Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob die doppelte steuerliche Erfassung der verdeckten Gewinnausschüttung im Ertragssteuerrecht sowie durch Veranlagung zur Schenkungsteuer verfassungsrechtlichen Bedenken begegnen. Zu dieser Problematik gibt es verschiedenste Auffassungen, die kritisch zu beleuchten sind.
Die verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) ist immer wieder Schwerpunkt in steuerlichen Außenprüfungen und wird als ertragsteuerliches Problem angesehen. Dies zeigen auch die gesetzlichen Regelungen der verdeckten Gewinnausschüttung in § 8 Abs. 3 S. 2 KStG sowie § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG. Jedoch sind die Finanzämter in der Vergangenheit zunehmend dazu übergegangen, die vGA im Hinblick auf ihre schenkungssteuerliche Behandlung zu betrachten.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die verdeckte Gewinnausschüttung im Ertragsteuerrecht
3. Schenkungsteuerliche Betrachtung der verdeckten Gewinnausschüttung
3.1 Freigebige Zuwendungen i. S. d. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG
3.1.1 Die Kapitalgesellschaft als freigebig Zuwendender
3.1.2 Der Gesellschafter als freigebig Zuwendender
3.1.3 Zwischenergebnis zu der vGA angesichts der freigebigen Zuwendung i. S. d. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG
3.2 Gegenmeinungen zu der Rechtsprechung
3.3 Zwischenergebnis
4. Die Doppelbelastung im Lichte des allgemeinen Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG)
5. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der potenziellen Doppelbelastung durch Ertrag- und Schenkungsteuer bei verdeckten Gewinnausschüttungen (vGA) und beleuchtet die divergierenden Auffassungen in Rechtsprechung und Literatur.
- Steuerrechtliche Einordnung der verdeckten Gewinnausschüttung
- Abgrenzung der schenkungsteuerlichen Behandlung von vGA
- Rolle des Gesellschafters vs. Kapitalgesellschaft bei Zuwendungen
- Verfassungsrechtliche Prüfung am Maßstab des allgemeinen Gleichheitssatzes
- Diskussion des Folgerichtigkeitsgebots im Vielsteuersystem
Auszug aus dem Buch
3.1.1 Die Kapitalgesellschaft als freigebig Zuwendender
Eine verdeckte Gewinnausschüttung an einen Gesellschafter der Kapitalgesellschaft scheint vorerst die Voraussetzungen einer freigebigen Zuwendung des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG zu erfüllen. Das Rechtsinstitut der vGA führt zu einer Vermögensmehrung des Bedachten auf Kosten des Zuwendenden, welche darüber hinaus unentgeltlich, bzw. teilweise unentgeltlich ist. Weiter muss der Zuwendende in dem Bewusstsein der Unentgeltlichkeit gehandelt haben. Allerdings kann eine Kapitalgesellschaft als juristische Person nicht selbst im Bewusstsein handeln. Daher wird auf dem Willen der Gesellschafter abgestellt. Stephan Viskorf vertritt die Meinung, dass durch den abgeleiteten Willen der Gesellschafter die Kapitalgesellschaft „nur als Zahlstelle“ fingiert und dadurch kein Zuwendender i. S. d. § 7 ErbStG sein kann. In Fällen einer unentgeltlichen Zuwendung der Kapitalgesellschaft mit Bezug auf das Unternehmen – etwa Kundengeschenke -, kann die Gesellschaft ausnahmsweise selbst Zuwendender sein.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Arbeit führt in die Problematik der steuerlichen Doppelbelastung von vGA ein und stellt die Frage nach deren verfassungsrechtlicher Vereinbarkeit.
2. Die verdeckte Gewinnausschüttung im Ertragsteuerrecht: Dieses Kapitel definiert die vGA als durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste Vermögensminderung und erläutert die Konsequenzen auf Gesellschafts- sowie Gesellschafterebene.
3. Schenkungsteuerliche Betrachtung der verdeckten Gewinnausschüttung: Es wird analysiert, ob und inwieweit eine vGA als Schenkung unter Lebenden gemäß § 7 ErbStG qualifiziert werden kann, wobei die Rollen von Gesellschaft und Gesellschafter differenziert betrachtet werden.
4. Die Doppelbelastung im Lichte des allgemeinen Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG): Der Abschnitt prüft die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Doppelbelastung unter Berücksichtigung des Gleichheitssatzes, des Leistungsfähigkeitsprinzips und des Folgerichtigkeitsgebots.
5. Fazit: Die Arbeit resümiert die aktuelle Rechtslage und fordert eine gesetzliche Klarstellung zur Vermeidung der verfassungsrechtlich bedenklichen Doppelbelastung.
Schlüsselwörter
Verdeckte Gewinnausschüttung, vGA, Schenkungsteuer, Ertragsteuer, Kapitalgesellschaft, Gesellschafter, Freigebige Zuwendung, § 7 ErbStG, Art. 3 Abs. 1 GG, Doppelbelastung, Folgerichtigkeitsgebot, Leistungsfähigkeitsprinzip, Steuergerechtigkeit, Rechtssicherheit, nahestehende Person
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit beschäftigt sich mit der steuerrechtlichen Einordnung und den verfassungsrechtlichen Problemen, die entstehen, wenn eine verdeckte Gewinnausschüttung sowohl ertragsteuerlich als auch schenkungsteuerlich erfasst wird.
Welche sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Die Schwerpunkte liegen auf der Qualifizierung der vGA im Ertragsteuerrecht, der Analyse der Schenkungsteuerbarkeit sowie der verfassungsrechtlichen Prüfung der entstehenden Doppelbelastung.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage dieser Arbeit?
Das Ziel ist zu klären, ob die doppelte steuerliche Erfassung der vGA verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich des allgemeinen Gleichheitssatzes aufwirft und wie eine konsistente gesetzliche Lösung aussehen könnte.
Welche wissenschaftliche Methode wird in dieser Arbeit verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse, die insbesondere die aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), finanzverwaltende Erlasse und die einschlägige steuerrechtliche Literatur kritisch auswertet.
Was wird im Hauptteil der Arbeit primär behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die ertragsteuerliche Definition der vGA, die schenkungsteuerliche Betrachtung unter der Frage, wer als Zuwendender agiert, sowie die verfassungsrechtliche Würdigung der Doppelbelastung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren diese Arbeit am besten?
Die Arbeit lässt sich am besten über Begriffe wie verdeckte Gewinnausschüttung, Schenkungsteuer, Doppelbelastung, § 7 ErbStG, Folgerichtigkeitsgebot und verfassungsrechtliche Zweifelsfragen definieren.
Warum ist die Unterscheidung zwischen der Kapitalgesellschaft und dem Gesellschafter als Zuwendender so wichtig?
Sie ist entscheidend, da der BFH die Kapitalgesellschaft als „Zahlstelle“ betrachtet und ihr die Freigebigkeit abspricht, während der Gesellschafter selbst als Schenker in Betracht kommen kann, was erst die Grundlage für eine Schenkungsteuer schafft.
Welche Schlussfolgerung zieht der Autor in Bezug auf die aktuelle Rechtslage?
Der Autor kommt zu dem Schluss, dass die aktuelle Situation zu Rechtsunsicherheit führt und eine explizite gesetzliche Regelung, etwa durch eine Ergänzung im ErbStG, zur Harmonisierung des Steuerrechts dringend erforderlich wäre.
- Arbeit zitieren
- Anonym (Autor:in), 2021, Verdeckte Gewinnausschüttung und Schenkung im Sinne des § 7 ErbStG, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1043034