Ziel dieser Arbeit ist es, am Beispiel einer typischen Behördenstruktur einer 100.000-Einwohner-
Stadt zu untersuchen, in welcher Form der theoretische Anspruch des Bundessozialhilfegesetzes
(BSHG) in der praktischen Wirklichkeit realisiert wird und inwieweit die Praxis der Sozialarbeit
zu diesbezüglichen Problemen führen kann. Aufgrund der Vielfalt der in diesem Zusammenhang
auftauchenden Fragestellungen habe ich mich bei dieser Arbeit auf eine Maßgabe der
gesetzlichen Rahmenbedingungen konzentriert, die mir als besonders problematisch erscheinen.
Zur Untersuchung habe ich das Sozialamt der Stadt Iserlohn am Rande des Ruhrgebietes
herangezogen. In den Problemgruppen kommunaler Arbeit kann diese hinsichtlich Ausländeranteil,
Arbeitslosenquote und Kriminalitätsrate als im Durchschnitt liegend und damit
repräsentativ angesehen werden.1
Ein immer wieder auftauchendes Problemfeld in der Durchführung kommunaler Sozialarbeit
stellt die Anwendung gesetzgeberischer Regeln dann auf, wenn dabei den handelnden Akteuren
für seine Entscheidung vom Gesetzgeber ein Ermessensspielraum eingeräumt wird.2 Dies ist bei
der Sozialarbeit aufgrund der qua Gesetz geforderten Berücksichtigung der Besonderheiten des
Einzelfalls (§ 3 BSHG, Sozialhilfe nach der Besonderheit des Einzelfalles) jedoch
unumgänglich. Ich werde in den folgenden Erläuterungen nach einer kurzen Darstellung der
gesetzlichen Grundlagen anhand von negativen und positiven Beispielen aus den drei Aufgabenfeldern
Verwaltungskooperation, Beihilfegewährung und Persönliche Hilfe exemplarisch
darstellen, wie sich der Ermessensspielraum in der Praxis der Sozialarbeit konkret äußert. Dabei
ist es wichtig zu erwähnen, dass die im folgenden beschriebenen Fallbeispiele von mir
ausgewählte Fallbeispiele sind, die wegen ihrer Deutlichkeit hohen Erklärungscharakter besitzen
und dabei gleichzeitig repräsentativ für viele andere stehen.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen
- Die Institution Sozialamt in der Kommune
- Allgemeine gesetzliche Grundlagen
- Die Definition des "pflichtmäßigen Ermessens"
- Exemplarische Ermessensentscheidungen in der praktischen Sozialarbeit
- Das Problem der Zusammenarbeit zwischen den Abteilungen
- Das Problem der Gewährungspraxis: Einzelfallentscheidung oder Pauschalisierung ?
- Das Misstrauen gegenüber dem Sozialhilfeempfänger als Problem der Einzelfallent- scheidung
- Die Richtlinienvorgabe als Problem der Pauschalisierung
- Der Ermessensspielraum bei der persönlichen Hilfe
- Die Definition der persönlichen Hilfe
- Die Praxis der persönlichen Hilfe
- Schlussbetrachtung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Hausarbeit untersucht, wie der theoretische Anspruch des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) in der Praxis der Sozialarbeit in einer 100.000-Einwohner-Stadt umgesetzt wird. Dabei wird der Fokus auf den Ermessensspielraum gelegt, der in der Sozialarbeit aufgrund der Einzelfallorientierung unvermeidbar ist. Anhand des Sozialamtes der Stadt Iserlohn werden exemplarische Fälle aus den Bereichen Verwaltungskooperation, Beihilfegewährung und Persönliche Hilfe beleuchtet, um zu zeigen, wie sich der Ermessensspielraum in der Praxis konkret äußert.
- Die Umsetzung des BSHG in der Praxis
- Der Ermessensspielraum in der Sozialarbeit
- Die Bedeutung der Einzelfallorientierung
- Probleme in der Zusammenarbeit zwischen den Abteilungen
- Die Anwendung von Richtlinien und die Gewährungspraxis
Zusammenfassung der Kapitel
- Einleitung: Die Arbeit stellt das Thema des Ermessensspielraums in der kommunalen Sozialarbeit vor und erläutert die Zielsetzung und den methodischen Ansatz.
- Rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen: Dieses Kapitel beschreibt die Institution Sozialamt im Kontext der kommunalen Verwaltung und stellt die wichtigsten rechtlichen Grundlagen, insbesondere das BSHG, vor. Der Begriff des "pflichtmäßigen Ermessens" wird definiert und seine Relevanz für die Sozialarbeit betont.
- Exemplarische Ermessensentscheidungen in der praktischen Sozialarbeit: Dieses Kapitel beleuchtet konkrete Fallbeispiele aus verschiedenen Bereichen der Sozialarbeit. Es werden Probleme in der Zusammenarbeit zwischen den Abteilungen, die Gewährungspraxis und die Anwendung des Ermessensspielraums bei der persönlichen Hilfe analysiert.
Schlüsselwörter
Die Arbeit konzentriert sich auf die Themenfelder kommunale Sozialarbeit, Bundessozialhilfegesetz (BSHG), Ermessensspielraum, Einzelfallorientierung, Verwaltungskooperation, Beihilfegewährung, Persönliche Hilfe und die Praxis der Sozialarbeit.
- Arbeit zitieren
- Thorsten Lemmer (Autor:in), 2003, Der Ermessensspielraum als Praxisproblem der kommunalen Sozialarbeit, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/10450