungen zu beobachten und deren Effekt zu messen gestaltet sich dagegen schwieriger, da verlässliche externe Informationen etwa zu Frequenz und Erfolg von Be­trugsversuchen nicht zeitnah verfügbar sind. In diesem Fall dient jedoch die Schadener­fahrung bzw. -entwicklung im versicherten Portfolio als Indikator für die Risikosituation. Die Schadenerfahrung spiegelt einerseits die Qualität des Produkts und andererseits die Anzahl und Qualität der Betrugsversuche wider. Weitere Einflussfaktoren neben diesen existieren kaum. Dies eröffnet u. a. die Möglichkeiten einer ex post Anpassung der Prä­mie oder einer Erfahrungstarifierung.

Die hohe Güte des Indikators ermöglicht es, das Diagnoserisiko zu reduzieren. Verbun­den mit der Vereinbarung kurzer Versicherungsperioden lässt sich das Änderungsrisiko in diesem Fall somit beherrschen. Da das Risiko mit der Anzahl an geprüften und versi­cherten Transaktionen korreliert, sollte die Prämie an die Zahl der Transaktionen oder den Umsatz geknüpft werden, sofern dieser die Exponierung abbildet.182

5.2.3 Unabhängigkeit und Kumulkontrolle

Die Voraussetzung der Unabhängigkeit dient der Verhinderung existenzbedrohender Ku- mulschadenereignisse, weshalb der Aspekt der Kumulkontrolle vertieft wurde. Kumul­kontrolle funktioniert einerseits mittels eines Abgleichs bestehender Kumulszenarien und der beim neuen Risiko zu versichernden Gefahren. Das Nichterkennen betrügerischer Transaktionen ist im vorliegenden Fall die einzige zu versichernde Gefahr. Es lässt sich davon ausgehen, dass mit dieser Gefahr bei international diversifizierten Versicherern kein bestehendes Kumulszenario verbunden ist. Internet-Betrug ist zwar häufig ein Bau­stein in Cyber-Versicherungen, stellt jedoch kein Kumulszenario dar.183

Andererseits ist zu prüfen, ob im Versicherungsvertrag mit Fraugster Kumulrisiko ent­halten ist. Fraugster ist weltweit und branchenübergreifend aktiv.184 Daher müsste in ver­schiedenen Bereichen gleichzeitig eine große Anzahl betrügerischer Transaktionen erfol­gen, die von der Betrugserkennungssoftware nicht erkannt werden. Die Einschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit eines solchen Szenarios erfordert eine Analyse des Algorith­mus und eine gewisse Kenntnis über Fähigkeitenpotenzial und Vorgehensweise von Cy­ber-Kriminellen. Sollten die Risiken abhängig sein und ein schwerwiegendes Kumulsze- nario existieren, ist eine Limitierung der Versicherungssumme entscheidend, um die Ri­sikotragfähigkeit und damit die Versicherbarkeit zu gewährleisten. Solange der mögliche Gesamtschaden vom Versicherer getragen werden kann, ist Unabhängigkeit keine Vo­raussetzung für Versicherbarkeit und das vorliegende Risiko versicherbar.

Weiterhin muss überprüft werden, ob eine positive Korrelation zwischen Versicherungs­schäden und der Asset-Seite des Versicherers vorliegt. In diesem Fall entstehen Schäden durch unerkannten Betrug. Der Anteil der Aktiva des Versicherers, der stark exponiert gegenüber Betrug bei Transaktionen im Internet ist, ist als gering anzunehmen. Somit ist das zu versichernde Risiko auch von den Aktiva des Versicherers unabhängig.

5.2.4 Zufälligkeit und Moral Hazard

Zuletzt ist das Kriterium der Zufälligkeit zu betrachten, das Ungewissheit und Unbeein- flussbarkeit der Schäden fordert. Da weder Fraugster noch dessen Kunden im Vorhinein Gewissheit über einen Schadeneintritt haben, ist ersteres erfüllt. Unbeeinflussbarkeit da­gegen liegt per definitionem bei diesem Risiko, wie bei jedem Unternehmerrisiko, nicht vor. Es wurde bereits ausgeführt, dass das Unternehmen das Produkt auch während der Versicherungsperiode anpassen und damit die Risikosituation verändern kann. Aufgrund des proprietären Charakters des Algorithmus können Änderungen nicht immer vollstän­dig beobachtet werden. Eine perfekte Antizipation der Änderungen ist ebenso wenig möglich. Der Abschluss der Versicherung hat Einfluss auf die Anreize der Vertragspar­teien. Fraglich ist dabei jedoch, ob ein Interessenkonflikt entsteht, der zu Moral Hazard führen könnte.

Dazu wird zunächst die Anreizebene betrachtet. Ohne Versicherung wäre Fraugster wohl nicht in der Lage eine Leistungsgarantie anzubieten. Fraugsters Produkt würde geringeren Mehrwert schaffen, da der Kunde das Betrugsrisiko weiterhin selbst tragen müsste. Bei Abschluss einer Versicherung und Vertrieb der Leistungsgarantie könnte Fraugster je­doch incentiviert sein, z. B. Instandhaltungsausgaben zu reduzieren, da nun weder der Kunde noch Fraugster die entstehenden Kosten tragen muss. Hier bieten sich bekannte Möglichkeiten der Risikoteilung, um diesen Anreiz aufrechtzuerhalten. Da Fraugster über die Bewertungsqualität des Algorithmus Einfluss auf die Frequenz der Schäden hat, wür­den feste Selbstbehalte pro Schaden zu Verhalten motivieren, das die Frequenz senkt (self protection). Die Vereinbarung proportionaler Selbstbehalte würde bspw. einen Anreiz setzen, nicht in Branchen mit besonders hohen Einzelschäden durch Betrug zu agieren (Self-Insurance-Maßnahme).

Darüber hinaus beeinflussen weitere Faktoren die Anreize der Unternehmung. Bei der Betrachtung eines langfristigen Horizonts ist es für Fraugster vorteilhaft, Versicherungs­deckung zu haben, da diese Deckung ein Signal der Qualität von Fraugsters Algorithmus ist. Ein Wegfall der Deckung würde daher Fraugsters Reputation ebenso beschädigen, wie es eine schlechte Leistung ihres Algorithmus tun würde, auch wenn die entstandenen Kosten erstattet werden. Das Geschäftsmodell ist somit abhängig von der Qualität der Leistung und der Signalwirkung der Versicherung. Die Wahl riskanter Verhaltensweisen, die die Leistung belasten könnten, würde damit die Unternehmung als Ganzes gefährden.

Folglich sind sowohl der Versicherer als auch das Unternehmen an möglichst hoher Be­wertungsqualität des Produkts interessiert. Moral-Hazard-Risiko besteht im Allgemeinen somit nicht.

Unter Umständen könnten in einer unternehmerischen Entscheidungssituation jedoch die Chancen gegenüber den negativen Folgen riskanten Verhaltens überwiegen. Da Fraugster auf unterschiedlichen Märkten in verschiedenen Branchen aktiv ist, ist anzunehmen, dass der Bewertungsalgorithmus nicht in allen Fällen die gleiche Verlässlichkeit aufweist. So­fern nicht für alle Bereiche eine risikoadäquate Prämie bestimmt wurde, könnte Versi­cherung als Subvention von Investments ausgenutzt werden.

Falls die Bewertungsgenauigkeit des Algorithmus z. B. in der exponierten Branche A in Land C bisher gering ist, könnte Fraugster dennoch in den Markt einsteigen in der Hoff­nung, durch die Prüfung von Transaktionen den Algorithmus zu trainieren und die Be­wertungsgenauigkeit zu erhöhen, während der Versicherer einen großen Teil der Kosten trägt. Derartige Handlungen können auf der Pflichtebene verhindert werden. Möglich wäre ein Monitoring der Performanz des Algorithmus je nach Einsatzgebiet, bspw. im Rahmen einer Testphase mit anschließendem Vetorecht, ebenso wie der Ausschluss der Deckung für gewisse Branchen oder Länder.

Die Beeinflussbarkeit dieses Risikos ist folglich keine Hürde für seine Versicherbarkeit.

5.3 Synthese

Die Fallstudie zeigt, dass das vorliegende Unternehmerrisiko auch aus versicherungstech­nischer Sicht versichert werden kann. Die Anwendung der erarbeiteten Herangehenswei­sen ermöglicht dabei eine strukturierte Analyse der entscheidungsrelevanten Faktoren und folglich eine qualifizierte Entscheidung über die Versicherbarkeit.

Der betrachtete Fall ist dahingehend besonders, dass er ein vollkommen neuartiges Risiko darstellt (die Performanzgarantie eines Algorithmus) und damit eine komplizierte Risi­koanalyse erfordert. Eine Hürde könnte dabei darstellen, dass der VN sein geistiges Ei­gentum nicht vollständig offenlegen möchte. Der Versicherer muss sicherstellen, dass er genug Informationen für eine verlässliche Risikoprüfung erhält.

Gleichzeitig wirkt vereinfachend, dass nur eine einzige Gefahr versichert ist (unerkannter Betrug). Darüber hinaus ist die versicherte Leistung zentral für den Geschäftserfolg des VN, weshalb nur geringes Moral Hazard besteht.

Entscheidend für die Versicherbarkeit ist schließlich einerseits, dass riskantes Verhalten wenig positive Folgen für Fraugster bietet und somit keine starke Anreizverzerrung er­folgt. Andererseits schafft die Versicherung für Fraugster einen hohen Mehrwert. Dieser basiert auf der Signalwirkung der Versicherung, der Erweiterung des Produkts um eine Leistungsgarantie und nicht zuletzt der effizienten Risikotragung.

Unternehmerrisiko wird von individuellen Charakteristika der Unternehmen bestimmt, weshalb unterschiedliche Ausprägungen möglich sind. Der geprüfte Fall unterstreicht, dass die beschriebene Herangehensweise geeignet ist, diese Unterschiede abzubilden.

Weiterhin zeigt der Fall eine über die Versicherungsbeziehung hinausgehende Maß­nahme zur Angleichung der Interessen, die bisher nicht beschrieben wurde. Der Versi­cherer Munich Re hat sich einige Monate nach Abschluss der Versicherung mit einer Investition an Fraugster beteiligt und ist somit nicht mehr nur Versicherer, sondern auch Miteigentümer des Unternehmens.185 Der Versicherer hat damit einerseits weitere Infor­mations- und Kontrollmöglichkeiten, andererseits profitiert er nun auch von Chancen, die das Unternehmen durch bewusstes Eingehen von Unternehmerrisiko wahrnimmt. Indem die Versicherung den Wert der Unternehmung erhöht, profitiert Munich Re auf der Ver- sicherungs- und der Investmentseite.

Während das Investment im vorliegenden Fall zwar aus versicherungstechnischer Sicht Vorteile aufweist, wird die Maßnahme keine häufige Anwendung finden. Nennenswerte Investments in Unternehmen sind mit finanziellen Risiken verbunden, die den Vorteil einer möglichen Angleichung der Interessen auf der Versicherungsseite für gewöhnlich übersteigen. Investment-Entscheidungen sollten folglich nur in bestimmten Situationen als Komplement zu Versicherungsverträgen getroffen werden. Dies könnte bei der Ver­sicherung kleiner, nicht kapitalmarktorientierter Unternehmen, insb. bei Startups, der Fall sein, wo die Versicherung durch effizientere Risikotragung und bspw. aufgrund ihrer Sig­nalwirkung einen großen Mehrwert schafft, der den Wert der Investition des Versicherers positiv beeinflusst.

Abschließend werden die zentralen Ergebnisse dieser Arbeit zusammengefasst, bewertet und interpretiert.

6. Fazit

6.1 Zusammenfassung der Ergebnisse

Ziel dieser Arbeit war zu prüfen, ob Unternehmerrisiko versichert werden kann und wie dies geschehen kann. Dazu wurde die These, Unternehmerrisiko sei nicht versicherbar, falsifiziert. Ebenso wurden praktisch umsetzbare Handlungsempfehlungen für die Versi­cherung von Unternehmerrisiko erarbeitet.

Die Versicherung von Unternehmerrisiko könnte effizientere Risikotragung ermöglichen und Unternehmen Handlungsspielräume eröffnen, indem unerwünschte, kapitalintensive Risiken transferiert werden können, die Unternehmen bisher selbst tragen mussten.

Zunächst wurde der Begriff des Unternehmerrisikos betrachtet. Gekennzeichnet ist Un­ternehmerrisiko durch eine starke Beeinflussbarkeit seitens der Manager oder Dritter, aus der häufig die Annahme der Nicht-Versicherbarkeit gefolgert wird. Es ist gezeigt worden, dass eine Versicherung dieses Risikos Mehrwert schafft, wenn Versicherer es effizienter tragen können als die Eigentümer.

Anschließend wurden die Begriffe Versicherung und Versicherbarkeit aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet, wobei die versicherungstechnische Logik für die weitere Ana­lyse gewählt wurde. Bei der Anwendung eines Katalogs an Kriterien der Versicherbarkeit auf Unternehmerrisiko wurde zunächst festgestellt, dass die darin enthaltenen Kriterien subjektiv auszulegen sind und keine trennscharfen Grenzen der Versicherbarkeit abbil­den. Der Katalog fungiert stattdessen als heuristische Methode der Risikobewertung. Eine eindeutige Entscheidung über die Versicherbarkeit war bei der Anwendung der Kriterien auf Unternehmerrisiko folglich nicht möglich.

Gezeigt worden ist jedoch, dass die Kriterien der Größe und Eindeutigkeit als erfüllbar eingestuft werden können, während Schätzbarkeit, Unabhängigkeit und Zufälligkeit als mögliche Hürden bewertet worden sind.

Die Schätzbarkeit stellt insbesondere aufgrund des Änderungsrisikos eine Herausforde­rung dar, die sich jedoch u. a. durch ex post Anpassungen der Prämie und verkürzte Ver­sicherungsperioden beherrschen lässt. Im Rahmen des Kriteriums der Unabhängigkeit besteht Unklarheit über die Kumulexponierung bei der Versicherung von Unternehmer­risiko, die mittels eines laufenden Abgleichs der versicherten Gefahren bestehender und neuer Risiken reduziert werden kann. Zuletzt schließt die Beeinflussbarkeit des Unter­nehmerrisikos das Kriterium der Zufälligkeit aus. Dabei wurde eine zweistufige Heran­gehensweise identifiziert, die eine Reduktion des entstehenden Moral Hazards ermög­licht. Die Anwendung von Maßnahmen der Anreiz- und der Pflichtebene reduziert somit die Relevanz der Erfüllung des Kriteriums.

Nach dieser Analyse resultieren zwei Faktoren als entscheidende Kriterien der Versicher­barkeit von Unternehmerrisiko: die Höhe möglicher positiver Abweichungen des Risikos und die ökonomische Effizienz der Versicherung.

Schließlich veranschaulicht die Fallstudie über Fraugster die Anwendbarkeit der Ergeb­nisse und unterstreicht die Versicherbarkeit des Unternehmerrisikos an einem realen Ver­sicherungsvertrag.

Somit ist gezeigt worden, dass Unternehmerrisiko zum Teil versicherbar ist, da die not­wendigen Kriterien häufig erfüllbar sind. Die Annahme, Unternehmerrisiko sei nicht ver­sicherbar, ist damit in dieser allgemeinen Form unzutreffend. Die Versicherbarkeitsent­scheidung erfordert eine differenzierte Betrachtung und hängt von den Charakteristika des einzelnen Risikos und der individuellen Einschätzung sowie dem Risikoappetit des Versicherers ab. Die in dieser Arbeit dargelegten Herangehensweisen ermöglichen eine qualifizierte Entscheidung und befähigen Versicherer dazu, Entscheidungen der Versi­cherbarkeit zu treffen und Unternehmerrisiko unter gewissen Bedingungen zu versichern.

6.2 Würdigung und Ausblick

Das Ergebnis der Arbeit muss im Hinblick auf bestimmte Limitationen betrachtet werden. Zunächst existieren keine ausführlichen Arbeiten, die das Feld der Versicherbarkeit mit Unternehmerrisiko verknüpfen und umfangreiche Grundlagen schaffen, auf denen diese Abhandlung aufbauen hätte können. Die Argumentation basiert daher häufig auf einem Transfer verschiedener Konzepte aus inhaltsverwandten Bereichen.

Zweitens war es erforderlich, zwischen einer Detailbetrachtung eines einzelnen Risikos, um die Versicherbarkeit eindeutig feststellen oder ablehnen zu können, und einem gene- ralistischen Ansatz abzuwägen, der die Gesamtheit des Unternehmerrisikos erfasst, gleichzeitig aber keine eindeutige Entscheidung auf Einzelfallebene ermöglicht. In die­sem Fall wurde letztere Herangehensweise gewählt, um eine wissenschaftlich fundierte Grundlage für weitere Auseinandersetzungen mit der Thematik zu schaffen und die weite Anwendbarkeit der Ergebnisse zu gewährleisten.

Mit dieser Wahl eröffnet sich ein breites Feld, in dem priorisiert werden musste und somit Bereiche ausgegrenzt werden mussten, die sich für weitere Forschung anbieten. Ein be­sonders relevantes Feld könnte in diesem Zusammenhang der Vergleich der Effizienz verschiedener Finanzierungslösungen von Unternehmerrisiko darstellen. Dabei ließe sich eine Selbsttragung des Risikos auf Basis von Eigen- oder Fremdfinanzierung mit Lösun­gen des Risikotransfers (Versicherung, Captives, Derivate, o. ä.) vergleichen. Weiterhin könnte eine Unterscheidung nach Unternehmensgröße oder Rechtsform wichtige Ergeb­nisse liefern.

Darüber hinaus könnte eine tiefere Auseinandersetzung mit der Korrelation zwischen un­terschiedlichen Unternehmerrisiken und der Aktivseite der Versicherungsbilanz einen re­levanten Beitrag zur Versicherbarkeit der Risiken leisten.

Bzgl. der Interpretation der Ergebnisse und Vergleichen mit anderen Arbeiten ist zu be­achten, dass kein eindeutiges Verständnis des Begriffs Unternehmerrisiko in der Literatur besteht. Daher sind Ergebnisse immer in Zusammenhang mit der zugrunde liegenden De­finition von Unternehmerrisiko zu sehen.

Trotz dieser Limitationen erweitert die Arbeit die existierende Literatur bzgl. der Grenzen der Versicherbarkeit um eine neue Richtung. Obwohl die Versicherbarkeit ein Bereich mit hoher Praxisrelevanz ist, erhält sie in aktuellen Veröffentlichungen wenig Aufmerk­samkeit. Vor diesem Hintergrund soll diese Arbeit als Denkanstoß und wissenschaftliches Fundament für weitere Auseinandersetzungen mit der Thematik dienen. Darüber hinaus können die identifizierten Vorgehensweisen auch in der Versicherungspraxis Mehrwert stiften und dazu beitragen, den zu Anfang der Arbeit angeführten Dualismus im Risiko­management zu überwinden. Unterstützend wirkt dabei die fortschreitende Digitalisie­rung, im Zuge derer die Verfügbarkeit und Aktualität von entscheidungsrelevanten Daten zunimmt. Somit verbessert sich die Beobachtbarkeit des Verhaltens des Versicherungs­nehmers und die Genauigkeit der Risikoeinschätzung.

In einem dynamischen Umfeld verändern sich nicht nur die Risiken, sondern auch die Fähigkeiten der Versicherer. Es muss daher Aufgabe der Wissenschaft sein, diesen dyna­mischen Entwicklungen durch aktuelle Erkenntnisse gerecht zu werden. Da die Grenzen der Versicherbarkeit sowohl forschungstheoretisch als auch praktisch von großer Bedeu­tung sind, bietet die Thematik der Wissenschaft eine Chance, ihre hohe Relevanz aufs Neue unter Beweis zu stellen.

Literaturverzeichnis

Abraham, Kenneth S. (1988): Environmental Liability and the Limits of Insurance. In: Colum­bia Law Review 88 (5), S. 942-988.

Abraham, Kenneth S.; Jeffries, John C. (1989): Punitive Damages and the Rule of Law: The Role of Defendant’s Wealth. In: The Journal of Legal Studies 18 (2), S. 415-425.

Albertini, Luca (2009): The Investor Perspective (Non-Life). In: Luca Albertini und Pauline Barrieu (Hg.): The handbook of insurance-linked securities (Wiley finance series), S. 117­130.

Arrow, Kenneth J. (1964): Control in Large Organizations. In: Management Science 10 (3), S. 397-408.

Artemis (Hg.) (2020): Catastrophe bonds & ILS issued and outstanding by year. Online verfüg­bar unter https://www.artemis.bm/dashboard/catastrophe-bonds-ils-issued-and-outstanding- by-year/, zuletzt geprüft am 20.04.2020.

BaFin (Hg.) (2016): Kapitalanlagen. Online verfügbar unter https://www.bafin.de/DE/Auf- sicht/VersichererPensionsfonds/Kapitalanlagen/kapitalanlagennode.html , zuletzt geprüft am 09.06.2020.

Bartholomae, Florian W.; Wiens, Marcus (2016): Spieltheorie. Ein anwendungsorientiertes Lehrbuch. 1. Aufl. 2016. Wiesbaden: Springer Gabler.

Berliner, Baruch (1985): Large Risks and Limits of Insurability. In: Geneva Pap RiskInsur Is­sues Pract 10 (4), S. 313-329.

Biener, Christian; Eling, Martin; Wirfs, Jan Hendrik (2015): Insurability of Cyber Risk: An Em­pirical Analysis. In: The Geneva Papers on Risk and Insurance - Issues and Practice 40 (1), S. 131-158.

Bittl, Andreas; Müller, Bernd (1998): Das versicherungstechnische Risiko im Zentrum versiche­rungswirtschaftlicher Betätigung. In: Zeitschr. f d. ges. Versicherungsw. 87 (3), S. 369-402.

Brühwiler, Bruno; Stahlmann, Bert H.; Gottschling, Henner D. (1999): Innovative Risikofinan­zierung. Neue Wege im Risk Management. Wiesbaden, s.l.: Gabler Verlag.

Carrier Management (Hg.) (2019): Reinsurers Look at Cyber’s Massive Growth Possibilities— With Caution. Online verfügbar unter https://www.carriermanage- ment.com/news/2020/04/14/205415.htm, zuletzt geprüft am 20.04.2020.

DAV (Hg.) (2017): Versicherbarkeit von Risiken in der Schadenversicherung. Köln. Online verfügbar unter https://aktuar.de/unsere-themen/fachgrundsaetze-oeffentlich/2017-09- 18_DAV-Ergebnisbericht-Versicherbarkeit-von-Risiken.pdf

Diederichs, Marc (2017): Risikomanagement und Risikocontrolling. 4. Aufl. München: Verlag Franz Vahlen (Finance Competence).

Ehrlich, Isaac; Becker, Gary S. (1972): Market Insurance, Self-Insurance, and Self-Protection.

In: Journal of Political Economy 80 (4), S. 623-648.

Endres, A.; Schwarze, R. (1992): Gibt es Grenzen der Versicherbarkeit von Umweltrisiken? Eine ökonomisch-technische Analyse der Besonderheiten einer Umwelthaftpflicht-Versiche­rung. In: Alfred Endres, Eckard Rehbinder und Reimund Schwarze (Hg.): Haftung und Ver­sicherung für Umweltschäden aus ökonomischer und juristischer Sicht. Berlin, Heidelberg: Springer (Studien zum Umweltstaat), S. 83-119.

Eszler, Erwin (1999): Versicherbarkeit und ihre Grenzen. Analyse und Systematisierung auf er- kennungstheoretisch-onotologischer Basis. Karlsruhe: VVW (Veröffentlichungen der Ham­burger Gesellschaft zur Förderung des Versicherungswesens mbH, Heft 21).

Ferrer, Rodiel C.; Mallari, Nemia C. (2011): Speculative and Pure Risks: Their Impact on Firms’ Earnings per Share. In: Journal of International Business Research 10 (1), S. 115.

Fraugster (Hg.) (2020): Technology. Online verfügbar unter https://fraugster.com/technology, zuletzt geprüft am 04.06.2020.

Friedman, Milton (1970): The Social Responsibility of Business Is to Increase Its Profits. In:

The New York Times Magazine.

Giarini, Orio (1995): Insurability and the Economic Relevance of Insurance: A Historical Eco­nomic Perspective. In: Geneva Pap Risk Insur Issues Pract 20 (4), S. 419-422.

Gleißner, Werner (2017): Grundlagen des Risikomanagements. Mit fundierten Informationen zu besseren Entscheidungen. 3., vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage. München: Verlag Franz Vahlen (Management Competence).

Hax, Karl (1964): Grundlagen des Versicherungswesens. Wiesbaden: Gabler Verlag (Schriften­reihe „Die Versicherung“, 1).

Heimer, Carol A. (1985): Reactive Risk and Rational Action. Managing Moral Hazard in Insur­ance Contracts. Reprint 2019. Berkeley, CA: University of California Press (California Se­ries on Social Choice and Political Economy).

Helten, Elmar (1994): Ist Risiko ein Konstrukt? Zur Quantifizierung des Risikobegriffs. In: Die­ter Hesberg (Hg.): Risiko, Versicherung, Markt. Festschrift für Walter Karten zur Vollen­dung des 60. Lebensjahres. Unter Mitarbeit von Walter Karten. Karlsruhe: VVW, S. 19-25.

Helten, Elmar; Hartung, Thomas (2002): Instrumente und Modelle zur Bewertung industrieller Risiken. In: Reinhold Hölscher und Ralph Elfgen (Hg.): Herausforderung Risikomanage­ment. Identifikation, Bewertung und Steuerung industrieller Risiken. Wiesbaden: Gabler Verlag, S. 255-271.

Helten, Elmar; Karten, Walter (1991): Das Risiko und seine Kalkulation (Teil I). In: Walter Grosse (Hg.): Versicherungsbetriebslehre. 4., neu bearbeitete Auflage. Wiesbaden, s.l.: Gab­ler Verlag (Versicherungsenzyklopädie), S. 125-275.

Holmström, Bengt (1979): Moral Hazard and Observability. In: The Bell Journal of Economics 10 (1), S. 74.

Holsboer, Jan H. (1995): Insurability and Uninsurability: An Introduction. In: Geneva Pap Risk Insur Issues Pract 20 (4), S. 407-413.

Insurance Information Institute (Hg.) (2011): Insurance coverage for nuclear accidents. Online verfügbar unter https://www.iii.org/article/insurance-coverage-nuclear-accidents, zuletzt ge­prüft am 18.06.2020.

Insurance Information Institute (Hg.) (2019): Background on: Terrorism risk and insurance. On­line verfügbar unter https://www. iii. org/article/background-on-terrorism-risk-and-insurance, zuletzt geprüft am 18.06.2019.

Jannott, Horst K. (1987): Versicherung schafft Freiraum für unternehmerisches Handeln. In: Rudolf Henn (Hg.): Technologie, Wachstum und Beschäftigung. Festschrift für Lothar Späth. Berlin, Heidelberg: Springer Berlin Heidelberg, S. 494-501.

Jensen, Michael C.; Meckling, William H. (1976): Theory of the firm: Managerial behavior, agency costs and ownership structure. In: Journal of Financial Economics 3 (4), S. 305-360.

Kami, Edi (2008): On Optimal Insurance in the Presence of Moral Hazard. In: The Geneva Risk and Insurance Review 33 (1), S. 1-18.

Karten, Walter (1993): Das Einzelrisiko und seine Kalkulation. Wiesbaden, s.l.: Gabler Verlag.

Karten, Walter; Nell, Martin; Richter, Andreas; Schiller, Jörg (2018): Kriterien der Versicher­barkeit von Einzelrisiken. In: Walter Karten, Martin Nell, Andreas Richter und Jörg Schiller (Hg.): Risiko und Versicherungstechnik. Eine ökonomische Einführung. Wiesbaden:

Springer Gabler, S. 103-128.

Karten, Walter T. (1997): How to Expand the Limits of Insurability. In: Geneva Pap RiskInsur Issues Pract 22 (4), S. 515-522.

Knight, Frank (1921): Risk, Uncertainty and Profit. Boston, New York: Houghton Mifflin Com­pany.

Litton, Roger (1995): Moral hazard and insurance fraud. In: Eur J Crim Policy Res 3 (1), S. 30­47.

MacMinn, Richard; Garven, James (2013): On the Demand for Corporate Insurance: Creating Value. In: Georges Dionne (Hg.): Handbook of insurance. 2. ed. New York, NY: Springer, S.487-516.

MacMinn, Richard D. (1987): Insurance and Corporate Risk Management. In: The Journal of Risk and Insurance 54 (4), S. 658.

Mayers, David; Smith, Clifford W. (1982): On the Corporate Demand for Insurance. In: The

Journal of Business 55 (2), S. 281-296.

Modigliani, Franco; Miller, Merton H. (1958): The Cost of Capital, Corporation Finance and the Theory of Investment. In: The American Economic Review 48 (3), S. 261-297.

Munich Re (Hg.) (2018a): Cyber-Kumulrisiken. Online verfügbar unter https://www.mu-

nichre.com/topics-online/de/digitalisation/cyber/dealing-with-cyber-accumulation-risk.html , zuletzt geprüft am 07.06.2020.

Munich Re (Hg.) (2018b): Sicherer Online-Handel dank Künstlicher Intelligenz. Online verfüg­bar unter https://www. munichre. com/topics-online/de/digitalisation/artificial-intelligence- improves-security-e-commerce.html, zuletzt geprüft am 04.06.2020.

Munich Re (Hg.) (2020a): Covers for satellites in commercial space flight. Online verfügbar un­ter https://www.munichre.com/en/solutions/for-industry-clients/space-and-satellite-insu- rance-solutions.html, zuletzt geprüft am 20.04.2020.

Munich Re (Hg.) (2020b): Rückwirkungsschaden aufgrund von Cyber-Vorfällen. Online ver­fügbar unter https://www. munichre. com/topics-online/de/digitalisation/cyber/contingent-bu- siness-interruptions-due-to-cyber-events.html, zuletzt geprüft am 22.05.2020.

Myers, Stewart C. (1977): Determinants of corporate borrowing. In: Journal of Financial Eco­nomics 5 (2), S. 147-175.

NAIC (Hg.) (2020): Telematics/Usage-Based Insurance. Online verfügbar unter https://con- tent.naic.org/cipr_topics/topic_telematicsusage_based_insurance.htm, zuletzt geprüft am 11.06.2020.

Nguyen, Tristan (2007): Grenzen der Versicherbarkeit von Katastrophenrisiken. New York: Deutscher Universitäts-Verlag GWV Fachverlage GmbH, Wiesbaden (GWV).

OECD (Hg.) (2017): Promoting an effective Cyber insurane market. OECD report for the G7 presidency. Online verfügbar unter https://www.oecd.org/daf/fin/insurance/Supporting-an- effective-cyber-insurance-market.pdf, zuletzt geprüft am 10.06.2020.

Parsons, Christopher (2003): Moral Hazard in Liability Insurance. In: The Geneva Papers on Risk and Insurance. Issues and Practice 28 (3), S. 448-471.

Pompella, Maurizio (2017): Reinsurance, Insurability and the New Paradigms of Unconven­tional Risk Transfer. In: Maurizio Pompella und Nicos A. Scordis (Hg.): The Palgrave Hand­book of Unconventional Risk Transfer. Cham: Springer International Publishing, S. 57-107.

Pongratz, Hans J.; Simon, Stefanie (2010): Prekaritätsrisiken unternehmerischen Handelns. In: Andrea D. Bührmann und Hans J. Pongratz (Hg.): Prekäres Unternehmertum. Unsicherhei­ten von selbstständiger Erwerbstätigkeit und Unternehmensgründung. Wiesbaden: VS Ver­lag für Sozialwissenschaften / GWV Fachverlage GmbH Wiesbaden (Wirtschaft und Gesell­schaft), S. 27-61.

Porter, Michael E. (1985): Competitive Advantage: Creating and Sustaining Superior Perfor­mance. New York: The Free Press.

Powers, Michael R. (2006): Pure vs speculative risk. In: The Journal of Risk Finance 7 (4), S. 345-347.

Property Casualty 360 (Hg.) (2019): Reinsurance and the impact of alternative capital. Online verfügbar unter https://www.propertycasualty360.com/2019/11/29/reinsurance-and-the-im- pact-of-alternative-capital/, zuletzt geprüft am 21.04.2020.

Reinsurance News (Hg.): Anti-fraud start-up Fraugster raises $14mn in funding, backed by Mu­nich Re. Online verfügbar unter https://www.reinsurancene.ws/anti-fraud-start-up-fraugster- raises-14mn-in-funding-backed-by-munich-re/, zuletzt geprüft am 04.06.2020.

Rogler, Silvia (2002): Risikomanagement im Industriebetrieb. Analyse von Beschaffungs-, Pro­duktions- und Absatzrisiken. Wiesbaden, s.l.: Deutscher Universitätsverlag (Neue betriebs­wirtschaftliche Forschung, 296).

Ross, Stephen A. (1973): The Economic Theory of Agency: The Principal’s Problem. In: Ame­rican Economic Review 63 (2), S. 134-139.

Schmid-Grotjohann, Wolfgang (1995): Das Änderungsrisiko in der Privaten Krankenversiche­rung. Wiesbaden: Gabler Verlag (Schriftenreihe „Versicherung und Risikoforschung“, 157).

Schradin, Heinrich R. (1994): Erfolgsorientiertes Versicherungsmanagement. Betriebswirt­schaftliche Steuerungskonzepte auf risikotheoretischer Grundlage. Zugl.: Mannheim, Univ., Diss., 1993. Karlsruhe: Verl. Versicherungswirtschaft (Veröffentlichungen des Instituts für Versicherungswissenschaft der Universität Mannheim, 43).

Sinn, Hans-Werner (1988): Gedanken zur volkswirtschaftlichen Bedeutung des Versicherungs­wesens. In: Zeitschr. f. d. ges. Versicherungsw. 77 (1), S. 1-27.

Skorna, Alexander C. H. (2016): Versicherungen als mögliche risikopolitische Maßnahme: Von der Transportversicherung zu neuen Ansätzen in der Betriebsunterbrechungsversicherung.

In: Michael Huth und Frank Romeike (Hg.): Risikomanagement in der Logistik. Konzepte - Instrumente - Anwendungsbeispiele. 1. Auflage. Wiesbaden: Springer Gabler, S. 209-221.

Stahel, Walter R. (2010): The Performance Economy. Basingstoke: Palgrave Macmillan Ltd.

Stiglitz, Joseph E. (1983): Risk, Incentives and Insurance : The Pure Theory of Moral Hazard.

In: The Geneva Papers on Risk and Insurance 8 (26), S. 4-33.

Swoboda, Peter (1994): Betriebliche Finanzierung. 3., überarbeitete Auflage. Heidelberg: Phy- sica-Verlag HD (Physica-Lehrbuch).

Toma, Simona-Valeria; Alexa, Ioana-Veronica (2012): Different Categories of Business Risk.

In: Economics and Applied Informatics, "Dunarea de Jos" University of Galati, Faculty of Economics and Business Administration (2), S. 109-114.

Trah, Christoph (1998): Versicherung und finanzwirtschaftliche Entscheidungen im Unterneh­men. Wiesbaden: Deutscher Universitätsverlag.

v.d. Schulenburg, J-M Graf (1986): Optimal Insurance Purchasing in the Presence of Compul­sory Insurance and Uninsurable Risks. In: Geneva Pap RiskInsur Issues Pract 11 (1), S. 5­16.

Welt (Hg.) (2014): Teuer erkaufter Last-Minute-Schutz für kranke Zähne. Online verfügbar un­ter https://www.welt.de/finanzen/versicherungen/artide133676222/Teuer-erkaufter-Last-Mi- nute-Schutz-fuer-kranke-Zaehne.html, zuletzt geprüft am 10.04.2020.

Winter, Ralph A. (2013): Optimal Insurance Contracts Under Moral Hazard. In: Georges Di­onne (Hg.): Handbook of insurance. 2. ed. New York, NY: Springer, S. 205-230.

[...]


1 Vgl. Brühwiler et al. (1999), S. 91-92.

2 Vgl. etwa Karten et al. (2018), S. 105; Hax (1964), S. 27.

3 Siehe Insurance Information Institute (2019), (2011).

4 Siehe Endres und Schwarze (1992). Die Prüfung erfolgt anhand KARTENs Kriterienkatalog.

5 Siehe Biener et al. (2015). Grundlage ist BERLINERs Ansatz.

6 Siehe etwa Helten und Karten (1991); Schradin (1994), S. 34-36; Karten (1997).

7 Siehe etwa Diederichs (2017), S. 7-90; Rogler (2002), S. 1-19; Pongratz und Simon (2010), S. 27-32; Brühwiler et al. (1999).

8 Während in deutschsprachiger Literatur die Begriffe Unternehmerrisiko und unternehmerisches Risiko geläufig sind, werden im Englischen sowohl business risk, entrepreneurial risk als auch corporate risk verwendet.

9 Vgl. Karten et al. (2018), S. 105.

10 Helten (1994), S. 21.

11 Vgl. Hax (1964), S. 23.

12 Dabei ist jedoch hervorzuheben, dass sich die Versicherung von Unternehmerrisiko auf die Übernahme negativer Abweichungen beschränkt. Ursache ist das Prinzip der Versicherung. Siehe Absatz 3.1.

13 Vgl. Knight (1921), S. 228-232.

14 Vgl. Karten (1993), S. 3.

15 Vgl. Toma et al. (2011), S. 88-92.

16 Vgl. Nguyen (2007), S. 74-75.

17 Vgl. Schradin (1994), S. 35-36.

18 Vgl. Pongratz und Simon (2010), S. 27.

19 Vgl. Rogler (2002), S. 9-19.

20 Vgl. etwa Brühwiler et al. (1999), S. 91.

21 Vgl. Karten (1993), S. 8; Karten et al. (2018), S. 105.

22 Vgl. Jannott (1987), S. 497; Karten et al. (2018), S. 105.

23 Vgl. v.d. Schulenburg (1986), S. 6.

24 Die anfangs angestrebte Definition als eine Situation der Ungewissheit, die durch eine enge Verknüp­fung von Leistungsanreizen und Gewinnchancen für die Eigentümer charakterisiert ist, wurde aufgrund von Schwierigkeiten in der Operationalisierung verworfen.

25 Vgl. Hax (1964), S. 26-27.

26 Vgl. Ferrer und Mallari (2011), S. 119.

27 Vgl. etwa Hax (1964), S. 26-27.

28 Vgl. Helten und Karten (1991), S. 201; Powers (2006), S. 345-347.

29 Vgl. Powers (2006), S. 345-347. Die Gefahr eines Erdbebens stellt ein empirisches Risiko dar, wäh­rend der schwankende Ölpreis ein Marktrisiko und damit nicht versicherbar ist.

30 Vgl. Gleißner (2017), S. 289.

31 Vgl. Pompella (2017), S. 85-86.

32 Vgl. Pompella (2017), S. 89-92.

33 Siehe Kapitel 3.2.2 für einen Überblick möglicher Ursachen.

34 Nicht vertragliche Stakeholder werden nicht betrachtet, da faire Risikoteilung stark von staatlichen Akteuren abhängt und somit nur begrenzt vergleichbar ist. Staatliches Handeln wird in dieser Arbeit nicht beleuchtet.

35 Vgl. Friedman (1970).

36 Vgl. Modigliani und Miller (1958), S. 261-297.

37 Diese Beobachtung, dass die Finanzierungsstruktur den Unternehmenswert nicht beeinflusst, ist in der deutschsprachigen Literatur als Irrelevanztheorem bekannt.

38 Vgl. Trah (1998), S. 58.

39 Entsprechend existiert eine optimale Finanzierungsstruktur. Diese ist erreicht, wenn der Anstieg der In­solvenzkosten die Erhöhung des FCF nach Steuern durch zusätzliches Fremdkapital gerade ausgleicht. In der Praxis ist die optimale Finanzierungsstruktur nicht eindeutig bestimmbar. Siehe Swoboda (1994), S. 194-206 für einen Überblick verschiedener Ansätze zur Bestimmung des Optimums.

40 Vgl. Mayers und Smith (1982), S. 281-282.

41 Vgl. MacMinn (1987), S. 658-659.

42 Vgl. Swoboda (1994), S. 218-220. Investoren fehlt die vollständige Kenntnis der Risikosituation der Unternehmen, um das unsystematische Risiko perfekt zu diversifizieren. Ebenso belasten Transaktions­kosten speziell kleinere Investoren überproportional stark und reduzieren die Effizienz von Diversifika­tion.

43 Vgl. Mayers und Smith (1982), S. 285-286.

44 Siehe Swoboda (1994), S. 245-247 für weitere Ausführungen zu den Folgen einer Insolvenz für Arbeitnehmer.

45 Vgl. Mayers und Smith (1982), 283-284 Effiziente Träger können Risiko kostengünstig diversifizieren.

46 Deren Risikokapazität ist jedoch durch die begrenzte Kapitalisierung der Unternehmung beschränkt.

47 Der Manager der Unternehmung ist Agent der Eigentümer (Prinzipal) und agiert daher mit dem Ziel, den Wert des Eigenkapitals zu maximieren. Vgl. Jensen und Meckling (1976), S. 310.

48 Vgl. MacMinn (1987), S. 669.

49 Siehe Myers (1977), S. 147-155.

50 Vgl. Trah (1998), S. 43-44.

51 Die Versicherung verhindert annahmegemäß den Kreditausfall im Insolvenzfall bzw. reduziert sein Ausmaß. Eigenkapitalgeber dagegen verlieren ihr eingesetztes Kapital im Insolvenzfall.

52 Vgl. MacMinn (1987), S. 670-677.

53 Vgl. Diederichs (2017), S. 174-175.

54 Vgl. Hax (1964), S. 22.

55 Vgl. Sinn (1988), S. 13.

56 Vgl. Jannott (1987), 495-496.

57 Vgl. Jannott (1987), S. 495; Sinn (1988), S. 15.

58 Vgl. Stahel (2010), S. 81-82.

59 Vgl. Giarini (1995), S. 421.

60 Vgl. Karten (1997), S. 519.

61 Vgl. Karten (1997), S. 516.

62 Vgl. Holsboer (1995), S. 407.

63 Vgl. Berliner (1985), S. 321-322. BERLINERs Unterteilung ist nach Sparten getrennt anzuwenden. Dass manche Versicherer bspw. keine Kfz-Haftpflichtversicherung anbieten, bedeutet nicht, dass dieser Versicherungszweig per se im Graubereich der Versicherbarkeit liegt.

64 Karten (1997), S. 516.

65 Vgl. Eszler (1999), S. 14-15.

66 Vgl. Pompella (2017), S. 65.

67 Vgl. Holsboer (1995), S. 408.

68 Vgl. Karten (1997), S. 517; Karten et al. (2018), S. 206.

69 Karten (1993), S. 9.

70 Vgl. Eszler (1999), S. 16-17.

71 Siehe Karten (1993), S. 8-15; Berliner (1985), S. 325-326; Hax (1964), S. 23-34.

72 Vgl. Karten (1993), 8-15.

73 Dies ist für gewöhnlich der Sachwert des Versicherungsgegenstands. In der Haftpflichtversicherung steht hinter den Ansprüchen Dritter kein ex ante erkennbarer Sachwert und somit kein Höchstschaden.

74 Vgl. DAV (2017), S. 17.

75 Vgl. Helten und Hartung (2002), S. 260.

76 Vgl. Endres und Schwarze (1992), S. 94.

77 Vgl. Karten et al. (2018), S. 119-123.

78 Vgl. Helten und Karten (1991), S. 134-135.

79 Ein aktuelles Beispiel ist hier die noch nach Eintritt des Schadenfalls rückwirkend abschließbare Zahn­zusatzversicherung der ERGO. Siehe Welt (2014). Ebenso ist bspw. der Suizid ein versichertes Schaden­ereignis in der Lebensversicherung.

80 Ein solcher Zusammenhang ist etwa: Je besser ein Risiko schätzbar ist, desto eher ist es versicherbar.

81 Vgl. Endres und Schwarze (1992), S. 87.

82 Siehe Nguyen (2007), S. 113-117. NGUYEN beschreibt die Entstehung der Maschinenbruchversiche­rung, der Kernenergieversicherung und der Terrorismusversicherung. Ein aktuelles Beispiel ist die Versi­cherung von Rückwirkungsschäden aufgrund von Cyber-Vorfällen. Siehe Munich Re (2020b).

83 Vgl. Hax (1964), S. 28.

84 Vgl. Property Casualty 360 (2019).

85 Vgl. Artemis (2020).

86 Vgl. Karten (1993), S. 12.

87 Vgl. Endres und Schwarze (1992), S. 90.

88 Vgl. Karten (1993), S. 23-34.

89 Vgl. Skorna (2016), S. 215.

90 Vgl. Endres und Schwarze (1992), S. 90.

91 Während in etablierten Versicherungszweigen häufig ein gewisser Marktstandard bzgl. Versicherungs­verträgen und Klauseln existiert, muss sich ein solcher für unkonventionelle Deckungssysteme oder neue versicherte Gefahren erst bilden.

92 Vgl. Endres und Schwarze (1992), S. 90.

93 Vgl. DAV (2017), S. 18-19.

94 Siehe Helten und Hartung (2002), S. 255-271 für eine Betrachtung der Methoden zur Risikobewertung in Industrieunternehmen.

95 Vgl. DAV (2017), S. 19-20.

96 Vgl. Helten und Karten (1991), S. 186-190.

97 Es besteht offensichtlich ein gewisses Irrtumsrisiko, das in die Versicherungspolice übernommen wer­den würde. Irrtumsrisiko besteht ebenso bei jeder Risikoprüfung durch Versicherer.

98 Vgl. Munich Re (2020a).

99 Vgl. Carrier Management (2019).

100 Vgl. DAV (2017), S. 17-18.

101 Rückversicherung ist ein häufig genutztes Instrument, um die Leistungsfähigkeit insb. gegenüber Ku- mulschadenereignissen zu erhöhen.

102 Vgl. Karten et al. (2018), S. 123-125.

103 Vgl. Schradin (1994), S. 35-36.

104 Vgl. Powers (2006), S. 345-347.

105 Vgl. Artemis (2020).

106 Investoren tragen schwerpunktmäßig Unternehmerrisiken, sind also gegenüber Marktrisiken exponiert.

107 Vgl. Albertini (2009), S. 119-120.

108 Vgl. Karten (1993), S. 10. Ein sicheres Ereignis (z. B. Tod) mit unsicherem Zeitpunkt oder unsicherer Schadenhöhe ist jedoch versicherbar.

109 Vgl. Endres und Schwarze (1992), S. 89.

110 Vgl. MacMinn und Garven (2013), S. 487-489.

111 Kosten sind neben Schadenaufwendungen auch Aufwendungen für z. B. Schadenvermeidung.

112 Bspw. wenn die Versicherungsleistung höher als der reale Schaden ist.

113 Vgl. Porter (1985), S. 4-11.

114 Vgl. Karten (1993), S. 10.

115 Vgl. Karten (1997), S. 518.

116 Schmid-Grotjohann (1995), S. 31.

117 Auf den Umgang mit Verhaltensweisen des Unternehmens vor dem Hintergrund von Moral Hazard wird in Abschnitt 4.4 umfangreich eingegangen.

118 Unsicherheit bzw. fehlende Information sind dabei von Versicherern vorsichtig zu bewerten und ent­sprechend mit hohen Risikoaufschlägen zu versehen.

119 Vgl. Schmid-Grotjohann (1995), S. 84-85.

120 Die Bestimmung eines Probable Maximum Losses (PML) basiert bspw. auf einer solchen Szenario­analyse. Vgl. Helten und Hartung (2002), S. 263.

121 Vgl. Bittl und Müller (1998), S. 382-383.

122 Vgl. Helten und Karten (1991), S. 187-189. Es liegt somit ein Irrtumsrisiko bei der Bestimmung des Änderungsrisikos vor.

123 Siehe Karten (1993), 67-71.

124 Vgl. NAIC (2020). Der Begriff findet v.a. in der Kfz-Versicherung Anwendung. Ein Beispiel dafür ist die Verknüpfung von jährlicher Fahrleistung und Versicherungsprämie.

125 Dabei wird über Sensorik das Fahrverhalten einer Person gemessen und bewertet. Vorsichtige Fahrer erhalten anschließend Prämiennachlässe, da sie als „gutes“ Risiko wahrgenommen werden. Im Gegensatz zu Telematics sind hier Indikatoren zu finden, die externe Risikofaktoren abbilden.

126 Vgl. Nguyen (2007), S. 77.

127 Vgl. DAV (2017), S. 17-18.

128 Der Begriff Kumulrisiko umfasst hier Ansteckungs- und Kumulrisiken. Siehe Helten und Karten (1991), S. 212 für eine Abgrenzung.

129 Bekannte Kumulschadenereignisse sind Naturkatastrophen, Terrorismus oder bspw. Cyber-Vorfälle.

130 Vgl. Nguyen (2007), S. 89-90.

131 Vgl. Helten und Karten (1991), S. 212-213.

132 Vgl. Brühwiler et al. (1999), S. 28.

133 Vgl. BaFin (2016).

134 Vgl. Stiglitz (1983), S. 5; Winter (2013), S. 205-206. Diese Bedingungen können im Versicherungs­bezug grundsätzlich als gegeben angenommen werden.

135 Unbeobachtbares Verhalten nach Vertragsabschluss wird als Moral Hazard bezeichnet. Unbeobacht­bare Eigenschaften des VN vor Vertragsabschluss führen zum Phänomen der adversen Selektion. Diese Arbeit konzentriert sich auf unbeobachtbares Verhalten.

136 Auch wenn die Annahme rationaler Individuen in wissenschaftlichen Modellen nicht immer von Grund auf vertretbar erscheint, belegen empirische Studien durchaus die weite Verbreitung von opportu­nistischem Verhalten, wie u. a. Versicherungsbetrug, der durch die Unbeobachtbarkeit der Handlung er­möglicht wird. Siehe Litton (1995) für Ausführungen zu Moral Hazard und Versicherungsbetrug.

137 Vgl. Stiglitz (1983), S. 7.

138 Vgl. Arrow (1964), S. 400-401.

139 Vgl. Jensen und Meckling (1976), S. 45-46.

140 Vgl. Winter (2013), S. 207. Versicherung ermöglicht effiziente Risikotragung. Jedoch könnte eine Ri­sikominderung kostengünstiger und damit effizienter als ein Risikotransfer sein.

141 Vgl. Kami (2008), S. 3-4. Vorsichtiges Verhalten des VN hat jedoch einen rein positiven Effekt für den Versicherer. Somit existieren divergierende Präferenzen.

142 Der Versicherer kann das Verhalten des VN nach Vertragsabschluss nicht mit Sicherheit antizipieren, weshalb die spätere Wahl eines vorsichtigen Verhaltens keinen Einfluss auf die Prämie bzw. die Vertrags­gestaltung hat.

143 Vgl. Winter (2013), S. 208-212.

144 Vgl. Ehrlich und Becker (1972), S. 633.

145 Vgl. Holmström (1979), S. 75-81

146 Vgl. Winter (2013), S. 208-215. Der Einsatz dieser Instrumente ist auch in der Praxis weit verbreitet, reduziert aber den Mehrwert der Versicherung für den VN.

147 Vgl. Kami (2008), S. 1-2.

148 Vgl. Heimer (1985), S. 42-43.

149 Für gewöhnlich ist dabei die Annahme von Risikoaversion gerechtfertigt.

150 Wie in Kapitel 2 ausgeführt, beschränkt sich das versicherungstechnische Verständnis von Risiko für gewöhnlich auf reine Risiken.

151 Riskantes Verhalten könnte somit nicht nur zu einer Erhöhung erwarteter Schadenaufwendungen, son­dern ebenso zu möglichen positiven Erträgen führen. Die Opportunitätskosten nicht gewählter, riskanter Handlungsalternativen erhöhen die Kosten vorsichtigen Verhaltens.

152 Eine Beteiligung des Versicherers an positiven Abweichungen widerspricht dem Charakter der Versi­cherung und würde in den Bereich der Eigenkapitalfinanzierung fallen.

153 Dies impliziert nicht, dass spekulative Risiken nicht versicherbar sind. Sofern die Wahl riskanten Ver­haltens in die risikoadäquate Prämie einfließt, kann das Risiko versichert werden. Wichtig ist daher, mög­liche positive Anreize zu riskantem Verhalten in der Risikobewertung zu beachten.

154 Vgl. Ross (1973), S. 134-139.

155 Vgl. Jensen und Meckling (1976), S. 42-45; Mayers und Smith (1982), S. 287. Die Bezeichnung asset substitution wurde erst später eingeführt.

156 Solche Klauseln, die eine Übervorteilung der Fremdkapitalgeber verhindern sollen, sind als Covenants bekannt. Mögliche Covenants sind ein Ausschüttungsverbot oder das Verbot weiterer Kreditaufnahme.

157 Die Versicherung von Unternehmerrisiko könnte damit Schnittmengen zum Kreditausfallrisiko haben. Zusätzlich sind indirekte Effekte zu beachten. So kann die geringe Liquidität eines Unternehmens bspw. dazu führen, dass es Ausgaben für Sicherheitsmaßnahmen reduziert und damit die Schadenwahrschein­lichkeit beeinflusst.

158 Vgl. Myers (1977), S. 156-162.

159 Solche Klauseln sind bereits am Versicherungsmarkt vorhanden und sind bekannt als „material change of risk clause“.

160 Vgl. Winter (2013), S. 206.

161 Vgl. Karten et al. (2018), S. 110-111.

162 Eine Reduktion der Prämie eines VN mit riskantem Verhalten, der zufälligerweise keinen Schaden er­litten hat, wäre offensichtlich nicht gerechtfertigt. Je stärker der Einfluss externer Faktoren auf das Risiko ist, desto geringer ist die Korrelation zwischen Schadenerfahrung und Verhalten.

163 In der Spieltheorie ist dieser Zusammenhang als ein unendlich wiederholtes Spiel bekannt, in dem Ak­teure sich für Kooperation belohnen und für Defektieren bestrafen. Siehe Bartholomae und Wiens (2016), S. 141-154.

164 Vgl. Porter (1985), S. 4-11.

165 Vgl. Heimer (1985), S. 13-14.

166 Transaktionskosten sind bspw. der Verhandlungsaufwand, der Aufwand der Einhaltung der Obliegen­heit für den VN und der Aufwand des Versicherers zur Kontrolle der Einhaltung.

167 Die Maßnahme Risikoprüfung ist der Vollständigkeit halber aufgenommen und erfolgt im Vorhinein des beschriebenen Prozesses.

168 Vgl. Karten et al. (2018), S. 113.

169 Vgl. Parsons (2003), S. 460-467.

170 Vgl. Karten (1997), S. 518. Siehe Abraham und Jeffries (1989), S. 415-425 für Kritik am Einbezug der finanziellen Stärke des Angeklagten in die Bestimmung der Schadenersatzzahlung.

171 Vgl. Abraham (1988), S. 960-961.

172 In diesem Fall wird ein Vertrag mit dem Kunden nach Abschluss der Versicherung ausgehandelt.

173 Vgl. Heimer (1985), S. 199.

174 Vgl. Karten et al. (2018), S. 115-116.

175 Direkt wird die Unternehmung bspw. durch Nichtleistung eines Lieferanten beeinflusst, während ein indirekter Einfluss das Verhalten eines Wettbewerbers sein könnte, das Entscheidungen der Unterneh­mung tangiert.

176 Erforderlich ist dennoch, externe Einflussfaktoren in die Risikoanalyse miteinzubeziehen.

177 Vgl. Munich Re (2018b).

178 Vgl. Fraugster (2020).

179 Vgl. Reinsurance News (2018).

180 Eine Versicherung des Absatzrisikos findet dabei nicht statt.

181 Vgl. OECD (2017), S. 10.

182 Bei der Vereinbarung eines Festpreises für das Produkt wäre dies bspw. nicht der Fall.

183 Vgl. Munich Re (2018a).

184 Vgl. Fraugster (2020).

Häufig gestellte Fragen

Was ist das Unternehmerrisiko gemäß dieser Arbeit?

Unternehmerrisiko wird in dieser Arbeit verstanden als Ungewissheit über das Erreichen von Zielen in Unternehmen, die sich durch starke Einflussmöglichkeiten von Seiten der Manager oder Dritter auszeichnet. Es ist eine Teilmenge des allgemeineren unternehmerischen Risikos, auf das sich das Risikomanagement bezieht.

Ist Unternehmerrisiko versicherbar?

Diese Arbeit argumentiert, dass Unternehmerrisiko teilweise versicherbar ist. Die traditionelle Annahme, dass es generell nicht versicherbar ist, wird widerlegt. Die Versicherbarkeit hängt von den spezifischen Charakteristika des Risikos und der individuellen Risikobereitschaft des Versicherers ab.

Welche Kriterien der Versicherungstechnik werden zur Beurteilung der Versicherbarkeit herangezogen?

Die Arbeit verwendet etablierte Kriterien der Versicherungstechnik zur Beurteilung der Versicherbarkeit, darunter:

  • Größe (maximale Schadenhöhe)
  • Eindeutigkeit (klare Definition des Deckungsumfangs)
  • Schätzbarkeit (Abschätzung des Schadenausmaßes)
  • Unabhängigkeit (Vermeidung von Kumulschäden)
  • Zufälligkeit (Unbeeinflussbarkeit des Schadenereignisses)

Welche Herausforderungen ergeben sich bei der Anwendung dieser Kriterien auf Unternehmerrisiko?

Die Hauptherausforderungen bei der Versicherung von Unternehmerrisiko liegen in der:

  • Schätzbarkeit aufgrund von Änderungsrisiko (Veränderung äußerer Einflussfaktoren)
  • Unabhängigkeit, insbesondere in Bezug auf Kumulrisiken (wenn viele Risiken gleichzeitig betroffen sind)
  • Zufälligkeit, da Unternehmerrisiko stark von internen und externen Faktoren beeinflusst wird (Moral Hazard)

Welche Lösungsansätze gibt es, um diese Herausforderungen zu bewältigen?

Die Arbeit schlägt verschiedene Lösungsansätze vor, um die Versicherbarkeit von Unternehmerrisiko zu verbessern:

  • Ex post Anpassung der Prämie basierend auf der tatsächlichen Schadenentwicklung
  • Verkürzung der Versicherungsperioden, um schneller auf Veränderungen reagieren zu können
  • Kontinuierliche Kumulkontrolle zur Überwachung der Gesamtschadenexponierung
  • Risikoteilung durch Selbstbehalte, um Anreize für risikobewusstes Verhalten zu schaffen
  • Vereinbarung von Berichtspflichten und Eingriffsrechten, um die Risikosituation besser zu überwachen und Einfluss auf das Verhalten des Versicherungsnehmers zu nehmen.
  • Langfristige Anreize schaffen durch zum Beispiel Schadenfreiheitsrabatt bei Erneuerung der Police.

Was ist Moral Hazard und wie kann es bei der Versicherung von Unternehmerrisiko vermieden werden?

Moral Hazard entsteht, wenn der Versicherungsnehmer nach Abschluss einer Versicherung sein Verhalten ändert, da er nicht mehr die vollen Konsequenzen seines Handelns trägt. Zur Vermeidung von Moral Hazard werden zwei Hauptebenen unterschieden: die Anreizebene und die Pflichtebene. Die Anreizebene setzt darauf, dass VN durch die Verknüpfung von Leistung und Risikoverhalten ein vorsichtiges Verhalten gewählt wird. Pflichtebene setzt auf Berichtspflichten und Prüfrechte um der Informationsasymmetrien zu reduzieren.

Was zeigt die Fallstudie über Fraugster?

Die Fallstudie über das Startup Fraugster, das Transaktionen im Internet prüft, zeigt, dass Unternehmerrisiko in der Praxis versicherbar ist. Munich Re bietet eine Versicherung an, die für Fehler im Algorithmus des Startups haftet. Die Studie belegt, dass eine strukturierte Analyse der Risiken und die Anwendung der vorgeschlagenen Lösungsansätze zu einer fundierten Entscheidung über die Versicherbarkeit führen können.

Welche Rolle spielt die Digitalisierung bei der Versicherung von Unternehmerrisiko?

Die fortschreitende Digitalisierung verbessert die Verfügbarkeit und Aktualität entscheidungsrelevanter Daten. Dies erleichtert die Beobachtung des Verhaltens des Versicherungsnehmers und die Genauigkeit der Risikoeinschätzung, was wiederum die Versicherbarkeit von Unternehmerrisiko erhöht.

Final del extracto de 72 páginas  - subir

Detalles

Título
Versicherbarkeit des Unternehmerrisikos? Eine Reevaluation der Grenzen der Versicherbarkeit
Universidad
University of the Federal Armed Forces München
Calificación
1,0
Autor
Patrick Eckstein (Autor)
Año de publicación
2020
Páginas
72
No. de catálogo
V1042669
ISBN (Ebook)
9783346463661
ISBN (Libro)
9783346463678
Idioma
Alemán
Etiqueta
Versicherbarkeit Unternehmerrisiko unternehmerisches Risiko Moral Hazard Grenzen der Versicherbarkeit
Seguridad del producto
GRIN Publishing Ltd.
Citar trabajo
Patrick Eckstein (Autor), 2020, Versicherbarkeit des Unternehmerrisikos? Eine Reevaluation der Grenzen der Versicherbarkeit, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1042669
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