In Zeiten der Digitalisierung gewinnen die Social-Media-Plattformen täglich mehrere neue User. Immer mehr Menschen jeden Alters geben auf den Plattformen Einblicke in ihr alltägliches Leben, teilen Erfahrungen oder geben ihre persönliche Meinung zu bestimmten gegenwärtigen Themen wieder. Dadurch sind neue Berufsbilder entstanden: Blogger, Influencer, YouTuber, Let’s-Player und einige weitere.
Die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen hat am siebten September 2019 bekannt gegeben, dass die Finanzverwaltungen im Internet und in sozialen Netzwerken ermitteln. Dabei werden Kenntnisse und Hinweise über steuerlich relevante Tatsachen, z.B. unbekannte Einnahmequellen oder Höhe der Einnahmen erlangt. Die Besteuerung von Influencern gerät damit immer mehr in den Fokus der Finanzverwaltungen.
Für die Influencer ergeben sich mit diesem neuen Berufsbild und den vielen verschiedenartigen Einnahmequellen und -arten (z.B. Geschenke, Einnahmen in Geldeswert) zahlreiche steuerrechtliche Fragen und Risiken, die Gegenstand dieser wissenschaftlichen Arbeit sind. Diese Arbeit beleuchtet die ertrag- und umsatzsteuerlichen Besonderheiten des Berufs des Influencers und klärt damit die Frage, ob die traditionellen Vorschriften auch auf die modernen digitalen Berufe anwendbar sind. Zudem werden mögliche steuerliche Risiken aufgezeigt, die ein Influencer beachten sollte.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Influencer
3 Einkommensteuer
3.1 Unbeschränkte Steuerpflicht
3.2 Einkunftsarten
3.2.1 Einkünfte aus selbständiger Arbeit
3.2.1.1 Allgemeines
3.2.1.2 Wissenschaftliche Tätigkeiten
3.2.1.3 Erzieherische und unterrichtende Tätigkeiten
3.2.1.4 Schriftstellerische Tätigkeiten
3.2.1.5 Künstlerische Tätigkeiten
3.2.1.6 Katalogberufe und ähnliche Berufe
3.2.2 Einkünfte aus Gewerbebetrieb
3.2.3 Gemischte Tätigkeiten
3.3 Gewinnermittlung
3.3.1 Gewinnermittlungsarten
3.3.1.1 Bilanzierung
3.3.1.2 Einnahmenüberschussrechnung
3.3.2 Typische Betriebseinnahmen
3.3.2.1 Tausch
3.3.2.2 Geschenke
3.3.2.3 Privatentnahmen
3.3.3 Typische Betriebsausgaben
3.3.3.1 Arbeitsmittel
3.3.3.2 Telefon- und Internetkosten
3.3.3.3 Arbeitszimmer
3.3.3.4 Bewirtungskosten
3.3.3.5 Fahrt- und Reisekosten
3.3.3.6 Doppelte Haushaltsführung
3.4 Verluste und Liebhaberei
3.5 Nebeneinkünfte
4 Gewerbesteuer
4.1 Steuerpflicht
4.2 Ermittlung der Gewerbesteuer
4.3 Anrechnung auf die Einkommensteuer
5 Umsatzsteuer
5.1 Unternehmer, Unternehmen
5.2 Sonderfall: Kleinunternehmer
5.3 Ausgangsleistungen
5.3.1 Lieferungen und sonstige Leistungen
5.3.2 Ortsbestimmung
5.3.2.1 Allgemeines
5.3.2.2 Ort der Leistung im Inland
5.3.2.3 Ort der Leistung im Ausland
5.3.3 Entgelt und Bemessungsgrundlage
5.3.3.1 Tausch
5.3.3.2 Gutscheine
5.3.3.3 Unentgeltliche Wertabgaben
5.4 Vorsteuerabzug
5.5 Besteuerungsverfahren
6 Steuerliche Risiken des Influencers
6.1 Steuerliche Nebenleistungen
6.2 Steuerhinterziehung und -verkürzung
7 Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die steuerrechtliche Einordnung von Influencern und klärt, ob traditionelle Vorschriften der Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer auf moderne digitale Berufsbilder anwendbar sind. Dabei werden insbesondere Abgrenzungsfragen sowie steuerliche Risiken analysiert, mit denen Influencer konfrontiert sind.
- Einkommensteuerliche Qualifizierung der Tätigkeit (Freiberuflichkeit vs. Gewerbebetrieb)
- Gewinnermittlung und steuerliche Behandlung von typischen Betriebseinnahmen wie Sachzuwendungen
- Gewerbesteuerpflicht und Anrechnungsmöglichkeiten
- Umsatzsteuerliche Besonderheiten, insbesondere bei grenzüberschreitenden Leistungen und Tauschvorgängen
- Steuerliche Risiken wie Steuerhinterziehung und die Bedeutung korrekter Dokumentation
Auszug aus dem Buch
3.2.1.2 Wissenschaftliche Tätigkeiten
Wissenschaftlich tätig ist derjenige, der grundsätzliche Fragen oder bestimmte Vorgänge unter Anwendung rationaler Methoden und objektiven Maßstäben erforscht, begründet und in einen Verständniszusammenhang setzt. Dabei ist jedoch nicht nur derjenige wissenschaftlich tätig, der einer schöpferischen oder forschenden Arbeit (reine Wissenschaft) nachkommt, sondern auch derjenige, der die Anwendbarkeit wissenschaftlicher Forschungsergebnisse auf bestimmte Fälle oder Vorgänge untersucht (angewandte Wissenschaft). In der Regel werden wissenschaftliche Tätigkeiten vor allem auf den Gebieten ausgeübt, die an Universitäten und Hochschulen gelehrt werden.
Aufgrund der Art der Tätigkeit eines Influencers entfällt in der Regel die Einstufung als wissenschaftliche Tätigkeit, auch dann, wenn sie selbst eine fundierte wissenschaftliche Ausbildung absolviert haben, da die Tätigkeit in der Regel nicht ausgeübt wird, um wissenschaftliche Erkenntnisse den Abonnenten zu vermitteln. Einkünfte aus wissenschaftlicher Tätigkeit wären nur in bestimmten Einzelfällen, wie im folgenden Beispiel, denkbar:
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Die Arbeit beleuchtet das wachsende Interesse der Finanzverwaltung an der Tätigkeit von Influencern und stellt die zentrale Forschungsfrage nach der Anwendbarkeit traditioneller Steuergesetze auf moderne digitale Berufsbilder.
2 Influencer: Es wird das Berufsbild definiert und erläutert, wie Influencer über soziale Medien durch Authentizität und Reichweite Erlöse erzielen, was sie steuerlich zum Unternehmer macht.
3 Einkommensteuer: Dieses umfangreiche Kapitel behandelt die unbeschränkte Steuerpflicht, die Abgrenzung von Einkunftsarten, Methoden der Gewinnermittlung sowie die einkommensteuerliche Behandlung von Betriebseinnahmen und -ausgaben.
4 Gewerbesteuer: Hier wird analysiert, unter welchen Voraussetzungen Influencer der Gewerbesteuer unterliegen und wie diese durch Anrechnung auf die Einkommensteuer kompensiert werden kann.
5 Umsatzsteuer: Das Kapitel erläutert die unternehmerische Stellung des Influencers, die umsatzsteuerlichen Konsequenzen von Tauschgeschäften (z.B. Sachbezüge gegen Werbung) und die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens bei internationalen Kooperationen.
6 Steuerliche Risiken des Influencers: Es werden die Konsequenzen bei fehlerhafter steuerlicher Behandlung wie Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung aufgezeigt und die Notwendigkeit professioneller Beratung betont.
7 Fazit: Die Arbeit fasst zusammen, dass allgemeingültige Besteuerungsregeln zwar anwendbar sind, das vielfältige Berufsbild jedoch individuelle Einordnungen und eine sorgfältige Dokumentation erfordert, um steuerliche Risiken zu vermeiden.
Schlüsselwörter
Influencer, Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Freiberufler, Gewerbebetrieb, Tausch, Sachzuwendungen, Gewinnermittlung, Einnahmenüberschussrechnung, Vorsteuerabzug, Steuerhinterziehung, Liebhaberei, Steuerberatung, Digitale Wirtschaft.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die steuerrechtliche Einordnung der Tätigkeit von Influencern hinsichtlich der Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit, die steuerliche Erfassung von Sachbezügen (Tauschgeschäfte) und die Einhaltung steuerlicher Pflichten.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es zu klären, ob traditionelle steuerrechtliche Vorschriften auf moderne digitale Berufsbilder wie Influencer anwendbar sind und welche Risiken dabei entstehen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Analyse aktueller Gesetze, Rechtsprechung (BFH, EuGH) und finanzbehördlicher Vorgaben.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil behandelt die einkommensteuerliche Einordnung, die Gewinnermittlung, die Gewerbesteuerpflicht sowie die komplexe umsatzsteuerliche Beurteilung von Leistungen in der digitalen Welt.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Influencer, Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Tauschgeschäfte und steuerliche Risiken sind die prägenden Begriffe.
Wie werden Geschenke für Influencer steuerlich behandelt?
Geschenke gelten als Einnahmen in Geldeswert. Sie sind als Tauschgeschäft mit ihrem gemeinen Wert zu versteuern, sofern sie als Gegenleistung für eine Werbeleistung dienen.
Warum ist die Abgrenzung zwischen Hobby und gewerblicher Tätigkeit für Influencer so wichtig?
Die Abgrenzung ist entscheidend, um den Tatbestand der Liebhaberei zu vermeiden, bei dem Verluste steuerlich nicht anerkannt würden, und um die steuerlichen Pflichten korrekt zu erfüllen.
Was bedeutet das "Reverse-Charge-Verfahren" für einen Influencer?
Es ermöglicht bei grenzüberschreitenden Leistungen innerhalb der EU, dass nicht der Influencer, sondern der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet, was den bürokratischen Aufwand reduziert.
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- Anonym (Author), 2021, Die ertragsteuerliche und umsatzsteuerliche Behandlung von Influencern, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1043539