Ziel dieser Arbeit ist es, am Beispiel einer typischen Behördenstruktur einer 100.000-Einwohner-
Stadt zu untersuchen, in welcher Form der theoretische Anspruch des Bundessozialhilfegesetzes
(BSHG) in der praktischen Wirklichkeit realisiert wird und inwieweit die Praxis der Sozialarbeit
zu diesbezüglichen Problemen führen kann. Aufgrund der Vielfalt der in diesem Zusammenhang
auftauchenden Fragestellungen habe ich mich bei dieser Arbeit auf eine Maßgabe der
gesetzlichen Rahmenbedingungen konzentriert, die mir als besonders problematisch erscheinen.
Zur Untersuchung habe ich das Sozialamt der Stadt Iserlohn am Rande des Ruhrgebietes
herangezogen. In den Problemgruppen kommunaler Arbeit kann diese hinsichtlich Ausländeranteil,
Arbeitslosenquote und Kriminalitätsrate als im Durchschnitt liegend und damit
repräsentativ angesehen werden.1
Ein immer wieder auftauchendes Problemfeld in der Durchführung kommunaler Sozialarbeit
stellt die Anwendung gesetzgeberischer Regeln dann auf, wenn dabei den handelnden Akteuren
für seine Entscheidung vom Gesetzgeber ein Ermessensspielraum eingeräumt wird.2 Dies ist bei
der Sozialarbeit aufgrund der qua Gesetz geforderten Berücksichtigung der Besonderheiten des
Einzelfalls (§ 3 BSHG, Sozialhilfe nach der Besonderheit des Einzelfalles) jedoch
unumgänglich. Ich werde in den folgenden Erläuterungen nach einer kurzen Darstellung der
gesetzlichen Grundlagen anhand von negativen und positiven Beispielen aus den drei Aufgabenfeldern
Verwaltungskooperation, Beihilfegewährung und Persönliche Hilfe exemplarisch
darstellen, wie sich der Ermessensspielraum in der Praxis der Sozialarbeit konkret äußert. Dabei
ist es wichtig zu erwähnen, dass die im folgenden beschriebenen Fallbeispiele von mir
ausgewählte Fallbeispiele sind, die wegen ihrer Deutlichkeit hohen Erklärungscharakter besitzen
und dabei gleichzeitig repräsentativ für viele andere stehen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen
2.1. Die Institution Sozialamt in der Kommune
2.2. Allgemeine gesetzliche Grundlagen
2.3. Die Definition des "pflichtmäßigen Ermessens"
3. Exemplarische Ermessensentscheidungen in der praktischen Sozialarbeit
3.1. Das Problem der Zusammenarbeit zwischen den Abteilungen
3.2. Das Problem der Gewährungspraxis: Einzelfallentscheidung oder Pauschalisierung ?
3.2.1. Das Misstrauen gegenüber dem Sozialhilfeempfänger als Problem der Einzelfallentscheidung
3.2.2. Die Richtlinienvorgabe als Problem der Pauschalisierung
3.3. Der Ermessensspielraum bei der persönlichen Hilfe
3.3.1. Die Definition der persönlichen Hilfe
3.3.2. Die Praxis der persönlichen Hilfe
4. Schlussbetrachtung
5. Literaturverzeichnis
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die Arbeit untersucht am Beispiel der Stadt Iserlohn, wie der theoretische Anspruch des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) in der kommunalen Praxis realisiert wird und welche Probleme der Ermessensspielraum der handelnden Akteure dabei in der täglichen Arbeit aufwirft.
- Analyse des Spannungsfeldes zwischen gesetzlichem Gleichheitsgrundsatz und notwendiger Einzelfallgerechtigkeit.
- Untersuchung der organisatorischen Konflikte zwischen Innendienst und Sozialarbeitern.
- Problematisierung von Pauschalisierungen bei der Gewährung einmaliger Beihilfen.
- Evaluation der Rolle der persönlichen Hilfe im Beratungskontext.
- Diskussion über personelle und strukturelle Voraussetzungen für eine effektive Sozialarbeit.
Auszug aus dem Buch
3.2.1. Das Misstrauen gegenüber dem Sozialhilfeempfänger als Problem der Einzelfallentscheidung
Eine von mir festgestellte Schwierigkeit hinsichtlich der Gefahr der Ungleichbehandlung bei Ermessensentscheidungen liegt in dem offensichtlich latenten bzw. „übergesunden“ Misstrauen, welches dem Sozialhilfeempfänger gegenüber an den Tag gelegt wird. Dieses führt, wenn kein ausgesprochenes Sympathieverhältnis zwischen dem Sozialarbeiter und dem Sozialhilfeempfänger besteht, zu direkten Auswirkungen hinsichtlich der Gewährung von Beihilfen.
Das Zustandekommen der einzelnen Schlussfolgerungen ist dabei zum Teil äußerst bedenklich. So kam es vor, dass der für die Überprüfung des Sozialhilfeanspruchs zuständige Ermittler den Antragssteller mehrere Male nicht zu Hause angetroffen hat. Daraus wurde gleich gefolgert, dass dieser eben einer Nebentätigkeit nachgehen müsse. Dem Antragsteller wurden also gleich "undurchsichtige Verhältnisse" vorgeworfen, weil er mehrere Male nicht zu Hause war. Hier wird häufig aufgrund gewisser "Erfahrungen" pauschalisiert und der Antragsteller damit in gewisser Weise diskriminiert.
Ein weiteres Element der Ungleichbehandlung liegt in der Beurteilung, welche beantragten Leistungen nun gerechtfertigt sind oder nicht. Dem Ermittler steht es völlig frei, zu entscheiden, ob z.B. ein Kleidungsstück als nicht mehr tragfähig anzusehen ist oder nicht. Dies führt dann als Folge zu relativ "willkürlichen" Entscheidungen, die nicht zuletzt abhängen von dem subjektiven Eindruck, den der Ermittler von der Person bei seinem Hausbesuch gewinnt.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Darstellung der Forschungsfrage und der methodischen Herangehensweise anhand einer Fallstudie zur Realisierung des BSHG in einer Mittelstadt.
2. Rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen: Erläuterung der kommunalen Sozialamtsstrukturen sowie der gesetzlichen Grundlagen und der Definition des pflichtmäßigen Ermessens.
3. Exemplarische Ermessensentscheidungen in der praktischen Sozialarbeit: Analyse von Praxisproblemen bei der behördlichen Zusammenarbeit, der Beihilfegewährung und der persönlichen Hilfe.
4. Schlussbetrachtung: Synthese der Ergebnisse mit dem Fazit, dass die Effektivität normativer Ordnungen stark von den jeweiligen Rahmenbedingungen abhängt und personelle Ressourcenentscheidungen kritisch sind.
5. Literaturverzeichnis: Auflistung der für die Untersuchung herangezogenen fachwissenschaftlichen Quellen und Gesetzeskommentare.
Schlüsselwörter
Sozialarbeit, Bundessozialhilfegesetz, BSHG, Ermessensspielraum, Einzelfallhilfe, Gleichheitsgrundsatz, Kommunale Verwaltung, Beihilfegewährung, Soziale Beratung, Verwaltungskooperation, Persönliche Hilfe, Hilfebedürftigkeit, Sozialamt, Wohlfahrtsamt, Einzelfallgerechtigkeit
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Hausarbeit befasst sich mit der Diskrepanz zwischen dem theoretischen Anspruch des Bundessozialhilfegesetzes und der praktischen Umsetzung in einer kommunalen Behörde.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Im Fokus stehen die Bereiche Verwaltungskooperation, die Gewährung von einmaligen Beihilfen und die Durchführung persönlicher Hilfen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie der vom Gesetzgeber eingeräumte Ermessensspielraum in der Praxis zu Problemen führen kann, wenn er auf den Einzelfall angewendet wird.
Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?
Die Autorin nutzt eine qualitative Fallstudie des Sozialamtes der Stadt Iserlohn, um repräsentative Praxisprobleme der Sozialarbeit zu analysieren.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in rechtliche Grundlagen, die Analyse von Konflikten zwischen Sozialarbeitern und Verwaltungsangestellten sowie die Problematik von Pauschalisierungen bei Beihilfen.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Die zentralen Begriffe sind Ermessensspielraum, Individualisierung der Hilfe, Gleichheitsgrundsatz, Sozialhilfeempfänger und administrative Rahmenbedingungen.
Warum führt das Misstrauen gegenüber Antragstellern zu Problemen?
Die Autorin stellt fest, dass ein übermäßiges Misstrauen oft zu Pauschalisierungen und diskriminierenden Entscheidungen führt, da subjektive Eindrücke des Ermittlers die objektive Einzelfallprüfung ersetzen.
Welche Lösungsvorschläge werden für die bessere Durchführung der Sozialarbeit genannt?
Es wird eine Neuorganisation der Sozialdienste, eine Reduktion der Fallzahlen pro Berater sowie eine gezielte Weiterbildung in Kommunikation und Gesprächsführung empfohlen.
- Quote paper
- Thorsten Lemmer (Author), 2003, Der Ermessensspielraum als Praxisproblem der kommunalen Sozialarbeit, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/10450