Leseprobe
I Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die Auswirkung der Allokationseffizienz auf die Bankenregulierung
2.1 Die Grundlagen von Markt und Wettbewerb
2.2 Allokationspolitik und Allokationseffizienz
2.3 Die Bankenregulierung
3. Der Basler Ausschuss
3.1 Das Ziel und die Entstehung des Basler Ausschusses
3.2 Die Konzeption nach Basel I
3.3 Die Konzeption nach Basel II
4. Basel III
4.1 Die Weiterentwicklung durch Basel III
4.2 Verbesserung der qualitativen Eigenkapitalanforderung
4.3 Verbesserung der quantitativen Eigenkapitalanforderung
4.4 Auswirkungen der Regulierung durch Basel III
5. Fazit
II Abbildungsverzeichnis
III Abkürzungsverzeichnis
IV Literaturverzeichnis
II Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Bestandteile des haftenden Eigenkapitals
Abbildung 2: Das Drei-Säulen-Konzept nach Basel III
Abbildung 3: Der Unterschied zwischen dem „Going-Concern-“ und dem „Gone-Concern-Kapital“.
Abbildung 4: Der Unterschied quantitativer Eigenmittelanforderungen von Basel II zu III
III Abkürzungsverzeichnis
BCBS = Basel Committee on Banking Supervision
KSA = Kreditrisiko-Standardansatz
IRBA = Internal Rating-Based Approach
Goodwill = Firmenwert
1. Einleitung
2007 hat die Finanzkrise das Leben vieler Arbeitnehmer dramatisch verändert und das Vertrauen in unser Bankensystem erschüttert. Eine Kettenreaktion aus Bankenpleiten mündete in einer globalen Finanzkrise. Es stellt sich die Frage, wie diese finanziellen Risiken in Zukunft verhindert werden können. Die Globale Antwort auf diese Frage wurde unter anderem mit dem Maßnahmenpaket Basel III beantwortet. Doch schützt diese Maßnahme wirklich vor einer Finanzkrise? Um zu verstehen, was Basel III ist und wie es wirkt, werden die Grundlagen von Markt und Wettbewerb, sowie der Allokationspolitik erläutert. Die Grundlagen werden aufgrund des Umfangs nicht in ihrer gesamten Vollständigkeit erklärt. Folgend wird der Eingriff in den Markt und die Regulierung des Bankensystems begründet. Der Basler Ausschuss und deren Maßnahmenpakete I und II bilden zudem das Fundament für den Schwerpunkt dieser Arbeit. Anschließend wird das Basel III Maßnahmenpaket in dessen Funktion analysiert und beurteilt. Ob Basel III zukünftig vor weiteren Finanzkrisen schützen wird, beantwortet das Fazit.
2. Die Auswirkung der Allokationseffizienz auf die Bankenregulierung
2.1 Die Grundlagen von Markt und Wettbewerb
Die freie Marktwirtschaft basiert auf Menschen die ihre individuellen Ziele verfolgen, um ihren eigenen Wohlstand zu verbessern. Der Markt bietet die entsprechende Bühne zur Verbesserung dieser Wohlfahrt. Alle Marktteilnehmer sind Akteure auf dem Markt. Es werden sowohl Leistungen angeboten, als auch nachgefragt. Besteht der Markt aus mehreren Anbietern, entscheidet das beste Angebot über den Erfolg. Der Anbieter muss ein Erzeugnis anbieten, dass der Markt haben will. Das eigennützige Streben nach Wohlstand transformiert sich zu einer produktiven Kraft für alle nachfragenden Marktteilnehmer. Sowohl der Markt als auch ein funktionierender Wettbewerb sind die Voraussetzung für eine Marktwirtschaft. Indikatoren wie Knappheit, Kosten, potenzielle Gewinne und Nutzen sind ohne den Wettbewerb nicht erkennbar. Hier spiegelt sich wider, was die Menschen in einer Gesellschaft wollen und anstreben (Conrad 2017, S. 36).
Um die Komplexität des Marktes zu erklären, bedient sich die Volkswirtschaft dem Modell des vollkommenen Marktes. Es gelten die Bedingungen des homogenen Gutes, der vollkommenen Information, der unendlich schnell anpassenden Preise und der Tatsache, dass Anbieter und Nachfrager den Preis nicht beeinflussen können (Conrad 2017, S. 38).
Bietet ein Anbieter seine Ware an, ist dieser grundsätzlich in der Preiswahl frei. Der Konsument wird sich bei der angebotenen Ware auf einem vollkommenen Markt immer für den günstigsten Anbieter entscheiden. Das beste Angebot entscheidet über den Verkauf der Ware oder Dienstleistung.
Sowohl Anbieter als auch Nachfrager versuchen aus der Wettbewerbssituation für sich den größten Nutzen zu ziehen. Steigt die Attraktivität des Angebots, dann steigt auch die Nachfrage. Eine Preisspirale aus Nachfrage und Angebot beginnt, bis sich ein Gleichgewichtspreis einstellt. Es entsteht ein effizienter Markt der auch als Allokationseffizienz definiert wird (Scheufen 2018, S. 98).
2.2 Allokationspolitik und Allokationseffizienz
In einem vollkommenen Markt wird sich der Gleichgewichtspreis auch bei Störungen, z.B. in Form von Missernten, von selbst wieder einstellen. Das Eingreifen des Staates ist aufgrund der Stabilität der Marktmechanik nicht nötig (Deimer 2017, S. 7).
In der Realität treten aufgrund von Marktunvollkommenheiten Störungen auf, die sich nicht wieder von selbst regulieren. Gründe hierfür liefert unter anderem die Verzerrung des Wettbewerbs. Die Folge ist, dass sich das Wohl der Allgemeinheit nicht weiter erhöht. In diesem Fall hat der Markt versagt, denn er liefert keine Allokationseffizienz mehr. Die Allokationspolitik hat hier zur Aufgabe die Ineffizienz des Marktes zu korrigieren bzw. zu verhindern (Conrad 2017, S. 89).
Um die Ineffizienz des Marktes zu korrigieren muss der Staat eingreifen. Regulatorische Maßnahmen des Staates dürfen jedoch nur solange genutzt werden, bis der freie Wettbewerb wieder hergestellt ist. Der Wettbewerb darf durch Regularien außerhalb einer Krise nicht verzerrt werden. Aus diesem Grund muss die Intervention durch den Staat eine Ausnahme bleiben und darf nicht zur Regel gehören (Scheufen 2018, S. 217).
2.3 Die Bankenregulierung
In der Volkswirtschaft wird das Modell des Homo Oeconomicus genutzt um menschliches Verhalten am Markt vereinfacht darzustellen. Der Homo Oeconomicus handelt ausschließlich rational und nutzenorientiert. In Verbindung mit dem vollkommenen Markt kann menschliches Verhalten vorhergesagt werden. Unberechenbares Verhalten schließt dieses Konzept aus (Conrad 2017, S. 20).
Die Realität zeigt, dass nicht ausschließlich rationales Verhalten an den Tag gebracht wird. Um Fairness und wirtschaftsethisches Verhalten aller Marktteilnehmer zu gewährleisten sind Kontrollen und Sanktionen nötig. Ein Grund hierfür liefert in der Finanzkrise 2007 das Fehlverhalten von Kreditvermittlern in Form von Moral Hazard. Das Streben nach möglichst hohem Profit veranlasste Vermittler von Subprimekrediten so viele Kredite zu vermitteln wie möglich. Die Bezahlung der Vermittler erfolgte nach dem vermittelten Kreditvolumen. Die Bonität der Kreditsteller und die damit folgenden Konsequenzen wurden vernachlässigt. Trotz schlechter Bonität wurden immer größere Kredite vermittelt, um möglichst profitabel zu sein (Conrad 2017, S. 34).
Im Falle von Finanzregulierungen ist in Deutschland die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zuständig. Der Schutz der Behörde gilt der Stabilität und Sicherheit für das Finanzsystem und dessen Wettbewerb. Auf internationaler Ebene kommen unter anderem die Regulierungen nach Basel hinzu, die im folgenden Kapitel näher erläutert werden (Deimer 2017, S. 54).
3. Der Basler Ausschuss
3.1 Das Ziel und die Entstehung des Basler Ausschusses
Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht ist eine Instanz zur Regulierung des Bankensystems. Es ist die weltweit wichtigste Instanz zur Festlegung von Normen zur Bankenregulierung (Fiedler 2016, S. 5).
Zum Basler Ausschuss zählen derzeit 28 Judikationen, bestehend aus hochrangigen Vertreterinnen und Vertreter der nationalen Zentralbanken und Aufsichtsbehörden. Globale Standards und die Stärkung der weltweiten Finanzstabilität setzt sich der Basler Ausschuss zum Ziel. Die Ergebnisse des Basler Ausschusses sind nicht rechtlich bindend, jedoch wird der Anspruch der freiwilligen Umsetzung auf nationaler Ebene verfolgt. Die G20-Staats- und Regierungschefs verpflichten sich seit 2008 zu der Umsetzung des Basler Standards. Die Umsetzung der Standards wird durch den Basler Ausschuss fortlaufend überwacht und deren Auswirkungen halbjährlich veröffentlicht (Deutsche Bundesbank 2021).
Gegründet wurde der Basler Ausschuss im Jahre 1974 vom Präsidenten der Notenbank der G10- Staaten, sowie der Schweiz und Luxemburg. Der Zusammenbruch des deutschen Bankhauses Herstatt und der darauffolgenden Schließung der US-amerikanischen Franklin National Bank begründeten die Bildung des Basler Ausschusses. Die mangelnde Koordination der nationalen Bankenaufsichtsbehörden und die hohen Verluste durch Devisengeschäfte in den Vereinigten Staaten bildeten die Grundlage für das Maßnahmenpaket Basel I (Fiedler 2016, S. 6).
3.2 Die Konzeption nach Basel I
Als Reaktion auf die Bankenkrise verabschiedete 1988 der Basler Ausschuss die Basler Eigenkapitalempfehlungen und damit die Entstehung von Basel I (Lessenich 2014, S. 16).
Das Kernelement von Basel I ist die Unterlegung von Kreditrisiken mit Eigenkapital. Das Verhältnis von Eigenkapital zu den risikogewichteten Aktiva muss mindestens 8 Prozent betragen. Das risikogewichtete Aktiva besteht aus der geforderten Kreditsumme multipliziert mit dem Prozentsatz der Risikoklasse des Kreditnehmers. Wird das Ergebnis mit 8 Prozent des Eigenkapitals unterlegt, entspricht das der Eigenkapitalunterlegung nach Basel I (Lessenich 2014, S. 17).
Die Risikoklasse des Kreditnehmers unterscheidet sich in fünf Abstufungen. Das Konzept nach Basel I ist absichtlich einfach gehalten, um den Banken genug Individualität in der Risikosteuerung zu lassen. Die Umsetzung erfolgte in mehr als 100 Ländern und etablierte sich damit zu einem weltweit anerkannten Kapitalstandard für Banken (Fiedler 2016, S. 11).
Mit Basel I ist die Qualität des haftenden Eigenkapitals der Banken geregelt. Die Unterteilung erfolgt in das Kernkapital und das Ergänzungskapital. Maximal 50 Prozent des haftenden Eigenkapitals darf dem haftenden Eigenkapital angerechnet werden. Das Ergänzungskapital wird weiter in eine erste und zweite Klasse unterteilt. Zudem muss mindestens die Hälfte des Ergänzungskapitals aus Ergänzungskapital erster Klasse bestehen (Lessenich 2014, S. 18).
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Bestandteile des haftenden Eigenkapitals
„Quelle: Eigene Darstellung, in Anlehnung an Lessenich 2014, S. 20“
Angesichts der Ausweitung des Derivate- und Handelsgeschäftes in den Kreditinstituten stieg die Kritik an Basel I aufgrund der unzureichenden differenzierten Berechnung der Kapitalanforderungen für Kreditrisiken. Zur Korrektur der Schwächen von Basel I begann das Basler Komitee für Bankenaufsicht 1999 mit einer Überarbeitung des Regelwerks und verabschiedete 2004 die Neufassung der Eigenkapitalvereinbarung Basel II (Fiedler 2016, S. 12).
3.3 Die Konzeption nach Basel II
Mit Basel II ist die Eigenkapitalanforderung an Banken differenzierter reguliert. Die Vorlage dafür bietet das Drei-Säulen-Modell. Das Kernthema aus Basel I wurde beibehalten und weiterentwickelt. Das Konzept der Anrechenbarkeit des Eigenkapitals und der 8-prozentigen Gewichtung zum Risikoaktiva bleibt erhalten (Fiedler 2016, S. 13).
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2: Das Drei-Säulen-Konzept nach Basel III
„Quelle: Eigene Darstellung, in Anlehnung an Fiedler 2016, S. 27“
Die erste Säule nach Basel II behandelt die Mindestkapitalanforderungen an Banken. Im Fokus stehen die Kredit- und operationellen Risiken. Die Unterlegung mit Eigenkapital wird im Vergleich zu Basel I differenzierter gestaltet. Die Bemessungsgrundlagen des Kreditrisikos liefern der Standardansatz (KSA) und die Bewertung anhand eines bankeninternen Ratings (IRBA). Konzeptionell entspricht das KSA der Eigenkapitalvereinbarung nach Basel I. Operationelles Risiko begründet sich mit dem Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen aufgrund externer Ereignisse. Drei Modelle mit steigender Komplexität stehen dem Schutz vor operationalen Risiken zur Verfügung, um die benötigte Menge Eigenkapital zu berechnen. Die Auswahl des geeignetsten Modells obliegt der Bank (Lessenich 2014, S. 28).
Weitere Verbesserungen beinhaltet die zweite Säule nach Basel II. Um finanzielle Risiken zu mindern, ist in angemessener Weise Eigenkapital vorzuhalten. Außerdem ist das angewandte Risikomanagement zur Überwachung und Handhabung dieser Risiken zu prüfen. Die angemessene Menge Eigenkapital wird mittels des Internal Capital Adequacy Assessment Process ermittelt (Fiedler 2016, S. 19).
Die zweite Säule bewies mit der Bankenkrise 2007 Regulierungslücken. Die mangelnde Überwachung und ineffizientes Risikomanagement waren in Teilen Auslöser der Krise. Aus diesem Grund ergänzte der Basler Ausschuss mit dem „Enhancements tothe Basel II framework“ die zweite Säule. Die Auswirkungen der Regulierungsproblematik bleibt auch mit Basel III von Relevanz. Im folgenden Kapitel wird unter „Auswirkungen der Regulierung durch Basel III“ die Thematik weiter fortgeführt (Lessenich 2016, S. 31).
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