Der "Wegweiser Arbeit" wurde ursprünglich im Jahr 2000 von Experten der Therapie und Rehabilitation unter dem Titel "Kölner Instrumentarium" eingeführt. Der Wegweiser dient als Orientierungshilfe in der Planung, Gestaltung und Durchführung der Teilhabe und beruflichen Rehabilitation. Die vierzehn Hilfen sind sowohl einzeln als auch in Kombination miteinander anwendbar. Es werden drei große Bereiche differenziert: Die Vorbereitung auf berufliche Rehabilitation, berufliche Rehabilitation und Integration in die Arbeit. Im Vordergrund stehen die individuellen Bedürfnisse der Rehabilitanden mit Psychiatrieerfahrung.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1 Wegweiser Arbeit
1.1 Belastungserprobung
1.2 Umschulung
1.3 Vermittlung in die Arbeit
Aufgabe 2
2.1 Belastungen von Teams durch Kollegen mit psychischen Erkrankungen
2.2 Typische Interventionen von Führungskräften bei Mitarbeitern mit psychischen Störungen
2.3 Unterstützung von Arbeitgebern durch Rehabilitations-Fachpersonen
Aufgabe 3
3.1 Elf therapeutische Faktoren der Gruppentherapie nach Yalom
3.2 Funktion des Gruppenleiters
3.3 Nutzung der Komponenten „Entwicklung sozialer Kompetenzen“ und „Imitationsverhalten“ in einem beruflichen Trainingszentrum
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
BE Belastungserprobung
BFW Berufsförderungswerk
BRB Berufliche Rehabilitation im Betrieb
BTZ Berufliches Trainingszentrum
HWK Handwerkskammer
IHK Industrie- und Handelskammer
LTA Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben
RPK Rehabilitationseinrichtung für psychisch Kranke
RVL Rehabilitationsvorbereitungslehrgang
WfbM Werkstatt für behinderte Menschen
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Typen von Führungskräften 12
Tabelle 2: Funktionen des Gruppentherapeuten 19
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Wegweiser Arbeit 4
Abbildung 2: Interventionen von Führungskräften 12
1 Wegweiser Arbeit
Der „Wegweiser Arbeit“ wurde ursprünglich im Jahr 2000 von Experten der Therapie und Rehabilitation unter dem Titel „Kölner Instrumentarium“ eingeführt (forschen und teilen (Hrsg.), 2021, Wegweiser Arbeit). Der Wegweiser dient als Orientierungshilfe in der Planung, Gestaltung und Durchführung der Teilhabe und beruflichen Rehabilitation. Die vierzehn Hilfen (siehe Abbildung 1) sind sowohl einzeln als auch in Kombination miteinander anwendbar. Es werden drei große Bereiche differenziert: Die Vorbereitung auf berufliche Rehabilitation, berufliche Rehabilitation und Integration in die Arbeit. Im Vordergrund stehen die individuellen Bedürfnisse der Rehabilitanden mit Psychiatrieerfahrung.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Wegweiser Arbeit
(Quelle: https://forschen-und-teilen.de/wp-content/uploads/2019/12/Wegweiser-Arbeit-2.pdf).
1.1 Belastungserprobung
Die Belastungserprobung (BE) gehört in den Bereich der vorbereitenden Maßnahmen auf eine berufliche Rehabilitation. Die Aufgabe der BE besteht darin, die aktuelle (handlungsorientierte) Arbeitsfähigkeit einer Person in einem oder mehreren Arbeitsfeldern festzustellen (forschen und teilen (Hrsg.), 2021, Belastungserprobung). Die BE dient der Feststellung, ob der Betroffene in der Lage ist, in seinen früheren Beruf zurückzukehren, ob er an einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) teilnehmen kann oder ob er schulungsfähig ist (Talentplus (Hrsg.), 2021, Belastungserprobung).
Tritt während der Rehabilitation der Zeitpunkt ein, dass zwar die medizinische Behandlung noch im Vordergrund steht, aber bereits die Frage aufkommt, wie die berufliche Zukunft aussehen könnte, sollte mit der BE begonnen werden (Rehadat Bildung (Hrsg.), 2021, Belastungserprobung). Aufgrund der Ergebnisse einer BE wird mit dem Betroffenen gemeinsam entschieden, ob bspw. eine Wiedereingliederung in den früheren Beruf möglich ist, ob die Perspektive in einer Umschulung liegt und welches berufliche Arbeitsfeld ggf. in Betracht kommt.
Die BE richtet sich grundsätzlich an Menschen mit einer körperlichen und/oder psychischen Beeinträchtigung, die ihrer bisherigen Tätigkeit möglicherweise nicht mehr nachgehen können (reIntegro (Hrsg.), 2021, Arbeitserprobung und Belastungserprobung). Sie haben die Akutphase ihrer Erkrankung bereits überwunden und sind gewillt, wieder arbeiten zu gehen. Zudem können Personen die Erprobung in Anspruch nehmen, die länger berentet oder krankgeschrieben waren und ihre Arbeitsfähigkeit ausloten möchten (forschen und teilen (Hrsg.), 2021, Belastungserprobung).
Die Durchführung einer BE kann innerhalb einer Rehabilitationsklinik (interne BE) oder z. B. von einem Berufsförderungswerk (BFW) (externe BE) erfolgen. Seltener findet eine BE innerhalb eines Betriebs statt. Die Angaben zur Dauer schwanken zwischen vier und neun Wochen (reIntegro (Hrsg.), 2021, Arbeitserprobung und Belastungserprobung; Rehadat Bildung (Hrsg.), 2021, Belastungserprobung). Letztlich bestimmen der Rehabilitand mit seinen individuellen Bedürfnissen und der Umfang der zu testenden Fähigkeiten die Dauer der Maßnahme. Die tägliche Arbeitsdauer schwankt i. d. R. zwischen mindestens drei und höchstens acht Stunden. Die interne BE bietet den Rehabilitanden die Möglichkeit, sich in den Tätigkeitsbereichen EDV, Werkstätten, Lager, Hauswirtschaft, kaufmännische und gewerbliche Arbeitsplätze sowie Tätigkeiten in Außenbereichen des Klinikums zu erproben (Rehadat Bildung (Hrsg.), 2021, Belastungserprobung). Darüber hinaus kommen bei einer internen BE Diagnose- und Testverfahren zum Einsatz, die die physische und berufsbezogene Fähigkeit klären.
Die externe BE prüft vorrangig, ob der Rehabilitand an seinen früheren Arbeitsplatz zurückkehren kann oder, falls dies nicht möglich ist, ob er in eine andere Abteilung im Betrieb seines bisherigen Arbeitgebers wechseln kann.
Sowohl im Fokus der internen als auch der externen BE stehen die Dauerbelastbarkeit, das Verhalten bei Mehrfachanforderungen, das Arbeitsverhalten und die -leistung, das Sozialverhalten sowie die psychische und körperliche Belastbarkeit der Rehabilitanden (Rehadat Bildung (Hrsg.), 2021, Belastungserprobung). Im Anschluss an die BE erfolgt die Erstellung eines Berichts für den Teilnehmer und den Auftraggeber. Die Kosten einer BE tragen i. d. R. die Unfall- und Rentenversicherung sowie die Krankenkassen.
Für Menschen, deren psychische Erkrankungen einen schwereren Verlauf nehmen, gibt es die Rehabilitationseinrichtungen für psychisch Kranke (RPK). Diese Institutionen zeichnen sich durch das einmalige Angebot aus, sowohl eine medizinische als auch eine berufliche Rehabilitation anzubieten (forschen und teilen (Hrsg.), Rehabilitationseinrichtung für psychische Kranke, 2021). Die Kosten werden gemeinsam von der Krankenkasse, der Rentenversicherung und der Agentur für Arbeit getragen.
1.2 Umschulung
Die Umschulung ist eine mögliche Maßnahme, die innerhalb des Wegweisers Arbeit dem Bereich der beruflichen Rehabilitation angehört. Im Gegensatz zu einer klassischen Ausbildung versteht man unter der Umschulung eine berufliche Neuorientierung (keine Weiterbildung); i. d. R. handelt es sich um eine Zweitausbildung. Im Idealfall hilft diese Rehabilitationsmaßnahme aufgrund der Förderung von Selbständigkeit und Autonomie den Teilnehmern, die Beeinträchtigungen im Zuge der Erkrankung auszugleichen. Sie kommt dann zum Einsatz, wenn der Rehabilitand in seinem bisherigen Berufsfeld nicht mehr tätig sein kann und gleichzeitig die nötigen Fertigkeiten und die Motivation mitbringt, in einen anderen Beruf aufzunehmen (forschen und teilen (Hrsg.), 2021, Ausbildung/Umschulung). Des Weiteren erfordert die Wahl eines Umschulungsberufs die Berücksichtigung des Arbeitsmarktes. Die Umschulung wird mit einer Abschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK) abgeschlossen (Rehadat Bildung (Hrsg.), 2021, Umschulung mit IHK- oder HWK-Abschluss).
Die Teilnehmer sind während der Umschulung in einem BFW untergebracht und verbringen lediglich die Wochenenden zu Hause. Es gibt keine Trennung zwischen Betrieb und Berufsschule (Deutsche Rentenversicherung (DRV), 2021, Berufsförderungswerke). In manchen Fällen ist jedoch eine berufliche Rehabilitation in einem Betrieb (BRB) oder eine wohnortnahe Alternative möglich (Inn-tegrativ (Hrsg.), 2021, Umschulungen und Qualifizierungen). Welche Umschulungsform für den Teilnehmer infrage kommt, entscheidet der Rehabilitand gemeinsam mit dem Rehaträger (bspw. der Agentur für Arbeit) und dem dortigen Rehaberater bzw. -manager.
Die Rehabilitanden werden in den BFW von Fachkräften wie z. B. den Sozialpädagogen, den Reha- und Integrationsmanagern oder den Psychologen betreut (BFW Hamburg (Hrsg.), 2021, Unterstützung). Zudem bieten die Einrichtungen spezielle Übungen wie Entspannungs- oder Selbstsicherheitstraining an.
In der Regel ist einer Umschulung ein Rehabilitationsvorbereitungslehrgang (RVL) vorgeschaltet. Das Ziel besteht darin, die Teilnehmer so gut auf die Umschulung vorzubereiten, dass es möglichst zu keinen Abbrüchen kommt. Inhalte der RVLs sind bspw. die Förderung sozialer Kompetenzen oder die Entwicklung von Lernstrategien (forschen und teilen (Hrsg.), 2021, Ausbildung/Umschulung). Umschulungen sind aufgrund der vorhandenen Erstausbildung auf zwei Jahre verkürzt und können in zahlreichen Berufszweigen (bspw. technische, kaufmännische oder Dienstleistungs-Berufe) erworben werden.
Die Finanzierung übernimmt der Rehabilitationsträger (z. B. Agentur für Arbeit) und leitet diese direkt an die ausführende Institution (bspw. ein BFW). Der Rehabilitand erhält ein Übergangsgeld zur Deckung des Lebensunterhalts.
Für psychisch erkrankte Menschen ist eine Umschulung eine besondere Herausforderung, weil sie z. B: abends nicht in ihr Zuhause zurückkehren, sondern im Internat des BTZ untergebracht sind. Aufgrund dessen muss jeder Einzelfall genau geprüft werden, um abzuschätzen, ob der Rehabilitand der Herausforderung gewachsen ist (Mecklenburg, 2015, S. 281)
1.3 Vermittlung in die Arbeit
Die Vermittlung in die Arbeit ist dem dritten Teilbereich des Wegweisers Arbeit, nämlich der „Integration in Arbeit oder Beschäftigung“ zuzuordnen.
Sie erfolgt dann, wenn alle vorbereitenden Maßnahmen sowie berufliche Aus- oder Weiterbildungen abgeschlossen sind. Der Rehabilitand steht an der Schwelle zur „Integration“ in den Arbeitsmarkt. Diese Phase erfordert eine intensive Beratung, um einerseits den Wünschen, Zielen und Stärken der Person gerecht zu werden und andererseits ihre behinderungsbedingten Einschränkungen ausreichend zu berücksichtigen. Die Bedeutung der professionellen Begleitung ist insbesondere bei Psychiatrieerfahrenen nicht hoch genug einzuschätzen. Die Betroffenen leiden i. d. R. unter Ängsten und großen Unsicherheiten. Eine vertrauensvolle Betreuung hilft, diese Ängste abzubauen, und erhöht die Wahrscheinlichkeit eines erfolgreichen Eintritts in das Arbeitsleben.
Wesentliche Aspekte des Punktes „Vermittlung in Arbeit“ sind etwa, welcher Beschäftigung der Rehabilitand nachgehen möchte und in welchem zeitlichen Umfang ihm dies möglich ist (bspw. sechs Stunden am Tag).
Auf dieser Grundlage wird ein realistisches Bewerberprofil erstellt (forschen und teilen (Hrsg.), 2021, Vermittlung in Arbeit). Die Fallmanager achten auf eine ansprechende, korrekte und vollständige Zusammenstellung der Unterlagen. Die Fallmanager geben auch bei der Suche nach passenden Arbeitgebern Rat, d. h. sie unterstützen ihre Klienten dabei, wie sie bei der Recherche vorgehen können und worauf sie hinsichtlich ihres erarbeiteten Bewerberprofils achten sollten.
Darüber hinaus können die Rehabilitanden gemeinsam mit einem betreuenden Fallmanager oder Sozialpädagogen bspw. mittels Rollenspiels die Situation eines Bewerbungsgesprächs simulieren und üben. In diesem Zusammenhang fungieren die Betreuenden als wichtige Impulsgeber für Verbesserungen und als Sicherheit spendende Vertrauenspersonen, die ermutigen. Außerdem ist eine Begleitung der Rehabilitanden in schwierigen Situationen grundsätzlich möglich. Denkbar sind hier v. a. Termine mit der Bundesagentur für Arbeit oder Inklusionsfirmen oder Kostenträgern (forschen und teilen (Hrsg.), 2021, Vermittlung in Arbeit).
Neben den bereits genannten Themen stehen die Fachberater den Rehabilitanden auch bei der Entscheidung zur Seite, ob eine Bewerbung bei einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) in Frage kommt. Ebenso ist eine Unterstützung meistens dann angezeigt, wenn die Rehabilitanden an einem Zuverdienstprojekt1 teilnehmen möchten.
Während des gesamten Prozesses stehen die Berater den Rehabilitanden zur Seite, um die gesammelten Erfahrungen zu besprechen und insbesondere Enttäuschungen (z. B. Absage eines Arbeitgebers) abzufangen. Bedeutsam ist hierfür v. a. eine solide und tragfähige Vertrauensbeziehung zwischen dem Beratenden und dem Rehabilitanden. Sinnvoll ist die Konzeption eines „Krisenplans“, wenn sich bspw. der Gesundheitszustand des Rehabilitanden verschlechtert. Zudem kann in einem vertraulichen Gespräch darüber nachgedacht werden, wie der Rehabilitand anderen Mitarbeitern und Vorgesetzten gegenüber mit seiner durchlebten psychischen Erkrankung umgeht. Ob hierüber Stillschweigen (bspw. zum Schutz) gewahrt wird oder die Person lieber offen damit umgehen möchte, ist im Einzelfall abzuwägen.
Aufgabe 2
2.1 Belastungen von Teams durch Kollegen mit psychischen Erkrankungen
Die größte Belastung für Teams durch Kollegen mit einer psychischen Erkrankung liegt im Entstehen von zwischenmenschlichen Spannungen (Baer, 2015, S. 137). Sie wiegen deutlich schwerer als mangelnde Leistung, Unzuverlässigkeit oder häufiges Fehlen am Arbeitsplatz. Zu Beginn von problematischen Phasen zeigen Kollegen häufig Mitleid und Hilfsbereitschaft. Besteht jedoch auf der Seite des Erkrankten keinerlei Einsicht oder Kommunikationsbereitschaft, schlägt das anfängliche Verständnis in Ärger und Wut um. Baer (2015, S. 137) beschreibt, dass Teams insbesondere dann beeinträchtigt werden, wenn der betroffene Kollege angeberisch, launisch oder aggressiv ist, wie dies häufig bei Persönlichkeitsstörungen zutrifft. Das Arbeitsklima ist hierdurch massiv in Mitleidenschaft gezogen, manchmal kommt es sogar zur Spaltung von Teams. Eine Intensivierung der schwierigen Dynamik liegt vor, wenn es sich bei der psychisch kranken Person um eine Führungskraft im Unternehmen handelt.
Maßgebend für das Gelingen der Aufnahme eines psychisch kranken Menschen in einem Team ist u. a. der Umgang mit Fehlern. Ist die Fehlerkultur in einem Team klar und werden Fehler transparent kommuniziert, ist das Risiko einer Beeinträchtigung des Teamklimas reduziert und es kommt seltener zu Teamspaltungen (Baer, 2015, S. 138). Eine äußerst ungünstige Voraussetzung sind Teams, in denen „keine Fehler passieren dürfen“. Hierdurch werden zum einen Ängste geschürt und zum anderen die Ursachen für Fehler in den Kollegen gesehen, was zwangsläufig zu Schuldzuweisungen, Ungerechtigkeiten und einer schlechten Arbeitsatmosphäre führt.
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1 Zuverdienstprojekte bieten Empfängern von Rente, Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II die Möglichkeit in einem meistens geschützten Rahmen stundenweise etwas dazuzuverdienen. Das Arbeitsspektrum ist weit gefächert und kann von einer Tätigkeit in einer WfbM bis hin zu einer Tätigkeit in einem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes reichen (forschen und teilen (Hrsg.), 2021, Zuverdienstprojekte).
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