Der Straftäter soll nicht nur einer gerechten Strafe zugeführt werden. Er soll auch die materiellen Zuwächse, die er ursächlich im Zusammenhang mit der Begehung einer Straftat erlangt hat, nicht behalten dürfen. Dieses Ziel will der Strafgesetzgeber durch ein Instrumentarium bestimmter Nebensanktionen erreichen, die eine rechtswidrig zustande gekommene Vermögenszuordnung korrigieren sollen.
Diese Darstellung behandelt deshalb im Detail:
- die Einziehung von Erträgen aus rechtswidrigen Taten als materielle Rechtsfolge anhand der diversen Einziehungstatbestände der §§ 73 ff. StGB,
- die voräufige Sicherung der Einziehung durch Beschlagnahme bzw. Vermögensarrest nach den §§ 111b ff. StPO ,
- die Vollstreckung der Einziehung gemäß § 459g StPO
und
- die Entschädigung des Tatopfers nach den R der §§ 459h ff. StPO. Regeln.
Inhaltsverzeichnis
- Vorwort
- Einführung
- A. Einziehung als materielle Rechtsfolge
- I. Grundnorm (§ 73 StGB)
- II. Erweiterte Einziehung (§ 73a StGB)
- III. Einziehung bei anderen (§ 73b StGB)
- IV. Einziehung von Wertersatz (§ 73c StGB)
- V. Bestimmung des Wertes des Erlangten (§ 73d StGB)
- VI. Ausschluss der Einziehung (§ 73e StGB)
- VII. Rechtliche Wirkung der Einziehung (§ 75 StGB)
- VIII. Nachträgliche Einziehung von Wertersatz (§ 76 StGB)
- IX. Selbständige Einziehung (§ 76a StGB)
- X. Verjährung der Einziehung (§ 76b StGB)
- B. Vorläufige Sicherung der Einziehung
- I. Anordnung der Sicherung
- II. Zuständigkeit
- III. Vollziehung der Anordnung
- C. Vollstreckung der Einziehung
- D. Entschädigung der Tatopfer
- Abkürzungen
- Literatur
- Fuẞnoten-Index
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der strafrechtlichen Einziehung von Taterträgen und erläutert die Grundzüge eines reformierten Rechtsinstituts. Ziel ist es, die materiellen Rechtsfolgen und prozessualen Regelungen dieser Einziehungsmaßnahmen im Detail darzustellen.
- Materielle Rechtsfolgen der Einziehung von Taterträgen
- Prozessuale Regelungen zur Einziehung von Taterträgen
- Reform des Rechtsinstituts der Einziehung von Taterträgen
- Zusammenhang zwischen Einziehung und Entschädigung der Tatopfer
- Rechtliche Wirkung der Einziehung
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einführung bietet einen Überblick über die Neuerungen im Bereich der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung, die mit Wirkung zum 1.7.2017 in Kraft getreten sind. Es wird erläutert, wie die neuen Vorschriften in bereits laufenden Verfahren anzuwenden sind und welche Übergangsvorschriften relevant sind.
Im Kapitel A wird die Einziehung als materielle Rechtsfolge im Detail behandelt. Hier werden die Grundnorm (§ 73 StGB), die erweiterte Einziehung (§ 73a StGB), die Einziehung bei anderen (§ 73b StGB), die Einziehung von Wertersatz (§ 73c StGB), die Bestimmung des Wertes des Erlangten (§ 73d StGB), der Ausschluss der Einziehung (§ 73e StGB), die rechtliche Wirkung der Einziehung (§ 75 StGB), die nachträgliche Einziehung von Wertersatz (§ 76 StGB), die selbständige Einziehung (§ 76a StGB) und die Verjährung der Einziehung (§ 76b StGB) diskutiert.
Kapitel B befasst sich mit der vorläufigen Sicherung der Einziehung. Die Anordnung der Sicherung, die Zuständigkeit dafür und die Vollziehung der Anordnung werden in diesem Kapitel näher beleuchtet.
Kapitel C bietet einen Überblick über die Vollstreckung der Einziehung, während Kapitel D die Entschädigung der Tatopfer in einem eigenständigen strafprozessualen Opferentschädigungsverfahren behandelt.
Schlüsselwörter
Strafrechtliche Einziehung, Vermögensabschöpfung, Taterträge, Strafgesetzbuch, Strafprozessordnung, Rechtliche Folgen, Reform, Entschädigung, Tatopfer.
- Arbeit zitieren
- Wolfgang Neuefeind (Autor:in), 2021, Strafrechtliche Einziehung von Taterträgen. Grundzüge eines reformierten Rechtsinstitutes, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1045070